Drittes Buch. › Sechster Abschnitt. Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente.

Zweiundvierzigstes Kapitel. Die Differentialrente II. — Zweiter Fall: Fallender Produktionspreis.

4.912 Wörter · 1 Fußnoten · ≙ MEW 25, Kap. 42

Zweiundvierzigstes Kapitel. Die Differentialrente II. — Zweiter Fall: Fallender Produktionspreis.

Der Produktionspreis kann fallen, wenn die zusätzlichen Anlagen von Kapital stattfinden mit gleichbleibender, fallender oder steigender Rate der Produktivität.

I. Bei gleichbleibender Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlage.

Dies unterstellt also, dass auf den verschiednen Bodenarten, ihrer respektiven Qualität entsprechend, das Produkt in demselben Maß wächst wie das auf ihnen angelegte Kapital. Dies schliesst ein, bei gleichbleibenden Differenzen der Bodenarten, ein dem Wachsthum der Kapitalanlage proportionelles Wachsthum des Surplusprodukts. Dieser Fall schliesst also aus jede, die Differentialrente afficirende Mehranlage von Kapital auf Boden A. Bei diesem ist die Rate des Surplusprofits = 0; sie bleibt also = 0, da unterstellt ist, dass die Produktivkraft des zuschüssigen Kapitals und daher die Rate des Surplusprofits konstant bleiben.

Der regulirende Produktionspreis kann unter diesen Voraussetzungen aber nur fallen, weil statt des Produktionspreises von A der des nächstbessern Bodens B, oder überhaupt irgend eines bessern Bodens als A, regulirend wird; das Kapital also von A entzogen wird, oder auch von A und B, wenn der Produktionspreis des Bodens C der regulirende würde, also aller geringere Boden aus der Konkurrenz der Weizen tragenden Bodenarten wegfiele. Die Bedingung hierfür, unter den gegebnen Voraussetzungen, ist dass das zuschüssige Produkt der zusätzlichen Kapitalanlagen den Bedarf befriedigt, daher die Produktion des geringern Bodens A etc. überflüssig für die Herstellung der Zufuhr wird.

Nehmen wir also z. B. Tabelle II, jedoch so, dass statt 20 qrs. 18 den Bedarf befriedigen. A würde wegfallen; D, und mit ihm der Produktionspreis von 30 sh. per qr. würde regulirend. Die Differentialrente nimmt dann diese Form an: Tabelle IV.

Also die Gesammtrente verglichen mit Tabelle II wäre gefallen von 36 £ auf 9 und in Korn von 12 qrs. auf 6, die Gesammtproduktion nur um 2 qrs., von 20 auf 18. Die Rate des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre um die Hälfte gefallen, von 180 auf 90 %. Dem Fallen des Produktionspreises entspricht hier also Abnahme der Korn- und Geldrente.

Mit Tabelle I verglichen, findet nur Abnahme der Geldrente statt; die Kornrente ist beidemal 6 qrs.; nur sind diese in dem einen Fall = 18 £, im andern = 9 £. Für Boden C und D ist die Kornrente gegen Tabelle I dieselbe geblieben. In der That hat sich dadurch, dass die vermittelst gleichförmig wirkenden Zusatzkapitals erzielte, zusätzliche Produktion das Produkt von A aus dem Markt geworfen, und damit den Boden A als konkurrirenden Produktionsagenten beseitigt, eine neue Differentialrente I gebildet, worin der bessere Boden B dieselbe Rolle spielt, wie früher die schlechtere Bodenart A. Dadurch fällt einerseits die Rente von B weg; andrerseits ist vorausgesetztermaßen in den Differenzen zwischen B, C und D durch die Anlage von Zusatzkapital nichts geändert worden. Der Theil des Produkts, der sich in Rente verwandelt, fällt daher.

Wäre das obige Resultat — die Befriedigung der Nachfrage mit Ausschluss von A — etwa dadurch hervorgebracht, dass auf C oder D oder beiden mehr als das doppelte Kapital angelegt worden, so gestaltete sich die Sache anders. Z. B. wenn die dritte Kapitalanlage auf C gemacht wird: Tabelle IV a.

Auf C ist hier das Produkt, gegen Tab. IV, gestiegen von 6 qrs. auf 9, das Surplusprodukt von 2 qrs. auf 3, die Geldrente von 3 £ auf 4½ £. Gegen Tabelle I, wo die Geldrente 12 £, und Tab. I, wo sie 6 £ war, ist sie dagegen gefallen. Das Gesammrental in Korn = 7 qrs. ist gefallen gegen Tab. II (12 qrs.), gestiegen gegen Tab. I (6 qrs.); in Geld (10½ £) ist es gefallen gegen beide (18 £ und 36 £.

Wäre die dritte Kapitalanlage von 2½ £ auf den Boden B verwandt worden, so hätte dies zwar die Masse der Produktion geändert, aber die Rente nicht berührt, da die successiven Kapital anlagen als keine Differenz auf derselben Bodenart hervorbringend unterstellt sind, und Boden B keine Rente abwirft.

Nehmen wir dagegen an, die dritte Kapitalanlage habe auf D stattgefunden, statt auf C, so haben wir: Tabelle IV, b.

Hier ist das Gesammtprodukt 22 qrs., mehr als doppelt das von Tabelle I, obgleich das vorgeschossne Kapital nur 17½ £ gegen 10 £, also nicht doppelt so gross ist. Das Gesammtprodukt ist ferner um 2 qrs. grösser als das von Tabelle II, obwohl in letztrer das vorgeschossne Kapital grösser ist, nämlich 20 £.

Auf Boden D ist gegen Tabelle I die Kornrente gewachsen von 2 qrs. auf 6, während die Geldrente mit 9 £ dieselbe geblieben ist. Gegen Tabelle II ist die Kornrente von D dieselbe von 6 qrs. geblieben, aber die Geldrente ist gefallen von 18 £ auf 9 £.

Die Gesammtrenten betrachtet, ist die Kornrente von IV b = 8 qrs., grösser als die von I = 6 qrs., und als die von IV a = 7 qrs.; dagegen kleiner als die von II = 12 qrs. Die Geldrente von IVb = 12 £ ist grösser als die von IVa = 10½ £, und kleiner als die von Tabelle I = 18 £ und von II = 36 £.

Damit bei dem Wegfallen der Rente auf B unter den Bedingungen der Tabelle IV b das Gesammtrental gleich dem von Tabelle I sei, müssen wir noch für 6 £ Surplusprodukt haben, also 4 qrs. zu 1½ £, welches der neue Produktionspreis ist. Wir haben dann wieder ein Gesammtrental von 18 £ wie in Tabelle I. Die Grösse des hierzu erforderlichen Zuschusskapitals wird verschieden sein, je nachdem wir es auf C oder D anlegen, oder zwischen beiden vertheilen.

Bei C ergeben 5 £ Kapital 2 qrs. Surplusprodukt, also werden 10 £ Zusatzkapital 4 qrs. zusätzliches Surplusprodukt ergeben. Bei D würden 5 £ Zusatz genügen, um die 4 qrs. zusätzliche Kornrente zu produciren, unter der hier zu Grunde liegenden Voraussetzung, dass die Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen dieselbe bleibt. Danach ergäben sich folgende Aufstellungen.

Tabelle IV c.

Tabelle IV d.

Das Gesammt-Geldrental wäre genau die Hälfte von dem, was es auf Tabelle II war, wo die zuschüssigen Kapitale bei gleichbleibenden Produktionspreisen angelegt wurden.

Das Wichtigste ist, obige Tabellen mit der Tabelle I zu vergleichen.

Wir finden, dass bei einem Fall des Produktionspreises um die Hälfte, von 60 sh. auf 30 sh. per qr., das Gesammt-Geldrental dasselbe geblieben, = 18 £, und dementsprechend die Kornrente sich verdoppelt hat, nämlich von 6 qrs. auf 12. Auf B ist die Rente weggefallen; auf C ist die Geldrente um die Hälfte gestiegen in IV c, aber um die Hälfte gefallen in IV d; auf D ist sie dieselbe geblieben = 9 £ in IV c, und von 9 £ auf 15 £ gestiegen in IV d. Die Produktion ist von 10 qrs. auf 34 gestiegen in IV c, und auf 30 qrs. in IV d; der Profit von 2 £ auf 5½ in IV c und 4½ in IV d. Die Gesammtkapitalanlage ist gestiegen in dem einen Fall von 10 £ auf 27½ £, im andern von 10 auf 22½ £, beidemal also um mehr als das Doppelte. Die Rentrate, die Rente auf das vorgeschossne Kapital berechnet, ist in allen Tabellen IV bis IV d für jede Bodenart überall dieselbe, was schon darin eingeschlossen war, dass die Rate der Produktivität der beiden successiven Kapitalanlagen auf jeder Bodenart als gleichbleibend angenommen wurde. Gegen Tabelle I ist sie jedoch für den Durchschnitt aller Bodenarten wie für jede einzelne derselben gefallen. Sie war in I = 180 % im Durchschnitt, sie ist in IVc = 1827½ × 100 = 65511 % und in IV d = 1822½ × 100 = 80 %. Die Durchschnittsgeldrente per Acre ist gestiegen. Ihr Durchschnitt war früher, in I, auf alle 4 Acres 4½ £ per Acre, und ist jetzt, in IVc und d, auf die 3 Acres 6 £ per Acre. Ihr Durchschnitt auf dem Rente tragenden Boden war früher 6 £ und ist jetzt 9 £ per Acre. Der Geldwerth der Rente per Acre ist also gestiegen, und stellt jetzt das doppelte Kornprodukt wie früher dar; aber die 12 qrs. Kornrente sind jetzt weniger als einhalb des Gesammtprodukts von 33 resp. 27 qrs., während in Tabelle I die 6 qrs. ⅗ des Gesammtprodukts von 10 qrs. ausmachen. Obgleich also die Rente, als aliquoter Theil des Gesammtprodukts betrachtet, gefallen ist, und ebenso, wenn auf das ausgelegte Kapital berechnet, so ist ihr Geldwerth, per Acre berechnet, gestiegen und ihr Produktenwerth noch mehr. Nehmen wir den Boden D in Tabelle IV d, so sind hier die ausgelegten Produktionskosten = 15 £, davon das ausgelegte Kapital = 12½ £. Die Geldrente ist = 15 £. In Tabelle I waren auf demselben Boden D die Produktionskosten = 3 £, das ausgelegte Kapital = 2½ £, die Geldrente = 9 £, diese letztere also das dreifache der Produktionskosten und beinahe das vierfache des Kapitals. In Tabelle IV d ist für D die Geldrente von 15 £ genau gleich den Produktionskosten, und nur um ⅕ grösser als das Kapital. Dennoch ist die Geldrente per Acre um ⅔ grösser, 15 £ statt 9 £. In I ist die Kornrente von 3 qrs. = ¾ des Gesammtprodukts von 4 qrs.; in IV d ist sie, mit 10 qrs., die Hälfte des ganzen Produkts (20 qrs.) des Acre von D. Es zeigt dies, wie Geldwerth und Kornwerth der Rente per Acre steigen kann, obgleich sie einen geringern aliquoten Theil des Gesammtertrags bildet und im Verhältniss zum vorgeschossnen Kapital gefallen ist.

Der Werth des Gesammtprodukts in I ist = 30 £; die Rente = 18 £, mehr als die Hälfte davon. Der Werth des Gesammtprodukts von IV d ist = 45 £, wovon 18 £ die Rente, weniger als die Hälfte.

Der Grund nun, warum trotz des Preisfalls von 1½ £ per qr., also um 50 %, und trotz der Verringerung des konkurrirenden Bodens von 4 Acres auf 3, die Gesammt-Geldrente dieselbe bleibt, und die Kornrente sich verdoppelt, während Kornrente und Geldrente, per Acre gerechnet, steigen, liegt darin, dass mehr qrs. Sur plusprodukt producirt werden. Der Getreidepreis fällt um 50 %, das Surplusprodukt wächst um 100 %. Aber um dies Resultat zustande zu bringen, muss die Gesammtproduktion unter unsern Bedingungen auf das dreifache wachsen, und die Kapitalanlage auf den bessern Bodenlagen sich mehr als verdoppeln. In welchem Verhältniss die letztere wachsen muss, hängt zunächst davon ab, wie die zuschüssigen Kapitalanlagen zwischen den bessern und besten Bodenarten sich vertheilen, stets vorausgesetzt, dass die Produktivität des Kapitals auf jeder Bodenart proportionell zu seiner Grösse wächst.

Wäre der Fall des Produktionspreises geringer, so wäre weniger zuschüssiges Kapital erfordert, um dieselbe Geldrente zu produciren. Wäre die Zufuhr, die nöthig ist um A ausser Bebauung zu werfen — und es hängt dies ab nicht nur von dem Produkt per Acre von A, sondern auch von dem proportionellen Antheil, den A von der ganzen bebauten Fläche einnimmt — wäre also die hierfür nöthige Zufuhr grösser, also auch die erforderliche Masse von Zuschusskapital auf besserm Boden als A, so wären bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen Geldrente und Kornrente noch mehr gewachsen, obgleich beide auf dem Boden B wegfielen.

Wäre das wegfallende Kapital von A = 5 £ gewesen, so wären für diesen Fall die beiden zu vergleichenden Tabellen: II und IV d. Das Gesammtprodukt wäre gewachsen von 20 auf 30 qrs. Die Geldrente wäre nur halb so gross, 18 £ statt 36 £; die Kornrente wäre dieselbe = 12 qrs.

Könnte auf D ein Gesammtprodukt von 44 qrs. = 66 £ mit einem Kapital = 27½ £ producirt werden — entsprechend dem alten Satz für D, von 4 qrs, auf 2½ £ Kapital — so käme das Gesammtrental wieder auf die Höhe von II, und die Tabelle stände so:

Die Gesammtproduktion wäre 54 qrs. gegen 20 qrs. in Tabelle II, und die Geldrente wäre dieselbe, = 36 £. Das Gesammtkapital aber wäre 37½ £, während es bei Tabelle II = 20 war. Das vorgeschossne Gssammtkapital hätte sich beinahe verdoppelt, während die Produktion sich fast verdreifachte; die Kornrente hätte sich verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der Preis in Folge der Anlage von zuschüssigem Geldkapital, bei gleichbleibender Produktivität, auf die bessern Rente tragenden Bodenarten, also auf alle über A, so hat das Gesammtkapital die Tendenz, nicht in demselben Verhältniss zu wachsen, wie Produktion und Kornrente; sodass durch Wachsen der Kornrente der durch den fallenden Preis entstehende Ausfall in der Geldrente wieder ausgeglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin, dass das vorgeschossne Kapital grösser sein muss im Verhältniss, wie es mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden, als auf den mehr Rente tragenden Boden angewandt wird. Es ist einfach dies: damit die Geldrente dieselbe bleibt oder steigt, muss ein bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt producirt werden, und dies erheischt um so weniger Kapital, je grösser die Fruchtbarkeit der Surplusprodukt abwerfenden Ländereien. Wäre die Differenz zwischen B und C, C und D noch grösser, so wäre noch weniger Zuschusskapital erheischt. Das bestimmte Verhältniss hängt ab 1) von dem Verhältniss, worin der Preis fällt, also von der Differenz zwischen B, dem jetzt rentelosen, und A, dem früher rentelosen Boden; 2) von dem Verhältniss der Differenzen zwischen den bessern Bodenarten von B aufwärts; 3) von der Masse des neu angelegten zuschüssigen Kapitals, und 4) von seiner Vertheilung auf die verschiednen Bodenqualitäten.

In der That sieht man, dass das Gesetz nichts ausdrückt, als das bereits beim ersten Fall Entwickelte: dass wenn der Produktionspreis gegeben ist, welches auch immer seine Grösse, in Folge zuschüssiger Kapitalanlage die Rente steigen kann. Denn in Folge des Herauswerfens von A ist nun eine neue Differentialrente I mit B als dem jetzt schlechtesten Boden, und 1½ £ per qr. als dem neuen Produktionspreis, gegeben. Es gilt dies für die Tabellen IV so gut wie für Tabelle II. Es ist dasselbe Gesetz, bloss dass Boden B statt A, und der Produktionspreis von 1½ £ statt dem von 3 £ als Ausgangspunkt genommen ist.

Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit so und soviel zuschüssiges Kapital nöthig war, um das Kapital von A dem Boden zu entziehn, und die Zufuhr ohne es zu befriedigen, zeigt sich, dass dies von gleichbleibender, steigender oder fallender Rente per Acre, wenn nicht auf allen Ländereien, so doch auf einigen, und für den Durchschnitt der bebauten Ländereien, begleitet sein kann. Man hat gesehn, dass sich Kornrente und Geldrente nicht gleichmäßig verhalten. Indess ist es nur Tradition, dass überhaupt noch die Kornrente in der Oekonomie eine Rolle spielt. Grade so gut könnte man nachweisen, dass z. B. ein Fabrikant mit seinem Profit von 5 £ viel mehr von seinem eignen Garn kaufen kann als früher mit einem Profit von 10 £. Es zeigt dies aber allerdings, dass die Herren Grundeigenthümer, wenn sie gleichzeitig Besitzer oder Theilhaber von Manufakturen, Zuckersieder, Schnapsbrenner u. s. w. sind, bei fallender Geldrente als Produzenten ihrer eignen Rohstoffe immer noch sehr bedeutend gewinnen können.1

II. Bei fallender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitale.

Es bewirkt dies in sofern nichts neues, als der Produktionspreis auch hier nur, wie im eben betrachteten Fall, sinken kann, wenn durch die zuschüssigen Kapitalanlagen auf bessern Bodenarten als A, das Produkt von A überflüssig, und daher das Kapital von A entzogen, oder A zur Produktion von andrem Produkt verwandt wird. Dieser Fall ist vorhin erschöpfend auseinandergesetzt. Es ist gezeigt worden, dass bei demselben die Korn- und Geldrente per Acre wachsen, abnehmen odcroder sich gleichbleiben kann.

Zur Bequemlichkeit der Vergleichung reproduciren wir zunächst: Tabelle I.

Nehmen wir nun an, die Ziffer von 16 qrs., geliefert von B, C, D, mit abnehmender Rate der Produktivität, reiche hin, um A ausser Kultur zu werfen, so verwandelt sich Tabelle III in folgende Tabelle V.

Hier ist bei abnehmender Rate der Produktivität der Zuschusskapitale und mit verschiedner Abnahme auf verschiednen Bodenarten, der regulirende Produktionspreis gefallen von 3 £ auf 157 £. Die Kapitalanlage ist um die Hälfte gestiegen von 10 £ auf 15 £. Die Geldrente ist beinahe um die Hälfte gefallen, von 18 £ auf 937 £, aber die Kornrente nur um 112, von 6 qrs. auf 5½. Das Gesammtprodukt ist gestiegen von 10 auf 16 oder um 160 %. Die Kornrente ist etwas mehr als ein Drittel des Gesammtprodukts. Das vorgeschossne Kapital verhält sich zur Geldrente wie 15:937 während das frühere Verhältniss war 10:18.

III. Bei steigender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitale.

Dies unterscheidet sich von Variante I im Anfang dieses Kapitels, wo der Produktionspreis fällt bei gleichbleibender Rate der Produktivität, durch nichts als dass, wenn ein gegebnes Zusatzprodukt nöthig ist um den Boden A herauszuwerfen, dies hier rascher geschieht.

Sowohl bei der fallenden, wie der steigenden Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen kann dies ungleich wirken, je nachdem die Anlagen auf die verschiednen Bodenarten vertheilt sind. Im Maß wie diese verschiedne Wirkung die Differenzen ausgleicht oder verschärft, wird die Differentialrente der bessern Bodenarten, und damit auch das Gesammtrental, fallen oder steigen, wie dieser Fall schon bei Differentialrente I vorkam. Im Uebrigen kommt alles an auf die Grösse der Bodenfläche und des Kapitals, die mit A hinausgeworfen sind, und auf den relativen Kapitalvorschuss, der bei der steigenden Produktivität nöthig ist, um das Zuschussprodukt zu liefern, das die Nachfrage decken soll.

Der einzige Punkt, den hier zu untersuchen der Mühe werth ist, und der uns überhaupt zurückführt zur Untersuchung, wie sich dieser differentiale Profit in Differentialrente verwandelt, ist dieser:

Beim ersten Fall, wo der Produktionspreis derselbe bleibt, ist das auf Boden A etwa angelegte Zuschusskapital für die Differentialrente als solche gleichgültig, da Boden A nach wie vor keine Rente trägt, der Preis seines Produkts derselbe bleibt, und fortfährt den Markt zu reguliren.

Im zweiten Fall, Variante I, wo der Produktionspreis fällt, bei gleichbleibender Rate der Produktivität, fällt Boden A nothwendig fort, und noch mehr in der Variante II (fallender Produktionspreis bei fallender Rate der Produktivität), da sonst das Zuschusskapital auf Boden A den Produktionspreis erhöhen müsste. Aber hier, in Variante III des zweiten Falls, wo der Produktionspreis fällt, weil die Produktivität des zuschüssigen Kapitals steigt, kann dies Zusatzkapital unter Umständen ebensowohl auf Boden A wie auf die bessern Bodenarten angelegt werden.

Wir wollen annehmen dass ein zuschüssiges Kapital von 2½ £, auf A angelegt, statt 1 qr. 1⅕ qr. producirt.

Tabelle VI.

Diese Tabelle ist zu vergleichen, ausser mit der Grundtabelle I, auch mit Tabelle II, wo die doppelte Kapitalanlage mit konstanter Produktivität, proportionell zur Kapitalanlage, verbunden ist.

Nach der Voraussetzung fällt der regulirende Produktionspreis. Bliebe er konstant, = 3 £, so würde der schlechteste, früher, bei Kapitalanlage von nur 2½ £, rentelose Boden A jetzt Rente abwerfen, ohne dass schlechterer Boden in Bebauung gezogen wäre; und zwar dadurch, dass die Produktivität auf demselben sich vermehrt hätte, aber nur für einen Theil des Kapitals, nicht für das ursprüngliche. Die ersten 3 £ Produktionskosten bringen 1 qr.; die zweiten bringen 1⅕ qr.; das ganze Produkt von 2⅕ qr. wird aber jetzt zu seinem Durchschnittspreis verkauft. Da die Rate der Produktivität wächst mit der zuschüssigen Kapitalanlage, schliesst diese eine Verbesserung ein. Diese mag darin bestehn, dass überhaupt mehr Kapital auf den Acre verwandt wird (mehr Dünger, mehr mechanische Arbeit etc.), oder auch darin, dass es überhaupt nur mit diesem zuschüssigen Kapital möglich wird, eine qualitativ verschiedne, produktivere Anlage des Kapitals zuwege zu bringen. In beiden Fällen ist mit Auslage von 5 £ Kapital per Acre ein Produkt von 2⅕ qr. erreicht worden, während mit der Kapitalanlage von der Hälfte, 2½ £, nur ein Produkt von 1 qr. Das Produkt des Bodens A könnte, von vorübergehenden Marktverhältnissen abgesehn, nur fortfahren zu einem höhern Produktionspreis, statt zum neuen Durchschnittspreis verkauft zu werden, solange eine bedeutende Fläche der Bodenklasse A fortführe, mit einem Kapital von nur 2½ £ per Acre bewirthschaftet zu werden. Sobald aber das neue Verhältniss von 5 £ Kapital per Acre, und damit die verbesserte Wirthschaft, sich verallgemeinerte, müsste der regulirende Produktionspreis auf 2811 £ herabsinken. Der Unterschied zwischen den beiden Kapitalportionen würde fortfallen, und dann würde in der That ein Acre von A, der nur mit 2½ £ bebaut wäre, anormal, nicht den neuen Produktionsbedingungen entsprechend bebaut sein. Es wäre nicht mehr ein Unterschied zwischen dem Ertrag von verschiednen Portionen Kapital auf denselben Acre, sondern zwischen genügender und ungenügender Gesammtkapitalanlage per Acre. Man sieht daraus erstens, dass ungenügendes Kapital in der Hand einer grössren Anzahl Pächter (es muss eine grössre Anzahl sein, denn eine kleine wäre nur gezwungen unter ihrem Produktionspreis zu verkaufen) ganz so wirkt, wie Differenzirung der Bodenarten selbst in absteigender Stufenfolge. Die schlechtre Kulturart auf schlechtrem Boden vermehrt die Rente auf dem bessern; sie kann sogar auf besser bebautem Boden von gleich schlechter Beschaffenheit eine Rente schaffen, die dieser sonst nicht abwirft. Man sieht zweitens, wie die Differentialrente, soweit sie aus successiver Kapitalanlage auf derselben Gesammtfläche entspringt, in der Wirklichkeit sich in einen Durchschnitt auflöst, worin die Wirkungen der verschiednen Kapitalanlagen nicht mehr erkennbar und unterscheidbar sind, und daher auf dem schlechtesten Boden nicht Rente erzeugen, sondern 1) den Durchschnittspreis des Gesammtertrags, sage für einen Acre von A, zum neuen regulirenden Preis machen, und 2) sich darstellen als Wechsel in dem Gesammtquantum von Kapital per Acre, welches unter den neuen Bedingungen zur genügenden Bebauung des Bodens erheischt ist und worin sowohl die einzelnen successiven Kapitalanlagen, wie ihre respektiven Wirkungen ununterscheidbar verschmolzen sind. Ebenso verhält es sich dann mit den einzelnen Differentialrenten der bessern Bodenarten. Sie werden in jedem Fall bestimmt durch die Differenz des Durchschnittsprodukts der betreffenden Bodenart, verglichen mit dem Produkt des schlechtesten Bodens, bei der erhöhten, jetzt normal gewordnen Kapitalanlage.

Kein Boden gibt irgend ein Produkt ohne Kapitalanlage. Also selbst bei der einfachen Differentialrente, der Differentialrente I; wenn es da heisst, dass 1 Acre von A, von dem den Produktionspreis regulirenden Boden, so und soviel Produkt zu dem und dem Preis gibt, und dass die bessern Bodenarten B, C, D soviel Differentialprodukt, und daher bei dem regulirenden Preis so und soviel Geldrente geben, so ist immer unterstellt, dass ein bestimmtes, unter den gegebnen Produktionsbedingungen als normal betrachtetes Kapital angewandt wird. Ganz wie in der Industrie für jeden Geschäftszweig ein bestimmtes Minimum von Kapital erheischt ist, um die Waaren zu ihrem Produktionspreis herstellen zu können.

Aendert sich in Folge der mit Verbesserungen verknüpften, successiven Anlage von Kapital auf demselben Boden dies Minimum, so geschieht dies allmälig. Solange nicht eine gewisse Anzahl Acres z. B. von A dies zuschüssige Betriebskapital erhalten, wird Rente auf den besser bebauten Acres von A durch den konstant gebliebnen Produktionspreis erzeugt, und die Rente von allen bessern Bodenarten B, C, D erhöht. Sobald indess die neue Betriebsart sich soweit durchgesetzt hat, dass sie die normale geworden ist, fällt der Produktionspreis; die Rente der bessern Ländereien fällt wieder, und der Theil des Bodens A, der nicht das jetzt durchschnittliche Betriebskapital besitzt, muss unter seinem individuellen Produktionspreis, also unter dem Durchschnittsprofit verkaufen.

Bei fallendem Produktionspreis tritt dies auch ein, selbst bei abnehmender Produktivität des Zuschusskapitals, sobald in Folge der vermehrten Kapitalanlage das nöthige Gesammtprodukt von den bessern Bodenarten geliefert, und also z. B. das Betriebskapital von A entzogen wird, A also nicht mehr bei der Produktion dieses bestimmten Produkts, z. B. von Weizen, konkurrirt. Das Kapitalquantum, das nun durchschnittlich auf den neuen regulirenden, bessern Boden B angewandt wird, gilt jetzt als normal; und wenn von der verschiednen Fruchtbarkeit der Ländereien gesprochen wird, ist unterstellt, dass dies neue Normalquantum Kapital per Acre verwandt wird.

Andrerseits ist klar, dass diese durchschnittliche Kapitalanlage, z. B. 8 £ per Acre in England vor, 12 £ nach 1848, beim Abschluss der Pachtkontrakte den Maßstab bildet. Für den Pächter, der mehr verausgabt, verwandelt sich der Surplusprofit während der Dauer des Kontrakts nicht in Rente. Ob dies geschieht nach Ablauf des Kontrakts, wird abhängen von der Konkurrenz der Pächter, die im Stande sind, denselben Extra-Vorschuss zu machen. Es ist hierbei nicht die Rede von permanenten Bodenverbesserungen, die bei gleicher oder selbst abnehmender Kapitalauslage fortfahren, das gesteigerte Produkt zu sichern. Diese, obgleich Produkt des Kapitals, wirken ganz wie natürliche Differentialbonität des Bodens.

Man sieht also, wie bei Differentialrente II ein Moment in Betracht kommt, das bei Differentialrente I als solcher sich nicht entwickelt, da diese fortbestehn kann unabhängig von jedem Wechsel der normalen Kapitalanlage per Acre. Es ist einerseits die Verwischung der Resultate verschiedner Kapitalanlagen auf dem regulirenden Boden A, deren Produkt nun einfach als normales Durchschnittsprodukt per Acre erscheint. Es ist anderseits der Wechsel im Normalminimum oder in der Durchschnittsgrösse der Kapitalauslage per Acre, sodass dieser Wechsel als Bodeneigenschaft sich darstellt. Es ist endlich der Unterschied in der Art der Verwandlung des Surplusprofits in die Form der Rente.

Die Tabelle VI zeigt nun ferner, verglichen mit Tabelle I und II, dass die Kornrente gegen I um mehr als das Doppelte, gegen II um 1⅕ qr. gestiegen ist; während die Geldrente gegen I sich verdoppelt, gegen II sich nicht verändert hat. Sie wäre bedeutend gewachsen, wenn entweder (bei sonst gleichen Voraussetzungen) der Kapitalzuschuss mehr auf die bessern Bodenarten gefallen, oder andrerseits die Wirkung des Kapitalzuschusses auf A geringer gewesen wäre, der regulirende Durchschnittspreis des qr. von A also höher stände.

Wirkte die Erhöhung der Fruchtbarkeit durch Kapitalzuschuss verschieden auf die verschiednen Bodenarten, so würde dies Aenderung ihrer Differentialrenten hervorbringen.

Jedenfalls ist bewiesen, dass bei fallendem Produktionspreis in Folge steigender Rate der Produktivität zuschüssiger Kapitalanlage — sobald also diese Produktivität in grösserm Verhältniss wächst als der Kapitalvorschuss — die Rente per Acre z. B. bei doppelter Kapitalanlage nicht nur sich verdoppeln, sondern sich mehr als verdoppeln kann. Sie kann aber auch fallen, wenn in Folge rascher wachsender Produktivität auf Boden A der Produktionspreis viel niedriger fiele.

Nehmen wir an, dass die zusätzlichen Kapitalanlagen z. B. auf B und C die Produktivität nicht in demselben Verhältniss vermehrten wie auf A, sodass für B und C die proportionellen Differenzen abnähmen, und das Wachsthum des Produkts nicht den sinkenden Preis ausgliche, so würde, gegen den Fall von Tabelle II, die Rente auf D steigen, auf B und C fallen.

Tabelle VI, a.

Endlich stiege die Geldrente, wenn auf den bessern Ländereien bei derselben proportionellen Steigerung der Fruchtbarkeit mehr Zusatzkapital angelegt würde als auf A, oder wenn die zusätzlichen Kapitalanlagen auf den bessern Ländereien mit steigender Rate der Produktivität wirkten. In beiden Fällen würden die Differenzen wachsen.

Die Geldrente fällt, wenn die Verbesserung in Folge zuschüssiger Kapitalanlage die Differenzen insgesammt oder zum Theil vermindert, mehr auf A wirkt als auf B und C. Sie fällt um so mehr, je geringer die Erhöhung der Produktivität der besten Ländereien. Es hängt von der Proportion der Ungleichheit in der Wirkung ab, ob die Kornrente steigt, fällt oder stationär bleibt.

Die Geldrente steigt, und die Kornrente ebenfalls, wenn entweder bei gleichbleibender proportioneller Differenz in der zuschüssigen Fruchtbarkeit der verschiednen Bodenarten mehr Kapital auf den Rente tragenden Boden zugesetzt wird als auf den rentelosen A, und mehr auf den Boden hoher, als auf den niedriger Rente, oder wenn die Fruchtbarkeit, bei gleichem Zuschusskapital, auf dem bessern und besten Boden mehr wächst als auf A, und zwar im Verhältniss wie diese Zunahme der Fruchtbarkeit in den höhern Bodenklassen höher ist als in den niedern.

Unter allen Umständen aber steigt die Rente relativ, wenn die erhöhte Produktivkraft Folge eines Kapitalzuschusses ist, und nicht Folge einfach erhöhter Fruchtbarkeit bei konstanter Kapitalanlage. Dies ist der absolute Gesichtspunkt, der zeigt, dass hier, wie bei allen frühern Fällen, die Rente, und die erhöhte Rente per Acre (wie bei Differentialrente I auf die ganze bebaute Fläche — die Höhe des Durchschnittsrentals) Folge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden ist, ob diese nun mit konstanter Rate der Produktivität bei konstanten, oder fallenden Preisen, oder mit abnehmender Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen, oder mit steigender Rate der Produktivität bei fallenden Preisen fungirt. Denn unsre Annahme: konstanter Preis mit konstanter, fallender oder steigender Rate der Produktivität des zuschüssigen Kapitals, und fallender Preis mit konstanter, fallender, und steigender Rate der Produktivität, löst sich auf in: konstante Rate der Produktivität des Zuschusskapitals bei konstantem oder fallenden Preis, fallende Rate der Produktivität bei konstantem oder fallendem Preis, steigende Rate der Produktivität mit konstantem und fallenden Preis. Obgleich in allen diesen Fällen die Rente stationär bleiben und fallen kann, würde sie tiefer fallen, wenn die zuschüssige Anwendung des Kapitals, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht Bedingung der erhöhten Fruchtbarkeit wäre. Der Kapitalzuschuss ist dann immer die Ursache der relativen Höhe der Rente, obgleich sie absolut gefallen.