II. DIE VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
In derselben Zeit, in welcher die Sprache zum Begriff der Volkswirtschaft kam, entstand im Systeme der menschlichen Erkenntnis, der einzelnen Wissenschaften die besondere Wissenschaft der Volkswirtschaftslehre.
Jahrhunderte lang waren einzelne privat- und sozialwirtschaftliche Tatsachen beobachtet und beschrieben, einzelne volkswirtschaftliche Wahrheiten erkannt, in den Moral- und Rechtssystemen wirtschaftliche Fragen erörtert worden. Zu einer besonderen Wissenschaft konnten die einzelnen hierher gehörigen Teile sich erst vereinigén, als die volkswirtschaftlichen Fragen zu früher nie geahnter Bedeutung für die Leitung und Verwaltung der Staaten im 17.—19. Jahrhundert gelangten, zahlreiche Schriftsteller sich mit ihnen beschäftigten, eine Unterweisung der studierenden Jugend in ihnen nötig wurde und zugleich der Aufschwung des wissenschaftlichen Denkens überhaupt dazu führte, die gesammelten volkswirtschaftlichen Sätze und Wahrheiten zu einem selbständigen, durch gewisse Grundgedanken, — wie Geld- und Tauschverkehr, staatliche Wirtschaftspolitik, Arbeit und Arbeitsteilung — verbundenen Systeme zu verknüpfen, wie es die bedeutenden Schriftsteller des 18. Jahrhunderts versuchten. Seither besteht die Volkswirtschaftslehre oder Nationalökonomie als selbständige Wissenschaft. Sie wird teilweise heute auch Nationalökonomik oder Lehre von der nationalen Ökonomie genannt oder politische Ökonomie, wobei freilich der letztere Ausdruck den Nebensinn hat, die aus der Volkswirtschaftslehre heraus entstandenen selbständigen Teile, wie Finanzwirtschaft oder gar auch die Hilfswissenschaften, wie Statistik, mit zu umfassen. J. St. Mill definierte sie als die Wissenschaft, welche die Natur des Reichtums und die Gesetze seiner Produktion und Verteilung untersucht. Aber die Natur des Reichtums ist wesentlich auch technischer Art, und die Gesetze der Reichtumserzeugung und -verteilung erschöpfen das Problem nicht, ganz abgesehen von der Frage, ob wir solche bereits besitzen. Rau definierte: „die Wissenschaft, welche die Natur der Volkswirtschaft entwickelt oder welche zeigt, wie ein Volk durch die wirtschaftlichen Bestrebungen seiner Mitglieder fortwährend mit Sachgütern versorgt wird.“ Roscher „die Lehre von den Entwikkelungsgesetzen der Volkswirtschaft“, womit nur die dynamischen Veränderungen, nicht die statischen Formen der Organisation, die dauernden gleichmäßigen Lebensäußerungen erfaßt sind. Mangoldt äußert sich so: „wissenschaftliche Darlegung der der Wirtschaft zu Grunde liegenden Kräfte, der Richtungen, in denen sie sich äußern, der Gesetze ihrer Wirksamkeit und der Bedingungen ihres Erfolges“. Das gesellschaftliche Moment betonte Fr. J. Neumann zuerst scharf, indem er unsere Wissenschaft „die Lehre von dem Verhalten der Einzelwirtschaften untereinander und zum Staatsganzen“ nennt. Doch genug der Beispiele. Ich möchte sagen: sie ist die Wissenschaft, welche die volkswirtschaftlichen Erscheinungen beschreiben, definieren und aus Ursachen erklären sowie als ein zusammenhängendes Ganzes begreifen will, wobei freilich vorausgesetzt ist, daß die Volkswirtschaft vorher richtig definiert sei. Im Mittelpunkte der Wissenschaft stehen die bei den heutigen Kulturvölkern sich wiederholenden typischen Erscheinungen der Arbeitsteilung und -Organisation, des Verkehrs, der Einkommensverteilung, der gesellschaftlichen Wirtschaftseinrichtungen, welche an bestimmte Formen des privaten und öffentlichen Rechts angelehnt, von gleichen oder ähnlichen psychischen Kräften beherrscht, ähnliche oder gleiche Anordnungen und Bewegungen erzeugen, in ihrer Gesamtbeschreibung eine Statik der gegenwärtigen wirtschaftlichen Kulturwelt, eine Art durchschnittlicher Verfassung derselben darstellen. Von da aus hat die Wissenschaft dann die Abweichungen der einzelnen Volkswirtschaften von einander, die verschiedenen Formen der Organisation da und dort zu konstatieren gesucht, hat gefragt, in welcher Verbindung und Folge die verschiedenen Formen vorkommen und ist so zu der Vorstellung der kausalen Entwickelung der Formen aus einander und der historischen Aufeinanderfolge wirtschaftlicher Zustände gekommen; sie hat so zu der statischen die dynamische Betrachtung gefügt. Und wie sie in ihrem ersten Auftreten schon vermöge sittlich-historischer Werturteile zur Aufstellung von Idealen kam, so hat sie diese praktische Funktion stets bis auf einen gewissen Grad beibehalten. Sie hat neben der Theorie stets praktische Lehren fürs Leben aufgestellt.
Wie jeder Wissenschaft, so kann auch der Volkswirtschaftslehre nur ihr Kern eigentümlich sein; auf ihrer Peripherie deckt sie sich mit zahlreichen Nachbarwissenschaften, mit denen sie Stoff oder Methode teilweise gemeinsam hat, von denen sie empfangend abhängt, die sie gebend befruchtet. Um den Kern kann man daher vernünftigerweise streiten, nicht um die Peripherie, die zumal in den Geisteswissenschaften eine sich stets verwischende und verschiebende Grenze, ein gemeinsames Herrschaftsgebiet verschiedener Wissenschaften darstellt. Die Volkswirtschaftslehre steht mitten inne zwischen den angewandten Naturwissenschaften, der Technologie, Maschinen-, Landwirtschafts-Forstwirtschaftslehre, sowie der Anthropologie, Ethnographie, Klimatologie, der allgemeinen und der speziellen Pflanzen- und Tiergeographie auf der einen Seite, und zwischen den wichtigsten Geisteswissenschaften, der Psychologie, Ethik, Staats-, Rechts-, Gesellschaftslehre auf der anderen. Denn die Volkswirtschaft ist stets zugleich ein Stück Naturgestaltung durch den Menschen und ein Stück Kulturgestaltung durch die fühlende, denkende, handelnde, organisierte Gesellschaft.
Die Stoffabgrenzung und Systematisierung jeder Wissenschaft hängt von ihrem jeweiligen inneren Zustande und den praktischen Zwecken ihrer Wirksamkeit und ihres Unterrichts ab. Was Ad. Smith und seine ersten Nachfolger als einheitliche Lehre vom Volkswohlstande vortrugen, wurde in Deutschland zunächst für die Zwecke der süddeutschen kameralistischen Vorlesungen in drei Teile geteilt. Rau schied die Finanz als besonderen Teil aus, weil sie die größte und selbständigste Einzelwirtschaft behandelt, eine Reihe ihr allein angehöriger Fragen einschließt und er seinen Kameralisten nicht bloß einiges über Steuern und Staatsschulden erzählen, sondern den ganzen Finanzhaushalt eines deutschen Staates schildern wollte. Den übrigen Stoff zerlegte er dann in eine rein abstrakte Theorie und in eine praktische Anwendung. Diese letztere Scheidung entsprach einerseits der damaligen Modevorstellung, die man den Engländern entnommen, daß es eine von Staat und Verwaltung gänzlich unabhängige natürliche Volkswirtschaft gebe, und sie gestattete die saubere logische, überwiegend abstrakte Formulierung der Lehrsätze über Wert, Preis und Einkommensverteilung; sie kam andererseits dem Bedürfnis entgegen, aus der alten verwaltungsrechtlichen und technologischen Kameralistik dem Studierenden das Nötige über Landwirtschaft und Gewerbe und ihre staatliche Pflege gesondert und im Zusammenhange zu sagen. Die Loslösung der Finanzvon der Volkswirtschaftslehre wurde bald auch in der Literatur der anderen Staaten anerkannt, die Scheidung in theoretische und praktische Nationalökonomie, Volkswirtschaftstheorie und Volkswirtschaftspolitik blieb mehr eine deutsche Eigentümlichkeit. Sie hat sich auch bis heute erhalten, nur sind nach und nach andere prinzipielle Gesichtspunkte bei der Scheidung in den Vordergrund getreten. Wir setzen heute eine allgemeine einer speziellen Volkswirtschaftslehre entgegen, ziehen in beiden Teilen das Verhältnis von Staat, Recht, Sitte und Moral zur Volkswirtschaft in Betracht; aber wir suchen das eine Mal eine abstrakte Durchschnittsvolkswirtschaft vorzuführen oder in theoretischer Begründung unser volkswirtschaftliches Wissen zusammenzufassen, und das andere Mal schildern wir eine bestimmte Zeit oder vielmehr ein bestimmtes Volk, eine Völkergruppe nach ihrer wirtschaftlichen Seite in konkreter Einzelausführung.
Die allgemeine heutige Nationalökonomie ist philosophisch-soziologischen Charakters. Sie geht vom Wesen der Gesellschaft und den allgemeinen Ursachen des wirtschaftlichen Lebens und Handelns aus, schildert die typischen Organe und Bewegungen, die wichtigsten Einrichtungen statisch und dynamisch. Sie sucht systematisch und prinzipiell aus den unvollkommenen Bruchstücken unserer Erkenntnis ein Ganzes zu machen: sie schreitet vom Allgemeinen zum Speziellen voran, zieht das Besondere mehr nur zur Illustration der Wahrheiten heran, die sie glaubt lehren zu können. Sie gibt dem Anfänger einen Umriß; für den Gelehrten bildet sie den Versuch, das Spezielle zum Range allgemeiner Wahrheiten zu erheben. Sie kann eine um so geschlossenere Form annehmen, je mehr sie nur in abstrakt-theoretischer Weise auf die Wert- und Einkommensfragen sich beschränkt; sie nähert sich einer ethischen und geschichtsphilosophischen Untersuchung, wenn sie die gesamten volkswirtschaftlichen Erscheinungen im Zusammenhange mit ihren letzten gesellschaftlichen Ursachen vorführen will.
Umgekehrt ist die spezielle Nationalökonomie historisch und praktischverwaltungsrechtlich; sie erzählt die neuere volkswirtschaftliche Entwickelung Westeuropas oder eines einzelnen Landes nach Perioden oder Hauptzweigen der Volkswirtschaft. Sie geht vom Konkreten, Einzelnen aus und erörtert das Detail der Ursachen und Einrichtungen; sie gestattet den Anfänger in die methodische Untersuchung der einzelnen Probleme nach allen Seiten einzuführen; sie ist deskriptiv in ihrer Grundlage, sie muß in ihren Erörterungen auf alle möglichen Nachbargebiete und Nebenfolgen kommen; sie gibt einen festen Boden unter die Füße, rekurriert aber natürlich stets auf die allgemeinen Wahrheiten, die aus der allgemeinen Nationalökonomie sowie aus der Ethik oder aus soziologisch-gesellschaftswissenschaftlichen Vorstellungsreihen stammen. Wie sie in erster Linie das einzelne aus seinen Ursachen erklärt und aus dem bisherigen Gange der Ereignisse auf die Zukunft schließt, so mischen sich in die letzteren Schlüsse stets als leitende Motive ethische Wertvorstellungen und teleologische Weltbilder über den Gang der menschlichen Geschichte und das Schicksal des betreffenden Staates ein.
Die beiden in Deutschland üblichen Teile der Volkswirtschaftslehre stellen so berechtigte Gegensätze dar; sie ergänzen sich im Stoff und in der Methode; ihre Nebeneinanderstellung im Unterrichte und in den Lehrbüchern hat sich bewährt. Es liegen keine Anzeichen vor, daß sie einer anderen Behandlung und Abteilung Platz machen werden; sie erfüllen ihren Zweck um so besser, je mehr der eine Teil auf breitester philosophischer, der andere auf historischer und verwaltungsrechtlicher Grundlage und praktischer Weltkenntnis ruht. Sie entsprechen den verschiedenen Wegen menschlicher Erkenntnisgewinnung, die sich stets ergänzen müssen2.
Wenn wir im folgenden nun von der Methode der Volkswirtschaftslehre reden, so könnte es angezeigt erscheinen, dabei immer wieder diese beiden Teile zu unterscheiden. Und doch ist es nicht am Platze; denn in beiden spielen die verschiedenen Hilfsmittel der Erkenntnis ineinander über. Und der sachverständige Leser wird auch so bemerken, welche Erörterung mehr auf die allgemeine, welche mehr auf die spezielle Volkswirtschaft sich bezieht.
