Das Kapital · Bd. I · 1867
Anhang zu Kapitel I, 1. Die Werthform.
Anhang zu Kapitel I, 1. Die Werthform.
Die Analyse der Waare hat gezeigt, dass sie ein Doppeltes ist, Gebrauchswerth und Werth. Damit ein Ding daher Waarenform besitze, muss es Doppelform besitzen, die Form eines Gebrauchswerths und die Form des Werths. Die Form des Gebrauchswerths ist die Form des Waarenkörpers selbst, Eisen, Leinwand u. s. w., seine handgreiflich sinnliche Daseinsform. Es ist diess die Naturalform der Waare. Die Werthform der Waare ist dagegen ihre gesellschaftliche Form.
Wie wird der Werth einer Waare nun ausgedrückt? Wie gewinnt er also eigne Erscheinungsform? Durch das Verhältniss verschiedner Waaren. Um die in solchem Verhältniss enthaltene Form richtig zu analysiren, müssen wir von ihrer einfachsten, unentwickeltsten Gestalt ausgehn. Das einfachste Verhältniss einer Waare ist offenbar ihr Verhältniss zu einer einzigen, andren Waare, gleichgültig welcher. Das Verhältniss zweier Waaren liefert daher den einfachsten Werthausdruck für eine Waare.
I. Einfache Werthform.
20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder: 20 Ellen Leinwand sind 1 Rock werth.
Das Geheimniss aller Werthform muss in dieser einfachen Werthform stecken. Ihre Analyse bietet daher die eigentliche Schwierigkeit.
§. 1. Die beiden Pole des Werthausdrucks: Relative Werthform und Aequivalentform.
In dem einfachen Werthausdruck spielen die zwei Waarenarten Leinwand und Rock offenbar zwei verschiedne Rollen. Die Leinwand ist die Waare, welcheihren Werth in einem von ihrverschiedenartigen Waarenkörper, dem Rock, ausdrückt. Andrerseits dient die Waarenart Rock als das Material, worin Werth ausgedrückt wird. Die eine Waare spielt eine aktive, die andre eine passive Rolle. Von der Waare nun, welche ihren Werth in einer andren Waare ausdrückt, sagen wir: Ihr Werth ist als relativer Werth dargestellt, oder sie befindet sich in relativer Werthform. Von der andern Waare dagegen, hier dem Rock, die zum Material des Werthausdrucks dient, sagen wir: Sie funktionirt als Aequivalent der ersten Waare, oder befindet sich in der Aequivalentform.
Ohne nun noch tiefer zu analysiren, sind von vorn herein folgende Punkte klar:
a) Die Unzertrennlich keit der beiden Formen.
Relative Werthform und Aequivalentform sind zu einander gehörige, sich wechselseitig bedingende, unzertrennliche Momente desselben Werthausdrucks.
b) Die Polarität der beiden Formen.
Andrerseits sind diese beiden Formen einander ausschliessende oder entgegengesetzte Extreme, d. h. Pole, desselben Werthausdrucks. Sie vertheilen sich stets auf die verschiedenen Waaren, die der Werthausdruck auf einander bezieht. Ich kann z. B. den Werth der Leinwand nicht in Leinwand ausdrücken. 20 Ellen Leinwand = 20 Ellen Leinwand ist kein Werthausdruck, sondern drückt nur ein bestimmtes Quantum des Gebrauchsgegenstands Leinwand aus. Der Werth der Leinwand kann also nur in andrer Waare, d. h. nur relativ ausgedrückt werden. Die relative Werthform der Leinwand unterstellt also, dass irgend eine andre Waare sich ihr gegenüber in der Aequivalentform befindet. Andrerseits, diese andre Waare, hier der Rock, die als Aequivalent der Leinwand figurirt, sich also in Aequivalentform befindet, kann sich nicht gleichzeitig in relativer Werthform befinden. Nicht sie drückt ihren Werth aus. Sie liefert nur dem Werthausdruck andrer Waare das Material.
Allerdings schliesst der Ausdruck: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder: 20 Ellen Leinwand sind 1 Rock werth, auch die Rückbeziehung ein: 1 Rock = 20 Ellen Leinwand oder: 1 Rock ist 20 Ellen Leinwand werth. Aber so muss ich doch die Gleichung umkehren, um den Werth des Rocks relativ auszudrücken, und sobald ich das thue, wird die Leinwand Aequivalent statt des Rockes. Dieselbe Waare kann also in demselben Werthausdruck nicht gleichzeitig in beiden Formen auftreten. Diese schliessen sich vielmehr polarisch aus.
Denken wir uns Tauschhandel zwischen Leinwandproducent A und Rockproducent B. Bevor sie Handels einig werden, sagt A: 20 Ellen Leinwand sind 2 Röcke werth (20 Ellen Leinwand = 2 Röcke), B dagegen: 1 Rock ist 22 Ellen Leinwand werth (1 Rock = 22 Ellen Leinwand). Endlich, nachdem sie lang gemarktet, stimmen sie überein. A sagt: 20 Ellen Leinwand sind 1 Rock werth, und B sagt: 1 Rock ist 20 Ellen Leinwand werth. Hier befinden sich beide, Leinwand und Rock, gleichzeitig in relativer Werthform und in Aequivalentform. Aber, notabene, für zwei verschiedene Personen und in zwei verschiedenen Werthaus drücken, welche nur gleichzeitig ins Leben treten. Für A befindet sich seine Leinwand, — denn für ihn geht die Initiative von seiner Waare aus — in relativer Werthform, die Waare des Andren, der Rock dagegen, in Aequivalentform. Umgekehrt vom Standpunkt des B. Dieselbe Waare besitzt also niemals, auch nicht in diesem Fall, die beiden Formen gleichzeitig in demselben Werthausdruck.
c) Relativer Werth und Aequivalent sind nur Formen des Werths.
Relativer Werth und Aequivalent sind beide nur Formen des Waaren- werths. Ob eine Waare sich nun in der einen Form befindet oder in der polarisch entgegengesetzten, hängt ausschliesslich von ihrer Stelle im Werthausdruck ab. Diess tritt schlagend hervor in der von uns hier zunächst betrachteten einfachen Werthform. Dem Inhalt nach sind die beiden Ausdrücke:
1) 20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder: 20 Ellen Leinwand sind 1 Rock werth,
2) 1 Rock = 20 Ellen Leinwand oder: 1 Rock ist 20 Ellen Leinwand werth, durchaus nicht verschieden. Der Form nach sind sie nicht nur verschieden, sondern entgegengesetzt. In dem Ausdruck 1) wird der Werth der Leinwand relativ ausgedrückt. Sie befindet sich daher in der relativen Werthform, während gleichzeitig der Werth des Rocks als Aequivalent ausgedrückt ist. Er befindet sich daher in der Aequivalentform. Drehe ich nun den Ausdruck 1) um, so erhalte ich den Ausdruck 2). Die Waaren wechseln die Stellen, und sofort befindet sich der Rock in relativer Werthform, die Leinwand dagegen in Aequivalentform. Weil sie die respektiven Stellen in demselben Werthausdruck gewechselt, haben sie die Werthform gewechselt.
§. 2. Die relative Werthform.
a) Gleichheitsverhältniss.
Da es die Leinwand ist, welche ihren Werth ausdrücken soll, geht von ihr die Initiative aus. Sie tritt in ein Verhältniss zum Rock, d. h. zu irgend einer andren, von ihr selbst verschiedenartigen Waare. Diess Verhältniss ist Verhältniss der Gleichsetzung. Die Basis des Ausdrucks: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock ist in der That: Leinwand = Rock, was in Worten ausgedrückt nur heisst: die Waarenart Rock ist gleicher Natur, gleicher Substanz mit der von ihr verschiedenen Waarenart Leinwand. Man übersieht das meist, weil die Aufmerksamkeit durch das quantitative Verhältniss absorbirt wird, d. h. durch die bestimmte Proportion, worin die eine Waarenart der andern gleichgesetzt ist. Man vergisst, dass die Grössen verschiedner Dinge erst quantitativ vergleichbar sind nach ihrer Reduktion auf dieselbe Einheit. Nur als Ausdrücke derselben Einheit sind sie gleichnamige, daher kommensurable Grössen. In obigem Ausdruck verhält sich also die Leinwand zum Rock als Ihresgleichen, oder der Rock wird auf die Leinwand bezogen als Ding von derselben Substanz, Wesensgleiches. Er wird ihr also qualitativ gleichgesetzt.
b) Werthverhältniss.
Der Rock ist nur dasselbe wie die Leinwand, soweit beide Werthe sind. Dass also die Leinwand sich zum Rock als ihresgleichen verhält, oder dass der Rock als Ding von derselben Substanz der Leinwand gleichgesetzt wird, drückt aus, dass der Rock in diesem Verhältniss als Werth gilt. Er wird der Leinwand gleichgesetzt, sofern sie ebenfalls Werth ist. Das Gleichheitsverhältniss ist also Werthverhältniss, das Werthverhältniss aber vor allem Ausdruck des Werths oder des Werthseins der Waare, welche ihren Werth ausdrückt. Als Gebrauchswerth oder Waarenkörper unterscheidet sich die Leinwand vom Rock. Ihr Werthsein kommt dagegen zum Vorschein, drückt sich aus in einem Verhältniss, worin eine andre Waarenart, der Rock, ihr gleichgesetzt wird oder als ihr Wesensgleiches gilt.
c) Qualitativer Gehalt der im Werthverhältniss enthaltenen relativen Werthform.
Werth ist der Rock nur, so weit er dinglicher Ausdruck der in seiner Produktion verausgabten menschlichen Arbeitskraft ist, also Gallerte abstrakter menschlicher Arbeit — abstrakter Arbeit, weil von dem bestimmten, nützlichen, konkreten Charakter der in ihm enthaltenen Arbeit abstrahirt wird, menschlicher Arbeit, weil die Arbeit hier nur als Verausgabung menschlicher Arbeitskraft überhaupt zählt. Die Leinwand kann sich also nicht zum Rock als einem Werthding verhalten oder nicht auf den Rock als Werth bezogen werden, ohne auf ihn als einen Körper bezogen zu werden, dessen einziger Stoff aus menschlicher Arbeit besteht. Aber als Werth ist die Leinwand Gallerte derselben menschlichen Arbeit. Innerhalb dieses Verhältnisses repräsentirt also der Körper Rock die der Leinwand mit ihm gemeinschaftliche Werthsubstanz, d. h. menschliche Arbeit. Innerhalb dieses Verhältnisses gilt also der Rock nur als Gestalt von Werth, daher auch als Werthgestalt der Leinwand, als sinnliche Erscheinungsform des Leinwandwerths. So wird, vermittelst des Werthverhältnisses, der Werth einer Waare im Gebrauchswerth einer andern Waare ausgedrückt, d. h. in einem andern, von ihm selbst verschiedenartigen Waarenkörper.
d) Quantitative Bestimmtheit der im Werthverhältniss enthaltenen relativen Werthform.
Die 20 Ellen Leinwand sind jedoch nicht nur Werth überhaupt, d. h. Gallerte menschlicher Arbeit, sondern sie sind Werth von bestimmter Grösse, d. h. in ihnen ist ein bestimmtes Quantum menschlicher Arbeit vergegenständlicht. Im Werthverhältniss der Leinwand zum Rock wird daher die Waarenart Rock nicht nur als Werthkörper überhaupt, d. h. als Verkörperung menschlicher Arbeit, der Leinwand qualitativ gleichgesetzt, sondern ein bestimmtes Quantum dieses Werthkörpers, 1 Rock, nicht 1 Dutzend u. s. w., soweit in 1 Rock grade so viel Werthsubstanz oder menschliche Arbeit steckt als in 20 Ellen Leinwand.
e) Das Ganze der relativen Werthform.
Durch den relativen Werthausdruck erhält also erstens der Werth der Waare eine von ihrem eignen Gebrauchswerth unterschiedne Form. Die Gebrauchsform dieser Waare ist z. B. Leinwand. Ihre Werthform besitzt sie dagegen in ihrem Gleichheitsverhältniss zum Rock. Durch diess Verhältniss der Gleichheit wird ein andrer sinnlich von ihr unterschiedner Waarenkörper zum Spiegel ihres eignen Werthseins, zu ihrer eignen Werthgestalt. So gewinnt sie eine von ihrer Naturalform unterschiedene, unabhängige und selbstständige Werthform. Zweitens aber, als Werth von bestimmter Grösse, als bestimmte Werthgrösse, ist sie quantitativ gemessen durch das quantitativ bestimmte Verhältniss oder die Proportion, worin ihr der andre Waarenkörper gleichgesetzt ist.
§. 3. Die Aequivalentform.
a) Die Form der unmittelbaren Austauschbarkeit.
Als Werthe sind alle Waaren gleichgeltende, durch einander ersetzbare oder vertauschbare Ausdrücke derselben Einheit, der menschlichen Arbeit. Eine Waare ist daher überhaupt mit andrer Waare austauschbar, sofern sie eine Form besitzt, worin sie als Werth erscheint. Ein Waarenkörper ist unmittelbar austauschbar mit andrer Waare, soweit seine unmittelbare Form, d. h. seine eigne Körper- oder Naturalform andrer Waare gegenüber Werth vorstellt oder als Werthgestalt gilt. Diese Eigenschaft besitzt der Rock im Werthverhältniss der Leinwand zu ihm. Der Werth der Leinwand wäre sonst nicht ausdrückbar in dem Ding Rock. Dass eine Waare also überhaupt Aequivalentform hat, heisst nur: durch ihren Platz im Werthausdruck gilt ihre eigne Naturalform als Werthform für andre Waare oder besitzt sie die Form unmittelbarer Austauschbarkeit mit andrer Waare. Sie braucht also nicht erst eine von ihrer unmittelbaren Naturalform unterschiedne Form anzunehmen, um andrer Waare als Werth zu erscheinen, als Werth zu gelten und aufsie als Werth zu wirken.
b) Quantitative Bestimmtheit ist nicht enthalten in der Aequivalentform.
Dass ein Ding, welches die Form Rock hat, unmittelbar austauschbar mit Leinwand, oder ein Ding, welches die Form Gold hat, unmittelbar austauschbar mit allen andren Waaren ist, — diese Aequivalentform eines Dings enthält durchaus keine quantitative Bestimmtheit. Die entgegengesetzte irrige Ansicht entspringt aus folgenden Ursachen:
Erstens: Die Waare Rock z. B., welche zum Material für den Werthaus druck der Leinwand dient, ist innerhalb eines solchen Ausdrucks auch stets quantitativ bestimmt, wie 1 Rock, nicht 12 Röcke u. s. w. Aber warum? Weil die 20 Ellen Leinwand in ihrem relativen Werthausdruck nicht nur als Werth überhaupt ausgedrückt, sondern zugleich als bestimmtes Werthquantum gemessen sind. Dass aber 1 Rock, nicht 12 Röcke, so viel Arbeit enthält als 20 Ellen Leinwand, daher den 20 Ellen Leinwand gleichgesetzt wird, hat durchaus nichts zu schaffen mit der charakteristischen Eigenschaft der Waarenart Rock unmittelbar austauschbar mit der Waarenart Leinwand zu sein.
Zweitens: Wenn 20 Ellen Leinwand als Werth von bestimmter Grösse in 1 Rock ausgedrückt sind, ist rückbezüglich auch die Werthgrösse von 1 Rock in 20 Ellen Leinwand ausgedrückt, also ebenfalls quantitativ gemessen, aber nur indirekt, durch Umkehrung des Ausdrucks, nicht soweit der Rock die Rolle des Aequivalents spielt, sondern vielmehr seinen eignen Werth relativ in der Leinwand darstellt.
Drittens: Wir können die Formel: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder: 20 Ellen Leinwand sind 1 Rock werth auch so ausdrücken: 20 Ellen Leinwand und 1 Rock sind Aequivalente oder beide sind gleichgrosse Werthe. Hier drücken wir nicht den Werth irgend einer der beiden Waaren in dem Gebrauchswerth der andern aus. Keine der beiden Waaren wird daher in Aequivalentform gesetzt. Aequivalent bedeutet hier nur Grössengleiches, nachdem beide Dinge vorher in unsrem Kopf stillschweigend auf die Abstraktion Werth reducirt worden sind.
c) Die Eigenthümlichkeiten der Aequivalentform.
α) Erste Eigenthümlichkeit der Aequivalentform: Gebrauchswerth wird zur Erscheinungsform seines Gegentheils, des Werths.
Die Naturalform der Waare wird zur Werthform. Aber, notabene, diess quid pro quo ereignet sich für eine Waare B (Rock oder Weizen oder Eisen u. s. w.) nur innerhalb des Werthverhältnisses, worin eine beliebige andre Waare A (Leinwand etc.) zu ihr tritt, nur innerhalb dieser Beziehung. Für sich, isolirt betrachtet, ist z. B. der Rock nur nützliches Ding, Gebrauchswerth, ganz wie die Leinwand, seine Rockform daher nur Form von Gebrauchswerth oder Naturalform einer bestimmten Waarenart. Da aber keine Waare sich auf sich selbst als Aequivalent beziehn, also auch nichtihre eigne Naturalhautzum Ausdruck ihres eignen Werths machen kann, muss sie sich auf andre Waare als Aequivalent beziehn oder die Naturalhaut eines andren Waarenkörpers zu ihrer eignen Werthform machen.
Diess veranschauliche uns das Beispiel eines Masses, welches den Waarenkörpern als Waarenkörpern zukommt, d. h. als Gebrauchswerthen. Ein Zuckerhut, weil Körper, ist schwer, und hat daher Gewicht, aber man kann keinem Zuckerhut seine Schwere ansehn oder anfühlen. Wir nehmen nun verschiedne Stücke Eisen, deren Gewicht vorher bestimmt ist. Die Körperform des Eisens, für sich betrachtet, ist eben so wenig Erscheinungsform der Schwere als die des Zuckerhuts. Dennoch, um den Zuckerhut als Schwere oder Gewicht auszudrücken, setzen wir ihn in ein Gewichtsverhältniss zum Eisen. In diesem Verhältniss gilt das Eisen als ein Körper, der nichts darstellt ausser Schwere oder Gewicht. Eisenquanta dienen daher zum Gewichtmass des Zuckers und repräsentiren dem Zuckerkörper gegenüber blosse Schweregestalt, Erscheinungsform von Schwere. Diese Rolle spielt das Eisen nur innerhalb des Verhältnisses, worin der Zucker, oder irgend ein andrer Körper, dessen Gewicht gefunden werden soll, zu ihm tritt. Wären beide Dinge nichtschwer, so könnten sie nicht in diess Verhältniss treten und das Eine daher nicht zum Ausdruck der Schwere des Andren dienen. Werfen wir beide auf die Wagschale, so sehn wir in der That, dass sie als Schwere dasselbe und daher in bestimmter Proportion auch von demselben Gewicht sind. Wie hier der Eisenkörper dem Zuckerhut gegenüber nur Schwere, so vertritt in unsrem Werthausdruck der Rockkörper der Leinwand gegenüber nur Werth.
β) Zweite Eigenthümlichkeit der Aequivalentform: Konkrete Arbeit wird zur Erscheinungsform ihres Gegentheils, abstrakt menschlicher Arbeit.
Der Rock gilt im Werthausdruck der Leinwand als Werthkörper, seine Körper- oder Naturalform daher als Werthform, d. h. also als Verkörperung unterschiedsloser menschlicher Arbeit, menschlicher Arbeit schlechthin. Die Arbeit aber, wodurch das nützliche Ding Rock gemacht wird und seine bestimmte Form erhält, ist nicht abstrakt menschliche Arbeit, menschliche Arbeit schlechthin, sondern eine bestimmte, nützliche, konkrete Arbeitsart — Schneiderarbeit. Die einfache relative Werthform erheischt, dass der Werth einer Waare, der Leinwand z. B., nur in einer einzigen andern Waarenart ausgedrückt werde. Welches die andre Waarenart ist, ist aber für die einfache Werthform durchaus gleichgültig. Statt in der Waarenart Rock, hätte der Leinwandwerth in der Waarenart Weizen, oder statt in der Waarenart Weizen, in der Waarenart Eisen u. s. w. ausgedrückt werden können. Ob aber Rock, Weizen oder Eisen, stets gälte das Aequivalent der Leinwand ihr als Werthkörper, daher als Verkörperung menschlicher Arbeit schlechthin. Und stets bliebe die bestimmte Körperform des Aequivalents, ob Rock oder Weizen oder Eisen, nicht Verkörperung abstrakt menschlicher Arbeit, sondern einer bestimmten, konkreten, nützlichen Arbeitsart, sei es der Schneiderarbeit oder der Bauernarbeit oder der Minenarbeit. Die bestimmte, konkrete, nützliche Arbeit, die den Waaren körper des Aequivalents producirt, muss also im Werthausdruck stets nothwendig als bestimmte Verwirklichungsform oder Erscheinungsform menschlicher Arbeit schlechthin, d. h. abstrakt menschlicher Arbeit gelten. Der Rock z. B. kann nur als Werthkörper, daher als Verkörperung menschlicher Arbeit schlechthin gelten, soweit Schneiderarbeit als bestimmte Form gilt, worin menschliche Arbeitskraft verausgabt wird oder worin abstrakt menschliche Arbeit sich verwirklicht.
Innerhalb des Werthverhältnisses und des darin einbegriffenen Werthausdrucks gilt das abstrakt Allgemeine nicht als Eigenschaft des Konkreten, Sinnlich-Wirklichen, sondern umgekehrt das Sinnlich - Konkrete als blosse Erscheinungs- oder bestimmte Verwirklichungsform des Abstrakt-Allgemeinen. Die Schneiderarbeit, die z. B. in dem Aequivalent Rock steckt, besitzt, innerhalb des Werthausdrucks der Leinwand, nicht die allgemeine Eigenschaft, auch menschliche Arbeit zu sein. Umgekehrt. Menschliche Arbeit zu sein gilt als ihr Wesen, Schneiderarbeit zu sein nur als Erscheinungsform oder bestimmte Verwirklichungsform dieses ihres Wesens. Diess quid pro quo ist unvermeidlich, weil die in dem Arbeitsprodukte dargestellte Arbeit nur werthbildend ist, soweit sie unterschiedslose menschliche Arbeit ist, so dass die in dem Werth eines Produkts vergegenständlichte Arbeit sich durchaus nicht unterscheidet von der im Werth eines verschiedenartigen Produkts vergegenständlichten Arbeit.
Diese Verkehrung, wodurch das Sinnlich-Konkrete nur als Erscheinungsform des Abstrakt-Allgemeinen, nicht das Abstrakt-Allgemeine umgekehrt als Eigenschaft des Konkreten gilt, charakterisirt den Werthausdruck. Sie macht zugleich sein Verständniss schwierig. Sage ich: Römisches Recht und deutsches Recht sind beide Rechte, so ist das selbstverständlich. Sage ich dagegen: Das Recht, dieses Abstraktum, verwirklicht sich im römischen Recht und im deutschen Recht, diesen konkreten Rechten, so wird der Zusammenhang mystisch.
γ) Dritte Eigenthümlichkeit der Aequivalentform: Privatarbeit wird zur Form ihres Gegentheils, zu Arbeit in unmittelbar gesellschaftlicher Form.
Arbeitsprodukte würden nicht zu Waaren, wären sie nicht Produkte unabhängig von einander betriebener, selbstständiger Privatarbeiten. Der gesellschaftliche Zusammenhang dieser Privatarbeiten existirt stofflich, soweit sie Glieder einer naturwüchsigen, gesellschaftlichen Theilung der Arbeit sind, und daher durch ihre Produkte die verschiedenartigen Bedürfnisse befriedigen, aus deren Gesammtheit das ebenfalls naturwüchsige System der gesellschaftlichen Bedürfnisse besteht. Dieser stoffliche gesellschaftliche Zusammenhang der von einander unabhängig betriebenen Privatarbeiten wird aber nur vermittelt, verwirklicht sich daher nur durch den Austausch ihrer Produkte. Das Produkt der Privatarbeit hat daher nur gesellschaftliche Form, soweit es Werthform und daher die Form der Austauschbarkeit mit andren Arbeitsprodukten hat. Un- mittelbar gesellschaftliche Form hat es, soweit seine eigne Körper- oder aturalform zugleich die Form seiner Austauschbarkeit mit andrer Waare ist, oder andrer Waare als Werthform gilt. Diess findet jedoch, wie wir gesehn, nur dann für ein Arbeitsprodukt statt, wenn es, durch das Werthverhältniss andrer Waare zuihm, sich in Aequivalentform befindet oder andrer Waare gegenüber die Rolle des Aequivalents spielt.
Das Aequivalent hat unmittelbar gesellschaftliche Form, sofern es die Form unmittelbarer Austauschbarkeit mit andrer Waare hat, und es hat diese Form unmittelbarer Austauschbarkeit, sofern es für andre Waare als Werthkörper gilt, daher als Gleiches. Also gilt auch die in ihm enthaltene bestimmte nützliche Arbeit als Arbeit in unmittelbar gesellschaftlicher Form, d. h. als Arbeit, welche die Form der Gleichheit mit der in andrer Waare enthaltenen Arbeit besitzt. Eine bestimmte, konkrete Arbeit, wie Schneiderarbeit, kann nur die Form der Gleichheit mit der in verschiedenartigen Waare, z. B. der Leinwand, enthaltenen verschiedenartigen Arbeit besitzen, soweitihre bestimmte Form als Ausdruck von Etwas gilt, was wirklich die Gleichheit der verschiedenartigen Arbeiten oder das Gleiche in denselben bildet. Gleich sind sie aber nur, soweit sie menschliche Arbeit überhaupt, abstrakt menschliche Arbeit sind, d. h. Verausgabung menschlicher Arbeitskraft. Weil also, wie bereits gezeigt, die im Aequivalent enthaltene bestimmte konkrete Arbeit als bestimmte Verwirklichungsform oder Erscheinungsform abstrakt menschlicher Arbeit gilt, besitzt sie die Form der Gleichheit mit andrer Arbeit, und ist daher, obgleich Privatarbeit, wie alle andre, Waaren producirende Arbeit, dennoch Arbeit in unmittelbar gesellschaftlicher Form. Eben desshalb stellt sie sich dar in einem Produkt, das unmittelbar austauschbar mit andrer Waare ist.
Die beiden zuletzt entwickelten Eigenthümlichkeiten der Aequivalentform werden noch fassbarer, wenn wir zu dem grossen Forscher zurückgehn, der die Werthform, wie so viele Denkformen, Gesellschaftsformen und Naturformen zuerst analysirt hat, und meist glücklicher als seine modernen Nachfolger. Es ist diess Aristoteles.
Zunächst spricht Aristoteles klar aus, dass die Geldform der Waare nur die weiter entwickelte Gestalt der einfachen Werthform ist, d. h. des Ausdrucks des Werths einer Waare in irgend einer beliebigen andern Waare, denn er sagt: „5 Polster = 1 Haus“ („Κλίναι πέντε ἀντὶ οἰϰίας“) „unterscheidet sich nicht“ von: „5 Polster = so und so viel Geld“ („Κλίναι πέντε ἀντὶ… ὅσου αἱ πέντε ϰλίναι“).
Er sieht ferner ein, dass das Werthverhältniss, worin dieser Werthausdruck steckt, seinerseits bedingt, dass das Haus dem Polster qualitativ gleichgesetzt wird, und dass diese sinnlich verschiednen Dinge ohnesolche Wesensgleichheit nicht als kommensurable Grössen auf einander beziehbar wären. „Der Austausch“, sagt er, „kann nicht sein ohne die Gleichheit, die Gleichheit aber nicht ohne die Kommensurabilität“ („οὔτ᾽ ἰσότης μὴ οὔσης συμμετϱίας“). Hier aber stutzt er und giebt die weitere Analyse der Werthform auf. „Es ist aber in Wahrheit unmöglich („τῇ μὲν οἶν ἀληδείᾳ ἀδυνατον“), dass so verschiedenartige Dinge kommensurabel“, d. h. qualitativ gleich seien. Diese Gleichsetzung kann nur etwas der wahren Natur der Dinge Fremdes sein, also nur „Nothbehelf für das praktische Bedürfniss.“
Aristoteles sagt uns also selbst, woran seine weitere Analyse scheitert, nämlich am Mangel des Werthbegriffs. Was ist das Gleiche, d. h. die gemeinschaftliche Substanz, die das Haus für den Polster im Werthausdruck des Polsters vorstellt? So etwas kann „in Wahrheit nicht existiren“, sagt Aristoteles. Warum? Das Haus stellt dem Polster gegenüber ein Gleiches vor, soweit es das in Beiden, dem Polster und dem Haus, wirklich Gleiche vorstellt. Und das ist — menschliche Arbeit.
Dass aber in der Form der Waarenwerthe alle Arbeiten als gleiche menschliche Arbeit und daher als gleichgeltend ausgedrückt sind, konnte Aristoteles nicht aus der Werthform der Waaren herauslesen, weil die griechische Gesellschaft auf der Sklavenarbeit beruhte, daher die Ungleichheit der Menschen und ihrer Arbeiten zur Naturbasis hatte. Das Geheimniss des Werthausdrucks, die Gleichheit und gleiche Gültigkeit aller Arbeiten, weil und insofern sie menschliche Arbeit überhaupt sind, kann nur entziffert werden, sobald der Begriff der menschlichen Gleichheit bereits die Festigkeit eines Volksvorurtheils besitzt. Das ist aber erst möglich in einer Gesellschaft, worin die Waarenform die allgemeine Form des Arbeitsprodukts ist, also auch das Verhältniss der Menschen zu einander als Waarenbesitzer das herrschende gesellschaftliche Verhältniss ist. Das Genie des Aristoteles glänzt grade darin, dass er im Werthausdruck der Waaren ein Gleichheitsverhältniss entdeckt. Nur die historische Schranke der Gesellschaft, worin er lebte, verhindert ihn herauszufinden, worin denn „in Wahrheit“ diess Gleichheitsverhältniss besteht.
δ) Vierte Eigenthümlichkeit der Aequivalentform: Der Fetischismus der Waarenform ist frappanter in der Aequivalentform als in der relativen Werthform.
Dass Arbeitsprodukte, solche nützlichen Dinge wie Rock, Leinwand, Weizen, Eisen u. s. w., Werthe, bestimmte Werthgrössen und überhaupt Waaren sind, sind Eigenschaften, die ihnen natürlich nur in unsrem Verkehr zukommen, nicht von Natur, wie etwa die Eigenschaft schwer zu sein oder warm zu halten oder zu nähren. Aber innerhalb unsres Verkehrs verhalten sich diese Dinge als Waaren zu einander. Sie sind Werthe, sie sind messbar als Werthgrössen und ihre gemeinsame Wertheigenschaft setzt sie in ein Werthverhältniss zu einander. Dass nun z. B. 20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder 20 Ellen Leinwand 1 Rock werth sind, drückt nur aus, dass 1) die verschiedenartigen zur Produktion dieser Dinge nöthigen Arbeiten als menschliche Arbeit gleichgelten; 2) dass das in ihrer Produktion verausgabte Quantum Arbeit nach bestimmten gesellschaftlichen Gesetzen gemessen wird, und 3) dass Schneider und Weber in ein bestimmtes gesellschaftliches Produktionsverhältniss treten. Es ist eine bestimmte gesellschaftliche Beziehung der Producenten, worin sie ihre verschiedenen nützlichen Arbeitsarten als menschliche Arbeit gleichsetzen. Es ist nicht minder eine bestimmte gesellschaftliche Beziehung der Producenten, worin sie die Grösse ihrer Arbeiten durch die Zeitdauer der Verausgabung menschlicher Arbeitskraft messen. Aber innerhalb unsres Verkehrs erscheinen ihnen diese gesellschaftlichen Charaktere ihrer eignen Arbeiten als gesellschaftliche Natureigenschaften, als gegenständliche Bestimmungen der Arbeitsprodukte selbst, die Gleichheit dermenschlichen Arbeiten als Wertheigenschaft der Arbeitsprodukte, das Mass der Arbeit durch die gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit als Werthgrösse der Arbeitsprodukte, endlich die gesellschaftliche Beziehung der Producenten durch ihre Arbeiten als Werthverhältniss oder gesellschaftliches Verhältniss dieser Dinge, der Arbeitsprodukte. Eben desshalb erscheinen ihnen die Arbeitsprodukte als Waaren, sinnlich übersinnliche oder gesellschaftliche Dinge. So stellt sich der Lichteindruck eines Dings auf den Sehnerv nicht als subjektiver Reiz des Sehnervs selbst, sondern als gegenständliche Form eines Dings ausserhalb des Auges dar. Aber beim Sehn wird wirklich Licht von einem Ding, dem äusseren Gegenstand, auf ein andres Ding, das Auge, geworfen. Es ist ein physisches Verhältniss zwischen physischen Dingen. Dagegen hat die Waarenform und das Werthverhältniss der Arbeitsprodukte mit ihrer physischen Natur und den daraus entspringenden dinglichen Beziehungen absolut nichts zu schaffen. Es ist nur das bestimmte gesellschaftliche Verhältniss der Menschen selbst, welches hier für sie die phantasmagorische Form eines Verhältnisses von Dingen annimmt. Um daher eine Analogie zu finden, müssen wir in die Nebelregion der religiösen Welt flüchten. Hier erscheinen die Produkte des menschlichen Kopfes als mit eignem Leben begabte, unter einander und mit den Menschen in Verhältniss stehende selbstständige Gestalten. So in der Waarenwelt die Produkte der menschlichen Hand. Diess nenne ich den Fetischismus, der sich an die Arbeitsprodukte anklebt, sobald sie als Waaren producirt werden, der also von der Waarenproduktion unzertrennlich ist.
Dieser Fetischcharakter nun tritt schlagender an der Aequivalentform als an der relativen Werthform hervor. Die relative Werthform einer Waare ist vermittelt, nämlich durch ihr Verhältniss zu andrer Waare. Durch diese Werthform ist der Werth der Waare als etwas von ihrem eignen sinnlichen Dasein durchaus Unterschiednes ausgedrückt. Es liegt darin zugleich, dass das Werthsein eine dem Ding selbst fremde Be ziehung, sein Werthverhältniss zu einem andern Ding daher nur die Erscheinungsform eines dahinter versteckten gesellschaftlichen Verhältnisses sein kann. Umgekehrt mit der Aequivalentform. Sie besteht grade darin, dass die Körper- oder Naturalform einer Waare unmittelbar als gesellschaftliche Form gilt, als Werthform für andre Waare. Innerhalb unseres Verkehrs erscheint es also als gesellschaftliche Natureigenschaft eines Dings, als eine ihm von Natur zukommende Eigenschaft, Aequivalentform zu besitzen, daher so wie es sinnlich da ist, unmittelbar austauschbar mit andern Dingen zu sein. Weil aber innerhalb des Werthausdrucks der Waare A die Aequivalentform von Natur der Waare B zukommt, scheint sie letztrer auch ausserhalb dieses Verhältnisses von Natur anzugehören. Daher z. B. das Räthselhafte des Goldes, das neben seinen andren Natureigenschaften, seiner Lichtfarbe, seinem specifischen Gewicht, seiner Nicht-Oxydirbarkeit an der Luft u. s. w., auch die Aequivalentform von Natur zu besitzen scheint oder die gesellschaftliche Qualität mit allen andern Waaren unmittelbar austauschbar zu sein.
§. 4. Sobald der Werth selbstständig erscheint, hat er die Form von Tauschwerth.
Der Werthausdruck hat zwei Pole, relative Werthform und Aequivalentform. Was zunächst die als Aequivalent funktionirende Waare betrifft, so gilt sie für andre Waare als Werthgestalt, Körper in unmittelbar austauschbarer Form — Tauschwerth. Die Waare aber, deren Werth relativ ausgedrückt ist, besitzt die Form von Tauschwerth, indem 1) ihr Werthsein durch die Austanschbarkeit eines andern Waarenkörpers mit ihr offenbart wird, 2) ihre Werthgrösse ausgedrückt wird durch die Proportion, worin die andre Waare mit ihr austauschbar ist. — Der Tauschwerth ist daher überhaupt die selbstständige Erscheinungsform des Waarenwerths.
§. 5. Die einfache Werthform der Waare ist die einfache Erscheinungsform der in ihr enthaltenen Gegensätze von Gebrauchswerth und Tauschwerth.
In dem Werthverhältniss der Leinwand zum Rock gilt die Naturalform der Leinwand nur als Gestalt von Gebrauchswerth, die Naturalform des Rocks nur als Werthform oder Gestalt von Tauschwerth. Der in der Waare enthaltene innere Gegensatz von Gebrauchswerth und Werth wird also dargestellt durch einen äussern Gegensatz, d. h. das Verhältniss zweier Waaren, wovon die eine unmittelbar nur als Gebrauchswerth, die andere unmittelbar nur als Tauschwerth gilt, oder worin die beiden gegensätzlichen Bestimmungen von Gebrauchswerth und Tauschwerth polarisch unter die Waaren vertheilt sind. — Wenn ich sage: Als Waare ist die Leinwand Gebrauchswerth und Tauschwerth, so ist das mein durch Analyse gewonnenes Urtheil über die Natur der Waare. Dagegen im Ausdruck: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder: 20 Ellen Leinwand sind 1 Rock werth, sagt die Leinwand selbst, dass sie 1) Gebrauchswerth (Leinwand), 2) davon unterschiedner Tauschwerth (Rock-Gleiches) und 3) Einheit dieser beiden Unterschiede, also Waare ist.
§. 6. Die einfache Werthform der Waare ist die einfache Waarenform des Arbeitsprodukts.
Die Form eines Gebrauchswerths bringt das Arbeitsprodukt in seiner Naturalform mit auf die Welt. Es bedarf also nur noch der Werthform, damit es die Waarenform besitze, d. h. damit es erscheine als Einheit der Gegensätze Gebrauchswerth und Tauschwerth. Die Entwicklung der Werthform ist daher identisch mit der Entwicklung der Waarenform.
§. 7. Verhältniss von Waarenform und Geldform.
Setzt man an die Stelle von: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder 20 Ellen Leinwand sind 1 Rock werth, die Form: 20 Ellen Leinwand = 2 Pfd. St. oder 20 Ellen Leinwand sind 2 Pfd. St. werth, so zeigt der erste Blick, dass die Geldform durchaus nichts ist als die weiter entwickelte Gestalt der einfachen Werthform der Waare, also der einfachen Waarenform des Arbeitsprodukts. Weil die Geldform nur die entwickelte Waarenform, entspringt sie offenbar aus der einfachen Waarenform. Sobald letztre daher begriffen ist, bleibt nur noch die Reihe der Metamorphosen zu betrachten, welche die einfache Waarenform: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock durchlaufen muss, um die Gestalt: 20 Ellen Leinwand = 2 Pfd. St. anzunehmen.
§. 8. Einfache relative Werthform und Einzelne Aequivalentform.
Der Werthausdruck im Rock giebt der Leinwand eine Werthform, wodurch sie nur als Werth von sich selbst als Gebrauchswerth unterschieden wird. Diese Form setzt sie auch nur in Verhältniss zum Rock, d. h. zu irgend einer einzelnen, von ihr selbst verschiedenen Waarenart. Aber als Werth ist sie dasselbe wie alle andren Waaren. Ihre Werthform muss daher auch eine Form sein, welche sie in ein Verhältniss qualitativer Gleichheit und quantitativer Proportionalität zu allen andren Waaren setzt. — Der einfachen relativen Werthform einer Waare entspricht die einzelne Aequivalentform einer andren Waare. Oder die Waare, worin Werth ausgedrückt wird, funktionirt hier nur als einzelnes Aequivalent. So besitzt der Rock, im relativen Werthausdruck der Leinwand, nur Aequivalentform oder Form unmittelbarer Austauschbarkeit mit Bezug auf diese einzelne Waarenart Leinwand.
§. 9. Uebergang aus der einfachen Werthform in die entfaltete Werthform.
Die einfache Werthform bedingt, dass der Werth einer Waare in nur einer, aber gleichgültig welcher, Waare von andrer Art ausgedrückt werde. Es ist also ebensowohl einfacher relativer Werthausdruck der Leinwand, wenn ihr Werth in Eisen oder in Weizen u. s. w., als wenn er in der Waarenart Rock ausgedrückt wird. Je nachdem sie also mit dieser oder jener andern Waarenart in ein Werthverhältniss tritt, entstehn verschiedne einfache relative Werthausdrücke der Leinwand. Der Möglichkeit nach hat sie eben so viele verschiedne einfache Werthausdrücke als von ihr verschiedenartige Waaren existiren. In der That besteht also ihr vollständiger relativer Werthausdruck nicht in einem vereinzelten einfachen relativen Werthausdruck, sondern in der Summe ihrer einfachen relativen Werthausdrücke. So erhalten wir:
II. Totale oder entfaltete Werthform.
20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder = 10 Pfd. Thee oder = 40 Pfd. Kaffee oder = 1 Quarter Weizen oder = 2 Unzen Gold oder = ½ Tonne Eisen oder = u. s. w.
§. 1. Endlosigkeit der Reihe.
Diese Reihe einfacher relativer Werthausdrücke ist ihrer Natur nach stets verlängerbar oder schliesst nie ab. Denn es treten stets neue Waarenarten auf, und jede neue Waarenart bildet das Material eines neuen Werthausdrucks.
§. 2. Die entfaltete relative Werthform.
Der Werth einer Waare, der Leinwand z. B., ist jetzt dargestellt in allen andren Elementen der Waarenwelt. Jeder andre Waarenkörper wird zum Spiegel des Leinwandwerths. So erscheint dieser Werth selbst erst wahrhaft als Gallerte unterschiedsloser menschlicher Arbeit. Denn die den Leinwandwerth bildende Arbeit ist nun ausdrücklich als Arbeit dargestellt, der jede andre menschliche Arbeit, welche Naturalform sie immer besitze, und ob sie sich daher in Rock oder Weizen oder Eisen oder Gold u. s. w. vergegenständliche, gleichgilt. Durch ihre Werthform steht die Leinwand daher jetzt auch in gesellschaftlichem Verhältniss nicht mehr zu nur einer einzelnen andren Waarenart, sondern zur Waarenwelt. Als Waare ist sie Bürger dieser Welt. Zugleich liegt in der endlosen Reihe seiner Ausdrücke, dass der Waarenwerth gleichgültig ist gegen jede besondre Form des Gebrauchswerths, worin er erscheint.
§. 3. Die besondre Aequivalentform.
Jede Waare, Rock, Thee, Weizen, Eisen u. s. w. gilt im Werthausdruck der Leinwand als Aequivalent und daher als Werthkörper. Die bestimmte Naturalform jeder dieser Waaren ist jetzt eine besondre Aequivalentform neben vielen andern. Ebenso gelten die mannigfaltigen in den verschiedenen Waarenkörpern enthaltenen bestimmten, konkreten, nützlichen Arbeitsarten jetzt als eben so viele besondre Verwirklichungs- oder Erscheinungsformen menschlicher Arbeit schlechthin.
§. 4. Mängel der entfalteten oder totalen Werthform.
Erstens ist der relative Werthausdruck der Leinwand unfertig, weil seine Darstellungsreihe nie abschliesst. Zweitens besteht er aus einer bunten Mosaik auseinanderfallender und verschiedenartiger Werthausdrücke. Wird endlich, wie diess geschehn muss, der relative Werth jeder Waare in dieser entfalteten Form ausgedrückt, so ist die relative Werthform jeder Waare eine von der relativen Werthform jeder andren Waaren verschiedne endlose Reihe von Werthausdrücken. — Die Mängel der entfalteten relativen Werthform reflektiren sich in der ihr entsprechenden Aequivalentform. Da die Naturalform jeder einzelnen Waarenart hier eine besondre Aequivalentform neben unzähligen andren besondren Aequivalentformen ist, existiren überhaupt nur beschränkte Aequivalentformen, von denen jede die andre ausschliesst. Ebenso ist die in jedem besondern Waarenäquivalent enthaltene bestimmte, konkrete, nützliche Arbeitsart nur besondre, also nicht erschöpfende Erscheinungsform der menschlichen Arbeit. Diese besitzt ihre vollständige oder totale Erscheinungsform zwar in dem Gesammtumkreis jener besondren Erscheinungsformen. Aber so besitzt sie keine einheitliche Erscheinungsform.
§. 5. Uebergang aus der totalen Werthform in die allgemeine Werthform.
Die totale oder entfaltete relative Werthform besteht jedoch nur aus einer Summe einfacher relativer Werthausdrücke oder Gleichungen der ersten Form, wie: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock 20 Ellen Leinwand = 10 Pfd. Thee u. s. w.
Jede dieser Gleichungen enthält aber rückbezüglich auch die identische Gleichung: 1 Rock = 20 Ellen Leinwand 10 Pfd. Thee = 20 Ellen Leinwand u. s. w.
In der That: Tauscht der Besitzer der Leinwand seine Waare mit vielen andren Waaren aus und drückt daher den Werth seiner Waare in einer Reihe von andren Waaren aus, so müssen nothwendig auch die vielen andren Waarenbesitzer ihre Waaren mit Leinwand austauschen und daher die Werthe ihrer verschiedenen Waaren in derselben dritten Waare, der Leinwand, ausdrücken. — Kehren wir also die Reihe: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder = 10 Pfd. Thee oder = u. s. w. um, d. h. drücken wir die an sich, implicite, schon in der Reihe enthaltene Rückbeziehung aus, so erhalten wir:
III. Allgemeine Werthform.
- 1 Rock = 10 Pfd. Thee = 40 Pfd. Kaffee = 1 Qrtr. Weizen = 2 Unzen Gold = ½ Tonne Eisen = x Waare A = u. s. w. Waare = 20 Ellen Leinwand.
§. 1. Veränderte Gestalt der relativen Werthform.
Die relative Werthform besitzt jetzt eine ganz veränderte Gestalt. Alle Waaren drücken ihren Werth 1) einfach aus, nämlich in einem einzigen andren Waarenkörper, 2) einheitlich, d. h. in demselben andren Waarenkörper. Ihre Werthform ist einfach und gemeinschaftlich, d. h. allgemein. Allen verschiedenartigen Waarenkörpern gilt jetzt die Leinwand als ihre gemeinschaftliche und allgemeine Werthgestalt. Die Werthform einer Waare, d. h. der Ausdruck ihres Werths in Leinwand, unterscheidet sie jetzt nicht nur als Werth von ihrem eignen Dasein als Gebrauchsgegenstand, d. h. von ihrer eignen Naturalform, sondern bezieht sie zugleich als Werth auf alle andren Waaren, auf alle Waaren als Ihresgleichen. Sie besitzt daher in dieser Werthform allgemein gesellschaftliche Form.
Erst durch ihren allgemeinen Charakter entspricht die Werthform dem Werthbegriff. Die Werthform musste eine Form sein, worin die Waaren als blosse Gallerte unterschiedsloser, gleichartiger, menschlicher Arbeit, d. h. als dingliche Ausdrücke derselben Arbeitssubstanz für einander erscheinen. Diess ist jetzt erreicht. Denn sie alle sind ausgedrückt als Materiatur derselben Arbeit, der in der Leinwand enthaltenen Arbeit, oder als dieselbe Materiatur der Arbeit, nämlich als Leinwand. So sind sie qualitativ gleichgesetzt.
Zugleich sind sie quantitativ verglichen oder als bestimmte Werthgrössen für einander dargestellt. Z. B. 10 Pfd. Thee = 20 Ellen Leinwand, und 40 Pfd. Kaffee = 20 Ellen Leinwand. Also: 10 Pfd. Thee = 40 Pfd. Kaffee. Oder in 1 Pfd. Kaffee steckt nur ¼ so viel Werthsubstanz, Arbeit, als in 1 Pfd. Thee.
§. 2. Veränderte Gestalt der Aequivalentform.
Die besondere Aequivalentform ist jetzt fortentwickelt zur allgemeinen Aequivalentform. Oder die in Aequivalentform befindliche Waare ist jetzt — allgemeines Aequivalent. — Indem die Naturalform des Waarenkörpers Leinwand als Werthgestalt aller andren Waaren gilt, ist sie die Form ihrer Gleichgültigkeit oder unmittelbaren Austausch barkeit mit allen Elementen der Waarenwelt. Ihre Naturalform ist also zugleich ihre allgemeine gesellschaftliche Form.
Für alle andren Waaren, obgleich sie die Produkte der verschiedenartigsten Arbeiten sind, gilt die Leinwand als Erscheinungsform der in ihnen selbst enthaltenen Arbeiten, daher als Verkörperung gleichartiger, unterschiedsloser, menschlicher Arbeit. Die Weberei, diese besondre konkrete Arbeitsart, gilt also jetzt, durch das Werthverhältniss der Waarenwelt zur Leinwand, als allgemeine und unmittelbar erschöpfende Verwirklichungsform abstrakt menschlicher Arbeit, d. h. der Verausgabung menschlicher Arbeitskraft überhaupt.
Die in der Leinwand enthaltene Privatarbeit gilt eben desshalb auch als Arbeit, welche sich unmittelbar in allgemein gesellschaftlicher Form oder der Form der Gleichheit mit allen andren Arbeiten befindet.
Wenn eine Waare also die allgemeine Aequivalentform besitzt oder als allgemeines Aequivalent funktionirt, gilt ihre Natural- oder Körperform als die sichtbare Inkarnation, die allgemeine gesellschaftliche Verpuppung aller menschlichen Arbeit.
§. 3. Gleichmässiges Entwicklungsverhältniss von relativer Werthform und Aequivalentform.
Dem Entwicklungsgrad der relativen Werthform entspricht der Entwicklungsgrad der Aequivalentform. Aber, und diess ist wohl zu merken, die Entwicklung der Aequivalentform ist nur Ausdruck und Resultat der Entwicklung der relativen Werthform. Von der letzteren geht die Initiative aus.
Die einfache relative Werthform drückt den Werth einer Waare nur in einer einzigen andren Waarenart aus, gleichgültig in welcher. Die Waare erhält so nur Werthform im Unterschied zu ihrer eignen Gebrauchswerths- oder Naturalform. Ihr Aequivalent erhält auch nur die einzelne Aequivalentform. Die entfaltete relative Werthform drückt den Werth einer Waare in allen andren Waaren aus. Letztre erhalten daher die Form vieler besondren Acquivalente oder besondre Aequivalentform. Endlich giebt sich die Waarenwelt eine einheitliche, allgemeine, relative Werthform, indem sie eine einzige Waarenart von sich ausschliesst, worin alle andren Waaren ihren Werth gemeinschaftlich ausdrücken. Dadurch wird die ausgeschlossene Waare allgemeines Aequivalent oder wird die Aequivalentform zur allgemeine Aequivalentform.
§. 4. Entwicklung der Polarität von relativer Werthform und Aequivalentform.
Der polarische Gegensatz, oder die unzertrennliche Zusammengehörigkeit und ebenso beständige Ausschliessung von relativer Werthform und Aequivalentform, so dass 1) eine Waare sich nicht in der einen Form befinden kann, ohne dass andre Waare sich in der entgegengesetzten Form befindet, und 2) dass sobald eine Waare sich in der einen Form befindet, sie sich nicht gleichzeitig innerhalb desselben Werthausdrucks in der andren Form befinden kann, — dieser polarische Gegensatz beider Momente des Werthausdrucks entwickelt und verhärtet sich in demselben Masse, worin sich die Werthform überhaupt entwickelt oder ausgebildet wird.
In der Form I schliessen sich schon die beiden Formen aus, aber nur formell. Je nachdem dieselbe Gleichung vorwärts oder rückwärts gelesen wird, befindet sich jedes der beiden Waarenextreme, wie Leinwand und Rock, gleichmässig bald in der relativen Werthform, bald in der Aequivalentform. Es kostet hier noch Mühe, den polarischen Gegensatz festzuhalten.
In der Form II kann immer nur je eine Waarenart ihren relativen Werth total entfalten oder besitzt sie selbst nur entfaltete relative Werthform, weil und sofern alle andren Waaren sich ihr gegenüber in der Aequivalentform befinden.
In der Form III endlich besitzt die Waarenwelt nur allgemein-gesellschaftliche relative Werthform, weil und sofern alle ihr angehörigen Waaren von der Aequivalentform oder der Form unmittelbarer Austauschbarkeit ausgeschlossen sind. Umgekehrt ist die Waare, die sich in der allgemeinen Aequivalentform befindet oder als allgemeines Aequivalent figurirt, von der einheitlichen und daher allgemeinen relativen Werthform der Waarenwelt ausgeschlossen. Sollte die Leinwand, d. h. irgend eine in allgemeiner Aequivalentform befindliche Waare, auch zugleich an der allgemeinen relativen Werthform theilnehmen, so müsste sie auf sich selbst als Aequivalent bezogen werden. Wir erhalten dann: 20 Ellen Leinwand = 20 Ellen Leinwand, eine Tautologie, worin weder Werth, noch Werthgrösse ausgedrückt ist. Um den relativen Werth des allgemeinen Aequivalents auszudrücken, müssen wir die Form III umkehren. Es besitzt keine mit den andren Waaren gemeinschaftliche relative Werthform, sondern sein Werth drückt sich relativ aus in der endlosen Reihe aller andren Waarenkörper. So erscheint jetzt die entfaltete relative Werthform oder Form II als die specifische relative Werthform der Waare, welche die Rolle des allgemeinen Aequivalents spielt.
§. 5. Uebergang aus der allgemeinen Werthform zur Geldform.
Die allgemeine Aequivalentform ist eine Form des Werths überhaupt. Sie kann also jeder Waare zukommen, aber stets nur im Ausschluss von allen andren Waaren.
Indess zeigt schon der blosse Formunterschied zwischen Form II und Form III etwas Eigenthümliches, was die Formen I und II nicht unterscheidet. Nämlich in der entfalteten Werthform (Form II) schliesst eine Waare alle andren aus, um in ihnen den eignen Werth auszudrücken. Diese Ausschliessung kann ein rein subjektiver Prozess sein, z. B. ein Prozess des Leinwandbesitzers, der den Werth seiner eignen Waare in vielen andren Waaren schätzt. Dagegen befindet sich eine Waare nur in allgemeiner Aequivalentform (Form III), weil und sofern sie selbst durch alle andren Waaren als Aequivalent ausgeschlossen wird. Die Ausschliessung ist hier ein von der ausgeschlossenen Waare unabhängiger, objektiver Prozess. In der historischen Entwicklung der Waarenform mag daher die allgemeine Aequivalentform bald dieser, bald jener Waare abwechselnd zukommen. Aber eine Waare funktionirt nie wirklich als allgemeines Aequivalent, ausser sofern ihre Ausschliessung und daher ihre Aequivalentform das Resultat eines objektiven gesellschaftlichen Prozessesist
Die allgemeine Werthform ist die entwickelte Werthform und daher die entwickelte Waarenform. Die stofflich ganz verschiedenen Arbeitsprodukte können nicht fertige Waarenform besitzen und daher auch nicht im Austauschprozess als Waare funktioniren, ohne als dingliche Ausdrücke derselben gleichen menschlichen Arbeit dargestellt zu sein. Das heisst, um fertige Waarenform zu erhalten, müssen sie einheitliche, allgemeine relative Werthform erhalten. Aber diese einheitliche relative Werthform können sie nur dadurch erwerben, dass sie eine bestimmte Waarenart als allgemeines Aequivalent aus ihrer eignen Reihe ausschliessen. Und erst von dem Augenblicke, wo diese Ausschliessung sich endgültig auf eine specifische Waarenart beschränkt, hat die einheitliche relative Werthform objektive Festigkeit und allgemein gesellschaftliche Gültigkeit gewonnen.
Die specifische Waarenart nun, mit deren Naturalform die Aequivalentform gesellschaftlich verwächst, wird zur Geldwaare oder funktionirt als Geld. Es wird ihre specifisch gesellschaftliche Funktion, und daher ihr gesellschaftliches Monopol, die Rolle des allgemeinen Aequivalents innerhalb der Waaren welt zu spielen. Diesen bevorzugten Platz hat unter den Waaren, welche in Form II als besondre Aequivalente der Leinwand figuriren, und in Form III ihren relativen Werth gemeinsam in Leinwand ausdrücken, eine bestimmte Waare historisch erobert, das Gold. Setzen wir daher in Form III die Waare Gold an die Stelle der Waare Leinwand, so erhalten wir:
IV. Geldform.
- 20 Ellen Leinwand = 1 Rock = 10 Pfd. Thee = 40 Pfd. Kaffee = 1 Qrtr. Weizen = ½ Tonne Eisen = x Waare A = u. s. w. Waare = 2 Unzen Gold.
§. 1. Verschiedenheit des Uebergangs der allgemeinen Werthform zur Geldform von den früheren Entwicklungsübergängen.
Es finden wesentliche Veränderungen statt beim Uebergang von Form I zu Form II, von Form II zu Form III. Dagegen unterscheidet Form IV sich durch nichts von Form III, ausser dass jetzt statt Leinwand Gold die allgemeine Aequivalentform besitzt. Gold bleibt in Form IV, was die Leinwand in Form III war — allgemeines Aequivalent. Der Fortschritt besteht nur darin, dass die Form unmittelbarer allgemeiner Austauschbarkeit oder die allgemeine Aequivalentform jetzt durch gesellschaftliche Gewohnheit endgültig mit der specifischen Naturalform des Waarenkörpers Gold verwachsen ist.
Gold tritt den andren Waaren nur als Geld gegenüber, weil es ihnen bereits zuvor als Waare gegenüberstand. Gleich allen andren Waaren funktionirte es auch als Aequivalent, sei es als einzelnes Aequivalent in vereinzelten Austauschakten, sei es als besondres Aequivalent neben andren Waarenäquivalenten. Nach und nach funktionirte es in engeren oder weiteren Kreisen als allgemeines Aequivalent. Sobald es das Monopol dieser Stelle im Werthausdruck der Waarenwelt erobert hat, wird es Geldwaare, und erst von dem Augenblick, woes bereits Geldwaare geworden ist, unterscheidet sich Form IV von Form III, oder ist die allgemeine Werthform verwandelt in die Geldform.
§. 2. Verwandlung der allgemeinen relativen Werthform in Preisform.
Der einfache relative Werthausdruck einer Waare, z. B. der Leinwand, in der bereits als Geldwaare funktionirenden Waare, z. B. dem Gold, ist Preisform. Die Preisform der Leinwand daher: 20 Ellen Leinwand = 2 Unzen Gold, oder, wenn 2 Pfd. St. der Münzname von 2 Unzen Gold, 20 Ellen Leinwand = 2 Pfd. St.
§. 3. Die einfache Waarenform ist das Geheimniss der Geldform.
Man sieht, die eigentliche Geldform bietet an sich gar keine Schwierigkeit. Sobald einmal die allgemeine Aequivalentform durchschaut ist, macht es nicht das geringste Kopfbrechen zu begreifen, dass sich diese Aequivalentform an eine specifische Waarenart wie Gold festhaftet, um so weniger als die allgemeine Aequivalentform von Natur die gesellschaftliche Ausschliessung einer bestimmten Waarenart durch alle andren Waaren bedingt. Es handelt sich nur noch darum, dass diese Ausschliessung objektiv gesellschaftliche Konsistenz und allgemeine Gültigkeit gewinnt, daher weder abwechselnd verschiedne Waaren trifft, noch eine bloss lokale Tragweite in nur besondern Kreisen der Waarenwelt besitzt. Die Schwierigkeit im Begriff der Geldform beschränkt sich auf das Begreifen der allgemeinen Aequivalentform, also der allgemeinen Werthform überhaupt, der Form III. Form III löst sich aber rückbezüglich auf in Form II, und das konstituirende Element der Form II ist Form I: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock oder x Waare A = y Waare B. Weiss man nun, was Gebrauchswerth und Tauschwerth sind, so findet man, dass diese Form I die einfachste, unentwickeltste Manier ist, ein beliebiges Arbeitsprodukt, wie die Leinwand z. B., als Waare darzustellen, d. h. als Einheit der Gegensätze Gebrauchswerth und Tauschwerth. Man findet dann zugleich leicht die Metamorphosenreihe, welche die einfache Waarenform: 20 Ellen Leinwand = 1 Rock durchlaufen muss, um ihre fertige Gestalt: 20 Ellen Leinwand = 2 Pfd. St., d. h. die Geldform zu gewinnen.
(Fortzufahren p. 35 im Text des Buchs.)
Das Kapital · Bd. III/2 · 1894
Siebenunddreissigstes Kapitel. Einleitendes.
Siebenunddreissigstes Kapitel. Einleitendes.
Die Analyse des Grundeigenthums in seinen verschiednen geschichtlichen Formen liegt jenseits der Grenzen dieses Werks. Wir beschäftigen uns nur mit ihm, soweit ein Theil des vom Kapital erzeugten Mehrwerths dem Grundeigenthümer anheimfällt. Wir unterstellen also, dass die Agrikultur, ganz wie die Manufaktur, von der kapitalistischen Produktionsweise beherrscht, d. h. dass die Landwirthschaft von Kapitalisten betrieben wird, die sich von den übrigen Kapitalisten zunächst nur durch das Element unterscheiden, worin ihr Kapital und die von diesem Kapital in Bewegung gesetzte Lohnarbeit angelegt ist. Für uns producirt der Pächter Weizen u. s. w., wie der Fabrikant Garn oder Maschinen. Die Unterstellung, dass die kapitalistische Produktionsweise sich der Landwirthschaft bemächtigt hat, schliesst ein, dass sie alle Sphären der Produktion und der bürgerlichen Gesellschaft beherrscht, dass also auch ihre Bedingungen, wie freie Konkurrenz der Kapitale, Uebertragbarkeit derselben von einer Produktionssphäre in die andre, gleiche Höhe des Durchschnittsprofits u. s. w. in ihrer ganzen Reife vorhanden sind. Die von uns betrachtete Form des Grundeigenthums ist eine specifisch historische Form desselben, die durch die Einwirkung des Kapitals und der kapitalistischen Produktionsweise verwandelte Form, sei es des feudalen Grundeigenthums, sei es der als Nahrungszweig betriebnen kleinbäuerlichen Agrikultur, worin der Besitz von Grund und Boden als eine der Produktionsbedingungen für den unmittelbaren Producenten, und sein Eigenthum am Boden als die vortheilhafteste Bedingung, als Bedingung der Blüte seiner Produktionsweise erscheint. Wenn die kapitalistische Produktionsweise überhaupt die Expropriation der Arbeiter von den Arbeitsbedingungen, so setzt sie in der Agrikultur die Expropriation der ländlichen Arbeiter von Grund und Boden und ihre Unterordnung unter einen Kapitalisten voraus, der die Agrikultur des Profits wegen betreibt. Für unsre Entwicklung ist es also ein ganz gleichgültiger Einwurf, wenn erinnert wird, dass auch andre Formen des Grundeigenthums und des Ackerbaus existirt haben oder noch existiren. Es kann dies nur die Oekonomen treffen, welche die kapitalistische Produktionsweise in der Landwirthschaft und die ihr entsprechende Form des Grundeigenthums nicht als historische, sondern als ewige Kategorien behandeln.
Für uns ist die Betrachtung der modernen Form des Grund. eigenthums nöthig, weil es überhaupt gilt, die bestimmten Produktions- und Verkehrsverhältnisse zu betrachten, die aus der Anlage des Kapitals in der Landwirthschaft entspringen. Ohne das wäre die Analyse desselben nicht vollständig. Wir beschränken uns also ausschliesslich auf die Kapitalanlage im eigentlichen Ackerbau, d. h. in der Produktion des Hauptpflanzenstoffs, wovon eine Bevölkerung lebt. Wir können sagen Weizen, weil dieser das Hauptnahrungsmittel der modernen, kapitalistisch entwickelten Völker. (Oder, statt Ackerbau, Bergwerke, weil die Gesetze dieselben.)
Es ist eins der grossen Verdienste von A. Smith, dass er entwickelt hat, wie die Grundrente des zur Produktion andrer landwirthschaftlichen Produkte angewandten Kapitals, z. B. von Flachs, Farbkräutern, selbständiger Viehzucht u. s. w., bestimmt ist durch die Grundrente, welche das in der Produktion des Hauptnahrungsmittels angelegte Kapital abwirft. Es ist in der That seit ihm kein Fortschritt in dieser Beziehung gemacht worden. Was wir beschränkend oder zufügend zu erinnern hätten, gehört in die selbständige Behandlung des Grundeigenthums, nicht hierhin. Von dem Grundeigenthum, soweit es nicht sich auf den zur Weizenproduktion bestimmten Boden bezieht, werden wir daher nicht ex professo sprechen, sondern hie und da nur der Illustration halber darauf zurückkommen.
Der Vollständigkeit wegen ist zu bemerken, dass hier unter Grund und Boden auch Wasser etc. verstanden wird, soweit es einen Eigenthümer hat, als Zubehör von Grund und Boden sich darstellt.
Das Grundeigenthum setzt das Monopol gewisser Personen voraus, über bestimmte Portionen des Erdkörpers als ausschliessliche Sphären ihres Privatwillens, mit Ausschluss aller andern zu verfügen.1 Dies vorausgesetzt, handelt es sich darum, den ökono mischen Werth, d. h. die Verwerthung dieses Monopols auf Basis der kapitalistischen Produktion zu entwickeln. Mit der juristischen Macht dieser Personen, Portionen des Erdballs zu brauchen und zu missbrauchen, ist nichts abgemacht. Der Gebrauch derselben hängt ganz und gar von ökonomischen Bedingungen ab, die von ihrem Willen unabhängig sind. Die juristische Vorstellung selbst heisst weiter nichts, als dass der Grundeigenthümer mit dem Boden verfahren kann, wie jeder Waarenbesitzer mit seiner Waare; und diese Vorstellung — die juristische Vorstellung des freien Privat-Grundeigenthums — tritt in der alten Welt nur ein zur Zeit der Auflösung der organischen Gesellschaftsordnung, und in der modernen Welt nur mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion. In Asien ist sie nur stellenweis von den Europäern importirt worden. Im Abschnitt über die ursprüngliche Akkumulation (Buch I, Kap. XXIV), hat man gesehn, wie diese Produktionsweise voraussetzt, einerseits die Loslösung der unmittelbaren Producenten aus der Stellung eines blossen Zubehörs des Bodens (in der Form von 2 Hörigen, Leibeignen, Sklaven etc.), andrerseits die Expropriation der Masse des Volks vom Grund und Boden. In sofern ist das Monopol des Grundeigenthums eine historische Voraussetzung, und bleibt fortwährende Grundlage, der kapitalistischen Produktionsweise, wie aller frühern Produktionsweisen, die auf Ausbeutung der Massen in einer oder der andern Form beruhn. Die Form aber, worin die beginnende kapitalistische Produktionsweise das Grundeigenthum vorfindet, entspricht ihr nicht. Die ihr entsprechende Form wird erst von ihr selbst geschaffen durch die Unterordnung der Agrikultur unter das Kapital; womit denn auch feudales Grundeigenthum, Claneigenthum, oder kleines Bauerneigenthum mit Markgemeinschaft, in die dieser Produktionsweise entsprechende ökonomische Form verwandelt wird, wie verschieden auch deren juristischen Formen seien. Es ist eines der grossen Resultate der kapitalistischen Produktionsweise, dass sie einerseits die Agrikultur aus einem bloss empirischen und mechanisch sich forterbenden Verfahren des unentwickeltsten Theils der Gesellschaft in bewusste wissenschaftliche Anwendung der Agronomie verwandelt, soweit dies überhaupt innerhalb der mit dem Privateigenthum gegebnen Verhältnisse möglich ist;3 dass sie das Grundeigenthum einerseits von Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnissen völlig loslöst, andrerseits den Grund und Boden als Arbeitsbedingung gänzlich vom Grundeigenthum und Grundeigenthümer trennt, für den er weiter nichts vorstellt, als eine bestimmte Geldsteuer, die er vermittelst seines Monopols vom industriellen Kapitalisten, dem Pächter erhebt; so sehr den Zusammenhang loslöst, dass der Grundeigenthümer sein ganzes Leben in Konstantinopel zubringen kann, während sein Grundeigenthum in Schottland liegt. Das Grundeigenthum erhält so seine rein ökonomische Form, durch Abstreifung aller seiner frühern politischen und socialen Verbrämungen und Verquickungen, kurz aller jener traditionellen Zuthaten, die von den industriellen Kapitalisten selbst, wie von ihren theoretischen Wortführern, wie wir später sehn werden, im Eifer ihres Kampfs mit dem Grundeigenthum als eine nutzlose und abgeschmackte Superfötation denuncirt werden. Die Rationalisirung der Agrikultur einerseits, die diese erst befähigt gesellschaftlich betrieben zu werden, die Rückführung des Grundeigenthums ad absurdum andrerseits, dies sind die grossen Verdienste der kapitalistischen Produktionsweise. Wie alle ihre andern historischen Fortschritte, erkaufte sie auch diesen zunächst durch die völlige Verelendung der unmittelbaren Producenten.
Bevor wir zum Gegenstand selbst übergehn, sind noch einige Vorbemerkungen zur Abwehr von Missverständnissen nöthig.
Die Voraussetzung bei der kapitalistischen Produktionsweise ist also diese: die wirklichen Ackerbauer sind Lohnarbeiter, beschäftigt von einem Kapitalisten, dem Pächter, der die Landwirthschaft nur als ein besondres Exploitationsfeld des Kapitals, als Anlage seines Kapitals in einer besondern Produktionsphäre betreibt. Dieser Pächter-Kapitalist zahlt dem Grundeigenthümer, dem Eigenthümer des von ihm exploitirten Bodens in bestimmten Terminen, z. B. jährlich, eine kontraktlich festgesetzte Geldsumme (ganz wie der Borger von Geldkapital bestimmten Zins) für die Erlaubniss, sein Kapital in diesem besondern Produktionsfeld anzuwenden. Diese Geldsumme heisst Grundrente, einerlei ob sie von Ackerboden, Bauterrain, Bergwerken, Fischereien, Waldungen u. s. w. gezahlt werde. Sie wird gezahlt für die ganze Zeit, während deren kontraktlich der Grundeigenthümer den Boden an den Pächter verliehen, vermiethet hat. Die Grundrente ist also hier die Form, worin sich das Grundeigenthum ökonomisch realisirt, verwerthet. Wir haben ferner hier alle drei Klassen, welche den Rahmen der modernen Gesellschaft konstituiren, zusammen und einander gegenüber — Lohnarbeiter, industrieller Kapitalist, Grundeigenthümer.
Kapital kann in der Erde fixirt, ihr einverleibt werden, theils mehr vorübergehend, wie bei Verbesserungen chemischer Natur, Düngung u. s. w., theils mehr permanent, wie bei Abzugskanälen, Bewässerungsanlagen, Nivellirungen, Wirthschaftsgebäuden etc. Ich habe anderswo das der Erde so einverleibte Kapital la terrecapital genannt.4 Es fällt unter die Kategorien des fixen Kapitals. Der Zins für das der Erde einverleibte Kapital und die Verbesserungen, die sie so als Produktionsinstrument erhält, kann einen Theil der Rente bilden, die dem Grundeigenthümer vom Pächter gezahlt wird5, aber sie konstituirt nicht die eigentliche Grundrente, die für den Gebrauch des Bodens als solchen gezahlt wird, er mag sich im Naturzustand befinden oder kultivirt sein. Bei einer systematischen Behandlung des Grundeigenthums, die ausserhalb unsres Plans liegt, wäre dieser Theil der Einnahme des Grundeigenthümers ausführlich darzustellen. Hier genügen wenige Worte darüber. Die mehr temporären Kapitalanlagen, die die gewöhnlichen Produktionsprocesse in der Agrikultur mit sich führen, werden alle ohne Ausnahme vom Pächter gemacht. Diese Anlagen, wie die blosse Bebauung überhaupt, wenn sie einigermaßen rationell betrieben wird, also sich nicht auf die brutale Aussaugung des Bodens reducirt, wie etwa bei den ehemaligen amerikanischen Sklavenhaltern — wogegen sich jedoch die Herren Grundeigenthümer kontraktlich sichern — verbessern den Boden6, steigern sein Produkt und verwandeln die Erde aus blosser Materie in Erde-Kapital. Ein bebautes Feld ist mehr werth als ein unbebautes von derselben natürlichen Qualität. Auch die mehr permanenten, sich in längerer Zeit abnutzenden, der Erde einverleibten fixen Kapitale, werden zum grossen Theil, in gewissen Sphären oft ausschliesslich, vom Pächter gemacht. Sobald aber die kontraktlich festgesetzte Pachtzeit abgelaufen ist — und es ist dies einer der Gründe, warum mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion der Grundeigenthümer die Pachtzeit möglichst abzukürzen sucht — fallen die dem Boden einverleibten Verbesserungen als untrennbares Accidens der Substanz, des Bodens, als Eigenthum dem Besitzer des Bodens anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt, den er schliesst, fügt der Grundeigenthümer den Zins für das der Erde einverleibte Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob er den Boden nun an den Pächter vermiethet, der die Verbesserungen gemacht hat, oder an einen andern Pächter. Seine Rente schwillt so auf; oder, wenn er den Boden verkaufen will — wir werden gleich sehn wie dessen Preis bestimmt wird — ist jetzt sein Werth gesteigert. Er verkauft nicht nur den Boden, sondern den verbesserten Boden, das der Erde einverleibte Kapital, das ihm nichts gekostet hat. Es ist dies eins der Geheimnisse — ganz abgesehn von der Bewegung der eigentlichen Grundrente — der steigenden Bereicherung der Grundeigenthümer, des fortwährenden Anschwellens ihrer Renten, und des wachsenden Geldwerths ihrer Ländereien mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung. Sie stecken so das ohne ihr Zuthun hervorgebrachte Resultat der gesellschaftlichen Entwicklung in ihre Privattaschen — fruges consumere nati. Es ist dies aber zugleich eins der grössten Hindernisse einer rationellen Agrikultur, indem der Pächter alle Verbesserungen und Auslagen vermeidet, deren vollständiger Rückfluss während der Dauer seiner Pachtzeit nicht zu erwarten steht; und als solches Hinderniss finden wir diesen Umstand fort und fort denuncirt ebensowohl im vorigen Jahrhundert von James Anderson, dem eigentlichen Entdecker der modernen Rententheorie, der zugleich praktischer Pächter und für seine Zeit bedeutender Agronom war, wie in unsern Tagen von den Gegnern der jetzigen Verfassung des Grundeigenthums in England.
A. A. Walton, History of the Landed Tenures of Great Britain and Ireland, London 1865, sagt darüber p. 96, 97: „Alle die Anstrengungen der zahlreichen landwirthschaftlichen Anstalten in unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirklich bemerkbaren Resultate im wirklichen Fortschritt verbesserter Bebauung bewirken, so lange solche Verbesserungen in einem weit höhern Grade den Werth des Grundeigenthums und die Höhe der Rentrolle des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des Pächters oder des Landarbeiters verbessern. Die Pächter im allgemeinen wissen genau so gut wie der Grundbesitzer, sein Rentmeister oder selbst der Präsident einer landwirthschaftlichen Gesellschaft, dass gute Drainirung, reichliche Düngung und gute Bewirthschaftung, im Bund mit vermehrter Anwendung von Arbeit, um das Land gründlich zu reinigen und umzuarbeiten, wunderbare Erfolge erzeugen werden, sowohl in Verbesserung des Bodens wie in gesteigerter Produktion. Aber alles dies erfordert beträchtliche Auslage, und die Pächter wissen ebenfalls sehr gut, dass wie sehr sie auch das Land verbessern oder seinen Werth erhöhen mögen, die Grundbesitzer auf die Dauer den Hauptvortheil davon in erhöhten Renten und gesteigertem Bodenwerth einernten werden … Sie sind schlau genug zu bemerken, was jene Redner [Grundbesitzer und ihre Rentmeister bei landwirthschaftlichen Festmahlen] eigenthümlicher Weise stets vergessen ihnen zu sagen — nämlich dass der Löwenantheil aller vom Pächter gemachten Verbesserungen schliesslich immer in die Tasche des Grundbesitzers gehn muss … Wie sehr auch der frühere Pächter die Pachtung verbessert haben mag, sein Nachfolger wird immer finden, dass der Grundbesitzer die Rente erhöhen wird im Verhältniss zu dem durch frühere Verbesserungen gesteigerten Bodenwerth.“
In der eigentlichen Agrikultur erscheint dieser Process noch nicht so klar wie bei Benutzung des Bodens als Bauterrain. Der weitaus überwiegende Theil des Bodens, der in England zu Bauzwecken, aber nicht als freehold verkauft wird, wird von den Grundeigenthümern vermiethet für 99 Jahre, oder auf kürzere Zeit wenn möglich. Nach Ablauf dieser Zeit fallen die Baulichkeiten mit dem Boden selbst dem Grundbesitzer anheim. „Sie [die Pächter] sind verpflichtet, bei Ablauf des Miethskontrakts das Haus dem grossen Grundbesitzer in gutem wohnlichen Zustand zu überliefern, nachdem sie bis zu dieser Zeit eine übertriebne Bodenrente bezahlt haben. Kaum ist der Miethkontrakt abgelaufen, so kommt der Agent oder Inspektor des Grundbesitzers, besichtigt euer Haus, sorgt dafür, dass ihr es in guten Zustand setzt, nimmt dann Besitz davon und annexirt es an das Gebiet seines Grundherrn. Die Thatsache ist, dass wenn dies System in voller Wirkung noch für längre Zeit zugelassen wird, der gesammte Häuserbesitz im Königreich, ebensogut wie der ländliche Grundbesitz, in den Händen der grossen Grundherrn sein wird. Das ganze Westend von London, nördlich und südlich von Temple Bar, gehört fast ausschliesslich ungefähr einem halben Dutzend grosser Grundherrn, ist vermiethet zu enormen Bodenrenten, und wo die Miethkontrakte noch nicht ganz abgelaufen sind, verfallen sie rasch nach einander. Dasselbe gilt in grösserm oder geringerm Grad von jeder Stadt im Königreich. Aber selbst hierbei bleibt dies gierige System der Ausschliesslichkeit und des Monopols noch nicht stehn. Fast die gesammten Dock-Einrichtungen unsrer Hafenstädte befinden sich in Folge desselben Processes der Usurpation in den Händen der grossen Land-Leviathans.“ (l. c., p. 93.) Unter diesen Umständen ist es klar, dass wenn der Census für England und Wales 1861 bei einer Gesammtbevölkerung von 20,066,224 die Zahl der Hauseigenthümer auf 36,032 angibt, das Verhältniss der Eigenthümer zur Zahl der Häuser und der Bevölkerung ein ganz andres Aussehn erhalten würde, wären die grossen Eigenthümer auf die eine, die kleinen auf die andre gestellt.
Dies Beispiel mit dem Eigenthum an Baulichkeiten ist wichtig, 1) weil es klar den Unterschied zwischen der eigentlichen Grundrente und dem Zins des dem Boden einverleibten fixen Kapitals zeigt, der einen Zusatz zur Grundrente bilden kann. Der Zins der Baulichkeiten, wie des bei der Agrikultur vom Pächter dem Boden einverleibten Kapitals, fällt dem industriellen Kapitalisten, dem Bauspekulanten oder Pächter zu, während der Dauer des Miethkontrakts, und hat an und für sich nichts zu thun mit der Grundrente, die jährlich in bestimmten Terminen für Benutzung des Bodens gezahlt werden muss. 2) Weil es zeigt, wie mit dem Boden das ihm einverleibte fremde Kapital schliesslich dem Grundeigenthümer anheimfällt und der Zins dafür seine Rente schwellt.
Einige Schriftsteller, theils als Wortführer des Grundeigenthums gegen die Angriffe der bürgerlichen Oekonomen, theils in dem Streben, das kapitalistische Produktionssystem in ein System von „Harmonien“ statt von Gegensätzen zu verwandeln, wie z. B. Carey, haben die Grundrente, den specifischen ökonomischen Ausdruck des Grundeigenthums, als identisch mit dem Zins darzustellen gesucht. Damit wäre nämlich der Gegensatz zwischen Grundeigenthümern und Kapitalisten ausgelöscht. Die umgekehrte Methode wurde im Beginn der kapitalistischen Produktion angewandt. Damals galt in der populären Vorstellung noch das Grundeigenthum als die primitive und respektable Form des Privateigenthums, während der Zins des Kapitals als Wucher verschrieen war. Dudley North, Locke etc. stellten daher den Kapitalzins dar als eine der Grundrente analoge Form, ganz wie Turgot die Berechtigung des Zinses aus der Existenz der Grundrente ableitete. — Jene neuern Schriftsteller vergessen — ganz abgesehn davon, dass die Grundrente rein, ohne Zusatz jedes Zinses für dem Boden einverleibtes Kapital, existiren kann und existirt — dass der Grundeigenthümer in dieser Weise nicht nur Zins erhält von fremdem Kapital, das ihm nichts kostet, sondern obendrein noch das fremde Kapital gratis in den Kauf. Die Rechtfertigung des Grundeigenthums, wie die aller andren Eigenthumsformen einer bestimmten Produktionsweise, ist die, dass die Produktionsweise selbst historische transitorische Nothwendigkeit besitzt, also auch die Produktions- und Austauschverhältnisse, die aus ihr entspringen. Allerdings, wie wir später sehn werden, unterscheidet sich das Grundeigenthum von den übrigen Arten des Eigenthums dadurch, dass auf einer gewissen Entwicklungshöhe, selbst vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise aus, es als überflüssig und schädlich erscheint.
Die Grundrente kann in einer andern Form mit dem Zins verwechselt, und so ihr specifischer Charakter verkannt werden. Die Grundrente stellt sich dar in einer bestimmten Geldsumme, die der Grundeigenthümer jährlich aus der Verpachtung eines Stücks des Erdballs bezieht. Wir haben gesehn, wie jede bestimmte Geldeinnahme kapitalisirt werden, d. h. als der Zins eines imaginären Kapitals betrachtet werden kann. Ist z. B. der mittlere Zinsfuss 5 %, so kann also auch eine jährliche Grundrente von 200 £ als Zins eines Kapitals von 4000 £ betrachtet werden. Es ist die so kapitalisirte Grundrente, die den Kaufpreis oder Werth des Bodens bildet, eine Kategorie, die prima facie, ganz wie der Preis der Arbeit irrationell ist, da die Erde nicht das Produkt der Arbeit ist, also auch keinen Werth hat. Andrerseits aber verbirgt sich hinter dieser irrationellen Form ein wirkliches Produktionsverhältniss. Kauft ein Kapitalist Grund und Boden, der eine jährliche Rente von 200 £ abwirft, für 4000 £, so bezieht er den durchschnittlichen jährlichen Zins zu 5 % von 4000 £, ganz ebenso wie wenn er dies Kapital in zinstragenden Papieren angelegt oder es direkt zu 5 % Zinsen ausgeliehen hätte. Es ist die Verwerthung eines Kapitals von 4000 £ zu 5 %. Unter dieser Voraussetzung würde er in 20 Jahren den Einkaufspreis seines Guts durch dessen Einkünfte wieder ersetzt haben. In England wird daher der Kaufpreis von Ländereien nach so und so viel years’ purchase berechnet, was nur ein andrer Ausdruck für die Kapitalisirung der Grundrente ist. Es ist in der That der Kaufpreis, nicht des Bodens, sondern der Grundrente die er abwirft, berechnet nach dem gewöhnlichen Zinsfuss. Diese Kapitalisirung der Rente setzt aber die Rente voraus, während die Rente nicht umgekehrt aus ihrer eignen Kapitalisirung abgeleitet und erklärt werden kann. Ihre Existenz, unabhängig von dem Verkauf, ist vielmehr hier die Voraussetzung, von der ausgegangen wird.
Es folgt daher dass, die Grundrente als konstante Grösse vor ausgesetzt, der Bodenpreis steigen oder fallen kann, umgekehrt wie der Zinsfuss steigt oder fällt. Fiele der gewöhnliche Zinsfuss von 5 auf 4 %, so stellte eine jährliche Grundrente von 200 £ die jährliche Verwerthung eines Kapitals von 5000 £ statt von 4000 £ vor, und so wäre der Preis desselben Grundstücks von 4000 auf 5000 £ gestiegen, oder von 20 years’ purchase auf 25. Umgekehrt im umgekehrten Fall. Es ist dies eine von der Bewegung der Grundrente selbst unabhängige und nur durch den Zinsfuss geregelte Bewegung des Bodenpreises. Da wir aber gesehn haben, dass die Profitrate im Fortschritt der gesellschaftlichen Entwicklung eine Tendenz zum Fallen hat, und daher auch der Zinsfuss, soweit er durch die Profitrate geregelt wird; dass ferner, auch abgesehn von der Profitrate, der Zinsfuss eine Tendenz zum Fallen hat, in Folge des Wachsthums des verleihbaren Geldkapitals, so folgt, dass der Bodenpreis eine Tendenz zum Steigen hat, auch unabhängig von der Bewegung der Grundrente und des Preises der Bodenprodukte, wovon die Rente einen Theil bildet.
Die Verwechslung der Grundrente selbst mit der Zinsform, die sie für den Käufer des Bodens annimmt — eine Verwechslung, die auf völliger Unkenntniss der Natur der Grundrente beruht — muss zu den sonderbarsten Trugschlüssen führen. Da das Grundeigenthum in allen alten Ländern für eine besonders vornehme Form des Eigenthums gilt, und der Ankauf desselben ausserdem als besonders sichre Kapitalanlage, so steht der Zinsfuss, zu dem die Grundrente gekauft wird, meist niedriger als bei andern auf längre Zeit sich erstreckenden Kapitalanlagen, sodass z. B. der Käufer von Grund und Boden nur 4 % auf den Kaufpreis erhält, während er für dasselbe Kapital sonst 5 % erhalten würde; oder was auf dasselbe hinauskommt, er zahlt mehr Kapital für die Grundrente, als er für dieselbe jährliche Geldeinnahme in andern Anlagen zahlen würde. Daraus schliesst Herr Thiers in seiner überhaupt grundschlechten Schrift über La Propriété (dem Abdruck seiner 1849 in der französischen Nationalversammlung gehaltnen Rede gegen Proudhon) auf die Niedrigkeit der Grundrente, während es nur die Höhe ihres Kaufpreises beweist.
Der Umstand, dass die kapitalisirte Grundrente als Bodenpreis oder Bodenwerth sich darstellt, und die Erde daher wie jede andre Waare gekauft und verkauft wird, gilt einigen Apologeten als Rechtfertigungsgrund des Grundeigenthums, indem der Käufer für es wie für jede andre Waare, ein Aequivalent gezahlt, und der grösste Theil des Grundeigenthums in dieser Weise die Hände gewechselt habe. Derselbe Rechtfertigungsgrund gälte dann auch für die Sklaverei, indem für den Sklavenhalter, der den Sklaven baar bezahlt hat, der Ertrag von dessen Arbeit nur den Zins des in seinem Ankauf ausgelegten Kapitals darstellt. Aus dem Kauf und Verkauf der Grundrente die Berechtigung ihrer Existenz herleiten, heisst überhaupt, ihre Existenz aus ihrer Existenz rechtfertigen.
So wichtig es ist für die wissenschaftliche Analyse der Grundrente — d. h. der selbständigen, specifischen ökonomischen Form des Grundeigenthums auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise — sie rein und frei von allen sie verfälschenden und verwischenden Beisätzen zu betrachten, ebenso wichtig ist es andrerseits für das Verständniss der praktischen Wirkungen des Grundeigenthums, und selbst für die theoretische Einsicht in eine Masse Thatsachen, die dem Begriff und der Natur der Grundrente widersprechen, und doch als Existenzweisen der Grundrente erscheinen, die Elemente zu kennen, aus denen diese Trübungen der Theorie entspringen.
Praktisch erscheint natürlich alles als Grundrente, was in Form von Pachtgeld dem Grundeigenthümer vom Pächter gezahlt wird für die Erlaubniss, den Boden zu bewirthschaften. Aus welchen Bestandtheilen dieser Tribut zusammengesetzt sei, aus welchen Quellen er herrühren möge, er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, dass das Monopol auf ein Stück des Erdballs den sog. Grundeigenthümer befähigt, den Tribut zu erheben, die Schatzung aufzulegen. Er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, dass er den Bodenpreis bestimmt, der wie oben gezeigt, nichts ist als die kapitalisirte Einnahme von der Verpachtung des Bodens.
Man hat bereits gesehn, dass der Zins für das dem Boden einverleibte Kapital einen solchen fremdartigen Bestandtheil der Grundrente bilden kann, einen Bestandtheil, der mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung einen stets wachsenden Zusatz zum Gesammtrental eines Landes bilden muss. Aber abgesehn von diesem Zins ist es möglich, dass sich unter dem Pachtgeld zum Theil, und in gewissen Fällen ganz und gar, also bei gänzlicher Abwesenheit der eigentlichen Grundrente, und daher bei wirklicher Werthlosigkeit des Bodens, ein Abzug sei es vom Durchschnittsprofit, sei es vom normalen Arbeitslohn, sei es von beiden zugleich versteckt. Dieser Theil, sei es des Profits, sei es des Arbeitslohns, erscheint hier in der Gestalt der Grundrente, weil er statt, wie es normal wäre, dem industriellen Kapitalisten oder dem Lohnarbeiter anheimzufallen, in der Form von Pachtgeld an den Grundeigenthümer gezahlt wird. Oekonomisch gesprochen, bildet weder der eine noch der andre Theil Grundrente: aber praktisch bildet er Einnahme des Grundeigenthümers, eine ökonomische Verwerthung seines Monopols, ganz so gut wie die wirkliche Grundrente, und wirkt ebenso bestimmend auf den Bodenpreis wie die letztre.
Wir sprechen hier nicht von Verhältnissen, worin die Grundrente, die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Weise des Grundeigenthums, formell existirt, ohne dass die kapitalistische Produktionsweise selbst existirte, ohne dass der Pächter selbst ein industrieller Kapitalist, oder die Art seiner Bewirthschaftung eine kapitalistische wäre. Dies ist z. B. der Fall in Irland. Der Pächter ist hier im Durchschnitt ein kleiner Bauer. Was er dem Grundeigenthümer als Pacht zahlt, absorbirt oft nicht nur einen Theil seines Profits, d. h. seiner eignen Mehrarbeit, auf die er als Inhaber seiner eignen Arbeitsinstrumente ein Recht hat, sondern auch einen Theil des normalen Arbeitslohns, den er unter andren Verhältnissen für dieselbe Arbeitsmenge erhalten würde. Ausserdem expropriirt ihn der Grundeigenthümer, der hier durchaus nichts thut für die Verbesserung des Bodens, von seinem kleinen Kapital, das er grösstentheils durch eigne Arbeit dem Boden einverleibt, ganz wie ein Wucherer unter ähnlichen Verhältnissen thun würde. Nur dass der Wucherer wenigstens sein eignes Kapital bei der Operation riskirt. Es bildet diese fortwährende Beraubung den Gegenstand des Zwists über die irische Landgesetzgebung, die wesentlich darauf hinauskommt, dass der Grundeigenthümer, der dem Pächter aufkündigt, gezwungen werden soll, diesen zu entschädigen für die von ihm angebrachten Bodenverbesserungen oder das dem Boden einverleibte Kapital. Palmerston pflegte hierauf cynisch zu antworten: „Das Haus der Gemeinen ist ein Haus von Grundeigenthümern.“
Wir sprechen auch nicht von den ausnahmsweisen Verhältnissen, worin selbst in Ländern kapitalistischer Produktion der Grundeigenthümer hohes Pachtgeld erpressen kann, das in gar keinem Zusammenhang mit dem Produkt des Bodens steht, wie z. B. in den englischen Industriebezirken die Verpachtung kleiner Bodenfetzen an Fabrikarbeiter, sei es für kleine Gärten, sei es für dilettantischen Ackerbau in Nebenstunden. (Reports of Inspectors of Factories.)
Wir sprechen von der Ackerbaurente in Ländern entwickelter kapitalistischer Produktion. Unter den englischen Pächtern z. B. befindet sich eine Anzahl kleiner Kapitalisten, die durch Erziehung, Bildung, Tradition, Konkurrenz und andre Umstände bestimmt und gezwungen sind, ihr Kapital in der Agrikultur, als Pächter anzulegen. Sie sind gezwungen, mit weniger als dem Durchschnittsprofit vorlieb zu nehmen, und einen Theil davon in der Form der Rente an den Grundeigenthümer abzugeben. Es ist dies die einzige Bedingung, unter der ihnen gestattet wird ihr Kapital auf den Boden, in der Agrikultur, anzulegen. Da überall die Grundeigenthümer bedeutenden, in England sogar überwiegenden Einfluss auf die Gesetzgebung ausüben, kann dieser dazu ausgebeutet werden, um die ganze Klasse der Pächter zu prellen. Die Korngesetze von 1815 z. B. — eine Brotsteuer, eingestandenermaßen dem Land auferlegt, um den müßigen Grundeigenthümern die Fortdauer des während des Anti-Jakobinerkriegs abnorm gewachsnen Rentals zu sichern — hatten zwar die Wirkung, abgesehn von einzelnen ausnahmsweis fruchtbaren Jahren, die Preise der landwirthschaftlichen Produkte über dem Niveau zu erhalten, worauf sie bei freier Korneinfuhr gefallen wären. Aber sie hatten nicht das Resultat, die Preise auf der Höhe zu halten, die von den gesetzgebenden Grundeigenthümern in der Art als Normalpreise dekretirt wurden, dass sie die gesetzliche Grenze bildeten für die Einfuhr fremden Korns. Unter dem Eindruck dieser Normalpreise wurden aber die Pachtkontrakte geschlossen. Sobald die Illusion platzte, wurde ein neues Gesetz gemacht, mit neuen Normalpreisen, die ebensosehr bloss der ohnmächtige Ausdruck der habgierigen Grundeigenthumsphantasie waren wie die alten. In dieser Weise wurden die Pächter geprellt von 1815 bis zu den 30er Jahren. Daher während dieser ganzen Zeit das stehende Thema des agricultural distress. Daher während dieser Periode die Expropriation und der Ruin einer ganzen Generation von Pächtern, und ihre Ersetzung durch eine neue Klasse von Kapitalisten.7
Eine viel allgemeinere und wichtigere Thatsache ist aber die Herabdrückung des Arbeitslohns der eigentlichen Agrikulturarbeiter unter sein normales Durchschnittsniveau, sodass ein Theil des Arbeitslohns dem Arbeiter abgezogen wird, einen Bestandtheil des Pachtgelds bildet, und so unter der Maske der Grundrente dem Grundeigenthümer statt dem Arbeiter zufliesst. Dies ist z. B. in England und Schottland, mit Ausnahme einiger günstig situirten Grafschaften, allgemein der Fall. Die Arbeiten der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse über die Höhe des Arbeitslohns, die vor der Einführung der Korngesetze in England eingesetzt wurden — bis jetzt die werthvollsten und fast ganz unausgebeuteten Beiträge zur Geschichte des Arbeitslohns im 19. Jahrhundert, zugleich eine Schandsäule, die sich die englische Aristokratie und Bourgeoisie selbst aufgerichtet hat — bewiesen zur Evidenz, über allen Zweifel, dass die hohen Rentsätze und die ihnen entsprechende Steigerung des Bodenpreises während des Anti-Jakobinerkriegs theilweis nur dem Abzug vom Arbeitslohn und seiner Herabdrückung selbst unter das physische Minimum geschuldet waren; d. h. dem Wegzahlen eines Theils des normalen Arbeitslohns an den Grundeigenthümer. Verschiedne Umstände, unter andrem die Depreciation des Geldes, die Handhabung der Armengesetze in den Ackerbaubezirken u. s. w. hatten diese Operation ermöglicht, zur selben Zeit wo die Einkünfte der Pächter enorm stiegen und die Grundeigenthümer sich fabelhaft bereicherten. Ja, eins der Hauptargumente für Einführung der Kornzölle, von Seiten so der Pächter wie der Grundeigenthümer, war der, dass es physisch unmöglich sei, den Arbeitslohn der Ackerbautaglöhner noch tiefer zu senken. Dieser Zustand hat sich im wesentlichen nicht verändert, und in England, wie in allen europäischen Ländern, geht nach wie vor ein Theil des normalen Arbeitslohns in die Grundrente ein. Als Graf Shaftesbury, damals Lord Ashley, einer der philantropischen Aristokraten, so ausserordentlich bewegt wurde durch die Lage der englischen Fabrikarbeiter, und sich in der Zehnstunden-Agitation zu ihren parlamentarischen Wortführer aufwarf, publicirten die Wortführer der Industriellen aus Rache eine Statistik über den Lohn der Ackerbautaglöhner auf den ihm gehörigen Dörfern (s. Buch I, Kap. XXIII, 5, e: das britische Ackerbauproletariat), welche klar zeigte, wie ein Theil der Grundrente dieses Philantropen bloss aus dem Raub besteht, den seine Pächter für ihn an dem Arbeitslohn der Ackerbauarbeiter vollziehn. Diese Veröffentlichung ist auch deswegen interessant, weil die darin enthaltnen Thatsachen dem schlimmsten, was die Ausschüsse 1814 und 15 enthüllten, sich kühn an die Seite stellen dürfen. So oft die Umstände eine momentane Steigerung des Arbeitslohns der Ackerbautaglöhner erzwingen, erschallt dann auch das Geschrei der Pächter, dass eine Erhöhung des Arbeitslohns auf sein normales Niveau, wie es in andren Industriezweigen gilt, unmöglich sei und sie ruiniren müsse ohne gleichzeitige Herabsetzung der Grundrente. Hierin ist also das Geständniss enthalten, dass unter dem Namen Grundrente ein Abzug am Arbeitslohn von den Pächtern gemacht und an den Grundeigenthümer weggezahlt wird. Von 1849—59 z. B. stieg in England der Arbeitslohn der Ackerbau-Arbeiter in Folge eines Zusammenflusses überwältigender Umstände, wie: der Exodus aus Irland, der die Zufuhr von Ackerbau-Arbeitern von dort abschnitt; ausserordentliche Absorption von Ackerbau-Bevölkerung durch die Fabrikindustrie; Kriegsnachfrage für Soldaten; ausserordentliche Auswanderung nach Australien und den Vereinigten Staaten (Kalifornien), und andre Gründe, die hier nicht näher zu erwähnen sind. Gleichzeitig, mit Ausnahme der ungünstigen Ernten von 1854—56, fielen die Durchschnittspreise des Getreides während dieser Periode um mehr als 16 %. Die Pächter schrieen nach Herabsetzung der Renten. Es gelang ihnen in einzelnen Fällen. Im Durchschnitt scheiterten sie mit dieser Forderung. Sie nahmen Zuflucht zur Herabsetzung der Produktionskosten, u. a. durch massenhafte Einführung des lokomobilen Dampfs und neuer Maschinerie, die zum Theil Pferde ersetzte und aus der Wirthschaft verdrängte, zum Theil aber auch durch Freisetzung von Ackerbau-Taglöhnern eine künstliche Ueberbevölkerung und daher neues Sinken des Lohns hervorbrachte. Und dies geschah, trotz der allgemeinen relativen Abnahme der Ackerbau-Bevölkerung während dieses Decenniums, verglichen mit dem Wachsthum der Gesammtbevölkerung, und trotz der absoluten Abnahme der Ackerbau-Bevölkerung in einigen reinen Agrikulturdistrikten.8 Ebenso sagte Fawcett, damals Professor der politischen Oekonomie zu Cambridge, gestorben 1884 als Generalpostmeister, auf dem Social Science Congress, 12. Oktober 1865: „Die Ackerbautaglöhner fingen an auszuwandern, und die Pächter begannen sich zu beklagen, sie würden nicht im Stande sein, so hohe Renten zu bezahlen, wie sie zu zahlen gewohnt waren, weil die Arbeit theurer wurde in Folge der Auswanderung.“ Hie also ist hohe Bodenrente direkt identificirt mit niedrigem Arbeitslohn. Und soweit die Höhe des Bodenpreises durch diesen die Rente vermehrenden Umstand bedingt ist, ist Werthsteigerung des Bodens identisch mit Entwerthung der Arbeit, Höhe des Bodenpreises mit Niedrigkeit des Preises der Arbeit.
Dasselbe gilt für Frankreich. „Der Pachtpreis steigt, weil der Preis des Brots, des Weins, des Fleisches, der Gemüse und des Obsts auf der einen Seite steigt, und auf der andern der Preis der Arbeit unverändert bleibt. Wenn ältere Leute die Rechnungen ihrer Väter vergleichen, was uns um ungefähr 100 Jahre zurückbringt, so werden sie finden, dass damals der Preis eines Arbeitstags im ländlichen Frankreich genau derselbe war wie heute: Der Preis des Fleisches hat sich seitdem verdreifacht … Wer ist das Opfer dieser Umwälzung? Ist es der Reiche, der Eigenthümer der Pachtung ist, oder der Arme, der sie bearbeitet? … Die Steigerung der Pachtpreise ist ein Beweis eines öffentlichen Unglücks.“ (Du Mécanisme de la Société en France et en Angleterre. Par M. Rubichon. 2me édit. Paris 1837. p. 101.)
Beispiele von Rente als Folge des Abzugs einerseits vom Durchschnittsprofit, andrerseits vom Durchschnittsarbeitslohn:
Der oben citirte Morton, Landagent und landwirthschaftlicher Ingenieur, sagt, man habe in vielen Gegenden die Bemerkung gemacht, dass die Rente für grosse Pachtungen niedriger ist als für kleinere, weil „die Konkurrenz für die letztern gewöhnlich grösser ist als für die erstern, und weil kleine Pächter, die selten im Stande sind, sich auf irgend ein andres Geschäft zu werfen als die Landwirthschaft, häufig eine Rente zu zahlen willig sind, von der sie selbst wissen, dass sie zu hoch ist, gedrängt von der Nothwendigkeit ein passenderes Geschäft zu finden.“ (John C. Morton, The Resources of Estates. London 1858. p. 116.)
Dieser Unterschied soll sich jedoch in England allmälig verwischen, womit nach seiner Ansicht die Auswanderung grade unter der Klasse der kleinen Pächter viel zu thun hat. Derselbe Morton gibt ein Beispiel, wo offenbar Abzug vom Arbeitslohn des Pächters selbst, und daher noch sicherer der Leute, die er beschäftigt, in die Grundrente eingeht. Nämlich bei Pachtungen unter 70—80 acres (30—34 Hektaren), die keinen zweispännigen Pflug halten können. „Wenn nicht der Pächter mit seinen eignen Händen ebenso fleissig arbeitet wie irgend ein Arbeiter, kann er bei seiner Pachtung nicht bestehn. Wenn er die Ausführung der Arbeit seinen Leuten überlässt, und sich darauf beschränkt sie blos zu beaufsichtigen, so wird er höchst wahrscheinlich sehr bald finden, dass er ausser Stande ist seine Rente zu zahlen.“ (l. c., p. 118.) Morton schliesst daher, dass, wenn nicht die Pächter in der Gegend sehr arm sind, die Pachtungen nicht unter 70 acres gross sein sollten, sodass der Pächter zwei bis drei Pferde halten kann.
Ausserordentliche Weisheit des Herrn Léonce de Lavergne, Membre de l’Institut et de la Société Centrale d’Agriculture. In seiner Economie Rurale de l’Angleterre, (citirt nach der englischen Uebersetzung, London 1855) macht er folgenden Vergleich des jährlichen Vortheils vom Rindvieh, das in Frankreich arbeitet und in England nicht, weil ersetzt durch Pferde (p. 42):
Frankreich:
- Milch 4 Mill. £
- Fleisch 16 „ „
- Arbeit 8 „ „
- 28 Mill. £.
England:
- Milch 16 Mill. £
- Fleisch 20 „ „
- Arbeit — „ „
- 36 Mill. £.
Nun kommt aber hier das höhere Produkt heraus, weil nach seiner eignen Angabe die Milch in England noch einmal so theuer ist als in Frankreich, während er für Fleisch dieselben Preise in beiden Ländern annimmt (p. 35); also wird das englische Milchprodukt reducirt auf 8 Mill. £ und das Gesammtprodukt auf 28 Mill. £ wie in Frankreich. Es ist in der That etwas stark, wenn Herr Lavergne gleichzeitig die Produktmassen und die Preisdifferenzen in seiner Rechnung eingehn lässt, sodass, wenn England gewisse Artikel theurer producirt als Frankreich, was höchstens einen grössern Profit für Pächter und Grundeigenthümer bedeutet, dies als ein Vorzug der englischen Agrikultur erscheint.
Dass Herr Lavergne nicht nur die ökonomischen Erfolge der englischen Landwirthschaft kennt, sondern auch an die Vorurtheile der englischen Pächter und Grundbesitzer glaubt, beweist er p. 48: „Ein grosser Nachtheil ist gewöhnlich mit Getreidepflanzen verbunden … sie erschöpfen den Boden, der sie trägt.“ Herr Lavergne glaubt nicht nur, dass andre Pflanzen das nicht thun; er glaubt, dass Futterkräuter und Wurzelkräuter den Boden bereichern: „Futterpflanzen ziehn die Hauptelemente ihres Wachsthums aus der Atmosphäre, während sie dem Boden mehr zurückgeben als sie ihm entziehn; sie helfen also sowohl direkt, wie durch ihre Verwandlung in thierischen Dünger, in doppelter Weise den Schaden ersetzen, den Getreidepflanzen und andre erschöpfende Ernten angerichtet haben; es ist daher Grundsatz, dass sie mit diesen Ernten mindestens wechseln sollten; hierin besteht die Norfolk Rotation.“ (p. 50, 51.)
Kein Wunder, wenn Herr Lavergne, der dem englischen ländlichen Gemüth diese Märchen glaubt, ihm auch glaubt, dass seit Aufhebung der Kornzölle der Lohn der englischen Landtagelöhner seine frühere Anormalität verloren hat. Siehe was wir früher darüber gesagt Buch I, Kap. XXIII, 5, p. 701—729. Doch hören wir auch noch Herrn John Bright’s Rede in Birmingham, 14. December 1865. Nachdem er gesprochen von den 5 Mill. Familien, die im Parlament gar nicht vertreten sind, fährt er fort: „Unter diesen ist 1 Mill., oder eher mehr als 1 Mill. im Vereinigten Königreich, die in der unglücklichen Liste der Paupers aufgeführt werden. Dann ist noch eine andre Million, die sich noch eben über dem Pauperismus hält, aber stets in Gefahr schwebt auch Paupers zu werden. Günstiger ist ihre Lage und ihre Aussichten nicht. Nun betrachtet einmal die unwissenden niedrigern Schichten dieses Theils der Gesellschaft. Betrachtet ihre ausgestossne Lage, ihre Armuth, ihre Leiden, ihre vollendete Hoffnungslosigkeit. Selbst in den Vereinigten Staaten, selbst in den Südstaaten während der Herrschaft der Sklaverei, hatte jeder Neger den Glauben, dass ihm irgend einmal ein Jubeljahr bevorstände. Aber für diese Leute, für diese Masse der niedrigsten Schichten in unserm Lande, besteht, ich bin hier es auszusprechen, weder der Glaube an irgend eine Besserung noch selbst ein Sehnen darnach. Haben Sie neulich in den Zeitungen eine Notiz gelesen über John Cross, einen Ackerbautaglöhner in Dorsetshire? Er arbeitete 6 Tage in der Woche, hatte ein vortreffliches Zeugniss von seinem Beschäftiger, für den er 24 Jahre für 8 sh. Wochenlohn gearbeitet hatte. John Cross hatte eine Familie von 7 Kindern aus diesem Lohn in seiner Hütte zu unterhalten. Um seine kränkliche Frau und ihren Säugling zu wärmen, nahm er — gesetzlich gesprochen, glaube ich, stahl er sie — eine hölzerne Hürde zum Werth von 6 d. Für dies Vergehn wurde er von den Friedensrichtern zu 14 oder 20 Tagen Gefängniss verurtheilt. Ich kann Ihnen sagen, dass viele Tausende von Fällen wie der von John Cross im ganzen Lande zu finden sind, und besonders im Süden, und dass ihre Lage derart ist, dass bisher der aufrichtigste Forscher nicht im Stande gewesen ist das Geheimniss zu lösen, wie sie Leib und Seele zusammenhalten. Und nun werfen Sie Ihre Augen über das ganze Land und betrachten Sie diese 5 Mill. Familien und den verzweifelten Zustand dieser Schicht davon. Kann man nicht in Wahrheit sagen, dass die vom Stimmrecht ausgeschlossne Masse der Nation schanzt und immer wieder schanzt und fast keine Ruhe kennt? Vergleichen Sie sie mit der herrschenden Klasse — aber wenn ich das thue, so wird man mich des Kommunismus anklagen … aber vergleichen Sie diese grosse sich abarbeitende und stimmrechtlose Nation mit dem Theil, den man als die herrschenden Klassen ansehen kann. Sehn Sie ihren Reichthum an, ihren Prunk, ihren Luxus. Sehn Sie ihre Mattigkeit — denn auch unter ihnen ist Mattigkeit, aber es ist die Mattigkeit des Ueberdrusses — und sehn Sie, wie sie von Ort zu Ort eilen, als ob es nur gelte neue Vergnügen zu entdecken.“ (Morning Star, 15. December 1865.)
Es ist im Nachfolgenden gezeigt, wie Mehrarbeit und daher Mehrprodukt überhaupt mit Grundrente, diesem wenigstens auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, quantitativ und qualitativ specifisch bestimmten Theil des Mehrprodukts verwechselt wird. Die natürwüchsige Basis der Mehrarbeit überhaupt, d. h. eine Naturbedingung, ohne welche sie nicht möglich ist, ist die, dass die Natur, — sei es in Produkten des Landes, pflanzlichen oder thierischen, sei es in Fischereien etc. — die nöthigen Unternaltsmittel gewährt bei Anwendung einer Arbeitszeit, die nicht den ganzen Arbeitstag verschlingt. Diese naturwüchsigc Produktivität der agrikolen Arbeit (worin hier einfach sammelnde, jagende, fischende, Vieh züchtende eingeschlossen) ist die Basis aller Mehrarbeit; wie alle Arbeit zunächst und ursprünglich auf Aneignung und Produktion der Nahrung gerichtet ist. (Das Thier gibt ja zugleich Fell zum Wärmen in kälterm Klima; ausserdem Höhlenwohnungen etc.)
Dieselbe Konfusion zwischen Mehrprodukt und Bodenrente findet sich anders ausgedrückt bei Herrn Dove. Ursprünglich sind Ackerbauarbeit und industrielle Arbeit nicht getrennt; die zweite schliesst sich an die erste an. Die Mehrarbeit und das Mehrprodukt des ackerbauenden Stamms, der Hausgemeinde oder Familie umfasst sowohl agrikole wie industrielle Arbeit. Beide gehn Hand in Hand. Jagd, Fischerei, Ackerbau sind unmöglich ohne entsprechende Instrumente. Weben, Spinnen etc. werden zuerst betrieben als agrikole Nebenarbeiten.
Wir haben früher gezeigt, dass wie die Arbeit des einzelnen Arbeiters in nothwendige und Mehrarbeit zerfällt, so man die Gesammtarbeit der Arbeiterklasse derart theilen kann, dass der Theil, der die Gesammtlebensmittel für die Arbeiterklasse producirt (eingeschlossen die hierfür erheischten Produktionsmittel) die nothwendige Arbeit für die ganze Gesellschaft verrichtet. Die von dem ganzen übrigen Theil der Arbeiterklasse verrichtete Arbeit kann als Mehrarbeit betrachtet werden. Aber die nothwendige Arbeit schliesst keineswegs bloss agrikole Arbeit ein, sondern auch die Arbeit, die alle übrigen Produkte producirt, die in den Durchschnittskonsum des Arbeiters nothwendig eingehn. Auch verrichten die einen, gesellschaftlich gesprochen, bloss nothwendige Arbeit, weil die andern bloss Mehrarbeit verrichten, und umgekehrt. Es ist dies nur Theilung der Arbeit zwischen ihnen. Ebenso verhält es sich mit der Theilung der Arbeit zwischen agrikolen und industriellen Arbeitern überhaupt. Dem rein industriellen Charakter der Arbeit auf der einen Seite entspricht der rein agrikole auf der andern. Diese rein agrikole Arbeit ist keineswegs naturwüchsig, sondern selbst ein Produkt, und zwar ein sehr modernes, keineswegs überall erreichtes, der gesellschaftlichen Entwicklung, und entspricht einer ganz bestimmten Produktionsstufe. Ebenso wie ein Theil der agrikolen Arbeit sich vergegenständlicht in Produkten, die entweder nur dem Luxus dienen, oder Rohstoffe für Industrien bilden, keineswegs aber in die Nahrung, geschweige in die Nahrung der Massen eingehn, so wird andrerseits ein Theil der industriellen Arbeit vergegenständlicht in Produkten, die zu den nothwendigen Konsumtionsmitteln sowohl der agrikolen wie der nichtagrikolen Arbeiter dienen. Es ist falsch, diese industrielle Arbeit — vom gesellschaftlichen Standpunkt — als Mehrarbeit aufzufassen. Sie ist zum Theil ebenso nothwendige Arbeit wie der nothwendige Theil der agrikolen. Sie ist auch nur verselbständigte Form eines Theils der früher mit der agrikolen Arbeit naturwüchsig verbundnen industriellen Arbeit, nothwendige gegenseitige Ergänzung der jetzt von ihr getrennten rein agrikolen Arbeit. (Rein materiell betrachtet produciren z. B. 500 mechanische Weber in viel höherm Grade Surplus-Gewebe, d. h. mehr als zu ihrer eignen Kleidung erheischt ist.)
Es ist endlich bei der Betrachtung der Erscheinungsformen der Grundrente, d. h. des Pachtgeldes, das für die Benutzung des Bodens, sei es zu produktiven, sei es zu konsumtiven Zwecken, unter dem Titel der Grundrente dem Grundbesitzer gezahlt wird, festzuhalten, dass der Preis von Dingen, die an und für sich keinen Werth haben, d. h. nicht das Produkt der Arbeit sind, wie der Boden, oder die wenigstens nicht durch Arbeit reproducirt werden können, wie Alterthümer, Kunstwerke bestimmter Meister etc., durch sehr zufällige Kombinationen bestimmt werden kann. Um ein Ding zu verkaufen, dazu gehört nichts als dass es monopolisirbar und veräusserlich ist.
Es sind drei Hauptirrthümer, die bei der Behandlung der Grundrente zu vermeiden sind und die die Analyse trüben.
1) Die Verwechslung der verschiednen Formen der Rente, die verschiednen Entwicklungsstufen des gesellschaftlichen Produktionsprocesses entsprechen.
Welches immer die specifische Form der Rente sei, alle Typen derselben haben das gemein, dass die Aneignung der Rente die ökonomische Form ist, worin sich das Grundeigenthum realisirt, und dass ihrerseits die Grundrente ein Grundeigenthum, Eigenthum bestimmter Individuen an bestimmten Stücken des Erdballs voraussetzt; sei nun der Eigenthümer die Person, die das Gemeinwesen repräsentirt, wie in Asien, Egypten etc., oder sei dies Grundeigenthum nur Accidens des Eigenthums bestimmter Personen an den Personen der unmittelbaren Producenten, wie beim Sklaven- oder Leibeignensystem, oder sei es reines Privateigenthum von Nichtproducenten an der Natur, blosser Eigenthumstitel am Boden, oder endlich sei es ein Verhältniss zum Boden welches, wie bei Kolonisten und kleinbäuerlichen Grundbesitzern, bei der isolirten und nicht social entwickelten Arbeit unmittelbar eingeschlossen scheint in der Aneignung und Produktion der Produkte bestimmter Bodenstücke durch die unmittelbaren Producenten.
Diese Gemeinsamkeit der verschiednen Formen der Rente — ökonomische Realisirung des Grundeigenthums zu sein, der juristischen Fiktion, kraft deren verschiedne Individuen bestimmte Theile des Erdballs ausschliesslich besitzen—lässt die Unterschiede übersehn.
2) Alle Grundrente ist Mehrwerth, Produkt von Mehrarbeit. Sie ist noch direkt Mehrprodukt in ihrer unentwickeltern Form, der Naturalrente. Daher der Irrthum, dass die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Rente, die stets Ueberschuss über den Profit, d. h. über einen Werththeil der Waare ist, der selbst aus Mehrwerth (Mehrarbeit) besteht — dass dieser besondre und specifische Bestandtheil des Mehrwerths dadurch erklärt sei, dass man die allgemeinen Existenzbedingungen von Mehrwerth und Profit überhaupt erklärt. Diese Bedingungen sind: Die unmittelbaren Producenten müssen über die Zeit hinaus arbeiten, die zur Reproduktion ihrer eignen Arbeitskraft, ihrer selbst erheischt ist. Sie müssen Mehrarbeit überhaupt verrichten. Dies ist die subjektive Bedingung. Aber die objektive ist, dass sie auch Mehrarbeit verrichten können; dass die Naturbedingungen derart sind, dass ein Theil ihrer disponiblen Arbeitszeit zu ihrer Reproduktion und Selbsterhaltung als Producenten hinreicht, dass die Produktion ihrer nothwendigen Lebensmittel nicht ihre ganze Arbeitskraft konsumirt. Die Fruchtbarkeit der Natur bildet hier eine Grenze, einen Ausgangspunkt, eine Basis. Andrerseits bildet die Entwick lung der gesellschaftlichen Produktivkraft ihrer Arbeit die andre. Noch näher betrachtet, da die Produktion der Nahrungsmittel die allererste Bedingung ihres Lebens und aller Produktion überhaupt ist, muss die in dieser Produktion aufgewandte Arbeit, also die agrikole Arbeit im weitesten ökonomischen Sinn, fruchtbar genug sein, damit nicht die ganze disponible Arbeitszeit in der Produktion von Nahrungsmitteln für die unmittelbaren Producenten absorbirt wird; also agrikole Mehrarbeit und daher agrikoles Mehrprodukt möglich sei. Weiter entwickelt, dass die agrikole Gesammtarbeit — nothwendige und Mehrarbeit — eines Theils der Gesellschaft hinreicht, um die nothwendigen Nahrungsmittel für die ganze Gesellschaft, also auch für die nicht agrikolen Arbeiter zu erzeugen; dass also diese grosse Theilung der Arbeit zwischen Ackerbauern und Industriellen möglich ist, und ebenso die zwischen denen der Ackerbauern, die Nahrung produciren, und denen, die Rohstoffe produciren. Obgleich die Arbeit der unmittelbaren Nahrungsproducenten für sie selbst in nothwendige und Mehrarbeit zerfällt, stellt sie so, in Bezug auf die Gesellschaft, die nur zur Produktion der Nahrungsmittel erheischte nothwendige Arbeit dar. Dasselbe findet übrigens statt bei aller Theilung der Arbeit innerhalb der ganzen Gesellschaft, im Unterschied von der Theilung der Arbeit innerhalb der einzelnen Werkstatt. Es ist die zur Produktion besondrer Artikel — zur Befriedigung eines besondren Bedürfnisses der Gesellschaft für besondre Artikel nothwendige Arbeit. Ist diese Vertheilung proportionell, so werden die Produkte der verschiednen Gruppen zu ihren Werthen (bei weitrer Entwicklung zu ihren Produktionspreisen) verkauft, oder aber zu Preisen die, durch allgemeine Gesetze bestimmte, Modifikationen dieser Werthe resp. Produktionspreise sind. Es ist in der That das Gesetz des Werths, wie es sich geltend macht, nicht in Bezug auf die einzelnen Waaren oder Artikel, sondern auf die jedesmaligen Gesammtprodukte der besondren, durch die Theilung der Arbeit verselbständigten gesellschaftlichen Produktionssphären; sodass nicht nur auf jede einzelne Waare nur die nothwendige Arbeitszeit verwandt ist, sondern dass von der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit nur das nöthige proportionelle Quantum in den verschiednen Gruppen verwandt ist. Denn Bedingung bleibt der Gebrauchswerth. Wenn aber der Gebrauchswerth bei der einzelnen Waare davon abhängt, dass sie an und für sich ein Bedürfniss befriedigt, so bei der gesellschaftlichen Produktenmasse davon, dass sie dem quantitativ bestimmten gesellschaftlichen Bedürfniss für jede besondere Art von Produkt adäquat, und die Arbeit daher im Verhältniss dieser gesellschaftlichen Bedürfnisse, die quantitativ umschrieben sind, in die verschiednen Produktionssphären proportionell vertheilt ist. (Dieser Punkt heranzuziehn bei der Vertheilung des Kapitals in die verschiednen Produktionssphären.) Das gesellschaftliche Bedürfniss, d. h. der Gebrauchswerth auf gesellschaftlicher Potenz, erscheint hier bestimmend für die Quota der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit, die den verschiednen besondren Produktionssphären anheimfallen. Es ist aber nur dasselbe Gesetz, das sich schon bei der einzelnen Waare zeigt, nämlich: dass ihr Gebrauchswerth Voraussetzung ihres Tauschwerths und damit ihres Werths ist. Dieser Punkt hat mit dem Verhältniss zwischen nothwendiger und Mehrarbeit nur soviel zu thun, dass mit Verletzung dieser Proportion der Werth der Waare, also auch der in ihm steckende Mehrwerth, nicht realisirt werden kann. Z. B. es sei proportionell zu viel Baumwollgewebe producirt, obgleich in diesem Gesammtprodukt von Gewebe nur die unter den gegebnen Bedingungen dafür nothwendige Arbeitszeit realisirt. Aber es ist überhaupt zu viel gesellschaftliche Arbeit in diesem besondren Zweig verausgabt; d. h. ein Theil des Produkts ist nutzlos. Das Ganze verkauft sich daher nur, als ob es in der nothwendigen Proportion producirt wäre. Diese quantitative Schranke der auf die verschiednen besondren Produktionssphären verwendbaren Quoten der gesellschaftlichen Arbeitszeit ist nur weiter entwickelter Ausdruck des Werthgesetzes überhaupt; obgleich die nothwendige Arbeitszeit hier einen andern Sinn enthält. Es ist nur so und soviel davon nothwendig zur Befriedigung des gesellschaftlichen Bedürfnisses. Die Beschränkung tritt hier ein durch den Gebrauchswerth. Die Gesellschaft kann, unter den gegebnen Produktionsbedingungen, nur soviel von ihrer Gesammtarbeitszeit auf diese einzelne Art von Produkt verwenden. Aber die subjektiven und objektiven Bedingungen von Mehrarbeit und Mehrwerth überhaupt, haben mit der bestimmten Form, sei es des Profits, sei es der Rente nichts zu thun. Sie gelten für den Mehrwerth als solchen, welche besondre Form er immer annehme. Sie erklären die Grundrente daher nicht.
3) Gerade bei der ökonomischen Verwerthung des Grundeigenthums, bei der Entwicklung der Grundrente, tritt als besonders eigenthümlich dies hervor, dass ihr Betrag durchaus nicht durch Dazuthun ihres Empfängers bestimmt ist, sondern durch die von seinem Zuthun unabhängige Entwicklung der gesellschaftlichen Arbeit, an der er keinen Theil nimmt. Es wird daher leicht etwas als Eigenthümlichkeit der Rente (und des Agrikulturprodukts überhaupt) gefasst, was auf Basis der Waarenproduktion, und näher der kapitalistischen Produktion, die in ihrem ganzen Umfang Waarenproduktion ist, allen Produktionszweigen und allen ihren Produkten gemeinschaftlich ist.
Die Höhe der Bodenrente (und mit ihr der Werth des Bodens) entwickelt sich im Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung als Resultat der gesellschaftlichen Gesammtarbeit. Einerseits wächst damit der Markt und die Nachfrage nach Bodenprodukten, andrerseits unmittelbar die Nachfrage nach Grund und Boden selbst, als konkurrirender Produktionsbedingung für alle möglichen, auch nicht agrikolen Geschäftszweige. Näher, die Rente, und damit der Werth des Bodens, um nur von der eigentlichen Ackerbauernte zu sprechen, entwickelt sich mit dem Markt für das Bodenprodukt, und daher mit dem Wachsthum der nicht agrikolen Bevölkerung; mit ihrem Bedürfniss und ihrer Nachfrage theils für Nahrungsmittel, theils für Rohstoffe. Es liegt in der Natur der kapitalistischen Produktionsweise, dass sie die ackerbauende Bevölkerung fortwährend vermindert im Verhältniss zur nichtackerbauenden, weil in der Industrie (im engern Sinn) das Wachsthum des konstanten Kapitals, im Verhältniss zum variablen, verbunden ist mit dem absoluten Wachsthum, obgleich der relativen Abnahme, des variablen Kapitals; während in der Agrikultur das variable Kapital absolut abnimmt, das zur Exploitation eines bestimmten Bodenstücks erfordert ist; also nur wachsen kann, soweit neuer Boden bebaut wird, dies aber wieder voraussetzt noch grössres Wachsthum der nicht agrikolen Bevölkerung.
In der That liegt hier nicht eine dem Ackerbau und seinen Produkten eigenthümliche Erscheinung vor. Vielmehr gilt dasselbe auf Basis der Waarenproduktion und ihrer absoluten Form, der kapitalistischen Produktion, für alle andren Produktionszweige und Produkte.
Diese Produkte sind Waaren, Gebrauchswerthe, die einen Tauschwerth und zwar einen realisirbaren, in Geld verwandelbaren Tauschwerth besitzen nur in dem Umfang, worin andre Waaren ein Aequivalent für sie bilden, andre Produkte ihnen als Waaren und als Werthe gegenübertreten; in dem Umfang also, worin sie nicht producirt werden als unmittelbare Subsistenzmittel für ihre Producenten selbst, sondern als Waaren, als Produkte, die nur durch Verwandlung in Tauschwerth (Geld), durch ihre Veräusserung, zu Gebrauchswerthen werden. Der Markt für diese Waaren entwickelt sich durch die gesellschaftliche Theilung der Arbeit; die Scheidung der produktiven Arbeiten verwandelt ihre respektiven Produkte wechselseitig in Waaren, in Aequivalente für einander, macht sie sich wechselseitig als Markt dienen. Es ist dies durchaus nichts den Agrikulturprodukten Eigenthümliches.
Die Rente kann sich als Geldrente nur entwickeln auf Basis der Waarenproduktion, näher der kapitalistischen Produktion, und sie entwickelt sich in demselben Maß, worin die agrikole Produktion Waarenproduktion wird; also in demselben Maß, worin sich die nichtagrikole Produktion ihr gegenüber selbständig entwickelt; denn in demselben Maß wird das Ackerbauprodukt Waare, Tauschwerth und Werth. In demselben Maß, wie sich mit der kapitalistischen Produktion die Waarenproduktion entwickelt, und daher die Produktion von Werth, entwickelt sich die Produktion von Mehrwerth und Mehrprodukt. Aber in demselben Maß, wie letztre sich entwickelt, entwickelt sich die Fähigkeit des Grundeigenthums, einen wachsenden Theil dieses Mehrwerths, vermittelst seines Monopols an der Erde, abzufangen, daher den Werth seiner Rente zu steigern, und den Preis des Bodens selbst. Der Kapitalist ist noch selbstthätiger Funktionär in der Entwicklung dieses Mehrwerths und Mehrprodukts. Der Grundeigenthümer hat nur den so ohne sein Zuthun wachsenden Antheil am Mehrprodukt und Mehrwerth abzufangen. Dies ist das Eigenthümliche seiner Stellung, nicht aber dies, dass der Werth der Bodenprodukte und daher des Bodens immer wächst in dem Maß wie der Markt sich dafür erweitert, die Nachfrage zunimmt und mit ihr die Waarenwelt, die dem Bodenprodukt gegenübersteht, also in andren Worten die Masse der nicht agrikolen Waarenproducenten und der nicht agrikolen Waarenproduktion. Da dies aber ohne sein Zuthun geschieht, erscheint es bei ihm als etwas specifisches, dass Werthmasse, Masse des Mehrwerths und Verwandlung eines Theils dieses Mehrwerths in Bodenrente von dem gesellschaftlichen Produktionsprocess, von der Entwicklung der Waarenproduktion überhaupt abhängt. Daher will z. B. Dove hieraus die Rente entwickeln. Er sagt, die Rente hängt ab nicht von der Masse des agrikolen Produkts sondern von seinem Werth; dieser aber hängt ab von der Masse und der Produktivität der nicht agrikolen Bevölkerung. Dies gilt aber von jedem andern Produkt, dass es sich nur als Waare entwickelt theils mit der Masse, theils mit der Mannigfaltigkeit, der Reihe andrer Waaren, die Aequivalente dafür bilden. Es ist dies schon bei der allgemeinen Darstellung des Werths gezeigt worden. Einer seits hängt die Tauschfähigkeit eines Produkts überhaupt ab von der Vielfachheit der Waaren die ausser ihm existiren. Andrerseits hängt davon im besondren ab die Masse, worin es selbst als Waare producirt werden kann.
Kein Producent, der Industrielle sowenig wie der Ackerbauer, isolirt betrachtet, producirt Werth oder Waare. Sein Produkt wird nur Werth und Waare in bestimmtem gesellschaftlichen Zusammenhang. Erstens, soweit es als Darstellung gesellschaftlicher Arbeit erscheint, also seine eigne Arbeitszeit als Theil der gesellschaftlichen Arbeitszeit überhaupt; zweitens: dieser gesellschaftliche Charakter seiner Arbeit erscheint als ein seinem Produkt aufgeprägter gesellschaftlicher Charakter, in seinem Geldcharakter und in seiner durch den Preis bestimmten allgemeinen Austauschbarkeit.
Wenn also einerseits, statt die Rente zu erklären, Mehrwerth oder in noch bornirterer Fassung Mehrprodukt überhaupt erklärt wird, so wird hier andrerseits das Versehen begangen, einen Charakter, der allen Produkten als Waaren und Werthen zukommt, den Ackerbauprodukten ausschliesslich zuzuschreiben. Noch mehr wird dies verflacht, wenn von der allgemeinen Bestimmung des Werths auf die Realisirung eines bestimmten Waarenwerths zurückgegangen wird. Jede Waare kann ihren Werth nur realisiren im Cirkulationsprocess, und ob und wie weit sie ihn realisirt hängt von den jedesmaligen Marktbedingungen ab.
Es ist also nicht das Eigenthümliche der Grundrente, dass die Agrikulturprodukte sich zu Werthen und als Werthe entwickeln, d. h. dass sie als Waaren den andern Waaren, und die nicht agrikolen Produkte ihnen als Waaren gegenübertreten, oder dass sie sich als besondre Ausdrücke gesellschaftlicher Arbeit entwickeln. Das Eigenthümliche ist, dass mit den Bedingungen, worin sich die Agrikulturprodukte als Werthe (Waaren) entwickeln, und mit den Bedingungen der Realisation ihrer Werthe, auch die Macht des Grundeigenthums sich entwickelt, einen wachsenden Theil dieser ohne sein Zuthun geschaffnen Werthe sich anzueignen, ein wachsender Theil des Mehrwerths sich in Grundrente verwandelt.