Die Volkswirtschaft, die Volkswirtschaftslehre und ihre Methode

VI. DIE SYSTEME ODER ALLGEMEINEN THEORIEN ÜBER STAAT, RECHT UND VOLKSWIRTSCHAFT

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VI. DIE SYSTEME ODER ALLGEMEINEN THEORIEN ÜBER STAAT, RECHT UND VOLKSWIRTSCHAFT

In dem Maße, als das gesellschaftliche Leben komplizierter wurde, die Arbeitsteilung besondere Berufe schuf, in diesen besonderen Berufskreisen ein spezielles Wissen sich sammelte und systematisch zusammengefaßt oder stückweise von Spezialisten behandelt wurde, entstanden die besonderen Wissenschaften vom Staate, vom Rechte, von der Volkswirtschaft. Diese Wissenschaften hatten von Anfang an ihren konkreten Stoff, mit einer Summe einzelner Beobachtungen, Urteile, Wahrheiten; sie suchten aber, zumal im Anfang und soweit ihre Behandlung in den Händen von Philosophen, Moralisten, Volksbeglückern lag, zugleich und in erster Linie eine einheitliche systematische Form und oberste letzte Prinzipien, aus denen die einzelnen Regeln des Handelns abzuleiten wären. Sie stellten sich insofern auch nach der Ausscheidung aus der Ethik als Teile der Moralsysteme, als basiert auf eine bestimmte Weltanschauung dar. Und so bildeten sich die verschiedenen Staats- und Rechtstheorien, die verschiedenen Volkswirtschaftstheorien, die teils gleichzeitig nebeneinander entstanden und einander bekämpften, teils in ihrem historischen Wechsel, in ihrem bald steigenden, bald sinkenden Einfluß einander ablösten. Sie sind in dem Punkte allen Glaubens- und allen Moralsystemen gleich, daß keines dieser Systeme für sich die volle Wahrheit und in seinen obersten Prinzipien unanfechtbare Erkenntnis darstellt. Sie nähern sich nur in ihrer Gesamtheit dieser an. Es sind die vorläufigen Versuche, aus den Bruchstücken unserer Erkenntnis ein Ganzes zu machen, um so fähig zu werden, in einheitlicher Weise Ideale aufzustellen und das praktische Leben zu regulieren.

Daher haben entgegengesetzte Staatstheorien seit den Tagen der Sophisten und seit den großen mittelalterlichen Streitigkeiten zwischen Kaiser und Papst das politische und rechtliche Leben beherrscht; die einen leiten den Staat aus einem Vertrage der Individuen, die anderen aus einer göttlichen Ordnung und dem Einfluß objektiver Mächte ab. So haben wir, seit es eine volkswirtschaftliche Literatur von Bedeutung gibt, konservative, liberale, ultramontane und sozialistische Theorien, die den verschiedenen prinzipiellen Standpunkten in der Staatsauffassung, in der Ethik und in der Philosophie entsprechen; sie stellen hauptsächlich verschiedene Ideale für die wirtschaftliche Moral, für die soziale und wirtschaftliche Politik auf und sind mit ihrem zeitweisen Hervortreten, ihrem periodischem Einfluß, ja ihrer Herrschaft selbst zu wichtigen Elementen und Verursachungssystemen der Entwickelung geworden; sie haben um so mehr gewirkt, je mehr sie verstanden, einerseits in den Dienst großer berechtigter Zeitinteressen und Strömungen zu treten und andererseits zugleich die Fortschritte der wirklichen, auf Erfahrung gestützten Erkenntnis der volkswirtschaftlichen Erscheinungen in sich aufzunehmen.

Die ökonomischen Theorien des Mittelalters haben ihre einheitlichen Wurzeln im Christentume und in der christlichen Moral, in der Lehre vom justum pretium und vom Wucher. Die staatswirtschaftlichen Theorien des 16.—18. Jahrhunderts, die man unter dem Namen des Merkantilismus zusammenfaßt, sind überwiegend einer Weltanschauung entsprungen, die auf die Gedankenwelt des späteren römischen Imperiums und des römischen Rechtes sich stützte; die absolutistischen Gedanken von Machiavell, Bodinus, Hobbes, Pufendorf und Christian Wolf stehen im Zentrum derselben5. Als höchster Zweck erscheint die moderne Staatsbildung; wie die einzelnen Grundherrschaften, Städte, Kreise, Territorien einem Herrscher, einem Gesetz, einer Verwaltung unterworfen werden, so sollen die einzelnen Wirtschaften zu einem Markte zusammenwachsen, durch Verkehr, Arbeitsteilung und einheitliche Geldzirkulation verbunden werden; ein gutes Münzwesen, eine lebendige Geldzirkulation erscheint als das wichtigste Hilfsmittel hierfür; Exportindustrien, Kolonien, auswärtiger Handel, Bergbau schaffen Geldüberfluß und reichliche Geldzirkulation; das im Lande befindliche Geld soll nicht hinausgelassen werden; die ganze nationale Volkswirtschaft soll durch Zollbarrieren, die Handel und Industrie indirekt beeinflussen und lenken, einheitlich zusammengefaßt werden; dem Auslande steht man feindlich gegenüber, man kämpft mit ihm um den Absatz, um die Kolonien, um die Handelsvorherrschaft; das Volk erscheint als träge Masse, die vom Staatsmanne gelenkt, zum Fortschritte veranlaßt werden muß. In diesen Sätzen stecken viele richtige und manche falsche Beobachtungen und Urteile; hauptsächlich aber sehen wir in dieser Theorie große praktisch-historisch berechtigte Zeitströmungen; auf dem Boden einer einseitigen Weltanschauung und Staatslehre wurde dem Handeln adäquate Zeitideale vorgehalten.

Die Naturlehre der Volkswirtschaft, wie sie von den Physiokraten und Adam Smith begründet wurde, ging von naturwissenschaftlichen und naturrechtlichen Ideen aus; sie betrachtet die Volkswirtschaft unter dem Bilde eines natürlich harmonisch geordneten Systems individueller, egoistisch handelnder Kräfte, aus dessen Spiel der theistische Optimismus aber nur günstige Folgen abzuleiten vermochte. Es war eine Theorie, welche die Ideale des Individualismus und Liberalismus predigte, den Staat für nahezu überflüssig, jeden Staatsmann für einen schlechten Kerl erklärte, die Beseitigung aller mittelalterlichen Einrichtungen auf ihre Fahne schrieb. Es waren große praktische Reformbedürfnisse, denen diese Theorie ebenso diente, wie einstens die merkantilistische und wie neuerdings die sozialistische.

Diese baut sich auf einer materialistischen Überschätzung der äußeren Güter und des äußerlichen Glückes, auf der Negation einer jen eitigen Welt, auf der Verkennung des innersten Wesens der menschlichen Natur auf. Aber sie kommt großen praktischen Bedürfnissen der Zeit, dem Zuge nach demokratischer Gestaltung, nach Gleichheit, nach technischem Fortschritt, nach staatlicher Zentralisation entgegen. Die sozialistische Weltanschauung hat manche Elemente mit der Aufklärung gemein — so den politischen Radikalismus, die Verherrlichung der Republik, die Absicht, nach logischen Kategorien die Gesellschaftswelt einzurenken — andere mit der Philosophie des 19. Jahrhunderts — ihre Geschichtsphilosophie ist Hegel und Feuerbach entnommen. Ihre ganze Nationalökonomie ist den einseitigen Abstraktionen Ricardos entlehnt. Ihr Ideal ist die Beseitigung der Vermögens- und Einkommensungleichheit, die Aufhebung jeder Klassenherrschaft, womöglich aller Klassengegensätze; die Hebung und Förderung der arbeitenden Klassen ist das berechtigte Ziel, dem sie dient; sie hat auf diesem Wege schon Großes erreicht. Ihre Lehren stellen einen natürlichen Rückschlag gegen die Ein eitigkeit der Naturlehre der freien Konkurrenz dar; sie dienen den Interessen des dritten Standes, wie jene dem Mittelstande förderlich waren. Im ganzen sind sie aber nicht minder einseitig, haben zwar viele Untersuchungen angeregt, stehen in ihrem Kern aber einer tieferen Erkenntnis mindestens so fern, als die ihnen vorausgegangenen Manchesterleute. Ja man könnte sagen, methodologisch übertrieben sie die rationalistischen Irrtümer dieser.

Aber auch die weniger extremen Theorien und Systeme der Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik der Gegenwart sind stets bis auf einen gewissen Grad, soweit sie zu einer geschlossenen Einheit gelangen und von ihr aus Ideale für die Zukunft aufstellen, notwendig von einer bestimmten Weltanschauung, von einem individuellen Bilde der Welt- und Geschichtsentwickelung aus entworfen. Nur wer über die großen Institutionen des Staates, des Privatrechts, der wirtschaftlichen Organisation sich ein konkretes Entwickelungsbild im ganzen macht, kann sagen, wohin die Zukunft treiben werde und solle. Und dieses Bild bleibt in gewissem Sinne ein subjektives, jedenfalls durch konstruktive Phantasievorstellungen ergänztes, meist auf teleologischen Betrachtungen beruhendes. Mögen die einzelnen Theoretiker dabei noch so hoch stehen, mögen sie sich frei wissen von allen Klassen- und Parteiinteressen, welche ebenfalls ihre eigenen nationalökonomischen Theorien aufstellen, in eben dem Maße, als diese praktische Politik treiben, praktische Ideale des Handelns aufstellen, gehen sie von einem Glauben, einer individuellen Weltanschauung aus und sind ihre Lehren, so viel wirkliche Wissenschaft darin stecken mag, nicht fähig, alle Menschen von ihrer Wahrheit gleichmäßig zu überzeugen. Das gilt von den staatssozialistischen Idealen A. Wagners ebenso, wie von den gewerkvereinlichen Brentanos, von den maßvollen Reformplänen des Vereins für Sozialpolitik, wie von den radikalen der englischen Fabier.

Und nicht bloß die Ideale der Zukunft und die Systeme unterliegen dieser Schranke, auch alle Urteile über die großen historischen Erscheinungen, über Staatenbildung und Staatenuntergang, über soziale Revolutionen, über wirtschaftlichen und sonstigen kulturellen Fortschritt oder Rückschritt stehen, so sehr sie daneben auf der genauesten möglichen Kenntnis des einzelnen beruhen mögen, auf demselben Boden, sind gefällt mit Hilfe von Deduktionen aus Prämissen teleologischer Art, aus Welt- und Geschichtsbildern, die in verschiedener Weise je nach Weltanschauung und Persönlichkeit sich bilden. Sie enthalten nie mehr als Annäherungswerte, als vorläufige Versuche; sie enthalten in sich nicht dasjenige Kriterium der Wahrheit, das die vollendete Wissenschaft in Anspruch nehmen muß, daß jeder Untersuchende zu demselben Ergebnis kommen müsse.

Die strengere Wissenschaft strebt nach diesem großen Ziele, sie sucht unumstößliche Wahrheiten zu erhalten; sie hat es in den Gebieten einfacherer Verwickelung der Erscheinungen erreicht. Sie kann das, je mehr sie sich zunächst auf die Untersuchung des einzelnen beschränkt; je mehr sie das tut, desto mehr muß sie aber auch verzichten Ideale aufzustellen, ein Sollen zu lehren. Denn dieses geht immer nur aus dem Zusammenhange des Ganzen hervor. Wenn daher die strengere Wissenschaft auch auf unserem Gebiete die Resignation zu fordern anfängt, man solle zunächst nur erklären, wie die Dinge geworden seien, so gibt sie darum die Hoffnung nicht auf, einer späteren besseren Ordnung des menschlichen Lebens zu dienen, einer höheren Art der Pflichterfüllung und des Sollens die Wege zu bahnen; sie will nur vorläufig sich im Sinne einer berechtigten Arbeitsteilung auf das Erkennen beschränken, zumal im Gebiete der Staats- und Sozialwissenschaft stets zu beobachten war, daß hier noch mehr als sonst wo die Hoffnung, durch bestimmte Untersuchungen irgend welcher subjektiven Auffassung des Sollens eine Stütze zu bieten, immer wieder die Objektivität des wissenschaftlichen Verfahrens getrübt hat. Man kann deshalb prinzipiell zugeben, daß das letzte Ziel aller Erkenntnis ein praktisches sei, daß das Wollen immer vor dem Intellekt da ist, ihn regiert und sein Herrscher bleibt; daß jeder Fort schritt der Erkenntnis selbst eine Tat des Willens ist; man kann auch zugeben, daß für bestimmte Lehrzwecke der Unterricht, zumal der in der praktischen Nationalökonomie und Finanzwissenschaft, die Erklärung des Bestehenden passenderweise verbinde mit Hinweisen auf die wahrscheinliche künftige Entwickelung und auf die Vorzüge einer bestimmten Art der Entwickelung. Und man kann trotzdem im Interesse eben des rein wissenschaftlichen Fortschrittes es für richtiger halten, zunächst die wissenschaftlichen Untersuchungen auf dem Boden strengerer Methoden möglichst darauf zu beschränken, die Erscheinungen 1. richtig zu beobachten, 2. sie zu definieren und zu klassifizieren und 3. sie aus Ursachen zu erklären6.

Wenn wir diese drei geistigen Operationen im folgenden nach einander kurz besprechen, so geschieht es nicht in dem Sinne, als ob sie ganz getrennt und stets in der angeführten Reihenfolge je für sich vollzogen werden könnten; sie greifen stets ineinander über; der erste Schritt der Beobachtung setzt schon richtige Namen und Klassifikation voraus; jede gute Beobachtung gibt Kausalerklärungen. Aber immer ist die rohe Beobachtung der Anfang, die vollendete Kausalerklärung das Ende des wissenschaftlichen Verfahrens.