§. 22. Vierter Kreis. Koppelwirthſchaft.
Die Koppelwirthſchaft beginnt hinter dem Kreiſe der Fruchtwechſelwirthſchaft und endet nach §. 14. in der Entfernung von 24,7 Meilen von der Stadt, wo ſie der Dreifelderwirthſchaft, die hier vortheilhafter wird, weichen muß.
Die Koppelwirthſchaft wird hier zwar uͤberall ſtatt finden, aber ſie wird nicht in allen Gegenden dieſes ſehr ausgedehnten Kreiſes eine und dieſelbe Form haben; ſon dern vielmehr alle die Modificationen erleiden, deren ſie nach §. 18. faͤhig iſt.
In dem vordern Theil dieſes Kreiſes wird die K. W. in ihrer reinen Form erſcheinen, aber mit der zunehmenden Entfernung von der Stadt und dem verminderten Werth des Getreides werden ſtete auf Arbeitserſparung hinzielende Veraͤnderungen eintreten; an der aͤußern Graͤnze dieſes Kreiſes werden die Außenſchlaͤge vielleicht gar nicht mehr geduͤngt, ſondern nur dann und wann zum Kornbau aufgebrochen werden, und ſo wird beim Uebergang ſelbſt die K. W. der D. W. ſchon ſehr aͤhnlich ſeyn.
