Drittes Buch. › Sechster Abschnitt. Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente.

Vierundvierzigstes Kapitel. Differentialrente auch auf dem schlechtesten bebauten Boden.

3.175 Wörter · ≙ MEW 25, Kap. 44

Vierundvierzigstes Kapitel. Differentialrente auch auf dem schlechtesten bebauten Boden.

Gesetzt die Nachfrage nach Korn sei steigend, und die Zufuhr könne nur befriedigt werden durch successive Kapitalanlagen mit Unterproduktivität auf den Rente tragenden Ländereien, oder durch zusätzliche Kapitalanlage, ebenfalls mit abnehmender Produktivität, auf Boden A, oder durch Kapitalanlage auf neuen Ländereien von geringrer Qualität als A.

Nehmen wir als Repräsentanten der Rente tragenden Ländereien den Boden B.

Die zuschüssige Kapitalanlage verlangt ein Steigen des Marktpreises über den bisherigen regulirenden Produktionspreis von 3 £ per qr., um die Mehrproduktion von 1 qr. (das hier eine Million qrs. darstellen mag, wie jeder Acre eine Million Acres) auf B zu ermöglichen. Auf C und D etc., den Bodenarten höchster Rente, mag dann auch Mehrprodukt stattfinden, aber nur mit abnehmender Surplusproduktivkraft; das eine qr. von B ist jedoch als nothwendig vorausgesetzt um die Nachfrage zu decken. Kann dies eine qr. wohlfeiler durch Kapitalzuschuss auf B producirt werden, als bei gleichem Kapitalzuschuss auf A, oder durch Herabsteigen zum Boden A—1, der z. B. das qr. nur zu 4 £ produciren kann, während das Zuschusskapital auf A schon zu 3¾ £ per qr. produciren könnte, so würde das Zuschusskapital auf B den Marktpreis reguliren.

A habe wie bisher 1 qr. zu 3 £ producirt. B ebenfalls wie bisher zusammen 3½ qrs. zum individuellen Produktionspreis von zusammen 6 £. Ist nun auf B ein Zuschuss von 4 £ Produktionskosten (incl. Profit) nöthig um ein ferneres qr. zu produciren, während es auf A zu 3¾ £ producirt werden könnte, so würde es selbstverständlich auf A, nicht auf B producirt werden. Nehmen wir also an, es könne auf B mit 3½ £ zuschüssigen Produktionskosten hergestellt werden. In diesem Fall würde 3½ £ der regulirende Preis für die gesammte Produktion. B würde nun sein Produkt von jetzt 4½ qrs. verkaufen zu 15¾ £. Davon gingen ab die Produktionskosten der ersten 3½ qrs. mit 6 £, und die des letzten qr. mit 3½ £, zusammen 9½. Bleibt Surplusprofit für Rente = 6¼ £, gegen früher nur 4½ £. In diesem Fall würde der Acre A ebenfalls eine Rente von ½ £ abwerfen; aber nicht der schlechteste Boden A, sondern der bessre Boden B würde den Produktionspreis von 3½ £ reguliren. Es ist dabei natürlich unterstellt, dass neuer Boden der Bonität A von derselben günstigen Lage, wie der bisher bebaute, nicht zugänglich ist, sondern eine zweite Kapitalanlage auf die schon bebaute Strecke A, aber zu grössern Produktionskosten, oder Heranziehung noch geringern Bodens A—1 nöthig wäre. Sobald durch successive Kapitalanlagen die Differentialrente II in Wirksamkeit tritt, können die Grenzen des steigenden Produktionspreises durch bessern Boden regulirt sein, und der schlechteste Boden, die Basis der Differentialrente I, kann dann ebenfalls Rente tragen. So würden dann bei blosser Differentialrente alle bebauten Ländereien Rente tragen. Wir hätten dann folgende zwei Aufstellungen, wo unter Produktionskosten die Summe des vorgeschossnen Kapitals plus 20 % Profit verstanden ist, also auf je 2½ £ Kapital ½ £ Profit, zusammen 3 £.

Dies ist der Stand der Dinge, vor der neuen Kapitalanlage von 3½ £ auf B, die nur 1 qr. liefert. Nach dieser Kapitalanlage stellt sich die Sache wie folgt:

[Dies ist wieder nicht ganz richtig gerechnet. Dem Pächter von B kosten die 4½ qrs. erstens an Produktionskosten 9½ £ und zweitens an Rente 4½ £, zusammen 14 £; Durchschnitt per qr. = 319 £. Dieser Durchschnittspreis seiner Gesammtproduktion wird hiermit der regulirende Marktpreis. Danach würde die Rente auf A 19 £ statt ½ £ betragen, und die auf B würde bleiben 4½ £ wie bisher: 4½ qrs. à 319 £ = 14 £, davon ab 9½ £ Produktionskosten, bleiben 4½ £ für Surplusprofit. Man sieht: trotz der zu ändernden Zahlen zeigt das Beispiel, wie vermittelst Differentialrente II der bessere, schon rentetragende Boden den Preis reguliren und dadurch aller Boden, auch der bisher rentelose, in rentetragenden verwandelt werden kann. — F. E.]

Die Kornrente muss steigen, sobald der regulirende Produktionspreis des Korns steigt, sobald also das qr. Korn auf dem regulirenden Boden, oder die regulirende Kapitalanlage auf einer der Bodenarten steigt. Es ist dasselbe als wären alle Bodenarten unfruchtbarer geworden und producirten z. B. mit 2½ £ neuer Kapitalanlage alle nur 57 qr. statt 1 qr. Was sie mit derselben Kapitalanlage an Korn mehr produciren, verwandelt sich in Surplusprodukt, worin sich der Surplusprofit und daher die Rente darstellt. Gesetzt, die Profitrate bliebe dieselbe, so kann der Pächter mit seinem Profit weniger Korn kaufen. Die Profitrate kann dieselbe bleiben, wenn der Arbeitslohn nicht steigt, entweder weil er auf das physische Minimum, also unter den normalen Werth der Arbeitskraft heruntergedrückt wird; oder weil die andern, von der Manufaktur gelieferten Gegenstände des Arbeiterkonsums verhältnissmäßig wohlfeiler geworden sind; oder weil der Arbeitstag verlängert oder intensiver geworden ist, und daher die Profitrate in den nicht agrikolen Produktionszweigen, die aber den agrikolen Profit regulirt, gleichgeblieben, wenn nicht gestiegen ist; oder aber, weil bei der Agrikultur zwar dasselbe Kapital ausgelegt ist, aber mehr konstantes und weniger variables.

Wir haben nun die erste Weise betrachtet, worin auf dem bisher schlechtesten Boden A Rente entstehn kann, ohne dass noch schlechtrer Boden in Bebauung gezogen wird; nämlich durch die Differenz seines individuellen, bisher regulirenden Produktionspreises gegen den neuen, höhern Produktionspreis, wozu das letzte zuschüssige Kapital mit Unterproduktivkraft auf besserm Boden das nöthige Zuschussprodukt liefert.

Hätte das zuschüssige Produkt von Boden A—1 geliefert werden müssen, der das qr. nur zu 4 £ liefern kann, so wäre die Rente per Acre auf A auf 1 £ gestiegen. Aber in diesem Fall wäre A—1 als der schlechteste kultivirte Boden an die Stelle von A, und dieser als unterstes Glied in die Reihe der Rente tragenden Bodenarten gerückt. Die Differentialrente I hätte sich geändert. Dieser Fall liegt also ausserhalb der Betrachtung der Differentialrente II, die aus verschiedner Produktivität successiver Kapitalanlagen auf derselben Bodenstrecke entspringt.

Es kann aber ausserdem noch in doppelter Weise Differentialrente auf Boden A entstehn.

Bei gleichbleibendem Preis — irgend einem gegebnen Preis, der selbst ein gefallner sein kann, verglichen mit frühern — wenn die zusätzliche Kapitalanlage Surplusproduktivität erzeugt, was prima facie bis zu einem gewissen Punkt gerade beim schlechtesten Boden immer der Fall sein muss.

Zweitens aber, wenn umgekehrt die Produktivität der successiven Kapitalanlagen auf Boden A abnimmt.

Beidemal ist vorausgesetzt, dass die vermehrte Produktion durch den Stand der Nachfrage erheischt ist.

Aber es bietet sich hier, vom Standpunkt der Differentialrente aus, eine eigenthümliche Schwierigkeit dar wegen des früher entwickelten Gesetzes, dass es immer der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des qr. auf die Gesammtproduktion (oder die Gesammtauslage von Kapital) ist, der bestimmt. Bei dem Boden A aber ist nicht, wie bei den bessern Bodenarten, ein Produktionspreis ausser ihm gegeben, der für neue Kapitalanlagen die Ausgleichung des individuellen mit dem allgemeinen Produktionspreis beschränkt. Denn der individuelle Produktionspreis von A ist ja grade der allgemeine Produktionspreis, der den Marktpreis regulirt.

Nimm an:

1) Bei steigender Produktivkraft der successiven Kapitalanlagen können auf 1 Acre von A mit 5 £ Kapitalvorschuss, entsprechend 6 £ Produktionskosten, statt 2 qrs. 3 producirt werden. Die erste Kapitalanlage von 2½ £ liefert 1 qr., die zweite 2 qrs. In diesem Fall geben 6 £ Produktionskosten 3 qrs., der qr. wird also durchschnittlich 2 £ kosten; werden also die 3 qrs. zu 2 £ verkauft, so trägt A nach wie vor keine Rente; sondern es hat sich nur die Basis der Differentialrente II verändert; 2 £ ist der regulirende Produktionspreis geworden statt 3 £ ein Kapital von 2½ £ producirt jetzt durchschnittlich auf dem schlechtesten Boden 1½ statt 1 qr., und dies ist nun die officielle Fruchtbarkeit für alle höhern Bodenarten bei Anlage von 2½ £. Ein Theil ihres bisherigen Surplusprodukts geht von nun an ein in die Bildung ihres nothwendigen Produkts, wie ein Theil ihres Surplusprofits in die Bildung des Durchschnittsprofits.

Wird dagegen gerechnet, wie auf den bessern Bodenarten, wo die Durchschnittsrechnung nichts ändert am absoluten Surplus, weil für sie der allgemeine Produktionspreis als Schranke der Kapitalanlage gegeben ist, so kostet das qr. der ersten Kapitalanlage 3 £ und die 2 qrs. der zweiten jedes nur 1½ £. Es würde also eine Kornrente von 1 qr. und eine Geldrente von 3 £ auf A entstehn, die 3 qrs. aber zum alten Preise zu zusammen 9 £ verkauft werden. Erfolgte eine dritte Kapitalanlage von 2½ £ mit gleichbleibender Fruchtbarkeit wie die zweite, so würden nun zusammen 5 qrs. mit 9 £ Produktionskosten producirt. Bliebe der individuelle Durchschnitts-Produktionspreis von A regulirend, so müsste das qr. nun zu 1⅘ £ verkauft werden. Der Durchschnittspreis wäre wieder gefallen, nicht durch neues Steigen der Fruchtbarkeit der dritten Kapitalanlage, sondern nur durch Zusätze einer neuen Kapitalanlage mit derselben zuschüssigen Fruchtbarkeit wie die zweite. Statt wie auf den Rente tragenden Bodenarten die Rente zu erhöhen, würden die successiven Kapitalanlagen von höherer aber gleichbleibender Fruchtbarkeit auf Boden A den Produktionspreis, und damit bei sonst gleichbleibenden Umständen die Differentialrente auf allen andern Bodenarten proportionell senken. Bliebe dagegen die erste Kapitalanlage, die 1 qr. zu 3 £ Produktionskosten producirt, für sich maßgebend, so würden die 5 qrs. zu 15 £ verkauft, und die Differentialrente der spätern Kapitalanlagen auf Boden A betrüge 6 £. Der Zusatz von Mehrkapital auf den Acre von A, in welcher Form immer applicirt, wäre hier eine Verbesserung, und das zusätzliche Kapital hätte auch den ursprünglichen Kapitaltheil produktiver gemacht. Es wäre Unsinn zu sagen, ⅓ des Kapitals hätten 1 qr. und die übrigen ⅔ hätten 4 qrs. producirt. 9 £ per Acre würden immer 5 qrs. produciren, während 3 £ nur 1 qr. produciren würden. Ob oder ob nicht hier eine Rente entstände, ein Surplusprofit, wäre ganz von Umständen abhängig. Normal müsste der regulirende Produktionspreis fallen. Dies wird der Fall sein, wenn diese verbesserte, aber mit mehr Kosten verknüpfte Bebauung auf Boden A nur stattfindet, weil auch auf den bessern Bodenarten — also allgemeine Revolution in der Agrikultur; sodass jetzt, wenn von der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens A die Rede ist, unterstellt wird, dass er mit 6 resp. 9 £ statt mit 3 £ bestellt wird. Namentlich gälte dies, wenn die Mehrzahl der bebauten Acres des Bodens A, welche die Masse der Zufuhr dieses Landes liefern, dieser neuen Methode unterworfen würden. Wenn aber die Verbesserung zunächst nur einen geringen Theil der Fläche von A ergriffe, so würde dieser besser bebaute Theil einen Surplusprofit liefern, den der Grundbesitzer rasch bei der Hand wäre, ganz oder zum Theil in Rente zu verwandeln und als Rente zu fixiren. So könnte, wenn die Nachfrage Schritt hielte mit der wachsenden Zufuhr, im Maß wie der Boden A seiner ganzen Fläche nach allmälig der neuen Methode unterworfen würde, sich nach und nach Rente bilden auf allem Boden der Qualität A und die Surplusproduktivität ganz oder theilweise, je nach den Marktverhältnissen, konfiscirt werden. Die Ausgleichung des Produktionspreises von A zum Durchschnittspreis seines Produkts bei vermehrter Kapitalauslage könnte so verhindert werden durch die Fixirung des Surplusprofits dieser vermehrten Kapitalauslage in Form von Rente. In diesem Fall wäre es wieder, wie wir das früher auf den bessern Ländereien bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale gesehn, die Verwandlung des Surplusprofits in Grundrente, d. h. das Dazwischentreten des Grundeigenthums, welches den Produktionspreis erhöhen würde, statt dass die Differentialrente bloss Folge der Differenzen zwischen individuellem und allgemeinem Produktionspreis wäre. Es würde für Boden A das Zusammenfallen beider Preise, weil die Regelung des Produktionspreises durch den durchschnittlichen Produktionspreis von A, verhindern; es würde also einen höhern Produktionspreis als den nöthigen aufrecht halten, und dadurch Rente schaffen. Selbst bei freier Korneinfuhr vom Ausland könnte dasselbe Resultat hervorgebracht werden oder fortbestehn, indem die Pächter gezwungen würden, den Boden, der bei dem von aussen bestimmten Produktionspreis im Kornbau konkurriren könnte ohne Rente zu tragen, einer andren Bestimmung zuzuwenden, z. B. der Viehweide, und daher nur Rente tragende Ländereien dem Kornbau unterworfen würden, d. h. nur Ländereien, deren individueller durchschnittlicher Produktionspreis per qr. niedriger wäre als der von aussen bestimmte Produktionspreis. Es ist im ganzen anzunehmen, dass im gegebnen Fall der Produktionspreis sinken wird, aber nicht bis auf seinen Durchschnittspreis, sondern höher stehn wird, aber unter dem Produktionspreis des schlechtest bebauten Bodens A, sodass die Konkurrenz von neuem Boden von A beschränkt wird.

2) Bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale.

Gesetzt, Boden A—1 könne das zusätzliche qr. nur zu 4 £ produciren, Boden A aber zu 3¾, also wohlfeiler, aber um ¾ £ theurer als das durch seine erste Kapitalanlage producirte qr. In diesem Fall wäre der Gesammtpreis der beiden auf A producirten qrs. = 6¾ £; also der Durchschnittspreis per qr. = 3⅜ £. Der Produktionspreis würde steigen, aber nur um ⅜ £, während wenn das Zusatzkapital auf neuem Boden angelegt würde, der zu 3¾ £ producirte, er um weitere ⅜ £, bis auf 3¾ £ steigen, und damit proportionelle Erhöhung aller andern Differentialrenten bewirken würde.

Der Produktionspreis von 3⅜ £ per qr. von A wäre so ausgeglichen zu seinem Durchschnittsproduktionspreis bei vermehrter Kapitalanlage, und wäre regulirend; er würde also keine Rente abwerfen, weil keinen Surplusprofit.

Würde aber dies von der zweiten Kapitalanlage producirte qr. zu 3¾ £ verkauft, so würfe jetzt der Boden A eine Rente von ¾ £ ab, und zwar auch auf alle Acres von A, worauf keine zuschüssige Kapitalanlage stattgefunden, die also nach wie vor das qr. zu 3 £ producirten. Solange noch unbebaute Strecken von A existiren, könnte der Preis nur temporär auf 3¾ £ steigen. Die Mitbewerbung neuer Strecken von A würde den Produktionspreis auf 3 £ halten, bis aller Boden von A erschöpft wäre, dessen günstige Lage ihm erlaubt das qr. wohlfeiler als 3¾ £ zu produciren. Dies wäre also anzunehmen, obgleich der Grundeigenthümer, wenn ein Acre des Bodens Rente trägt, keinen andern rentefrei einem Pächter überlassen wird.

Es hinge wieder von der grössern oder geringern Verallgemeinerung der zweiten Kapitalanlage auf dem vorhandnen Boden A ab, ob der Produktionspreis zum Durchschnittspreis ausgeglichen oder der individuelle Produktionspreis der zweiten Kapitalanlage mit 3¾ £ regulirend wird. Das letztre ist nur der Fall, sobald der Grundbesitzer Zeit gewinnt, den Surplusprofit, der bis zur Befriedigung der Nachfrage beim Preis von 3¾ £ per qr. gemacht würde, als Rente zu fixiren.

Ueber die abnehmende Produktivität des Bodens bei successiven Kapitalanlagen ist Liebig nachzusehn. Man hat gesehn, dass die successive Abnahme der Surplusproduktivkraft der Kapitalanlagen die Rente per Acre bei gleichbleibendem Produktionspreis stets vermehrt, und dass sie dies selbst bei fallendem thun kann.

Allgemein aber ist dies zu bemerken:

Vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise findet stets relative Vertheuerung der Produkte statt, wenn um dasselbe Produkt zu erhalten, eine Auslage gemacht, etwas bezahlt werden muss, was früher nicht bezahlt wurde. Denn unter Ersatz des in der Produktion aufgezehrten Kapitals ist nur der Ersatz von Werthen zu verstehn, die sich in bestimmten Produktionsmitteln darstellten. Naturelemente, die in die Produktion als Agentien eingehn, ohne zu kosten, welche Rolle sie immer in der Produktion spielen mögen, gehn nicht als Bestandtheile des Kapitals in sie ein, sondern als Gratisnaturkraft des Kapitals, d. h. als eine Gratisnaturproduktivkraft der Arbeit, die sich aber auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, wie alle Produktivkraft, als Produktivkraft des Kapitals darstellt. Wenn also eine solche Naturkraft, die ursprünglich nichts kostet, in die Produktion eingeht, so zählt sie nicht mit bei der Preisbestimmung, solange das mit ihrer Hülfe gelieferte Produkt für den Bedarf ausreicht. Muss aber im Fortgang der Entwicklung ein grösseres Produkt geliefert werden als mit Hülfe dieser Naturkraft hergestellt werden kann, muss also dies zusätzliche Produkt ohne Hülfe dieser Naturkraft, oder unter Beihülfe von menschlichem Zuthun, menschlicher Arbeit erzeugt werden, so geht ein neues zusätzliches Element in das Kapital ein. Es findet also relativ mehr Kapitalauslage statt um dasselbe Produkt zu erhalten. Alle andren Umstände gleichbleibend, findet Vertheurung der Produktion statt.

(Aus einem Heft, „Begonnen Mitte Februar 1876“.)

Differentialrente und Rente als blosser Zins des dem Boden einverleibten Kapitals.

Die sog. ständigen Meliorationen — welche die physikalische, zum Theil auch chemische Beschaffenheit des Bodens verändern durch Operationen, die Kapitalauslage kosten, und als Einverleibung des Kapitals, in den Boden betrachtet werden können — kommen fast alle darauf hinaus, einem bestimmten Bodenstück, dem Boden an einem bestimmten, beschränkten Platz, Eigenschaften zu geben, die andrer Boden, an andrem Platz und oft ganz in der Nähe, von Natur besitzt. Ein Boden ist von Natur nivellirt, der andre muss nivellirt werden; der eine besitzt natürlichen Wasserabfluss, der andre bedarf künstlicher Drainirung; der eine besitzt von Natur eine tiefe Ackerkrume, bei dem andren muss sie künstlich vertieft werden; ein Thonboden ist von Natur mit dem zusagenden Quantum Sand gemischt, bei einem andern muss dies Verhältniss erst geschaffen werden; die eine Wiese wird von Natur berieselt oder überschlammt, die andre muss es werden durch Arbeit, oder in der Sprache der bürgerlichen Oekonomie, durch Kapital.

Es ist nun eine wahrhaft erheiternde Theorie, dass hier bei dem einen Boden, dessen komparative Vortheile erworben sind, die Rente Zins ist, bei dem andren aber, der von Natur diese Vortheile besitzt, nicht. (In der That wird die Sache aber in der Ausführung dahin verdreht, dass, weil in dem einen Fall die Rente wirklich mit Zins zusammenfällt, sie auch in den andren Fällen, wo dies positiv nicht der Fall ist, Zins genannt, in Zins umgelogen werden muss.) Der Boden trägt aber nach der gemachten Kapitalanlage die Rente, nicht weil Kapital auf ihm angelegt worden ist, sondern weil die Kapitalanlage den Boden zu einem, gegen früher produktiveren Anlagefeld gemacht hat. Gesetzt, aller Boden eines Landes bedürfe dieser Kapitalanlage; so muss jedes Bodenstück, dem sie noch nicht zu Theil geworden, durch dies Stadium erst durchpassiren und die Rente (der Zins, den er abwirft im gegebnen Fall), die der schon mit Kapitalanlage versehene Boden trägt, ist eben so gut eine Differentialrente, als ob er von Natur diesen Vorzug besässe, und der andre Boden ihn erst künstlich erwerben müsste.

Auch diese in Zins auflösliche Rente wird zur reinen Differentialrente, sobald das ausgelegte Kapital amortisirt ist. Dasselbe Kapital müsste sonst als Kapital doppelt existiren.

Es ist eine der heitersten Erscheinungen, dass alle die Gegner Ricardo’s, die die Bestimmung des Werths ausschliesslich durch die Arbeit bekämpfen, gegenüber der aus Bodenunterschieden hervorgehenden Differentialrente geltend machen, dass hier die Natur statt der Arbeit werthbestimmend gemacht werde; zugleich aber diese Bestimmung der Lage vindiciren, oder auch, und noch mehr, dem Zins des bei der Bearbeitung in den Boden gesteckten Kapitals. Dieselbe Arbeit bringt denselben Werth hervor für das in einer gegebnen Zeit geschaffne Produkt; die Grösse aber oder das Quantum dieses Produkts, also auch der Werththeil, der auf einen aliquoten Theil dieses Produkts fällt, hängt bei gegebner Quantität der Arbeit einzig vom Quantum des Produkts ab, und dies wieder von der Produktivität des gegebnen Quantums Arbeit, nicht von der Grösse dieses Quantums. Ob diese Produktivität der Natur oder Gesellschaft geschuldet ist, ist ganz gleichgültig. Nur in dem Fall, wo sie selbst Arbeit, also Kapital kostet, vermehrt sie die Produktionskosten um einen neuen Bestandtheil, was bei der blossen Natur nicht der Fall ist.