Dreiundzwanzigstes Kapitel. Zins und Unternehmergewinn.
Der Zins, wie wir in den beiden vorhergehenden Kapiteln gesehn, erscheint ursprünglich, ist ursprünglich, und bleibt in Wirklichkeit nichts als ein Theil des Profits, d. h. des Mehrwerths, den der fungirende Kapitalist, Industrieller oder Kaufmann, soweit er nicht eignes Kapital, sondern geliehenes Kapital anwendet, wegzahlen muss an den Eigenthümer und Verleiher dieses Kapitals. Wendet er nur eignes Kapital an, so findet keine solche Theilung des Profits statt; dieser gehört ihm ganz. In der That, soweit die Eigner des Kapitals es selbst im Reproduktionsprocess anwenden, konkurriren sie nicht mit zur Bestimmung der Zinsrate, und schon hierin zeigt sich, wie die Kategorie des Zinses — unmöglich ohne die Bestimmung eines Zinsfusses — der Bewegung des industriellen Kapitals an sich fremd ist.
„The rate of interest may be defined to be that proportional sum which the lender is content to receive, and the borrower to pay, for a year or for any longer or shorter period for the use of a certain amount of moneyed capital … when the owner of capital employs it actively in reproduction, he does not come under the head of those capitalists, the proportion of whom, to the number of borrowers, determines the rate of interest.“ (Th. Tooke, Hist. of Prices, edit. Newmarch. London 1857. II, p. 355.) Es ist in der That nur die Trennung der Kapitalisten in Geldkapitalisten und industrielle Kapitalisten, die einen Theil des Profits in Zins verwandelt, die überhaupt die Kategorie des Zinses schafft; und es ist nur die Konkurrenz zwischen diesen beiden Sorten Kapitalisten, die den Zinsfuss schafft.
So lang das Kapital im Reproduktionsprocess fungirt, — selbst vorausgesetzt es gehöre dem industriellen Kapitalisten selbst, sodass er es an keinen Verleiher zurückzuzahlen hat — so lange hat er zu seiner Verfügung als Privatmann nicht dies Kapital selbst, sondern nur den Profit, den er als Revenue verausgaben kann. Solang sein Kapital als Kapital fungirt, gehört es dem Reproduktionsprocess, ist es darin festgelegt. Er ist zwar sein Eigenthümer, aber dies Eigenthum befähigt ihn nicht, so lange er es als Kapital zur Ausbeutung von Arbeit benützt, in andrer Weise darüber zu verfügen. Ganz so verhält es sich mit dem Geldkapitalisten. So lange sein Kapital ausgeliehen ist und daher als Geldkapital wirkt, bringt es ihm Zins, einen Theil des Profits, aber über die Haupt summe kann er nicht verfügen. Es erscheint dies, sobald er es, zum Beispiel für ein Jahr oder mehrere, verliehen, und in gewissen Terminen Zins erhält ohne Rückzahlung des Kapitals. Aber selbst die Rückzahlung macht hier keinen Unterschied. Erhält er es zurück, so muss er es stets von neuem verleihen, solange es die Wirkung von Kapital — hier Geldkapital — für ihn haben soll. Solange es sich in seiner Hand befindet, trägt es keine Zinsen und wirkt nicht als Kapital; und solange es Zinsen trägt und als Kapital wirkt, befindet es sich nicht in seiner Hand. Daher die Möglichkeit, Kapital auf ewige Zeiten zu verleihen. Die folgenden Bemerkungen von Tooke gegen Bosanquet sind daher ganz falsch. Er citirt Bosanquet (Metallic, Paper, and Credit Currency, p. 73): „Wäre der Zinsfuss bis auf 1 % herabgedrückt, so würde geborgtes Kapital beinahe auf gleiche Linie (on a par) gestellt mit eignem Kapital.“ Hierzu macht Tooke folgende Randglosse: „Dass ein zu diesem, oder selbst zu noch niedrigerem Zinsfuss geborgtes Kapital gelten soll als beinahe auf derselben Linie stehend mit eignem Kapital, ist eine so befremdende Behauptung, dass sie kaum ernstliche Beachtung verdiente, käme sie nicht von einem so intelligenten und in einzelnen Punkten des Themas so wohlunterrichteten Schriftsteller. Hat er den Umstand übersehn, oder hält er ihn für wenig bedeutend, dass seine Voraussetzung die Bedingung der Rückzahlung einschliesst?“ (Th. Tooke, An Inquiry into the Currency Principle. 2nd ed. London 1844. p. 80.) Wäre der Zins = 0, so stände der industrielle Kapitalist, der Kapital aufgenommen hat, sich gleich mit dem, der mit eignem Kapital arbeitet. Beide würden denselben Durchschnittsprofit einstecken, und als Kapital, ob geborgtes oder eignes, wirkt das Kapital nur, soweit es Profit producirt. Die Bedingung der Rückzahlung würde hieran nichts ändern. Je mehr der Zinsfuss sich Null nähert, also z. B. auf 1 % herabsinkt, um so mehr ist geborgtes Kapital mit eignem Kapital auf gleichen Fuss gestellt. Solange Geldkapital als Geldkapital existiren soll, muss es stets wieder ausgeliehen werden, und zwar zum bestehenden Zinsfuss, sage von 1 % und stets wieder an dieselbe Klasse der industriellen und merkantilen Kapitalisten. Solange diese als Kapitalisten fungiren, ist der Unterschied zwischen dem der mit geborgtem, und dem der mit eignem Kapital fungirt, nur der, dass der eine Zins zu zahlen hat und der andre nicht; der eine den Profit p ganz einsteckt, der andre p—z, den Profit minus den Zins; jemehr z sich Null nähert, um so mehr wird p—z = p, also um so mehr stehn beide Kapitale auf gleichem Fuss. Der eine muss das Kapital zurückzahlen und von neuem borgen; aber der andre, solang sein Kapital fungiren soll, muss es ebenfalls stets von neuem dem Produktionsprocess vorschiessen und hat keine von diesem Process unabhängige Verfügung darüber. Der einzige sonst noch bleibende Unterschied ist der selbstverständliche, dass der eine Eigenthümer seines Kapitals ist und der andre nicht.
Die Frage, die sich nun aufwirft, ist diese. Wie kommt es, dass diese rein quantitative Theilung des Profits in Nettoprofit und Zins in eine qualitative umschlägt? In andren Worten, wie kommt es, dass auch der Kapitalist, der nur sein eignes, kein geliehenes Kapital anwendet, einen Theil seines Bruttoprofits unter die besondre Kategorie des Zinses rangirt und als solchen besonders berechnet? Und daher weiter, dass alles Kapital, geliehenes oder nicht, als zinstragendes von sich selbst als Nettoprofit bringendem unterschieden wird?
Man erkennt, dass nicht jede zufällige quantitative Theilung des Profits in dieser Art in eine qualitative umschlägt. Z. B. einige industrielle Kapitalisten associiren sich zur Betreibung eines Geschäfts und vertheilen dann den Profit unter einander nach juristisch festgesetzten Abmachungen. Andre treiben ihr Geschäft, jeder für sich, ohne Associé. Diese letzteren berechnen ihren Profit nicht unter zwei Kategorien, einen Theil als individuellen Profit, den andern als Kompagnieprofit für die nichtexistirenden Gesellschafter. Hier schlägt also die quantitative Theilung nicht um in qualitative. Sie findet statt, wo zufällig der Eigenthümer aus mehreren juristischen Personen besteht; sie findet nicht statt, wo dies nicht der Fall.
Um die Frage zu beantworten, müssen wir noch etwas länger verweilen bei dem wirklichen Ausgangspunkt der Zinsbildung; d. h. ausgehn von der Unterstellung, dass Geldkapitalist und produktiver Kapitalist sich wirklich gegenüber stehn, nicht nur als juristisch verschiedne Personen, sondern als Personen, die ganz verschiedne Rollen im Reproduktionsprocess spielen, oder in deren Hand dasselbe Kapital wirklich eine doppelte und gänzlich verschiedne Bewegung durchmacht. Der eine verleiht es nur, der andre wendet es produktiv an.
Für den produktiven Kapitalisten, der mit geliehenem Kapital arbeitet, zerfällt der Bruttoprofit in zwei Theile, den Zins, den er dem Verleiher zu zahlen hat, und den Ueberschuss über den Zins, der seinen eignen Antheil am Profit bildet. Ist die allgemeine Profitrate gegeben, so ist dieser letztre Theil bestimmt durch den Zinsfuss; ist der Zinsfuss gegeben, so durch die allgemeine Profitrate. Und ferner: wie immer der Bruttoprofit, die wirkliche Werthgrösse des Gesammtprofits, in jedem einzelnen Fall abweichen mag von dem Durchschnittsprofit: der Theil, der dem fungirenden Kapitalisten gehört, ist bestimmt durch den Zins, da dieser durch den allgemeinen Zinsfuss (abgesehn von besondren juristischen Stipulationen) fixirt und als vorweg genommen vorausgesetzt ist, bevor der Produktionsprocess beginnt, also bevor dessen Resultat, der Bruttoprofit erzielt ist. Wir haben gesehn, dass das eigentliche specifische Produkt des Kapitals der Mehrwerth, näher bestimmt der Profit ist. Aber für den Kapitalisten, der mit geborgtem Kapital arbeitet, ist es nicht der Profit, sondern der Profit minus dem Zins, der Theil des Profits, der ihm übrig bleibt nach Zahlung des Zinses. Dieser Theil des Profits erscheint ihm also nothwendig als Produkt des Kapitals, soweit es fungirt; und dies ist für ihn wirklich, denn er vertritt das Kapital nur als fungirendes. Er ist seine Personifikation, soweit es fungirt, und es fungirt, soweit es profitbringend in der Industrie oder im Handel angelegt wird und mit ihm, durch seinen Anwender, die Operationen vorgenommen werden, die durch den jedesmaligen Geschäftszweig vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zum Zins, den er aus dem Bruttoprofit an den Verleiher wegzuzahlen hat, nimmt der ihm zufallende noch übrige Theil des Profits also nothwendig die Form des industriellen resp. kommerciellen Profits an, oder, um ihn mit einem deutschen Ausdruck zu bezeichnen, der beides einschliesst, die Gestalt des Unternehmergewinns. Ist der Bruttoprofit gleich dem Durchschnittsprofit, so wird die Grösse dieses Unternehmergewinns ausschliesslich bestimmt durch den Zinsfuss. Weicht der Bruttoprofit ab vom Durchschnittsprofit, so ist die Differenz desselben vom Durchschnittsprofit (nach beiderseitigem Abzug des Zinses) durch alle die Konjunkturen bestimmt, welche eine zeitweilige Abweichung verursachen, sei es der Profitrate in einer besondren Produktionssphäre von der allgemeinen Profitrate, sei es des Profits, den ein einzelner Kapitalist in einer bestimmten Sphäre macht, vom Durchschnittsprofit dieser besondren Sphäre. Nun hat man aber gesehn, dass die Profitrate, innerhalb des Produktionsprocesses selbst, nicht nur vom Mehrwerth abhängt, sondern von vielen andren Umständen: von den Einkaufspreisen der Produktionsmittel, von mehr als durchschnittlich produktiven Methoden, von Oekonomisirung des konstanten Kapitals etc. Und abgesehn vom Produktionspreis, hängt es von besondren Konjunkturen, und bei jedem einzelnen Geschäftsabschluss von der grössern oder geringern Schlauheit und Betriebsamkeit des Kapitalisten ab, ob und inwieweit dieser über oder unter dem Produktionspreis ein- oder verkauft, sich also innerhalb des Cirkulationsprocesses einen grössern oder geringern Theil vom Gesammtmehrwerth aneignet. Jedenfalls aber verwandelt sich die quantitative Theilung des Rohprofits hier in eine qualitative, und dies um so mehr als die quantitative Theilung selbst davon abhängt, was zu vertheilen ist, wie der aktive Kapitalist mit dem Kapital wirthschaftet, und welchen Rohprofit es ihm als fungirendem Kapital, d. h. infolge seiner Funktionen als aktiver Kapitalist abwirft. Der fungirende Kapitalist ist hier unterstellt als Nichteigenthümer des Kapitals. Das Eigenthum am Kapital ist ihm gegenüber vertreten durch den Verleiher, den Geldkapitalisten. Der Zins, den er an diesen zahlt, erscheint also als der Theil des Rohprofits, der dem Kapitaleigenthum als solchem zukommt. Im Gegensatz hierzu erscheint der Theil des Profits, der dem aktiven Kapitalisten zufällt, jetzt als Unternehmergewinn, entspringend ausschliesslich aus den Operationen oder Funktionen, die er im Reproduktionsprocess mit dem Kapital vollführt, speciell also den Funktionen, die er als Unternehmer in der Industrie oder dem Handel verrichtet. Ihm gegenüber erscheint also der Zins als blosse Frucht des Kapitaleigenthums, des Kapitals an sich abstrahirt vom Reproduktionsprocess des Kapitals, soweit es nicht „arbeitet“, nicht fungirt; während ihm der Unternehmergewinn erscheint als ausschliessliche Frucht der Funktionen, die er mit dem Kapital verrichtet, als Frucht der Bewegung und des Processirens des Kapitals, eines Processirens, das ihm nun als seine eigne Thätigkeit erscheint im Gegensatz zur Nichtthätigkeit, zur Nichtbetheiligung des Geldkapitalisten am Produktionsprocess. Diese qualitative Scheidung zwischen den beiden Theilen des Rohprofits, dass der Zins Frucht des Kapitals an sich, des Kapitaleigenthums, abgesehn vom Produktionsprocess, und der Unternehmergewinn Frucht des processirenden, im Produktionsprocess wirkenden Kapitals, und daher der aktiven Rolle ist, die der Anwender des Kapitals im Reproduktionsprocess spielt — diese qualitative Scheidung ist keineswegs bloss subjektive Auffassung des Geldkapitalisten hier, und des industriellen Kapitalisten dort. Sie beruht auf objektiver Thatsache, denn der Zins fliesst dem Geldkapitalisten, dem Leiher zu, der blosser Eigenthümer des Kapitals ist, also das blosse Kapitaleigenthum vertritt vor dem Produktionsprocess und ausserhalb des Produktionsprocesses; und der Unternehmergewinn fliesst dem bloss fungirenden Kapitalisten zu, der Nichteigenthümer des Kapitals ist.
Sowohl für den industriellen Kapitalisten, soweit er mit geborgtem Kapital arbeitet, wie für den Geldkapitalisten, soweit er sein Kapital nicht selbst anwendet, schlägt hiermit die bloss quantitative Theilung das Bruttoprofits zwischen zwei verschiedne Personen, die beide verschiedne Rechtstitel haben auf dasselbe Kapital und daher auf den von ihm erzeugten Profit, um in eine qualitative Theilung. Der eine Theil des Profits erscheint nun als an und für sich zukommende Frucht des Kapitals in einer Bestimmung, als Zins; der andre Theil erscheint als specifische Frucht des Kapitals in einer entgegengesetzten Bestimmung, und daher als Unternehmergewinn; der eine als blosse Frucht des Kapitaleigenthums, der andre als Frucht des blossen Fungirens mit dem Kapital, als Frucht des Kapitals als processirendem oder der Funktionen, die der aktive Kapitalist ausübt. Und diese Verknöcherung und Verselbständigung der beiden Theile des Rohprofits gegen einander, als wenn sie aus zwei wesentlich verschiednen Quellen herrührten, muss sich nun für die gesammte Kapitalistenklasse und für das Gesammtkapital festsetzen. Und zwar einerlei, ob das vom aktiven Kapitalisten angewandte Kapital geborgt sei oder nicht, oder ob das dem Geldkapitalisten gehörende Kapital von ihm selbst angewandt werde oder nicht. Der Profit jedes Kapitals, also auch der auf Ausgleichung der Kapitale unter sich begründete Durchschnittsprofit zerfällt oder wird zerlegt in zwei qualitativ verschiedne, gegen einander selbständige und von einander unabhängige Theile, Zins und Unternehmergewinn, die beide durch besondre Gesetze bestimmt werden. Der Kapitalist, der mit eignem Kapital, so gut wie der, der mit geborgtem arbeitet, theilt seinen Rohprofit ein in Zins, der ihm als Eigenthümer, als seinem eignen Verleiher von Kapital an sich selbst, und in Unternehmergewinn, der ihm als aktivem, fungirendem Kapitalisten zukommt. Es wird so für diese Theilung, als qualitative, gleichgültig ob der Kapitalist wirklich mit einem andern zu theilen hat oder nicht. Der Anwender des Kapitals, auch wenn er mit eignem Kapital arbeitet, zerfällt in zwei Personen, den blossen Eigenthümer des Kapitals und den Anwender des Kapitals; sein Kapital selbst, mit Bezug auf die Kategorien von Profit die es abwirft, zerfällt in Kapital- eigenthum, Kapital ausser dem Produktionsprocess, das an sich Zins abwirft, und Kapital im Produktionsprocess, das als processirend Unternehmergewinn abwirft.
Der Zins befestigt sich also derart, dass er nun nicht als eine der Produktion gleichgültige Theilung des Bruttoprofits auftritt, die nur dann gelegentlich stattfindet, wenn der Industrielle mit fremdem Kapital arbeitet. Auch wenn er mit eignem Kapital arbeitet, spaltet sich sein Profit in Zins und Unternehmergewinn. Hiermit wird die bloss quantitative Theilung zur qualitativen; sie findet statt unabhängig von dem zufälligen Umstand, ob der Industrielle Eigenthümer oder Nichteigenthümer seines Kapitals ist. Es sind nicht nur an verschiedne Personen vertheilte Quota des Profits, sondern zwei verschiedne Kategorien desselben, die in verschiednem Verhältniss zum Kapital, also in einem Verhältniss zu verschiednen Bestimmtheiten des Kapitals stehn.
Es ergeben sich nun sehr einfach die Gründe warum, sobald diese Theilung des Bruttoprofits in Zins und Unternehmergewinn einmal eine qualitative geworden ist, sie diesen Charakter einer qualitativen Theilung für das Gesammtkapital und die Gesammtklasse der Kapitalisten erhält.
Erstens folgt dies schon aus dem einfachen empirischen Umstand, dass die Mehrzahl der industriellen Kapitalisten, wenn auch in verschiednen Zahlenverhältnissen, mit eignem und erborgtem Kapital arbeitet, und dass das Verhältniss zwischen eignem und erborgtem Kapital in verschiednen Perioden wechselt.
Zweitens: Die Verwandlung eines Theils des Bruttoprofits in die Form von Zins verwandelt seinen andren Theil in Unternehmergewinn. Dieser letztere ist in der That nur die gegensätzliche Form, die der Ueberschuss des Rohprofits über den Zins annimmt, sobald dieser als eigne Kategorie existirt. Die ganze Untersuchung, wie der Bruttoprofit sich in Zins und Unternehmergewinn differenzirt, löst sich einfach auf in die Untersuchung, wie ein Theil des Bruttoprofits sich allgemein als Zins verknöchert und verselbständigt. Nun existirt aber historisch das zinstragende Kapital als eine fertige, überlieferte Form, und daher der Zins als fertige Unterform des vom Kapital erzeugten Mehrwerths, lange bevor die kapitalistische Produktionsweise und die ihr entsprechenden Vorstellungen von Kapital und Profit existirten. Daher immer noch in der Volksvorstellung Geldkapital, zinstragendes Kapital als Kapital als solches, als Kapital par excellence gilt. Daher andrerseits die bis zur Zeit Massie’s vorherrschende Vorstellung, dass es das Geld als solches ist, was im Zins bezahlt wird. Der Umstand, dass verliehenes Kapital Zins abwirft, ob wirklich als Kapital verwandt oder nicht — auch wenn nur zur Konsumtion geborgt — befestigt die Vor stellung von der Selbständigkeit dieser Form des Kapitals. Der beste Beweis von der Selbständigkeit worin, in den ersten Perioden der kapitalistischen Produktionsweise, der Zins dem Profit und das zinstragende Kapital dem industriellen Kapital gegenüber erscheint, ist der, dass erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts die Thatsache entdeckt wurde (von Massie und nach ihm von Hume), dass der Zins ein blosser Theil des Bruttoprofits ist, und dass es überhaupt einer solchen Entdeckung bedurfte.
Drittens: Ob der industrielle Kapitalist mit eignem oder geborgtem Kapital arbeitet, ändert nichts an dem Umstand, dass ihm die Klasse der Geldkapitalisten als eine besondre Sorte Kapitalisten, das Geldkapital als eine selbständige Sorte des Kapitals, und der Zins als die diesem specifischen Kapital entsprechende selbständige Form des Mehrwerths gegenübersteht.
Qualitativ betrachtet ist der Zins Mehrwerth, den das blosse Eigenthum des Kapitals liefert, den das Kapital an sich abwirft, obgleich sein Eigenthümer ausserhalb des Reproduktionsprocesses stehn bleibt; den also Kapital abgesondert von seinem Process abwirft.
Quantitativ betrachtet erscheint der Theil des Profits, der den Zins bildet, nicht auf das industrielle und kommerzielle Kapital als solches, sondern auf das Geldkapital bezogen, und die Rate dieses Theils des Mehrwerths, die Zinsrate oder der Zinsfuss, befestigt dies Verhältniss. Denn erstens wird der Zinsfuss — trotz seiner Abhängigkeit von der allgemeinen Profitrate — selbständig bestimmt, und zweitens erscheint er, wie der Marktpreis der Waaren, der unfassbaren Profitrate gegenüber als bei allem Wechsel festes, uniformes, handgreifliches und stets gegebnes Verhältniss. Befände sich alles Kapital in den Händen der industriellen Kapitalisten, so existirte kein Zins und kein Zinsfuss. Die selbständige Form, die die quantitative Theilung des Rohprofits annimmt, erzeugt die qualitative. Vergleicht sich der industrielle Kapitalist mit dem Geldkapitalisten, so unterscheidet ihn von diesem nur der Unternehmergewinn, als Ueberschuss des Rohprofits über den Durchschnittszins, der vermöge des Zinsfusses als empirisch gegebne Grösse erscheint. Vergleicht er sich andrerseits mit dem industriellen Kapitalisten, der mit eignem statt geborgtem Kapital wirthschaftet, so unterscheidet dieser sich von ihm nur als Geldkapitalist, indem er den Zins selbst einsteckt statt ihn wegzuzahlen. Nach beiden Seiten erscheint ihm der vom Zins unterschiedne Theil des Rohprofits als Unternehmergewinn, und der Zins selbst als ein Mehrwerth, den das Kapital an und für sich abwirft, und den es daher auch abwerfen würde ohne produktive Anwendung.
Für den einzelnen Kapitalisten ist dies praktisch richtig. Er hat die Wahl, ob er sein Kapital, sei es, dass es im Ausgangspunkt schon als Geldkapital existirt, oder dass es erst in Geldkapital zu verwandeln ist, als zinstragendes Kapital verleihen, oder als produktives Kapital selbst verwerthen will. Allgemein gefasst, d. h. auf das ganze Gesellschaftkapital angewendet, wie dies von einigen Vulgärökonomen geschieht, und sogar als Grund des Profits angegeben wird, ist dies natürlich verrückt. Die Verwandlung des sämmtlichen Kapitals in Geldkapital, ohne dass Leute da sind, die die Produktionsmittel kaufen und verwerthen, in Form von denen das gesammte Kapital, abgesehn von dem in Geld existirenden, relativ kleinen Theil desselben vorhanden ist, — dies ist natürlich Unsinn. Es steckt der noch grössre Unsinn darin, dass auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise das Kapital Zins abwerfen würde, ohne als produktives Kapital zu fungiren, d. h. ohne Mehrwerth zu schaffen, wovon der Zins nur ein Theil; dass die kapitalistische Produktionsweise ihren Gang gehn würde ohne die kapitalistische Produktion. Wollte ein ungebührlich grosser Theil der Kapitalisten sein Kapital in Geldkapital verwandeln, so wäre die Folge ungeheure Entwerthung des Geldkapitals und ungeheurer Fall des Zinsfusses; viele würden sofort in die Unmöglichkeit versetzt, von ihren Zinsen zu leben, also gezwungen, sich in industrielle Kapitalisten rückzuverwandeln. Aber wie gesagt, für den einzelnen Kapitalisten ist dies Thatsache. Er betrachtet daher nothwendig, selbst wenn er mit eignem Kapital wirthschaftet, den Theil seines Durchschnittsprofits, der gleich dem Durchschnittszins, als Frucht seines Kapitals als solchen, abgesehn von dem Produktionsprocess; und im Gegensatz zu diesem, im Zins verselbständigten Theil, den Ueberschuss des Rohprofits darüber als blossen Unternehmergewinn.
Viertens: [Lücke im Manuskript.]
Es hat sich also gezeigt, dass der Theil des Profits, den der fungirende Kapitalist dem blossen Eigenthümer von geborgtem Kapital zu zahlen hat, sich verwandelt in die selbständige Form für einen Theil des Profits, den alles Kapital als solches, ob geborgt oder nicht, unter dem Namen Zins abwirft. Wie gross dieser Theil ist, hängt ab von der Höhe des Durchschnittszinsfusses. Sein Ursprung zeigt sich nur noch darin, dass der fungirende Kapitalist, soweit er Eigenthümer seines Kapitals, nicht konkurrirt — wenigstens nicht aktiv — bei Bestimmung des Zinsfusses. Die rein quantitative Theilung des Profits zwischen zwei Personen, die verschiedne Rechtstitel auf ihn haben, hat sich in eine qualitative Theilung verwandelt, die aus der Natur des Kapitals und des Profits selbst zu entspringen scheint. Denn wie man gesehn, sobald ein Theil des Profits allgemein die Form des Zinses annimmt, verwandelt sich die Differenz zwischen dem Durchschnittsprofit und dem Zins, oder der über dem Zins überschüssige Theil des Profits, in eine zum Zins gegensätzliche Form, in die des Unternehmergewinns. Diese beiden Formen, Zins und Unternehmergewinn, existiren nur in ihrem Gegensatz. Sie sind also beide nicht bezogen auf den Mehrwerth, von dem sie nur in verschiednen Kategorien, Rubriken oder Namen fixirte Theile sind, sondern sie sind auf einander bezogen. Weil der eine Theil des Profits sich in Zins verwandelt, deshalb erscheint der andre Theil als Unternehmergewinn.
Unter Profit verstehn wir hier immer den Durchschnittsprofit, da die Abweichungen, sei es des individuellen Profits, sei es des Profits in verschiednen Produktionssphären — also die mit dem Konkurrenzkampf und andren Umständen hin- und herwogenden Variationen in der Vertheilung des Durchschnittsprofits oder Mehrwerths — uns hier ganz gleichgültig sind. Es gilt dies überhaupt für die ganze vorliegende Untersuchung.
Der Zins ist nun der Nettoprofit, wie Ramsay ihn bezeichnet, den das Kapitaleigenthum als solches abwirft, sei es dem blossen Verleiher, der ausserhalb des Reproduktionsprocesses stehn bleibt, sei es dem Eigenthümer, der sein Kapital selbst produktiv verwendet. Aber auch diesem wirft es diesen Nettoprofit ab, nicht soweit er fungirender Kapitalist, sondern soweit er Geldkapitalist, Verleiher seines eignen Kapitals, als eines zinstragenden, an sich selbst als fungirenden Kapitalisten ist. Wie die Verwandlung von Geld und überhaupt von Werth in Kapital das stete Resultat, ist sein Dasein als Kapital ebenso sehr die stete Voraussetzung des kapitalistischen Produktionsprocesses. Durch seine Fähigkeit, sich in Produktionsmittel zu verwandeln, kommandirt es beständig unbezahlte Arbeit, und verwandelt daher den Produktions- und Cirkulationsprocess der Waaren in die Produktion von Mehrwerth für seinen Besitzer. Der Zins ist also nur der Ausdruck davon, dass Werth überhaupt — die vergegenständlichte Arbeit in ihrer allgemein gesellschaftlichen Form — Werth, der im wirklichen Produktionsprocess die Gestalt der Produktionsmittel annimmt, als selbständige Macht der lebendigen Arbeitskraft gegenübersteht, und das Mittel ist sich unbezahlte Arbeit anzueignen; und dass er diese Macht ist, indem es als fremdes Eigenthum dem Arbeiter gegenübersteht. Andrerseits jedoch ist in der Form des Zinses dieser Gegensatz gegen die Lohnarbeit ausgelöscht; denn das zinstragende Kapital hat als solches nicht die Lohnarbeit, sondern das fungirende Kapital zu seinem Gegensatz; der verleihende Kapitalist steht als solcher direkt dem im Reproduktionsprocess wirklich fungirenden Kapitalisten gegenüber, nicht aber dem Lohnarbeiter, der gerade auf Grundlage der kapitalistischen Produktion von den Produktionsmitteln expropriirt ist. Das zinstragende Kapital ist das Kapital als Eigenthum gegenüber dem Kapital als Funktion. Aber soweit das Kapital nicht fungirt, exploitirt es nicht die Arbeiter, und tritt in keinen Gegensatz zur Arbeit.
Andrerseits bildet der Unternehmergewinn keinen Gegensatz zur Lohnarbeit, sondern nur zum Zins.
Erstens, den Durchschnittsprofit als gegeben vorausgesetzt, ist die Rate des Unternehmergewinns nicht durch den Arbeitslohn bestimmt, sondern durch den Zinsfuss. Sie ist hoch oder niedrig im umgekehrten Verhältniss zu diesem.1
Zweitens: der fungirende Kapitalist leitet seinen Anspruch auf den Unternehmergewinn, also den Unternehmergewinn selbst ab, nicht von seinem Eigenthum am Kapital, sondern von der Funktion des Kapitals im Gegensatz zu der Bestimmtheit, worin es nur als träges Eigenthum existirt. Dies erscheint als unmittelbar vorhandner Gegensatz, sobald er mit geliehenem Kapital operirt, wo Zins und Unternehmergewinn daher zwei verschiednen Personen zufallen. Der Unternehmergewinn entspringt aus der Funktion des Kapitals im Reproduktionsprocess, also in Folge der Operationen, der Thätigkeit, wodurch der fungirende Kapitalist diese Funktionen des industriellen und merkantilen Kapitals vermittelt. Aber Repräsentant des fungirenden Kapitals sein, ist keine Sinekure, wie die Repräsentation des zinstragenden Kapitals. Auf Basis der kapitalistischen Produktion dirigirt der Kapitalist den Produktionsprocess wie den Cirkulationsprocess. Die Exploitation der produktiven Arbeit kostet Anstrengung, ob er sie selbst verrichte, oder in seinem Namen von andern verrichten lasse. Im Gegensatz zum Zins stellt sich ihm also sein Unternehmergewinn dar als unab hängig vom Kapitaleigenthum, vielmehr als Resultat seiner Funktionen als Nichteigenthümer, als — Arbeiter.
Es entwickelt sich daher nothwendig in seinem Hirnkasten die Vorstellung, dass sein Unternehmergewinn — weit entfernt irgend einen Gegensatz zur Lohnarbeit zu bilden und nur unbezahlte fremde Arbeit zu sein — vielmehr selbst Arbeitslohn ist, Aufsichtslohn, wages of superintendence of labour, höherer Lohn als der des gewöhnlichen Lohnarbeiters, 1) weil sie komplicirtere Arbeit, 2) weil er sich selbst den Arbeitslohn auszahlt. Dass seine Funktion als Kapitalist darin besteht, Mehrwerth, d. h. unbezahlte Arbeit zu produciren, und zwar unter den ökonomischsten Bedingungen, wird vollständig vergessen über dem Gegensatz, dass der Zins dem Kapitalisten zufällt, auch wenn er keine Funktion als Kapitalist ausübt, sondern blosser Eigenthümer des Kapitals ist; und dass dagegen der Unternehmergewinn dem fungirenden Kapitalisten zufällt, auch wenn er Nichteigenthümer des Kapitals ist, womit er fungirt. Ueber der gegensätzlichen Form der beiden Theile, worin der Profit, also der Mehrwerth zerfällt, wird vergessen dass beide bloss Theile des Mehrwerths sind, und dass seine Theilung nichts an seiner Natur, seinem Ursprung und seinen Existenzbedingungen ändern kann.
Im Reproduktionsprocess vertritt der fungirende Kapitalist das Kapital als fremdes Eigenthum gegenüber den Lohnarbeitern, und nimmt der Geldkapitalist, als vertreten durch den fungirenden Kapitalisten, an der Exploitation der Arbeit theil. Dass nur als Repräsentant der Produktionsmittel gegenüber den Arbeitern, der aktive Kapitalist die Funktion ausüben kann, die Arbeiter für sich arbeiten, oder die Produktionsmittel als Kapital fungiren zu lassen, dies wird vergessen über dem Gegensatz von Funktion des Kapitals im Reproduktionsprocess gegenüber blossem Eigenthum am Kapital ausserhalb des Reproduktionsprocesses.
In der That ist in der Form, die die beiden Theile des Profits, d. h. des Mehrwerths, als Zins und Unternehmergewinn annehmen, kein Verhältniss zur Arbeit ausgedrückt, weil dies Verhältniss nur existirt zwischen ihr und dem Profit oder vielmehr dem Mehrwerth als der Summe, dem Ganzen, der Einheit dieser beiden Theile. Das Verhältniss, worin der Profit getheilt wird, und die verschiednen Rechtstitel, worunter diese Theilung geschieht, setzen den Profit als fertig, setzen sein Dasein voraus. Ist daher der Kapitalist Eigenthümer des Kapitals, womit er fungirt, so steckt er den ganzen Profit oder Mehrwerth ein; es ist für den Arbeiter ganz gleichgültig, ob er dies thut oder ob er einen Theil an eine dritte Person als juristischen Eigenthümer wegzuzahlen hat. Die Theilungsgründe des Profits unter zwei Sorten Kapitalisten verwandeln sich so unter der Hand in die Existenzgründe des zu theilenden Profits, des Mehrwerths, den abgesehn vor aller spätern Theilung das Kapital als solches aus dem Reproduktionsprocess herauszieht. Daraus, dass der Zins dem Unternehmergewinn, und der Unternehmergewinn dem Zins, beide einander, aber nicht der Arbeit gegenüberstehn, folgt — dass Unternehmergewinn plus Zins, d. h. der Profit, weiter der Mehrwerth, worauf beruhn? Auf der gegensätzlichen Form seiner beiden Theile! Der Profit wird aber producirt, ehe diese Theilung mit ihm vorgenommen wird und ehe von ihr die Rede sein kann.
Das zinstragende Kapital bewährt sich nur als solches, soweit das verliehene Geld wirklich in Kapital verwandelt und ein Ueberschuss producirt wird, wovon der Zins ein Theil. Allein dies hebt nicht auf, dass ihm, unabhängig vom Produktionsprocess, das Zinstragen als Eigenschaft eingewachsen. Die Arbeitskraft bewährt ja auch nur ihre werthschaffende Kraft, wenn sie im Arbeitsprocess bethätigt und realisirt wird; aber dies schliesst nicht aus, dass sie an sich, potentiell, als Vermögen, die werthschaffende Thätigkeit ist und als solche aus dem Process nicht erst entsteht, sondern ihm vielmehr vorausgesetzt ist. Als Fähigkeit, Werth zu schaffen, wird sie gekauft. Es kann einer sie auch kaufen, ohne sie produktiv arbeiten zu lassen; z. B. zu rein persönlichen Zwecken, Bedienung u. s. w. So mit dem Kapital. Es ist Sache des Borgers, ob er es als Kapital vernutzt, also die ihm inhärente Eigenschaft, Mehrwerth zu produciren, wirklich in Thätigkeit setzt. Was er zahlt, ist in beiden Fällen der an sich, der Möglichkeit nach, in der Waare Kapital eingeschlossne Mehrwerth.
Gehn wir nun näher ein auf den Unternehmergewinn.
Indem das Moment der specifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit des Kapitals in der kapitalistischen Produktionsweise — das Kapitaleigenthum, das die Eigenschaft besitzt, Kommando über die Arbeit anderer zu sein — fixirt wird, und der Zins daher erscheint als der Theil des Mehrwerths, den das Kapital in dieser Beziehung erzeugt, erscheint der andre Theil des Mehrwerths—der Unternehmergewinn — nothwendig so, dass er nicht aus dem Kapital als Kapital, sondern aus dem Produktionsprocess stammt, getrennt von seiner specifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit, die ja in dem Ausdruck Kapitalzins schon ihre besondre Existenzweise erhalten hat. Vom Kapital getrennt, ist aber der Produktionsprocess Arbeitsprocess überhaupt. Der industrielle Kapitalist, als unterschieden vom Kapitaleigenthümer, erscheint daher nicht als fungirendes Kapital, sondern als Funktionär auch abgesehn vom Kapital, als einfacher Träger des Arbeitsprocesses überhaupt, als Arbeiter, und zwar als Lohnarbeiter.
Der Zins an sich drückt gerade das Dasein der Arbeitsbedingungen als Kapital, in ihrem gesellschaftlichen Gegensatz zur Arbeit, und in ihrer Verwandlung in persönliche Mächte, gegenüber der Arbeit und über der Arbeit aus. Er stellt das blosse Kapitaleigenthum dar als Mittel sich Produkte fremder Arbeit anzueignen. Aber er stellt diesen Charakter des Kapitals dar als etwas, das ihm ausserhalb des Produktionsprocesses zukommt, und das keineswegs das Resultat der specifisch kapitalistischen Bestimmtheit dieses Produktionsprocesses selbst ist. Er stellt es dar, nicht in direktem Gegensatz zur Arbeit, sondern umgekehrt, ohne Verhältniss zur Arbeit und als blosses Verhältniss eines Kapitalisten zum andern. Also als eine dem Verhältniss des Kapitals zur Arbeit selbst äusserliche und gleichgültige Bestimmung. In dem Zins also, in der besondern Gestalt des Profits, worin sich der gegensätzliche Charakter des Kapitals einen selbständigen Ausdruck gibt, gibt er sich ihn so, dass dieser Gegensatz darin völlig ausgelöscht ist und ganz von ihm abstrahirt wird. Der Zins ist ein Verhältniss zwischen zwei Kapitalisten, nicht zwischen Kapitalist und Arbeiter.
Andrerseits gibt diese Form des Zinses dem andern Theil des Profits die qualitative Form des Unternehmergewinns, weiter des Aufsichtslohns. Die besondren Funktionen, die der Kapitalist als solcher zu verrichten hat, und die ihm gerade im Unterschied von, und Gegensatz zu den Arbeitern zukommen, werden als blosse Arbeitsfunktionen dargestellt. Er schafft Mehrwerth, nicht weil er als Kapitalist arbeitet, sondern weil er, abgesehn von seiner Eigenschaft als Kapitalist, auch arbeitet. Dieser Theil des Mehrwerths ist also gar nicht mehr Mehrwerth, sondern sein Gegentheil, Aequivalent für vollbrachte Arbeit. Da der entfremdete Charakter des Kapitals, sein Gegensatz zur Arbeit, jenseits des wirklichen Exploitationsprocesses verlegt wird, nämlich ins zinstragende Kapital, so erscheint dieser Exploitationsprocess selbst als ein blosser Arbeitsprocess, wo der fungirende Kapitalist nur andre Arbeit verrichtet als der Arbeiter. Sodass die Arbeit des Exploitirens und die exploitirte Arbeit, beide als Arbeit, identisch sind. Die Arbeit des Exploitirens ist ebensogut Arbeit, wie die Arbeit die exploitirt wird. Auf den Zins fällt die gesellschaftliche Form des Kapitals, aber in einer neutralen und indifferenten Form ausgedrückt; auf den Unternehmergewinn fällt die ökonomische Funktion des Kapitals, aber von dem bestimmten, kapitalistischen Charakter dieser Funktion abstrahirt.
Es geht hier im Bewusstsein des Kapitalisten ganz dasselbe vor, wie bei den im Abschn. II dieses Buchs angedeuteten Kompensationsgründen in der Ausgleichung zum Durchschnittsprofit. Diese Kompensationsgründe, die bestimmend in die Vertheilung des Mehrwerths eingehn, verdrehen sich in der kapitalistischen Vorstellungsweise in Entstehungsgründe und (subjektive) Rechtfertigungsgründe des Profits selbst.
Die Vorstellung des Unternehmergewinns als Aufsichtslohns der Arbeit, die aus seinem Gegensatz zum Zins entsteht, findet weitern Halt darin, dass in der That ein Theil des Profits als Arbeitslohn abgesondert werden kann und sich wirklich absondert, oder vielmehr umgekehrt, dass ein Theil des Arbeitslohns, auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, als integrirender Bestandtheil des Profits erscheint. Dieser Theil, wie schon A. Smith richtig herausfand, stellt sich rein dar, selbständig und gänzlich getrennt einerseits vom Profit (als Summe von Zins und Unternehmergewinn) andrerseits von dem Theil des Profits, der nach Abzug des Zinses als sogenannter Unternehmergewinn übrig bleibt, in dem Gehalt des Dirigenten in solchen Geschäftszweigen, deren Ausdehnung u. s. w. hinreichende Theilung der Arbeit erlaubt, um besondren Arbeitslohn für einen Dirigenten zu gestatten.
Die Arbeit der Oberaufsicht und Leitung entspringt nothwendig überall, wo der unmittelbare Produktionsprocess die Gestalt eines gesellschaftlich kombinirten Processes hat, und nicht als vereinzelte Arbeit der selbständigen Producenten auftritt.2 Sie ist aber doppelter Natur.
Einerseits in allen Arbeiten, worin viele Individuen kooperiren, stellt sich nothwendig der Zusammenhang und die Einheit des Processes in einem kommandirenden Willen dar, und in Funktionen, die nicht die Theilarbeiten, sondern die Gesammtthätigkeit der Werkstatt betreffen, wie bei dem Direktor eines Orchesters. Es ist dies eine produktive Arbeit, die verrichtet werden muss in jeder kombinirten Produktionsweise.
Andrerseits — ganz abgesehn vom kaufmännischen Departement — entspringt diese Arbeit der Oberaufsicht nothwendig in allen Produktionsweisen, die auf dem Gegensatz zwischen dem Arbeiter als dem unmittelbaren Producenten, und dem Eigenthümer der Produktionsmittel beruhn. Je grösser dieser Gegensatz, desto grösser die Rolle, die diese Arbeiter-Oberaufsicht spielt. Sie erreicht daher ihr Maximum im Sklavensystem.3 Sie ist aber auch in der kapitalistischen Produktionsweise unentbehrlich, da hier der Produktionsprocess zugleich Konsumtionsprocess der Arbeitskraft durch den Kapitalisten ist. Ganz wie in despotischen Staaten die Arbeit der Oberaufsicht und allseitigen Einmischung der Regierung beides einbegreift: sowohl die Verrichtung der gemeinsamen Geschäfte, die aus der Natur aller Gemeinwesen hervorgehn, wie die specifischen Funktionen, die aus dem Gegensatz der Regierung zu der Volksmasse entspringen.
Bei den antiken Schriftstellern, die das Sklavensystem vor sich haben, finden sich in der Theorie, wie es denn in der Praxis der Fall war, beide Seiten der Aufsichtsarbeit ganz ebenso unzertrennlich zusammen, wie bei den modernen Oekonomen, die die kapitalistische Produktionsweise als die absolute Produktionsweise ansehn. Andrerseits, wie ich gleich an einem Beispiel zeigen werde, wissen die Apologeten des modernen Sklavensystems ganz ebenso die Aufsichtsarbeit als Rechtfertigungsgrund der Sklaverei zu vernutzen, wie die andren Oekonomen als Grund des Lohnarbeitssystems.
Der villicus zur Zeit Catos: „An der Spitze der Gutssklavenwirthschaft (familia rustica) stand der Wirthschafter (villicus von villa), der einnimmt und ausgibt, kauft und verkauft, die Instruktionen des Herrn entgegennimmt und in dessen Abwesenheit anordnet und straft.... Der Wirthschafter stand natürlich freier als die übrigen Knechte; die Magonischen Bücher rathen, ihm Ehe, Kindererzeugung und eigne Kasse zu gestatten, und Cato, ihn mit der Wirthschafterin zu verheirathen; er allein wird auch Aussicht gehabt haben im Fall des Wohlverhaltens von dem Herrn die Freiheit zu erlangen. Im Uebrigen bildeten alle einen gemeinschaftlichen Hausstand.... Ein jeder Sklave, auch der Wirthschafter selbst, erhielt seine Bedürfnisse auf Rechnung des Herrn in gewissen Fristen nach festen Sätzen geliefert, womit er dann auszukommen hatte.... Die Quantität richtete sich nach der Arbeit, weshalb z. B. der Wirthschafter, der leichtere Arbeit hatte als die Knechte, knapperes Maß als diese empfing.“ (Mommsen, Römische Geschichte. Zweite Auflage. 1856, I, p. 808—810.)
Aristoteles: Ὁ γὰϱ δεσπότης οὔϰ ἐν τῷ ϰτᾶσϑαι τοὺς δούλους, ἄλλ᾽ ἐν τῷ χϱῆσϑαι δούλους. [Denn der Herr — Kapitalist — bethätigt sich als solcher nicht im Erwerben der Sklaven — dem Kapitaleigenthum, das die Macht gibt Arbeit zu kaufen — sondern im Benutzen der Sklaven — der Verwendung von Arbeitern — heute Lohnarbeitern im Produktionsprocess]. Ἔστι δὲ αὐτῆ ἡ ἐπιστήμη οὐδὲν μέγα ἔχουσα οὐδὲ σεμνόν· [es ist aber mit dieser Wissenschaft nichts Grosses oder Erhabnes] ἃ γὰϱ τὸν δοῦλον επίστασϑαι δεῖ ποιεῖν, ἐϰεῖνον δεῖ ταῦτα επίστασϑαι επιτάττειν. [Was nämlich der Sklave zu verrichten verstehn muss, das soll jener verstehn zu befehlen.] Διὸ ὅσοις ἐξουσία μὴ αὐτοὺς ϰαϰο- παϑεῖν, ἐπίτϱοπος λαμβάνει ταυτὴν τὴν τιμήν, αὐτοὶ δὲ πολιτεύ- ονται ἢ φιλοσοφοῦσιν. [Wo die Herren sich selbst damit zu placken nicht nöthig haben, da übernimmt der Aufseher diese Ehre, sie selbst aber treiben Staatsgeschäfte oder philosophiren. (Arist. Respubl. ed. Bekker lib. I, 7.)
Dass die Herrschaft, wie im politischen, so im ökonomischen Gebiet, den Gewalthabern die Funktionen des Herrschens auflegt, d. h. auf ökonomischem Gebiet also, dass sie verstehn müssen, die Arbeitskraft zu konsumiren — sagt Aristoteles mit dürren Worten und fügt hinzu, dass kein grosses Wesen mit dieser Aufsichtsarbeit zu machen sei, weshalb der Herr, sobald er vermögend genug ist, die „Ehre“ dieser Plackerei einem Aufseher überlässt.
Die Arbeit der Leitung und Oberaufsicht, soweit sie nicht eine besondre, aus der Natur aller kombinirten gesellschaftlichen Arbeit hervorgehende Funktion ist, sondern aus dem Gegensatz zwischen dem Eigenthümer der Produktionsmittel und dem Eigenthümer der blossen Arbeitskraft entspringt — sei es nun, dass die letztere mit dem Arbeiter selbst gekauft wird, wie im Sklavensystem, oder dass der Arbeiter selbst seine Arbeitskraft verkauft und der Produktionsprocess daher zugleich als der Konsumtionsprocess seiner Arbeit durch das Kapital erscheint — diese aus der Knechtschaft des unmittelbaren Producenten entspringende Funktion ist oft genug zum Rechtfertigungsgrund dieses Verhältnisses selbst gemacht, und die Exploitation, die Aneignung fremder unbezahlter Arbeit ist ebenso oft, als der dem Eigenthümer des Kapitals gebührende Arbeitslohn dargestellt worden. Aber nie besser, als von einem Vertheidiger der Sklaverei in den Vereinigten Staaten, von einem Advokaten O’Connor auf einem Meeting zu New-York, 19. Decbr. 1859, unter dem Panier: „Gerechtigkeit für den Süden.“ — „Now, gentlemen,“ sagte er unter grossem Applaus, „die Natur selbst hat den Neger zu dieser Knechtschaftslage bestimmt. Er hat die Stärke und ist kräftig zur Arbeit; aber die Natur, die ihm diese Stärke gab, verweigerte ihm sowohl den Verstand zum Regieren, wie den Willen zur Arbeit. (Beifall.) Beide sind ihm verweigert! Und dieselbe Natur, die ihm den Willen zur Arbeit vorenthielt, gab ihm einen Herrn, diesen Willen zu erzwingen, und ihn in dem Klima, wofür er geschaffen, zu einem nützlichen Diener zu machen, sowohl für sich selbst, wie für den Herrn, der ihn regiert. Ich behaupte, dass es keine Ungerechtigkeit ist, den Neger in der Lage zu lassen, worin die Natur ihn gestellt hat; ihm einen Herrn zu geben, der ihn regiert; und man beraubt ihn keines seiner Rechte, wenn man ihn zwingt, dafür auch wieder zu arbeiten, und seinem Herrn eine gerechte Entschädigung zu liefern für die Arbeit und Talente, die er anwendet, um ihn zu regieren und ihn für sich selbst und für die Gesellschaft nützlich zu machen.“
Nun muss auch der Lohnarbeiter wie der Sklave einen Herrn haben, um ihn arbeiten zu machen und ihn zu regieren. Und dies Herrschafts- und Knechtschaftsverhältniss vorausgesetzt, ist es in der Ordnung, dass der Lohnarbeiter gezwungen wird, seinen eignen Arbeitslohn zu produciren und obendrein den Aufsichtslohn, eine Kompensation für die Arbeit der Herrschaft und Oberaufsicht über ihn, „und seinem Herrn eine gerechte Entschädigung zu liefern für die Arbeit und Talente, die er anwendet, um ihn zu regieren und ihn für sich und für die Gesellschaft nützlich zu machen.“
Die Arbeit der Oberaufsicht und Leitung, soweit sie aus dem gegensätzlichen Charakter, aus der Herrschaft des Kapitals über die Arbeit entspringt, und daher allen auf dem Klassengegensatz beruhenden Produktionsweisen mit der kapitalistischen gemeinsam ist, ist auch im kapitalistischen System unmittelbar und unzertrennbar verquickt mit den produktiven Funktionen, die alle kombinirte gesellschaftliche Arbeit einzelnen Individuen als besondre Arbeit auferlegt. Der Arbeitslohn eines Epitropos oder régisseur, wie er im feudalen Frankreich hiess, trennt sich vollständig vom Profit und nimmt auch die Form des Arbeitslohns für geschickte Arbeit an, sobald das Geschäft auf hinreichend grosser Stufenleiter betrieben wird, um einen solchen Dirigenten (manager) zu zahlen, obgleich desswegen unsre industriellen Kapitalisten noch lange nicht „Staatsgeschäfte treiben oder philosophiren.“
Dass nicht die industriellen Kapitalisten, sondern die industriellen managers „die Seele unsres Industriesystems“ sind, hat schon Herr Ure bemerkt.4 Was den merkantilen Theil des Geschäfts angeht, so ist das Nöthige darüber bereits im vorigen Abschnitt gesagt.
Die kapitalistische Produktion selbst hat es dahin gebracht, dass die Arbeit der Oberleitung, ganz getrennt vom Kapitaleigenthum, auf der Strasse herumläuft. Es ist daher nutzlos geworden, dass diese Arbeit der Oberleitung vom Kapitalisten ausgeübt werde. Ein Musikdirektor braucht durchaus nicht Eigenthümer der Instrumente des Orchesters zu sein, noch gehört es zu seiner Funktion als Dirigent, dass er irgend etwas mit dem „Lohn“ der übrigen Musikanten zu thun hat. Die Kooperativ-Fabriken liefern den Beweis, dass der Kapitalist als Funktionär der Produktion ebenso überflüssig geworden, wie er selbst, in seiner höchsten Ausbildung, den Grossgrundbesitzer überflüssig findet. Soweit die Arbeit des Kapitalisten nicht aus dem Produktionsprocess als bloss kapitalistischem hervorgeht, also mit dem Kapital von selbst aufhört; soweit sie sich nicht auf die Funktion beschränkt, fremde Arbeit zu exploitiren; soweit sie also aus der Form der Arbeit als gesellschaftlicher hervorgeht, aus der Kombination und Kooperation Vieler zu einem gemeinsamen Resultat, ist sie ganz ebenso unabhängig vom Kapital, wie diese Form selbst, sobald sie die kapitalistische Hülle gesprengt hat. Sagen, dass diese Arbeit, als kapitalistische Arbeit, als Funktion des Kapitalisten nothwendig sei, heisst nichts, als dass sich der Vulgus die im Schoss der kapitalistischen Produktionsweise entwickelten Formen nicht vorstellen kann, getrennt und befreit von ihrem gegensätzlichen kapitalistischen Charakter. Dem Geldkapitalisten gegenüber ist der industrielle Kapitalist Arbeiter, aber Arbeiter als Kapitalist, d. h. als Exploiteur fremder Arbeit. Der Lohn, den er für diese Arbeit beansprucht und bezieht, ist genau gleich dem angeeigneten Quantum fremder Arbeit und hängt direkt ab, soweit er sich der nothwendigen Mühe der Exploitation unterzieht, vom Ausbeutungsgrad dieser Arbeit, nicht aber vom Grad der Anstrengung, die diese Exploitation ihm kostet, und die er gegen mäßige Zahlung auf einen Dirigenten abwälzen kann. Nach jeder Krisis kann man in den englischen Fabrikbezirken genug Ex-Fabrikanten sehn, die ihre eignen frühern Fabriken jetzt als Dirigenten der neuen Eigenthümer, oft ihrer Gläubiger,5 für einen billigen Lohn beaufsichtigen.
Der Verwaltungslohn, sowohl für den merkantilen wie den industriellen Dirigenten, erscheint vollständig getrennt vom Unternehmergewinn sowohl in den Kooperativfabriken der Arbeiter, wie in den kapitalistischen Aktienunternehmungen. Die Trennung des Verwaltungslohns vom Unternehmergewinn, die sonst zufällig erscheint, ist hier konstant. Bei der Kooperativfabrik fällt der gegensätzliche Charakter der Aufsichtsarbeit weg, indem der Dirigent von den Arbeitern bezahlt wird, statt ihnen gegenüber das Kapital zu vertreten. Die Aktienunternehmungen überhaupt — entwickelt mit dem Kreditwesen — haben die Tendenz, diese Verwaltungsarbeit als Funktion mehr und mehr zu trennen von dem Besitz des Kapitals, sei es eignes oder geborgtes; ganz wie mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft die richterlichen und Verwaltungsfunktionen sich trennen von dem Grundeigenthum, dessen Attribute sie in der Feudalzeit waren. Indem aber einerseits dem blossen Eigenthümer des Kapitals, dem Geldkapitalisten der fungirende Kapitalist gegenübertritt, und mit der Entwicklung des Kredits dies Geldkapital selbst einen gesellschaftlichen Charakter annimmt, in Banken koncentrirt und von diesen, nicht mehr von seinen unmittelbaren Eigenthümern ausgeliehen wird; indem andrerseits aber der blosse Dirigent, der das Kapital unter keinerlei Titel besitzt, weder leihweise noch sonstwie, alle realen Funktionen versieht, die dem fungirenden Kapitalisten als solchem zukommen, bleibt nur der Funktionär und verschwindet der Kapitalist als überflüssige Person aus dem Produktionsprocess.
Aus den öffentlichen Rechnungsablagen6 der Kooperativfabriken in England sieht man, dass — nach Abzug des Lohns des Dirigenten, der einen Theil des ausgelegten variablen Kapitals bildet, ganz wie der Lohn der übrigen Arbeiter — der Profit grösser war als der Durchschnittsprofit, obgleich sie stellenweise einen viel höhern Zins zahlten als die Privatfabrikanten. Die Ursache des höhern Profits war in allen diesen Fällen grössere Oekonomie in Anwendung des konstanten Kapitals. Was uns aber dabei interressirt, ist, dass hier der Durchschnittsprofit (= Zins + Unternehmergewinn) sich faktisch und handgreiflich als eine vom Verwaltungslohn ganz und gar unabhängige Grösse darstellt. Da der Profit hier grösser als der Durchschnittsprofit, war auch der Unternehmergewinn grösser als sonst.
Dasselbe Faktum zeigt sich in einigen kapitalistischen Aktienunternehmungen, z. B. Aktienbanken (Joint Stock Banks). Die London und Westminster Bank zahlte 1863 30 % jährliche Dividende, die Union Bank of London und andre 15 %. Vom Bruttoprofit geht hier ausser dem Salair der Dirigenten der Zins ab, der für Depositen gezahlt wird. Der hohe Profit erklärt sich hier aus der geringen Proportion des eingezahlten Kapitals zu den Depositen. Z. B. bei der London and Westminster Bank 1863: Eingezahltes Kapital 1000000 £; Depositen 14540275 £. Bei der Union Bank of London 1863: Eingezahltes Kapital 600000 £; Depositen 12384173 £.
Die Verwechslung des Unternehmergewinns mit dem Aufsichts- oder Verwaltungslohn entstand ursprünglich aus der gegensätzlichen Form, die der Ueberschuss des Profits über den Zins im Gegengensatz zum Zins annimmt. Sie wurde weiter entwickelt aus der apologetischen Absicht, den Profit nicht als Mehrwerth, d. h. als unbezahlte Arbeit, sondern als Arbeitslohn des Kapitalisten selbst für verrichtete Arbeit darzustellen. Dem stellte sich dann von Seiten der Socialisten die Forderung gegenüber, den Profit faktisch auf das zu reduciren, was er theoretisch zu sein vorgab, nämlich auf blossen Aufsichtslohn. Und diese Forderung trat der theoretischen Beschönigung um so unangenehmer entgegen, je mehr dieser Aufsichtslohn einerseits sein bestimmtes Niveau und seinen bestimmten Marktpreis fand, wie aller andre Arbeitslohn, mit der Bildung einer zahlreichen Klasse industrieller und kommerzieller Dirigenten7; und je mehr er andrerseits sank, wie aller Lohn für geschickte Arbeit, mit der allgemeinen Entwicklung, die die Produktionskosten specifisch geschulter Arbeitskraft herabsetzt.8 Mit der Entwicklung der Kooperation auf Seiten der Arbeiter, der Aktienunternehmungen auf Seiten der Bourgeoisie, wurde auch der letzte Vorwand zur Verwechslung des Unternehmergewinns mit dem Verwaltungslohn unter den Füssen weggezogen, und erschien der Profit auch praktisch als was er theoretisch unleugbar war, als blosser Mehrwerth, Werth für den kein Aequivalent gezahlt ist, realisirte unbezahlte Arbeit; sodass der fungirende Kapitalist die Arbeit wirklich exploitirt, und die Frucht seiner Exploitation, wenn er mit geborgtem Kapital arbeitet, sich theilt in Zins und in Unternehmergewinn, Ueberschuss des Profits über den Zins.
Auf Basis der kapitalistischen Produktion entwickelt sich bei Aktienunternehmungen ein neuer Schwindel mit dem Verwaltungslohn, indem neben und über dem wirklichen Dirigenten eine Anzahl Verwaltungs- und Aufsichtsräthe auftritt, bei denen in der That Verwaltung und Aufsicht blosser Vorwand zur Plünderung der Aktionäre und zur Selbstbereicherung wird. Hierüber findet man sehr artige Details in: The City or the Physiology of London Business; with Sketches on ’Change, and the Coffee Houses. London 1845. „Was Bankiers und Kaufleute gewinnen dadurch, dass sie an der Direktion von acht oder neun verschiednen Kompagnien betheiligt sind, mag man aus folgendem Beispiel ersehn: die Privatbilanz des Herrn Timothy Abraham Curtis, eingereicht beim Bankrottgericht bei seiner Fallite, zeigte ein Einkommen von 8—900 £ jährlich unter dem Posten: Direktorschaften. Da Herr Curtis Direktor der Bank von England und der Ostindischen Kompagnie gewesen, schätzte jede Aktiengesellschaft sich glücklich ihn zum Direktor gewinnen zu können.“ p. 82. — Die Remuneration der Direktoren solcher Gesellschaften für jede wöchentliche Sitzung ist mindestens eine Guinee (21 Mark). Die Verhandlungen vor dem Bankrottgericht zeigen, dass dieser Aufsichtslohn in der Regel im umgekehrten Verhältniss steht zu der von diesen nominellen Direktoren wirklich ausgeübten Aufsicht.
