Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre

Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode.

3.227 Wörter

Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode.

I. Der Begriff der Volkswirtſchaft.

1. Vorbemerkung. Die Volkswirtſchaft, deren allgemeine wiſſenſchaftliche Lehre in dem folgenden Grundriß dargelegt werden ſoll, iſt ein ſtaatswiſſenſchaftlicher Kollektivbegriff, ähnlich wie Staat, Volk, Geſellſchaft, Kirche, ſocialer Körper. Solche Begriffe haben wohl, ſeit es ein Stammes- und Staatsleben gab, nie ganz gefehlt. Aber erſt mit der höheren Ausbildung des geſellſchaftlichen Lebens, mit dem ſelbſtändigen Hervortreten einzelner Seiten und beſonderer Organe desſelben einerſeits, mit der Ent- ſtehung einer nachdenkenden Beobachtung und wiſſenſchaftlichen Beſchreibung der ſocialen Erſcheinungen andererſeits haben ſie eine feſte Umgrenzung und größere Deutlichkeit erhalten. Die Begriffe der πολιτεία, der res publica, des Staates ſind ſchon alt, ſie haben ſich mit der wiſſenſchaftlichen Erörterung der Griechen und Römer gebildet und ſeither erhalten; freilich hat der moderne Staatsbegriff auch erſt ſeit dem 18. Jahrhundert das heutige Gepräge erhalten; der Begriff der Volkswirtſchaft hat ſich erſt im Laufe des 17.—18. Jahrhunderts gebildet.

Wir haben unſere Erörterungen mit einer vorläufigen Analyſe dieſes Begriffes zu beginnen, um damit den Gegenſtand, der uns beſchäftigt, im allgemeinen feſtzuſtellen und bei dem, der ihn noch nicht kennt, zunächſt ein ſummariſches Bild deſſen hervorzurufen, was wir dann im einzelnen unterſuchen.

Das, was der Engländer political economy, der Franzoſe économie politique nennt, der Deutſche erſt Staatswirtſchaft, dann richtiger Volkswirtſchaft nannte, um- ſchließt jedenfalls zwei Grundvorſtellungen. Es handelt ſich um eine Geſamterſcheinung, die auf der menſchlichen wirtſchaftlichen Thätigkeit beruht und die zugleich von den menſchlichen Gemeinſchaften ihren Stempel empfängt.

2. Der Begriff des Wirtſchaftens. Das Wort Ökonomie ſtammt von οἶκος, Haus, her und bedeutet die Hauswirtſchaft. Der deutſche Wirt beſagt ähnliches, wie wir aus ſeinen Zuſammenſetzungen, Hauswirt, Landwirt, Gaſtwirt, ſehen. Wir denken bei dem Worte „Wirtſchaften“ zuerſt an die Thätigkeit für die äußeren körperlichen Bedürfniſſe, deren Befriedigung die Bedingung unſerer Exiſtenz iſt. Der Mutter Natur durch Jagd und Viehzucht, durch Hacke und Pflug die Nahrung abringen, gegen Kälte und Feinde uns in einer Wohnung von Holz und Stein ſchützen, aus Baſt, Lein und Wolle uns Kleider herrichten, Geräte und Werkzeuge für all’ das ſchaffen, das iſt Wirtſchaften. Aber auch das Sammeln der Vorräte für die Zukunft, das Waſchen und Reinigen, die Ordnung im Hauſe, die Schaffung der Güter an den Ort, wo ſie gebraucht werden, die letzte Herrichtung derſelben für den Verbrauch gehört dazu; und bald ſucht der Wirt dieſes und jenes auf den Markt zu bringen, zu verkaufen; er will dabei gewinnen, Geld und Vermögen ſammeln; bei vielen rückt ſo das Verdienen, der Verkehr in das Centrum der wirtſchaftlichen Thätigkeit. Und in all’ dem erſcheint uns als wirtſchaftlich nur die zweckmäßige, von gewiſſen techniſchen Kenntniſſen, von vernünftiger Überlegung und moraliſchen Ideen geleitete Thätigkeit; eine ſolche, welche durch Wertgefühle und Werturteile gelenkt iſt, d. h. durch vernünftige Vorſtellungen über die wirtſchaftlichen Zwecke und Mittel, ihre Beziehungen aufeinander und auf Nutzen und Schaden, auf Luſt und Leid für den Menſchen.

Mag der einzelne all’ ſolche Thätigkeit zunächſt und in erſter Linie für ſich ſelbſt üben, ſchon in den früheſten Zeiten hat doch die Mutter für ihre Kinder geſorgt. Und wie wir Ähnliches ſchon bei den höheren, klügeren Tieren ſehen, ſo treffen wir auch keine Menſchen, die nicht gruppenweiſe, durch Bluts- oder andere Bande verknüpft, ſich auf den Wanderzügen, bei der Jagd und dem kriegeriſchen Beuteerwerb gegenſeitig wirtſchaftlich helfen. Die Stammes-, Gentil-, Familienverfaſſung wird ſchlechtweg bei allen Menſchen zu einer Organiſation wirtſchaftlichen Zuſammenwirkens. Aus der gemeinſamen Siedlung entſteht der wirtſchaftliche Verband der Mark und des Dorfes. Aus den Herrſchaftsverhältniſſen, der kriegeriſchen, der kirchlichen Organiſation entſtehen feſte Verpflichtungen zu Dienſt und Arbeit, zu Natural- und Geldlieferungen. Es kann keinen etwas entwickelteren ſocialen Körper geben, in dem nicht ſo ein Teil der wirt- ſchaftlichen Thätigkeit mit den Geſamtzwecken, mit der Regierung, der Gemeinſchaft in dauernde Verbindung gebracht wäre.

Erſcheint uns ſo die wirtſchaftliche Thätigkeit bei allen etwas höher ſtehenden Stämmen und Völkern bereits geſpalten in die individuale und hauswirtſchaftliche einer- ſeits, die geſamtwirtſchaftliche andererſeits, begreifen wir ſo, daß ſchon die Alten alle wirtſchaftliche Erörterung an Haus und Gemeinde anknüpften, ſo kommt nun mit der Raſſenmengung, der Klaſſendifferenzierung, dem Geld- und Kreditverkehr die Arbeitsteilung zwiſchen den einzelnen und den Familien hinzu: neben die Hauswirtſchaft, die nur für den eigenen Bedarf thätig iſt, ſtellt ſich die Tauſchwirtſchaft, die Produktion für andere, für den Abſatz, für den Markt. Es entſteht die wirtſchaftliche Unternehmung, die nicht wie die Familie zugleich für alle Zwecke des Lebens eine Anzahl Individuen zuſammenfaßt, ſondern nur für die Marktproduktion die Kräfte verſchiedener Perſonen vereinigt. Wenn die Familie und die Gemeinde im feſten, gebundenen Rahmen von Sitte und Recht wirtſchaften, das Individuum zu Dienſt und Hülfe zwingen, ihm aber auch ohne Entgelt Dienſte und Güter zukommen laſſen, ſo entſteht der Tauſch- und Geldverkehr mehr als freies Spiel der Intereſſen mit der ſteten Abſicht auf Gegenleiſtung. Es entſteht — an tauſend einzelnen Punkten anſetzend und immer weiter vordringend — in der bisher weſentlich für den Eigenbedarf des Hauſes thätigen Geſellſchaft das tauſchwirtſchaftliche Syſtem, das die wirtſchaftliche Thätigkeit in die Güterproduktion, den Verkehr und die Konſumtion als nebeneinander ſtehende Teile oder Stationen zerlegt, das neben Haus, Gemeinde und Staat eine zunehmende Zahl geſellſchaftlicher Organe, Anſtalten, Geſchäfte, die ſog. Unternehmungen ſtellt, welche Güter produzieren und verkaufen, Handel treiben, Gewinn machen wollen. Die höhere, verbeſſerte Technik, die Anwendung erſparter Gütervorräte durch ſie charakteriſiert nun dieſen wichtigſten Teil der wirtſchaftlichen Thätigkeit der Kulturvölker. Erſt wo das wirtſchaftliche Leben dieſe Formen angenommen hatte, entſtand für gewiſſe Gruppen der Geſellſchaft ein ſo großer Wohlſtand, daß der Gegenſatz von Reichen und Armen ſtärker empfunden wurde, bildete ſich auch erſt in ausgeprägterer Weiſe die Unterſcheidung reicher und armer Stämme und Völker.

Im Bereich dieſer rechnenden und auf Gewinn ſpekulierenden Unternehmungen entſtand zuerſt die verſtandes- und zahlenmäßige Erfaſſung aller Vorgänge des Wirt- ſchaftslebens, das Buchen und Rechnen mit Wertgrößen und in Geldpreiſen, die Vergleichung von Einnahme und Ausgabe, von Aufwand und Erfolg, die Berechnung des Rohertrages der für eine Produktion aufgewendeten Koſten und des nach Abzug der Produktionskoſten erzielten Reinertrages. Und alle unter die Kontrolle ſolcher Überlegungen und Rechnungen geſtellte menſchliche Thätigkeit wird nun als ſpecifiſch wirt- ſchaftlich bezeichnet; die Tugend der Wirtſchaftlichkeit iſt die planvoll berechnende, klug den höchſten Erfolg mit den kleinſten Mitteln erreichende menſchliche Thätigkeit, ob ſie nun direkt auf Wirtſchafts- oder andere Zwecke gehe. Und jede andere nicht wirt- ſchaftliche Thätigkeit, die im Syſtem der Arbeitsteilung ein Entgelt fordert, wie die des Lehrers, Richters, Künſtlers, erhält durch dieſe Entgeltung, durch die Abſicht, mit ihr ſich einen Lebensunterhalt zu ſchaffen, eine wirtſchaftliche Seite.

So hat das Wort „Wirtſchaften“ neben ſeiner urſprünglich konkreten Bedeutung noch eine Reihe von verwandten Nebenvorſtellungen in ſich aufgenommen; aber der Kern des Begriffs iſt derſelbe geblieben. Er umfaßt nicht alles „Arbeiten“, denn es giebt ein Arbeiten für höhere, nicht wirtſchaftliche Zwecke; nicht alle Thätigkeit für äußere Bedürfnisbefriedigung, denn dazu gehört auch das Turnen, das Spazierengehen, die Geſundheitspflege. Die Verflechtung der Thätigkeit in einen entgeltlichen Austauſch iſt nur einem freilich wachſenden Teil der wirtſchaftlichen Thätigkeit bei höherer Kultur eigen. Was das Individuum für ſich, für ſeine Familie, für Gemeinde und Staat wirtſchaftlich ſchafft, ohne direkt bezahlt zu werden, gehört dem Kreiſe nicht minder an, als was für den Markt produziert wird. Die wirtſchaftliche Produktion von Gütern, Vorräten, Waren iſt das Hauptgebiet der Wirtſchaftsthätigkeit; aber auch die Leiſtungen von wirtſchaftlichen Dienſten, die Handelsthätigkeit gehören dazu.

Die wirtſchaftliche Produktion beſteht ſtets in einem aktiven Eingreifen des Menſchen in den großen, nie ruhenden Naturprozeß; er ſoll ſo geſtaltet werden, daß die Kräfte der Natur dem Menſchen am wenigſten ſchaden, ihm am meiſten nützen. Die in unbegrenzter Menge von der Natur dem Menſchen ſo gebotenen Güter, daß er ſie ohne weiteres genießen und nützen kann, nennen wir freie, die in begrenzter Menge vorkommenden und daher in das Eigentum von einzelnen oder Korporationen gekommenen, vom Menſchen umgeformten nennen wir wirtſchaftliche Güter oder Güter ſchlechtweg. Die möglichſt reiche Verſorgung mit Gütern iſt der Hauptzweck des wirt- ſchaftlichen Schaffens. Je reichlicher dieſe Verſorgung wird, deſto geſicherter iſt unſere Exiſtenz, deſto mehr können Vorräte für die Zukunft zurückgelegt werden, deſto mehr kann ſtatt der direkten Gütererzeugung die indirekte, techniſch und geſellſchaftlich komplizierte angeſtrebt werden. Das geſchieht durch Schaffung komplizierterer techniſcher Vorrichtungen, wie z. B. durch Bau einer Waſſerleitung ſtatt des Schöpfens an der Quelle; jeder richtige Fortſchritt nach dieſer Seite ſetzt voraus, daß wir, mit wirtſchaftlichen Vorräten verſehen, auf den augenblicklichen Erfolg verzichten können, um einen größeren künftigen Erfolg, eine Mehrerzeugung oder Kräfteerſparung in der Zukunft zu erreichen. —

3. Der Begriff der Wirtſchaften als geſellſchaftlicher Organe und der Volkswirtſchaft. All’ das geſchieht nun in der Form von einzelnen „Wirtſchaften“. Wir verſtehen unter einer „Wirtſchaft“ einen kleineren oder größeren Kreis zuſammengehöriger Perſonen, welche durch irgend welche pſychiſche, ſittliche und rechtliche Bande verbunden, mit und teilweiſe auch für einander oder andere wirt- ſchaften. Auch die einzelne Perſon kann unter Umſtänden eine Wirtſchaft für ſich führen oder bilden; meiſt aber iſt ſie ein Glied innerhalb einer oder mehrerer größerer Wirt- ſchaften, wenigſtens einer Familienwirtſchaft. Jede Wirtſchaft hat einen zeitweiligen oder dauernden Standort, verfügt über wirtſchaftliche Mittel, über Güter und Kapitalien, über die Arbeit ihrer Mitglieder, hat den Zweck, alle oder beſtimmte wirtſchaftliche Zwecke ihrer Mitglieder zu befriedigen; ſie hat eine beſtimmte innere Organiſation, ſie grenzt ſich nach außen gegen andere Wirtſchaften, deren Standort, Perſonal und wirtſchaftliche Güter ab. Sie iſt ſtets ein Stück techniſch-zweckmäßiger Naturgeſtaltung und ſittlich-rechtlicher ſocialer Ordnung. Alle Wirtſchaftsorganiſation knüpft ſich zunächſt an die ſocialen Organe an, welche das Geſellſchaftsleben überhaupt für alle menſchlichen Zwecke bildet: Familie, Sippe, Gemeinde, Stamm, Staat ſind daher auch die weſentlichen Wirtſchaftskörper der älteren Zeit; wo und wie überhaupt Herrſchafts- und Genoſſenſchaftsverbände ſich bilden, da fungieren ſie auch mehr oder weniger für die wirtſchaftlichen Zwecke.

Bei primitivſter wirtſchaftlicher Kultur, die noch kaum zur Sippen- oder Stammesbildung geführt, ſind die erwachſenen Männer und Frauen faſt nur für ſich und ihre unerwachſenen Kinder wirtſchaftlich thätig. Wo etwas höhere wirtſchaftliche und politiſche Kultur Platz gegriffen hat, da greift die Haus- und Familienwirtſchaft und die Stammes- und Gemeindewirtſchaft ineinander. Der Schwerpunkt der wirtſchaftlichen Thätigkeit liegt zunächſt in Haus und Familie, in der auf gemeinſamen Gefühlen und Einrichtungen beruhenden Eigenproduktion für die Familie; der Tauſchverkehr fehlt oder iſt ganz unerheblich. Nur für gewiſſe Zwecke des Viehtriebs, der Siedlung, Acker-, Wald- und Weidenutzung greift die Gemeinde- und Stammeswirtſchaft Platz. Die begabteren Raſſen und Stämme bringen es freilich frühe zu wichtigen, ihr Wirtſchaftsleben beherrſchenden Einrichtungen der Ackerverteilung und der Kriegs- und Dienſtverfaſſung, zu großen gemeinſamen Schutzbauten und Vorratsſammlungen. Man hat geſchwankt, ob man die Haus- oder die Stammes- und Dorfwirtſchaft als das weſentliche Merkmal dieſer Epoche des Wirtſchaftslebens hervorheben ſoll.

Indem die einzelnen Haus- und Familienwirtſchaften ſich differenzieren, einzelne zu größeren Herrſchaftsverbänden werden, indem ein gewiſſer Tauſchverkehr ſich ausbildet, die ſocialen Körper größer und feſter organiſiert werden, in ihrem Mittelpunkt größere Orte und Märkte ſich bilden, entſtehen wirtſchaftliche Zuſtände, welche ſich dadurch charakteriſieren, daß wohl noch die Mehrzahl der Familien das meiſte ſelbſt produziert, alſo auf dem Boden der Eigenwirtſchaft ſtehen bleibt, aber daneben doch in ſteigendem Umfang am Tauſchverkehr teilnimmt. Dieſer beſchränkt ſich freilich zunächſt haupt- ſächlich auf den ſtädtiſchen Markt, wo die Landleute ihre Rohprodukte, die Handwerker ihre Gewerbsprodukte ohne Handelsvermittelung verkaufen. Die antiken kleinen Stadtſtaaten, die meiſten mittelalterlichen Stadtgebiete und Kleinſtaaten ſind Gebilde dieſer Art. Da eine beherrſchende Stadt meiſt den Mittelpunkt bildet, ihr Markt und deſſen Einrichtungen das Charakteriſtiſche für ſolche Zuſtände ſind, ſo hat man ſie neuerdings durch den Begriff der Stadtwirtſchaft bezeichnet.

Wo größere ſociale Körper ſich bilden mit einer Reihe von Städten und Land- ſchaften, wo mit zunehmendem Tauſch- und Geldverkehr von der Familienwirtſchaft ſich beſondere Unternehmungen, d. h. lokal und organiſatoriſch für ſich beſtehende Wirt- ſchaften mit dem ausſchließlichen Zwecke des Handels und der Güterproduktion loslöſen, der Marktverkehr und der Handel immer mehr alle Einzelwirtſchaften beeinfluſſen und abhängig von ſich machen, wo zugleich die Staatsgewalt durch Münzweſen und Straßenbau, durch Agrar- und Gewerbegeſetze, durch Verkehrs- und Handelspolitik, durch ein Geldſteuerſyſtem und die Heeresverfaſſung alle Wirtſchaften der Familien, Gemeinden und Korporationen von ſich abhängig macht, da entſteht mit dem modernen Staatsweſen das, was wir heute die Volkswirtſchaft nennen. Sie beruht ebenſo auf der Verflechtung aller Einzelwirtſchaften in einen unlöslichen Zuſammenhang durch den freien Tauſch- und Handelsverkehr, als auf den wachſenden einheitlichen Wirtſchaftseinrichtungen von Gemeinde, Provinz und Staat. Der Begriff der Volkswirtſchaft will eben das Ganze der nebeneinander und übereinander ſich aufbauenden Wirtſchaften eines Landes, eines Volkes, eines Staates umfaſſen. Die Geſamtheit alles wirtſchaftlichen Lebens der ganzen Erde ſtellen wir uns, nachdem wir dieſen Begriff gebildet, als eine Summe geographiſch nebeneinander ſtehender und hiſtoriſch einander folgender Volkswirtſchaften vor. Die Summe der heute einander berührenden, in gegenſeitige Abhängigkeit von einander gekommenen Volkswirtſchaften nennen wir die Weltwirtſchaft.

Man hat geſagt, der Begriff der Volkswirtſchaft ſei nur ein Sammelbegriff, eine Abkürzung für eine gewiſſe Summe von Einzelwirtſchaften, es fehle ja die einheitliche, centraliſtiſche Leitung, es ſeien immer die einzelnen Individuen, die wirtſchafteten. Als ob im menſchlichen Körper nicht auch die einzelnen Zellen die aktiv thätigen Elemente wären und unzählige Vorgänge in ihm ſich abſpielten, ohne daß ein Bewußtſein hiervon im Centralorgan vorhanden wäre. Uns iſt die Volkswirtſchaft ein reales Ganzes, d. h. eine verbundene Geſamtheit, in welcher die Teile in lebendiger Wechſelwirkung ſtehen und in welchem das Ganze als ſolches nachweisbare Wirkungen hat; eine Geſamtheit, welche trotz ewigen Wechſels in den Teilen, in ihrer Weſenheit, in ihren individuellen Grundzügen für Jahre und Jahrzehnte dieſelbe bleibt, welche, ſoweit ſie ſich ändert, ſich uns als ein ſich entwickelnder Körper darſtellt. Niemals werden tauſende von Einzelwirtſchaften, die verſchiedenen Staaten angehören, als „eine Volkswirtſchaft“ vorgeſtellt und zuſammengefaßt. Nur wo Menſchen derſelben Raſſe und derſelben Sprache, verbunden durch einheitliche Gefühle und Ideen, Sitten und Rechtsregeln, zugleich einheitliche nationale Wirtſchaftsinſtitutionen haben und durch ein einheitliches Verkehrs- ſyſtem und einen lebendigen Tauſchverkehr verknüpft ſind, ſprechen wir von einer Volkswirtſchaft. Die älteren Zeiten kannten wohl größere Staaten, d. h. politiſch-militäriſche Zuſammenfaſſungen von zahlreichen Stämmen und Stadtbezirken; erſt die neuere Entwickelung hat Volkswirtſchaften in unſerm Sinne erzeugt, und deshalb konnte dieſer Begriff erſt im Laufe der letzten drei Jahrhunderte ſich bilden.

Indem die Volkswirtſchaft ſich als ein relativ ſelbſtändiges Syſtem von Einrichtungen, Vorgängen und Strebungen entwickelte, indem die wirtſchaftlichen Intereſſen zu ſelbſtändiger Vertretung in gewiſſen beſonderen geſellſchaftlichen Organen gelangten, wurde das volkswirtſchaftliche Leben für die Vorſtellungen der Menſchen ein begrifflich von Staat und Recht, Kirche und Familienleben, Kunſt und Technik getrenntes Gebiet. Freilich vollzog ſich die Trennung mehr in den Gedanken der Menſchen als in der Wirklichkeit. Denn die wirtſchaftenden Perſonen blieben nach wie vor Bürger und Unterthanen des Staates, Glieder der Familien, der Kirchen, der ſocialen Klaſſen, ſie handelten auch wirtſchaftlich nach wie vor in der Regel unter dem Impuls aller der Gefühle und Triebe, der Vorſtellungen und Ideen, welche ihrer Zeit und Raſſe, ihrer Geſittung und Bildung überhaupt entſprachen. Freilich konnte unter der Einwirkung der entwickelteren volkswirtſchaftlichen Intereſſen das ganze Triebleben und die ganze Moral, zumal in beſtimmten Kreiſen, ſich ändern. Aber immer blieben dieſe veränderten pſychiſchen Elemente Teile des einheitlichen Volksgeiſtes, wie ein großer Teil der wirt- ſchaftlichen Organe zugleich ſolche für andere Zwecke blieb, wie der Staat nicht aufhörte, das Centralorgan für die verſchiedenſten Zwecke zu ſein.

Die Volkswirtſchaft iſt ſo ein Teilinhalt des geſellſchaftlichen Lebens; auf natürlichtechniſchem Boden erwachſen, iſt ihr eigentliches Princip die geſellſchaftliche Geſtaltung der wirtſchaftlichen Vorgänge. Auch das Techniſche, die wirtſchaftlichen Bedürfniſſe, die Gepflogenheiten des Ackerbaues, des Gewerbfleißes, des Handels erſcheinen der volkswirtſchaftlichen Betrachtung als Züge gewiſſer Klaſſen oder des gemeinſamen Volkstums oder beſtimmter Völkergruppen. Die geſellſchaftlichen Beziehungen und Zuſammenhänge des Wirtſchaftslebens wollen wir erfaſſen, wenn wir die Volkswirtſchaft ſtudieren. Daher konnten zeitweiſe die Wert-, Preis-, Geld-, Kredit- und Handelserſcheinungen als der Kern der volkswirtſchaftlichen Fragen erſcheinen. Daher fragen wir, wenn wir die konkreten Züge einer einzelnen Volkswirtſchaft erkunden wollen, zwar zuerſt nach Größe, Lage und Klima des Landes, nach ſeinen Naturſchätzen und ſeinen natürlichen Verkehrsmitteln, aber wichtiger iſt uns doch, gleich zu erfahren, wie das Volk dieſe natürlichen Gaben nutze, durch Veranſtaltungen einträglich mache; wir wollen wiſſen, wie groß und dicht die Bevölkerung und die vorhandene Kapitalmenge ſei, noch mehr, wie dieſe Menſchen geiſtig und ſittlich beſchaffen, techniſch geſchult, wie ihre Sitten und Bedürfniſſe entwickelt, wie ſie in Familien, Höfen, Dörfern und Städten organiſiert ſeien, wie Vermögen und Kapital verteilt, Arbeitsteilung und ſociale Klaſſenbildung geſtaltet, wie das Marktweſen, der Handel, das Geldweſen geordnet ſeien, wie Finanzen und ſtaatswirtſchaftliche Inſtitutionen die Einzelwirtſchaften und den wirtſchaftlichen Fortſchritt beeinfluſſen. Denn die Volkswirtſchaft iſt das als ein Ganzes gedachte und wirkende, von dem einheitlichen Volksgeiſt und von einheitlichen materiellen Urſachen beherrſchte Syſtem der wirtſchaftlich-geſellſchaftlichen Vorgänge und Veranſtaltungen des Volkes.

Zu dieſen Veranſtaltungen gehört auch der Staat. Ohne eine feſt organiſierte Staatsgewalt mit großen wirtſchaftlichen Funktionen, ohne eine Staatswirtſchaft als Centrum aller übrigen Wirtſchaften kann eine hochentwickelte Volkswirtſchaft nicht gedacht werden. Dieſe Staatswirtſchaft mag, wie die befehlende und eingreifende Staatsgewalt ſelbſt, eine viel größere Rolle in dieſer, eine viel kleinere in jener Volkswirtſchaft ſpielen, vorhanden iſt ſie ſtets. Es war ein ſchiefes Phantaſiebild, ſich eine natürliche Volkswirtſchaft außerhalb und getrennt von allem Staate und aller Staatseinwirkung vorzuſtellen. Es führt auch leicht zu falſchen Schlüſſen, wenn man das ſtaatliche Leben ſich ausſchließlich unter dem Bilde eines Syſtems centraliſierter Kräfte, das volkswirt- ſchaftliche als unter dem eines Syſtems freier, ſich ſelbſt beſtimmender Einzelkräfte vor- ſtellt. Beides ſind die verſchiedenen Seiten eines und desſelben ſocialen Körpers. Im Staat wie in der Volkswirtſchaft iſt eine Einheit pſychiſcher Kräfte vorhanden, die unabhängig von äußerer Organiſation wirken; im Staat und in der Volkswirtſchaft vollziehen ſich zahlreiche Vorgänge auf der Peripherie ohne direkte und bewußte Leitung von einem organiſierten Centralpunkt aus. Auch die Volkswirtſchaft hat centrale Organe, wie z. B. große Banken, centrale Verkehrsinſtitute, Wirtſchaftsvertretungen, Handels- und Ackerbauminiſterien. Nur ſind ſie nicht ſo zahlreich und ſo centraliſiert, wie die Organe des Staates. Die politiſchen Funktionen bedürfen in umfaſſenderem Maße der einheitlichen Zuſammenfaſſung. Die Volkswirtſchaft iſt ein halb natürlich-techniſches, halb geiſtig-ſociales Syſtem von Kräften, welche zunächſt unabhängig vom Staat ihr Daſein haben, verkümmern oder ſich entwickeln, die aber bei aller höheren und komplizierteren Geſtaltung doch von Recht und Staat feſte Schranken geſetzt erhalten, nur in Übereinſtimmung mit dieſen Mächten ihre vollendete Form empfangen, in ſteter Wechſelwirkung mit ihnen bald die beſtimmenden, bald die beſtimmten ſind. —

Wenn wir ſo die Volkswirtſchaft als einen Teilinhalt des geſellſchaftlichen Lebens, als die eine Seite des ſocialen Körpers bezeichnen, ſo liegt es auch nahe, daß ſie nur im Zuſammenhang mit den übrigen geſellſchaftlichen Erſcheinungen zu verſtehen iſt. Wir verſuchen daher einleitend zu einem Verſtändnis des geſellſchaftlichen Lebens überhaupt und hauptſächlich der pſychiſchen, ſittlichen und rechtlichen Grundlagen desſelben zu kommen. Dieſe Betrachtungen geben uns zugleich Gelegenheit, einige der principiellen Fragen, welche auf dem Grenzgebiete zwiſchen Volkswirtſchaftslehre einerſeits und Staatslehre, Pſychologie, Ethik und Rechtsphiloſophie andererſeits liegen, ſchon hier zu erledigen. Daran knüpfen ſich dann am paſſendſten die nötigen Bemerkungen über die Geſchichte der Litteratur und die Methode unſerer Wiſſenſchaft an.