Ein Rückblick ins 18. Jahrhundert.
1. Das allgemeine Darniederliegen der Gewerbe.
Obgleich wir für das 18. Jahrhundert keine umfaſ- ſenden Gewerbeaufnahmen haben, ſei es geſtattet, mit einigen Worten an die damaligen Zuſtände zu erinnern.1
Noch litt Deutſchland an den Nachwehen des dreißigjährigen Krieges. Der deutſche Handel war vernichtet. Die Kleinſtaaterei hemmte jede Bewegung. Das Gewerberecht war ausgeartet in den verrottetſten Zopf. Mißbräuche aller Art wucherten. Vergeblich ſuchten Reichswie Landesgeſetzgebung dagegen anzukämpfen. Vergeblich war Alles, weil Stumpfſinn und Apathie, kleinlicher Spießbürgergeiſt und beſchränkte Indolenz überall herrſchten, weil Gevatter Schneider und Hand- ſchuhmacher möglichſt ohne Anſtrengung und Arbeit ſich nothdürftige Nahrung zu ſchaffen und zu erhalten ſuchten. Ein großer Theil der Handwerker, auch der ſtädtiſchen, war zu Halbbauern herabgeſunken. Feindlich und apathiſch verhielt ſich die Mehrzahl gegen neue Anregungen, wie ſie von den flüchtigen franzöſiſchen Proteſtanten, von den Fürſtenhöfen ausgingen. Das Fabrikweſen oder vielmehr einzelne für weitern Abſatz arbeitende Hausinduſtrien wurden in einzelnen Ländern, wie in Preußen, in Sachſen, auch in Oeſtreich von aufgeklärten Fürſten gepflegt und gehoben; nur wenige Induſtrien, wie die Leinenmanufaktur, hatten aus alter Zeit her noch eine gewiſſe Blüthe gerettet; aber das berührte in der Hauptſache die hergebrachten Handwerkszuſtände nicht viel, jedenfalls nur in einzelnen Ländern.
Die ökonomiſche Lage der meiſten Handwerker war ebenſo kümmerlich als ihre Technik unvollendet, ihre Arbeit ſchlecht. Das dauernde Siechthum, wie es ebenſo Folge der Geſetzgebung und der politiſchen Zu- ſtände, als der techniſchen Ungeſchicklichkeit und ſpießbürgerlichen Trägheit war, hatte aber je nach der Art der Gewerbe und lokal, je nach den mitwirkenden ſon- ſtigen Verhältniſſen, ziemlich verſchiedene Folgen. In einigen Gegenden und Gewerben allgemeiner Rückgang ſelbſt der Meiſterzahl, in andern im Gegentheil eine Ueberſetzung des Handwerks. Ueberall aber treffen wir gleichmäßig die Klagen über gewerblichen Nothſtand.
Juſtus Möſer klagt,2 daß man Handel und Handwerk auf dem platten Lande geſtattete, da könne ſich der Handwerker in allen kleinern Städten nicht mehr halten. An einer andern Stelle3 ſucht er die Urſache des Verfalls in der Krämerei: „Man laſſe ſich,“ ruft er, „die Rollen von unſern Handwerkern nur ſeit hundert Jahren zeigen. Die Krämer haben ſich gerade dreifach vermehrt, und die Handwerker unter der Hälfte verlohren. Der Eiſenkram hat den Kleinſchmid, der Bureau- und Stuhlkram den Tiſchler, der Goldkram den Bortenwirker, der goldene, härene, gelbe und weiße Knopf den Knopfmacher und Gelbgießer verdorben. Und kann man ſich eine Sache gedenken, womit der Krämer jetzt nicht heimlich oder öffentlich handelt?“ Aehnlich ſpricht ſich auch Bergius in ſeinem Polizeimagazin aus.4 Beide täuſchen ſich über Urſache und Wirkung; die Krämerei war nicht die Urſache des Verfalls der Handwerke, ſondern mit und durch den Verfall des Handwerks und mit dem Aufblühen der Fabriken entſtand erſt der regere Detailhandel.
Als fernern Beleg über die elenden Zuſtände im Allgemeinen möchte ich noch die Klagen von Krug aus der Zeit gegen 1800 hervorheben, die doppelt ſchwer wiegen, da ſie ſich auf Preußen beziehen, das immerhin den andern Staaten, wie wir ſehen werden, noch weſent lich voraus war. Krug5 legt ſich die Frage vor, ob der Wohlſtand der Städte im Ganzen gegen ältere Zeiten zu- oder abgenommen habe. „Eine Erfahrung,“ antwortet er, „welche man nicht bloß in den preußi- ſchen Städten, ſondern in den Städten vieler anderer Staaten gemacht hat und noch immer machen kann, möchte wohl dieſe Frage für die Abnahme des Reichthums und Wohlſtands im Ganzen entſcheiden.“ Er erinnert an die mittelalterlichen Bauten der Städte, er klagt — wohl ziemlich übertrieben —, daß nur diejenigen Induſtriellen, die dem Luxus, den nichtswürdigen Künſten, Gaukeleien und Spielereien der Vornehmen dienen, noch zunehmen. „Wenn wir“ — ſagt er — „den Wohlſtand des Bürgerſtandes oder der induſtriöſen Klaſſen in den Städten ohne Rückſicht auf jetzt herrſchende Moden und den Einfluß des Zeitgeiſtes auf die Bedürfniſſe dieſes Standes betrachten, ſo wird wohl für wenige Städte der geſunkene Wohlſtand des Handwerksſtandes geleugnet und gründlich widerlegt werden können. Die Klagen über zunehmende Nahrungsloſigkeit der Landſtädte werden in allen Provinzen gehört und ſind in neuerer Zeit immer ausgebreiteter geworden; in den kleinen Landſtädten hat der Luxus noch nicht unter der Mehrheit der Handwerker Platz finden können, und die alte Simplicität der Sitten und der Bedürfniſſe iſt hier noch am mehrſten zu finden. Es haben viele Urſachen zuſammengewirkt, welche den Wohl- ſtand des Bürgerſtandes zerſtört haben und die haupt- ſächlichſten derſelben mögen in falſchen Abgabenſyſtemen, in der Verwandlung einträglicher Gewerbe in Fabrikanſtalten, in der Aufhebung oder Beeinträchtigung der Innungen und in den Handelseinſchränkungen zu ſuchen ſein.“
Wir wollen mit Krug hier nicht rechten, in wie weit er Recht hat mit ſeinen Klagen, mit den Urſachen, die er anführt. Er vermengt Wahres mit Falſchem; er ſieht vorübergehende Mißſtände zu Ende des Jahrhunderts für dauernde Urſachen an; er verkennt manches Gute, weil es neu iſt, weil es ihm als zuſammenhängend mit verderblichem Luxus erſcheint6 — aber ſo viel beweiſen ſeine Worte, blühend war das Handwerk des 18. Jahrhunderts nicht.
Suchen wir nun Einiges über die Zahlen der Handwerker und ihrer Gehülfen beizubringen.
Der vorhin ſchon erwähnte Unterſchied in der Rückwirkung der allgemeinen Zuſtände auf die Zahl der Handwerker mußte ſich zeigen Hauptſächlich zwiſchen den reinen Lokalgewerben, die für den täglichen Abſatz die nothwendigſten Waaren liefern, und jenen, die entbehrlichere Waaren, ſowie Waaren für den entfernteren Abſatz produziren. Bei letztern wird der Ruin viel ſchneller eintreten, die Meiſterzahl wird raſch ſinken; erſtere können lange der Zahl nach dieſelben bleiben, aber ſie machen immer ſchlechtere Geſchäfte, führen Jahrzehnte hindurch ein elendes Daſein.
Ein zwar weiter zurück liegender, aber ſchlagender Beleg hiefür iſt die Münchener Handwerksſtatiſtik von 1618, 1633 und 1649.7 Die Geſammtzahl der Meiſter betrug nach den Steuerbüchern, während die Bevölkerung der Stadt in dem einen Jahr 1635 um 15000 Men- ſchen durch den Tod ärmer geworden ſein ſoll,8 1618 . . . . . . 1781 1633 . . . . . . 1469 1649 . . . . . . 1110
Einzelne Gewerbe, wie die Sammtweber, Kunſtführer, Meſſingarbeiter, Saitenmacher, ſind ganz verſchwunden. Andere ähnlicher Art zeigen wenigſtens eine ſehr ſtarke Abnahme. Es ſind
Keine weſentliche Aenderung, ja theilweiſe eine Zunahme zeigen dagegen folgende Kategorien:
Dieſelbe Bewegung, die hier als akute Krankheit ſich zeigt, ſehen wir von da bis gegen 1800 als chroniſche Krankheit. Einzelne Handwerke nehmen reißend ab, während ſie daneben an manchen Orten, begünſtigt durch beſondere Verhältniſſe und fürſtliche Bemühungen, auch wieder aufblühen; die Mehrzahl der gewöhnlichen Handwerke aber nimmt kaum ab, jedenfalls nicht ſtark genug, um den bleibenden auskömmliche Nahrung zu ſchaffen. Die Zunftverfaſſung gibt dem Einzelnen zu viel, um zu ſterben, zu wenig, um ordentlich zu leben, und ſo iſt das Handwerk im Verhältniß zur Bevölkerung an vielen Orten viel zu ſtark beſetzt. Auch erblicher Hausbeſitz, der geſtattet, von der Miethe zu leben, nebenhergehende Acker- und Gartenwirthſchaft wirkte da und dort auf Ueber- ſetzung.
Daher die ſcheinbar widerſprechenden Zahlen und Angaben. Nicolai9 führt in ſeiner Reiſe durch Deutſchland folgende Statiſtik des Tuchmachergewerbes in Baiern an; es waren: Dagegen ergibt ſich eine vollſtändige Ueberſetzung des Handwerks aus folgenden Zahlen. In der Niedergrafſchaft Katzenellnbogen10 kommen 1783 nach der zuverläſſigen Angabe eines dortigen Beamten, des Kammeraſſeſſor Hüpeden, auf 19596 Seelen nicht weniger als 1663 Handwerker, Künſtler und Handelsleute mit 87 Geſellen und 21 Lehrlingen — zuſammen 1751 handwerksmäßig beſchäftigte Perſonen. Es ſind darunter einige wenige Leute, die heute nicht in der Handwerks-, ſondern in der Handelstabelle verzeichnet werden; nehmen wir nur 1600 handwerksmäßig beſchäftigte Per- ſonen auf 19596 Seelen an, ſo ſind es 8,16 % der ganzen Bevölkerung, während 1861 die Handwerker in dem gewerbreichen Sachſen erſt 8, in Preußen 5—6 % der Bevölkerung betragen, während 1845 in den größten deutſchen Städten die ſämmtlichen Gewerbetreibenden 4—6 %, nur in Berlin und Wien bis 10 %11 ausmachen. Daß es ſich um eine zu große Zahl Mei- ſter handelt, die ſich des halb kümmerlich nährt, zeigt die Gehülfenzahl; 168 auf 1663, alſo 10 % der Meiſter; in Sachſen kommen 1861 auf jeden Meiſter etwa 1½ Gehülfen, in Preußen auf jeden Meiſter einer — alſo 100 bis 150 % der Meiſter.
Maſcher und Kotelmann12 theilen ohne Angabe der Quellen noch einige Daten mit, die ein ähnliches Bild ergeben. Im Herzogthum Magdeburg kommen 1784 auf 280332 Seelen 33203 Handwerker, darunter 2297 Geſellen und 1988 Lehrlinge und 1868 Meiſter, Geſellen und Lehrlinge in Fabriken beſchäftigt. Es bleiben alſo 27050 ſelbſtändige kleine Meiſter mit 4285 Gehülfen: mit den Gehülfen über, ohne ſie beinahe 10 % der ganzen Bevölkerung. Das wenig indu- ſtrielle Fürſtenthum Würzburg hat auf 262409 Seelen 13762 ſelbſtändige Gewerbetreibende mit 2176 Gehülfen, zuſammen 15938 oder 6,08 % der Bevölkerung. Schweidnitz hatte 1788 folgende Bevölkerung: Civil- ſtand 6118 Seelen, Militär 2865, zuſammen 8983 Seelen, davon 1072 Handwerker, alſo auf einen Handwerker etwa 8,3 Seelen; der Handwerkerſtand 12 % der Bevölkerung. Kaufbeuern hatte 1783 etwa 4000 Seelen mit 800 Gewerbtreibenden, worunter indeſſen 300 Weber eingerechnet ſind. Wenn wir dieſe in Abzug bringen, ſo machen die Handwerker immer noch 12,5 % aus. In Speier, das noch zu Ende des 16. Jahrhunderts 1000 Tuch- und Leinweberſtühle zählte, das 1792 deren nur noch 20 hatte, kommen in dieſem Jahre auf 5129 Einwohner doch noch 674 ſelbſtändige Gewerbtreibende mit 290 Gehülfen, alſo 964 Perſonen, das ſind 18,79 % der Bevölkerung. Sie müſſen in ſehr ſchlimmer Lage geweſen ſein, wenn man auch annimmt, ſie hätten neben dem Abſatz in der Stadt noch einen weitreichenden in der Umgegend gehabt. „Kaum 100 dieſer Meiſter konnten von ihrem Gewerbebetrieb leben.“ „Ich kenne“ — ſagt ein Augenzeuge, der damalige Zunftherr Adam Weiß zu Speier — „äußerſt thätige rechtſchaffene Profeſſioniſten, die Tag und Nacht anhaltend zu arbeiten wünſchen. Allein ſie finden keine Beſchäftigung und müſſen zu ihrem großen Leidweſen gezwungen müßig gehen. Voll Wehmuth ſieht man ſie für die Ihrigen gegen den Hungertod kämpfen, und kaum verſchafft ihnen ihr Sieg das trockene Brod.“
So ſind die gewerblichen Zuſtände Deutſchlands im 18. Jahrhundert beinahe allenthalben. Immerhin aber gab es einzelne Theile des Reichs, wo die Lage des Gewerbsmannes etwas beſſer war, wie ich ſchon vorhin erwähnte. In Oeſtreich war durch Karl VI., durch Maria Thereſia und Joſeph II. Manches geſchehen. Auch in Sachſen war einiger gewerblicher Fort- ſchritt nicht zu leugnen. Vor Allem aber hatte man es in den preußiſchen Landen verſtanden, den Wohl- ſtand zu fördern. Es iſt nöthig, darauf noch einen Blick zu werfen.
2. Die preußiſche Verwaltung und die preußiſche Induſtrie des 18. Jahrhunderts.
Schon der große Kurfürſt beginnt mit jener planmäßigen Leitung und Beförderung der Gewerbe und des Handels durch die Staatsregierung.13 Seine Hauptbemühung war, tüchtige niederländiſche und franzöſiſche Gewerbsleute ins Land zu ziehen. Durch die Edikte von 1667, 1669 und 1683 ſollte in jeder Weiſe die Wiederbebauung wüſter Stellen in Städten und Dörfern befördert werden. An Stelle des höchſt ungleich auf einzelnen Häuſern haftenden alten Schoſſes ſetzte er die ſpäter vielgeſchmähte Acciſe in den Städten durch, die zunächſt ſehr zur Hebung der ſtädtiſchen Gewerbe beitrug, Handwerker, Krämer und Kaufleute von anderwärts anzog. „Es wurde ein Gedränge verſpürt, um Häuſer zu kaufen.“ Die Edikte vom 3. November 1686, 7. Mai 1688 und 13. Juli 1688 ſollten die ganze Gewerbeverfaſſung beſſern. Theure Meiſterſtücke wurden verboten; alle Geſchloſſenheit der Zünfte auf eine beſtimmte Anzahl Meiſterſtellen ward verpönt. Alle Einwanderer erhielten freies Meiſter- und Bürgerrecht. Wo es nothwendig war, wurden die Zunftſchranken durch Perſonalprivilegien durchbrochen. Die Linneninduſtrie der Grafſchaft Ravensberg, früher durch niederländiſche Flüchtlinge begründet, wurde durch die Leggeordnung von 1652 wieder weſentlich gehoben.14 Die Maße, die Qualität, die Namen beſtimmter Gewebe wurden feſtgeſetzt, die Leinwand nachgemeſſen, mit herrſchaftlichem Stempel verſehen, das Verhältniß von Stadt und Land geordnet. Er begann damit, das Privilegium der Städte in Bezug auf die Weberei aufzuheben, wie das noch mehr ſein Sohn gethan hat.15
Auch in den übrigen Zweigen der Gewerbepolizei ſetzte König Friedrich eine ähnliche Politik fort;16 beſonders die Beförderung aller Art von Einwanderern wurde ſyſtematiſch betrieben. Magdeburg wurde von den Pfälzern vollſtändig wieder aufgebaut. In Berlin mehrten ſich die franzöſiſchen Geſchäfte und Gewerbe. Im Jahre 1690 ſollen ſchon 43 Arten neuer Gewerbszweige durch die Wallonen und Franzoſen in der Mark heimiſch geworden ſein. Heftig klagten die einheimiſchen Gewerbe über dieſe neue Konkurrenz; aber die Regierung achtete nicht auf dieſe Klagen.
Unter Friedrich Wilhelm, dem ſparſam klugen, hausväterlichen Tyrannen ſeiner Unterthanen, knüpften ſich an dieſe Maßregeln weitere und tiefer eingreifende; Ausfuhrverbote von Rohſtoffen, beſonders von Wolle, Einfuhrverbote oder hohe Zölle reſp. Acciſeabgaben für fremde Manufakte werden erlaſſen. Walkmühlen, Färbereien, Preſſen, Wollmagazine werden von der Regierung angelegt. Das Berliner Lagerhaus, als ſtaatliche Muſter-Tuchfabrik, wird gegründet. Niedere Steuern oder vollſtändige Steuerfreiheit, Freiheit von Einquartierung und Werbung, Vorſchüſſe auf 3 Jahre vom Tage ihrer Verheiratung werden fremden Tuch-, Raſch-, Zeug-, Fries-, Strumpf- und Hutmachern verſprochen.17 18 In der Inſtruktion an die Fabrikinſpektoren von 172919 wird dieſen aufgetragen, zu ſehen, daß die armen Tuchmacher Verleger bekommen, welche ihnen Wolle und Arbeitslohn vorſchießen. Strenge wird befohlen, daß die im Zuchthaus zu Spandau das Raſch- und Zeugmachen erlernt haben, in die Zunft aufzunehmen ſeien. In dem Generalprivilegium für die Tuchmacher der Mark von 173420 wird erklärt, das Gewerbe ſei ein ungeſchloſſenes, jeder Meiſter dürfe Geſellen halten ſo viel, als er wolle; ein niederes Maximum von 4—5 Thalern wird für die Koſten des Meiſterwerdens feſtgeſetzt; zwiſchen Fremden und Einheimiſchen, welche Meiſter werden wollen, ſoll kein Unterſchied gemacht werden. Damit es nicht an Garn fehle für die Weberei, wird das Spinnen allen Hökerweibern, Handwerksfrauen und Bürgertöchtern, die in öffentlichen Buden feil halten, anbefohlen.
In Bezug auf die Zunftverfaſſung überhaupt werden ſchon vor dem Reichsgeſetz von 1731 weſentliche Aenderungen getroffen. Das Handwerk ſoll in der Hauptſache den Städten bleiben, aber nicht der bloß bornirte Egoismus der Zunftgenoſſen der Stadt ſoll über die Ausnahmen entſcheiden. Es werden 1718 Principia regulativa21 über das Verhältniß von Stadt und Land erlaſſen; nicht bloß Spinner und Leineweber, ſondern auch Schmiede, Schneider, Zimmerleute, Rademacher ſind zuzulaſſen, in jedem Dorfe wenigſtens ſo viele als 1624 Handwerksſtellen da waren. Genaue Verzeichniſſe über die Zahl der alten Stellen werden publicirt. Jede Gutsherrſchaft kann für ſie ſelbſt arbeitende Handwerker anſetzen, ſo viel ſie will. Die Landmeiſter dürfen beliebig Geſellen halten und Jungen lehren, nur ſie nicht losſprechen.22 Den Dorfküſtern und Schulmeiſtern ſoll wegen ihres ſchlechten Gehalts fort erlaubt werden, eine Profeſſion zu treiben.
Mehrmals (1718 und 1721)23 werden Verzeichniſſe der in einzelnen Städten fehlenden Handwerker veröffentlicht, um Einwanderer gegen freies Bürger- und Meiſterrecht, Bauholz und mehrjährige Abgabenfreiheit dahin zu ziehen. Alle theuren Meiſterſtücke werden 1723 verboten.24 Waiſen und Soldatenkindern ſoll das Vorwärtskommen in der Zunft in jeder Weiſe erleichtert werden.
Hauptſächlich aber wurde das Reichsgeſetz gegen die Zunftmißbräuche mit Nachdruck durchgeführt. Ein beſonderer Anhang in Mylius von 618 Spalten enthält die ſämmtlichen hienach revidirten Zunftſtatuten aus den Jahren 1734—37. Mit polizeilicher Gewalt durch die beaufſichtigenden Altmeiſter, durch die Steuerräthe und Fabrikinſpektoren wird verſucht, in alle Gewerbe Ordnung, Fortſchritt, tüchtige Arbeit zu bringen; viel Kleinliches und Veraltetes wird in hausväterlichem Sinne beibehalten, aber die eigentlich monopoliſtiſchen Mißbräuche werden ſchonungslos verfolgt.
Die Verwaltung des größten preußiſchen Königs ging von denſelben Anſchauungen aus;25 aber die Durchführung war großartiger, feſter, planvoller, wie ſeine Einſicht, ſeine Kenntniſſe und ſein Charakter dem ſeines Vorgängers unendlich überlegen waren. Dagegen wirkte unter ihm die höchſte Anſpannung der Finanzen, die übermäßige Ausbildung des indirekten Steuerſyſtems den Bemühungen um Hebung des Wohlſtandes ſtärker entgegen als früher.
Als der wichtigſte Grundſatz ſeiner hierin ſeinem Vater weit überlegenen Regierung ſtand der voran, das Juſtizverfahren ſo zu beſſern und ſo unabhängig zu machen, die Gewiſſensfreiheit ſo feſtzuſtellen, daß Preußen der Zielpunkt aller Auswanderung blieb und noch mehr werde. Hunderte von Dörfern hat er gegründet,26 Tauſende von fleißigen Handwerkern und Fabrikanten hat er ins Land gezogen. Wie früher wurden Liſten der an den einzelnen Orten fehlenden Handwerker publizirt. Maſſenhaft wurden beſonders Bauhandwerker aus dem Voigtlande und dem Sächſiſchen nach Weſtpreußen übergeſiedelt (1776).27 In Schleſien allein ſollen 1763—77 nicht weniger als 30000 Gewerbtreibende eingewandert ſein.
Die poſitiven Beförderungen der Induſtrie waren ſchroff merkantiliſtiſche, die eben, weil ſie ſchroff eingreifen, manche Intereſſen verletzten, oft geändert, modifizirt werden mußten, wie z. B. die Wollausfuhrverbote. Aber überallhin kam durch ſeine Anregungen gewerbliche Thätigkeit. Der ſchleſiſche Bergbau iſt auf ihn zurückzuführen; eine große Eiſenwaaren-Fabrik wurde in Neuſtadteberswalde ins Leben gerufen; die Berliner Staats-Eiſengießerei, die Mutter der ganzen Berliner Maſchineninduſtrie, iſt ſein Werk. Die Krefelder Seideninduſtrie erblühte unter ihm; die Elberfelder und Barmer Induſtrie28 erwuchs unter ihm aus bloßer Bleicherei und Färberei zur großartigſten Weberei. Die Bielefelder Linneninduſtrie wurde durch Einrichtung holländiſcher Bleichanſtalten, durch ein Handels- und Bleichgericht, durch Beförderung des Abſatzes auf diplomatiſchem Wege unterſtützt. Am meiſten vielleicht geſchah für die Gewebeinduſtrie Schleſiens und der Mark, beſonders Berlins. Techniſche Reglements, wie z. B. 1754 für die neumärkiſchen Tuchmacher, auch einzelne Spezialbefehle ordneten die geſammte Spinnerei und Weberei. Die Garnausfuhr wurde verboten, das Spinnen in jeder Weiſe befördert, ſelbſt den Soldaten wurde es befohlen,29 den Baumwollſpinnern ſogar Jahresprämien gezahlt.30 Niedere Steuern, Freiheit von jeder Meiſterabgabe und von Einquartierung für die Weber und Spinner, volle Gleichſtellung von Stadt und Land für dieſe Gewerbe, Einrichtung von Schauanſtalten, Wollmagazine, Gewährung von Staatsdarlehen, von Penſionen an Lyoner und Schweizer Seidenweber neben dem Webelohn, den ſie vom Fabrikanten erhielten; das waren die früher ſchon beliebten, jetzt noch mehr ausgebildeten Mittel. Weſentlich war die Sorge für die kleinen Handwerker, die für Verleger und Fabriken arbeiteten; es war das um ſo wichtiger, als die Hausinduſtrie damals noch faſt die allgemeine Form war, in der die geſammte Eiſen- und Gewebeinduſtrie ſich bewegte. Die wohlhabenderen Meiſter arbeiteten auf eigene Rechnung und verkauften an die Verleger; die ärmeren erhielten den Rohſtoff vom Verleger und hatten die fertige Waare abzuliefern. Für dieſe Handwerker ſind die Edikte bemüht, Kredit und Rohſtoff zu ſchaffen, für die Fabrikanten Sicherheit des ihnen gehörigen Rohſtoffes durch ſtrenge Strafen gegen Veruntreuung, durch ein 1756 eingeführtes Separations- und Vindikationsrecht, das ihnen im Konkurſe der kleinen Meiſter die gelieferten Rohſtoffe an ſich zu nehmen erlaubt. Im Verhältniß beider zu einander wird ſtrenge darüber gewacht, daß kein Betrug, keine Uebervortheilung, kein unbilliger Nothverkauf ſtattfinde.
Die allgemeine Gewerbegeſetzgebung in Bezug auf Zünfte und Innungen wird noch mehr als früher von alten Mißbräuchen gereinigt. In den Jahren 1751—55 werden eine ſehr große Zahl Innungsprivilegien beſonders für Preußen (im e. S.) revidirt;31 daneben wird durch einzelne Spezialbefehle dieſer und jener Uebelſtand abgeſtellt. Ueber die Richtung dieſer Geſetzgebung nur einige Worte. Die Loskaufung vom Meiſterſtücke gegen Geld und Geſchenke wird 1747 verboten. Als mit der Noth des Jahres 1771 viele Handwerksgeſellen am Kolbergiſchen Feſtungsbau im Taglohn arbeiten, wird ſtrenge eingeſchärft, ſie derohalben nicht aus der Zunft zu ſtoßen.32 Aus der Handwerkerordnung für Weſtpreußen von 1774 hebe ich folgendes hervor: alle alten Artikel und Bräuche, alle Schmauſereien ſind abge- ſchafft; bei allen wichtigen Dingen, beſonders bei Handhabung der Zunftgerichtsbarkeit, muß ein Magiſtratsmitglied anweſend ſein; nur leicht verkäufliche Meiſterſtücke dürfen gefordert werden; Meiſter aus andern Städten müſſen überall zugelaſſen werden, wenn ſie das etwaige Plus an Meiſtergeld nachzahlen; jeder Meiſter hält ſo viel Geſellen und Stühle, als er will; nur die Lehrlingszahl kann auf Wunſch durch die Ortsbehörde unter Zuſtimmung der Kriegs- und Domänenkammer beſchränkt werden; alle fremden Geſellen, die nach fremdem Recht eine Stufe in der Zunfthierarchie erreicht haben, ſind in Preußen zuzulaſſen, wie wenn ſie in Preußen nach dortigem Recht dieſe Stufe erreicht hätten; alle Geburtsbeſchränkungen für das Lehrlingwerden ſind beſeitigt, ebenſo die zahlreichen Gründe der Unredlichkeit; volle Freiheit des Jahrmarktverkehrs, auch für Fremde, wird ſtatuirt; mehrere einander naheſtehende Zünfte ſollen kombinirt werden, damit die Streitigkeiten aufhören.
Das waren im Großen und Ganzen die Grund- ſätze, nach denen im 18. Jahrhundert die brandenburgiſch-preußiſchen Gewerbe behandelt wurden. Was war der Erfolg? der Erfolg trotz dem, was dieſer Staat im 18. Jahrhundert erduldet. Ich erinnere dabei nur an die Peſt, die Preußen und Pommern 1709—1711 faſt entvölkerte,33 an den Steuerdruck und die Kriege unter dem großen König, an die volkswirthſchaftliche Kriſis, welche nach dem 7 jährigen Kriege hauptſächlich durch die Münzwirren entſtand,34 an die Wirkungen der Hungerjahre von 1770—74. Trotz alledem war der Erfolg ein großer, wie ich nur durch einige zeitgenöſſiſche Urtheile und ſtatiſtiſche Zahlen beweiſen will.
Schon zu Anfang des Jahrhunderts gilt der preußiſche Gewerbfleiß als ein den Nachbarſtaaten überlegener. „Man ſehe die Handwerksſtäte“ — ruft Marperger35 ſchon 1710 — „voller fleißiger Handwerksleute und die öffentlichen Kramladen voll köſtlicher Waaren, welche die Kaufleute theils aus der Fremde verſchrieben, theils auch durch ihre eigene Induſtrie im Lande ſelbſt von denen Handwerksleuten zuwege gebracht haben.“ Viel ſicherer aber lauten die Nachrichten und die ſtatiſtiſchen Ergebniſſe, wenn wir uns in die letzten Lebensjahre König Friederich’s verſetzen.36
Bedeutend war vor Allem die ſchleſiſche Gewebeinduſtrie gewachſen. Unter der öſtreichiſchen Regierung zählte man 12000 Webſtühle für Leinwand, zu Ende der Regierung Friederich’s des Großen 20000.37 Die Produktion an Stücken Tuch war geweſen:38
Die Produktion von Strümpfen in Schleſien war geweſen:39 40
Mirabeau, der ſo ſehr ſich bemüht, die Erfolge von König Friederich’s Verwaltungsgrundſätzen herabzu- ſetzen, ruft doch über Schleſien aus: „il y régne une population, une culture et une industrie vraiement immense.“ Schneer41 ſchildert die Zuſtände der Weberdiſtrikte gegen 1800 als behagliche, allerdings durch jede Stockung des Abſatzes bedrohte, die Weber als ſelb- ſtändige Unternehmer, die auf den Leinwandmärkten an die Kaufleute verkaufen. „Im Allgemeinen,“ ſagt er, „war namentlich unter den Leinwandkaufleuten Reichthum und Ueppigkeit und unter den arbeitenden Klaſſen der Leinwandinduſtrie ein gewiſſer Wohlſtand und ein leichtſinniges Wohlleben verbreitet.“
Aehnliches ließe ſich von der weſtfäliſchen Linneninduſtrie,42 von der rheiniſchen Seiden-, Baumwolle- und Eiſeninduſtrie berichten. Ich will mich darauf beſchränken, über die Mark Brandenburg und Berlin noch Einiges mitzutheilen. Krug43 ſtellt in Bezug auf die kurmärkiſchen Städte die lehrreiche, oben ſchon erwähnte Vergleichung zwiſchen 1750 und 1801 an. Es gab in denſelben:
Die Tabelle beweist freilich, daß mit dem Fort- ſchritt der Induſtrie und der Bevölkerung auch die ſchlimmen Elemente (Arme, Züchtlinge) wachſen; aber im Ganzen deutet ſie doch mehr auf Fortſchritt als auf Rückſchritt.
In Berlin hatte Handel und Verkehr außerordentlich zugenommen; vor Allem die für den Großhandel arbeitenden Gewerbe hatten ſich entwickelt, aber auch der kleine Handwerkerſtand befand ſich in guter Lage. Reden theilt gewerbeſtatiſtiſche Zahlen aus den Jahren 1783 — 85 mit,44 die er mit den Zahlen von 1847 vergleicht. Von Handwerksmeiſtern macht er 19 Kategorien namhaft, welche zuſammen 1784 2,22 %, 1847 3,14 % der ganzen Bevölkerung ausmachen. Nicht alle einzelnen Kategorien aber haben zugenommen von 1784 bis 1847. Abgenommen gegenüber der Bevölkerung haben folgende:
Dagegen haben zugenommen:
Die erſtern Betriebe ſind ſolche, bei welchen ſchon bis 1847 die kleinern Geſchäfte durch größere verdrängt ſind, bei welchen durch Maſchinen, verbeſſerte Technik und größere Arbeiterzahl das gewiß auch geſtiegene Bedürfniß befriedigt wird.
Die letztern Betriebe ſind ſolche, bei denen das noch nicht geſchehen iſt, bei denen der ſteigende Wohl- ſtand eine größere Zahl kleiner Geſchäfte bis 1847 hervorgerufen hat.
Jedenfalls ergiebt ſich ſo viel aus den Zahlen, daß der Unterſchied zwiſchen 1784 und 1847 kein allzugroßer iſt. Sehr ſtark abgenommen hat nur die Zahl der Lohgerber und Maurermeiſter, ſtark zugenommen nur die der Tiſchler, Tapeziere, Klempner, Drechsler, Buchbinder, Inſtrumentenmacher. Bei den übrigen liegen die Verhältnißzahlen nicht weit auseinander, ein Beweis, daß ſchon 1784 die gewerblichen Zuſtände Berlins beſſere waren, als in den meiſten übrigen deutſchen Städten.
Eine andere Bemerkung drängt ſich daneben noch auf. Welch ungeheurer Umſchwung in der Zeit von 1784 bis 1847, und in den wichtigern Kleingewerben Berlins doch keine ſehr bedeutende Aenderung.
Von größern Gewerben hatten ſich in Berlin vor Allem die Lederfabrikation, die Blumenfabrikation, die Strohhutmanufakturen, die Zuckerſiedereien, die Kattundruckereien, die Weberei aller Art entwickelt. Ich will die Zahlen nicht alle wiederholen; viele dieſer Induſtrien ſind 1783 — 85 ſtärker vertreten als 1847 — 49: Web- ſtühle wurden 1783 gezählt für Seide 2316, für Wolle 2566, für Linnen 238, für Baumwolle 1048, zuſammen 6168; die Zahlen nehmen noch zu bis ins neue Jahrhundert; 1804 ſind 3691 Baumwollſtühle vorhanden; 1849 zählt man in Berlin 2147 Stühle für Seide, 2270 für Wolle, 63 für Linnen, 2113 für Baumwolle. Mirabeau45 muß von der Berliner Indu- ſtrie geſtehen: „Les manufactures établies à Berlin y trouvent un marché immense sous la main, le concours de toutes les sciences, de tous les artistes; ils peuvent donner à leurs ouvrages une perfection, une beauté qui les fassent rechercher au dehors. Tant d’avantages, joints aux priviléges exclusifs qui leur assurent le marché dans les états du roi de Prusse, doivent étendre considérablement leurs profits et accélérer leur activité.“ —
Nicht überall natürlich in den preußiſchen Landen war die gewerbliche Entwickelung eine ſo glänzende; beſonders der kleine Handwerkerſtand befand ſich noch da und dort in ähnlicher Lage wie im übrigen Deutſchland. Die oben angeführten Magdeburger Zahlen zeigen, wie klein die Zahl der Gehülfen war, und das iſt immer ein ungünſtiges Zeichen. Aehnliches wird aus weſtfäliſchen Städten berichtet. So zählte Bochum 178046 auf 13 Schreinermeiſter 2 Geſellen, auf 26 Schuhmachermeiſter 3, auf 21 Bäckermeiſter 1, auf 8 Zimmerleute 1, auf 5 Maurermeiſter 1 Geſellen; die mei- ſten andern Handwerke waren ganz ohne Geſellen. Als Beweis aber, daß gerade auch in dieſem Punkte die preußiſchen Zuſtände vielfach beſſere waren, als im übrigen Deutſchland, möchte ich ſchließlich einige Zahlen aus der Handwerksſtatiſtik der Stadt Brandenburg von 1784 anführen.47 Es waren bei einer Bevölkerung von 8980 Civil- und 2290 Militärperſonen
Dieſe Geſellen- und Lehrjungenzahlen deuten im Gegenſatz zu den eben und oben angeführten auf ein ſehr blühendes Handwerk hin.
Nach dieſen Bemerkungen über die Art der preußiſchen Gewerbebeförderung und über den thatſächlichen Erfolg derſelben, kann ich nicht umhin, noch einige allgemeinere Betrachtungen über dieſelbe anzuſtellen; denn wenn auch dieſe Unterſuchungen in erſter Linie die realen Zuſtände feſtſtellen, nicht die jeweilige Geſetzgebung beurtheilen wollen, ſo iſt es doch gerade hier am Platze, ein Wort gerechter Würdigung auszuſprechen, da bis in die neueſte Zeit die Beurtheilung von doktrinärer Einſeitigkeit beeinflußt iſt. Mirabeau, Dohm, Preuß, Stenzel ſind Theoretiker des entgegengeſetzten Extrems, und das Urtheil über die preußiſche Gewerbe geſetzgebung des vorigen Jahrhunderts iſt bis auf die neueſte Zeit von ihren Ausſprüchen faſt gänzlich abhängig geblieben.
Unter der Herrſchaft des Merkantilſyſtems, wie ſpäter unter dem der Phyſiokraten und Smithianer hat man ſich in doktrinärer Weiſe zu allgemein an allgemeine Sätze gehalten. Damals war das Prinzip: Staatseinmiſchung unter allen Umſtänden; nichts — lehrte man — entſteht ohne ſie; der Steuerrath, die Kriegs- und Domänenkammer weiß Alles beſſer. Dann wurde ebenſo einſeitig Fernhaltung aller Staatsintervention, Beſeitigung aller Gewerbegeſetzgebung Prinzip; die Regierung — lehrte man — kann nur ſchaden, ſie verſteht niemals die Dinge beſſer als die Gewerbetreibenden; alle Induſtrie gedeiht nur, wenn man ſie ſich ganz ſelbſt überläßt. Früher ſpezialiſirte man zu ſehr, man dachte mehr an die Vorbedingungen des gewerblichen Lebens im Kleinen und Einzelnen; dadurch, daß man da eingriff, wollte man latente Kräfte entbinden, Hinderniſſe beſeitigen. Später generaliſirte man zu ſehr; man dachte nur an die allgemeinſten Vorbedingungen; in die kleinern Urſachen und perſönlichen Hemmniſſe, gleichſam in die Reibungswiderſtände des praktiſchen Lebens wollte man gar nicht eingreifen. Beide Prinzipien ſind gleich wahr und gleich falſch. Keins derſelben, wenn auch das eine mehr als das andere, wird an ſich Induſtrien ins Leben rufen; weder die volle Gewerbefreiheit noch die weitgehendſten Gewerbereglements und Vorſchriften wirken ganz direkt und können darum Selbſtzweck ſein. Für alles gewerbliche Leben und Gedeihen ſind eine ganze Reihe der verſchiedenartigſten und komplizirteſten Kulturbedingungen nothwendig: ſtaatliche und ſoziale Zu- ſtände, Bevölkerungsdichtigkeit, Kapitalanſammlung, per- ſönliche Kräfte, Kenntniſſe, moraliſche Eigenſchaften, Handelsverbindungen und manches Andere. Viele dieſer Vorbedingungen ſind von beiden Prinzipien gleich unabhängig. Auf andere Vorbedingungen aber wirken ſie, und das Urtheil über ſie richtet ſich eben danach, ob und wie ſie auf eine Anzahl dieſer Vorbedingungen fördernd wirken. Jedes der beiden Prinzipien wird bei der Mannigfaltigkeit der realen Verhältniſſe da und dort hemmen, da und dort fördern. Jedes iſt dann am Platze, wenn es nach den zeitlichen Geſammtverhältniſſen von Land und Volk im Ganzen mehr fördert, als hemmt. Je nach den pſychologiſchen, moraliſchen und ſozialen Verhältniſſen wird das eine ſo ſehr am Platze ſein, wie das andere. Ein zartes Pflänzchen iſt ein ander Ding als eine mehrhundertjährige Eiche, ein Kind bedarf anderer Pflege als der Mann. Niemals aber wird man Fanatiker des Prinzips ſein dürfen, weil man es immer auch zu einer beſtimmten Zeit und in einem beſtimmten Staate mit den verſchiedenartigſten Menſchen, Kräften und Zu- ſtänden zu thun hat. Es wird auch in Zeiten allgemeinſter Staatseinmiſchung Verhältniſſe geben, wo freie Bewegung, freie Konkurrenz am Platze iſt; umgekehrt auch in Zeiten allgemeiner Gewerbefreiheit wird es Punkte geben, wo ſtaatliche Aufſicht, polizeiliche Vor- ſchriften am Platze ſind, weil ſie im konkreten Falle die Vorbedingungen gewerblichen Lebens, techniſche Ge- ſchicklichkeit, angeſtrengte Arbeitsenergie, reelle Ehrlichkeit, die doch auch beim Syſteme der Freiheit letzter Zweck ſind, mehr fördern. Man wird beſonders nie vergeſſen dürfen, daß gewiſſe Klaſſen der Geſellſchaft, gewiſſe Kreiſe der Volkswirthſchaft viel langſamer ſich entwickeln. Das Handwerk, der Kleinhandel, der Detailverkehr iſt etwas total Anderes als die Großinduſtrie und der Großhandel. Es handelt ſich um andere Menſchen, um andere Wirkungen, um andere Möglichkeiten der Entwickelung.
Dieſe Erörterung mag ſehr theoretiſch klingen, ſie ſollte nur das apodiktiſche Urtheil einleiten, das ich wage. Jedem, der glaubt, durch ein Syſtem der vollen Gewerbefreiheit und ſtaatlichen Nichtintervention wäre die preußiſche Induſtrie von 1650 — 1800 ſo oder gar noch beſſer gewachſen, als ſie mit dem entgegengeſetzten Syſtem wirklich ſich entwickelte, dem muß jedes tiefere hiſtoriſche und nationalökonomiſche Urtheil abgeſprochen werden. Und damit iſt das Syſtem im Ganzen für jene Zeit gerechtfertigt, mag es auch im Einzelnen viel Unrichtiges gethan oder mit ſich gebracht haben, eben weil man an dem im Ganzen richtigen Syſtem auch damals zu doktrinär feſthielt.
Giebt man Letzteres auch zu, iſt nicht zu leugnen, daß man zu einſeitig an den Segen ſtaatlicher Pflege glaubte, ſo darf man dabei nicht vergeſſen, daß die allgemeine Zunftgeſetzgebung nach vielen Richtungen hin im Sinne größerer Freiheit reformirt wurde. Die Ge- ſchloſſenheit der Zunft wurde beſeitigt, wie die egoiſtiſche Herrſchaft der Altmeiſter. Jeder Meiſter durfte Geſellen halten, ſo viel er wollte, durfte ſich niederlaſſen, wo er wollte; durch liberales Heranziehen Fremder wurde die Konkurrenz befördert, die gewerblichen Rechte des platten Landes wurden weſentlich ausgedehnt. Es ließe ſich noch ſehr zweifeln, ob alle dieſe Maßregeln nicht einen mindeſtens ebenſo großen Fortſchritt im Sinne der Freiheit und Rechtsgleichheit repräſentiren als die Gewerbefreiheit von 1810, ob ſie nicht einen größern Fortſchritt enthalten gegenüber den vorherigen Zunftmißbräuchen, als das Geſetz von 1868 gegenüber dem von 1849. Die poſitiven Förderungen einzelner Gewerbe durch Kredit, Prämien, Reglements, Verbot fremder Waaren ent- ſprachen im Allgemeinen der entſetzlichen Lethargie und Lähmung aller gewerblichen Kreiſe jener Zeit, entſprachen der geſellſchaftlichen Stellung und Bildung der kleinen Leute, der für Verleger arbeitenden Meiſter, auf denen in der Hauptſache die ganze damalige Induſtrie ruhte. Oft wurde fehlgegriffen, öfter aber das Richtige getroffen. Die regierenden Elemente waren den Gewerbtreibenden an Einſicht und Kenntniß damals ſo überlegen, daß ſie ihnen ſagen konnten, was zu thun ſei.
In Bezug auf die Gewebeinduſtrie, auf die zahlreichen Spinner- und Weberdörfer und Städte, die damals ins Leben gerufen, ſpäter theilweiſe in ſo große Noth gekommen ſind, hat man oft gezweifelt, ob die Politik eine richtige war; ob es richtig war, ſo viele Arbeitskräfte zu einer Thätigkeit zu veranlaſſen, die in ihrer Einfachheit geringen Lohn gab und bei jeder Zollermäßigung oder -Beſeitigung in Gefahr war, wieder ſiſtirt zu werden. Die Nothſtände zeigten ſich auch ſehr bedeutend in den Napoleoniſchen Kriegen und bis gegen 1818. Knuth 48 z. B. erklärt 1817 von der großen Berliner Kattunweberei auf einfachen Stühlen, ſie gehöre zu den allererbärmlichſten Erwerbsmitteln, ein Kattunweber verdiene täglich höchſtens 6—7 Groſchen, ein Tiſchlergeſelle einen Thaler.
Dennoch wäre es falſch, aus den Nothſtänden der Weberei von 1800—1818, aus der Thatſache, daß die einfache Kattunweberei nicht nach Berlin paßte, den Schluß zu ziehen, daß die ganze Beförderung der Gewebeinduſtrie falſch war. In der Hauptſache war die Weberei geſund und nach den Verhältniſſen des vorigen Jahrhunderts naturgemäß. Die Art der Hausinduſtrie ermöglichte einen glücklichen Uebergang des kleinen fleißigen Arbeiters zum Unternehmer. Viele arme Leinwandweber vom Lande zogen in die Städte und wurden da nach und nach wohlhabende Fabrikanten. 49 Das Eingreifen in die Kreditverhältniſſe dieſer kleinen Weber hatte ihre ſehr gute Seite; nichts iſt für den kleinen Mann ſchlimmer als die Kreditloſigkeit, durch nichts iſt ein Syſtem der Hausinduſtrie mehr gefährdet, als durch Lotterkredit, der in Abhängigkeit, Uebervortheilung und Ausſaugung des kleinen Mannes nur zu leicht ausartet. Die ganze Ueberwachung der Hausinduſtrie durch techniſche Reglements und Schauämter war Bedingung einer gedeihlichen Entwickelung in jener Zeit. Ganz richtig ſagt Roſcher, 50 ſolche Regierungsthätigkeit erſetze, was dem kleinen Handwerker ſonſt ganz fehle, nämlich durch ihre techniſchen Rathgeber die Verbindung des Gewerbes mit der Wiſſenſchaft, durch ihre Handelskonſule die fortlaufende Kenntniß der fremden Märkte, durch ihre Schau- und Stempelanſtalten die weitreichende Notorietät einer großen Firma. Auch Mirabeau muß zugeben, daß man überall die Blüthe der Induſtrie auf dieſe Reglements zurückführt. 51 Ich will von zeitgenöſſiſchen Stimmen nur Juſti 52 anführen, der 1758 ſagt: „In den meiſten deutſchen Staaten, ohngeachtet man das Anſehen haben will, die Manufakturen zu gründen, fehlet es noch gar ſehr an ſolchen Reglements. Nur in denen preußiſchen Staaten, wo man die wahren Maßregeln ſelten außer Acht läßt, haben alle Arten von Manufakturen die um- ſtändlichſten und vortreflichſten Ordnungen, und man muß dieſelben zu Rathe ziehen, wenn man dergleichen Reglements verfertigen will.“
Wenn ich ſo im Ganzen die Friedericianiſche Verwaltung als eine den damaligen Zuſtänden entſprechende bezeichne, ſo will ich daneben nicht leugnen, daß manche der merkantiliſtiſchen Maßregeln verkehrt, daß die Regie-, Acciſe- und Steuerverwaltung drückend und hart war. Beſonders aber darf man für das Ende des Jahrhunderts nicht vergeſſen, daß die Zuſtände ſelbſt ſich änderten; was 1740 noch am Platze war, konnte 1800 ſchon unerträglich ſein. Und eine eingreifende Verwal tungspolitik, wie die preußiſche, erforderte Talent, Sachkenntniß, unermüdliche Thätigkeit, um immer wieder die Reglements in Einklang mit den Zeitbedürfniſſen zu bringen. Nach dem Tode des großen Königs war an die Stelle dieſer unermüdlichen Thätigkeit Stagnation getreten.
Unter allen Umſtänden bleibt wahr, was Viebahn von Friederich dem Großen ſagt: er hat Preußen nicht nur politiſch zur Großmacht erhoben, er hat ſein Land auch kommerziell, gewerblich und geiſtig in die Reihe der erſten der welthiſtoriſchen Staaten geſtellt. Er hat es gethan mit den Mitteln, die die Zeit gab und forderte. Einem in Individualismus aufgelösten Volke hat er unerbittlich in allen Gebieten und ſo auch auf dem volkswirthſchaftlichen Gebiete die höchſte Pflicht gepredigt und gelehrt, alles Einzelne und Individuelle dem Ganzen zu opfern.
