Meine Herren!
Die aufgeregten Debatten, welche in erſter Jnſtanz in die- ſem Proceſſe ſtattgefunden haben, werden, wie ich hoffe, heut einer größeren Ruhe Platz machen. Jch kann meinerſeits die Hand hierzu reichen, weil ich mich aus mannigfachen Gründen heut in einer weit beſſern Lage befinde, als in der erſten Jnſtanz.
Jch brauche die Vertheidigungseinreden erſter Jnſtanz heut nicht zu entwickeln, denn ich habe ſie in meiner gedruckten Vertheidigungsrede Jhnen als pars integra meiner Appellationsrechtfertigung überreicht, und dieſe Einreden ſchützen mich daher hier und würden zu widerlegen ſein — falls Sie, ein Verdacht, den ich ſehr fern bin, zu hegen, dem erſten Urtheil beitreten wollten — auch ohne daß ich ſie wiederhole. Der erſte Richter hat eine ſolche Widerlegung nicht einmal verſucht!
Ein zweiter Vortheil meiner heutigen Lage iſt der, daß durch das Urtheil erſter Jnſtanz das Feld beſchränkter geworden iſt. Jn erſter Jnſtanz mußte ich noch meinen geſammten Vortrag vertheidigen, Alles decken, da der geſammte Vortrag von der Staatsanwaltſchaft angeklagt war. Durch die Motive des erſten Urtheils iſt naturgemäß das Feld des Streites begränzt worden. Jch habe jetzt nicht mehr nöthig, Alles zu vertheidigen, wie damals, ſondern nur noch die vom Urtheil für ſtrafbar befundenen Punkte.
Ganz beſonders iſt dieſe Beſchränkung dadurch eingetreten, daß das Urtheil ſelbſt anerkannt hat, mein Vortrag ſei im We- ſentlichen rein wiſſenſchaftlicher Natur, und ferner, er ſei in ſoweit durch den Art. 20 der Verfaſſung gedeckt. Hierdurch be- ſchränkt ſich die Debatte der Strafbarkeit auf das, was angeblich außer jenem wiſſenſchaftlichen Jnhalt noch in meinem Vortrag enthalten geweſen ſein ſoll. Zwar, daß das Urtheil ſelbſt ſolche Punkte nicht bezeichnet hat, noch hat bezeichnen können, habe ich Jhnen bereits in meiner Appellationsrechtfertigung in den kritiſchen Randnoten zum Urtheil nachgewieſen. Jch habe Jhnen dort außer der Widerlegung aller einzelnen Gründe, welche das Urtheil geltend macht, drei große Nachweiſe geführt:
- 1) den Nachweis, daß das Urtheil ſelbſt mit ſeinen eigenen Worten Alles das für rein wiſſenſchaftlich und erlaubt erklärt, was es ſpäter wieder eben ſo mit ſeinen eigenen Worten für ſtrafbar erklärt; daß ſich das Urtheil ſomit in einem fortgeſetzten Widerſpruch Zeile für Zeile ſelbſt aufißt.
- 2) daß das Urtheil, ſtatt einen verbrecheriſchen Thatbeſtand von Worten in meinem Vortrag aufzeigen zu können, vielmehr nur die unerhörteſte Geſinnungsinquiſition treibt; daß es in Ermangelung eines ſolchen verbrecheriſchen Thatbeſtandes Schlüſſe auf von mir nicht ausgeſprochene Geſinnungen macht und in dieſen auf dem Grunde meiner Seele ruhenden, nicht ausgeſprochenen Geſinnungen den objectiven Thatbeſtand zur Verurtheilung finden will; ja daß dies Urtheil, wie ich Jhnen die Monumente der Geſchichte an der Hand Punkt für Punkt bewieſen habe, in dieſer Geſinnungsinquiſition noch weit alle Greuel überſchreitet, durch welche die heilige Jnquiſition, die mittelalterlichen Glaubensproceſſe und die Schrecken der römi- ſchen Kaiſerzeit die Mit- und Nachwelt mit Entſetzen erfüllt haben.
- 3) habe ich Jhnen endlich nachgewieſen, daß auch ſo noch, auch noch in dieſer Verwechslung von Geſinnungsinquiſition und criminaliſtiſchem Thatbeſtand, das Urtheil, ſelbſt nach ſeiner eigenen Anſicht, immer noch nichts fand, worauf es eine Verurtheilung baſiren konnte und daß es deshalb dazu übergeht, mir Worte unterzulegen, die ich in meinem Vortrag gar nicht geſagt habe, und Sätze zu verurtheilen, die in meiner Broſchüre gar nicht ſtehen.
Jch erinnere nur an dieſe Nachweiſungen, die ich in meiner Appellationsrechtfertigung geführt habe, ohne näher auf dieſelben zurückzukommen. Jch will ſie hier nicht wiederholen, denn mein Zweck iſt nicht der, wie man irrig von meiner Vertheidigung in erſter Jnſtanz angenommen hat, Aufregung hervorzubringen. Sondern ich gehe darin nur eben ſo weit, daß ich mich auch durch die Rückſicht auf Aufregung, die dadurch hervorgebracht werden könnte, nicht abhalten laſſen will, Alles das zu ſagen und zu entwickeln, was zu meiner Vertheidigung nöthig oder dienlich iſt.
Was ich alſo in meiner Appellationsrechtfertigung geſagt habe, die furchtbaren Nachweiſe, die ich Jhnen dort geführt, lege ich Jhnen hierdurch nur nochmals warm, aber gleichſam ſtumm ans Herz, ohne darauf zurückzukommen.
Jch rechne dieſen Umſtand, nicht genöthigt zu ſein, auf die aufregenden Erörterungen meiner Vertheidigungsrede und meiner Appellationsrechtfertigungsſchrift zurückkommen zu müſſen, gleichfalls unter die Vortheile meiner heutigen Situation.
Worin ich aber den größten Vortheil derſelben finde, iſt dies: daß ich heute vor einem höheren Hofe und ſomit vor einer höheren Jntelligenz plaidire. Wir ſind alle ganz in unſrer Rolle, meine Herren! Der Hof erſter Jnſtanz, wenn er ein der Reform bedürftiges Urtheil fällt, — denn wozu wären ſonſt die höheren Höfe da, wenn nicht, um die Urtheile der unteren zu reformiren? — ich, wenn ich es ſchlecht finde, Sie, wenn Sie mir beiſtimmen und es aufheben!
Endlich aber iſt ein letzter Vortheil für die heutige Verhandlung eingetreten, der dieſelbe weniger aufregend zu halten verſpricht, ein Umſchlag in meiner eigenen Stimmung.
Es iſt mir in erſter Jnſtanz von der Staatsanwaltſchaft nicht würdig begegnet worden, und ich hoffe, daß ſich das heut nicht wiederholen wird. Es wurde behauptet, daß ich in doloſer Weiſe, um Polizei und Gericht zu täuſchen, den Schein der Wiſſenſchaftlichkeit über meinen Vortrag gebreitet habe!
Meine Herren, ich habe es ganz unter meiner Würde gehalten, dem Staatsanwalt hierauf irgend eine andere Antwort zu geben, als diejenige, die in der That lag. Der Hof erſter Jnſtanz und eben ſo Sie ſelbſt werden aus meiner erſten Vertheidigung hinreichend die Ueberzeugung geſchöpft haben, wie wenig ſolche Täuſchungen und ſolche Vorwände in meinem Charakter liegen. Jch bin vielmehr, wie das bei ſolcher Provocation auch nicht anders ſein konnte, in meiner Vertheidigungsrede viel weiter gegangen, viel ſchonungsloſer gegen die Einrichtungen des Staates aufgetreten, als in meinem Vortrag. Es liegt in der Weiſe tapferer Männer, ſtärker aufzutreten, wenn ſie provocirt werden, nicht ſich hinter Täuſchungen zu verbergen, und das war die thatſächliche Antwort und die th atſächliche Widerlegung, die ich dem Staatsanwalt auf jene Jmputation einer feigen Handlungsweiſe ſchuldete. Es iſt mir in dieſer Hinſicht ſogar durch das verurtheilende Urtheil ſelbſt, durch die Anerkennung, daß der Vortrag allerdings und weſentlich ein rein wiſſenſchaftlicher war, aber trotzdem ſtrafbar ſein ſoll, hier alſo jedenfalls von keinem doloſen Schein die Rede iſt, bereits die erforderliche Genugthuung gegeben worden.
Aber ſelbſt abgeſehen von dieſer beſonders unpaſſenden Weiſe, in welcher die Staatsanwaltſchaft damals und zwar ſchon im Anklageacte ihren Angriff zu motiviren verſuchte, befand ich mich damals in der That, und wohl mit vollem Recht, in einer erregten Stimmung. Verſetzen Sie ſich einen Augenblick in meine Lage, meine Herren, in die Lage eines Gelehrten. Die Zeit, welche andere dem Genuſſe und der Sucht nach Bereicherung widmen, wird von ihm mühſamen Studien geweiht. Jn den langen, bei dem Scheine ſeiner Lampe verbrachten Nächten hält ſeinen Körper das Eine wach: der Durſt nach Wahrheit und das Bewußtſein, ſeinen Mitmenſchen einen Dienſt zu erweiſen. Dieſer Dienſt vergilt ſich nicht; weder durch äußere Vortheile, noch durch Anerkennung. Er rechnet auch nicht auf ſolche und begehrt ſie nicht. Er hat aus der Geſchichte gelernt, daß die Anerkennung eine Pflanze iſt, welche nur auf Gräbern wuchert! Aber während er eben in angeſtrengte Meditationen verloren, wird er durch den Ruf geweckt und aus ſeinen Arbeiten aufgeſchreckt, daß er vor die Tribunale geriſſen iſt, daß er für eben das, woran er uneigennützig ſeine beſte Kraft geſetzt, und wodurch er — der einzige Lohn, der ihm wird — in ſeinem ſtillen Bewußtſein der Geſellſchaft einen Dienſt erwieſen zu haben weiß, jetzt als Verbrecher beſtraft werden ſoll! Können Sie ſich da wundern, meine Herren, daß der ſo Aufgeſchreckte entrüſtet auffährt, die Wiſſenſchaft zu einem blanken Stahle ſchmiedet und erbittert um ſich ſchlägt?
Das war alſo die naturgemäße und nothwendige Wirkung jener Anklage. Durch das verurtheilende Urtheil ſollte, ſcheint es, dieſe Entrüſtung ſich nur noch geſteigert haben. Statt deſſen iſt ſie gerade dadurch umgeſchlagen, umgeſchlagen in eine andere Stimmung, die hier näher darzulegen überflüſſig iſt, da ſie, wenn ich anders nicht ein zu großes Vertrauen auf die Macht der Wahrheit ſetze, noch im Laufe dieſes Plaidoyers Sie ſelbſt ergreifen ſoll, meine Herren!
Wie aus dem Vorhergeſagten hervorgeht, werde ich alſo heut nur ſolche Punkte und Einreden ausführen, welche ich mir in meiner Appellationsrechtfertigung noch übrig gelaſſen habe, und hierzu gehe ich jetzt über.
Den Haupttragebalken des Urtheils bildet das, was ich in meinem Vortrag über die indirecten Steuern geſagt habe. Hierdurch ſoll ich, wie das Urtheil zu wiederholten Malen als ſein wahres Fundament hinſtellt, zu Haß und Verachtung gegen die beſitzenden Klaſſen angereizt haben.
Sehen wir alſo zunächſt, was ich in meinem Vortrage über die indirecten Steuern geſagt habe. Jch entwickle daſelbſt die philoſophiſche Thatſache, daß jeder herrſchende Stand das Princip, auf welchem er ſelbſt beruht, zum herrſchenden Princip aller geſellſchaftlichen Einrichtungen macht, ihnen allen das ausſchließliche Gepräge ſeines beſonderen Princips aufdrückt. Jch hatte dies p. 6 ꝛc. meines Vortrages bei der Betrachtung der Weltperiode des Adels oder des Mittelalters durch vier große That- ſachen nachgewieſen. Jch gehe in Folge deſſen p. 19 ꝛc. meines Vortrags bei der Betrachtung der zweiten, auf den Kapitalbeſitz baſirten Weltperiode, oder der Herrſchaft der Bourgeoiſie daran, zu zeigen, daß jenes große, alle hiſtoriſchen Epochen beherr- ſchende Geſetz ſich auch hier nicht verleugnet und jetzt die Bourgeoiſie genau, und zwar unter Betrachtung derſelben vier That- ſachen, an denen ich dies früher von dem Adel nachgewieſen, den Kapitalbeſitz mit derſelben Conſequenz zum herrſchenden Gepräge und Privilegium der Geſellſchaft macht, wie der Adel früher den Grundbeſitz.
Jch zeige dies zuvörderſt an dem auf einen Cenſus baſirten Wahlrecht, entſprechend der auf den Grundbeſitz baſirten Reichsverfaſſung des Mittelalters.
Jch gehe hierauf zur Paralleliſirung des zweiten Punktes, der Steuereinrichtung, über und ſage darüber wörtlich, wie folgt (p. 26)
„Eben ſo in Bezug auf alle andern Erſcheinungen, bei denen ich Jhnen im Mittelalter den Grundbeſitz als das herrſchende Princip nachgewieſen habe.
Jch hatte Sie damals auf die Steuerfreiheit des adligen Grundbeſitzes im Mittelalter aufmerkſam gemacht und hatte Jhnen geſagt, daß jeder herrſchende privilegirte Stand die Laſten zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Wohles auf die unterdrückten, nicht beſitzenden Klaſſen abzuwälzen ſucht.
Ganz ebenſo die Bourgeoiſie. Zwar kann ſie freilich nicht offen erklären, daß ſie ſteuerfrei ſein will. Jhr ausgeſprochenes Princip iſt vielmehr in der Regel, daß ein Jeder im Verhältniß zu ſeinem Einkommen ſteuern ſolle. Aber ſie erreicht wiederum, mindeſtens ſo gut es geht, daſſelbe Reſultat in verkappter Form durch die Unterſcheidung von directen und indirecten Steuern.
Directe Steuern, meine Herren, ſind ſolche, welche, wie die klaſſificirte Einkommenſteuer oder die Klaſſenſteuer, vom Einkommen erhoben werden und ſich daher nach der Größe des Einkommens und Kapitalbeſitzes beſtimmen. Jndirecte Steuern aber ſind ſolche, die auf irgend welche Bedürfniſſe, z. B. auf Salz, Getreide, Bier, Fleiſch, Heizungsmaterial, oder z. B. auf Bedürfniß nach Rechtsſchutz, Juſtizkoſten, Stempelbogen ꝛc. gelegt werden, und die ſehr häufig der Einzelne in dem Preiſe der Dinge bezahlt, ohne zu wiſſen und zu merken, daß er jetzt ſteuert, daß es die Steuer iſt, welche ihm den Preis der Dinge vertheuert.
Nun wird Jhnen bekannt ſein, meine Herren, daß Jemand, der 20-, 50-, 100mal ſo reich iſt, als ein anderer, deshalb durchaus nicht 20-, 50-, 100mal ſo viel Salz, Brod, Fleiſch, 50- oder 100mal ſo viel Bier oder Wein trinkt, 50- oder 100mal ſo viel Bedürfniß nach Ofenwärme und alſo nach Heizungsmaterial hat, wie ein Arbeiter oder Kleinbürger.
Hierdurch kommt es, daß der Betrag aller indirecten Steuern, ſtatt die Jndividuen nach Verhältniß ihres Kapitals und Einkommens zu treffen, ſeinem bei weitem größten Theile nach von den Unbemittelten, von den ärmeren Klaſſen der Nation gezahlt wird. Nun hat zwar die Bourgeoiſie die indirecten Steuern nicht eigentlich erfunden; ſie exiſtirten ſchon früher. Aber die Bourgeoiſie hat ſie erſt zu einem unerhörten Syſteme entwickelt und ihnen beinahe den geſammten Betrag der Staatsbedürfniſſe aufgebürdet.
Jch werfe, um Jhnen dies zu zeigen, z. B. einen Blick auf den preußiſchen Staatshaushalt des Jahres 1855.
Die Geſammteinnahmen des Staats in dieſem Jahre betrugen in runder Summe 108,930,000 Thaler. Davon gehen ab, aus den Domänen und Forſten fließend, alſo ein Staatseinkommen aus Beſitzungen, das hier nicht in Betracht kommen kann, 11,967,000 Thaler. Es bleiben alſo ca. 97 Millionen anderweitiger Staatseinnahmen übrig. Von dieſen Einnahmen würden der Eintheilung des Budgets zufolge ca. 26 Millionen aus directen Steuern erhoben. Dies iſt aber auch nicht wahr und ſcheint blos ſo, weil unſer Budget dabei nirgends nach wiſſenſchaftlichen Grundſätzen verfährt, ſondern ſich nur danach richtet, in welcher Weiſe äußerlich die Steuern eingetrieben werden. Von dieſen 26 Millionen gehen vielmehr ab 10 Millionen Grundſteuer, die zwar von dem Grundbeſitzer direct erhoben, von ihm aber wieder auf den Getreidepreis abgewälzt und ſomit definitiv von den Getreide-Conſumenten bezahlt werden, daher eine indirecte Steuer bilden. Es gehen aus denſelben Gründen ab 2,900,000 Thlr. Gewerbeſteuer.
An Einnahmen aus wirklich directen Steuern bleiben nur übrig:
- 2,928,000 Thlr. aus der klaſſificirten Einkommenſteuer,
- 7,884,000 Thlr. aus der Klaſſenſteuer und
- 2,036,000 Thlr. aus dem Zuſchlag,
- zuſammen 12,848,000 Thlr.
Alſo 12,800,000 Thlr., meine Herren, fließen in Wahrheit aus directen Steuern auf 97 Millionen Staatseinnahmen. Was über dieſe 12,800,000 Thlr. hinaus geht, das wird — man muß hier wieder nicht der unwiſſenſchaftlichen Rubricirung des Budgets folgen, welches z. B. den Ertrag des Salzmonopols von 8,300,000 Thaler oder die Einnahmen aus dem Juſtizdienſt von 8,849,000 Thaler nicht zu den indirecten Steuern rechnet, — was über dieſe 12,800,000 Thlr. hinausgeht, das wird, ſage ich, mit Ausnahme weniger und ſehr unbedeutender Poſten, mit denen es eine beſondere Bewandtniß hat, ſammt und ſonders aus Einnahmequellen aufgebracht, welche die Natur von indirecten Steuern haben, das wird alſo durch indirecte Steuern aufgebracht.
Die indirecte Steuer, meine Herren, iſt ſomit das Jnſtitut, durch welches die Bourgeoiſie das Privilegium der Steuerfreiheit für das große Kapital verwirklicht und die Koſten des Staatsweſens den ärmeren Klaſſen der Geſellſchaft aufbürdet.“
Jn dem Geſagten ſind alſo wörtlich folgende Theſen enthalten:
- 1) daß die indirecten Steuern die Jndividuen nicht im Verhältniß ihres Kapitals und Einkommens treffen, ſondern, zum Unterſchiede von den directen Steuern, welche dies Verhältniß innehalten, die ärmeren Klaſſen über Gebühr belaſten;
- 2) daß der Betrag der indirecten Steuern daher ſeinem bei weitem größeren Theile nach von den ärmeren Klaſſen der Nation aufgebracht wird;
- 3) daß zu den indirecten Steuern nicht blos diejenigen gehören, welche das Budget, das ſich blos an den äußeren Erhebungsmodus hält und halten kann, unter den indirecten Steuern aufführt, ſondern alle ſolche Steuern, die den Einzelnen nicht auf Grund ſeines Beſitzes, ſondern durch die Vermittlung irgendeines beſonderen Bedürfniſſes treffen;
- 4) daß daher zu den indirecten Steuern, in Wahrheit und wiſſenſchaftlich geſprochen, auch die Gewerbeſteuern und die Grundſteuer gehören, welche das Budget unter die directen Steuern ſtellt;
- 5) daß in Folge alles deſſen das von mir in meinem Vortrag betrachtete Budget von 1855 im Betrage von 108,930,000 Thalern ſich aus drei Einnahmequellen zuſammenſetzt: a) aus einem Einkommen von 11,967,000 Thlr., aus Staatsbeſitzungen, b) aus einem Einkommen von 12,848,000 Thlr., aus der directen Steuer und c) aus den den geſammten Ueberreſt, alſo circa 85 Millionen ergebenden indirecten Steuern.
Dieſe Darſtellung war es, welche der Staatsanwalt in erſter Jnſtanz in folgender Weiſe angriff. Die Richtigkeit der mitgetheilten Zahlen beſtritt er nicht, und konnte ſie freilich nicht beſtreiten. Denn ſie ſind aus dem officiellen Staatshaushaltsetat abgeſchrieben. Jch überreichte damals ein finanzſtatiſtiſches Werk, in welchem derſelbe abgedruckt war. Jch überreiche heute zu den Acten des Gerichts den Staatshaushaltsetat ſelbſt in ſeiner officiellen Form.
Aber, ſagte der Staatsanwalt, dieſe Darſtellung beruhe auf einem bloßen Sophisma. „Allerdings — ſagt er wörtlich (p. 20 des ſtenogr. Berichts) — gebraucht der Reiche mehr Salz, Brod, Fleiſch, Heizungsmaterial, denn er nährt ſo und ſo viel Leute gerade aus den untern Ständen theils an ſeinem Tiſch, theils aber auch durch den Lohn, deſſen Höhe nach demſelben Verhältniß bemeſſen iſt. Der Angeklagte überſieht außerdem ab- ſichtlich, daß die indirecten Steuern nicht blos Salz, Fleiſch, Brod und Heizungsmaterial treffen, ſondern daß ſie auch auf andern Gegenſtänden liegen, vor allen auf Luxusartikeln. Die Steuern hierauf, z. B. auf Seide und ſelbſt auf Zucker, treffen nicht den Armen. Eben ſo kommt der Arme ſelten in die Lage Stempel, namentlich hohe, zu löſen, participirt alſo auch an dieſer — indirecten! — (wie der Staatsanwalt mit ironiſcher Ausrufung anführt) Steuer nicht. Jch glaube, daß in dieſer Beziehung die Sophiſtik des Angeklagten klar liegt und daß, wenn er in ſolcher Weiſe vor Arbeitern ſpricht, hierin eine Anreizung der Zuhörer zur Störung des öffentlichen Friedens in unerhörteſter Art vorliegt.“
Jch hielt, meine Herren, dies Raiſonnement nicht für geeignet, irgend eine Antwort zu verdienen. Jch überging dieſen Punkt in meiner Vertheidigung mit Schweigen. Der Staatsanwalt aber kommt in ſeiner Replik auf denſelben zurück: „Jn Betreff des anderen Grunds — ſagt er (p. 31 des ſtenographiſchen Berichts) — daß in der That der Jnhalt der Rede rein wiſſen- ſchaftlich ſei, ſo erlaube ich mir beſonders hervorzuheben, in wie wenig wiſſenſchaftlicher Weiſe Angeklagter zu Werk gegangen iſt. Er hat es auch nicht für gut befunden, auf dieſe meine Behauptung zu erwidern. Jch ſagte ihm, daß in dem Vortrag unwahre Thatſachen vorgebracht ſind. Jch habe beiſpielsweiſe darauf hingewieſen, daß darin ausdrücklich behauptet worden iſt, daß die Bourgeoiſie die ganze Laſt der Steuern auf die Schultern des Volkes gewälzt habe, indem ſie, wie es wörtlich heißt, das Syſtem der indirecten Steuern zu einem unerhörten entwickelte, obgleich es ſchon früher exiſtirt habe. Wie wunderbar iſt es, behaupten zu wollen, daß die indirecten Steuern lediglich vom vierten Stande, von den Armen aufgebracht werden! Der Arme iſt factiſch nicht in der Lage, ſolche Beiträge zur indirecten Steuer zu bezahlen. Jn ausgedehnter Weiſe bezieht der vierte Stand die der indirecten Steuer unterworfenen Gegenſtände von der Bourgeoiſie, als der Klaſſe der Bemittelten, hat alſo inſoweit gar keine Steuer zu entrichten.“
Hierauf antwortete ich in meiner Duplik — Sie finden dieſelbe p. 34 ꝛc. des ſtenographiſchen Berichts — mit wenigen ſchlagenden Bemerkungen: Was ich über die indirecten Steuern ſage, zerfalle in Facta und Deduction. Die Facta — die mitgetheilten Zahlen — greife der Staatsanwalt nicht an; noch weniger aber könne er die Deduction angreifen. Daß die directen Steuern nur einen höchſt geringen Theil zu der Einnahme des Staates liefern, ſtünde ja nach dem officiellen Staatshaushaltsetat ſelbſt feſt, da ſie nach dieſem immerhin nur einen Betrag von 26 Millionen zu der Geſammteinnahme von 108 Millionen liefern. Daß auch die in dieſen 26 Millionen enthaltenen Summen für Grundſteuer und Gewerbeſteuer auf den Conſumenten übergewälzt würden und ſomit eine indirecte Steuer darſtellten, ſei ja eine ganz bekannte Thatſache und überhaupt ſei in der Wiſſenſchaft gar kein Streit darüber, daß alle durch ein beſonderes Bedürfniß vermittelten, ſtatt auf den Beſitz gelegten, Steuern die Natur von indirecten Steuern haben. Es blieben ſomit in Wahrheit nur 12—13 Millionen aus den directen Steuern übrig gegen 84 Millionen indirecter Steuern. Daß die indirecten Steuern blos und lediglich von der ärmeren Klaſſe beſtritten würden, hätte ich nicht geſagt und würde auch ein reiner Unſinn ſein, da ja Jedermann conſumire. Sondern nur das hätte ich geſagt, daß die indirecten Steuern in einem weit überwiegenden Maße, daß ſie ihrem bei weitem größten Theile nach von den ärmeren Klaſſen getragen werden.
Dies aber folge ja mit Sonnenklarheit ſchon daraus, daß die indirecten Steuern, was eben das Unverhältnißmäßige bei ihnen ſei, den Einzelnen nicht treffen im Verhältniß zu ſeinem Einkommen, ſondern zu dem ſich keineswegs nach dem Einkommen richtenden Bedürfniß nach dem Gegenſtande, auf welchen die Steuer gelegt ſei. Sowie aber erſt feſtſtünde, daß die indirecten Steuern den Einzelnen nicht im Verhältniß zu ſeinem Vermögen und Einkommen belaſten, daß alſo Jemand, der 20, 50, 100 mal ſo reich ſei, wie ein Anderer, deshalb durchaus nicht 20, 50, 100 mal ſoviel Salz, Brod, Fleiſch, Bier ꝛc. conſumire wie ein Arbeiter oder Kleinbürger, ſo folge ja ſchon für die bloße rationelle Betrachtung aus der bei weitem größeren Zahl ärmerer Leute mit Nothwendigkeit, daß der größte Theil der indirecten Steuern durch dieſe gezahlt werde. Ueberdies ſtünde dies und Alles, was ich hierüber geſagt, durch Wiſſenſchaft und Statiſtik ja ſeit länger denn 100 Jahren vollkommen feſt und es ſei alſo mehr als überflüſſig, über ſeit ſo langer Zeit in der Wiſſenſchaft feſtſtehende Thatſachen erſt weiter zu dociren. —
Mit dieſen kurzen und ſchlagenden Bemerkungen, mit dieſem Hinweis auf das conſtante und einmüthige Zeugniß der Wiſſen- ſchaft begnügte ich mich. Jch hätte es für Unrecht, für meiner nicht angemeſſen erachtet, mich meiner natürlichen Ueberlegenheit in einer Wiſſenſchaft, in der ich ſeit langen Jahren zu Hauſe bin, zu bedienen, um durch detaillirteres Eingehen dem Staatsanwalt peinlich fühlbar zu machen, wie wenig der von ihm zum Zweck einer Anklage etwa gemachte dilettantiſche Ausflug auf ein ihm fremdes fachwiſſenſchaftliches Gebiet ausreicht, um Jemand in den Stand zu ſetzen, ein Urtheil in demſelben zu haben.
Beſonders aber: faſt hätte es mir geſchienen, eine Art von moraliſcher Beleidigung gegen das Richtercollegium in ſich zu ſchließen, wenn ich demſelben erſt eingehendere Beweiſe über Dinge vortragen wollte, die ſeit mehr als 100 Jahren in allen Compendien zu leſen ſind.
Zwar hatte ich kein Recht bei dem Collegium eine fachwiſſenſchaftliche Kenntniß der Nationalökonomie und Statiſtik vorauszuſetzen. Aber Dinge, die ſeit undenklichen Zeiten ſo allgemein anerkannt ſind, wie das, was ich über die indirecten Steuern ſage, die ſchienen mir nothwendig, mindeſtens in ihrem allgemeinen Reſultat, durch äußerliches Vernehmen zur Kenntniß des Richtercollegiums gekommen ſein zu müſſen und ich hielt es daher für eben ſo überflüſſig als abſurd, für ſo triviale Dinge, die längſt Gemeingut aller Compendien geworden, erſt einen ernſthaften Beweis antreten zu ſollen.
Jch hatte Unrecht, meine Herren, und es iſt nichts natürlicher, als daß ich Unrecht hatte. Wir, die wir unſer Leben den Studien geweiht haben, wiſſen Manches und Vieles. Aber in Einem Punkte bleiben wir gerade dadurch ewig unwiſſend wie Kinder: wir haben niemals eine Ahnung davon, wieviel die Andern nicht wiſſen!
Jn der That trat das publicirte Urtheil durchaus den Ausführungen des Staatsanwalts bei, indem es ausdrücklich das, was ich über die indirecten Steuern ſagte, für nicht wahr erklärte; ausdrücklich erklärte, daß die Laſt der indirecten Steuern nicht in der Weiſe die ärmere Klaſſe treffe, wie ich aufgeſtellt.
Dies iſt zugleich auch der Grund, aus welchem das publicirte Urtheil meinen Vortrag zwar für im Weſentlichen rein wiſſenſchaftlich, aber für nicht durchweg rein wiſſenſchaftlich erklärt, weil er nämlich in dem, was ich über die indirecten Steuern ſage, Beweiſe enthalte, die nicht „wiſſenſchaftlich logiſch“ ſeien. (Stenogr. Bericht p. 51.)
Jn dem mir ausgefertigten Urtheil iſt allerdings auffälliger Weiſe dieſer Widerſpruch gegen die Wahrheit deſſen, was ich über die indirecten Steuern ſage, völlig zurückgenommen. Es ſteht hier kein Wort mehr, in welchem dieſe meine Lehre als unwahr oder auch nur ungenau bezeichnet wird.
An und für ſich, meine Herren, hat nun ſchon, wie Sie begreifen werden, das publicirte Urtheil eine größere Wichtigkeit für mich als das ausgefertigte Urtheil; denn das in der Sitzung ſofort publicirte Urtheil zeigt mir die wirklichen, pſychologiſchen Gründe, aus denen ich verurtheilt wurde. Das ausgefertigte Urtheil zeigt mir nur die Gründe, mit welchen dieſe Verurtheilung hinterher vertheidigt wird! Aber ſelbſt abgeſehen hiervon: auch in dem ausgefertigten Urtheil iſt meine Ausführung über die indirecte Steuer, und obgleich jeder Einſpruch gegen die Wahrheit der- ſelben hier fehlt, als das überall wiederkehrende, wahrhafte Fundament der Verurtheilung, als das, wodurch zu Haß und Verachtung angereizt worden ſein ſoll, ſtehen geblieben!
Es läßt ſich alſo nur annehmen, daß das Urtheil ſeinen Widerſpruch gegen die Wahrheit meiner Ausführung nur äußerlich zurückgezogen hat, innerlich aber nach wie vor an ihm feſthält.
Denn von zwei Dingen Eins. Jſt meine Lehre über die indirecten Steuern wiſſenſchaftlich wahr — ſo wird ſie auch nicht ſtrafrechtlich angreifbar ſein. Jſt ſie wiſſenſchaftlich wahr, ſo iſt und bleibt ſie durch den Art. 20 der Verfaſſung gedeckt: „Die Wiſſenſchaft und ihre Lehre iſt frei.“ Jſt ſie wahr, ſo bleibt ſie ſelbſt abgeſehen von dieſem Artikel vollkommen unangreifbar, denn wir leben nicht in einer Zeit, in welcher man die Finanzſtatiſtik und Nationalökonomie, gleichviel wo und wann ſie gepredigt würden, für ein Verbrechen erklären kann.
Das hat ſelbſt der Staatsanwalt in erſter Jnſtanz anerkannt. Denn ſein ganzer Angriff beruhte darauf, daß dieſe meine Lehre nach ihm „unwahre Thatſachen“, daß ſie ein „Sophisma“ enthalte.
Ein Anderer würde Jhnen vielleicht ſagen: ſelbſt wenn dieſe Lehre irrig wäre, ſo bleibt ſie immer noch eine wiſſenſchaftliche irrige Lehre. Seit wann wäre ein wiſſenſchaftlicher Jrr thum ſtrafbar? Aber ſo ſchlüſſig dieſe Einrede in jure wäre, ich ſchleudere ſie weit von mir. Mögen Sie immerhin annehmen — ich fordere Sie ſelbſt dazu auf — wenn ich Jhnen die Wahrheit des von mir Geſagten nicht erweiſe, daß ich daſſelbe nur doloſe, ſeine Unwahrheit kennend und alſo in der Abſicht aufzureizen geſagt habe. Aber je liberaler ich hierin bin, je freigebiger ich mich jeder auf irgend welche Schwächlichkeit hinauslaufenden Vertheidigung entäußere, deſto ernſter muß ich bei dem Satze ſtehen bleiben: iſt das, was ich ſagte, wiſſenſchaftlich wahr, ſo iſt nicht die Verkündung dieſer wiſſenſchaftlichen Lehre, ſondern nur ihre Verfolgung ein Verbrechen!
Dieſen Beweis der Wahrheit werde ich Jhnen jetzt erbringen, und verſchlungen mit ihm werde ich Jhnen in demſelben Material zugleich einen andern Beweis erbringen, nämlich den, wie erſtaunlich fern von jeder aufreizenden Abſicht ich bei meinem Vortrag war. Jch werde Jhnen nämlich zeigen, daß das, was ich über die indirecten Steuern ſagte, nicht nur wahr, ſondern nur ein ſehr geringer Theil der Wahrheit, daß es nur noch viel zu milde war; daß ich weit ſchärfere, weit aufregendere Dinge über die Steuern hätte ſagen können; daß ich ſomit keineswegs den Zweck verfolgte, aufzuregen, ſondern im Gegentheil nur ſo wenig als möglich, nur ſo viel zu ſagen, als zur Durchführung des den Vortrag beherrſchenden philoſophiſchen Grundgedankens unerläßlich nothwendig war.
Und bemerken Sie wohl, meine Herren, wie und durch wen ich Jhnen dieſen wiſſenſchaftlichen Nachweis erbringen werde. Jch werde ihn führen, nicht durch Autoren, welche meiner Richtung in der Nationalökonomie angehören, ſondern gerade nur durch diejenigen Männer der Wiſſenſchaft, welche die Bourgeoiſie in der Nationalökonomie vertreten; durch die Chefs der herrſchenden Schulen, durch die Geſtändniſſe der gefeiertſten und berühmteſten Namen der Bourgeois-Oekonomen werde ich Jhnen dieſen Nachweis führen.
Noch eine letzte Vorbemerkung habe ich vorauszuſchicken: Die Autoren, die ich anführen werde, zerfallen unter ſich in zwei Reihen. Jn ſolche, welche die indirecten Steuern um jener Nachtheile willen abgeſchafft wiſſen möchten, und in ſolche, welche dies nicht wollen. Die indirecten Steuern haben nämlich vom Standpunkte der praktiſchen Routine aus gewiſſe große Vortheile. Sie werden entrichtet, ohne daß der Zahlende es merkt und in kleinen Raten. Und beſonders: ſie bringen erſtaunlich große Summen in die Staatskaſſen, und man weiß nicht, wie man ohne ganz radicale Reformen ihren Ertrag erſetzen ſollte. Aus dieſen Gründen ſind auch viele der anzuführenden Schrift- ſteller für die Beibehaltung der indirecten Steuern. Alle aber, auch dieſe Letzteren, erkennen alle die Thatſachen an, welche ich in meinem Vortrag über die indirecten Steuern ausgeſagt habe. Hierüber herrſcht, wie Sie ſehen werden, Uebereinſtimmung Aller!
Da mir der Hof erſter Jnſtanz auf meine einfache Ver- ſicherung nicht hat glauben wollen und es deshalb mein Grund- ſatz iſt, heut ſchlechterdings nichts zu ſagen, was ich nicht ſofort in beweisfähiger Form belege, ſo will ich zuvörderſt den meiner Kritik der indirecten Steuern zu Grunde liegenden Satz, daß jede Steuer ungleich und ſomit ungerecht ſei, welche den Einzelnen nicht im Verhältniß zu ſeinen Einkünften trifft, daß alſo nur die verhältnißmäßige Steuer eine gleiche Steuer ſei, durch eine Autorität belegen, welche Sie nicht abweiſen können, durch die des preußiſchen Geſetzgebers. Schon im Edict vom 28. April 1743 iſt ausgeſprochen: „daß in einem Staate, in welchem Alle eines gleichen Schutzes genießen, auch zu den Abgaben, welche darauf verwendet werden, Alle ihren Beitrag zu geben ſchuldig ſeien und zwar ein Jeder nach Beſchaffenheit ſeiner Einkünfte 1.“
Jch bin in meinem Vortrag, weil ich da ja gar keine Abhandlung der Steuermaterie gebe, ſondern dieſen Gegenſtand nur gelegentlich auf zwei Seiten berühre, — weshalb ich auch viele andere große Nachtheile der indirecten Steuern, z. B. die bei weitem größeren Koſten ihrer Erhebung, mit Stillſchweigen übergangen — ſo milde, anzunehmen, als ob die proportionellen directen Steuern, die in einem gleichen Procentſatz vom Einkommen erhoben werden, dieſem Grundſatze entſprächen.
Selbſt dies iſt nicht einmal der Fall. Hören Sie Say, den Chef der franzöſiſchen Bourgeois-Oekonomie, unter Louis Philippe Profeſſor der National-Oekonomie am collège de France, den berühmteſten und beliebteſten Namen, welchen die rechtgläubige Bourgeois-Oekonomie in Frankreich aufzuweiſen hat. Er ſagt in ſeinem Cours complet d’économie politique, VIII. Partie IV. Chap. über die Steuer, ihre Rechtmäßigkeit und ihre Grenzen, p. 495 der Brüſſeler Ausgabe von 1844, wie folgt:
Zu deutſch: „Jſt eine blos proportionelle Steuer nicht ſchwerer für den Armen als für den Reichen? Derjenige, welcher nur die Quantität Brod verdient, die erforderlich iſt, um ihn und ſeine Familie zu ernähren, ſoll er genau in demſelben Verhältniß ſteuern, wie Derjenige, welcher Dank ſeinen ausgezeichneten Taleuten, ſeinen ausgedehnten Beſitzungen, ſeinen beträchtlichen Capitalien nicht nur alle Genüſſe des Luxus ſich und den Seinigen gewährt, ſondern auch noch jedes Jahr ſeinen Reichthum vermehrt? Findet man nicht in einer ſolchen Behauptung etwas, was die Billigkeit empört?“
Say alſo — und wie viele Andere mit ihm! — findet ſelbſt die proportionelle directe Steuer für unverhältnißmäßig belaſtend für die ärmeren Klaſſen und verlangt auch von der directen Steuer, daß ſie, um gerecht zu ſein, eine progreſſive Steuer ſei, d. h. eine ſolche, welche von dem höheren Einkommen auch einen höheren Procentſatz zu entrichten nöthige, wovon ich — ſo wenig war mein Zweck auf Aufregung und Erbitterung gerichtet — meinem Publikum auch nicht ein Wort geſagt habe!
Was aber ſagt er gar von der indirecten Steuer?
Wörtlich folgendes (p. 496 daſ.):
Zu deutſch: „Die auf die Conſumtionen gelegte Steuer iſt nothwendig proportionell der Quantität der conſumirten Waare; und da die Quantität der conſumirten Waare der Proportion des Vermögens nicht folgen kann, ſo folgt daraus, daß dieſe Art der Beſteuerung, welche in den ſtark beſteuerten Ländern die Hauptrolle ſpielt, auf die Steuerpflichtigen gerade um ſo mehr fällt, je weniger reich ſie ſind. Jn der That, ein Mann, der 300,000 Frs. Einkommen hat, wird nicht 300 mal mehr Zucker oder Wein conſumiren können, als ein Solcher, der nur 1000 Frs. Einkommen hat. Die wenig Bemittelten ſind es alſo, die in dieſer Hinſicht eine wahrhaft progreſſive Steuer aushalten; d. h. eine ſolche, die gerade um ſo ſtärker wird in demſelben Verhältniß, in welchem die Kräfte der Steuerpflichtigen geringer ſind. Dies iſt einer der großen Fehler der indirecten Steuern, ein Fehler, für welchen eine ſteigende Progreſſion bei der directen Steuer nur eine gerechte, aber noch unvollkommene Compenſation bilden würde.“
So Say! Und in dem folgenden Kapitel ſagt er, die Vortheile und die Nachtheile der indirecten Steuern einander gegenüberſtellend (p. 499):
Zu deutſch: „Man hat geſagt, daß die indirecten Steuern weniger vexatoriſch und weniger peinlich zu entrichten wären als die andern; man hat ſelbſt geſagt, daß der Steuerpflichtige ſie bezahle ohne es zu merken und ihren Betrag verwechsle mit dem Opfer, zu dem er ſich entſchließt um die Conſumtionen zu machen, welche durch die Gebühren getroffen ſind. Er ſcheint ſich ſelbſt ihnen entziehen zu können, indem er ſich die Handlungen, die Conſumtionen, unterſagt, die zu ihrer Erhebung Anlaß geben. Aber ſie ſind von großen Nachtheilen begleitet.
Es iſt zunächſt ſchon ein ſehr großer Nachtheil zu produciren und ſeine Producte, oder die Producte, die man vermittelſt ihrer eintauſchen könnte, nicht zu conſumiren. Und gerade aus dem Grunde, daß dieſe Steuern perſönlicher Reclamationen nicht fähig ſind und die Agenten des Fiskus denen, die ſich darüber beklagen, antworten können: Jhr ſeid ja frei, Euch ihnen zu entziehen, hat der Fiscus ihnen eine ſcandalöſe Ausdehnung geben können, wie in den Acciſerechten Englands und in der Regie der indirecten Steuern in Frankreich.
Sie ſtehen ferner in keinem Verhältniß zu den Kräften der Steuerpflichtigen. Der Reiche und der Arme verzehren Salz; aber der Reiche, der ein hunderttauſendmal beträchtlicheres Vermögen hat, als dasjenige des Armen, verzehrt deshalb nicht hunderttauſendmal mehr Salz als er. Die Steuer auf die Getränke nöthigt ⅞ der Einwohner Frankreichs ſich für das gewöhnliche Leben des Weins zu berauben, eines ſtärkenden Getränkes, welches ihr Boden in Ueberfluß hervorbringt; und es iſt eine ungleiche Steuervertheilung, welche den Einen den Gebrauch eines Productes erlaubt, den ſie den Andern unterſagt.
Dieſe Steuer ſteht ferner in keinem Verhältniß zu den Preiſen. Sie kann ſich nicht anpaſſen weder den verſchiedenen Jahreserndten, noch den verſchiedenen Qualitäten. Dreißig Franken, die eine Taxe von 10 Procent darſtellen auf ein Faß Wein von 300 Frs., bilden eine Taxe von 300 Procent auf ein Faß Wein von 10 Franken; und was das Schlimmſte iſt, iſt, daß die ſtärkſte Taxe gerade von dem Bedürftigen bezahlt wird und die ſchwächſte von dem Reichen.
Man kann verſichern, daß die Steuern auf die Conſumtionen die am allerungleichſten vertheilten von allen ſind und daß in den Nationen, wo ſie vorherrſchen, die bedürftigſten Familien aufgeopfert werden. Es iſt das eine der Wunden Englands.“
So Say! Jch ſtehe erſt am Anfang, meine Herren, einer endloſen Reihe von Citationen, ſo endlos, daß ich, wenn ich wollte, vierzehn volle Tage und mehr hier mit Citationen zubringen könnte, ich ſtehe erſt am erſten Anfang derſelben und ſchon wird es Jhnen vielleicht ſcheinen, als ſei durch die bloße Anführung dieſes Einen Chefs der herrſchenden Bourgeois-Oekonomie das zu Beweiſende bewieſen. Denn wie Sie ge- ſehen haben, ſagt Say ganz daſſelbe was ich, nur noch weit ſchärfer, nur noch weit ſchneidender in den Ausdrücken, nur noch weit ſtärker in dem quantitativen Umfang der Aeußerungen.
Jch ſage, die indirecten Steuern treffen die Jndividuen nicht nach Verhältniß ihres Kapitals und Einkommens; Say ſagt, die indirecten Steuern ſind ſogar eine im umgekehrten Sinn progreſſive Steuer, die jeden grade um ſo ſtärker trifft, je ärmer er iſt. Jch ſage, die armen Klaſſen werden dadurch überbürdet. Nein, ſagt Say, ſie werden dadurch sacrifiées aufgeopfert, zum Opfer geſchlachtet. Jch ſage, die europäiſche Bourgeoiſte hat die indirecte Steuer nicht erfunden, ſie beſtand vor ihr, aber ſie hat ſie zu einem unerhörten Syſtem entwickelt. Rein, ſagt Say, ſie hat ihr eine ſcandalöſe Ausdehnung gegeben!
Jch ſage, es iſt ein eigenthümlicher Widerſpruch und eine eigenthümliche Gerechtigkeit, faſt die geſammten Staatshaushaltsbedürfniſſe den indirecten Steuern aufzubürden, und zum Maaßſtab des Wahlrechts d. h. des politiſchen Herrſchaftsrechts dagegen die directen Steuern zu machen, die nur 12 Millionen zu jenem Geſammtbudget von 108 Millionen liefern. Dieſe directen Steuern laſſe ich alſo mindeſtens als gerecht und verhältnißmäßig erſcheinen, denn ich war hundert Meilen weit davon entfernt, eine Aufreizung wegen der Steuereinrichtungen zu beabſichtigen. Behüte! ſagt Say, die directe Steuer iſt gleichfalls ungerecht, wenn ſie nicht progreſſiv iſt, und die ſteigende Progreſſion ihres Procentſatzes wäre nur eine gerechte, aber noch unvollſtändige Compenſation der hohen Unbill, welche die gleichfalls eine progreſſive Steuer aber nach unten hin darſtellenden indirecten Steuern den ärmern Klaſſen zufügen.
Aber Alles das wußte man nicht, meine Herren, und ſo wurde ich wegen einer in der Wiſſenſchaft feſtſtehenden That- ſache verurtheilt!
Hören wir einen andern der berühmteſten Gewährsmänner, die angeführt werden können. Ein Mann, eben ſo groß als National-Oekonom, wie als Hiſtoriker, der berühmte Geſchichts- ſchreiber Frankreichs und Jtaliens, Simonde de Sismondi, Mitglied des Jnſtituts von Frankreich, der kaiſerlichen Akademie zu Petersburg, der Kgl. Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin und ſo vieler andern gelehrten Geſellſchaften, daß ich mehre Minuten brauchen würde, ſie Jhnen alle aufzuzählen.
„Si l’on se donne la peine — ſagt er in ſeinen Nouveaux Principes d’économie politique, T. II. p. 207 der Pariſer Ausgabe von 1819 in dem Kapitel über die Steuer
Zu deutſch: „Wenn man ſich die Mühe giebt, die verſchiedenen Theile der Einkünfte des Reichen zu recapituliren, die auf dieſe Weiſe der Steuer entzogen ſind, ſo wird man finden, daß allerhöchſtens auf dem zehnten Theil ſeiner Ausgaben irgend welche Conſumtionsſteuern ruhen, daß dieſe Steuern immer mehr ſteigen im Verhältniß zu den Revenüen, jemehr man zu den ärmeren Klaſſen herab- ſteigt, und daß die unglücklichſte von allen, diejenige der Fabrikarbeiter, deren Verzehr ſich faſt ausſchließlich aus Lebensmitteln zuſammenſetzt, die in den Städten gekauft und eingeführt werden, der Steuer auch nicht für irgend welchen Theil ihres Einkommens entgeht.“
Und Sismondi fährt unmittelbar alſo fort:
Zu deutſch: „Es iſt alſo ein ſehr ungerechter und ſehr unmenſchlicher Vorſchlag, jener oft wiederholte Vorſchlag, alle directen Steuern aufzuheben und die geſammten Staatseinnahmen durch indirecte Conſumtionsſteuern zu erheben, denn er läuft beinahe auf den Vorſchlag hinaus, alle Reichen von aller Steuer zu entbinden und die Taxen nur von den Armen zu erheben. Jn mehrfacher Hinſicht würde das heißen in das alte Feudalſyſtem zurückkehren, wo der Adlige nichts bezahlte; aber es würde in dieſer neuen Weiſe noch eine Steigerung von Ariſtokratie liegen, dieſe nämlich, daß es genügen würde, reich zu werden, um durch dies Factum ſelbſt von der Steuer entbunden zu ſein.“
Sie ſehen alſo, auch dieſer große Gelehrte, Sismondi wie Say, begeht ganz daſſelbe „Sophisma“, erklärt ganz dieſelben „unwahren Thatſachen“, nur in noch weit geſteigerter Weiſe, welche der Staatsanwalt mir vorwirft und für welche mich das Urtheil verurtheilt. Jch ſage wörtlich: „der Betrag der indirecten Steuern wird ſtatt die Jndividuen nach Verhältniß ihres Kapitals und Einkommens zu treffen, ſeinem bei weitem größten Theile nach von den ärmeren Klaſſen der Nation gezahlt.“ Nicht ſeinem bei weitem größten Theile nach, ſondern faſt nur von den Armen wird er gezahlt und faſt von jedem Beitrag ſind die Reichen dispenſirt bei den Conſumtionsſteuern, ſagt Sismondi.
Dies ſtand alſo ſchon 1819 in der Wiſſenſchaft feſt. Und weil ſich ein Staatsanwalt und ein Gerichtshof in der glücklichſten Unbekanntſchaft mit den erſten Elementen der Staatswiſſenſchaften erhalten haben, werde ich noch faſt fünfzig Jahre ſpäter dafür angeklagt, verurtheilt und beſtraft!
Es giebt einen Namen in der National-Oekonomie, berühmter noch als derjenige der beiden Vorerwähnten und ihnen zugleich lange vorhergehend in der Zeit. Jch ſpreche von dem großen Begründer der modernen National-Oekonomie, dem Schotten Adam Smith, geboren 1723, deſſen Epoche machendes Werk über den Reichthum der Nationen 1775 erſchien. Hören wir alſo Adam Smith über die in Rede ſtehenden Punkte.
„Les impôts, ſagt er — ich citire hier nach der franzöſiſchen Ausgabe ſeiner Werke vom Marquis Garnier, Paris 1822. T. III. p. 82
Zu deutſch: „Die Steuern auf die nothwendigen Lebensmittel haben auf das Loos des Volkes faſt denſelben Einfluß wie ein unfruchtbarer Boden oder ein ſchlechtes Klima. Dieſe Steuern vertheuern die Lebensmittel in derſelben Weiſe, als wenn ſie mehr Arbeit und Ausgaben als ſonſt koſteten, um producirt zu werden.“ — — „Dieſe Arten von Steuern, wenn ſie zu einem gewiſſen Punkt ſteigen, ſind alſo eine eben ſo traurige Calamität, wie die Unfruchtbarkeit des Bodens oder die Ungunſt der Witterung und dennoch ſind es gerade die reichſten und induſtriellſten Länder, wo man ſie im Allgemeinen vorfindet. Auch würde kein anderes Land im Stande ſein, eine ſo ſtarke Krankheit zu ertragen. Eben ſo wie es nur die kräftigſten Körper ſind, welche ſich am Leben und ſelbſt bei Geſundheit erhalten können ſelbſt bei der ungeſundeſten Lebensweiſe, eben ſo ſind es nur die in jeder Art von Jnduſtrie durch natürliche oder erworbene Vortheile am meiſten bevorzugten Nationen, die be- ſtehen und ſelbſt gedeihen können unter dem Druck dieſer Arten von Steuern.“
Und näher zu der Unterſuchung der indirecten Steuern im Allgemeinen und ihrer Einwirkung auf die Lage der arbeitenden Klaſſen übergehend ſagt Adam Smith (lib. V. ch. II. T. IV. p. 377):
Zu deutſch: „Die Erhöhung des Preiſes der beſteuerten Lebensmittel wird deshalb nicht nothwendig eine Erhöhung des Arbeitslohns nach ſich ziehen. Eine Steuer auf den Tabak z. B., obgleich derſelbe ein Luxusgegenſtand iſt, welcher eben ſo ſtark vom Armen wie vom Reichen gebraucht wird, wird den Arbeitslohn nicht ſteigern. Obgleich er in England zum dreifachen Betrage ſeines urſprünglichen Preiſes beſteuert iſt und in Frankreich zum 15fachen Betrag dieſes Preiſes, ſcheint es gleichwohl nicht, daß dieſe enormen Gebühren irgend eine Einwirkung auf die Arbeitslöhne gehabt haben. Man kann daſſelbe ſagen von den Steuern auf Thee und Zucker, die in England und Holland — (Sie wiſſen beiläufig, meine Herren, daß der Thee eben ſo in England allgemein gebräuchliches Lebensmittel des Arbeiters iſt, wie bei uns der Kaffee) — Luxusgegenſtände im gewohnten Gebrauch der unterſten Volksklaſſen geworden ſind, oder von denjenigen auf Chocolade in Spanien, welche dort eben ſo allgemeines Bedürfniß geworden iſt. Die verſchiedenen Steuern auf Spirituoſa, welche man in Großbrittannien im Laufe dieſes Jahrhunderts eingeführt hat, gelten nicht dafür, irgend eine Wirkung auf den Arbeitslohn hervorgebracht zu haben. Die Steigerung, welche durch eine Zuſatzſteuer von 3 Schilling per Barrel im Porter verurſacht worden iſt — (Sie wiſſen, meine Herren, daß dies in England ein in den unterſten Volksklaſſen zum allgemein üblichen und gewohnheitlichen Bedürfniß gewordenes Getränk iſt, welches auch von den portefaix, den Laſtträgern, ſeinen Namen bekommen hat) — hat gleichwohl in London die Arbeitslöhne nicht zu ſteigern vermocht.“
Und eben ſo ſagt er an einer andern Stelle von den arbeitenden Klaſſen (libr. I. ch. XI. T. II. p. 147):
„Sie leiden weit mehr vielleicht — nämlich weit mehr noch als von den Getreidepreiſen — von der künſtlichen Preiserhöhung, welche die Steuern im Preiſe einiger Manufacturwaaren verurſacht haben, wie z. B. beim Salz, der Seife, dem Leder, den Lichtern, dem Malz, dem Biere, dem Oel ꝛc.“
Sie ſehen alſo ſchon hier, meine Herren, aus dieſen unum wundenen Erklärungen Adam Smiths, es verhält ſich nicht ſo, wie der Staatsanwalt glaubt, daß die arbeitenden Klaſſen im Arbeitslohn die Steuer, welche auf den Gegenſtänden ihres Conſums liegt, vergütet bekommen; ein Punkt, auf welchen ich übrigens ſpäter noch näher eingehen werde.
Wie aber denkt Adam Smith über jenen andern Punkt, darüber nämlich, ob in der That, wie ich in meinem Vortrag behaupte, der Betrag der indirecten Steuern zu ſeinem bei weitem größten Theile von den ärmeren Klaſſen aufgebracht wird? Zur Zeit von Adam Smith gab es noch keine Stakiſtik, und hiernach könnte es möglich ſcheinen, daß er ſich in dieſem Punkte noch geirrt haben könnte. Aber nein, meine Herren. Dies war doch nicht möglich. Die bloße rationelle Betrachtung mußte, wie ich in meiner Duplik in erſter Jnſtanz hervorhob, ſchon aus aprioriſchen Gründen ihm hinreichend das wirkliche Sachverhältniß enthüllen, wenn ihm auch noch keine Colonnen ſtatiſtiſcher Thatſachen zu Gebote ſtanden.
Er ſagt darüber, wie folgt (ib. libr. V. ch. II. T. IV. p. 413):
Zu deutſch: „Man muß bemerken, daß die Totalſumme des Conſums, welchen die untern Klaſſen des Volkes machen, oder diejenigen, welche unter der Mittelklaſſe ſtehen, in jedem Lande bei weitem größer iſt, nicht nur der Quantität, ſondern auch dem Werthe nach, als die Conſumtion der Mittelklaſſe und der noch über ihr ſtehenden Klaſſen. Die Totalſumme der Ausgabe der untern Klaſſen iſt bei weitem ſtärker, als die der oberen Klaſſen.“
Und er concludirt hierauf in wörtlicher Uebereinſtimmung mit mir (ib. p. 414):
Zu deutſch: „Alſo, unter den Steuern, welche auf Ausgaben gelegt werden, verſprechen diejenigen, welche hauptſächlich die Ausgaben der höheren Klaſſen, den kleinſten Theil der Jahresproduction treffen, ein weit geringeres Staatseinkommen, als diejenigen, welche ohne Unterſchied auf die allen Klaffen des Volkes gemeinſchaftlichen Ausgaben, oder ſelbſt als diejenigen, welche hauptſächlich nur auf die Ausgaben der unteren Klaſſen gelegt werden.“
Die Sophismen alſo, die ich aufgeſtellt, die unwahren Thatſachen, die ich behauptet, ſie ſind mir in allen ihren Punkten auch mit Adam Smith gemeinſchaftlich! Sie ſtehen ſchon ſeit 1770, alſo ſeit 100 Jahren in der Wiſſenſchaft feſt!
Wollen Sie aber vielleicht ſtatt der Engländer und Franzoſen lieber die Vertreter der deutſchen Wiſſenſchaft vernehmen? Jch ſtehe zu Jhren Dienſten, meine Herren!
Hören wir alſo z. B. den Herzoglich-Sachſen-Coburgſchen Regierungsrath Lotz, der 1822 ein dreibändiges Handbuch der Staatswirthſchaftslehre publicirte.
Der Mann weiſt wie ſchon andere vor ihm nach, daß — wovon ich gleichfalls meinem Publikum, weil mir jede Abſicht aufzureizen fern lag, nichts geſagt habe — die indirecten Steuern den Conſum der ärmeren Klaſſen nicht nur um den ganzen Betrag der Steuern ſelbſt vertheuern, auch nicht blos um die immenſen Koſten ihrer Erhebung, die zehnmal ſo groß ſind, wie bei den directen Steuern, ſondern noch weit darüber hinaus, da die Gewerbsunternehmer ſich jetzt auch auf den von ihnen zuvörderſt vorgeſchoſſenen Betrag der Steuerſumme den üblichen Profitſatz im Preiſe der Dinge vergüten laſſen. Er ſagt Bd. III. p. 185: „Vorzüglich dieſes iſt es, was alle indirecten Conſumtionsabgaben für den ärmeren und größeren Theil des Volkes ſtets ſo drückend macht. Die erhöheten Preiſe unſerer Lebensbedürfniſſe, die ſtets die unausbleibliche Folge eines ſolchen Abgabenerhebungsſyſtems ſind, drücken ſchon die ärmere und niedere Volksklaſſe unendlich, noch mehr, oder wenigſtens eben ſo ſtark, aber drücken ſie die Vortheile, welche ſie der reicheren Volksklaſſe für ihre gemachten Vorſchüſſe zugeſtehen muß — und Beides zuſammen kann denn keine andere Folge haben, als daß bei einem ſolchen Abgabenerhebungs- ſyſtem ein Aufſchwung der Betriebſamkeit der ärmeren und niederen Volksklaſſen und ihres Wohlſtandes beinahe ganz unmöglich wird.“
Welche aufreizende Stärke der Ausdrücke, meine Herren! Wie milde, verſchleiernd, beſchönigend erſcheint daneben Alles, was ich ſagte! Derſelbe Beamte und National-Oekonom fährt fort (ib. p. 186): „Mit einem Worte, die Conſumtionsſteuer wälzt die Abgabe gerade auf diejenige Volksklaſſe, welche zu ihrer Entrichtung am wenigſten Kraft und Fähigkeit hat, und erſchüttert dadurch nicht blos die Gleichmäßigkeit der Vertheilung der öffentlichen Abgaben, ſondern ſelbſt auch die Elemente des allgemeinen Wohlſtandes bis auf ſeine äußerſte Grundlage hinaus.“
Und gleich darauf: „Wohl mag der Wohlhabende und Reiche ein ſolches Abgabeſyſtem etwa ohne auffallende Nachtheile für ihn ertragen können. Aber für die niedere und ärmere Volksklaſſe kann es nie ohne offenbaren Verderb bleiben. Schon iſt es drückend genug an ſich. Aber zu dieſem Druck an ſich geſellt ſich noch der zweite Druck, der aus dem Uebergewichte entſpringt, das es dem Reicheren über den Aermeren giebt. Der Hauptgrund dieſes zweiten Drucks und ſeiner Verderblichkeit für den Aermeren liegt in dem bei weitem ſtärkern Gewicht, den das Bedürfniß auf den Aermern hat, als auf den Reichern; vorzüglich darin, daß dieſes Gewicht für den Aermern zugleich den Preis ſeiner Arbeit und ſeiner dem Reichen zu machenden Leiſtungen eben ſo ſehr herabſetzt, als es dem Reichen Gelegenheit giebt, für ſeine Reichniſſe (Darreichungen) für den Bedarf des Armen von dieſem die höchſten Preiſe zu erzwingen. Denn je drückender die Lage des ärmeren Volkes iſt und um ſo empfindlicher ſie durch die Abgabe für den Aermeren verſchlimmert wird, um ſo dringender muß dieſer ſtets fremde Arbeit ſuchen und um ſo drückender wird für ihn ſtets das Uebergewicht des Reichern. Nur dazu, um dieſes ſchon in der Natur der Sache begründete Uebergewicht widernatürlich zu verſtärken und dadurch das nöthige Gleichmaaß des öffentlichen Abgabeweſens durchaus und bis auf das Jnnerſte zu zerrütten — dazu nur können die Conſumtionsabgaben dienen, und werden ſie beſonders da dienen, wo ſie auf dem indirecten Wege erhoben werden.“
Und p. 188: „Und ſo kann es denn ſehr leicht kommen, daß die eben bemerkte Abgabe, die für jeden auf 25 Procent ihres reinen Einkommens veranſchlagt iſt, den Armen zu 40 und mehr Procent treffen kann, während vielleicht der Reiche 10 oder weniger oder gar nichts zahlt, oder vielleicht durch den niedrigen Arbeitslohn, zu dem ſich der Arme jetzt verſtehen muß, gegen früher gar noch gewinnt.“
Aber wozu, meine Herren, Jhnen einzelne Stellen der National-Oekonomen anführen? Jch müßte Jhnen eigentlich ganze Schriften, ganze Bibliotheken vorleſen. Leſen Sie z. B. die 1813 erſchienene Specialſchrift des ordentlichen Profeſſors der Staatswirthſchaft an der Univerſität zu Heidelberg Dr. Eſchenmaier „über die Conſumtionsſteuer“, worin er unter den elf Gründen, die er gegen ſie geltend macht, als zweiten Grund (p. 36) folgenden anführt: „weil ſie das gerechte und gleiche Verhältniß der Beſteuerung zwiſchen dem Reichen und Armen nie treffen kann“ und als vierten Grund wörtlich folgenden: „weil ſie gerade die ärmere Klaſſe der National-Glieder als die größeſte im Staate am meiſten und härteſten trifft, wenn ſie auch auf die abſoluten Bedürfniſſe gelegt iſt.“ Oder hören Sie den Großherzogl.-Heſſiſchen Hofkammerrath Krönke, im 4. Theile ſeiner „Abhandlungen über ſtaatswirthſchaftliche Gegenſtände“ p. 141 ꝛc. Es heißt daſelbſt in ſeinem Aufſatz über indirecte Steuern: „Jndirecte Steuern nenne ich nach §. 10 ſolche Abgaben, deren Ertrag nicht gegeben iſt und die nicht nothwendig und nach Vorherbeſtimmungen, ſondern nur dann zu entrichten ſind, wenn gewiſſe, meiſtens der Wahl der Pflichtigen überlaſſene Bedingungen und Umſtände eintreten, woran die Bezahlung der Steuern geknüpft iſt.“ „Die vorzüglichſten ſind die Zoll- und Mauth-Abgaben, Conſumtions- ſteuern, das Stempelpapier und die mancherlei Conceſſions-Gelder.“ „Es iſt klar — ſagt er daſelbſt p. 146 — daß, man mag das poſitive oder relative Vermögen verhältnißmäßig be- ſteuern wollen, die Abgaben von abſoluten Lebensbedürfniſſen, oder von Gegenſtänden, die durch die Gewohnheit auch bei der großen Volksmaſſe zu Lebensbedürfniſſen geworden ſind, nicht rechtlich ſein können, indem dieſe Bedürfniſſe im Allgemeinen nach der Kopfzahl ſich richten, und bei den Aermeren wenigſtens nicht geringer, oft aber größer als bei den Reichen ſind. Da nun dieſe Bedürfniſſe nicht entbehrt werden können, ſo wirken Abgaben dieſer Art wie Kopfſteuern. Ja, ſie ſind hinſichtlich der Aermeren noch wohl gar nachtheiliger als Kopfſteuern, indem dieſe Klaſſe von Menſchen meiſtens ſchwer arbeiten muß, dadurch jene Bedürfniſſe in größerer Menge gebraucht und ſonach, zu der aus dieſer Abgabe erfolgenden Staatseinnahme mehr als nach der Kopfzahl beitragen muß.“
Er zeigt nun, daß Kaffee, Tabak, Branntwein ꝛc., durch die Gewohnheit gleichfalls zu den unentbehrlichen Lebensbedürfniſſen gehören und concludirt (p. 151): „die Kaffee-, Tabaks- und Branntweinacciſen wirken alſo ebenfalls wie Kopfſteuern ꝛc.“
Oder aber leſen Sie von Ulmenſtein, über die Vorzüge und Mängel der indirecten Beſteuerung, Düſſeldorf 1831. Oder aber von Liechtenſtern, Aphorismen und Notizen über wichtige Zweige des Finanzweſens, Altenberg 1821. Oder aber die 1822 in Leipzig erſchienene „Lehre von der Wirth- ſchaft des Staats“ von Dr. Behr, welcher ſich p. 151 in folgenden zum Theil übertriebenen Wuthausbruch ergießt: „Wohl mag hierdurch gerechtfertigt ſein, was ich bereits im Jahre 1810 öffentlich geſagt und ſeit dem immer mehr beſtätigt gefunden habe, nämlich: „Jndirecte Steuern ſind entweder von grober Jgnoranz oder von bübiſcher Tücke erfunden, durch Superklugheit und Sophiſterei vertheidigt, von der Gemächlichkeit gepflegt, durch Noth vervielfältigt und aus Furcht vor der Mühe der Einführung des Rechten bis zur Stunde noch nicht abgeſchafft.“ Nein, meine Herren, erfunden ſind die indirecten Steuern nicht auf dieſe Weiſe, wie Dr. Behr meint. Dr. Behr überſieht gänzlich die innere hiſtoriſche und organiſche Nothwendigkeit, vermöge welcher die indirecten Steuern entſtehen und um ſich greifen mußten, eine organiſche Nothwendigkeit, die ich in meinem Vortrag hinreichend im Allgemeinen dargelegt habe. Aber das wirklich berechtigte Fundament, welches dieſem Wuthausbruch des Dr. Behr zu Grunde liegt, wird Jhnen jetzt aus den früheren Ausführungen jener übereinſtimmenden Zeugniſſe der ruhmvollſten Namen der Wiſſenſchaft bereits klar ſein.
Jch habe Jhnen aber abſichtlich dieſe Stelle des Dr. Behr angeführt, um Jhnen zu zeigen, welche Preß- und öffentliche Redefreiheit man früher unter dem Abſolutismus in Deutſchland genoß.
Denn wenn ich auf meine ſo ruhigen, gemäßigten und ſtreng objectiven Aeußerungen hin: die indirecte Steuer treffe die Jndividuen nicht nach Verhältniß ihres Kapitals und Einkommens und ſie bewirke daher, daß der Betrag der indirecten Steuern ſeinem bei weitem größten Theile nach von den Unbemittelten, von den ärmeren Klaſſen der Nation getragen würde; ſie gebe ſich alſo als das Jnſtitut zu erkennen, durch welches das große Capital, ſo gut es eben geht, ſich die Steuerfreiheit ſichere, die wir früher in der Adelszeit beim adligen Grundbeſitz angetroffen — wenn ich für dieſe objectiven und unangreiflichen Explicationen mit vier Monaten Gefängniß beſtraft werde, — nun ſo hätte ja jener ſtaatswirthſchaftliche Schriftſteller für jenen leidenſchaftlichen Ausfall, den er nicht nur in jener Schrift, ſondern, wie er ſelbſt conſtatirt, auch in einer öffentlichen Rede auf die indirecte Steuer vornahm, augenblicklich geköpft werden müſſen!
Aber alle die Autoritäten, die ich bisher angeführt habe, ſind ſpäter als Adam Smith. Sollte die Wiſſenſchaft wirklich der neuen Begründung, welche dieſer der National-Oekonomie gab, benöthigt geweſen ſein, um ſo klare und einfache Dinge einzuſehen, wie diejenigen, von denen es ſich hier handelt? Keineswegs, meine Herren!
Leſen Sie das berühmte Werk Recherches et Considérations sur les Finances de France, welches 1758 in Baſel zuerſt anonym in zwei großen Quartbänden erſchien, aber von Forbonnais, dem General-Jnſpector der Königlichen Münzen von Frankreich, herrührt. Er geſteht T. I. p. 260, daß die Abſchaffung der indirecten Steuern und das Aufbringen der Bedürfniſſe des Staats durch eine directe Einkommenſteuer das Ziel ſein muß, nach welchem um der Gerechtigkeit, des allgemeinen Wohlſtandes und um der Vermehrung der Macht des Staates willen alle Finanzmänner ſtreben müſſen.
Er beklagt mit Wärme und Wehmuth die Unmöglichkeit zu conſumiren, in welche die ärmeren Klaſſen durch die indirecten Steuern und die durch ſie bewirkte Preisſteigerung der Waaren verſetzt werden. Er ſagt, beiſpielsweiſe die Provinz Languedoc betrachtend (T. I. p. 319):
„Es giebt einen andern Krebsſchaden in Languedoc, von welchem die Reichen das Geheimniß bewahren, und welcher auf die Länge dieſer Provinz einen großen Schaden zufügen muß.“ Dieſer Krebsſchaden, ſagt er, beſtünde darin, daß die Güter und die Preiſe aller Waaren geſteigert worden ſeien, während ſich die Handwerker, die Pächter, die ländlichen Arbeiter ſogar in einer noch unvortheilhafteren Lage als anderwärts befänden. „Quelle est la raison d’un fait si extraordinaire en apparence?“ „Welches iſt der Grund eines ſcheinbar ſo befremdlichen Factums?“ frägt er. Und er antwortet hierauf:
„Der Grund iſt, daß der Tagelohn, der Preis der ländlichen Arbeiten durchaus nicht proportionell mit dem der Waaren geſtiegen iſt; er ſteht in vielen Orten dieſer Provinz nur auf 6 Sous, wie er vor 100 Jahren und länger ſtand; das iſt die wahre Quelle einer Unordnung, welche ein ſehr ſchlecht verſtandenes perſönliches Jntereſſe ſich verheimlicht.“ Jn wie vieler Hinſicht wären dieſe hochherzigen Worte Forbonnais’ dem Gedächtniſſe einzuprägen! Er erklärt geradezu, ſogar vom Kriegsfalle ſprechend (T. I. p. 485):
„Jn jeder Lage der Dinge iſt es in einem reichen Lande immer möglich im Falle des Kriegs einen Steuerfonds zu finden, welcher die ärmſte Klaſſe der Bürger nicht trifft.“ Und mit einer edeln Bitterkeit ruft er T. II. p. 83 aus: Manche Steuer, welche nicht mehr als zehn Goldſtücke dem Spiele oder den frivolſten Ausgaben der wohlhabenden Familien entziehen würde, würde auf dieſe Weiſe haben aufgebracht werden können, ohne daß der Arbeiter von ihr anders als von Hörenſagen wüßte. Aber, fügt er hinzu:
„Wenn ein ſolches Steuergeſetz erſchiene, ſo würde man nur Geſchrei und Murren von 2 oder 3 Millionen Menſchen hören; man verlange nichts von ihnen, man erſchöpfe das Land — und dieſe ſelben Menſchen werden kalt ſagen: das Volk leidet, es iſt wahr; aber das allgemeine Jntereſſe muß dem beſondern Jntereſſe vorgehen und es iſt nicht nothwendig, daß dieſe Klaſſe von Men- ſchen — die untere nämlich — ſich wohl befinde!“
Oder gehen Sie noch weiter zurück in der Zeit, werfen Sie einen Blick auf ein noch berühmteres, 1697 erſchienenes Werk: le détail de la France, von Boisguillebert, lieutenant général au bailliage de Rouen, den man den Chriſtoph Columbus der Nationalökonomie genannt hat.
Dies Werk iſt von Anfang bis zu Ende ein ununterbrochener, mit der edelſten Wärme beredter Leidenſchaft geſchriebener Nachweis von der unheilvollen und ungerechten Wirkung der indirecten Steuern.
Boisguillebert weiſt nach, wie die damaligen indirecten Steuern Frankreichs, die taille oder die auf dem Ackerbau la- ſtenden Steuern, die aides oder die Weinſteuer, und die Douanen durch die Vertheuerung der Producte dem Volk, zumal den ärmeren Klaſſen, die Conſumtion unmöglich machen, wie ſie daſſelbe erdrücken, aber eben dadurch gerade auch den reicheren Klaſſen, ohne daß dieſe freilich eine Ahnung davon haben, rückwirkend nachtheilig ſind; wie endlich das Land mit Leichtigkeit dem König einen doppelten Steuerbetrag und mehr aufbringen könnte, wenn nicht der bei jenen indirecten Steuern ſtattfindende Repartitionsmodus ein ſo unheilvoller wäre.
ruft er aus chap. 2. T. I. p. 172 der großen franzöſiſchen Collection des économistes. „Die Conſumtion hat aufgehört, weil ſie abſolut gehindert, abſolut unmöglich gemacht worden iſt.“ „Il s’est trouvé — ſagt er ch. X. T. I. p. 184
„Es hat Jahre gegeben, wo die Steuer im Detailhandel zwanzigmal ſo viel betrug, als der Engrospreis der Waare, was ſo ſehr die Conſumtion vernichtet, daß die armen Arbeiter Waſſer trinken müſſen, da der Wein im Debit von einem unerſchwinglichen Preiſe iſt.“ Er zeigt (cap. 19 p. 200), wie dieſe Vernichtung der Weinconſumtion Seitens des Arbeiters wieder zehn andere Gewerbe ruiniren muß:
„Es geht ebenſo zu bei allen andern Waaren. Es giebt keine, bei welcher nicht die Verhinderung des Conſums, welche durch jene Mißbräuche verurſacht wird, zehn oder zwölf andere Gewerbe außer Thätigkeit ſetzt, die auf dem- ſelben Princip roulirten, und folglich nicht in ihrer Wirkung auf den König zurückfiele und auf alle andern Profeſſionen des Staatskörpers.“ Er qualificirt jene aides (VI. Part. Ch. IV. p. 212) geradezu als droits effroyables, er beſchuldigt ſie (chap. XIII. p. 188) de ruiner la consommation et par conséquent le pays, pour une utilité particulière qui ne va pas à la millième partie du mal qu’elles font au corps de l’État, qui est la source générale dont le roi tire tous ses revenus,“ „die Conſumtion und folglich das Land zu ruiniren wegen eines Sonderintereſſes, welches ſich nicht auf den tauſendſten Theil des Schadens beläuft, den dieſe Steuern dem Staatskörper zufügen, welcher die allgemeine Quelle iſt, aus der der König alle ſeine Revenuen bezieht.“
Und er giebt folgenden höchſt bemerkenslverthen Grund als den Grund dieſer Steuern an (Part. II. ch. 8. p. 225):
„Man ſchreit von jeher in Frankreich gegen die Steuern, und die Reichen ſchreien weit mehr als die Armen, in Folge jener unglücklichen Gewohnheit, die ſich eingeniſtet hat, keine Gerechtigkeit bei der Vertheilung der öffentlichen Laſten zu haben; ſo daß, da die Sachen hierdurch auf einen Fuß gekommen ſind, daß jeder ſich dagegen wehrt, der kann, je mächtiger ein Mann iſt, er um ſo weniger bezahlt, weil er mehr im Stande iſt, ſich davon zu befreien. Und da unter den Mitteln, deren man ſich bedient, um ſich dies Privilegium zu verſchaffen, das Geſchrei und die Klagen eines der beträchtlichſten ſind, ſo machen ſich dieſe weit vernehmbarer im Munde der Reichen als in dem der Armen, was wieder bewirkt, daß dieſe Letzteren immer erdrückt werden, und dies, durch den Gegenſchlag, wie ich nachgewieſen habe, wieder auf die Reichen zurückfallend, ruinirt endlich die Einen und die Andern.“ „Ainsi donc — ſagt er, hierauf zurückkehrend, p. 223 —
„Das alſo iſt die unglückliche Situation eines Premierminiſters, das ganze Land in Bewegung und alle Gunſt in Thätigkeit zu ſehen, nicht blos um ihn zu täuſchen, ſondern um ihn zu nöthigen ſeinen König und ſein Volk Sonderintereſſen aufzuopfern, da er nur applaudirt wird durch alle die, welche allein die Welt zu bilden behaupten, in dem Maße, in welchem er in dieſe Falle geht, und da er ſelbſt nicht den geringſten Schritt rückwärts thun könnte, ohne alle dieſe auf dem Halſe zu haben!“
Welche frappante Aehnlichkeit mit den Erſcheinungen von heute! Sollte man nicht glauben, dieſe Worte, die natürlich nicht nur auf Premierminiſter, ſondern auf jeden paſſen, der zu Gunſten der ärmeren Klaſſen das Wort ergreift, ſeien heute geſchrieben?
Und er reſümirt ſich, ſeine Rede an den König richtend, mit den Worten:
„Sire, da Sie doch nichts Anderes wollen, als bezahlt ſein und ſoviel Geld als möglich empfangen, ſo ſcheint die Art, in der Sie zu Werke gehen, erfunden zu ſein, um uns zu ruiniren und Sie gleichfalls; denn da all unſer Reichthum und der Jhrige nur aus dem Verkauf der Güter hervorgehen kann, die in Jhrem Lande wachſen, ſo würde das, was Sie vorſchlagen, alles zu Grunde richten. Aber berechnen ſich Ew. Majeſtät, was Jhnen zukommt, nach der Weiſe, in welcher Sie die Sache betrachten, und wir wollen Jhnen dieſe Summe verdoppeln, vorausgeſetzt, daß Sie uns unſere Freiheit laſſen, zu verkaufen und zu conſumiren, was uns gut ſcheinen wird.“
Jch könnte Jhnen nicht wenige Auszüge aus dem berühmten Werk „projet d’une dîme royale“ von Marſchall Vauban verleſen, der, obwohl einer der vornehmſten Männer Frankreichs, gleichwohl ein nicht weniger warmes Herz für die Leiden des Volkes ſich bewahrt hatte.
Oder werfen Sie in dieſer Völkerſchau einen Blick auf die Niederländer. Blos in dem einen Jahre 1748 erſchienen in den Niederlanden nicht weniger als acht gegen die Conſumtions- ſteuern gerichtete Schriften, die Sie in der Anmerkung 1012 der von der Fürſtlich Jablonowskiſchen Geſellſchaft herausgegebenen gekrönten Preisſchrift des Heidelberger Docenten Dr. Etienne Laspeyres „Geſchichte der volkswirthſchaftlichen Anſchauungen der Niederländer“ aufgezählt finden können.
Aber ich ſehe ſo eben, daß ich wieder in das 18. Jahrhundert gerathen bin. Machen wir alſo einen großen Sprung; ſpringen wir um 215 Jahre zurück, in das Jahr 1649! Jn dieſem Jahre veröffentlicht der Spanier Diego Saavedra Faxardo ſein Werk Idea Principis Christiano-Politici, in welchem es im 67. Symbolum, p. 557 der Kölner Ausgabe von 1650, nach welcher ich citire, heißt:
Oder wollen Sie noch um ein Jahrhundert zurück? Nun, ſo ſchrieb 1584 Jean Bodinus in ſeinem berühmten Werke de republica (p. 661 u. 663):
Seit drei Jahrhunderten alſo — und ich könnte dieſe hiſtoriſche Rückſchau noch weiter fortſetzen, aber ich denke, das Bisherige wird Jhnen genügen — ſeit drei Jahrhunderten alſo rollen ſich dieſe Sätze in der Wiſſenſchaft von Buch zu Buch! Kein Compendium erſcheint, das ſie nicht enthielte — und das iſt es gerade, meine Herren, was in meinem Fall beſonders hart iſt!
Jeder Stand bedarf eines ihm eigenthümlichen Muthes. Der Gelehrte muß aus der Geſchichte wiſſen, daß er neue große Entdeckungen ſehr häufig auf ſeine eigene Gefahr macht, daß er deshalb verfolgt, verläſtert, beſtraft wird. Es iſt traurig, daß es ſo iſt, aber es iſt ſo, und man weiß, daß es ſo iſt, und tröſtet ſich in einem ſolchen Falle mit ſeiner Erfinderehre.
Aber gerade für einen Punkt beſtraft werden, der ſich bereits ſeit 300 Jahren in der Wiſſenſchaft von Buch zu Buch bis in jedes Compendium geſchleppt hat, blos deshalb beſtraft werden, weil ein Staatsanwalt und ein Gerichtshof niemals ein Compendium der Staatswirthſchaft zur Hand genommen haben — das iſt hart, das iſt erbitternd! Oder aber — es muß gerade aus demſelben Grunde alle Erbitterung beſeitigen und den Betroffenen mit einer unbeſchreiblichen, verzeihenden Milde erfüllen!
Aber der Staatsanwalt hat mir ja auch einen Grund oder etwas, das wenigſtens wie ein ſolcher ausſah, für ſeine Behauptung angegeben, und die Gerechtigkeit erfordert, daß ich näher auf dieſen eingehe.
Der Staatsanwalt hat geſagt (ſ. p. 31 u. 20 des ſtenogr. Berichts), die Laſt der indirecten Steuern, obwohl ſie natürlich den Preis der Producte vertheuere, könne dennoch nicht den Arbeiterſtand treffen, weil ja „die Höhe des Lohns nach dem- ſelben Verhältniß bemeſſen iſt“, der Arbeiterſtand alſo, indem der Arbeitslohn ſich nach dem Preis der Producte und ſomit auch nach den indirecten Steuern regle, „inſoweit gar keine Steuer zu entrichten“ habe.
Es ſcheint, meine Herren, daß der Staatsanwalt einmal von dem bekannten ökonomiſchen Geſetz hat reden hören, daß im Durchſchnitt der Arbeitslohn immer die zur Lebensfriſtung nothdürftig erforderlichen Unterhaltsmittel darſtelle. Folglich, ſchließt der Staatsanwalt hieraus, kann es den Arbeitern ja auch gleich ſein, wie ſehr ihnen durch die indirecten Steuern die Lebensmittel vertheuert werden. Der Arbeitslohn bemißt ſich ſtets nach den Preiſen derſelben, ſteigt mit ihnen, und die ſie vertheuernden indirecten Steuern werden daher in letzter Jnſtanz doch nur von den Gewerbsunternehmern, nicht von den Arbeitern, gezahlt.
Jn dieſer Ausdehnung hingeſtellt, beruht dieſe Folgerung natürlich nur auf der reinen Unkunde. Niemals iſt es irgend einem Nationalökonomen eingefallen, mit einer ſolchen Behauptung aufzutreten. Sie erinnern ſich vielmehr, meine Herren, wie ich Jhnen oben die eigenen Worte Adam Smith’s darüber angeführt habe, daß die auf Thee oder Kaffee, Bier, Oel, Seife, Lichter, Tabak gelegten Steuern durch die hierdurch hervorgerufene Preisſteigerung den Arbeiter empfindlich drücken, folglich alſo ihm nicht durch einen geſteigerten Arbeitslohn ausgeglichen werden, obgleich alle dieſe Artikel in der Wirklichkeit und nach Adam Smith’s eigener Erklärung zu den allgemein üblichen regelmäßigen Lebensbedürfniſſen des Arbeiters gehören.
Die Stelle iſt ſo wichtig, daß ich ſie nochmals hier folgen laſſen will. „Ils — nämlich die arbeitenden Klaſſen
Sie erinnern ſich eben ſo der andern Jhnen eben verleſenen Stelle, worin Adam Smith ſelbſt nachweiſt, daß mit der durch die Steuern hervorgerufenen Preisſteigerung des Tabaks, des Thees, des Zuckers und des Porters, obgleich, wie er ſelbſt ſagt, alle dieſe Gegenſtände zu den regelmäßigen und gewohnheitsmäßigen Lebensbedürfniſſen der unterſten Volksklaſſen in England (des dernières classes du peuple) gehören, dennoch keine Erhöhung des Arbeitslohns eingetreten ſei.
Es iſt alſo Adam Smith natürlich auch entfernt nicht eingefallen, das zu ſagen, was der Staatsanwalt behauptet.
Aber etwas Anderes und damit Verwandtes, was zu dieſer Verwechslung des Staatsanwalts vielleicht Anlaß gegeben hat, hat Adam Smith und ſein noch größerer Nachfolger Ricardo in der That behauptet.
Nämlich von den abſoluten und unerläßlich nothwendigen Lebensbedürfniſſen, worunter er haupt- ſächlich das Getreide verſteht, behauptet Adam Smith und eben ſo Ricardo, daß, da der Arbeitslohn immer für das ausreichen müſſe, was zur abſoluten Nahrung erforderlich ſei, die durch die darauf gelegten Steuern verurſachte Steigerung des Getreidepreiſes dem Arbeiter ſtets durch den Arbeitslohn erſetzt werde und alſo nicht ihn, ſondern den Unternehmer und Kapitaliſten treffe.
Angenommen nun, dem wäre ſo, ſo wäre dies für den hier vorliegenden Punkt ſogar vollkommen gleichgültig. Denn der Arbeiter lebt ja nicht von Getreide allein, ſondern eben ſo von Bier, Thee, Kaffee, Tabak, Seife, Licht ꝛc., bei welchen Gegen- ſtänden ſämmtlich die auf ſie gelegte Steuer nach Adam Smith den Arbeiter ſelbſt trifft, und ich ſpreche ja in meinem Vortrage durchaus nicht ſpeciell von den Getreideſteuern, ſondern von den indirecten Steuern überhaupt, und es würde alſo immer, auch nach Smith und Ricardo, vollkommen richtig ſein, was ich hierüber ſagte.
Verhält es ſich denn nun aber ſelbſt nur bei dem Getreide, bei den abſoluten Lebensbedürfniſſen, wirklich ſo, daß der Arbeiter die hierauf gelegte Steuer im Arbeitslohn auf den Unternehmer überwälzen kann, wie Smith und Ricardo ſich noch vorſtellten?
Nein, meine Herren! Durchaus nicht! Und in den vierzig Jahren, die ſeit Ricardo verfloſſen ſind, iſt dies in der Wiſſenſchaft zur allgemeinen Anerkennung gekommen. Ja ſogar die Smith’ſche und Ricardo’ſche Schule ſelbſt hat trotz der Zähigkeit, mit welcher die Engländer an der Autorität ihrer großen Lehrer feſtzuhalten lieben, dieſen Jrrthum eingeſtehen und aufgeben müſſen.
Jch werde Jhnen einen dreifachen Beweis hiefür führen:
- 1) den äußeren Beweis durch die neueſten, jetzt lebenden Autoritäten der Wiſſenſchaft.
- 2) den inneren Beweis durch die Gründe, welche den Jrrthum jener Behauptung aufzeigen.
- 3) den ſtatiſtiſchen Beweis, welcher die Richtigkeit dieſer Gründe beſtätigt.
Zuerſt alſo den Autoritäten beweis.
Nehmen wir das Lehrbuch der Politiſchen Oekonomie von Geh. Rath Profeſſor Carl Rau in Heidelberg, dritte Auflage, 1851, zur Hand. Es iſt nicht der Zweck des Rau’ſchen Compendiums, eigene diſſentirende Anſichten aufzuſtellen, und es liegt dies ohnehin nicht in der Natur ſeines Verfaſſers. Profeſſor Rau bezweckt in ſeinem Compendium nur, die zur Zeit herrſchenden Meinungen in der Wiſſenſchaft zuſammenzu- ſtellen. Profeſſor Rau ſagt nun über den fraglichen Punkt Bd. III, 2. Abth. §. 421:
- „Eine Steuer auf die nöthigen Lebensmittel, als Kartoffeln, Brotgetreide, Brennholz, Leinwand u. dgl. iſt ſehr einträglich und wirkt ungefähr wie eine Kopfſteuer, weil der Beitrag eines Jeden hauptſächlich von der Zahl ſeiner Hausgenoſſen beſtimmt wird, aber eben darum verletzt ſie den Grundſatz, daß die Steuerfähigkeit den Maßſtab der Belegung bilden ſolle. Man hat ſolche Steuern in der Hoffnung in Schutz genommen, daß ſie auf die Lohnherren übergewälzt werden, weil der Lohn zu jeder Zeit den nöthigen Unterhalt vergüten müſſe. Allein dieſe Ueberwälzung iſt nicht mit Sicherheit zu erwarten. Der Lohn entſpricht nur dem mittleren Bedarfe, und die Vertheuerung der Lebensmittel wird wenigſtens dem Vater einer zahlreichen Familie nicht vergütet. Der Lohn zeigt überhaupt eine geringere Beweglichkeit als die Preiſe der Waaren. Obgleich für ihn der Preis der Lebensmittel immer einen Anhaltspunkt giebt, ſo übt doch das Verhältniß des Angebots zu dem Begehr von Arbeit einen mächtigen Einfluß auf die Lage der Lohnarbeiter. So lange der Lohn noch oberhalb der durch den unabweislichen Lebensbedarf beſtimmten Gränze ſteht, kann er bei ungünſtigem Mitwerben erniedrigt werden, und die Vertheuerung der Lebensmittel vermag ihn nicht ſogleich zu erhöhen. Jſt das Kapital des Volkes nicht ſtärker im Zunehmen, als die Volksmenge, ſo bleiben die erwähnten Steuern ganz oder zum Theile auf den Arbeitern liegen, bis etwa ſpäter eine Verzögerung in der Volksvermehrung einen höheren Lohnſatz bewirkt. Jn dieſem Falle ſind alſo die Steuern der genannten Art ſehr nachtheilig.“
Sie ſehen alſo, daß Profeſſor Rau vollſtändig beſtätigt, was ich ſage. Er conſtatirt außerdem beiläufig, daß die Getreideſteuern wie Kopfſteuern wirken, d. h. daß Jeder, ob reich, ob arm, denſelben abſoluten Beitrag zu ihnen zahle, was viel ſtärker und härter iſt, als die Behauptungen meines Vortrags, die nur dahin gingen, daß ſie nicht verhältnißmäßig ſeien.
Oder nehmen Sie das Syſtem der Volkswirthſchaft von dem Leipziger Profeſſor der Staatswirthſchaftslehre Dr. Roſcher, dritte Auflage, 1858. Profeſſor Roſcher ſagt daſelbſt Bd. I. §. 164:
Die Lehrbücher von Profeſſor Rau und von Profeſſor Roſcher ſind bei weitem die angeſehenſten von den heute bei uns exiſtirenden Compendien. Beide Männer kann ich, nach meiner wahren wiſſenſchaftlichen Ueberzeugung, nur als unverbeſſerliche Optimiſten bezeichnen. Und vielleicht haben Sie das auch ſelbſt bemerkt an dem Ringen und Würgen, mit welchem ſie widerwillig und allerlei Verklauſulirungen und hypothetiſche Abſchwächungen verſuchend, das Geſtändniß ablegen. Und dennoch iſt dies Geſtändniß in der Sache ſelbſt vollkommen durchgreifend und entſcheidend. Es verhält ſich nicht ſo, wie Smith und Ricardo noch glaubten, und ihre Lehre iſt in dieſem Punkte ein anerkannter Jrrthum.
Genug alſo einſtweilen mit dem Autoritätenbeweis. Gehen wir zunächſt zu dem Beweis durch innere Gründe über, die in den vorgeleſenen Stellen nur theilweiſe angedeutet ſind und die Jhnen die Sache in viel ſchärferer Weiſe noch und ganz unzweifelhaft machen werden. Vier Gründe werde ich Jhnen vortragen.
Der erſte iſt folgender:
Wird durch Steuern der Getreidepreis geſteigert, ſo bricht nun der allgemeine Kampf zwiſchen den einzelnen Ständen der Geſellſchaft um die Ueberwälzung dieſer Steuern aus. Könnten ſelbſt die Arbeiter, die in dieſem Kampf am unvortheilhafteſten geſtellt ſind, da ſie auf das tägliche Bedürfniß angewieſen ſind, den Sieg davon tragen, ſo wäre dies jedenfalls nur nach einer ſehr langen mit den größten Qualen angefüllten Zeit denkbar.
Wie wäre dieſer Sieg aber auch nur möglich, da, wie alle Oekonomen einſtimmig anerkennen, die Höhe des Arbeitslohns abhängt von dem Verhältniß von Angebot und Nachfrage nach Arbeit, d. h. von der Menge der Arbeitſuchenden und der Menge des nationalen Kapitals, das auf Arbeit ausgethan werden ſoll. Das in der Nation vorhandene Kapital, der Arbeitsfonds, wird durch die indirecten Steuern nicht vermehrt, ſondern gerade nach der Annahme von Smith und Ricardo nur ſehr erheblich verringert. So lange nun die Zahl der Arbeiter nicht verringert iſt, kann, da der Arbeitsfonds, das auf Arbeit auszuthuende Kapital, und alſo die Nachfrage nach Arbeitshänden nicht vermehrt iſt, der Arbeitslohn unmöglich ſteigen. Ja, gerade aus der Theorie von Smith und Ricardo würde folgen, daß der Arbeiter jetzt doppelt gedrückt, zwiſchen zwei Feuer genommen iſt; denn von der einen Seite dringt die geſteigerte Theuerung des Getreides auf ihn ein, und in den Rücken fällt ihm das verringerte Unternehmerkapital, und ſomit die verringerte Nachfrage nach Arbeit. Wie ſoll da gar von einem Steigen des Arbeitslohns die Rede ſein?
Aber dies iſt nur der erſte Grund. Der zweite iſt folgender:
Ja, wenn irgendwo, wie das z. B. in Jrland und beim indiſchen Ryot der Fall iſt, der Arbeitslohn bereits ſo ſteht, daß er ſchlechterdings nur die zur allernothdürftigſten Lebensfriſtung erforderlichen Gegenſtände gewährt, dann muß allerdings die Steigerung des Getreidepreiſes auch eine Steigerung des Arbeitslohns nach ſich ziehen. Das iſt wahr. Nur daß die Oekonomen die Vermittlung zu verſchweigen lieben, durch welche ſich dieſe Lohnſteigerung in der Wirklichkeit vollzieht. Man ſpricht nicht mehr gern von dieſen Vermittlungen. Es gilt von dieſen Vermittlungen, was Mephiſto im II. Theil des Fauſt von den Müttern ſagt:
Und wenn ich auch, gleichfalls mit Mephiſto, an jener Stelle ſagen kann:
ſo bin ich doch eben ſo gut wie Mephiſto durch den Zuſammenhang dazu gezwungen.
Dieſe Vermittlung iſt folgende: Wenn irgendwo, wie bei den Jrländern oder den indiſchen Ryots der Arbeitslohn bereits auf dem allerunterſten Minimum deſſen, was zur Lebensfriſtung erforderlich iſt, ſteht, dann — ich verweiſe Sie auf Malthus, auf des Abbé Raynal Histoire des deux Indes, auf Mill’s History of British India — dann bringt der geſteigerte Getreidepreis die Krankheiten, die Atrophie, den Hungertod unter dem Arbeiterſtand hervor. Wir kennen dieſe Erſcheinungen unter dem Namen des ſchleſiſchen Webertyphus auch bei uns! Und wenn nun der Würgeengel lange genug unter den Arbeitern gewüthet hat, wenn er ſie lange genug niedergemäht und verhindert hat, neue Familien zu bilden, wenn er alſo durch die „präventiven und die deſtructiven Hinderniſſe“, wie die Malthus’ſchen Kunſtausdrücke lauten, ihre Reihen hinreichend gelichtet hat — dann allerdings, ja dann, meine Herren, dann wird nun, indem ſich jetzt die Arbeiterzahl verringert und alſo das Angebot von Arbeitshänden ſich entſprechend gegen die Nachfrage vermindert hat, auch der Arbeitslohn um die durch die Steuern hervorgebrachte Steigerung des Getreidepreiſes ſteigen und wieder das Quantum der unentbehrlichen Lebensmittel darſtellen.
Die Wiſſenſchaft kennt dieſe Vermittelung; ſie hat nach langen und heftigen Debatten Act von ihr genommen und ſie in gewiſſen Archiven der Literaturhiſtorie niedergelegt. Wenn die Auguren der Wiſſenſchaft von einem durch den geſteigerten Getreidepreis und ohne daß das National-Kapital und alſo die Nachfrage nach Arbeitern vermehrt iſt, geſteigerten Arbeitslohn reden, ſo wiſſen ſie ganz genau, welche Vermittlungen hierbei gemeint ſind und durch welche Factoren ſich das in der Wirklichkeit vollbringt. Nur daß ſie ſich hierüber eben nicht gern zu verbreiten lieben und lieber die den Eingeweihten doch ſattſam bekannte Ellipſe an die Stelle der breiteren Ausführung treten laſſen. Jch aber war Jhnen die Aufklärung über die intereſſanten Factoren, durch welche ſich in jenem Falle die Steigerung des Arbeitslohns vollbringt, ſchuldig, meine Herren!
Noch aber ſind wir nicht verirländert, meine Herren! Noch ſteht der deutſche Arbeiterſtand im Allgemeinen nicht da, wo der Jrländer oder der indiſche Ryot oder der ſchleſiſche Weber. Noch hat er etwas zu verlieren! Zwar beträgt der Arbeitslohn immer nur den nothwendigen Lebensunterhalt, aber den Unterhalt, wie er gewohnheitsmäßig zur Lebensnothdurft bei uns erforderlich iſt. Noch fallen in dieſe gewohnheitsmäßige Lebensnothdurft bei uns, wie Jhnen dies Adam Smith von England ſagte, wenn auch nicht in demſelben Maße wie in England, Kaffee (oder Thee), Zucker, Bier, Tabak, Fleiſch, Oel, Seife, Licht ꝛc. Noch iſt der deutſche Arbeiterſtand im Allgemeinen nicht auf die Lebensſtufe des Jrländers heruntergedrückt, ſich faſt nur von Kartoffeln zu nähren und mit dem Schweine zu ſchlafen!
Noch iſt alſo die gewohnheitsmäßige Lebensnothdurft unſeres Arbeiterſtandes eine ſolche, daß an ihr auch noch abgezwackt werden kann. Und ſo lange dies der Fall iſt, fällt auch beim Getreide die Wirkung des durch die indirecten Steuern geſteigerten Getreidepreiſes auf den Arbeiter- ſtand. Sie ſind ein Gewicht, welches den standard of life der arbeitenden Klaſſe, von dem Jhnen alle Oekonomen ſagen werden, daß von ſeiner möglichſt großen Höhe alle Cultur und alle Fortſchritte eines Landes abhängen, nach unten drückt! Dies war es, was Jhnen Rau und Roſcher ſagten in den Worten, die ich verleſen. Jch werde jetzt den Beweis einfügen, daß dies auch die engliſchen Oekonomen ſelbſt, und zwar die heutigen Chefs der Smith’ſchen und Ricardo’ſchen Schule anerkannt und den Jrrthum ihrer Meiſter, wenn auch ungern und widerwillig genug, eingeſtanden haben.
Hören wir zunächſt den glänzendſten jetzt lebenden Reprä- ſentanten der Ricardo’ſchen Schule in England, John Stuart Mill. Er ſagt in ſeinen Grundſätzen der Politiſchen Oekonomie — ich citire nach der deutſchen Ausgabe von Soetbeer — Bd. II, p. 305:
John Stuart Mill ſetzt alſo hier voraus, daß — wovon wir im dritten Grunde ſehen werden, daß es keineswegs der Fall iſt — ſich die Getreidekonſumtion in Folge der Steuer vermindern werde. Aber ſelbſt noch in dieſem Falle wird nach ihm das Getreide, zwar nicht um den ganzen Betrag der Steuer, aber doch um einen Theil derſelben theurer bleiben und um dieſen Theil dauernd auf den Arbeiterſtand drücken. Er erklärt daher auch ausdrücklich Bd. II, p. 340: „Auch ſind alle Abgaben von nothwendigen Lebensbedürfniſſen, ſowie von den Rohſtoffen und Werkzeugen, die zur Hervorbringung dieſer Bedürfniſſe nothwendig ſind, auszuſchließen; denn ſolche Abgaben thun leicht demjenigen Abbruch, was unbeſteuert bleiben ſollte, nämlich dem zu einer geſunden Exiſtenz eben ausreichenden Einkommen.“ Und in einer andern Stelle Bd. II, p. 293 geſteht er die Wahrheit in einer hypothetiſchen Form ein:
Und noch unumwundener legt das Eingeſtändniß des Smith’ſchen und Ricardo’ſchen Jrrthums ein anderer jetzt lebender Chef der Ricardo’ſchen Schule ab, Mac Culloch, ein in England ſehr berühmter, nach meiner Meinung aber ſehr un- ſelbſtſtändiger Mann, deſſen Eingeſtändniſſe gegen die Autorität ſeiner Herren und Meiſter aber eben deshalb um ſo größere Beweiskraft haben.
Er ſagt in ſeinem Werk:
Zu deutſch: „Dr. Smith behauptet, daß die arbeitenden Klaſ- ſen nichts Erhebliches zur Steuer beitragen, und Ricardo hat ſeine Uebereinſtimmung mit dieſer Anſicht ausgedrückt. Aber ungeachtet der Deference, welche man ihrer Autorität ſchuldet, zeigen die obigen Daten, daß dieſe Anſicht mit einer ſehr großen Modification aufgenommen werden muß. Wäre ſie beſchränkt worden auf den Fall von Hausperſonal, ſo würde ſie ſich ſehr der Correctheit nähern; aber ſie mag, und wir glauben, daß dies der bei weitem häufigſte Fall iſt, ſehr weit von der Wahrheit ſein, wenn ſie angewendet wird auf die Lage der Arbeiter außer dem Hauſe, ſei es daß ſie Arbeiter auf Zeit oder auf Accord ſind.“
Nun freilich, meine Herren, das am Tiſche ſeines Herrn eſſende Hausperſonal drückt der geſteigerte Getreidepreis unmittelbar nicht oder doch weit weniger; aber hiervon kann ja überhaupt nur noch bei gewiſſen ländlichen Arbeitern und etwa bei einigen Handwerkern die Rede ſein. Der große induſtrielle Arbeiterſtand hat — und auch das Handwerk folgt bei größerem Betrieb immer mehr dieſem Beiſpiel — ſeit langer Zeit aufgehört am Tiſche ſeines Arbeitsherrn zu eſſen, und auch auf dem Lande greift der Geldlohn mehr und mehr um ſich.
Jch gehe jetzt zu dem dritten Grunde über, warum jene Anſicht von Smith und Ricardo nothwendig und unbedingt falſch iſt. Derſelbe beſteht in dem directen offenen Widerſpruch, in welchem ſich dieſe Männer hierin mit ſich ſelbſt befinden.
Die bei Thee oder Kaffee, Tabak, Bier, Seife, Spirituoſen, Licht ꝛc. durch darauf gelegte Steuern hervorgerufene Preis- ſteigerung ſoll nach Smith und Ricardo keinen höheren Arbeitslohn zur Folge haben, obgleich dieſe Dinge nach ihnen ſelbſt tägliche und regelmäßige Bedürfniſſe der Arbeiterklaſſe ſind; hier ſollen ſie die Preisſteigerung nicht auf den Unternehmer durch Steigerung des Arbeitslohnes überwälzen können. Bei den abſolut nothwendigen Lebensbedürfniſſen aber, beim Getreide, ſollen ſie dies können. Der Unterſchied, der zwiſchen beiden Fällen zunächſt vorhanden zu ſein ſcheint, ver- ſchwindet ſofort und wenn ſie es in dem einen Falle nicht können, werden ſie es auch in dem andern nicht. Der Grund, warum ſie es angeblich beim Steigen des Getreidepreiſes können, ſoll eben darin liegen, daß dies zum Lebensunterhalt unentbehrlich nothwendig iſt. Aber dieſer Grund wird keine andere Wirkung hervorbringen, als daß der Arbeiter die vom Staat auf das Getreide gelegte Steuer für ſeine Privatwirthſchaft in eine auf Thee, Kaffee, Tabak, Bier, Seife, Licht ꝛc. gelegte Steuer umwandelt; mit andern Worten, der Arbeiter wird an Getreide, trotz des geſtiegenen Preiſes, nicht weniger conſumiren. Aber er wird dafür an jenen andern Gegenſtänden ſeines üblichen Conſums, Kaffee, Tabak, Bier ꝛc. ſich ſoviel abbrechen, als die Steigerung des Getreidepreiſes beträgt. Und folglich trifft die Getreideſteuer ihn, drückt auf ihn und drückt ſeinen standard of life hinunter.
Es könnten noch tiefere und entſcheidendere Gründe von mir entwickelt werden. Aber dazu müßte ich eben in die ganze Tiefe der nationalökonomiſchen Theorie hinabſteigen, was hier nicht am Orte wäre und deshalb nicht meine Abſicht iſt. Die entwickelten drei Gründe genügen dreimal um Jhnen zu zeigen, daß es ſich mit den Getreideſteuern und dem dadurch geſteigerten Getreidepreis hierin nur ganz eben ſo verhält, wie mit den Steuern auf andere Gegenſtände des Conſums und der Arbeitslohn um dieſer Preisſteigerung willen nicht ſteigt.
Aber ich werde Jhnen endlich viertens den hiſtoriſch- ſtatiſtiſchen Nachweis erbringen. Wir beſitzen in der engliſchen Literatur ein Werk, welches ein ehernes Denkmal des menſchlichen Fleißes iſt, die „Geſchichte der Preiſe von 1793 bis 1857“ von Thomas Tooke, ein Werk, an welchem der Verfaſſer während eines großen Theiles ſeines ungewöhnlich langen Lebens gearbeitet hat. Tooke war ein großer engliſcher Kaufmann und zugleich einer der bedeutendſten Nationalökonomen Englands, von ſolchem Anſehen, daß er von dem engliſchen Parlament wiederholt als Sachverſtändiger vernommen wurde, wenn es ſich um ökonomiſche Maßregeln handelte. Sein Werk hat in Bezug auf das darin enthaltene Thatſächliche, in Bezug auf die Angaben über die Höhe und Geſchichte der Preiſe, eine unbeſtrittene fides in der Wiſſenſchaft. Ueberdies iſt Tooke durch und durch Bourgeois-Oekonom und legt die Eingeſtändniſſe, die er macht, widerwillig und mit widerſtrebendem Herzen ab, ſucht ſie deshalb auch, wenn er auch die Wahrheit nicht unterdrückt, doch möglichſt ſtyliſtiſch zu mildern. Und vielleicht würden dieſe Eingeſtändniſſe noch ſchwerlich in dieſer Weiſe erfolgt ſein, wenn Tooke nicht ſein Werk zu einem ganz andern Zwecke geſchrieben hätte, nämlich um Sir Robert Peel’s Banknoten zu bekämpfen, ein Zweck, der ihn möglichſt unbefangen und objectiv machen mußte in Bezug auf das ſtatiſtiſche Material, welches er in ſeiner Geſchichte der Preiſe dieſem Zwecke zu Grunde zu legen hatte.
Jch werde Jhnen aus dieſem 6bändigen Werke, welches in der deutſchen Ausgabe von Dr. Aſher, nach welchem ich citiren werde, 2 Bände von faſt 1800 Seiten umfaßt, nur einige Stellen beiſpielsweiſe anführen.
Bd. I, p. 219 faßt er ſeine geſammten Unterſuchungen über den hier in Rede ſtehenden Punkt in folgenden Satz zu- ſammen:
und er führt hierbei zuſtimmend die Worte eines andern engliſchen Autors an: „eine ſorgfältige Unterſuchung der Lage des Volkes unter der Regierung Eliſabeths, die, hinſichtlich der Preisverminderung des Geldes eine merkwürdige Aehnlichkeit mit der gegenwärtigen hat, würde den Satz beſtätigen, daß die Arbeitslöhne mit dem ſteigenden Preis der Lebensmittel nur ſchlecht Schritt halten.“
Von noch viel größerer Wucht aber als dies allgemeine und deshalb ſtyliſtiſch gemilderte Eingeſtändniß, ſind ſeine thatſächlichen Conſtatirungen.
So erklärt er bei Betrachtung der dreijährigen Periode von 1799 bis 1801, Bd. I, p. 111: „Unter den verſchiedenen Angaben aus jener Zeit findet ſich auch, daß z. B. die Schneidergeſellen von 1775—1795 einen Wochenlohn von 1 L. 1 sh. 9 d. erhielten, wofür ſie 36 Laib Brod à 7¼ d. hätten kaufen können; 1801 war der höchſte Lohn 27 sh., wofür ſie nach den damaligen Preiſen nur 18½ Brode kaufen konnten.“ Sie ſehen alſo, meine Herren, daß, während der nominelle Lohn etwas ge- ſtiegen war, nämlich von ca. 22 sh. auf 27 sh., er durch den geſteigerten Getreidepreis in der Wirklichkeit, nämlich in ſeiner Kaufkraft ſogar um 50 Proc. gefallen war!
Es heißt bei Tooke daſelbſt weiter: „Eben ſo wenig ausreichend war die Erhöhung des Lohnes für Setzer, nämlich von 24 sh. auf 30 sh. Nach den Tabellen des Greenwich-Hoſpitals war der Tagelohn für Zimmerleute und andere Bauhandwerker im Jahre 1801 nur um einige Pence höher als in den 20 Jahren vorher, nämlich für
- Zimmerleute ſtatt 2 sh. 6 d. 3 sh. 2 d.
- Maurer „ 2 „ 4 „ 3 „ — „
- Steinmetzger „ 2 „ 8 „ 2 „ 10 „
- Bleidecker „ 3 „ — „ 3 „ 3 „ ꝛc.“
Und während der Arbeitslohn um einige Pence gegen den früheren Zeitraum geſtiegen war, war der Getreidepreis gegen denſelben Zeitraum in folgender Weiſe geſtiegen, wie Tooke da- ſelbſt (p. 108) conſtatirt:
- Waizen von 49 sh. 6 d. auf 134 sh. 5 d.
- Gerſte „ 29 „ 4 〃 〃 69 „ 1 „
alſo faſt um das Dreifache!
Ebenſo ſagt Tooke Bd. I, p. 150 über die Periode von 1808—1812: „Als daher die Theuerung ſich zwiſchen 1808 und 1812 wiederholte, ſtanden ſchon die Mittel eines großen Theiles der verſchiedenen Volksklaſſen in einem beſſeren, wenn gleich nicht genügenden Verhältniß zu den höheren Preiſen. Anders war es indeſſen mit den Löhnen der Fabrikarbeiter. Bei einer großen Zahl wurden dieſelben gar nicht erhöht, oder, wenn es geſchah, durch eine Verkürzung der Arbeitszeit oft mehr als wieder ausgeglichen.“
Und noch kategoriſcher z. B. Bd. I p. 409: „Auch die Lage der arbeitenden Klaſſen im Jahre 1839 bildet in ihrem Gegenſatz gegen den eben geſchilderten Wohlſtand von 1835 eine neue Beſtätigung der Erfahrung, wie die Löhne einem Steigen oder Fallen der Lebensmittelpreiſe nur nach langen Zwiſchenräumen folgen und auch dann nicht — hören Sie, meine Herren, auch dann nicht — im Verhältniß zu dem Einen oder dem Andern. Auf dem Lande wurde wohl in einzelnen Fällen der Tagelohn verbeſſert, aber nur unbedeutend im Vergleich zu den höheren Preiſen der Lebensmittel, und auch mehr aus Gründen der Furcht oder der Menſchlichkeit, denn als eine ſich von ſelbſt verſtehende Folge einer ſtärkeren Nachfrage nach Arbeit. Jn den Fabrik-Diſtricten dagegen fand nicht nur keine Lohnerhöhung ſtatt, ſondern die Arbeit nahm ab, ſo daß bei faſt verdoppelten Lebensmittelpreiſen und einer Vertheuerung vieler andern Bedürfniſſe, als Thee, Zucker und Tabak, die Arbeiter doppelt ſchwer betroffen wurden, indem ſie auf der einen Seite weniger verdienen, als auf der andern ſie für das Verdiente weniger an- ſchaffen konnten.“
Sie ſehen, meine Herren, wie ſich hier durch den Mund der Statiſtik beſtätigt, was ich Jhnen oben darüber ſagte, wie der Arbeiter durch das Steigen der Lebensmittelpreiſe ſogar zwiſchen zwei Feuer genommen wird.
Dieſe ſtatiſtiſchen Zeugniſſe mögen, um überflüſſige Häufungen zu vermeiden, hier genügen, um zu zeigen, daß es ſich auch mit den Preisſteigerungen des Getreides ſo verhält wie mit denen anderer Waaren, und ſie keineswegs durch geſteigerten Arbeitslohn vergütet werden.
Jch halte Sie lange auf, meine Herren! Aber die Schuld hiervon liegt nicht an mir. Es iſt mir nicht weniger läſtig, als es Jhnen ſein kann, und ſelbſt noch weit läſtiger als Jhnen, eine koſtbare Zeit mit der Entwickelung allbekannter ökonomiſcher Thatſachen zu verlieren, eine Zeit, die Sie beſſer Jhren vielfachen Amtsgeſchäften, die ich beſſer der Erforſchung neuer wiſſenſchaftlicher Wahrheiten gewidmet hätte. Aber ich bin gezwungen durch den Staatsanwalt! Wenn der Staatsanwalt ſich erlaubt wiſſenſchaftliche Behauptungen, die ich aufgeſtellt habe, und die, wie Sie ſehen, in jedem Punkte nur der präciſeſte Ausdruck der Thatſachen ſind und auf der concreteſten Fülle von Beweiſen beruhen, „für unwahr und ſophiſtiſch“ zu erklären und ſie deshalb als ſtrafbar in Anſpruch zu nehmen, wenn er die Steuerlehre, die ich aufgeſtellt, ausdrücklich (p. 31 des ſtenogr. Berichts) als eine „wunderbare“ bezeichnet — nun ſo bin ich dadurch eben gezwungen, den wiſſenſchaftlichen Beweis der betreffenden Thatſachen in ihren einzelnen Punkten zu erbringen und darzuthun, wie dieſe angeblich „wunderbare“ Theorie eben ſo wahr als allgemein anerkannt iſt. Und noch ver- ſichere ich Jhnen, daß ich bei dieſer Beweisführung, verglichen mit den Beweiſen, die ich erbringen könnte, eine große Selbſtbeſchränkung walten laſſe.
Alle Ungunſt alſo, welche die Länge dieſes Plaidoyers bei Jhnen erregen kann, kann nur auf die Staatsanwaltſchaft zurückfallen, welche mir mit ſo hohem Unrecht auf dieſem ihr ganz fremden wiſſenſchaftlichen Felde entgegengetreten iſt.
Aber, ruft der Staatsanwalt aus (p. 20), der Angeklagte überſieht abſichtlich, daß die indirecten Steuern nicht nur die Gegenſtände des Bedürfniſſes treffen, ſondern daß ſie auch auf andern Gegenſtänden liegen, „vor allen auf Luxusartikeln, und die Steuern hierauf, z. B. auf Seide und ſelbſt auf Zucker treffen nicht den Armen“!!
Was gäbe ich wohl darum, meine Herren, wenn ich die paradieſiſche Unbefangenheit des Staatsanwaltes in dieſer traurigen Wiſſenſchaft der Nationalökonomie noch theilen könnte!
Wenn es möglich wäre, durch Steuern auf Luxusgegenſtände irgend einen erheblichen, irgend einen nur der Rede werthen Theil der Staatsbedürfniſſe aufzubringen — glauben Sie mir, meine Herren, gleichviel ob ich Miniſter-Präſident wäre oder Herr von Bismark, ob Schulze-Delitzſch oder Herr von Manteuffel, kurz, gleichviel welches die politiſche Richtung und Anſicht des Staatsleiters wäre, ſeit lange würde man die Steuern auf Bedürfnißgegenſtände in Steuern auf Luxusgegen- ſtände umgewandelt haben, denn jedem, der dort ſteht, giebt ſchon das Amt, und gleichviel welches ſonſt ſeine politiſche Ein- ſicht und Anſicht ſei, eine ungefähre Ahnung davon, wie nothwendig es wäre, die über alle Gebühr auf die unteren Volksklaſſen drückende Steuerlaſt zu erleichtern, und wenn dies durch eine ſo leichte und wohlfeile Maßregel geſchehen könnte, wie durch die Luxusſteuern, — lange würde man zu einer Umwandlung der Steuern auf Bedürfnißgegenſtände in Steuern auf Luxusgegenſtände geſchritten ſein.
Aber die ſogenannten Luxusſteuern leiden an einem eigenthümlichen Dilemma:
Entweder die Luxusſteuern ſind keine Luxusſteuern, d. h. ſie liegen auf Gegenſtänden des auch in den unterſten Volksklaſſen allgemein üblichen Verbrauchs, wie Kaffee oder Thee, Bier, Branntwein, Seife, Licht ꝛc., und würden daher wieder zu ihrem bei weitem größten Theile von den unterſten Klaſſen, dem Arbeiter, Bauern und Kleinbürger aufgebracht, — oder aber ſie ſind wirkliche Luxusſteuern und dann bringen ſie Nichts, Nichts nämlich, was im Verhältniß zu den wirklichen Staatsbedürfniſſen und Staatseinnahmen auch nur irgend der Rede werth iſt und in Betracht kommen kann.
Die Gründe ſind ſehr klar und einfach. Die wirklichen Luxusſteuern ſtehen ſtets an folgender Alternative:
Entweder ſie ſind zu einem mäßigen Satze angelegt — und dann ſind ſie eine Steuer, welche nur eine Handvoll Leute trifft, auf deren erſtaunliche, alle Jhre Vorſtellungen übertreffende Geringfügigkeit ich Sie ſpäter noch einen Blick werfen laſſen werde, und welche dieſe Handvoll Leute zu einem mäßigen kleinen Betrage trifft, alſo nichts der Rede Werthes aufbringen kann.
Oder aber ſie ſind zu einem hohen Satze angelegt.
Und dann bringen ſie noch weniger! Denn dann ver- ſagt ſich auch noch jene Handvoll Leute mit wenigen Ausnahmen dieſen erheblich vertheuerten Luxus, lieber zu andern Arten des- ſelben ihre Zuflucht nehmend, und die Steuer wird dann faſt ganz ertraglos.
Wo ſollte ich das Ende finden, wenn ich Jhnen die unermeßliche Zahl von Zeugniſſen und ſtatiſtiſchen Thatſachen citiren wollte, welche für das Geſagte zu Gebote ſtehen!
Hören Sie den Vater der officiellen preußiſchen Statiſtik, den Gründer des amtlichen ſtatiſtiſchen Bureaus, den Wirklichen Geheimen — nicht nur den Geheimen, ſondern den Wirklichen Geheimen Oberregierungsrath Hoffmann.
Jn ſeinem Werke „die Lehre von den Steuern, Berlin 1840“ ſagt er p. 229: „Als die preußiſche Regierung nach den Erſchütterungen, welche der Staat in dem unglücklichen Kriege 1806/7 erlitten hatte, ihr zerrüttetes Finanzweſen wieder einigermaßen zu ordnen ſuchte und deshalb ein neues Steuerſyſtem aufſtellte, ward durch das Edict vom 28. October 1810 über die neuen Conſumtions- und Luxusſteuern auch eine Reihe directer Luxusſteuern von männlicher und weiblicher Dienerſchaft, Wagen, Pferden und Hunden eingeführt.
„Wer zu ſeiner perſönlichen Bequemlichkeit männliche Bedienten hielt, ſollte jährlich zahlen für einen 6 Thaler, bei zweien für jeden 8, bei dreien für jeden 10, bei vieren für jeden 12, bei fünfen für jeden 15, bei ſechs oder mehreren für jeden 20 Thaler. Wer einen Knecht oder Jungen, der zum Betriebe der Landwirthſchaft oder eines Gewerbes gehalten wurde, nebenher auch zur perſönlichen Bedienung brauchte, zahlte für denſelben jährlich 3 Thaler; bei weiblicher Bedienung blieb eine Perſon ſtets ſteuerfrei. Wurde daneben noch eine gehalten, ſo waren für dieſe zu zahlen jährlich 2 Thaler; bei zweien darüber für jede 3, bei dreien darüber für jede 4, bei vieren darüber für jede 5, und bei fünfen oder mehr darüber für jede 6 Thaler. — Wer zur perſönlichen Bequemlichkeit einen vierrädrigen Wagen hielt, zahlte für dieſen 8 Thaler, für einen zweirädrigen 6; es trat dabei eine Steigerung des Satzes um einen Thaler ein, wenn zwei, um 2 Thaler, wenn drei Wagen gehalten wurden u. ſ. w. Ein Reit- oder Kutſchpferd wurde jährlich beſteuert mit 6 Thalern, zwei für jedes mit 8 Thalern, drei für jedes mit 10, vier oder mehr für jedes mit 15 Thalern; für jeden Hund ſollte jährlich ein Thaler entrichtet werden; nur die Hunde, welche wegen eines Gewerbes gehalten werden mußten, die Hirtenhunde, und die Hunde, welche die Bauern zur Bewachung ihrer Höfe halten, waren ſteuerfrei. Das Geſetz enthielt in allen dieſen Beziehungen ſehr ſtrenge Vorſchriften und ſchien wenig Raum zum Umgehen der Steuer unter ſcheinbaren Vorwänden zu laſſen.“
Sie ſehen, meine Herren, dieſe Luxusſteuer traf alles Mögliche, Bedienung, männliche und weibliche, Wagen, Pferde, Hunde. Jndem ſie jede Familie traf, die zwei weibliche Domeſtiken hielt, ging ſie gewiß ſo weit, wie eine Luxusſteuer nur gehen kann. Denn wenn der männliche Diener ſchon Zeichen eines höheren Einkommens iſt, ſo ſind zwei weibliche Dienſtleute auch in den Familien des Mittelſtandes ſehr allgemein verbreitet. Zugleich war die Steuer hoch und progreſſiſtiſch, und dennoch noch nicht ſo hoch, daß, um ihr zu entgehen, Jemand, der z. B. bis dahin Pferd und Wagen hielt, veranlaßt ſein konnte, dieſe abzuſchaffen.
Und dennoch, meine Herren, was war das Reſultat?
„Gleichwohl — ſagt Hoffmann weiter — war der Ertrag der Steuer ganz unverhältnißmäßig gering. Es kamen nämlich in dem Rechnungsjahre vom 1. Juni 1811 bis dahin 1812 von dieſer Steuer nur wirklich ein — — —“ Nun, wieviel meinen Sie wohl?
Nun nicht mehr, als, wie Hoffmann unter Specialiſirung des Beitrags der einzelnen Provinzen anführt, die für die Staatsbedürfniſſe bis zur Lächerlichkeit geringfügige Summe von 158,828 Thaler. 158,828 Thaler für die vereinigten Steuern auf männliche und weibliche Bedienten, Wagen, Pferde, Hunde!
Hoffmann fährt fort: „Jn den folgenden Jahren wurde die Steuer noch unergiebiger; dabei häuften ſich die Rück- ſtände und beſonders die Unterſuchungen wegen beabſichtigter Umgehung der Steuer fortſchreitend an und bekundeten unwiderleglich, in welcher Allgemeinheit dieſelbe läſtig und verhaßt erſchien. Es ward daher nicht einmal das Ende des wiederausgebrochenen Krieges abgewartet, ſondern nachdem derſelbe eine entſchieden günſtige Wendung genommen hatte, noch von dem Hauptquartiere Chaumont in Frankreich aus die Aufhebung der Luxusſteuer verfügt. Sie erfolgte durch die Verordnung vom 2. März 1814 mit der Wirkung, daß dieſelbe ſchon für das damals laufende halbe Rechnungsjahr vom 1. Dec. 1813 bis 31. Mai 1814 nicht mehr erhoben, auch alle wegen unterlaſſener Anmeldung ſteuerpflichtiger Gegenſtände noch ſchwebenden Unterſuchungen gänzlich niedergeſchlagen werden ſollten.“
Wollen Sie ein zweites Beiſpiel? Hören Sie, was Hoffmann, der Wirkliche Geheime, daſelbſt weiter ſagt:
„Schon vor der Einführung dieſer Luxusſteuern war durch die Verordnung vom 12. Februar 1809 wegen Ankauf des Gold- und Silbergeräths durch die Münzämter und wegen Be- ſteuerung deſſelben und der Juwelen eine Stempelung alles damals vorräthigen Gold- und Silbergeräths, welches nicht gegen Münzſcheine an die Regierung verkauft werden wollte, eingeführt worden. Es ſollten dabei für den Karat, das iſt ⅔ Loth Gold, 3 Thaler und für das Loth Silber ¼ Thaler entrichtet werden. Auch wurden alle damals vorräthigen Juwelen und Perlen einer Abgabe von einem Sechstheile ihres Werthes unterworfen. Alles vom 25. April 1809 ab neuverfertigte Gold- und Silbergeräth ſollte vor der Ablieferung an die Beſteller oder Käufer ebenfalls geſtempelt und mit einer Abgabe von 2 Thlr. für den Karat Gold und ⅙ Thaler für das Loth Silber belegt werden.“ Hoffmann macht nun einige Angaben über die Gewichtszuſätze an unedlem Metall, welche Gold- und Silbergeräthſchaften enthalten, und fährt fort: „Die Steuerſätze ſollten der Verordnung zufolge beziehungsweiſe ein Drittheil und ein Viertheil des Metallwerths betragen; mit Rückſicht auf jene Zu- ſätze waren ſie jedoch noch beträchtlich höher geſtellt. Die Steuer brachte eben deswegen ſehr wenig ein. Der bei weitem größte, rechtlich geſinnte Theil der Beſitzer von Gold- und Silbergeräth zog es vor, daſſelbe der Regierung gegen Münzſcheine zu verkaufen, wodurch der volle Werth der Geräthſchaften in ſoweit vergütet wurde, als ſie für ihren Nennwerth bei dem Ankaufe von Domainen oder bei der Abzahlung von Steuerreſten anzubringen waren. Andere entzogen ſich der Steuer durch Verheimlichung ihrer Geräth- ſchaften aus edlen Metallen um ſo leichter, als eine Entdeckung derſelben nur durch ein verhaßtes Eindringen in das Jnnere des Hausweſens möglich war, wovon die Regierung Gebrauch zu machen billig Bedenken trug. Dieſer Silberſtempel war nicht minder ein Erzeugniß der Noth jener Zeiten, als die Luxusſteuern vom 28. Oct. 1810; er war aber, ſofern ein fortlaufendes Einkommen bezweckt wurde, noch uneinträglicher und gehäſſiger als dieſe. Die Deklaration vom 9. Juli 1812 machte daher bekannt, daß der weſentliche Zweck der Verordnung vom 12. Febr. 1809 durch die zum Ankaufe gegen Münzſcheine dargebrachten Geräthſchaften bereits vollſtändig erreicht ſei und von der ferneren Stempelung daher abgeſtanden werde. Auch verzichtete die Regierung auf das Anſtellen nachträglicher Unter- ſuchungen wegen der goldenen und ſilbernen Geräthſchaften, welche durch Verheimlichung im Jahre 1809 der angeordneten Stempelung entzogen worden waren. Die Gründe gegen alle Steuern dieſer Art haben ſeitdem im preußiſchen Staat eine ſo vollſtändige Würdigung und Anerkennung gefunden, daß an deren erneuerte Einführung ſeit dem wieder hergeſtellten Frieden durchaus nicht mehr gedacht wurde.“
So Hoffmann! Da haben Sie das ewige Schickſal aller Luxusſteuern, gleichviel in welcher Form ſie auftreten. Jmmer die gleiche Ertragloſigkeit! Und warum ſind alle Luxusſteuern immer von ſo geringfügigſtem Ertrag und warum laſtet daher der Betrag des Budgets nothwendig immer in ſo unendlich überwiegendem Maße gerade auf den Schultern der unteren Klaſſen? Jch will Jhnen dies gründlich und bis zur compacteſten Handgreiflichkeit entwickeln.
Der Staatsanwalt hat ausgerufen (p. 31 des ſtenogr. Berichts): „Wie wunderbar iſt es, behaupten zu wollen, daß die indirecten Steuern lediglich — beiläufig: ich habe nicht ge- ſagt lediglich, was ein Unſinn wäre, ſondern ich habe in meinem Vortrag geſagt: „in bei weitem überwiegendem Maße“ und ich ſage heut: in unendlich überwiegendem Maße — vom vierten Stande, von den Armen aufgebracht werden! Der Arme iſt factiſch nicht in der Lage, ſolche Beiträge zur indirecten Steuer zu bezahlen.“
Für dieſen Einen Satz vergebe ich dem Staatsanwalt Alles, was er ſonſt geſagt hat. Denn dieſer Satz zeigt, daß ſein Herz nicht ſchlecht iſt, daß er wirklich an das glaubt, was er da ſagt, und es kommt mehr auf das Herz an als auf den Kopf!
Freilich, die Unkunde in allen materiellen Verhältniſſen der Geſellſchaft, die ſich in dieſem Satz ausſpricht, iſt ungeheuer.
Aber das Studium der Strafrechtsparagraphen und das Leben in der bürgerlichen Geſellſchaft iſt allerdings kein Weg, um die materiellen Myſterien der Geſellſchaft kennen zu lernen, und es giebt überhaupt keinen andern Weg hierzu, als einige Jahre ſeines Lebens der traurigen und ariden Wiſſenſchaft der Zahlen zu weihen. Jch glaube daher, daß auch Sie ſelbſt durch die Reihe von Thatſachen, die ich Jhnen ſofort in der beweisfähigſten Form von der Welt mittheilen werde, eben ſo höchlich als ſchmerzlich überraſcht ſein werden!
Treiben wir alſo einen Moment vaterländiſche Statiſtik!
Sie wiſſen, daß das neue Steuergeſetz vom 1. Mai 1851 alle Einwohner der Monarchie, welche über tauſend Thaler Einkommen haben, der claſſificirten Einkommenſteuer unterworfen hat.
Wieviel Perſonen glauben Sie nun wohl, ſind in ganz Preußen der claſſificirten Einkommenſteuer unterworfen? Wieviel Perſonen giebt es alſo in ganz Preußen, die ein Einkommen von über 1000 Thaler haben?
Sie werden vielleicht ſtaunen, meine Herren, aber die Zahlen ſtehen officiell und authentiſch feſt. Sie ſind in den Mittheilungen des amtlichen ſtatiſtiſchen Bureaus von dem Chef deſſelben, dem vor Kurzem verſtorbenen Geheimrath Dieterici, Mitglied der Königl. Akademie der Wiſſenſchaften, nach den amtlichen Liſten veröffentlicht worden, Bd. VII (Jahrgang 1854) p. 179 dieſer Mittheilungen. 44,407 Perſonen 2 waren hiernach in ganz Preußen zur claſſificirten Einkommen- ſteuer veranſchlagt; in der ganzen Monarchie von über 17 Millionen Einwohnern hatten 44,407 Perſonen ein Einkommen von über 1000 Thaler. Und von dieſen 44,407 Perſonen ſtanden wieder 14,428, d. h. 32 Procent der ganzen Anzahl, auf der unterſten Steuerſtufe, d. h. ſie hatten ein Einkommen von zwiſchen 1000 und 1200 Thlr., ein Einkommen, von dem ich Jhnen ſelbſt überlaſſe ſich zu ſagen, inwiefern es, da doch davon in der Regel eine ganze Familie unterhalten werden muß, auch nur bereits einen beſcheidenen Grad von Wohlhabenheit bezeichnet.
Man wird vielleicht geneigt ſein, einzuwerfen, daß vor der Steuer jeder gern ſein Einkommen verberge und die Zahl derjenigen, welche über 1000 Thaler Einkommen haben, in der Wirklichkeit daher größer ſein müſſe, als ſie nach den amtlichen Steuerliſten erſcheine. Aber dieſer Einwurf hat für unſern Zweck kein Gewicht. Zunächſt hat der Staat ein großes Jntereſſe daran, nicht zu gering einzuſchätzen, da es ſich um ſeine Einnahmen handelt. Jn der That hört man ſehr häufig Be- ſchwerden über erfolglos gebliebene Reclamationen und zu hohe Schätzungen. Wenn mancher zu niedrig eingeſchätzt ſein mag, ſo iſt es mancher wieder zu hoch, ohne, ſei es wegen ſeines Credits, ſei es aus andern Gründen eine Ermäßigung erlangen zu können, und die Zahl der Unter- und Ueberſchätzten könnte ſich leicht ausgleichen. Zudem: ob Jemand 5000 oder 8000 Thlr. Einkommen hat, mag oft ſehr ſchwer zu beſtimmen ſein und in dieſer Hinſicht kommen gewiß ſehr häufig Jrrthümer vor. Aber ob Jemand überhaupt auf einer Einkommensſtufe von über 1000 Thaler ſtehe oder nicht — dieſe Thatſache ſpricht ſich durch zu viele und zu leicht zu controlirende Symptome aus, als daß hierbei ein weſentlicher Jrrthum ſtattfinden könne.
Ueberdieß, nehmen wir einen ſolchen Jrrthum an! Er könnte doch immer nur einen Procentſatz der auf über 1000 Thaler eingeſchätzten Zahl betragen. Nehmen wir an, er betrüge 3, 5, ja 10 Procent der ganzen Anzahl, ſo gäbe das auf die Zahl von 44,000 Perſonen, ſogar bei 10 Procent imme nur die wegen ihrer Winzigkeit für den Zweck unſerer Betrachtung gar nicht in Rede kommende Zahl von 4400 Perſonen!
Die nächſte Steuerſtüfe, die einem Einkommen von 1200 Thaler bis 1400 Thaler entſpricht, umfaßt 7355 Per- ſonen; die dritte Steuerſtufe, die einem Einkommen von 1400—1600 Thaler entſpricht, umfaßt 4721 Perſonen. Die vierte Steuerſtufe mit einem Einkommen von 1600 — 2000 Thaler umfaßt wieder 5499 Perſonen. Von hier ab, von 2000 Thaler ab iſt, auch wenn eine Familie von 5 Per- ſonen zu erhalten wäre, unbeſtreitbar wirkliche Wohlhabenheit vorhanden. Aber von hier ab umfaſſen alle noch übrigen 26 Steuerſtufen nicht mehr als 11,400 Perſonen!
Alſo 11,400 Perſonen im ganzen Staate mit über 2000 Thaler Einkommen und, dieſe einbegriffen, 44,400 Per- ſonen im ganzen Staate mit über 1000 Thaler Einkommen.
Das iſt der Status der geſellſchaftlichen Bilanz!
Nicht wahr, meine Herren, das würden Sie nie geglaubt, nie für möglich gehalten haben, wenn es hier nicht in amtlichen Publicationen vorläge?
Es iſt dieſelbe lächerlich kleine Handvoll Menſchen mit ihren Familien, die in allen Städten alle Theater, alle Concerte, Geſellſchaften, Bälle, Kränzchen, Reſtaurationen und Weinſtuben füllen, vermöge ihrer Ubiquität den Schein einer Wunder wie großen Anzahl erregen, nur an ſich denken, nur von ſich ſprechen, die ſich dünken die Welt zu ſein, und, indem ſie allein über alle Zeitungen und alle Fabrikanſtalten der öffentlichen Meinung disponiren, wahrhaftig ſogar alle Andern dahin bringen, es zu glauben und ſich einreden zu laſſen, daß ſie, dieſe 11,000 oder dieſe 44,000, die Welt ſind!
Und unter dieſer winzigen Handvoll Leute, die ſich allein regt, allein bewegt, allein ſpricht, ſchreibt, perorirt, nur ihre eigenen Jntereſſen kennt und verſicht und ſich ſo ſehr einredet Alles zu ſein, daß ſie ſich wahrhaftig ſogar noch einredet, ſie ſei es, welche die Steuern aufbringe, — unter dieſer Handvoll Menſchen windet ſich in ſtummer unausſprechlicher Qual, in wimmelnder Zahl das unbemittelte Volk, die 17 Millionen, producirt Alles, was uns das Leben verſchönt, macht uns die unerläßliche Bedingung aller Geſittung, die Exiſtenz des Staates möglich, ſchlägt ſeine Schlachten, zahlt ſeine Steuern — und hat Niemand, der an es dächte und es verträte!
Und der Staatsanwalt glaubt wirklich, daß die Bemittelten, jene 44,000 Menſchen, die über 1000 Thaler Einkommen haben, die indirecten Steuern aufbringen?
Stellen wir ein einfaches Rechenexempel an.
Wenn der Staat die 96 Millionen Thaler, die er in dem Budget von 1855, das ich in meinem Vortrag betrachtet habe, durch directe und indirecte Steuern zuſammengenommen erhebt, von den Bemittelten durch die indirecte Steuer aufbringen wollte, ſo würde zuvörderſt jeder dieſer 44,400 Bemittelten durchſchnittlich 2186 Thlr. jährlich zur Steuer beizutragen haben, während, wie Sie ſahen, 14,428 Perſonen von jenen 44,400 überhaupt nicht mehr als 1000—1200 Thaler Einkommen und andere 17,575 überhaupt nicht mehr als 2000 Thaler Einkommen haben, und wenn Sie das einge- ſchätzte Einkommen aller zur claſſificirten Einkommenſteuer Herangezogenen zuſammenaddiren und durch die Anzahl dieſer Steuerpflichtigen dividiren, jeder derſelben überhaupt nur durch- ſchnittlich 2357 Thaler Einkommen hat.
Zweitens aber: damit durchſchnittlich jeder dieſer 44,400 Bemittelten jährlich 2186 Thaler zur indirecten Steuer beitrage — wie groß müßte da wohl die jährlich von ihm und ſeiner Familie conſumirte Summe ſein, mit andern Worten: wieviel müßte der Mann jährlich verzehren, damit von ſeinem geſammten Conſum für die beſtehenden indirecten Steuern 2186 Thaler abfallen?
Die Beantwortung dieſer Frage hängt natürlich davon ab, einen wie hohen Procentſatz die Steuer von dem conſumirten Einkommen beträgt.
Die directe Steuer darf, und zwar auf ihrer höchſten Stufe, nämlich bei der claſſificirten Einkommenſteuer, geſetzlich nie mehr als 3 Procent vom Einkommen betragen.
Wollten Sie nun annehmen, daß die indirecten Steuern 5 Procent von der geſammten Jahresausgabe eines Jeden jener 44,400 Perſonen wegnehmen würden, ſo wäre das in dem hier unterſtellten Falle ſchon eine übertrieben hohe Annahme. Denn wenn manche unſerer indirecten Steuern auch einen weit höheren Procentſatz des conſumirten Werthes betragen, ſo betragen andere wiederum einen viel niedrigeren; beſonders aber die meiſten und gerade koſtſpieligſten Ausgaben der höheren Klaſſen ſind, wie Jhnen ſchon die obigen Citationen aus den Nationalökonomen geſagt haben, überhaupt keiner indirecten Steuer unterworfen. Rechnet man alſo die beſteuerten und die unbeſteuerten Ausgaben der begüterten Klaſſen durcheinander, ſo iſt es ſchon eine ganz unzuläſſig hohe Annahme, daß 5 Procent vom Werth ihrer Geſammtausgabe zu den indirecten Steuern flöſſen. Sie erinnern ſich, daß Jhnen oben Sismondi ſagte, daß nicht 10 Procent der Ausgabe des Reichen von der indirecten Steuer getroffen werden, und dieſe 10 Procent, die von ihr getroffen werden, werden doch erſt in einem Procentſatz von ihr getroffen, der ſich auf 50 Procent belaufen müßte, damit er 5 Procent von der Geſammtausgabe betrüge.
Machen wir gleichwohl, um jeden Einwurf unmöglich zu machen, dieſe ganz übertriebene Annahme, daß die indirecten Steuern 5 Procent, ja machen wir lieber die doppeltübertriebene Annahme, daß ſie 10 Procent von der Ge- ſammtausgabe der Begüterten in Anſpruch nehmen.
Damit durchſchnittlich jede der 44,400 Perſonen jährlich 2186 Thaler zur indirecten Steuer beitrage, müßte, wenn dieſer Steuerbeitrag 10 Procent von der geſammten Ausgabe beträgt, der Steuerbeitrag, alſo die Summe von 2186 Thalern, mit der Zahl 10 multiplicirt werden, um die geſammte durchſchnittliche Ausgabe eines Jeden dieſer 44,400 zu finden; d. h. die geſammte jährliche Ausgabe eines Jeden derſelben müßte durchſchnittlich 2186×10=21,860 Thaler betragen! So hoch würde ſie ſich aber nur belaufen müſſen, wenn der Staat von den 44,400 Bemittelten jenen Geſammtſteuerbetrag von 96 Millionen durch die indirecte Steuer erheben wollte.
Wenn der Staat aber nur die Hälfte der 96 Millionen Thaler, die er durch Steuern im Jahre 1855 überhaupt erhob, durch die indirecte Steuer von jenen 44,400 erheben wollte — und ich habe in meinem angeklagten Vortrag ſpecificirt nachgewieſen, daß er die ganzen 96 Millionen minus circa 13 Millionen, daß er alſo ſogar 83 Millionen aus der indirecten Steuer erhob — wenn er aber nur die Hälfte der 96 Millionen, alſo nur 48 Millionen durch die indirecte Steuer von jenen 44,400 Bemittelten erheben wollte, ſo würde der durchſchnittliche Beitrag eines jeden derſelben zur Steuer noch immer 1043 Thaler und ſeine jährliche Geſammtausgabe ſomit noch immer 10,430 Thaler betragen müſſen. Und wenn er nur den 4ten Theil jener 96 Millionen, alſo 24 Millionen ſtatt 83, von jenen 44,400 Bemittelten durch die indirecte Steuer erheben wollte, ſo würde noch immer die jährliche durchſchnittliche Geſammtausgabe eines Jeden derſelben 5215 Thaler betragen müſſen. Und wenn er endlich nur den 10ten Theil jener 96 Millionen, alſo 9,600,000 Thaler von den 44,400 Bemittelten durch die indirecte Steuer erheben wollte, ſo würde die jährliche Geſammtausgabe eines Jeden derſelben durch- ſchnittlich immer noch 2186 Thaler betragen müſſen! Statt deſſen haben ja aber 14,428 von dieſen 44,400 überhaupt nur 1000—1200 Thaler Einkommen; andere 17,575 davon nur zwiſchen 1200—2000 Thaler Einkommen. Nur 3340 Per- ſonen im ganzen Staat haben, wie Sie ſich aus denſelben Liſten bei Dieterici überzeugen können, überhaupt über 4000 Thaler Einkommen und das durchſchnittliche Einkommen aller jener 44,000 Perſonen beträgt, wie bereits angeführt, nur 2357 Thaler. — Einkommen iſt aber auch noch lange nicht identiſch mit jährlicher Ausgabe. Denn gerade die beſſeren Stände haben die Gewohnheit des jährlichen Zurücklegens und Anſammelns eines Theils ihrer Revenuen!
Jch habe Jhnen dieſe Berechnung gemacht, meine Herren, um Jhnen zu zeigen, wie ſchlechthin unmöglich es iſt, daß der Staat durch die indirecte Steuer die Bemittelten treffen und auch nur den zehnten, ja den zwanzigſten Theil ihres Betrages von ihnen aufbringen kann.
Jch habe Jhnen dieſe Berechnung gemacht, um Jhnen zu zeigen, in welchen wahrhaft abenteuerlichen Vorſtellungen ſich der Staatsanwalt bewegt, wenn er bona fide glaubt, die indirecten Steuern würden ganz oder zur Hälfte oder zum Dritttheil oder auch nur zum zehnten Theil ihres Betrages, ja ſelbſt nur zu 120 deſſelben von den Begüterten aufgebracht!
Jch habe Jhnen dieſe Berechnung gemacht, um Jhnen zu zeigen, woher und aus welcher Klaſſe das Geld kömmt, mit welchem wir den Staat bilden und die Vortheile der Civili- ſation erlangen.
Gerechtigkeit alſo für dieſe Klaſſe, meine Herren, und knebeln Sie nicht den Mund Derjenigen, der ohnehin ſo Vereinſamten, die für ſie das Wort ergreifen!
Aber ich will Jhnen einen noch ſtricteren und kürzeren Beweis erbringen.
Die directen Steuern, welche nach einem Procentſatz vom Einkommen erhoben werden, die directen Einkommen-Steuern treffen doch jedenfalls die Reichen in einem unendlich ſtärkeren Grade, als die indirecten Steuern. Denn die directen Steuern werden ja eben auf Jeden nach Verhältniß ſeines Vermögens und Einkommens gelegt, während Sie über die indirecten Steuern von den Nationalökonomen oben gehört haben, daß ſie im Allgemeinen, wie die Mildeſten ſagen, wie eine Kopf- ſteuer wirken, d. h. jeden Einzelnen mit dem gleichen Betrage treffen, oder wie die Andern ſagten, jeden ſogar mit einem um ſo ſtärkeren Betrage treffen, je ärmer er ſei.
Wie kann nun der Staatsanwalt die Behauptung wunderbar finden, daß der Betrag der indirecten Steuern zu ſeinem bei weitem größten Theile, wie ich in meinem Vortrag ſagte, von den ärmeren Klaſſen aufgebracht wird, wenn dies ſogar noch von dem Betrage der directen Steuern gilt?!
Und daß dies ſelbſt bei dem Betrage der directen Steuern der Fall iſt, und in einem wie hohen Grade, dafür brauchen Sie nur einen Blick auf die von der Regierung im Staatshaushalt und in jenen amtlichen Veröffentlichungen des ſtatiſtiſchen Büreaus mitgetheilten Zahlen zu werfen, blos dieſe Zahlen zu leſen und zu addiren, ohne jede eigene Berechnung, Veranſchlagung u. ſ. f.
Die claſſificirte Einkommenſteuer, die von allen, die über 1000 Thaler Einkommen haben, im ganzen Staate erhoben wurde, betrug incl. des Zuſchlags von 622,000 Thaler laut dem officiellen Staatshaushaltsetat pro 1855 die Summe von 2,928,000 Thaler. Soviel zahlten alſo zur directen Steuer Alle, die über 1000 Thaler Einkommen haben.
Nun wird aber nach dem Geſetz vom 1. Mai 1851 auch von Allen, die unter 1000 Thaler Einkommen haben, und zwar nicht im ganzen Lande, ſondern nur in den nicht mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften des Landes, eine directe Einkommenſteuer, die ſogenannte Klaſſenſteuer erhoben. Und dieſe betrug laut demſelben Staatshaushaltsetat 9,920,000 Thaler.
Alſo auch zu dem Ertrage der directen Steuer trugen die unteren Klaſſen blos aus den nicht mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften des Landes zwiſchen 3 und 4 mal ſo viel bei, als ſämmtliche Wohlhabende des ganzen Landes!
Aber das iſt noch nichts, meine Herren! Rücken wir den Zahlen der Klaſſenſteuer noch etwas näher auf den Leib! Sie werden eine beredte Sprache annehmen!
Die nähere Specification dieſer Klaſſenſteuerzahlen finden Sie in den bereits angezogenen amtlichen Mittheilungen des ſtatiſtiſchen Büreaus von Geheimerath Dieterici, in demſelben Artikel Bd. VII. p. 195 auf Grund der amtlichen Steuerveranlagung pro 1853.
Die Summe der geſammten Klaſſenſteuer pro 1853 betrug, ohne Zuſchlag, 7,941,915½ Thaler, alſo ganz eben ſo viel wie im Jahre 1855 ohne Zuſchlag.
Dieſe 7,941,915 Thaler zerfallen nun in folgende drei Klaſſen:
Die erſte, unterſte Klaſſe beſteht aus 3 Stufen mit 4 Steuer-Anſätzen, nach welchen die Haushaltung Klaſſenſteuer zahlt ½—1 Thaler, 2 Thaler und 3 Thaler. Der Geheimerath Dieterici veranſchlagt in dieſem Artikel, p. 175, die jährlichen Einnahmen dieſer 3 Stufen von Steuerpflichtigen auf 100 bis 120 Thaler, 120 bis 180 Thaler, 180 bis 250 Thaler.
Das ſind alſo — und mit dieſem Einkommen ſind oft auch noch Familien zu unterhalten — die ganz Armen, die Blutarmen der Geſellſchaft.
Nun wohl, und gerade dieſe unterſte blutarme Klaſſe liefert auch zur directen Steuer von allen Klaſſen der Bevölkerung bei weitem den höchſten Beitrag, denn ſie zahlt, wie Sie in der Tabelle bei Dieterici ſehen, 3,891,117½ Thaler Klaſſenſteuer, während alle zur claſſificirten Einkommenſteuer Herangezogenen, alſo Alle, die über 1000 Thaler Einkommen haben, zuſammen nur 2,306,000 Thaler ohne Zuſchlag claſſificirte Einkommen- ſteuer zahlen.
Jene allerunterſte blutarme Klaſſe zahlt aber eben ſo bei weitem mehr als jede der beiden andern Klaſſen der Klaſſen- ſteuer an Steuer bezahlt, ja ſie zahlt beinahe ſo viel als die beiden andern Klaſſen der Klaſſenſteuer zuſammengenommen. Denn während ſie 3,891,117 Thaler zahlt, zahlt die 2te Hauptklaſſe nur 2,625,294 Thaler und die dritte nur 1,425,504 Thlr., alſo beide zuſammen nur circa 4 Millionen Thaler und ſomit ungefähr eben ſo viel, wie die unterſte Klaſſe allein.
Aber ferner! Gehen wir zur zweiten Hauptklaſſe der Klaſſenſteuer über. Sie umfaßt 5 Stufen, welche je 4, 5, 6, 8 und 10 Thaler Klaſſenſteuer zahlen und welche Geheimerath Dieterici (p. 175) auf ein Einkommen von jährlich 250—300 Thaler, 300—320 Thaler, 320—400 Thaler und 400—500 Thaler ſchätzt. Hatten wir vorhin mit den Blutarmen zu thun, ſo ſind dies jetzt, da von dieſer Jahreseinnahme häufig eine ganze Familie erhalten werden muß, immer noch die ſehr Armen und Armen. Dieſe zweite Hauptklaſſe, innerhalb welcher die unterſte der 5 Stufen wieder den größten Beitrag zur Steuerſumme, nämlich 747,780 Thaler zahlt — dieſe zweite Hauptklaſſe der ſehr Armen und Armen trägt 2,625,294 Thaler zur Klaſſenſteuer bei.
Kömmt jetzt die dritte Hauptklaſſe der Steuer aus 4 Stufen beſtehend, welche durch die Circular-Verfügung des Königl. Finanz-Miniſterii ſelbſt vom 8. Mai 1851 in Bezug auf ihr Einkommen feſtgeſtellt ſind. Zur unterſten Stufe ſollen nämlich mit jährlich 12 Thaler eingeſchätzt werden Alle, die ein Einkommen von 500—650 Thaler haben; zur zweiten Stufe mit 16 Thaler Steuer Alle, die 650—800 Thaler, zur dritten mit 20 Thaler Steuer Alle, die 800 bis 900 Thaler und zur vierten mit 24 Thaler Alle, die 900—1000 Thaler Einkommen haben.
So viel werden Sie mir nun jedenfalls bereitwillig zugeben, daß die unterſte Stufe dieſer letzten Hauptklaſſe, daß alſo diejenigen, die eine jährliche Einnahme von 500 Thalern bis 650 Thalern zum Unterhalt ihrer und ihrer Familie haben, doch noch durchaus und lange nicht zur Bourgeoiſie gehören, daß ſie vielmehr zu jenem Kleinbürger-, Bauern- und Arbeiterſtand gehören, von dem ich in meinem Vortrag geſprochen habe. Dieſe unterſte Stufe zahlt wieder 534,984 Thlr. zur Klaſſenſteuer. Die zwiſchen 650 und 800 Thaler Einkommen zahlt 366,832 Thaler, die zwiſchen 800 und 900 Thaler zahlt 264,080 Thaler und endlich die zwiſchen 900 und 1000 Thaler zahlt 259,608 Thaler zur Klaſſenſteuer.
Seien wir nun ſehr freigebig! Betrachten wir alle ſolche, die mit ihrer Familie eine Einnahme von über 650 Thaler haben, als nicht mehr zu den unbemittelten und ärmeren Klaſſen der Nation gehörend, was doch gewiß durchaus unwahr iſt, und ſtellen wir nun hiernach eine einfache Addition an. Dieſe geſtaltet ſich hiernach alſo:
| Hauptklaſſe. | Zahl der Steuerpflichtigen. | Procentſatz von der ganzen Zahl der Klaſſenſteuerpflichtigen. | Jährlicher Steuerbetrag. Thaler. | Procentſatz von dem ganzen Klaſſen- ſteuerertrag. |
| I. | 4,521,989 | 89,06 | 3,891,117½ | 48,99 |
| II. | 464,323 | 9,14 | 2,625,294 | 33,06 |
| III. Hauptklaſſe unterſter Stufe. | 44,582 | 0,88 | 534,984 | 6,74 |
| Sa. | 5,030,894 3 | 99,08 | 7,051,395 ½ | 88,79 |
Dagegen geſtalten ſich die letzten drei Stufen der dritten Hauptklaſſe, die wir einmal als bereits zu den wohlhabenden Klaſſen der Nation gehörig (!) gelten laſſen wollen, in folgenden Zahlen:
| Stufe der ſämmtlichen 12 Klaſſenſteuer- ſtufen. | Zahl der Steuerpflichtigen. | Procentſatz von der ganzen Zahl der Klaſſenſteuerpflichtigen. | Jährlicher Steuerbetrag. Thaler. | Procentſatz von dem ganzen Klaſſen- ſteuerertrag. |
| 10. | 22,927 | 0,45 | 366,832 | 4,62 |
| 11. | 13,204 | 0,26 | 264,080 | 3,32 |
| 12. | 10,817 | 0,21 | 259,608 | 3,27 |
| Sa. | 46,948 | 0,92 | 890,520 | 11,21 |
- Rechnen wir zu dieſen ... 890,520 Thlrn.
- welche dieſe letzten 3 Stufen der Klaſſenſteuer zahlen, noch den Betrag der klaſſificirten Einkommenſteuer pro 1855 (ohne die 622,000 Thlr. Zuſchlag, da der Zuſchlag auch bei der Klaſſenſteuer nicht berechnet worden iſt) . 2,306,000 „
ſo zahlen alſo ſämmtliche nur irgendwie bemittelten Klaſſen zur directen Steuer 3,196,520 Thlr., während alle ganz unbemittelten Klaſſen 7,051,395 Thlr., alſo weit mehr als das Doppelte, ja faſt 70 Procent zur directen Steuer beitragen. — Wenn dies aber ſogar bei der directen Steuer der Fall iſt, wie in aller Welt kann es dann der Staatsanwalt „wunderbar“ finden, wenn ich in meinem Vortrag (p. 27) von der indirecten Steuer wörtlich ſage, daß ihr Betrag „ſeinem bei weitem größten Theile nach von den Unbemittelten, von den ärmeren Klaſſen der Nation gezahlt wird?“
Wenn ſchon zum Ertrage der directen Steuer, die doch nach Vermögen und Einkommen aufgelegt wird, die ganz Unbemittelten faſt an 70 Procent beitragen, nun, wie unendlich größer muß dann nicht dieſes Verhältniß bei der indirecten Steuer ſein, die ſich nach dem Verbrauch, und ſomit nach der Kopfzahl richtet? Was dieſe Zahl betrifft, ſo haben wir oben geſehen, daß es im Ganzen 44,407 Perſonen in Preußen giebt, die über 1000 Thlr. Einnahmen haben und daher etwa als wohlhabend zu bezeichnen wären. Rechnen wir aber jetzt noch die letzten drei Stufen der dritten Klaſſenſteuer klaſſe, rechnen wir Alle, die über 650 Thlr. Einkommen haben, dazu, obgleich dieſe doch gewiß nicht als wohlhabend gelten können, ſo gäbe dies alſo
- 44,407
- + 46,908
- Summa 91,315
nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 46,908 Steuerpflichtigen, welche zwiſchen 650 Thlr. und 1000 Thlr. Einkommen haben, beziehen ſich nur auf die klaſſenſteuerpflichtige Bevölkerung des Staats. Und wenn dieſe auch beinahe ⅞ der Geſammtbevölkerung beträgt, ſo giebt es doch auch noch mahl- und ſchlachtſteuerpflichtige Ortſchaften, die nicht Klaſſenſteuer zahlen. Wir müſſen dieſe alſo gleichfalls in Rechnung ziehen. Die Bevölkerung der mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften in Preußen betrug im Jahre 1858 nach dem XIII. Band der amtlichen ſtatiſtiſchen Mittheilungen von Geheimrath Dieterici (p. 182) 2,284,745 Seelen, die Geſammtbevölkerung damals nach amtlicher Zählung 17,739,913 Seelen, die klaſſenſteuerpflichtige Bevölkerung alſo 15,455,168 Seelen. Nehmen wir nun an, wie wir bei einer Durchſchnittsberechnung müſſen, daß auf die 2,284,745 der mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Bevölkerung im Verhältniß eben ſo viel Leute mit über 650 Thlr. jährlicher Einnahme kommen wie auf die klaſſen- ſteuerpflichtigen Ortſchaften, ſo ergeben ſich weitere 6954 Leute mit über 650 Thlr. Einnahme in den mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften.
- Dieſe ..... 6,954
- hinzu addirt zu den obigen .. 91,315
- ergiebt ſich eine Geſammtſumme von 98,269
Leuten mit über 650 Thlr. Einkommen in dem ganzen preußi- ſchen Staat. Nehmen Sie an, daß jeder derſelben eine Familie von 5 Perſonen darſtellt, wie man zu rechnen pflegt, wenn von der geſammten Bevölkerung die Rede iſt, wie man aber durchaus nicht rechnen darf, wenn es ſich blos um die höhern Stände handelt, in denen die durchſchnittliche Kinderzahl in den Familien weit geringer iſt als im untern Volk.
Rechnen wir aber immerhin ſo, — ſo übertrieben dies auch iſt — ſo repräſentiren jene 98,269 Steuerpflichtige eine Zahl von 491,345 Seelen, alſo immer noch eine ſolche Zahl, wie man ſie zu vernachläſſigen pflegt, wenn man in runden Zahlen die Bevölkerungsſtärke großer Nationen angiebt, ja eine kleinere Zahl, als ich ſie vernachläſſige, wenn ich von 17 Millionen Einwohnern ſpreche, denn die Bevölkerung in Preußen betrug ſchon 1858, wie Sie eben gehört haben, über 17,739,000 Einwohner.
Der ganze Reſt der 17 Millionen gehört den ganz unbemittelten Klaſſen an!
Und dieſe winzige Handvoll Menſchen, die nur ſich ſieht, nur von ſich hört und Alles mit ihrem eignen Geräuſch erfüllt, treibt dies ſo weit, daß ſie ſich ſogar noch einredet, ſie ſei es, welche die indirecte Steuer bezahle!!
Sie ſehen alſo, daß der Staatsanwalt nur die paradieſiſchſte Unſchuld in allen Elementen der Staatswiſſenſchaften an den Tag gelegt hat, indem er mir widerſprach, mich der Unwahrheit und des Sophisma’s beſchuldigte, und aus der ganzen Fülle ſeines guten Herzens ausrief: das arme Volk iſt factiſch nicht in der Lage ſolche Beiträge zur indirecten Steuer zu zahlen!
Ehre ſeinem guten Herzen, meine Herren!
Jene Unſchuld des Kopfes aber wäre einem Juriſten in ſolchen Dingen weniger zu verübeln. Nur muß er dann nicht Leute, welche beſſer Beſcheid wiſſen, der Unwahrheit beſchuldigen und ihre Beſtrafung verlangen, weil er keine Ahnung von den reellen Zuſtänden hat!
Trauriger aber iſt, daß auch die höheren Gewerbtreibenden, welche vorzugsweiſe „praktiſche Männer“ zu ſein ſich einbilden, ganz denſelben Jrrthum mit dem Staatsanwalt theilen. Verwunderlich iſt es nicht, denn ich habe es Jhnen bereits geſagt: um wirklich in den Zuſtänden der Bevölkerung Beſcheid zu wiſſen, dazu dient kein ſich Umſchauen im praktiſchen Leben, ſondern dazu führt nur Ein Weg: der Weg durch die traurige und aride Wiſſenſchaft der Zahlen. So kommt es denn, daß auch die höheren Gewerbtreibenden, daß die beſitzenden Klaſſen überhaupt, ganz erfüllt von dem eignen Geräuſch, das ſie ohne Unterlaß von ſich ſelber machen, in vollſtändiger Uebereinſtimmung mit dem Staatsanwalt annehmen: ſie, wahrhaftig ſie, die beſitzenden Klaſſen ſeien es, welche die indirecte Steuer bezahlen!
Ein Kommerzienrath, welcher in Folge meines Proceſſes von meinem Vortrag und meiner Behauptung hörte, daß die ärmeren Klaſſen den bei weitem größten Theil der indirecten Steuer bezahlen, ein Kommerzienrath, welcher ein ſchönes Vermögen, ein ſchönes Haus und eine ſchöne Frau hat und in Folge alles deſſen zu den höchlich Zufriedenen gehört, rief aus: „was, das will uns Laſſalle einreden? Wer trinkt die Chocolade bei Stehely?“
Es iſt wahr, meine Herren. Der Kommerzienrath und ſeine Standesgenoſſen trinken die Chocolade bei Stehely.
Verweilen wir alſo einen Moment bei der Chocolade.
Nach Humboldt und Bonpland’s großem Werke „Reiſe in die Aequinoctialgegenden“ T. III. p. 206 betrug damals — 1818 — die Einfuhr der Cacaobohnen für ganz Europa 23 Millionen Pfund in einem Werthe von 7,360,000 Thlr. — Davon kommt der bei weitem größte Theil auf Spanien und Jtalien, wo die Chocolade allgemein übliches Getränk iſt. Jn den deutſchen Zollverein wurden im Jahr 1847 1,143,500 Pfund Cacaobohnen eingeführt.
Jn Preußen allein wurden, wie Dr. Mitſcherlich in ſeiner Monographie „Der Cacao und die Chocolade“ p. 43 mittheilt, im Jahre 1831 an 500,000 Pfund eingeführt. Der Einfuhrzoll beträgt 6½ Thlr. per Centner. Dies giebt alſo 32,500 Thlr. Steuer für die Geſammteinfuhr an Chocolade!
Sie ſehen, meine Herren, wenn es ein Verdienſt um den pro 1855 108 Millionen betragenden Staatshaushaltsetat ſein ſoll, daß der Kommerzienrath mit ſeinen Standesgenoſſen allein alle Chocolade bei Stehely trinkt, ſo iſt es jedenfalls ein mit unbewaffneten Augen nicht wahrnehmbares Verdienſt!
Betrachten wir einige andere Gegenſtände, welche zum aus- ſchließlichen Conſum der höheren Klaſſen gehören.
Auſtern und Seefiſche brachten im ganzen Zollverein — nicht in Preußen, ſondern im ganzen Zollverein, meine Herren — wie Geheimrath Dieterici in den Mittheilungen des ſtatiſtiſchen Büreaus Bd. III. p. 110 publicirt, den Zollertrag von 13,000 Thalern ein!
Aber betrachten wir den gleichſam officiellen Hauptluxusconſumtionsartikel der wohlhabenden Klaſſen, den Champagner!
Der Zollverein führt keine beſonderen Liſten über die Einfuhr von Champagner. Nur das Hauptſteueramt in Berlin zeichnet die in Berlin eingehenden Flaſchen Champagner be- ſonders auf. Nun iſt zu berückſichtigen, daß nach Berlin nicht bloß der Champagner eingeführt wird, der hier getrunken wird, ſondern daß über Berlin auch faſt die ganze Provinz und endlich auch Schleſien den größten Theil ſeines Champagners bezieht.
Berückſichtigen Sie nun, daß Berlin die Haupt- und Reſidenzſtadt des Landes iſt, eine Stadt von 550,000 Einwohnern. Was wird hier nicht Champagner getrunken! Bei Hofe und bei den Miniſtern und bei den fremden Geſandten und von der ganzen Ariſtokratie, und von unſern Dandy’s bei Eveſt und Gerold und Mäder und in den andern Reſtaurationen und auf allen Bällen und Feſten und Hochzeiten! Und wahrhaftig es wird kaum eine Geſellſchaft, kaum ein Diner ſelbſt in den Mittelklaſſen gegeben, wo nicht Ehren- oder Schandenhalber dieſem gleichſam ceremoniell und obligatoriſch gewordnen Luxus des Champagners gehuldigt wird.
Was muß alſo nicht der Champagner hier in Strömen fließen!
Und trotz alledem, und trotzdem auch noch die Provinz und Schleſien ihren Champagner meiſt über Berlin beziehen, ſind im ganzen Jahre 1855 hier eingeführt worden — wieviel meinen Sie wohl? Nun, — 148,900 Flaſchen, wie Geheimerath Dieterici aus den Liſten des Hauptſteuer-Amts in den ſtatiſtiſchen Mittheilungen Bd. X. p. 134 bezeugt! Die Flaſche Champagner zahlt circa 7½ Sgr. Steuer und das gäbe alſo 37,220 Thlr. Steuer.
Sie ſehen, meine Herren, daß wir aus den homöopathiſchen Doſen nicht heraus kommen.
Aber nehmen wir, um endlich eine beträchtliche Zahl zu gewinnen und da die Champagnereinfuhr für das ganze Land nicht vorliegt, nehmen wir den ſtärkſten Artikel des ausſchließlichen Conſums der beſitzenden Klaſſen. Es iſt das in Preußen der fremde Wein aller Art, den Champagner inbegriffen. Zugleich wird von dieſem Artikel eine ſo ſtarke Eingangsſteuer erhoben, daß der Statiſtiker Hübner in dem Jahrbuch für Volkswirthſchaft und Statiſtik, Jahrgang 1852, p. 120, ſie im Durchſchnitt auf 56 Procent des Verbrauchswerthes ſchätzt.
Der Staatshaushaltsetat pro 1855 und ſeine Anlagen geben die Zolleinnahme für Wein nicht beſonders an, ſondern dieſer Artikel iſt daſelbſt in der allgemeinen Rubrik Ein-, Aus- und Durchgangs-Abgaben einbegriffen.
Es iſt inzwiſchen leicht, die betreffenden ſpeciellen Zahlen anderweitig her zu ergänzen.
Jn dem vierten Jahrgang des ſo eben erwähnten ſtatiſti- ſchen Jahrbuchs von Hübner, 1856, p. 78—81 ſind die Tabellen über die Einfuhr des Zollvereins pro 1854 mitgetheilt. Sie erſehen daraus (p. 80), daß im Jahre 1854 im Zollverein eingeführt wurden:
- 43,086 Centner Wein in Flaſchen mit einem Zollertrag von ... 344,688 Thlr.
- 191,236 Centner Wein in Fäſſern mit einem Zollertrag von ... 1,147,578 „
- alſo mit einem Geſammtzollertrag von .. 1,492,266 Thlr.
Das iſt zunächſt wieder die auf den ganzen Zollverein, nicht auf Preußen, kommende Summe.
Sie finden indeſſen in demſelben ſtatiſtiſchen Jahrbuch, p. 87, in Decimalen berechnet, welches bei den verſchiedenen Artikeln der Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung des geſammten Zollvereins geweſen iſt. Er betrug hiernach beim Wein in jenem Jahr (1854) 1,3 Sgr. per Kopf.
Berechnen wir nun für den vorliegenden Zweck die preußi- ſche Bevölkerung auf 17 Millionen, ſo giebt das à 1,3 Sgr. Steuerertrag per Kopf 733,333 Thlr. Steuerertrag von fremdem Wein auf ganz Preußen.
Hierzu könnte man noch verlangen die Steuern vom inländiſchen Weinbau in Preußen gerechnet zu ſehen. Dieſe beziehen ſich hauptſächlich auf die Moſelgegenden, und der Moſelwein wird keineswegs ausſchließlich von den beſitzenden Klaſſen verbraucht. Die niederen Sorten des Moſelweins werden vielmehr an der Moſel und in der Rheinprovinz überhaupt auch vom Kleinbürger und Bauern in bedeutenden Quantitäten con- ſumirt. Jnzwiſchen, laſſen wir das unberückſichtigt und rechnen wir ihren ganzen Conſum den beſitzenden Klaſſen zu gut. Die Steuer vom inländiſchen Weinbau beträgt, wie wieder der Staatshaushaltsetat pro 1855 ſelbſt angiebt, 73,421 Thaler. Fremder und inländiſcher Wein — der Artikel, welcher der bei weitem ſtärkſte Artikel des ausſchließlichen Conſums der Beſitzenden iſt — geben ſomit einen Steuerertrag von 806,754 Thlr. ab.
Sie ſehen, wir rücken immer nicht von der Stelle.
Der Staatsanwalt hat mit beſonderer Betonung der Seide Erwähnung gethan, welche die beſitzenden Klaſſen angeblich allein conſumiren.
Es iſt das nicht richtig. Manche Köchin, z. B. die meinige, trägt, wenn ſie Sonntags ausgeht, ein ſeidnes Kleid. Seidne Bänder und Halstücher endlich ſind in ſehr ausgebreiteter Weiſe in den untern Volksklaſſen, zumal bei ihren Weibern zu finden. Für Weib und Tochter des Kleinbürgerſtandes endlich ſind ſie bei Spaziergängen und feſtlichen Gelegenheiten bereits eine ſociale Nothwendigkeit.
Jnzwiſchen ſehen wir dem Staatsanwalt zu lieb von alle dem ab und laſſen wir auch die Seide ausſchließlich den beſitzenden Klaſſen zu Gute kommen.
Aus den in dem ſchon vorhin angeführten ſtatiſtiſchen Jahrbuch von Hübner mitgetheilten Tabellen, Jahrgang IV. p. 81, erſehen Sie, daß pro 1854 in den Zollverein eingeführt wurden
- rohe Seide 17,896 Centner mit einem Zollertrag von ........ 8948 Thlr.
- Seidene Waaren 3913 Centner mit einem Zollertrag von ....... 430,430 „
- alſo mit einem Geſammtzollertrag von ... 439,378 Thlr.
Und dies iſt wieder der Zollertrag für den geſammten Zollverein.
Berechnen wir nun, um Sie nicht mit mühſameren Berechnungen zu plagen, den Antheil der preußiſchen Bevölkerung hieran mit ⅗, was für unſern Zweck hinreichend und reichlich gerechnet iſt, ſo ergeben ſich als von den beſitzenden Klaſſen in Preußen gezahlt Thlr. 236,625.
Addiren wir nun einmal alle die vier Gegenſtände des ausſchließlichen Conſums der beſitzenden Klaſſen, die wir bisher betrachtet haben:
- 1) die Chocolade des Kommerzienraths mit einem Steuertrag von ... 32,500 Thlr.
- 2) die Seide des Staatsanwalts, obwohl die Seide durchaus nicht blos von den beſitzenden Klaſſen verbraucht wird, mit einem dito von .... 236,625 „
- 3) den Wein incl. des Champagners und des inländiſchen Weines, obwohl letzterer auch nicht blos von den beſitzenden Klaſſen getrunken wird ... 806,754 „
- 4) die Auſtern und Seefiſche im ganzen Zollverein, die ich den beſitzenden Klaſſen in Preußen allein verehren will 13,000 „
- ſo giebt das einen Geſammtbeitrag zur indirecten Steuer von ........ 1,088,879 Thlr.
Sie ſehen alſo, meine Herren, wir rücken und rücken nicht vom Fleck! Wir haben durch dieſe vereinigten vier Ausgaben des ausſchließlichen Conſums der Reicheren eine Summe erzielt, die, um von allen Staatszwecken ganz abzuſehen, noch nicht hinreicht auch nur die Steuerdiener und ſonſtigen Steuerbeamten ſelbſt nur zur Hälfte zu bezahlen. Denn die Beſoldungen der Beamten bei den Zoll- und Steuerämtern betragen allein, wie Sie aus dem erſten Band Anlagen zum Staatshaushaltsetat p. 98 erſehen, die Summe von 2,526,190 Thlr.
Und dieſe Klaſſe bildet ſich ein, die Steuer zu bezahlen!
Rufen wir dagegen das arme Volk auf! Werfen wir einen einzigen Artikel ſeines Conſums — noch nicht den ſtärkſten — auf den Tiſch!
Die Branntweinſteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein betrug nach dem Staatshaushaltsetat von 1855 nicht weniger als 5,800,000 Thlr. und rechnen wir die Uebergangs- ſteuer ab, ſo bleiben, wie Geh.-Rath Dieterici Bd. III. p. 110 conſtatirt, allein für den im Jnland conſumirten Branntwein 5 Millionen Thaler übrig.
Was tragen Sie zu dieſer Steuer bei, meine Herren? Was conſumiren Sie jährlich an Branntwein?
Nichts? — Jch auch nichts.
An dieſen Beiſpielen, meine Herren, hergenommen von Artikeln, welche durch ihre Natur zum ausſchließenden Conſum der beſitzenden und zum ausſchließenden Conſum der nichtbe- ſitzenden Klaſſen gehören, an dieſem Ertrags-Verhältniß des Branntweins zur Chocolade oder zum Wein oder zur Seide haben Sie zugleich im allgemeinen den beſten Maßſtab, um abzuſchätzen, wieviel auch bei jenen Artikeln, die zum gemein- ſchaftlichen Conſum der nichtbeſitzenden Klaſſen und der be- ſitzenden gehören, von jeder von beiden Klaſſen zum Ertrage der indirecten Steuer beigetragen wird.
Jnzwiſchen werden wir uns mit dieſem allgemeinen Ge- ſichtspunkt nicht zu begnügen brauchen.
Einen der ſtärkſten Einnahmepoſten des Budgets bildet die Grundſteuer, die im Staatshaushaltsetat von 1855 mit 10,084,182 Thlr. angeführt iſt.
Das Budget führt dieſelbe zwar unter den directen Steuern auf. Aber ich habe bereits in meinem Vortrag erläutert und werde es noch ſpäter näher belegen, daß unſere Grundſteuer eine Getreideſteuer iſt, d. h. daß ſie auf den Getreidepreis und reſp. bei Häuſern auf die Miethe übergewälzt, alſo von den Conſumenten bezahlt wird und folglich eine indirecte Steuer iſt.
Was tragen nun wohl die Nichtbeſitzenden und was die Beſitzenden zu jener Getreideſteuer von 10,084,182 Thlrn. bei?
Die mildeſten der Nationalökonomen, Profeſſor Rau u. A., haben Jhnen oben geſagt, daß eine Getreideſteuer wie eine Kopfſteuer wirkt. Jn der That aber trifft ſie die ärmere Klaſſe in einem noch viel ſtärkeren Grade. Denn je reicher einer iſt, deſto weniger ſättigt er ſich von Getreide allein. Jch habe einen ſtarken Jahresverbrauch. Aber an Getreide conſumire ich perſönlich täglich nicht 9 Pfennige, eben weil ich eine Maſſe anderer Speiſen eſſe.
Jndeß, bleiben wir immerhin bei der, obwohl durchaus nicht richtigen Annahme, daß ſich die Getreideſteuer als Kopfſteuer vertheile.
Wir haben oben bei der Betrachtung der officiellen Einkommenſteuerliſten geſehen, daß im Ganzen in Preußen 44,407 Steuerpflichtige exiſtiren, die über 1000 Thlr. Einkommen haben. Rechnen wir nun, daß jeder derſelben eine Familie und zwar eine Familie von 5 Perſonen repräſentirt, eine Annahme, die, ich wiederhole es, hier, wo es ſich von den höheren Ständen handelt, ſehr übertrieben iſt, ſo giebt das 222,035 Seelen in Preußen, die den wohlhabenden Ständen angehören.
Wenn alſo die Getreideſteuer als Kopfſteuer ſich vertheilt, ſo kommen von den 10,080,000 Thlr. der Grundſteuer auf die Seelen der beſitzenden Klaſſen ein Beitrag von 126,450 Thlr. und auf die nichtbeſitzende Klaſſe 9 Millionen 953,550 Thaler!
Oder faſſen wir alle die über 650 Thlr. Einnahme haben, als zu der beſitzenden Klaſſe gehörig auf. Wir haben oben ihre Zahl gefunden. Sie beträgt, incluſive derjenigen, welche über 1000 Thlr. Einkommen haben und incluſive der Bevölkerung der mahl- und ſchlachtſteuerpflichtigen Ortſchaften, wie ich nachgewieſen habe, 98,269 Perſonen und wenn wir wieder jede derſelben als eine Familie von 5 Perſonen vertretend auffaſſen, ſo ergiebt ſich eine Zahl von 491,345 Seelen, alſo das Verhältniß 17,700,000 : 10,080,000 = 491,345 : x oder 279,200 Thlr., als Beitrag aller nicht gänzlich unbemit telten Seelen zu dem Ertrage der Getreideſteuer von 10,080,000 Thlr., ſo daß für die gänzlich Unbemittelten ein Beitrag von ca. 9,800,000 Thlr. zu dem Ertrage der Getreideſteuer von 10,080,000 Thalern fällt.
Und jene Klaſſe bildet ſich ein, daß ſie es ſei, welche die Steuer aufbringe!
Und immer dieſelbe Erſcheinung, auf welchen Artikel Sie auch die Augen richten!
Der Staatsanwalt hat vom Zucker geſprochen und die Steuer hierauf als eine ſolche bezeichnet, welche die ärmeren Klaſſen nicht träfe. Es iſt dies aber ein gewaltiger Jrrthum, meine Herren! Es iſt wieder nur das gute Herz des Staatsanwalts, welches ihn verleitet, den arbeitenden Klaſſen ſogar den Zucker entziehen zu wollen!
Jch habe Jhnen ſchon oben aus Adam Smith citirt, daß Tabak, Zucker und Thee, an deſſen Stelle bei uns Kaffee tritt, zu den täglichen und gewohnheitsmäßig allgemein üblichen Bedürfniſſen der unterſten Volksklaſſen gehören. Es iſt dies auch gar nicht anders möglich, weil der Kaffee bei uns eins der unentbehrlichſten Bedürfniſſe der unteren Volksklaſſen iſt und zu dieſem ſogar bei den Arbeitern in der Regel Zucker gebraucht wird.
Sollte Adam Smith zum Beleg nicht ausreichen, ſo hören Sie den Geheimrath Dieterici. Er ſagt in dem III. Bde. der amtlichen ſtatiſtiſchen Mittheilungen p. 110: „Ein wichtigeres Bedenken aber noch gegen den Gedanken die indirecten Abgaben noch zu vermehren, iſt, daß ſie nur erheblich einbringen, wenn ſie auf Gegenſtände gelegt werden, die allgemein verbraucht werden“, und er fährt zum Beleg deſſen p. 111 wörtlich fort: „Zucker, Kaffee, Tabak bringen mehr als die Hälfte aller Eingangsſteuern. Es ſind Verzehrungsgegen- ſtände auch der ärmeren Volksklaſſen. Wollte man die ſchon beſteuerten Gegenſtände allgemeiner Verzehrung im Abgabenſatz erhöhen, ſo wäre zu beſorgen, daß die Quanta der Verzehrung ſich vermindern würden, jedenfalls träfe man die ärmere Klaſſe vorzugsweiſe. Wollte man neue Objecte auswählen, ſo müßten es wieder nur ſolche ſein, die allgemein verbraucht würden, man träfe vorzugsweiſe wieder den armen Mann. Es wird nicht möglich ſein, ohne die unteren Schichten der Geſellſchaft beſonders heranzuziehen, eine Erhöhung dieſer Abgaben herbeizuführen, ja es iſt zu wünſchen, daß Herabſetzungen eintreten, um eben die Laſt des gemeinen Mannes zu erleichtern, die Bedürfniſſe des Lebens ihm wohlfeiler zu ſchaffen.“
Der Geheimerath Dieterici, der frühere Chef unſeres ſtatiſtiſchen Bureaus, hat alſo, wie es ſcheint, ein weniger gutes Herz, aber er iſt dafür ein beſſerer Sachkenner, und Sie ſehen, daß, welchen Sachkenner Sie auch fragen, wenn er noch ſo hoch in Amt und Würden ſtände, Sie immer dieſelbe Antwort erhalten.
Und eben ſo gewahren Sie überall, wo die Natur des Artikels einen näheren Einblick in ſeine Vertheilung geſtattet, den- ſelben immenſen Unterſchied.
Sie wiſſen, meine Herren, daß, wenn die beſitzenden Klaſ- ſen auch nicht blos importirte Cigarren rauchen, d. h. ſolche, die in Amerika fabricirt ſind, ſie doch nur ſolche Cigarren rauchen, die entweder dort oder in Hamburg und Bremen fabricirt ſind, welche beide nicht zum Zollverein gehören. Was wird nun nicht von früh bis Abends an Cigarren verraucht, ſollte man meinen!
Und dennoch erſehen Sie wieder aus den Tabellen in Hübners ſtatiſtiſchem Jahrbuch IV. Jahrgang, p. 81, daß 1854 an ſämmtlichen Zollſtätten des Zollvereins nicht mehr als 235,720 Thlr. Zoll für, ſei es nun aus der Havanna oder aus Hamburg und Bremen oder ſonſt woher eingeführte Cigarren entrichtet wurde. Hiervon kommen alſo auf Preußen wieder 52100, um den Satz feſtzuhalten, welchen der Geheimerath Dieterici in Bd. IX. p. 54 der ſtatiſtiſchen Mittheilungen der Berechnung des Conſumverhältniſſes von Preußen zum Zollverein zu Grunde legt, und ſomit 122,574 Thlr. Zoll auf Preußen.
Die nicht beſitzenden Klaſſen dagegen conſumiren die im Jnland fabricirten Cigarren und eben ſo bis auf ein minimes Bruchtheil allen Rauchtabak.
An unbearbeitetem und Stengeltabak wurden aber, wie Sie aus denſelben Tabellen erſehen, in jenem Jahre im Zollverein eingeführt 367,462 Centner, welche
- Steuer entrichteten ....... 1,441,848 Thlr.
- Dazu die Steuer für Rollentabak .... 109,307 „
- Summa: 1,551,155 Thlr.
Hiervon auf Preußen 52100 oder 786,600 Thlr. Zollſteuer, alſo nur ungefähr das Sechsfache der von der beſitzenden Klaſſe gezahlten Cigarrenſteuer. Und dies iſt ohne Zweifel noch das bei Weitem ungünſtigſte Verhältniß für die beſitzende Klaſſe bei Gegenſtänden des allgemeinen Conſums, und auch nur dadurch ermöglicht, daß der Centner fabricirt eingeführter Cigarren 20 Thlr. Zoll zahlt, der Centner Rollentabak aber nur 11 Thlr. und der Centner unbearbeiteten und Stengeltabaks nur 4 Thlr., eine Differencirung des Steuerſatzes, welche bei andern Artikeln des allgemeinen Conſums gar nicht oder doch lange nicht in dieſem Verhältniß durchzuführen iſt.
Zu dieſen 786,000 Thlrn. kommt aber noch eine Steuer vom inländiſchen Tabaksbau, welche der Staatshaushaltsetat mit 140,000 Thlr. aufführt und welche gleichfalls ausſchließlich von der nicht beſitzenden Klaſſe getragen wird.
Es verhält ſich natürlich ganz eben ſo und nur noch in einem weit ſtärkeren Umfang mit der Mahl- und Schlachtſteuer, der Braumalz- oder Bierſteuer, der Lotterie und allen Poſten, welche einen irgend erheblichen Beitrag zu den Staatseinnahmen gewähren, und ich würde Poſten für Poſten den geſammten Staatshaushaltsetat mit Jhnen durchgehen, wenn ich nicht fühlte, eine billige Rückſicht auf Jhre Zeit nehmen zu müſſen.
Zudem iſt der Beweis ein für allemal und für alle Poſten geführt, indem ich Jhnen nachwies, daß es im ganzen Staate nur 44,407 Steuerpflichtige — und alſo allerhöchſtens 222,000 Seelen giebt, die ſich eines Einkommens von über 1000 Thlr. erfreuen, und dieſe eingerechnet nur 98,269 Steuerpflichtige oder allerhöchſtens 500,000 Seelen, die überhaupt ein Familien-Einkommen von über 650 Thlr. beſitzen, dieſe Handvoll Menſchen aber unmöglich einen Conſum machen kann, der zu dem Steueraufſchlag ein Erhebliches abwirft, wie Jhnen denn auch Geh.- Rath Dieterici ſo eben eingeſtanden hat, daß jede indirecte Steuer, ſie habe welchen Namen ſie wolle, um etwas irgendwie Nennenswerthes einzubringen, gerade die arme Klaſſe treffen muß.
Jch will daher nur noch einen der ſtärkſten Steuerpoſten einer näheren Betrachtung in Bezug auf ſeine Vertheilung unterwerfen, die Salzſteuer.
Das Salzmonopol trägt dem Staate, wie Sie aus dem Staatshaushaltsetat pro 1855 p. 22 erſehen, 8,302,924 Thlr. ein. Hierin ſind auch die Erzeugungskoſten des Salzes nicht inbegriffen. Dieſe führt der Staatshaushaltsetat vielmehr (p. 24) unter dem Titel „Einnahmen von den Salinen“ mit 1,190,583 Thlr. beſonders auf. Schon in dieſer Summe iſt ein Fabrikationsgewinn inbegriffen, welcher den Staatskaſſen nicht als Einkommen aus der Salzſteuer, ſondern als Gewinn am Salinenbetrieb zufließt, wie der Wirk. Geh. Rath Hoffmann in ſeinen nachgelaſſenen Schriften p. 512. bezeugt und wie auch der Staatshaushaltsetat ſelbſt ergiebt, indem er 1,190,583 Salineneinnahme und in den Anlagen Bd. I. p. 324 nur 1,121,920 Thlr. Koſten der Salinenverwaltung aufführt. Es iſt alſo noch eine Differenz von 70,000 Thlr. vorhanden, die eigentlich zu dem Ertrage des Salzmonopols hinzugerechnet werden müßte, und jedenfalls ſtellt letzteres eine reine Steuer dar.
Wie vertheilt ſich alſo dieſe Steuer von 8,302,000 oder 8,372,000 Thlr. unter die Klaſſen der Bevölkerung?
Wir beſitzen gerade beim Salz ſehr genaues Material zur Beantwortung dieſer Frage.
Meine Herren, ich weiß, daß die Nachweiſungen, zu denen ich jetzt übergehen muß, Jhnen Schmerz bereiten werden. Aber ich kann Jhnen dieſen Schmerz nicht erſparen. Es iſt nothwendig, daß Sie einen ungefähren Einblick in die Motive gewinnen, welche meinem Handeln zu Grunde liegen und es be- ſtimmen.
Es ſind wieder amtliche Ermittlungen, die ich Jhnen jetzt vorführen werde, und zwar iſt es eines der intereſſanteſten vom Staat publicirten Werke, von dem ich ſprechen will. Jm Juni 1848 fand es das Kgl. Landes-Oekonomie-Collegium in Berlin an der Zeit und für ſeine recht eigentliche Aufgabe und Obliegenheit, die Lage der arbeitenden Klaſſen, ſo weit dieſe ſpeciell dem Bereich der Wirkſamkeit des K. Landes-Oekonomie-Collegii, alſo dem Landbau angehörten, näher zu unterſuchen.
Das K. Landes-Oekonomie-Collegium erließ daher ein Circular vom 22. Juni 1848 an ſämmtliche landwirthſchaftliche Vereine, welches mit folgenden Worten beginnt:
„Die Frage wegen Verbeſſerung der materiellen Lage der arbeitenden Klaſſen iſt an der Tagesordnung und nach der ganzen Richtung der Zeit eine höchſt wichtige. Jhre angemeſſene Erledigung aber wird zunächſt davon abhangen, daß ſowohl die Zuſtände, welche man zu verbeſſern gedenkt, als auch die Bedürfniſſe, die man zu befriedigen wünſcht, vollſtändig und genau gekannt ſind.“ Das Landes-Oekonomie-Collegium ſtellte nun zwei Hauptfragen auf, die erſte nach dem wahr- ſcheinlichen Mittelſatz des auskömmlichen Unterhalts einer ländlichen Arbeiterfamilie von fünf Perſonen in den verſchiedenen Regierungsbezirken des preußiſchen Staats. Die zweite Frage war die: inwiefern jede der folgenden drei Klaſſen, in welche das K. Landes-Oekonomie-Collegium die ländliche Arbeiterbevölkerung eintheilte, nämlich: 1) Dienſtleute oder Feldgeſinde; 2) Häusler oder Coloniſten, auch Koſſäthen genannt; 3) Einlieger oder Heuerlinge im Stande ſei, nach jenem durchſchnittlichen Mittelſatz auskömmlich und nachhaltig zu exiſtiren.
185 Berichte der landwirthſchaftlichen Vereine liefen in Folge deſſen bei dem K. Landes-Oekonomie-Collegium ein und wurden von dem K. Landes-Oekonomie-Rath und Generalſecretär des Landes-Oekonomie-Collegiums Profeſſor Alexander von Lengerke zu einem Werke verarbeitet, welches dem Miniſterium für die landwirthſchaftlichen Angelegenheiten eingereicht und auf Befehl des Miniſteriums veröffentlicht wurde, unter dem Titel „Die Ländliche Arbeiterfrage, herausgegeben von Profeſſor Dr. A. v. Lengerke“, Berlin 1849.
Nach der Publication liefen weitere 56 Berichte ein, in Folge deren es dem Profeſſor von Lengerke nöthig erſchien, eine Umrechnung der Durchſchnittsſätze vorzunehmen. Er reichte dieſe Arbeit im J. 1852 dem K. Landes-Oekonomie-Collegium ein, welches die Publication dieſer Umrechnung und Berichtigung in den amtlichen Mittbeilungen des vom Geh. R. Dieterici herausgegebenen ſtatiſtiſchen Büreaus beſchloß, wo ſie im V. Bde. p. 270—387 erſchienen ſind.
Die Mittheilungen, die ich Jhnen gemacht, waren nöthig, um Sie das ganze Gewicht der nachfolgenden Angaben ermeſſen zu laſſen.
Aus demſelben Grunde iſt noch eine andere Bemerkung erforderlich. Das ganze Werk wurde veranlaßt durch den offen eingeſtandenen Zweck, den damaligen Agitationen der Preſſe betreffs der Lage des Arbeiterſtandes entgegen zu treten und ſie möglichſt zu widerlegen. Profeſſor von Lengerke erklärt dies ausdrücklich in der Einleitung: „Je lauter — ſagt er — ſich die allgemeine Stimme und ihr Organ, die Preſſe, über den Gegen- ſtand vernehmen ließ, deſto mehr ſtellte ſich ein großer Mangel thatſächlicher Kenntniß der betreffenden Verhältniſſe und Zu- ſtände heraus. Die Waffen der Verhandelnden waren überwiegend Raiſonnements und Phraſen: ſtatt Principien und Motive ſah man vielfach in die Discuſſion Ungehöriges, Partheigeiſt und Leidenſchaft hineingetragen; ſo wurden allmählich Zweck und Ziel der Erörterung verrückt und als Früchte der- ſelben wurden zu großem Theile haltungsloſe Rathſchläge und vage Experimente an Stelle praktiſcher Maßregeln und ſicherer Hülfe geboten. Darum erachtete es das Collegium für das Erſte und Nöthigſte, ſich von den wirklichen Zuſtänden, auf welche die Aufmerkſamkeit ſich ſo entſchieden gelenkt hatte, eine ſo umfaſſende und vollſtändige Kenntniß wie immer möglich zu verſchaffen, um nicht in die Gefahr zu kommen Schlußfolgen zu ziehen, welche nicht mit der Wirklichkeit und Wahrheit übereinſtimmten und dadurch zu verleiten, die hochwichtige Sache in einer Weiſe anzugreifen, welche, ſtatt beſänftigend und wohlthätig, beunruhigend und ſtörend wirken könnte.“
Der Preſſe möglichſt entgegenzutreten war alſo der Zweck, der dies Werk veranlaßte. Denn damals war unſere Preſſe, wenn es ihr auch in der That hin und wieder an der hinreichenden thatſächlichen Kenntniß gefehlt haben mag, noch in ihrer Jugend! Sie hatte noch ein Herz für die Lage und für die Leiden des Volkes! Sie plaidirte noch ſeine Sache! Sie war noch nicht angelangt bei der routinirten und greiſenhaften Stumpfſinnigkeit unſerer heutigen Preſſe, welche nur für die Jntereſſen der Beſitzenden Sinn, Ohr und Stimme hat.
Jhr ſollte alſo entgegengetreten werden. Es iſt von Gewicht, dieſen Zweck hervorzuheben. Denn wenn ich auch keineswegs die Wahrheitsliebe jenes Werkes in Zweifel ziehen will, ſo werden Sie doch begreifen, daß ein Werk ausdrücklich aus dem Zwecke hervorgegangen, wie Profeſſor von Lengerke ſagt, zu beſänftigen und zu beruhigen, eher geneigt iſt, zu unter treiben als zu über treiben, eher geneigt iſt nach der optimiſtiſchen als nach der peſſimiſtiſchen Seite hin zu fehlen, oder mindeſtens die Thatſachen ſelbſt, die es conſtatirt, ſtyliſtiſch ſo viel als möglich zu mildern.
Und dennoch von welchen Eingeſtändniſſen wimmelt dieſes Buch!
Der wahrſcheinliche Mittelſatz des auskömmlichen Unterhalts einer ausdrücklich auf fünf Perſonen angenommenen ländlichen Arbeiterfamilie wird in jedem Regierungsbezirk aus dem daſelbſt in der Wirklichkeit gewohnheitsmäßig erforderlichen Auskommen der Bevölkerung ermittelt und beträgt hiernach (ſ. die tabellariſche Aufſtellung in den Nachträgen bei Dieterici V. p. 319):
- für den Regierungsbezirk Königsberg 109 Thlr. 29 Sgr.
- 〃 〃 〃 Gumbinnen 85 „ 12 „
- 〃 〃 〃 Danzig 94 〃 18 〃
- 〃 〃 〃 Marienwerder 105 〃 12 〃
- 〃 〃 〃 Poſen 76 〃 19 〃
- 〃 〃 〃 Bromberg 80 〃 — 〃
- 〃 〃 〃 Potsdam 94 〃 14 〃
- u. ſ. w.
Jm Durchſchnitt im ganzen Staate 105 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. Dies iſt der gewohnheitsmäßig übliche Auskommens-Mittelſatz einer Familie von 5 Perſonen, alſo 21 Thlr. Jahresconſum per Kopf!
Und dies, meine Herren, iſt immer nur erſt noch der Solletat! Dies Einkommen ſollte jede Familie von 5 Perſonen haben, um nach dem Durchſchnitt der üblichen Bedürfniſſe exiſtiren zu können, — dies Einkommen hat ſie aber noch lange nicht, wie Sie gleich ſehen werden. Denn nun wird erſt die Frage aufgeworfen: iſt dieſes Auskommen bei jeder der vorgenannten drei Rubriken: Dienſtleute, Häusler und Heuerlinge auch vorhanden? Unter Dienſtleuten oder Feldgeſinde werden, wie ich größerer Deutlichkeit halber bemerken will, ſolche Arbeiter ver- ſtanden, die, ohne ſelbſt ein Grundeigenthum zu beſitzen, in einem contractlichen Dienſtverhältniß zu einer Gutsherrſchaft ſtehen und gegen gewiſſe Natural-Emolumente und ein fixirtes Tagelohn ausſchließlich ihrer Herrſchaft zur Verfügung ſind.
Unter Häuslern, Coloniſten oder Koſſäthen werden ſolche Perſonen verſtanden, die zwar ein kleines Grundeigenthum be- ſitzen, Haus, Garten, etwas Ackerland u. ſ. w., von dem Ertrage allein aber ſich nicht ernähren können und deshalb noch Arbeit für Geld ſuchen müſſen.
Unter Einliegern und Heuerlingen endlich ſolche Perſonen, die weder in einem feſten Dienſtverhältniß ſtehen, noch auch ein eigenes Grundſtück beſitzen, ſondern in den Dörfern oder Colonien zur Miethe wohnen und ſich ganz durch Arbeit, welche ſie ſuchen müſſen, zu ernähren haben.
Jn dem zuſammenfaſſenden Réſumé wird nun von Profeſſor v. Lengerke die Antwort dahin gegeben, daß nur die erſte Kategorie, die kein Eigenthum beſitzenden Dienſt leute, im Allgemeinen jenes Auskommen beſitzen, keineswegs aber die zweite und dritte Kategorie, die Häusler und die Heuerlinge.
Profeſſor v. Lengerke ſagt in dem vorangeſtellten Réſumé p. 14 wörtlich: „Nach allem Obigen ſind die Dienſtleute in der preußiſchen Monarchie durchweg im Stande, für ihre Bedürfniſſe durch ihren Verdienſt auskömmlich, wenn auch nicht überall nachhaltig zu ſorgen.“
„Wenden wir uns — fährt er fort — jetzt zu der Klaſſe der ſogenannten Häusler (Coloniſten), ſo geht aus unſeren Zu- ſammenſtellungen hervor, daß die Lage derſelben im großen Ganzen weniger günſtig als die der Dienſtleute, ja daß ſolche ſogar in manchen Gegenden und vielen Fällen keineswegs beſſer als die der Einlieger oder Heuerlinge iſt.“
Und welches dieſe Lage iſt, das ſagt Profeſſor von Lengerke zu dieſer Klaſſe übergehend, p. 17: „Allgemeiner und entſchiedener tritt die Mißlichkeit der Lage des ländlichen Arbeiters jedenfalls bei dem Einlieger und Heuerling hervor – ſeine Exiſtenz iſt weit überwiegend eine dürftige und haltungsloſe.“
Haltungslos und dürftig, meine Herren, immer, wie Sie nicht genug feſthalten können, bemeſſen mit dem Maßſtab eines in der einmal vorhandenen Miſère üblichen Auskommensſatzes von 105 Thlr. auf 5 Köpfe, bei deſſen Vorhandenſein eine gün- ſtige und geſicherte Lage angenommen wird!
Noch weit nachdrücklicher und wuchtiger ſind aber die Eingeſtändniſſe in dem auf das Réſumé folgenden Material über die einzelnen Regierungsbezirke.
Jch greife nur einige wenige Beiſpiele heraus.
So heißt es p. 84 über die Lage der Häusler oder Käthner, die alſo ein Eigenthum haben, im Regierungsbezirk Marienwerder: „Eigenkäthner und Einlieger befinden ſich in faſt gleicher Lage, denn die Kathe der erſteren iſt in der Regel von ſehr geringem Werth und iſt allermeiſt verſchuldet; auch ſtehen beide meiſtentheils auf einer ſehr niedrigen Stufe der geiſtigen und ſittlichen Cultur.“ Und auf derſelben Seite über die Häusler im Kreiſe Stuhm: „Dieſe Klaſſe lebt hier im größten Elend“ und bald darauf: „die unglücklichen zu weit gehenden Parcellirungen des Landes vermehren dieſe Klaſſe bedeutend und ſchleunige Abhülfe durch die Geſetzgebung ſcheint nothwendig.“
Und p. 87 von den Einliegern und Heuerlingen im Regierungsbezirk Königsberg, Kreis Memel: „Die Lage dieſer Arbeiter — hier Loosleute genannt — iſt jedenfalls die unſicherſte.“
Und als Réſumé über die Lage der Heuerlinge im Regierungsbezirk Gumbinnen p. 102: „Denſelben Einfluß äußert dieſe Frucht (die Kartoffel) auf die Lage der vorhandenen Heuerlinge. Dieſe iſt durchgehends immer und überall eine precaire, die ſchlimmſte von allen. Mißräth jenes ihr haupt- ſächlichſtes Nahrungsmittel, ſo gerathen ſie ſofort in Noth und Elend.“
Und p. 107: „Der Arbeiterſtand harrt der Erleichterungen, die ihm werden ſollen und werden müſſen, wenn eine Aenderung des ihn vorzugsweiſe bedrückenden Abgabeſyſtems in’s Leben getreten ſein wird.“
Profeſſor v. Lengerke druckt die von mir betonten Worte gleichfalls mit geſperrter Schrift.
Und p. 121 ſagt er in zuſammenfaſſender Betrachtung, die er jeder Provinz folgen läßt, über die Provinz Preußen: „Faßt man alles Vorhergehende zuſammen, ſo geht unzweifelhaft daraus hervor, daß die Zuſtände der ländlichen Arbeiter, welche in keinen feſten Dienſtverhältniſſen ſtehen, vor allen der Einlieger oder Heuerlinge in den mehrſten, ja allen Beziehungen eine recht betrübende iſt. Jhre Lebensweiſe erſcheint durchweg als eine armſelige, d. h. mehr als dürftige. Jhre Nahrungsmittel beſchränken ſich weſentlich auf Kartoffeln, Salz und Branntwein. Eine ſolche ultrirte Einfachheit der Ernährung muß begreiflich auf die phyſiſchen Zuſtände dieſer Bevölkerungsklaſſe entſchiedenen Einfluß äußern; ſie iſt häufig von ſchlaffer Natur und ſo viel minder arbeitskräftig als in andern Gegenden, daß hier bei einem namhaft niedrigen Tagelohn die Arbeit doch oft erheblich theurer zu ſtehen kommt.“
Und bei der Provinz Brandenburg Regierungsbezirk Frankfurt p. 158: „Viel ſchlechter ſtehen die eigentlichen Häusler oder Büdner, die außer ihrem Hauſe an Garten- und Ackerland nichts beſitzen. Dieſe ſitzen, da ſie in der Regel von Einliegern Miethe erhalten, dadurch ſelbſt meiſt miethe- und abgabenfrei; fordern indeß ihre Häuſer viel Reparaturen, ſo unterſcheiden ſie ſich nicht viel von den Einliegern. Man kann daher die Verhältniſſe jener mit dieſen faſt gleichſtellen ꝛc.„ Und über die Einlieger und Heuerlinge im Regierungsbezirk Potsdam, p. 161: „Jm Allgemeinen iſt die Lage dieſer Leute eine haltungsloſe.“ Und im Regierungsbezirk Frankfurt, p. 164: „Das Verhältniß zwiſchen den gutgeſtellten Dienſtleuten und den herrenloſen Tagelöhnern wird ein immer ungünſtigeres. Viele von den jüngern Tagelöhnern finden ein feſtes Unterkommen nicht mehr oder ſehr ſchwer, und die größern und kleinern Grundbeſitzervermögen kaum noch allen herrenloſen Tagelöhnern auch nur einiges Kartoffelland zu gewähren oder aber entziehen ſich dieſer Obſervanz, weil ſie durch baaren Tagelohn ihre Arbeit billiger herſtellen und ſo wird denn die eigentliche Baſis für den bisherigen Wohlſtand der Tagelöhner, nämlich die Gelegenheit, ſich in ausreichendem Maße die nöthigen Naturalien ſelbſt produciren zu können — immer mehr gefährdet. Daher das Drängen der Tagelöhner, ſich durch Kauf oder Pacht in den Beſitz kleiner Grundſtücke zu ſetzen, wodurch aber theilweiſe das entgegengeſetzte Reſultat herbeigeführt worden iſt, indem bei zu kleinen Parcellen, oft noch dazu ſchlechten Landes, die Exiſtenz des Tagelöhners eher gefährdet als geſichert erſcheint.“ Und zuſammenfaſſend über die geſammte ländliche Arbeiterbevölkerung im Regierungsbezirk Frankfurt wird p. 172 geſagt: „Die hier ins Auge zu faſ- ſenden Zuſtände im ſüdlichen Theile des Kreiſes Königsberg anlangend, ſo kann nicht in Abrede geſtellt werden, daß die phyſiſche Kraft der dortigen ländlichen Arbeiter im Abnehmen iſt, theilweiſe als nothwendige Folge des vorherrſchenden Genuſſes der Kartoffel und des aus ihr gewonnenen Branntweins, theilweiſe — und dies iſt ausſchließlich bei den herrenloſen Tagelöhnern der Fall — in Folge der durch unzureichenden Verdienſt bedingten, unzureichenden und ſchlechten Nahrungsmittel überhaupt.“
Und über die Lage der Häusler und Coloniſten in Schleſien, Kreis Neumarkt, p. 261: „Jedenfalls haben dieſe Leute eine weit unſicherere Stellung als die Heuerlinge.“
Und über die früher Robotpflichtigen p. 265: „Unter dieſen Umſtänden kann dieſe Klaſſe dermalen — beſonders wenn noch Zins für einige 100 Thlr. Schuld zu zahlen iſt — nicht beſtehen, ſofern ſie nicht Gelegenheit hat, Land zuzupachten oder Arbeit beim Dominio zu erlangen. Viele wünſchen daher, die erſehnte und erſtrebte Freiheit nicht erlangt zu haben.“
Und zuſammenfaſſend über die Lage der Häusler in ganz Schleſien, p. 268: „Aus dieſen Schilderungen geht hervor, daß die Lage dieſer Leute häufig keine beſſere iſt als die der be- ſitzloſen Arbeiter; nur im Regierungsbezirk Liegnitz ge- ſtalten ſich ihre Verhältniſſe durchweg günſtiger. Jm Allgemeinen ſteht ſich der Häusler da, wo noch Ueberbleibſel des Dreſch- (Robot) Gärtner-Verhältniſſes geblieben, beſſer ꝛc.“
Und, um curſoriſcher zu Werke zu gehen, heißt es über die Lage der Heuerlinge, Regierungsbezirk Oppeln, p. 276: „Dermalen befindet ſich ein großer Theil der ganz beſitzloſen Arbeiterklaſſe wegen unzureichender Arbeit und weil für ſie in keiner Zeit eine Nebenbeſchäftigung vorhanden, ſelbſt bei billigen Nahrungspreiſen, faſt in beſtändigem Nahrungsmangel.“
Und eine allgemeine Schilderung der Lage aller ländlichen Arbeiter im Regierungsbezirk Oppeln gebend ſagt Profeſſor v. Lengerke p. 292 mit geſperrter Schrift: „Größtentheils erreicht dieſe Klaſſe Menſchen kein hohes Alter, woran natürlich die ſchlechte Lebensweiſe, übermäßige Arbeit und der Nahrungskummer Schuld iſt.“
Eben ſo heißt es von Weſtphalen, Regierungsbezirk Arnsberg, p. 355: „Auch in dieſem Bezirke — (wie nämlich vorher ſchon p. 354 von dem Regierungsbezirk Münſter geſagt worden war) — ſtimmt die Lage der fraglichen Arbeiterklaſſe (der Häusler) mit der der dritten Klaſſe der Heuerlinge im Weſentlichen überein.“
Noch ſchlimmer in der Rheinprovinz, wo es von den Häuslern im Regierungsbezirk Düſſeldorf p. 380 heißt: „Die Vorzüge der Lage dieſer Leute ſind mehr ſcheinbar, da deren Eigenthum gemeinhin zu einer ſolchen Höhe mit Schulden belaſtet iſt, daß der Zinſenbetrag dem Belaufe der Miethe, welche ein Einlieger oder Heuerling entrichten muß, mehr oder minder annähernd gleich kommt. Der einzig reelle Vortheil für ſie beſteht nur darin, daß ſie einen feſten Grund und Boden haben, wo ſie ihre kümmerliche Exiſtenz friſten.“
Und von den Häuslern im Regierungsbezirk Coblenz heißt es, wodurch zugleich gelegentlich ein Punkt noch weiter conſtatirt wird, den ich Jhnen ſchon früher nachgewieſen habe, p. 381: „Jhre Lage wird noch dadurch verſchlimmert, daß die Höhe des Tagelohns auch bei ſteigendem Brodpreiſe dieſelbe bleibt.“ Und von den Heuerlingen im Regierungsbezirk Cöln p. 385: „Am beunruhigendſten aber iſt der Umſtand, daß ſelbſt die beſitzloſen Arbeiterfamilien, welche in dem günſtigen Verhältniß einer ununterbrochenen Thätigkeit ſtehen, dennoch nicht im Stande ſind, ihr Auskommen durch ihren Verdienſt zu ſichern.“
Und die geſammten Verhältniſſe der ländlichen Arbeiterbevölkerung in der Rheinprovinz zuſammenfaſſend, ſagt Profeſſor v. Lengerke p. 387: „Nach dem Vorhergehenden und mit Berückſichtigung der dort noch nicht erwähnten Verhältniſſe der arbeitenden Klaſſen läßt ſich die Frage wegen des auskömmlichen und nachhaltigen Verdienſtes derſelben im Allgemeinen nur dahin beantworten:
„Daß der rheinpreußiſche Arbeiter überwiegend ſein hinreichendes und regelmäßiges Auskommen nicht hat, und zwar um ſo weniger, je mehr es an permanenter Arbeit gebricht und je mehr neuerer Zeit die Vertheuerung der Lebensmittel die Befriedigung ſeiner nothwendigen Bedürfniſſe erſchwert hat.“
Um aber zu wiſſen, was mit den vorſtehenden thatſächlichen Angaben gegeben iſt, müſſen wir noch einen Blick auf die Zahlen werfen, welche jede der angegebenen drei Kategorien ländlicher Arbeiter umfaßt.
Die Dienſtleute oder das Feldgeſinde berechnet Profeſſor von Lengerke daſelbſt (Nachträge bei Dieterici Bd. V, p. 325) auf 903,181. Das ſind alſo die Leute, welche jenen oben angegebenen Mittelſatz von 80, 90, 100, 110 Thlr. ꝛc., der ſich im geſammten Durchſchnitt des Staats auf 105 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. auf die Familie von 5 Perſonen ſtellt, wirklich haben, oder wie Profeſſor v. Lengerke ſagt, in auskömmlicher aber nicht nachhaltiger Weiſe haben.
Die beiden andern Kategorien, die Häusler und die Einlieger haben ihn nicht, haben ſelbſt jenen für 5 Perſonen auf 80, 90, 100, 110 Thlr. ꝛc. je nach dem üblichen Elend ihres Regierungsbezirks berechneten Mittelſatz von 105 Thlr. im Staatsdurchſchnitt nicht einmal, und wie coloſſal die Anzahl der zu dieſen beiden Klaſſen Gehörigen iſt, mag Jhnen wieder Profeſſor v. Lengerke ſelbſt ſagen.
Er berechnet in den Nachträgen bei Dieterici Bd. V, p. 325 die Zahl der Häusler auf 1,467,440, die Zahl der Heuerlinge auf 749,173. Die Heuerlinge allein ſchätzt er incluſive ihrer Familienglieder auf 3,745,865 Seelen. Jch überlaſſe Jhnen demnach, ſich zu ſagen, wie groß die Seelenzahl bei den Familien der Häusler ſein mag, deren Zahl bei Lengerke das Doppelte der Heuerlinge beträgt.
Und dabei iſt, wie Profeſſor v. Lengerke p. 324 daſelbſt ausdrücklich erklärt, immer nur von den in ländlichen Erwerbsverhältniſſen beſchäftigten Arbeitern, nicht von den auf dem Lande lebenden, aber in Bergbau, Gewerbe und Fabriken be- ſchäftigten Arbeitern die Rede.
Das ſind alſo die vom Miniſterium ſelbſt veröffentlichten Thatſachen, veröffentlicht doch alſo eben, um ſie zur Kenntniß der Bevölkerung zu bringen, um das Licht und die Discuſſion der öffentlichen Meinung auf ſie zu ziehen, um ſie den beſitzenden Klaſſen an das Herz zu legen, wenn auch unſere Preſſe in der größten Apathie und Gleichgültigkeit an ihnen vorübergeht.
Die armſelige Frage, ob ich vier Monate innerhalb der Wände meines Bibliothekzimmers oder innerhalb der Mauern eines Gefängniſſes ſtudiren werde, — wohin verſchwindet ſie mir ſelbſt, wohin muß ſie Jhnen verſchwinden vor dieſen gewaltigen Thatſachen, die ich vor Jhnen aufzurollen genöthigt bin, und den gewaltigen Fragen, die ſie in ſich bergen?
Und wie wollte ich mir ſogar Glück wünſchen zu dieſem Proceß, wenn es mir gelänge, in Jhnen, meine Herren, in meinen Mitbürgern überhaupt durch die Aufrollung dieſer Thatſachen die Ueberzeugung zu erwecken, daß dieſe Lage der Dinge nicht ſo bleiben kann und ihre Verbeſſerung das dringendſte Bedürfniß der Zeit iſt!
Kommen wir aber zu dem Punkte, der es erforderlich gemacht hat, auf jenes Werk einzugehen.
Welches iſt der Betrag an Salz, den dieſe Bevölkerung conſumirt?
Das Werk enthält bei jedem Kreis die genaue Specification der dortigen Bedürfniſſe in den acht Colonnen: Wohnung, Feuerung und Erleuchtung, Nahrung, Kleidung, Viehfutter-Mittel, Unterhalt der Arbeitswerkzeuge, Salz und Abgaben. Wie Sie am bequemſten auf der Tabelle in dem berichtigenden Nachtrag bei Dieterici Bd. V, p. 319 zuſammengeſtellt finden, beträgt im Regierungsbezirk Königsberg, wo der Mittelſatz des Auskommens für die Familie 109 Thlr. 29 Sgr. iſt, der Bedarf an Salz 3 Thlr. 14 Sgr., in Gumbinnen, wo der Mittelſatz des Auskommens 85 Thlr. 12 Sgr. iſt, der Bedarf an Salz 3 Thlr. 21 Sgr., in Danzig, wo der Mittelſatz des Auskommens 94 Thlr. 18 Sgr. iſt, der Bedarf an Salz 3 Thlr. 17 Sgr. u. ſ. w., im ganzen Staatsdurchſchnitt, in welchem der Mittelſatz des Auskommens 105 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. für jene ländlichen Arbeiterfamilien von 5 Perſonen beträgt, beträgt der Bedarf an Salz 2 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf., alſo beinahe 3 Procent von dem Einkommen, von dem Solleinkommen — mit welchem das factiſche Einkommen noch lange nicht Schritt hält — jener Familien.
Während dieſe alſo von 105 Thalern 2 Thlr. 22 Sgr. auf Salz verwenden müſſen, — und dieſer Betrag iſt noch, wie ich anderweitig nachweiſen könnte, hier aber auf ſich beruhen laſſen will, eher noch zu gering von Profeſſor v. Lengerke angenommen — was beträgt der Salzverbrauch in unſern Ständen?
Jhre Familien zu 5 Köpfen geſchätzt habe ich guten Grund anzunehmen, daß Sie — fragen Sie Jhre Hausfrauen, meine Herren, und Sie werden die Rechnung beſtätigt finden — höchſtens, aber höchſtens 1 Thlr. 10 Sgr. auf die Familie an Salz verzehren.
Daß Sie um ſo viel weniger an Salz verbrauchen, kann Sie nicht überraſchen. Es iſt eine bekannte Thatſache, daß je ordinärer und weniger nahrhaft die Speiſen ſind, von denen man ſich nährt, ein um ſo größerer Zuſatz von Salz erforderlich iſt. Es genüge hierfür das Zeugniß des Wirklichen Geheimraths Hoffmann in ſeinen nachgelaſſenen Schriften p. 499: „es (nämlich das Kochſalz) wird dem Aermſten nur um ſo unentbehrlicher, je gröber und minder nahrhaft die Speiſen ſind, womit er ſich nährt.“
Jene 98,269 Familien, die in ganz Preußen über 650 Thlr. Einkommen haben, würden hiernach zu 1 Thlr. 10 Sgr. per Familie im Ganzen 131,355 Thlr. an Salz conſumiren. Dies wäre ihr Beitrag ſowohl zu den 1,190,583 Thlrn., welche die Salzerzeugung, als zu den 8,302,924 Thlrn., welche die Salz- ſteuer in jenem Budget beträgt. Den ganzen Reſt beider Summen, alſo circa 9,360,000 Thlr. tragen wieder die ärmeren Klaſſen.
Und bei dieſer Lage der Dinge könnten Sie es mir verdenken, wenn ich öffentliche Meinung für die Sache der unteren Klaſſen zu machen ſuche?
Sie könnten eine aufrühreriſche Geſinnung — immerhin würde ja eine ſolche noch lange nicht ſtrafbar ſein; es handelt ſich um einen aufrühreriſchen Thatbeſtand, nicht um eine bloße Geſinnung — aber Sie könnten ſelbſt nur eine aufrühreriſche Geſinnung darin ſehen, wenn ich mich nicht bei den vulgären Schlagworten des Tages beruhigen kann?
Und warum kann ich dies nicht?
Das publicirte Urtheil ſagt von mir (p. 44 des ſtenogr. Berichts), daß ich mich ſelbſt zu dem Arbeiterſtand zähle. Das Urtheil ſcheint hierbei eine obgleich ſehr deutliche Stelle meines Vortrags ſehr mißverſtanden zu haben. Wir Alle ſind Arbeiter, ſagte ich, in dem Sinne, in welchem ich eben jedes Glied der menſchlichen Geſellſchaft, und auch Sie ſelbſt, das ſich der- ſelben nützlich macht, zu den Arbeitern zähle. Mich in einem andern äußern oder für mich ſpeciellen Sinne zu den Arbeitern zählen zu wollen, dazu fehlt mir jede Veranlaſſung und jede Möglichkeit. Jn dieſer Hinſicht bin ich vielmehr durchaus in einer Bourgeois-Poſition, und meine Einkünfte gewähren mir die Mittel ein den Wiſſenſchaften gewidmetes Leben zu führen und dieſem Zwecke erhebliche Opfer zu bringen.
Was zwingt mich alſo dennoch gegen jene Schlagworte anzugehen und die öffentliche Meinung auf die ungerechte und ſchreiende Lage der unteren Klaſſen zu lenken?
Einſam gehe ich meinen Weg durch die Geſellſchaft, von den Staatsanwälten verfolgt, von den Gerichten verurtheilt, und von der heutigen liberalen Preſſe, glauben Sie mir, mit noch größerem inneren Grauen betrachtet, als von Staatsanwälten und Gerichten zuſammen!
Was alſo zwingt mich zu alle dem?
Jch will es Jhnen ſagen, meine Herren!
Weil — denn ich darf es ſagen und bei dieſem Anlaß muß ich es ſagen — weil meine Studien tiefer, meine Kenntniſſe ausgebreiteter und mein Geſichtskreis dadurch weiter iſt, deshalb iſt es mir unmöglich, mich bei den Schlagworten des Tages zu beruhigen.
Die großen und gewaltigen Convulſionen, in denen ſeit Decennien Europa ſich windet und die uns alle gleich ſchmerzlich erfüllen, ſie können nicht den Zweck haben, den die Vorurtheile des Augenblicks ihnen zuweiſen!
Damit Herr v. Unruh und Herr von Vinke mit dem Könige keifen können und den Miniſtern, und hommes d’importance, Männer von Wichtigkeit, für dieſe zu ſein ſich ſchmeicheln dürfen, dazu ſind dieſe Umwälzungen nicht eingetreten! Damit die große Bourgeoiſie, die Spitze jener 44,407, zu ihren Landhäuſern, Theaterlogen, Maitreſſen und andern Genüſſen auch noch die Eitelkeit der Selbſtregierung hinzufügen und ſich in parlamentariſchen Reden das Vergnügen öffentlicher Schauſtellung geben kann — dazu kann und darf ſo viel Blut nicht gefloſſen, ſoviel Qualen nicht hervorgebracht, ſoviel Convulſionen nicht durchgemacht worden ſein, deren Reſultat der Geſellſchaft dann nicht entfernt die verlorene Ruhe vergüten würde!
Soll ich Jhnen den letzten Extract langer und müh- ſeliger Studien in einen Einzigen Satz, in das gemein- ſame Ergebniß meiner Forſchungen in den verſchiedenſten Zweigen hiſtoriſcher Wiſſenſchaften zuſammenfaſſen, ſo lautet dieſer Satz alſo:
Von zwei Dingen Eines. Entweder laſſen Sie uns Cyperwein trinken und ſchöne Mädchen küſſen, alſo nur dem gewöhnlichſten Genußegoismus fröhnen — oder aber, wenn wir von Staat und Sittlichkeit ſprechen wollen, ſo laſſen Sie uns alle unſere Kräfte der Verbeſſerung des dunkeln Looſes der unendlichen Mehrheit des Menſchengeſchlechts weihen, aus deren nachtbedeckten Fluthen wir Beſitzende nur hervorragen wie einzelne Pfeiler, gleichſam um zu zeigen, wie dunkel jene Fluth, wie tief ihr Abgrund ſei!
Und ich bin nicht der Einzige, meine Herren, den ſeine Studien zu dieſem Endreſultate geführt haben.
Hören Sie die melancholiſchen Worte, in die nach langem Kampf mit ſich ſelber John Stuart Mill, der glänzendſte jetzt lebende Repräſentant der Ricardo’ſchen Schule, alſo der tiefſten und wiſſenſchaftlichſten Richtung der Bourgeois-Oekonomie, ausbricht: „Wenn die große Maſſe des Menſchengeſchlechts — ſagt er Bd. I. p. 377 — immer ſo bleiben ſollte, wie ſie gegenwärtig iſt, in der Sklaverei mühſeliger Arbeit, an der ſie kein Jntereſſe hat und für welche ſie alſo auch kein Jntereſſe fühlt, ſich von früh morgens bis ſpät in die Nacht abquälend, um ſich nur den nothwendigen Lebensbedarf zu verſchaffen, mit all den in tellectuellen und moraliſchen Mängeln, die ein ſolcher Zuſtand mit ſich bringt — ohne eigene innere Hülfsquellen — ohne Bildung, denn ſie können nicht beſſer gebildet, als ernährt werden — ſelbſtſüchtig, denn ihr Unterhalt nimmt alle ihre Gedanken in Anſpruch — ohne Jntereſſe und Selbſtgefühl als Staatsbürger und Mitglieder der Geſellſchaft; dagegen mit dem in ihren Gemüthern gährenden Gefühl des ihnen vermeintlich widerfahrenen Unrechts hinſichtlich deſſen, was Andere beſitzen, ſie aber entbehren — wenn ein ſolcher Zuſtand beſtimmt wäre, ewig zu dauern, ſo wüßte ich nicht, wie Jemand, der ſeiner Vernunft mächtig iſt, dazu kommen ſollte, ſich weiter um die Beſtimmung des Menſchengeſchlechts zu bekümmern. Die einzige Weisheit würde dann darin beſtehen, mit epicuräiſcher Gleichgültigkeit für ſich und diejenigen, für die man ein Jntereſſe empfindet, dem Leben ſo viele perſönliche Befriedigung, als es ohne Beeinträchtigung Anderer gewähren kann, abzugewinnen und das bedeutungsloſe Gewühl der ſogenannten civiliſirten Exi- ſtenz unbeachtet vorüber gehen zu laſſen.“
Der Mann ſprach nicht immer ſo.
Es gab eine Zeit, wo er herbe gegen die polemiſirt hätte, die ſo ſprachen; aber fortgeſetzte Studien und fortgeſetztes Nachdenken haben ihn zu dieſer Erkenntniß gebracht.
Und was ſagt der preußiſche Wirkliche Geheime? „So ſchlich ſich — ſagt der Wirkliche Geheime Rath Hoffmann p. 224 ſeiner nachgelaſſenen Schriften — unter allgemeinem Beifalle der Wohlwollenden und Verſtändigen ein Mittel zur Verminderung des Lohnſatzes für Handarbeit ein, deſſen Folgen Greuel der Entſittlichung wurden, welche allerdings in ſolchem Umfange nur der neueſten Zeit angehören und namentlich mit den Spinn- und Webemaſchinen zu ſolcher Ausdehnung gelangten, daß jetzt der größte Theil einiger vorzüglich berühmten Fabrikorte darunter erliegt. Nur ſehr kräftige Regierungen vermögen hier Einhalt zu thun und nur lang- ſam fortſchreitend iſt eine Rückkehr zum Beſſern möglich. So wie Großbritannien voranging auf dieſer verderblichen Bahn, ſo beginnt es jetzt auch voranzugehen durch Beſchränkungen der Befugniß, Kinder und Frauen zu Fabrikarbeiten zu brauchen. Was bis jetzt hierin geſchah, iſt allerdings noch bei weitem unzureichend, dem Uebel zu ſteuern, indeſſen offenbart es doch eine Richtung der geſetzgebenden und vollziehenden Macht, deren endliches Ziel die Befreiung der Gewerbſamkeit von dem ſchmählichen Vorwurfe ſein muß, daß ſie die Vermehrung des Wohl- ſtandes der Nation nur mit der Entſittlichung eines beträchtlichen Theiles derſelben zu erkaufen vermöge.“
Wenn ich das geſagt hätte, meine Herren, daß die jetzige Gewerbſamkeit dem „ſchmählichen Vorwurf“ unterliege, die Vermehrung des Wohlſtandes der Nation mit der Entſittlichung eines beträchtlichen Theiles derſelben zu erkaufen — welchen Beweis für die unerhörteſte Anreizung zu Haß und Verachtung würde der Staatsanwalt nicht darin gefunden haben?
Und während unſere Nichts-als-Freihändler, die Affen der Mancheſter-Männer, dieſe Lächerlichen, die ſich dünken, Oekonomen zu ſein, alle Spalten unſerer Tagespreſſe füllen, und dem irregeleiteten Volke ein Hoſiannah über die Unverbeſſerlichkeit und Vortrefflichkeit unſerer wirthſchaftlichen Zu- ſtände ſingen, während ſie den Staat, von deſſen Maßregeln, wie der preußiſche Geheimrath Hoffmann, ſo auch der engliſche Nationalökonom John Stuart Mill, übereinſtimmend allein die Möglichkeit einer Beſſerung erwarten, als das Princip des Böſen verſchrein, um ſo jede humani- ſirende Abhülfe des jetzigen ihnen ſo profitabeln Schlendrians unmöglich zu machen, während ſie ſich auf alle Weiſe bemühen — und an ſich ſelbſt wenigſtens haben ſie es bereits erreicht — die öffentliche Vernunft in einen Todesſchlaf zu lullen, wollten Sie, meine Herren, mir es verwehren, öffentliche Meinung zu machen für jenen großen Zweck, über den, wie Sie ſehen, trotz alles Proteſtes profitwüthiger Baumwollenlords und ihrer geiſtloſen Nachbeter in Deutſchland, alle wahrhaften Männer der Wiſſenſchaft den Grundſätzen nach bereits einig ſind?
Oder welches andere Mittel hätte ich, für denſelben thätig zu ſein?
Jm patriarchaliſchen Abſolutismus, noch im Anfang dieſes Jahrhunderts, reichte man ein Promemoria bei dem König ein, wenn man reformatoriſche Maßregeln im Staatsleben als nothwendig und heilſam nachweiſen zu können glaubte. Und hätte ich damals gelebt, ſo würde ich wahrſcheinlich dieſen Weg gegangen ſein.
Heute aber, wo König und Miniſter, ſelbſt wenn ſie ändern wollten, machtlos ſind, wenn ihnen nicht ein hinreichender Druck öffentlicher Meinung zur Seite ſteht — ich werde Jhnen noch ein eclatantes Beiſpiel hierfür im Laufe meiner Rede anführen, meine Herren — heute, was kann ich Anderes und Beſſeres thun, als zur öffentlichen Discuſſion ſchreiten und zu verſuchen, dieſen Druck der öffentlichen Meinung zu erzeugen?
Doch ehe ich hierin weiter gehe, habe ich Jhnen noch den Nachweis für zwei Punkte meines Vortrags zu erbringen. Denn es ſoll nicht geſagt werden, daß ich auch nur ein Atom von dem unbewieſen gelaſſen habe, was der Staatsanwalt beſtritten und bezweifelt hat.
Jch habe in meinem Vortrag und in der Verhandlung erſter Jnſtanz zum großen Erſtaunen des Staatsanwalts erklärt, daß abgeſehen von den Domäneneinkünften, welche eine Einnahme aus Beſitzungen bilden, alle Steuern, mit Ausnahme der klaſſificirten Einkommen- und der Klaſſenſteuer, in der Wirklichkeit indirecte Steuern ſind, wenn ſie auch vom Budget nicht unter dieſelben gerechnet werden, oder ſogar wie die Gewerbeſteuer und die Grundſteuer im Budget unter der Rubrik der directen Steuern erſcheinen. Das komme nämlich daher, daß das Budget bei ſeiner Eintheilung nicht nach wiſſenſchaftlichen Grundſätzen verfahre, noch verfahren könne, ſondern ſich lediglich an den äußern Executionsmodus halte, nach welchem die Steuern eingetrieben werden. Wiſſenſchaftlich geſprochen und in Wahrheit ſeien aber nur ſolche Steuern directe Steuern, welche auf Beſitz, reſpective Einkommen, gelegt ſeien, wogegen indirecte Steuern alle ſolche Steuern ſind, welche den Einzelnen nur durch die Vermittlung eines beſonderen Bedürfniſſes treffen, ſo daß zu die- ſen Salz-, Poſt-, Lotterie- und auch alle direct erhobenen Steuern, wenn ſie wie die Grundſteuer übergewälzt werden können, kurz bei uns alle Steuern, ſie mögen einen Namen haben, welchen ſie wollen, mit Ausnahme der Klaſſen- und Einkommenſteuer gehören.
Der Staatsanwalt hat dieſe Theorie mit allen Geberden des Erſtaunens begleitet.
Hören Sie, wie feſtſtehend in der Wiſſenſchaft dieſelbe iſt.
Jn der Beilage zur Nro. 304 der officiellen Allgemeinen Preußiſchen Staatszeitung vom Jahre 1829 publicirte der Wirkliche Geheime Rath Hoffmann einen nachher in ſeinen nach gelaſſenen Schriften p. 461 ꝛc. abgedruckten Artikel, welcher alſo beginnt:
Beiläufig alſo: was ſagt hier der Wirkliche Geheime? Dann würde erſt eine wirkliche Veranlaſſung vorliegen, den Begriff der directen und indirecten Steuern zu discutiren, wenn politiſche Rechte an ſie geknüpft wären. Dies iſt ſeit 14 Jahren bei uns eingetreten. Jch verfahre nach dem Rathe des Wirklichen Geheimen. Jch discutire jetzt den Begriff der directen und der indirecten Steuern und ihr Verhältniß zu einander — und Staatsanwalt und Gerichtshof ſieht hierin eine Aufreizung zu Haß und Verachtung!
Aber weiter in der Sache. Hoffmann zeigt nun, wie die Eintheilung des Budgets deshalb nicht ſtichhaltig ſei und ſein könne, weil das Budget nicht entſcheiden könne, in wie fern derjenige, der die Steuer zahlt, ſie auch definitiv trägt, oder ſie überwälzt und ſomit nur vorſchießt.
Als den wahrhaften Unterſchied zwiſchen directen und indirecten Steuern ſtellt er darauf den Satz auf: „Man beſteuert entweder was iſt oder was geſchieht.“ Das Erſtere ſeien directe Steuern, das Zweite indirecte. Der Beſitz ſei etwas, das iſt, ein Beſtehendes. Eine Handlung etwas, das geſchieht.
Und ſo könnte ich Jhnen eine Anzahl von Autoren aufführen, die alle in ähnlichen Wendungen den wahrhaften Unter- ſchied zwiſchen directen und indirecten Steuern zu definiren ſuchen. Bei näherer Ueberlegung wird Jhnen einleuchten, daß es nur derſelbe ſchon bei Hoffmann arbeitende Gedanke iſt, den ich, wie ich glaube, nur klarer und begrifflicher definire, wenn ich indirecte Steuern alle ſolche nenne, gleichviel in welcher Form ſie der Staat auferlegt und wer ſie an dieſen vorſchießt, welche den Einzelnen nicht um ſeines Habens willen, ſondern vermöge eines beſondern Bedürfniſſes treffen, durch welches er ſich mit ihnen vermittelt.
Gleichviel aber welches die theoretiſch am richtigſten gefaßte Definition ſei, die ich überdies in meinem Vortrage, wo dies nicht hingehörte, gar nicht discutire, ſondern ſie nur den dort gegebenen Reſultaten zu Grunde liegen laſſe, — über dieſe praktiſchen Reſultate ſelbſt, darüber daß zu den indirecten Steuern alle ſolche gehören, die — gleichviel ob ſie nun das Budget unter den indirecten Steuern oder als Monopole oder als Einnahme aus Zweigen des öffentlichen Dienſtes oder unter welcher Benennung immer aufführe — den Einzelnen durch die Vermittlung ſeiner beſondern Bedürfniſſe treffen, darüber waltet auch bei den Nationen, die ſich nicht wie wir Deutſche mit Definitionen plagen, nicht der geringſte Zweifel in der Wiſſen- ſchaft ob.
Hören Sie z. B. den Baron de Gerando, membre de l’institut de France, Verfaſſer des großen Werkes: Instituts du Droit administratif français. Er beginnt Bd. IV. p. 100 das Capitel II. des Contributions indirectes mit den Worten § 1045: On comprend sous le nom de contributions indirectes une assez grande variété de droits. „Man begreift unter dem Namen der indirecten Steuern ſehr verſchiedenartige Abgaben.“ Er beginnt nun, was dem Franzoſen näher liegt als das deutſche Definiren, durch Beiſpiele ihren Begriff klar zu machen. „Quelques-uns sont directement perçus sur certains objets de consommation immédiate. Tels sont les droits sur les boissons, sur les sels, sur les cartes à jouer.“ „Einige werden direct erhoben auf gewiſſe Conſumtionsgegenſtände, wie Getränke, Salz, Spielkarten.“ § 1046: „Quelques-uns établis sur des objets de consommation sont liés à un monopole en faveur de l’État; c’est ce qui a lieu relativement au tabac, aux poudres à feu.“ „Einige, die auf Conſumtionsgegenſtände gelegt ſind, ſind an ein Staatsmonopol geknüpft, z. B. beim Tabak und Schießpulver.“ § 1048: „Quelques-uns sont établis à l’occasion des transports; tels sont les droits de navigation, de passage sur les bacs et bateaux; ceux de la poste aux lettres, ceux sur les voitures publiques.“ „Einige ſind auf den Transport gelegt, ſo die Schifffahrtsabgaben, die Abgaben bei Fähren und Ueberfahrtskähnen, die auf die Briefpoſt und die Schnellpoſten gelegten Gebühren.“ § 1050: „Quelques-uns enfin sont établis à raison et à l’occasion de certaines actes pour lesquels ils accompagnent certaines garanties; tels sont les droits de greffe, d’enregistrement, de timbre, et ceux de garantie pour les matières d’or et d’argent.“ „Einige ſind auf gewiſſe Acte gelegt, bei welchen ſie gewiſſe Garantien begleiten, ſo z. B. die Gebühren der Gerichtsſchreiberei, der Einregiſtrirung, des Stempels und diejenigen der Garantie für Silber- und Goldmaterien.“
Sie ſehen alſo, daß trotz der Verwunderung des Staatsanwalts, den Stempel von mir unter die indirecten Steuern ſubſumirt zu ſehen, dies doch für Niemand anders zweifelhaft iſt.
Der Staatsanwalt hat bei dieſem Anlaß ausgerufen (p. 20 des ſtenogr. Ber.): „Eben ſo kommt der Arme ſelten in die Lage Stempel, namentlich hohe, zu löſen und participirt alſo auch an dieſer — indirecten! — Steuer nicht.“
Zunächſt wundert mich bei dem guten Herzen des Staatsanwalts, daß er nicht geſehen hat, wie für den kleinen Handwerker und den kleinen Landmann der Stempel, den er bei einem Darlehen von 200 Thaler bezahlt, eben ſo drückend und weit drückender wäre, als für den Fabrikanten und großen Grundbeſitzer der Stempel von einem hohen Darlehn.
Aber das iſt noch nicht die wahrhafte und entſcheidende Form der Widerlegung! Dieſe beſteht vielmehr darin, daß der Staatsanwalt, offenbar wieder durch ſein gutes Herz verführt, nicht ſieht, daß auch die hohen Stempel, welche der Reiche entrichtet, von ihm nur vorgeſchoſſen, in der That aber vom Conſumenten und ſomit auch wieder vom Armen definitiv gezahlt werden. Freilich! Würden Darlehn aufgenommen zum Zweck von Verſchwendungen, ſo würden allerdings die für dieſe Darlehnsacte und Wechſel erforderlichen Stempel aus dem Vermögen der Darleiher zu beſtreiten ſein. Aber wir leben im Ganzen in einer ſehr wirthſchaftlichen Geſellſchaft und der Betrag der Darlehn, die jährlich zu Verſchwendungszwecken aufgenommen werden, muß ein äußerſt geringfügiger ſein.
Bei Darlehen aber, welche der Landwirth zu landwirth- ſchaftlichen Anlagen und Verbeſſerungen, der Fabrikant und der Kaufmann zum Betrieb ihres Geſchäftes aufnehmen, fallen die Stempel, welche für die gethätigten Wechſel, Darlehnsacte und Hypotheken eingefordert werden, eben ſo gut, wie die Zinſen jener Darlehen, unter die nothwendigen Produktionskoſten, vertheuern ſomit die Produktion und ſind definitiv vom Conſumenten, alſo auch vom Armen, im Preis der Produkte zu bezahlen.
Um Jhnen einen kleinen Beleg zu geben, zu welchen verwickelten nachtheiligen Folgen, zu welchen Quellen von Verarmung, an die man auf den erſten Blick gar nicht denken würde, Stempel- und Gerichtskoſten oft Veranlaſſung geben, will ich mir nur erlauben, Jhnen eine einzige Stelle aus dem vorhin erwähnten vom Staate publicirten Werk des Profeſſors von Lengerke anzuführen.
Es heißt daſelbſt von den Häuslern oder Käthnern im Kreis Ragnit p. 79: „Eine große, oft nicht zu erſchwingende Laſt die- ſer Grundſtücke iſt das Ausgedinge, das auch den Auf- ſchwung der Bauergrundſtücke hindert und zu häufigen Proceſſen und Verarmung Veranlaſſung wird. Grund zur Verſchreibung eines Ausgedinges iſt die Furcht vor Einmiſchung der Gerichte bei Erbſchaftsregulirungen und die dadurch entſtehenden enormen Koſten. Noch im kräftigſten Mannesalter nehmen die Beſitzer eines Grundſtücks, wenn ſie fürchten ſich nicht halten zu können, häufiger noch wenn Mann und Frau einer langwierigen Krankheit unterworfen werden, Veranlaſſung, das Grundſtück einem ihrer Söhne, meiſt aber einem Fremden, unter der Bedingung, daß er ihre Tochter heirathet, abzutreten. Es wird dann ein Kaufgeld verſchrieben und für die Eltern die Hergabe einer Maſſe von Emolumenten als Altentheil-Ausgedinge. Zuweilen ruhen auf einem ſolchen Grundſtücke 3—4 ſolcher Ausgedinge. Das Ueble iſt nun noch, daß ſolch junges Ehepaar häufig ein Alter von 16, 20, 22 Jahren hat und vermöge ſeiner Jugend und Unerfahrenheit zum Erwerbe nicht kräftig und verſtändig genug iſt. Sehr wünſchenswerth wäre es, daß dergleichen Verſchreibungen, ſie mögen in baarem Gelde oder Emolumenten beſtehen, künftig nicht geſtattet würden; nothwendig wäre dann aber auch unentgeldliche Erb-Regulirung.“
Und eben ſo p. 83 von Gumbinnen: „Ein weſentlicher Uebelſtand iſt die auch auf den Grundſtücken der Käthner haftende Laſt der ſogenannten Ausgedinge“ u. a. a. O.
Von alledem, was ich über die indirecten Steuern geſagt habe, wäre nur ein einziger Punkt denkbarerweiſe angreifbar geweſen. Und gerade ihn hat der Staatsanwalt wegen gänzlicher Unbekanntſchaft mit der ökonomiſchen Wiſſenſchaft unangegriffen gelaſſen.
Jch muß denſelben aber dennoch kurz berühren, weil Sie in dieſer Wiſſenſchaft beſſer bewandert ſein dürften, als der Staatsanwalt und daher leicht von ſelbſt auf dieſen Einwurf kommen könnten.
Dieſer Einwurf beſteht darin, daß ich auch die Grund- ſteuer zu den indirecten Steuern rechne. Man iſt nämlich ſehr lange in der Wiſſenſchaft der Anſicht geweſen, daß die Grundſteuer eine Steuer von der Rein-Einnahme der Grundbeſitzer, daß ſie eine Grundrentenſteuer ſei.
Man iſt allgemein dieſer Anſicht geweſen bis auf Ricardo.
Aber der große Engländer Ricardo hat nachgewieſen, daß dieſe Wirkung nur eine ſolche Grundſteuer haben würde, welche die Aecker unterſter Qualität, die noch von der Nation bebaut werden, gänzlich ſteuerfrei läßt, daß dagegen jede Grundſteuer, welche auch dieſe Aecker unterſter Qualität trifft — und dies iſt bei uns wie anderwärts der Fall — gleichviel zu einem wie niedrigen Satze und wenn ſie auch bei den Aeckern beſſerer Qualität proportionell ſteigt, immer wie eine Steuer auf die Getreideproduktion wirkt und wirken muß, d. h. von den ſteuerpflichtigen Grundbeſitzern auf den Preis des Getreides übergewälzt wird.
Jch will nicht, was ein überflüſſiger Angriff auf Jhre Zeit wäre, die Gründe hiervon, die mit innerer Nothwendigkeit in der ganzen Ricardo’ſchen Grundrententheorie wurzeln, hier entwickeln. Jch will Jhnen nur zum Beleg Ricardo’s eigne Worte anführen, die ich nach der großen franzöſiſchen Geſammtausgabe der Oekonomiſten T. XIII. p. 148 citire. Ricardo ſagt daſelbſt (Cap. 12 über die Grundſteuer) zuvörderſt, daß eine Grund- ſteuer, welche die bebauten Aecker unterſter Güte völlig frei ließe, wie eine Steuer auf die Grund rente wirken würde, und fährt dann fort: „Mais si l’impôt foncier frappe toutes les terres cultivées, alors, quelque modéré qu’il puisse être, il devient un impôt sur la production et fait par conséquent hausser le prix des produits.“ „Aber wenn die Grundſteuer alle bebauten Aecker trifft, dann, wie niedrig bemeſſen ſie immerhin ſei, wird ſie zu einer Steuer auf die Production und bewirkt ſomit eine Steigerung des Preiſes der Bodenprodukte.“
Und hierauf gerade den Fall in’s Auge faſſend, der bei uns beſteht, daß nämlich die Grundſteuer zwar alle bebauten Aecker aber in einer Proportion zu ihrem Ertrage trifft, ſagt er: „Un pareil impôt peut être proportionné à la qualité des terres et l’abondance de leurs produits, et dans ce cas il ne diffère nullement de la dîme.“ „Eine ſolche Steuer kann proportionirt ſein der Qualität der Aecker und ihrer Produktivität, und dann unterſcheidet ſie ſich in keiner Hinſicht von einem Zehnten.“
Durch und ſeit Ricardo iſt alſo die ältere Anſicht, welche der Staatsanwalt hier gegen mich zwar nicht geltend gemacht hat, aber geltend hätte machen können, bereits widerlegt und als irrig verworfen und Sie wiſſen, daß die Ricardo’ſche Schule allerwärts, in England wie in den andern Ländern, die in der heutigen Wiſſenſchaft herrſchende iſt.
Um zum Ueberfluß zu zeigen, daß auch die deutſche Wiſſen- ſchaft dieſe Lehre Ricardo’s acceptirt hat, will ich Jhnen daher nur noch in aller Kürze die gelegentlichen Worte des Wirklichen Geheimen Rathes Hoffmann anführen, der in ſeiner „Lehre von den Steuern“ p. 137 ſagt: „Erhöhungen der Grundſteuer ſtreben nach Erhöhungen der Marktpreiſe und treffen hierdurch die Geſammtheit der Einwohner.“
Jch komme jetzt zum letzten Punkte meiner Darſtellung von den indirecten Steuern, den ich zu berühren habe. Jch habe p. 27 meines Vortrags geſagt: „Nun hat zwar die Bourgeoiſie die indirecten Steuern nicht eigentlich erfunden; ſie exiſtirten ſchon früher. Aber die Bourgeoiſie hat ſie erſt zu einem unerhörten Syſtem entwickelt und ihnen beinahe den geſammten Betrag der Staatsbedürfniſſe aufgebürdet.“
Jn dieſer hiſtoriſchen Behauptung, daß erſt die Bourgeoiſie die indirecten Steuern zwar nicht erfunden, aber doch zu einem unerhörten Syſtem entwickelt habe, hat der Staatsanwalt wiederum etwas äußerſt Gravirendes geſehen. Er iſt zweimal auf dieſe meine Behauptung mit großer Emphaſe zurückgekommen.
Aber ich kann von dieſer hiſtoriſchen Wahrheit, eben ſo wenig wie von den früheren, auch nicht ein Jota aufgeben. Jm Gegentheil!
Wäre es mir nicht unmöglich, etwas zu ſagen, was nicht durchaus präcis iſt, ſo hätte ich mich ſogar mit großer innerer Wahrheit ſo ausdrücken können: die Bourgeoiſie habe das Syſtem der indirecten Steuern geſchaffen! Freilich, ſchon die Römer und andere Völker des Alterthums hatten vectigalia. Jm Beginn des Mittelalters exiſtirten, wenn auch vorübergehend, unter den Carolingern gewiſſe Arten von Zölle, wie die Capitularien zeigen.
Aber alles dies und ähnliches hatte ein ganz andres Weſen und eine ganz andere Bedeutung als das moderne Syſtem der indirecten Steuern. Gleichwohl war mir dies ein Grund mit der ſubtilſten hiſtoriſchen Präciſion zu ſagen, die Bourgeoiſie habe die indirecten Steuern nicht erfunden, ſondern nur zu einem unerhörten Syſtem entwickelt.
Und wie abſolut unbeſtreitbar dies ſei, dafür kann ich Sie zunächſt an die ſchon früher von mir angeführten Worte des Bourgeois-Oekonomen Say erinnern: man habe in den modernen Zeiten den indirecten Steuern une extension scandaleuse, eine ſcandalöſe Ausdehnung gegeben. Jndeß das iſt nur ein Urtheil, und auch Say, obgleich Bourgeois-Oekonom, könnte falſch urtheilen. Hören Sie alſo die Thatſachen.
Sie brauchen nicht zu beſorgen, daß ich irgend wie ausführlicher in dieſe reiche und moſaikartige Materie eingehen werde, die mich dann wieder mehre Stunden aufhalten müßte. Sehr wenige Bemerkungen und Thatſachen werden vollkommen genügen.
Jm früheren Mittelalter erhoben bekanntlich im Allgemeinen die Könige überhaupt nicht Steuern, ſondern beſtritten die Staats-Ausgaben aus dem Ertrage der Domänen, die ihnen zu dieſem Zweck überlaſſen waren. Außerordentliche Ausgaben machten in gewiſſen Fällen außerordentliche Zuſchüſſe nöthig, die adjutoria, oder wie ſie in Frankreich hießen, aides, bei uns Beden, was man von beden, bitten oder mit Juſtus Möſer von Bäte, Bat, Hülfe ableitet.
Dieſe aides oder Beden beſtanden im Ganzen nur ſehr ſelten und erſt in ſpäterer Zeit in äußerſt geringfügigen Acciſen oder Conſumtionsſteuern, die auch dann nur ganz vorübergehende Exiſtenz hatten.
Bei weitem häufiger und weit überwiegend beſtanden ſie in Schatzungen d. h. directen Steuern, die theils Capitations- oder Kopfſteuern, theils — und zwar war dies der bei weitem häufigſte und durchaus überwiegende Fall — äußerſt beträchtliche directe Einkommenſteuern waren.
Dies iſt im Weſentlichen die Steuerphyſiognomie des Mittelalters.
Einige wenige Thatſachen nur muß ich Jhnen anführen, theils als hiſtoriſchen Beleg des Geſagten, theils zum Beweis, wie durchaus verſchieden von dem heutigen der Geiſt der Steuermaßregeln im Mittelalter war.
Werfen wir zunächſt einen Blick auf England.
Die erſte Abgabe, die äußerlich einer indirecten Steuer ähnlich ſieht, wird unter Richard Löwenherz erhoben. „It is not a little singular — ſagt Sir John Sinclair in ſeiner History of the Public Revenue of the British Empire, Bd. I. p. 96 — that the reign of this monarch should furnish an example of raising a revenue by means of licenses; a mode which, in modern times, has become so prevalent.“ „Es iſt nicht wenig auffällig, daß die Regierung dieſes Monarchen ein Beiſpiel liefern ſollte, eine Einnahme aufzubringen durch das Mittel von Licenzen — die bekanntlich zu den indirecten Steuern gehören, meine Herren — ein Modus, welcher in den modernen Zeiten ſo überwiegend geworden iſt.“ Sie ſehen beiläufig, daß der Baronet Sinclair dieſe thatſächliche Bemerkung eben ſo wenig unterdrücken kann wie der Bourgeois-Oekonom Say. Aber worin beſtand jene indirecte Steuer unter Richard Löwenherz? Sie erſtreckte ſich auf die Turniere.
„It was enacted — fährt Sir John Sinclair fort — by Richard, that every person should pay for a license, before he engaged in such exercises, according to the following rates: every earl, 20 marks of silver; every baron, 10 marks; every knight having lands 4 marks, and such as had no lands, two marks. No person under the rank of a knight was permitted to enter the ranks.“
„Es wurde von Richard verfügt, daß Jedermann eine Licenz bezahlen ſollte, ehe er an ſolchen Waffenübungen Theil nahm, nach folgenden Sätzen: jeder Graf, 20 Mark Silber; jeder Baron, 10 Mark; jeder Ritter, der Ländereien hatte, 4 Mark und ein ſolcher Ritter, der keine Ländereien hatte, 2 Mark. Niemandem unter dem Range eines Ritters war ge- ſtattet in die Turnierliſten aufgenommen zu werden.“
Sie ſehen ſofort, daß dieſe Licenz wenn auch der Form nach eine Licenz und ſomit eine indirecte Steuer, dennoch dem Geiſte nach himmelweit verſchieden und geradezu entgegengeſetzt iſt dem, was wir heutzutage unter indirecter Steuer verſtehen. Sie war eine directe Einkommenſteuer in Form einer indirecten Steuer, ſie war, ſtatt Conſum und Bedürfniſſe zu treffen, eine abgeſtufte Rang- und Vermögensſteuer, auf die ſtandesmäßigen Vergnügungen der vornehmen Klaſſen gelegt. —
Die erſte Subſidie wird unter Richard II. im Jahre 1379 eingeführt.
„Die Steuer, welche unter dem Namen Subſidie bekannt iſt, wurde zum erſten Male in dem zweiten Jahr ſeiner Regierung auferlegt. Der Zweck der Steuer war, den Armen zu verſchonen und die Hauptlaſt auf den Reichen zu legen. Sie wurde theils durch eine Kopfſteuer und theils durch eine Einkommenſteuer erhoben. Die Herzöge von Lancaſter und der Bretagne zahlten jeder 10 Mark; jeder Graf war mit vier Pfund belaſtet; jeder Baron mit vierzig Shilling u. ſ. w. Aber die große Maſſe des Volkes, Kaufleute, oder Handwerker und Bauern waren angeſetzt mit einer größeren kleineren Summe in Gemäßheit des Werths ihres Vermögens.“
Dies war der Steuergeiſt des Mittelalters!
Oder ſehen Sie auf Frankreich. Jm Jahre 1147 erhebt Louis le jeune den 20ten Pfenning Vermögensſteuer von allen Unterthanen, d. h. eine Kapitalſteuer von 5 Procent. Phi lipp der Schöne beruft zum erſten Mal den tiers état zu den états généraux ein, die ihm im Jahre 1302 eine Einkommen- ſteuer von 20 Procent aller Einkünfte bewilligen.
Was würden wohl heutzutage die beſitzenden Klaſſen ſagen, wenn eine Einkommenſteuer 20 Procent ihres Einkommens begehrte?
Unter Johann dem Guten wird 1350 von den Ständen eine von den Königlichen Prinzen bis zum Tagelöhner gehende Steuer von 4 Procent des Einkommens bewilligt.
Erſt mit Karl VII. wird die taille, die Grundſteuer, zur bleibenden Steuer, wie gewiſſe andre Steuern in der Mitte des 14. Jahrhunderts ſeit Philipp VI. von Valois zuerſt bleibend geworden waren.
Unter Johann dem Guten hatte man in der Mitte des 14. Jahrhunderts den ſchüchternen Verſuch gemacht, bei allen Victualien und Handelswaaren eine Auflage von 8 Pfennigen auf das Pfund Geldes zu erheben.
Aber dieſe Steuern waren noch nicht nach dem Geſchmack des Zeitalters. Karl VIII. verwandelt 1484 dieſe Abgaben von Victualien in einen Aufſchlag der Taille, die beiläufig, unter den damaligen Productionsverhältniſſen etwas ganz anderes war, als unſere heutige Grundſteuer.
Für Deutſchland verweiſe ich Sie der Kürze halber auf das treffliche Werk von Lang „Hiſtoriſche Entwicklung der Teutſchen Steuerverfaſſungen“ Berlin 1793, aus welchem ich mir eine einzige Stelle anzuführen erlaube, die Jhnen zeigen wird, wenn und wie unſere Conſumtionsſteuern entſtanden ſind und um ſich gegriffen haben. Lang ſpricht von der Zeit des weſtphäliſchen Friedens. „Damit verfiel man — ſagt er p. 234 — auf die Einführung einer Conſumtionsſteuer, Accis, Licenz, Aufſchlag, Jmpoſt, welches man dermalen als gleichbedeutende Wörter gebraucht. Der Name der Acciſe war ſchon im 14. Jahrhundert nichts mehr Unbekanntes, jedoch mehr eine vorübergehende Zollauflage als eine beſtändige Staatsabgabe. Jn dem nämlichen Geſichtspunkt muß auch ſchon der a. 1556 im Oeſterreichiſchen geſetzte Aufſchlag auf Wein, Mehl, Fiſche und dergleichen, zur Beihilfe gegen die Türken beurtheilt werden.
„Jnsgemein glaubt man, der Urſprung der heut zu Tag gewöhnlichen Conſumtionsſteuern ſchreibe ſich aus den vereinigten Niederlanden her, die für die Erlaubniß (licentia) ihren Feinden, den Spaniern, gewiſſe Waaren zuführen zu dürfen, eine beſtimmte davon benannte Licentabgabe zum erſten eingeführt.
„Von da aus ſoll die Reichsſtadt Cöln als Repreſſal ein Gleiches eingeführt haben. —
„Die erſte Spur eines im Braunſchweigiſchen bezogenen Licents ſoll ſich im Landtagsabſchied vom 3. November 1620 finden. Doch iſt der anno 1639 bereits zur allgemeinen Einführung gemachte Verſuch mißlungen. Dieſe Schwierigkeiten wurden aber ſpäter gehoben ꝛc.“ „Die erſte förmliche General-Conſumtions-Accisordnung in Churſachſen iſt vom Jahre 1707.“ „Gleich dem Licent iſt auch das Stempelpapier eine Erfindung der Holländer, die ſich deſſelben als eines Jmpoſts van de bezegelde brieven bedienten. Anno 1682 wurde der Stempeltax nicht nur im Brandenburgiſchen, ſondern auch in Churſachſen, und zwar hier bei Papier, Schuhen, Stiefeln, Pantoffeln, Perruquen, eingeführt!“
So weit Lang. Sie erſehen hieraus, meine Herren, wie jung dies Syſtem der indirecten Steuern iſt, wie geringfügig und ſchüchtern ſeine erſten Anfänge ſind, wie es genau in der- ſelben Zeit ſich leiſe einzuführen und immer mehr um ſich zu greifen beginnt, in welche, wie ich in meinem angeklagten Vortrag gezeigt habe, die erſte Entwicklung der europäiſchen Bourgeoiſie fällt; wie es dieſe endlich Schritt für Schritt auf ihrem weitern Entwicklungswege zur Macht und Herrſchaft begleitet. Sie ſehen, wie ſtreng hiſtoriſch und unantaſtbar, wie präcis meine Behauptung iſt, die Bourgeoiſie habe die indirecten Steuern zwar nicht erfunden, aber zu einem unerhörten Syſtem entwickelt.
Den innern nothwendigen Grund dieſes Zuſammenhanges — ich habe ihn gleichfalls in meinem Vortrag kurz, aber in ſeiner ganzen Tiefe herausgeſtellt. Jndem das Kapital mehr und mehr zur herrſchenden Macht wird, muß es ſich, ſo gut es eben geht, auch das zu ſichern ſuchen, was alle herrſchenden Stände dem Element, auf welchem ihre Herrſchaft beruht, beizulegen pflegen, das Privilegium der Steuerfreiheit.
Dieſer Zuſammenhang braucht in den Köpfen der Kapitaliſten kein bewußter zu ſein; er iſt dies ſogar nur in den allerſeltenſten Fällen. Aber er iſt nichts deſtoweniger das treibende, producirende Agens dieſer Erſcheinung. Es giebt keinen Zufall in der Geſchichte, und am allerwenigſten bei ſo großen und auffälligen, Hand in Hand mit einander ſich entwickelnden weltbeherrſchenden Thatſachen.
Einer der ſcharfſichtigſten engliſchen Oekonomen, Sir James Steuart, der noch über zehn Jahre vor Adam Smith, im Jahre 1760 ſchrieb, hat bereits einen hellen Blick in dieſen Zuſammenhang des Steuermodus und der politiſchen Herrſchaft geworfen. „I think — ſagt der engliſche Baronet in ſeinem höchſt verdienſtvollen Werk
„Jch glaube einen bemerkenswerthen Unterſchied wahrgenommen zu haben in dem Geſichtspunkt bei der Beſteuerung in Ländern, in welchen dieſe beiden Regierungsformen — nämlich die abſolute und die conſtitutionelle — eingeführt ſind. Unter der reinen (abſoluten) Monarchie ſcheint der Fürſt eiferſüchtig auf den wachſenden Reichthum und legt daher die Steuern auf diejenigen, welche reich werden. Unter der conſtitutionellen Monarchte ſind ſie darauf berechnet, hauptſächlich diejenigen zu treffen, welche arm werden.“
Die unſichtbaren diamantnen Fäden jenes innern Zu- ſammenhanges klar zu legen, welcher die welthiſtoriſchen Thatſachen mit einander verbindet, das gerade nennen wir Philoſophie, nennen wir Wiſſenſchaft, nicht die Aufſchüttung von Material und prangender bibliographiſcher Beleſenheit. Sie finden in meinem angeklagten Vortrag ſo wenig äußeres Material wie möglich angegeben. Mit dieſen Zuſammenhängen gerade beſchäftigte er ſich, während das Material als ſolches ſtillſchweigend auf ſeinem Grunde lag. Er war deshalb gerade nur von einer um ſo tieferen Wiſſenſchaftlichkeit, denn nicht in einem Vortrag, ſondern unter ihm ſoll bergetief, in „purpurner Finſterniß“ die Maſſe des poſitiven Materials ruhen, deſſen Gedankenextract er zu geben hat.
Und dieſen Vortrag hat der Staatsanwalt den unerhörten Muth gehabt als ein Gewebe von Unwahrheiten und Sophismen darzuſtellen! Das hat mich gezwungen um Jhretwie um meinetwillen, Jhnen mindeſtens einen Theil — und einen wie geringen! — jenes Materials, auf dem er beruht, aufzuſchütten und nicht an mich, nur an den Staatsanwalt können Sie ſich halten wegen der großen Zeitbeſchwer, die Jhnen trotz meiner Selbſtbeſchränkung dadurch entſtehen mußte. Aber Sie haben jetzt geſehen, daß jedes meiner Worte dreimal gepanzert iſt in Wiſſenſchaft und in Wahrheit!
Genug alſo mit den wiſſenſchaftlichen Citationen!
Und dennoch, meine Herren, muß ich Jhnen noch eine Autorität citiren, die Jhnen ganz daſſelbe über die indirecten Steuern ſagen wird, was ich geſagt habe, aber es ſoll keine wiſſenſchaftliche Autorität mehr ſein.
Welche Autorität alſo meinen Sie wohl, meine Herren, werde ich Jhnen, um meinen Excurs über die indirecten Steuern abzuſchließen, jetzt citiren?
Nun, Niemand anders als den König! Niemand anders als die Staatsregierung! Niemand anders als das wahrhaftig nicht als revolutionär bekannte Miniſterium Manteuffel!
Unter dem 21. September 1849 überreicht das Staatsmini- ſterium den Kammern eine Allerhöchſte Königliche Botſchaft, durch welche denſelben ein Geſetz-Entwurf zur Einführung einer Einkommen- und Klaſſenſteuer — ein Geſetzentwurf, welcher, wie Sie bald hören werden, nicht zur Annahme gelangte, — unterbreitet wird.
Dieſer Geſetzentwurf, in welchem einerſeits die Abſchaffung der Mahl- und Schlachtſteuer, andererſeits dafür die Einführung einer Klaſſen- und einer dreiprocentigen Einkommenſteuer proponirt wird, wird von dem Staatsminiſterium mit Motiven begleitet, welche wörtlich enthalten, was ich Jhnen heut und in jenem Vortrage geſagt habe. Sie finden dieſelben unter Nr. 171 und 172 der amtlichen Druckſachen der 2. Kammer, Bd. II. Jahrgang 1849, und ich werde mir erlauben, nur einige Stellen aus ihnen vorzuleſen.
„Die ſocialen Verhältniſſe der Gegenwart“ — ſagt das Staatsminiſterium im Eingange dieſer Motive, nachdem es hervorgehoben, daß der Geſetzentwurf nicht eine Vermehrung der Staatseinnahmen bezwecke, ſondern von dem „kaum einer näheren Rechtfertigung bedürfenden“ Grundgedanken ausgehe, eine gerechtere Vertheilung der Steuerlaſt herbeizuführen — „die ſocialen Verhältniſſe der Gegenwart bedürfen einer Berück- ſichtigung dahin, daß die ärmeren Klaſſen des Volkes von denjenigen Staatsabgaben, welche nach ihrer Höhe und nach der Art ihrer Veranlagung eine unverhältnißmäßige Belaſtung herbeiführen, befreit, beziehungsweiſe darin erleichtert werden, der dadurch entſtehende Ausfall in den Staatseinnahmen aber auf diejenigen übertragen werde, welche im Verhältniß des ihnen aus den Staatseinrichtungen erwachſenden Nutzens, und nach Verhältniß ihrer Steuerkraft bisher bei Vertheilung der Staatslaſten nicht entſprechend berückſichtigt worden ſind.
„Dem ganzen Gebäude des Finanz-Syſtems endlich muß eine Grundlage gegeben werden, welche geeignet iſt, das Vertrauen des Volkes in die Gerechtigkeit und Unpartheilichkeit der Steuervertheilung zu erwecken.“
Die Staatsregierung weiſt dann darauf hin, daß ſie ſchon 1847 dem Vereinigten Landtage — aber auch damals ohne Erfolg — das Geſetz einer drei- und resp. zweiprocentigen Einkommenſteuer, um andere Abgaben aufheben zu können, vorge- ſchlagen habe.
Die Regierung bevorwortet nun (p. 3), daß ſie mit höch- ſter Mäßigung und Vorſicht verfahren wolle, daß ſie deshalb nicht damit umgehe, die directe Einkommenſteuer „als ein ſofort und unbeſchränkt anwendbares Erſatzmittel für alle, durch Aufhebung anderer Abgaben eintretenden Ausfälle in den Staatseinnahmen anſehen zu wollen.“ Sie erklärt, daß ſie „nicht mehr als durchaus nöthig“ an den Grundlagen des beſtehenden Steuerſyſtems rütteln und deshalb auch nicht auf den Gedanken eingehen wolle, „die Aufhebung einer Reihe be- ſtehender Steuern im Geſammtbetrage von ca. 30 Millionen Thaler und deren Erſatz durch eine allgemeine Einkommen- ſteuer“ zu verlangen.
Nur die Mahl- und Schlachtſteuer ſolle von den indirecten Steuern einſtweilen aufgehoben und durch eine directe Einkommenſteuer erſetzt werden.
„Mag der Geſetzesvorſchlag in dieſer Beſchränkung — ſagt die K. Staatsregierung wörtlich — hinter den Erwartungen derjenigen zurückbleiben, welche in einer radikalen Umgeſtaltung des ganzen beſtehenden Finanz-Syſtems allein das Heil auf dieſem Gebiete des Staatslebens finden zu können glauben, ſo wird ihm wenigſtens die Anerkennung nicht verſagt werden dürfen, daß er einen Fortſchritt zum Beſſern im Steuerweſen enthalte, namentlich mit Rückſicht auf die ſocialen Verhältniſſe eine richtigere Vertheilung der Staatslaſten, als bis jetzt ſtattfand, zu erreichen ſich bemühe, zugleich aber einen Maßſtab ſchaffe, nach welchem in Zukunft die politiſchen Rechte der Staatsbürger, gegenüber dem Staat und der Gemeinde in einer der Gerechtigkeit und den Jntereſſen des Ganzen ent- ſprechenden Weiſe geordnet werden können.“
Nach und nach werde ſich hoffentlich die Möglichkeit ergeben durch eine erweiterte Anwendung der directen Steuer — ich citire wörtlich — „mit der Ermäßigung und Aufhebung noch mehrerer und zwar ſolcher Abgaben vorzuſchreiten, welche den Anforderungen an eine gleichmäßige, gerechte Vertheilung der öffentlichen Laſten unter möglichſter Erleichterung der ärmeren Volksklaſſen für weniger entſprechend gehalten werden müſſen.“
Die Staatsregierung begründet nun, warum vor allen Dingen die Mahl- und Schlachtſteuer durch eine directe Steuer zu erſetzen ſei, und ich nehme Jhre beſondere Aufmerkſamkeit für die jetzt folgenden Sätze in Anſpruch.
„Es iſt hierbei hauptſächlich hervorzuheben — heißt es in den Motiven der Königlichen Botſchaft p. 8 — wie ſehr durch die Mahl- und Schlachtſteuer in ihrer jetzigen Geſtalt, insbeſondere durch die erſtere, der gemeine Mann gegen den Wohlhabenden überbürdet wird.“ — Ueberbürdet wird, meine Herren! die Königliche Botſchaft ſagt es, wie ich es ſage. „Schon in der mehrerwähnten Denkſchrift — nämlich der von 1847, heißt es weiter — iſt dieſer Punkt beſonders geltend gemacht. Es ſei hier geſtattet, des Beiſpiels wegen hervorzuheben, wie hoch ſich dieſe Ueberlaſtung der ärmeren Bevölkerung — Ueberlaſtung der ärmeren Bevölkerung! die Königliche Botſchaft ſagt, wie ich es ſage! — in Berlin geſtaltet.“
Die Staatsregierung zeigt nun, daß im Durchſchnitt eine Berliner Arbeiterfamilie von Mann, Frau und drei Kindern 1100 Pfd. oder 10 Ctr. Roggen im Jahre verzehre, wovon die Mahlſteuer 2 Thlr. 15 Sgr. betrage.
„Die ärmere Bevölkerung — fährt die Staatsregierung fort — verzehrt hier von Fleiſchſpeiſen vorzugsweiſe Schweinefleiſch. Werden auf eine Arbeiterfamilie nur 6 Pfd. wöchentlich gerechnet, was, wenn ſie nicht zu den ganz heruntergekommenen gehört, gewiß nicht zu hoch gegriffen iſt, ſo ergiebt ſich daraus ein Betrag von 312 Pfd. jährlich, alſo eine Quantität, von welcher mindeſtens ..... 4 Thlr. 7 Sgr. an Steuer entrichtet werden müſſen, was, zu- ſammen mit den obigen ..... 2 „ 15 „ für Brod, im Ganzen die Summe von .. 6 Thlr. 22 Sgr. beträgt, welche eine ſolche Familie jetzt an Steuern entrichten muß, während ſie nach Einführung der Klaſſenſteuer (einſchließlich eines Kommunal-Zuſchlags von 50 %) höchſtens .......... 1 Thlr. 15 Sgr. alſo ............ 5 Thlr. 7 Sgr. weniger als jetzt zu entrichten haben würde. Um wie viel härter — härter, meine Herren — geſtaltet ſich aber das Verhältniß in der Wirklichkeit; um wie viel drückender — drückender, meine Herren — wenn in Betracht gezogen wird, daß der wohlhabende Mann zu dieſer Laſt nicht in einem höheren, ſeiner Wohlhabenheit entſprechenden Maße beiträgt; unter Umſtänden vielmehr in der That viel weniger leiſten darf, als der Arme.“
Viel weniger leiſten darf, als der Arme! — die Königliche Botſchaft ſagt es, wie ich es ſage!
„Mag dagegen auch angeführt werden — fährt die Bot- ſchaft fort — daß die indirecte Steuer in kleinen Raten und auf unmerkliche Weiſe entrichtet werde, immer bleibt die Thatſache beſtehen, daß dem kleinen Mann ein Theil ſeines ſauer verdienten Einkommens, welches er bei einer richtigen Vertheilung der Staatslaſten auf die Verbeſſerung ſeines wirthſchaftlichen Zuſtandes verwenden könnte und wofür ihm keineswegs, wie ebenfalls entgegengeſtellt worden, ein genügender Erſatz dadurch gewährt werden kann, daß ſich der Preis der Arbeit u. ſ. w. einigermaßen den Preiſen der nothwendigſten Lebensbedürfniſſe entſprechend regulirt, durch das jetzige Steuerſyſtem entzogen wird.“
Alſo auch dieſes Argument des Staatsanwalts, daß die arbeitende Klaſſe durch den Arbeitslohn für die durch die indirecte Steuer hervorgebrachte Preisſteigerung entſchädigt wird, wird durch die Königliche Staatsregierung ausdrücklich als unwahr bezeichnet und widerlegt. „Keineswegs,“ ſagen die Motive der Königlichen Botſchaft, ſei dies der Fall. Sie können ſich darüber nicht wundern, meine Herren, daß die Königliche Staatsregierung hierin ſo ſehr mit dem Staatsanwalt aus einandergeht und Dinge ſagt, die nach ihm nichts als Sophismen und Unwahrheiten ſind. Sie pflegt, ehe ſie über ſolche Materien ſpricht, andere Sachkenner zu Rathe zu ziehen als den Staatsanwalt.
Die Königl. Staatsregierung ſchließt ihre Ausführungen hierüber mit den Worten (p. 11): „Der hierdurch herbeigeführte Zuſtand iſt mit den Grundſätzen eines geregelten Staatshaushalts und einer der Gerechtigkeit entſprechenden Steuergeſetzgebung auf die Dauer unverträglich, und würde, ſelbſt wenn nicht weitergehende Steuerreformen durch andere Gründe geboten würden, die Aufſuchung eines Erſatzmittels für die gedachten Steuern nothwendig machen.“
Ebenſo giebt die Botſchaft (p. 12) zu, daß die Gewerbeſteuer, welche nach dem Budget eine directe Steuer ſein ſoll — ich citire wörtlich — „der Abſicht des Geſetzes nur ſehr unvollkommen entſprochen, vielmehr überwiegend die Wirkung einer indirecten Steuer nach ſich gezogen, indem alle diejenigen Gewerbtreibenden, welche ein nur einigermaßen ſicheres Geſchäft führen, ſich auch in der Lage befinden, die ihnen nach Maßgabe ihres Gewerbebetriebes auferlegte Steuer durch Preiserhöhung von den Käufern ihrer Waaren oder von denen, für welche ſie Arbeit leiſten, ganz oder doch größtentheils wieder einzuziehen, ſo daß ſie ſchließlich ſelbſt von den Steuern gar nicht betroffen werden.“
Eben ſo erklärt die Staatsregierung p. 13 der Motive, daß „auch hinſichts der Grundſteuer ein dem eben in Betreff der Gewerbeſteuer geſchilderten ganz ähnliches Verhältniß“ ſtattfand. Eben ſo weiß die Staatsregierung ſehr genau, daß ſogar bei der directen Steuer — und der Staatsanwalt wollte dies nicht einmal von der indirecten gelten laſſen — die unteren Klaſſen wegen ihrer großen Zahl unendlich mehr beitragen als die wohlhabenden Klaſſen und ſie belegt dies damit (p. 14), daß, wie ſie nachweiſt, 4,891,777 Steuerpflichtige im Lande wären, von welchen bei der damaligen Klaſſenſteuer den beiden erſten Hauptklaſſen nur 86,632 Steuerpflichtige mit einem Steuerertrage von 1,661,509 Thlr. angehörten, während die beiden unterſten Hauptklaſſen 4,805,145 Steuerpflichtige mit einem Beitrag von 6,118,781 Thlr. umfaßten.
Und eben ſo weiß die K. Staatsregierung natürlich ſehr gut, daß dies Verhältniß in einem noch weit höheren Grade bei den in directen Steuern ſtattfinde. Denn ſie fährt unmittelbar hierauf wörtlich alſo fort: „Es liegt aber eben dieſes Umſtands wegen die Anordnung einer durchgreifenden, die unterſten Volksklaſſen mit umfaſſenden directen Steuer für Stadt und Land im eigenſten Jntereſſe dieſer Volksklaſſen, indem es nur dadurch möglich wird, die Erhebung allgemeiner Verbrauchsſteuern in den größeren Städten, welche, wie oben ausgeführt, die erſteren viel härter treffen — viel härter treffen, meine Herren; alſo noch weit mehr von ihnen erheben, als die directen Steuern — entbehrlich zu machen, während andererſeits der Umſtand, daß jetzt allen Volksklaſſen durch die Verfaſſung dem Staate gegenüber unmittelbare Rechte eingeräumt ſind, auch deren Verpflichtung, zu den Staatslaſten nach Maßgabe ihrer Kräfte beizutragen, noch mehr als bisher zu begründen im Stande ſein dürfte.“
Ja ſogar das geſteht die Staatsregierung ein, daß die directe Einkommenſteuer, um gerecht zu ſein, eigentlich eine progreſſive Steuer ſein müſſe, wovon ſie jedoch Abſtand nehmen wolle.
Sie ſehen alſo jetzt, meine Herren, handgreiflich, wie die Sache ſteht. Alles, was ich Jhnen geſagt habe, Sie finden es in den Motiven der Königlichen Botſchaft wieder. Die Männer der Wiſſenſchaft haben ſich ſo ſehr die Hälſe abgeſchrieen die Jahrhunderte hindurch, daß es endlich auch bis zu den Ohren der Staatsregierung gedrungen iſt. Nur Ein Staatsanwalt und Ein Gerichtshof haben ſich unberührt erhalten von dem allgemeinen Geräuſch, die Ohren mit Wachs verſtopft wie Odyſſeus vor dem Geſang der Sirenen, und deshalb ſoll ich ins Gefängniß gehen? Wie unbillig! —
Fragen Sie mich nun: welches war das Schickſal dieſes vom Miniſterium Manteuffel vorgeſchlagenen Geſetzentwurfes?
Infandum regina jubes etc.! Schon in der Kommiſſion der 2. Kammer wird nur mit Mühe und Noth die Majorität von 10 gegen 8 Stimmen für den Geſetzesvorſchlag erlangt. Um- ſonſt ruft im Plenum der Finanzminiſter aus (p. 2323 der Stenogr. Protocoll-Seſſion 1849/50): „Die Regierung Sr. Majeſtät des Königs hat es ſeit Jahren für eine unabweisbare Forderung der Zeit erachtet“, dieſe Reform vorzunehmen. Ein Abgeordneter von Berlin entgegnet, worüber ſich der Regierungskommiſſar Bitter ſehr bitter beſchwert (p. 2333 Stenogr. Pr.), der Regierungsvorlage ſogar, daß ſie „lediglich auf einer hohlen Theorie beruhe“, genau ſo, wie mir der Staatsanwalt ſagt, mein Vortrag beruhe darin auf Sophismen und Unwahrheiten.
Endlich wird, wie man in England ſagen würde, vom miniſteriellen Einpeitſcher mit knapper Noth eine äußerſt ſchwache Majorität, eine Majorität von nur 32 Stimmen zu Stande gebracht.
Die höheren Stände erregen aus allen Kräften gegen das Geſetz die öffentliche Meinung, worin ſie, denen alle Mittel zu Gebote ſtehen öffentliche Meinung zu machen, natürlich leichtes Spiel haben, und als der Geſetzentwurf in die erſte Kammer kommt — fällt er und wird verworfen!
Dieſer Geſetzentwurf, trotz der Richtigkeit und Klarheit ſeiner Motive, ſo furchtſam, zitternd und ſchonend in ſeinem dispoſitiven Theil, daß ich ihn niemals unterſchrieben hätte, dieſer Geſetzentwurf, der übrigens auch, wie die K. Staatsregierung ſelbſt erklärte, nur der erſte vorläufige Schritt auf der neuen Bahn ſein ſollte, er wird von der erſten Kammer verworfen! Es wird gleich beim erſten Schritt die neue Bahn gründlich verriegelt! Jhm entgegen votirt die erſte Kammer einen andern Geſetzentwurf, welcher noch jenen ſo ſchonenden, ſo mehr als gemäßigten Geſetzesvorſchlag gerade in den wichtigſten und principiellſten Punkten in ſein Gegentheil umändert. Die Mahl- und Schlachtſteuer wird beibehalten, an Stelle des reinen Procentſatzes der Einkommenſteuer werden weite Stufen geſetzt, für ein ſehr großes Einkommen wird ein Maximum eingeführt, ſo daß ein noch größeres Einkommen unbeſteuert bleiben ſoll u. ſ. w.
Doch laſſen wir wiederum dem Miniſterium Manteuffel das Wort!
Jn der erſten Kammer unterlegen, in der zweiten bei einer mit allen Mitteln des Regierungseinfluſſes aufgebrachten Majorität von nur 32 Stimmen faſt ſo gut wie unterlegen, von der „öffentlichen Meinung“ gehetzt, tritt das Miniſterium Manteuffel am 2. Januar 1851 mit einer neuen Königl. Botſchaft vor die Kammern, in welcher es ſeinen eigenen Geſetzentwurf aufgiebt und das von der erſten Kammer ausgearbeitete Geſetz adoptirt.
„Zwar,“ ruft das Miniſterium Manteuffel mit einem tiefen Seufzer in den Motiven zu dieſer neuen Botſchaft (Kammerdruck- ſachen Seſſion 1850/51, 1. Bd. Nr. 26, p. 22) aus — ich citire wörtlich: „muß die Regierung auch heute noch bei der Anſicht beharren, daß durch Annahme ihres urſprünglichen Vor- ſchlags, nach welchem eine nach gleichen Grundſätzen veranlagte, alle Klaſſen der Steuerpflichtigen umfaſſende, directe Staatsſteuer an die Stelle der jetzt beſtehenden verſchiedenen Steuerformen treten ſollte, dem hervorgetretenen und allſeitig erkannten Bedürfniß nach einer Steuer-Reform gründlicher und in einer dem inzwiſchen geſchaffenen Staatsorganismus ent- ſprechenden Weiſe abgeholfen ſein würde.“ Aber das Mini- ſterium geſteht, daß es den Widerſtand, den ihm Kammer und öffentliche Meinung entgegenſetze, nicht zu brechen vermöge!
„Es durfte hierbei nicht unbeachtet bleiben — ſagen die Motive zu dieſer neuen Königl. Botſchaft p. 22 — daß der Be- ſchluß der zweiten Kammer, durch welchen die Annahme der Regierungsvorlage erfolgte, nur mit einer verhältnißmäßig geringen Majorität (von 32 Stimmen) gefaßt iſt; daß ſogleich nach dieſem Beſchluß und bis zu den Verhandlungen der erſten Kammer über denſelben Gegenſtand die Kundgebungen gegen das beabſichtigte, ſeiner Realiſirung ſchon näher gerückte Steuer-Syſtem aus allen Theilen des Landes entſchiedener und zahlreicher als je, ſeit dem erſten diesfälligen Project der Regierung im Jahre 1847 hervorgetreten ſind und daß der Beſchluß der erſten Kammer daher gewiſſermaßen nur der öffentlichen Stimmung hierüber, wie ſie ſehr be- ſtimmt zu Tage gelegt war, Rechnung getragen hat.“
Und die Staatsregierung erklärt in Folge deſſen p. 23 wörtlich: „ſie darf nach den hervorgetretenen Anzeichen ſich doch der Hoffnung nicht hingeben, für ihr Project die öffentliche Meinung, auf deren Unterſtützung ſie bei deſſen Ausführung rechnen mußte, ſchon jetzt hinlänglich vorbereitet zu finden.“
Und mit dieſem Seufzer nimmt das Miniſterium Manteuffel Abſchied von ſeinem eigenen Geſetzesvorſchlage, den der erſten Kammer adoptirend, welcher unſer jetziges Steuergeſetz bildet, und alſo iſt dieſes entſtanden!
Wenn jener Geſetzvorſchlag und ſeine Motive dem Mini- ſterium Manteuffel zur Ehre gereichen, ſo trifft dagegen das Miniſterium Manteuffel der ſchwere Vorwurf, daß es in dieſer Frage nicht durch zu greifen wußte gegen den Widerſtand der erſten Kammer und der öffentlichen Meinung, die, heutzutage ein Monopol der Beſitzenden, in jeder Frage des Jntereſſes den unteren Klaſſen immer ungünſtig ſein wird. Warum wußte das Miniſterium Manteuffel die öffentliche Meinung hintenanzuſetzen, wenn es ſich darum handelte, den Belagerungszuſtand zu proclamiren oder die Geſchwornengerichte für Preß- und politiſche Vergehen aufzuheben oder ſonſt die öffentlichen Freiheiten zu confisciren?
Sie ſehen, meine Herren, es iſt immer noch ſo, wie Jhnen der im Eingang citirte Bois-Guillebert vor faſt 200 Jahren ge- ſagt hat: die Stimme der Reichen in Steuerſachen und ihre Beſchwerden ſind lauter, geräuſchvoller als die der Armen und machen daher mehr Eindruck als dieſe.
Aber die Thatſache kann man freilich dem Miniſterium Manteuffel nicht beſtreiten, die es in dem Satze ausſpricht: es könne ſich der Hoffnung nicht hingeben, die öffentliche Meinung ſchon jetzt hinreichend vorbereitet zu finden.
Jch ſuche dieſer Thatſache abzuhelfen, welche die Königliche Staatsregierung mit einem ſo tiefen Seufzer conſtatirt, ich ſuche dieſe öffentliche Meinung vorzubereiten, welche die Staatsregierung für die Möglichkeit der von ihr als im Jntereſſe der Gerechtigkeit für „unabweisbar“ erklärten Maßregel bedauernd vermißt — und die Staatsanwaltſchaft mit ehernem Stiefel in meinen Vortrag einbrechend, beſchuldigt dies Thun zu Haß und Verachtung anzureizen und qualificirt es als ein Gemiſch von Unwahrheiten und Sophismen!
Jch verlaſſe jetzt das Gebiet der indirecten Steuern; ich verlaſſe die Ausführungen, durch welche ich das Verbrechen verübt haben ſoll, und gehe zu dem über, was in den Augen des erſten Richters das innere Verbrechen meines Vortrags bildet: die Geſammttendenz deſſelben.
Dieſe Geſammttendenz beſteht in der hiſtoriſchen Entwickelung, daß wie im Mittelalter der Grundbeſitz, in der neueren Zeit das Kapital das herrſchende Princip der Geſellſchaft geweſen, ſo mit dem Jahre 1848 eine dritte und neue Weltperiode eingetreten ſei, welche beſtimmt ſei, die von mir entwickelte ſittliche Jdee des Arbeiterſtandes, das Princip der Arbeit, zum herrſchenden Princip der Geſellſchaft zu erheben.
Zwar kann ſich das Urtheil erſter Jnſtanz dem Anerkenntniß nicht entziehen, daß dies eine rein wiſſenſchaftliche Entwickelung der Geſchichte, wie es ſich ausdrückt, „vom ſubjectiven Standpunkt des Angeklagten aus aufgefaßt“ ſei.
Aber indem mich das Urtheil mit dieſen Worten ſelbſt frei ſpricht, kann es ſich doch wieder nicht enthalten, mich ſpäter gerade deshalb zu verurtheilen, weil ich die gegenwärtige Weltgeſchichtsperiode als eine ſolche darſtelle, die berufen ſei, das Princip des Arbeiterſtandes zum herrſchenden Principe zu geſtalten, den Arbeiterſtand, zu dem ich ausdrücklich in meinem Vortrag alle ohne Ausnahme zähle, die ſich in irgend einer Weiſe der Geſellſchaft nützlich machen, alſo ebenſo Sie, wie mich, zum herrſchenden Stande der Geſellſchaft zu erheben.
Jch habe Jhnen in dieſer Hinſicht die entſetzlichen Wider- ſprüche mit ſich ſelbſt, in welche das Urtheil erſter Jnſtanz verfällt, hinreichend in meiner Appellationsrechtfertigung dargelegt und will das hier weder weiter ausführen, noch wiederholen.
Jch habe Jhnen daſelbſt gezeigt, wie ich nichts als eine ſtreng objective Entwickelung deſſen gegeben habe, was ſich nach nothwendigen geſchichtlichen Geſetzen, wenn auch ſehr langſam und in einem Zeitraum von Jahrhunderten von ſelbſt vollbringt.
Jch habe Jhnen dargelegt, wie mein ganzes Thun kein anderes iſt als das rein wiſſenſchaftliche: wie der Naturforſcher aus einem Embryo die künftige Geſtaltung dieſes Organismus vorausbeſtimmt, ſo aus dem Embryo der gegenwärtigen Weltperiode, wie man füglich die verfloſſenen 15 Jahre derſelben nennen könnte, die künftige Geſtaltung zu erkennen und nachzuweiſen, zu welcher ſie ſich naturgeſetzlich von ſelbſt entwickeln muß.
Jch habe Jhnen gezeigt, wie keine Aufforderung an die arbeitenden Klaſſen, außer der ſich zu bilden, in meinem Vortrag enthalten iſt, wie ſogar jede ſolche ſubjective Auffor derung durch den Jnhalt dieſer objectiven Geſchichtsanſchauung ſelbſt nothwendig ausgeſchloſſen und zum Voraus als unwirkſam und thöricht charakteriſirt iſt.
Jch habe Jhnen endlich bewieſen, wie — horribile dictu! — der erſte Richter, um eine Aufforderung in meinem Vortrag zu finden, meine Worte — verändert, und demſelben Worte, die ich nicht geſprochen habe, hinzufügt und hinzuthut!
Dies Alles will ich hier nicht weiter wiederholen.
Nur einen einzigen Beweis will ich hinzufügen — aber einen Beweis von erdrückendem Gewicht!
Gleichſam intuitiv habe ich in meiner erſten Vertheidigungsrede ausgerufen: Hätte ich meinen Vortrag etwa in der Singakademie gehalten, vor der ſogenannten Elite der guten Ge- ſellſchaft, niemals wäre er angeklagt worden!
Jn der That! Bei dem gewaltigen Aufſehen, das meine Verurtheilung machte, wurde kurz nachher und in Folge derſelben ein Vortrag zu meiner Kenntniß gebracht, welcher meiner Aufmerkſamkeit entgangen war. Ein Vortrag gehalten in der Singakademie ungefähr gleichzeitig mit meinem angeklagten Vortrag, am 15. Febr. 1862, und ſpäter in einem beſondern Abdruck veröffentlicht, den ich Jhnen vorlege. Ein Vortrag, gehalten von Niemand anders als von dem Kgl. Preußiſchen Geheimen Regierungsrath Dr. Engel, dem gegenwärtigen Director des ſtaatlichen ſtatiſtiſchen Büreaus, dem anerkannt erſten Statiſtiker Deutſchlands. Der Vortrag führt den Titel: „Die Volkszählungen, ihre Stellung zur Wiſſenſchaft und ihre Aufgabe in der Geſchichte.“
Jn dieſem Vortrag ſagt der Geh. Rath Engel, was folgt. Jch citire wörtlich, p. 5: „Der dritte Stand hat ſich emancipirt. Eine neue Ariſtokratie des Geldes und des Geiſtes entſteht. Die Gelehrten, Beamten und Kapitaliſten werden als Bourgeoiſie die herrſchende Macht. Jndeß, nachdem die geiſtige vom großen Kapital unterſtützte Arbeit ihr Recht erſtritten, ringt auch die phyſiſche, im Großen und Ganzen kapitalloſe Arbeit um Anerkennung und Gleichberechtigung. Die arbeitenden Klaſſen ſind unter der Allgewalt des vom Dampfe getragenen Jnduſtrialismus bereits zu einem eigenen, zum vierten Stande, zu einer geſellſchaftlichen Macht herangewachſen, die naturgemäß ebenfalls nach der Alleinherrſchaft im Staate ſtrebt, wie dies der erſte, der zweite, der dritte Stand, ſo lange ſie es konnten, gethan.“
Und eben ſo wieder p. 6: „Wie viel nun auch mit dem Siege der Freiheit des Abſatzes für die Production, das iſt die Erzeugung der Reichthümer, errungen ſei, ſo iſt doch der Kampf des vierten Standes damit nicht abgeſchloſſen 4. Für ihn handelt es ſich nicht ſo ſehr um die Erzeugung, um die abſolute Maſſe des ange- ſammelten Reichthums, als um die Vertheilung deſſelben, d. h. um das Verhältniß dieſes Reichthums zur Zahl derer, die daran participiren können und ſollen. Bei einer politiſch und wirthſchaftlich falſchen Leitung der Production iſt die Gefahr cröſusartiger Bereicherung einiger Wenigen gegenüber der Verarmung der Maſſen nicht ganz ausgeſchloſſen 5 und natürlich wird davon der vierte Stand bei ſeiner fortſchreiten den Atomiſirung am ſtärkſten betroffen 6. Dieſer Atomiſirung Einhalt zu thun, die Elemente der in unaufhaltſamer Auflöſung begriffenen alten zwecklos gewordenen Verbände wieder zu ſammeln und aufs Neue in zeitgemäße Formen zu binden, das iſt eine der größten Aufgaben der Zeit. Einer dieſelbe begreifenden ſtaatswirthſchaftlichen Einſicht iſt es, wenn für jetzt auch nur erſt exemplificatoriſch gelungen, neben dem Probleme der rationellſten und größten Production auch das der alle Jntereſſen befriedigendſten Vertheilung zu löſen. Jn der allgemeinen Löſung beſteht der Sieg, die Emancipation des vierten Standes 7. Das mächtige Werkzeug dieſes Sieges iſt die ſociale Selbſthülfe, ja nicht zu verwechſeln mit irgend einer Ausgeburt des Socialismus und Communismus, welche nicht eine geſunde wirthſchaftliche Vertheilung, ſondern eine krankhafte oder gewaltſame reinweg phyſiſche Theilung anſtrebten.“
Sie haben es gehört, meine Herren! Das, was ich in ausführlicher hiſtoriſcher Entwickelung als die neueſte Phaſe des ſich ſtufenweiſe entfaltenden hiſtoriſchen Proceſſes nachweiſe, das, was eben die verbrecheriſche Geſammttendenz meines Vor trags bilden ſoll, der Geheime Rath Engel ſpricht es mit der- ſelben Beſtimmtheit in der ſchärfſten Weiſe aus. „Die arbeitenden Klaſſen — ſagt er — ſind bereits zu einem eigenen, zum vierten Stande, zu einer geſellſchaftlichen Macht herangewachſen, die naturgemäß nach der Alleinherrſchaft im Staate ſtrebt, wie dies der erſte, der zweite, der dritte Stand, ſo lange ſie konnten, gethan.“
Ja, wollte man ſich an den bloßen Wortausdruck halten, ſo ginge der Geheime Rath Engel ſogar noch viel weiter als ich. Denn er ſpricht ausdrücklich von einer Alleinherrſchaft, nach welcher die arbeitenden Klaſſen naturgemäß ſtreben müſſen, während ich — und anders meint es freilich auch der Geheime Rath Engel nicht, wie der Geſammtſinn der angeführten Sätze deutlich zeigt — ausdrücklich nur von der Herrſchaft der Jdee des Arbeiterſtandes ſpreche oder reſpective den Arbeiterſtand in ſofern zum herrſchenden Elemente berufen darſtelle, als er uns Alle, Alle, die ſich der Geſellſchaft in irgend einer Weiſe nützlich machen, umfaßt; in ſofern als er, wie ich ausdrücklich definire, das geſammte Menſchengeſchlecht umfaßt und keinen Keim eines neuen Unterſchiedes mehr in ſich enthält.
Jedenfalls alſo ſagen wir, ich und der Geheime Rath Engel, ganz daſſelbe, genau daſſelbe.
Welche Uebereinſtimmung, meine Herren!
Zur ſelben Zeit ſchreiben wir in unſerem Studirzimmer, Einer von dem Andern nicht wiſſend, öffentliche Vorträge, in welchen wir dieſelben Dinge mit denſelben Worten ſagen!
Dieſelben Wiſſenſchaften haben uns dieſelbe Erkenntniß gegeben!
Warum alſo, frage ich, ſteht der Geheime Rath Engel nicht hier an meiner Seite, auf dieſer Anklagebank, als mein Complice, deſſelben Verbrechens beſchuldigt? Wo iſt die Rechtsgleichheit hingeflohen, meine Herren?
Der Geheime Rath Engel ſagt es — und er ſitzt, wie ihm gebührt, in allen ſtaatlichen Ehren!
Jch ſage es — und die wüthend gewordene Themis wirft mir die Waagſchaale ins Geſicht und ſchlägt nach mir!
Und weiter, meine Herren! Jener vom Geheimen Rath Engel in der Singakademie gehaltene Vortrag iſt ſpäter in der von ihm ſeit 1862 redigirten officiellen Zeitſchrift des ſtatiſtiſchen Bureaus veröffentlicht worden. Dieſe Zeitſchrift wird vom Staate publicirt und verbreitet, aus Staatsmitteln, aus den Steuern der Bürger werden ihre Koſten beſtritten. Es iſt alſo geradezu eine Staatsdoctrin, die ich verkünde, eine Doctrin, die der Staat auf ſeine Koſten und mit ſeinem Anſehn verbreitet — und ich ſtehe auf der Anklagebank und bin verurtheilt!
Und noch mehr, meine Herren!
Als mir nach meiner Verurtheilung jener Vortrag des Geheimen Raths Engel zu Geſichte kam, überſandte ich demſelben, obgleich ich nicht die Ehre hatte, ihn zu kennen, meine verurtheilte Broſchüre mit einigen ſcherzenden Bemerkungen über den ſo verſchiedenen Erfolg, mit welchem wir dieſelbe Theorie entwickelt.
Geheimrath Engel antwortet mir auf dieſe Zuſendung mit einem Brief, den ich, da ich es mit ſeiner ausdrücklichen Autoriſation darf, mir erlauben muß, Jhnen mitzutheilen:
