§. 9. Wie verhaͤlt ſich der Koͤrnerertrag des Rockens in der Koppelwirthſchaft zu dem in der Dreifelderwirthſchaft, wenn die Ackerflaͤchen, auf denen beide Wirthſchaftsarten betrieben werden, im Ganzen gleichen Reichthum an Pflanzennahrung enthalten?
Wenn man eine 3 F. W. in eine ſiebenſchlaͤgige Koppelwirthſchaft umlegt, ſo wird nun die ganze auf dem Hofe befindliche Dungmaſſe auf den 7ten Theil des Feldes gebracht, anſtatt daß ſie bisher auf den 3ten Theil dieſes Feldes vertheilt wurde.
Aus dieſem Grunde muß alſo der Rocken ſchon im erſten Jahre nach der Umlegung einen hoͤhern Ertrag geben als fruͤher in der 3 F. W.; aber dieſer erhoͤhte Ertrag beweiſet keinesweges einen erhoͤheten Reichthum des ganzen Feldes — welcher im erſten Jahre noch gar keine Veraͤnderung erlitten haben kann — ſondern ruͤhrt bloß von der groͤßern Konzentrirung des Dungs auf einen Theil des Feldes her.
Wir duͤrfen alſo durchaus nicht Koppel- und Dreifelderwirthſchaften, die einen gleichen Koͤrnerertrag im Rocken geben, mit einander vergleichen; ſondern wir muͤſſen ausmitteln, wie bei gleichem Reichthum beider Ackerflaͤ- chen der Koͤrnerertrag ſich gegen einander verhalte.
Der Reichthum des ganzen Feldes ergibt ſich aus der Summe des Reichthums der einzelnen Schlaͤge. Waͤhrend des Sommers iſt die im Boden befindliche Quantitaͤt Pflanzennahrung einer ſteten Veraͤnderung unterworfen, indem durch den Pflanzenwachsthum auf den Ge treidefeldern eine ſtete Ausſaugung, auf den Weideſchlaͤgen eine fortgehende Dungerzeugung bewirkt wird. Wir waͤhlen deshalb den Fruͤhling zum Zeitpunkt der Betrachtung, wo die Vegetation noch nicht begonnen hat, und alle Schlaͤge noch den Grad von Reichthum haben, der fuͤr ihren Ertrag die Norm abgibt.
Um verſchiedene Wirthſchaftsſyſteme in dieſer Beziehung mit einander vergleichen zu koͤnnen, muͤſſen wir, außer dem im Acker wirklich befindlichen Reichthum, auch noch den auf dem Hofe befindlichen, aus der Ernte des vorigen Jahrs erzeugten oder noch zu erzeugenden Dung in Rechnung mit aufnehmen. Denn wenn in dem einen Wirthſchaftsſyſtem der Dung ſchon im Fruͤhjahr, in dem andern erſt nach vollendeter Saatbeſtellung abgefahren wird, und man nun bloß auf den im Acker befindlichen Reichthum Ruͤckſicht naͤhme: ſo wuͤrde dies nicht zu der Ueberſicht fuͤhren, wie viel Reichthum im Ganzen zur Hervorbringung einer gegebenen Ernte erforderlich iſt. Die letztere Wirthſchaft kann naͤmlich ohne das auf dem Hofe befindliche Dungkapital den angenommenen Ertrag nicht liefern.
Die Data zu einer ſolchen Berechnung koͤnnen wir aus den in §. 7. mitgetheilten Tabellen uͤber den Fruchtbarkeitszuſtand der K. W. und der 3 F. W. entnehmen. Nur iſt noch zu bemerken, daß, da wir in der K. W. Weidegang vorausſetzen, der durch die Weide erzeugte Dung auf dem Felde ſelbſt bleibt, und nicht nach dem Hofe kommt; da nun die Dungerzeugung eines Weide- ſchlages 10,1 Fuder betraͤgt, ſo wird der Reichthum die- ſes Schlages mit jedem Jahr um 10,1 × 3,2 = 32,3° erhoͤht.
Reichthum einer ſiebenſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft beim Ertrage von 10 Koͤrnern.
- Grade
- 1ſter Schlag. Rocken enthaͤlt 500°
- 2ter Schlag. Gerſte 400°
- 3ter Schlag. Hafer 325°
- 4ter Schlag. Weide 265°
- 5ter Schlag. Weide 297,3°
- 6ter Schlag. Weide 329,6°
- 7ter Schlag. Brache 361,9°
Duͤngung aus dem Stroh 41,4 Fuder à 3,2° 132,5°
- In 7000 □R. ſind enthalten 2611,3°
- dies macht auf 1000 □R. 373°
Reichthum einer Dreifelderwirthſchaft beim Ertrage von 10 Koͤrnern.
- Grade
- 1ſtes Feld. Rocken 500°
- 2tes Feld. Gerſte 400°
- 3tes Feld. Brache 325°
Duͤngung aus dem Stroh 32½ Fuder à 3,2° 104°
- 3000 □R. enthalten 1329°
- dies macht auf 1000 □R. 443°
Um einen Koͤrnerertrag = 10 im Rocken hervor zubringen, bedarf die Dreifelderwirthſchaft in 1000 □R. Acker eines Reichthums von 443°, waͤhrend in der Koppelwirthſchaft ein Reichthum von 373° dazu hinreicht. Der Reichthum von 373° in 1000 □R. wuͤrde dagegen in der Dreifelderwirthſchaft nur 8,4 Koͤrner hervorbringen; denn 443°:373° = 10: × 10 = 8,4.
Derſelbe Acker, welcher in der 3 F. W. einen Ertrag von 8,4 Koͤrnern gab, wird alſo nach der Umlegung in eine ſiebenſchlaͤgige K. W. einen Ertrag von 10 Koͤrnern liefern, ohne daß der Reichthum des Feldes im Ganzen erhoͤht waͤre; oder, die Koppelwirthſchaft von 10 Koͤrnern und die Dreifelderwirthſchaft von 8,4 Koͤrnern Ertrag ſtehen auf gleicher Stuffe des Reichthums.
- Reichthum einer ſechsſchlaͤgigen Fruchtwechſelwirthſchaft, wenn der Kartoffelſchlag und der Rockenſchlag nach Wicken jeder 500° enthalten.
- Grade
- 1ſter Schlag. Kartoffeln 500°
- 2ter Schlag. Gerſte 400°
- 3ter Schlag. Maͤhnklee 325°
- 4ter Schlag. Rocken 299°
- 5ter Schlag. Wicken zu Gruͤnfutter 525°
- 6ter Schlag. Rocken 500°
- 6000 □R. enthalten 2549°
- dies macht fuͤr 1000 □R. 425°
Wenn nun jemand den Geldertrag einer F. W. W. (Fruchtwechſelwirthſchaft) mit den einer K. W. vergleicht und fuͤr beide Wirthſchaftsarten denſelben Koͤrnerertrag im Rocken annimmt: ſo berechnet er in der erſten Wirthſchaft den Ertrag eines Ackers von 425° und in der zweiten den von 373° mittlerm Reichthum.
Die Nichtbeachtung dieſes Umſtandes gibt zu ſehr gefaͤhrlichen Irrthuͤmern Anlaß.
Bei der Vergleichung zweier Wirthſchaftsſyſteme muß man unſtreitig Acker von gleichem Reichthum zum Grunde legen. Nun verhaͤlt ſich in der K. W. der mittlere Reichthum zu dem des Rockenſchlages wie 373° zu 500°, in der F. W. W. aber wie 425° zu 500°. Fuͤr einen Acker von 373° mittlerm Reichthum wird der Rockenſchlag in der F. W. W. nur 439° erhalten; denn 425: 500 = 373: 439. Oder, mit andern Worten, wenn eine K. W. in eine F. W. W. umgelegt wird, ſo erhaͤlt der Rockenſchlag ſtatt 500° jetzt 439° Reichthum, und der Koͤrnerertrag muß ſchon aus dieſer Urſache von 10 auf 8, 8 zuruͤckſinken.
