Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre — Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volks- wirtſchaft, ihre wichtigſten Organe und deren Haupturſachen.

7. Die Unternehmung. Die Entwickelung der Geſchäfts- und Betriebsformen.

27.796 Wörter

7. Die Unternehmung. Die Entwickelung der Geſchäfts- und Betriebsformen.

138. Begriff der Unternehmung. Ihre Ausgangspunkte: Handel, Arbeitsgenoſſenſchaft, Familie. Die Ausbildung der landwirt- ſchaftlichen Unternehmung. Während die Familien und die Gebietskörperſchaften überall mit der Seßhaftigkeit zunächſt als die ſocialen Organe erſcheinen, welche die weſentlich wirtſchaftlichen Funktionen vollziehen, entſtehen nach und nach mit der Geldwirtſchaft, der ſteigenden Arbeitsteilung und Klaſſenbildung, dem Verkehr- und Marktweſen diejenigen ſocialen Organe, welche heute die eigentlichen Träger des Handels und der Produktion ſind, die Unternehmungen, die wirtſchaftlichen Geſchäfte.

Wo einzelne Perſonen, Familien oder kollektive Perſönlichkeiten in irgend welcher dauernden, durch Sitte und Recht normierten Form beginnen, regelmäßig Leiſtungen oder Warenlieferungen für den Markt zu übernehmen, Arbeit und Kapital mit der Abſicht einſetzen und verwenden, um durch Kauf und Verkauf einen Gewinn zu machen, davon zu leben, mindeſtens ſich den Aufwand erſetzen zu laſſen, da ſprechen wir von einer Unternehmung. Es handelt ſich bei der Unternehmung ſtets um ein doppeltes: 1. um die techniſch-perſönliche Organiſation, die Beſchaffung der Räume, der Mittel, der Perſonen und ihre Ineinanderpaſſung und 2. um die Verkehrsſeite, den Ein- und Verkauf, den Zuſammenhang mit dem Markt und der übrigen Geſellſchaft. Wirken mehrere Perſonen zuſammen, ſo müſſen ſie als Familienglieder, Genoſſen, Arbeitgeber und Arbeiter, kurz irgendwie rechtlich in ihrem Verhältnis zu einander, in Bezug auf Leiſtung, Bezahlung, Teilung des Ertrags geordnet ſein. Der die Initiative Ergreifende, privatrechtlich die Gefahr Tragende iſt der Unternehmer; er iſt der Mittelpunkt und Leiter der Unternehmung, die aber als ein zuſammengeordnetes Syſtem von Produktionsmitteln und Arbeitskräften durch ihren dauernden Zweck, d. h. durch die Übernahme eines beſtimmten Handels oder einer beſtimmten ſpecialiſierten Produktion von Waren zu einer ſelbſtändigen Anſtalt mit beſtimmter Verfaſſung, mit eigenem Lebensintereſſe wird. Nur in den ſpäteren Stadien der antiken und in den letzten Jahrhunderten der europäiſchen und der von ihr abhängigen kolonialen Kultur haben ſich dieſe Unternehmungen voll und ganz ausgebildet, während vorher nur Anſätze dazu, hauptſächlich in den Handelsgeſchäften, dann auch im Handwerk, in gewiſſen landwirtſchaftlichen Betrieben vorhanden waren und ähnlich noch heute in allen Ländern niedriger oder halbentwickelter Kultur nur ſolche Anfänge der Unternehmung beſtehen.

Es iſt daher begreiflich, daß erſt die beginnende Volkswirtſchaftslehre des 18. Jahrhunderts von einem Unternehmer ſprach, daß ſie in ihrer Richtung auf Unterſuchung der Einkommensverteilung weſentlich die Frage erörterte, welche Natur der Unternehmergewinn habe. Die Engländer ſahen in ihm weſentlich einen Kapitalgewinn, identifizierten ihn vielfach mit der Kapitalrente; die Franzoſen ſahen in ihm eine Art Arbeitslohn. Die Deutſchen begannen ihn als eine ſelbſtändige Einkommensart aufzufaſſen. Nachdem der Socialismus gegen das Weſen der Unternehmung, als der Organiſationsform, welche den innerſten Kern, den Pol der heutigen Volkswirtſchaft ausmache, welche aus dem Dienſte der Geſamtheit private Gewinne für die Leiter herausſchlage, ſeine heftigen Angriffe gerichtet hatte, konnte die Wiſſenſchaft nicht mehr bei der Frage ſtehen bleiben, ob der Unternehmergewinn unter dieſe oder jene privatrechtliche oder wirtſchaftliche Kategorie falle; ſie mußte beginnen, die verſchiedenen Arten der Unternehmung zu beſchreiben, ſie pſychologiſch und hiſtoriſch, techniſch und wirtſchaftlich aus ihren Urſachen zu erklären, um ſo zu einem abſchließenden Urteil über ihr Weſen, ihre Entwickelung und Berechtigung zu kommen, ſie im Zuſammenhang der ganzen ſocialen und geſell- ſchaftlichen Organiſationsfragen zu begreifen. —

Wir werfen zuerſt einen Blick auf die Ausgangspunkte, aus denen heraus die Unternehmung ſich hiſtoriſch entwickeln konnte: Wo Handel und Verkehr Platz greifen, Nomaden und Schiffer auf Beute und Gewinn ausziehen, Märkte entſtehen, da bildet ſich mit dem Tauſch, mit der Erkenntnis der großen örtlichen Preisdifferenzen, mit der Erſpähung der verſchiedenen Bedürfniſſe da und dort der Sinn für den Handelsgewinn; er iſt der pſychologiſche Keim der Geſchäftsſeite aller Unternehmung.

In die Wirtſchaftsführung der Menſchen und Familien kommt damit ein neues anderes Element; der bisher ausſchließlich auf die Hauswirtſchaft gerichtete Sinn, der nur Vorräte für den Gebrauch, nur ihre Herrichtung für den eigenen Bedarf kannte, greift jetzt über dieſen Kreis hinaus; er will erwerben, erbeuten, einkaufen, um fremden Menſchen die Ware zuzuführen, und damit einen Gewinn machen. Dazu gehört Welt- und Menſchenkenntnis, wagender Mut, rechnender Verſtand, (vergl. oben S. 335). Die bisher nur mit Familien und Stammesgenoſſen freundlich, mit Fremden feindlich Verkehrenden kommen nun beim Tauſch und Handel mit Fremden und bald auch mit den Stammesgenoſſen in jene den Tauſchverkehr charakteriſierende Berührung, die einerſeits Sympathie und Rückſichtnahme zurücktreten läßt, andererſeits den Verzicht auf Tötung und Beraubung nach und nach fordert: man macht ein Geſchäft, man hat eine perſönlich gleichgültige Berührung; Käufer und Verkäufer ſtehen ſich gleichſam in abſtrakter Ferne gegenüber, ohne daß nähere ſittliche Bande aus dem Geſchäft entſtehen, wie ſie bisher innerhalb der Familie, der Gens, des Stammes alle wirtſchaftliche Berührung begleitet hatten. Nur der lockende Gewinn, der ſich dem Egoismus, dem Erwerbstrieb darbietet, konnte den Umweg bilden, auf dem Fremde in andere als feindliche Berührung kamen, einander dienſtbar wurden. Aber die Art, wie ſie ſich dienſtbar wurden, wie ſie in immer größerer Zahl vorübergehend, flüchtig, ohne näheres Kennenlernen, ohne dauernde Beziehung durch Tauſch und Verkehr ſich berührten, ſchloß auch das engere Verbundenſein, die weitergehenden gegenſeitigen Pflichten aus, wie ſie in den engeren geſellſchaftlichen Verbänden bisher gefordert wurden; Übervorteilung, Täuſchung, Bewucherung, ja unter Umſtänden Liſt und Gewalt galt lange im Handel als erlaubt. Sein Zweck iſt nicht, einen Freund, einen Verwandten zu verſorgen, ſondern einen Gewinn, ein rentierendes Geſchäft zu machen, das Kapital einzuſetzen, die Leiden- ſchaften und Schwächen der Menſchen zu nützen, die Preisdifferenzen zu verfolgen, ſich bezahlen zu laſſen in einer Weiſe, daß auch die Gegengabe wieder Vorteil bringe. Es iſt eine gänzlich andere moraliſch-pſychologiſche Atmoſphäre, die mit dem Handel ent- ſteht, die erſt langſam und nach und nach ihre Sitte, ihr Recht, ihre Moral, ihre ſocialen Schranken erhielt. Die Auffaſſung der ſocialen Beziehungen zu allen ferner Stehenden unter dem Geſichtswinkel des Gelderwerbes, die damit verbundene Geiſtesthätigkeit und Willensrichtung wird das zunächſt rohe, aber unentbehrliche Hülfsmittel, um nach und nach die ganze Produktion umzugeſtalten, die Volkswirtſchaft und in weiterer Linie den Welthandel zu ſchaffen. Dieſe beſtimmte pſychologiſch-geiſtige Atmo- ſphäre iſt noch heute die Vorausſetzung des überwiegenden privatwirtſchaftlichen Geſchäftsgetriebes; ſie kann, mit moraliſchen Elementen durchſetzt, nach und nach ſelbſt eine ver- ſittlichte werden. Nur darf man von ihr nicht den Verzicht auch auf den reellen Gewinn fordern. Wer allen Gewinn als „Profitwut“ anklagt und aus der Volkswirtſchaft entfernen will, tötet ihre Seele und muß nachweiſen, welch’ andere Seele er ihr einzuhauchen im ſtande ſei.

Wie, durch welche Stadien, Einrichtungen, mit Hülfe welcher Anordnungen von Gemeinde und Staat der Handelsgeiſt ſich nach und nach entwickele, haben wir hier nicht zu verfolgen. Nur das ſei noch betont, daß aller Tauſch und aller Handel, ſo ſehr er der Organiſation von Genoſſenſchaften, Sippen, Karawanen, Gemeinden und Staaten bedarf, doch von Haus aus Sache der Individuen, zuerſt der Häuptlinge, oft der großen Grundbeſitzer, dann der Händler iſt, und daß naturgemäß die Familienglieder, die Sklaven und Diener der Betreffenden zu Gehülfen des Handelsgeſchäftes dabei werden. Dazu braucht der Händler die Fähigkeiten und die Eigenſchaften, die ſpäter überhaupt für jeden Unternehmer größerer Geſchäfte nötig ſind: die Kunſt, Menſchen zu behandeln und an ſich zu ketten, vielköpfige Anſtalten einheitlich zu leiten, richtig zu befehlen und Gehorſam zu finden.

Haben wir ſo eine Vorſtellung, wie an die Geſchäftsſeite der Unternehmung, welche mit dem Handel entſteht, die organiſatoriſche Zuſammenfaſſung mehrerer ſich anſchließt, ſo iſt, um ſie richtig und ganz zu verſtehen, von der Frage auszugehen, welche Rolle die älteren Formen ſocialer Organiſation dabei geſpielt haben, die genoſſen- ſchaftliche, wie ſie mit der Sippe, die herrſchaftliche, wie ſie mit der Familie gegeben war.

Die älteren Gentilverbände, die Sippen haben wir oben (S. 236—239) kennen gelernt: ſie beruhen auf ſehr ſtarken Gemeingefühlen, ſie faſſen in einer Zeit ohne erheblichen individuellen und Familienbeſitz je eine größere Zahl Männer zu Kriegs- und Beutezügen, zu Schiffs- und Hausbau, zu Rodung und Feldgemeinſchaft zuſammen. Als Unternehmungen können wir ſie nicht bezeichnen, ſie wollen keinen Gewinn machen; aber ſie ſind Arbeitsgenoſſenſchaften und ſchulen die Menſchen in gemeinſamer Thätigkeit. In der hiſtoriſchen Zeit der Kulturvölker ſind ſie meiſt in Auflöſung begriffen oder in Mark- und Dorfgenoſſenſchaften umgebildet, der wichtigere Teil aller wirtſchaftlichen Arbeit iſt jetzt auf die Familien übergegangen. Aber die alten Sitten des gruppenweiſen Zuſammenarbeitens dauern doch in beſtimmten Fällen da und dort umfangreich fort: eine Anzahl Männer jagen und fiſchen gemeinſam, arbeiten als Flößer und Schiffer zuſammen, brechen Steine, bauen Erzgruben ab, übernehmen Fuhren, arbeiten ſpäter als Träger, Packer, Unterkäufer oder ſonſt wie gemeinſchaftlich. Es handelt ſich um lauter relativ einfache Arbeitsthätigkeiten, die, außerhalb der Hauswirtſchaft geübt, das Zuſammenwirken mehrerer nötig machen. Männer mit einfachen Werkzeugen, gleicher Kraft und Geſchicklichkeit, ohne ausgebildeten Erwerbstrieb, ohne eigentliche Arbeitsteilung, als Verwandte, Nachbarn, Freunde und durch die Schule der gemeinſamen Arbeit von einem naiven Gemeinſchaftsgefühl beherrſcht, treten ohne ſchriftlichen Vertrag unter einfachen Formen, z. B. unter Küſſung eines Heiligenbildes, unter Trunk aus einem gemeinſamen Becher zuſammen; damit iſt der Bund unter den herkömmlichen, jedem bekannten Bedingungen geſchloſſen; ein Führer wird gewählt; oft wird für die Zeit der gemeinſamen Arbeit gemeinſames Mahl gehalten. Eine Kaſſe, ein gemeinſames Vermögen, eine Buchführung beſtehen meiſt nicht oder nur in kümmerlichen Anfängen. Die erzielten Produkte, die Jagdbeute, die erzielten Erze, die gefangenen Fiſche werden in Natura geteilt, jedem bleibt überlaſſen, ob er ſeinen Anteil verzehren oder verkaufen will. Es ſind in älterer Zeit rein naturalwirtſchaftliche Arbeitsgenoſſen- ſchaften, auch heute noch haben ſie teilweiſe dieſen Charakter, teilweiſe ſind ſie zu Genoſſenſchaften von Lohnarbeitern geworden, die gemeinſame Arbeiten übernehmen, in den Dienſt eines Unternehmers treten. Der Verdienſt wird nach Köpfen geteilt, dem Führer, dem Koch, dem Steuermann wird eine Vorzugsportion überlaſſen. Dieſe Genoſſenſchaften waren in älterer Zeit viel zahlreicher als ſpäter, ſie kommen heute noch, z. B. als ſogenannte Artels in Rußland, dann in China ſehr häufig vor. Teilweiſe ſind aus ihnen in der Folge anderweite kompliziertere Unternehmerorganiſationen erwachſen. Unſere ganze Bergwerksverfaſſung entſprang dem gruppenweiſen Zuſammenarbeiten von 4, 8, 16 Erzgräbern, die noch bis ins 14. Jahrhundert ihren Verdienſt in dem betreffenden Erzanteil hatten, den ſie teilten. In der Fiſcherei arbeiten noch heute in vielen Ländern einige Männer genoſſenſchaftlich zuſammen und teilen den Fang. Die ganze Geſchichte der Matroſenlöhnung iſt nur verſtändlich als allmähliche Umbildung des genoſſenſchaftlichen Anteils an der Fracht und des Rechts jedes Genoſſen, Waren mitzuführen, in den ſpäteren Geldlohn, die Heuer. Die Lippeſchen Ziegelarbeiter, die italieniſchen Maurer, in gewiſſem Sinne alle Gruppenaccorde gehören dieſem Typus der Organiſation an. Noch heute wird beſonders bei gefahrvollen Beſchäftigungen die große Leiſtungsfähigkeit und Zuverläſſigkeit ſolcher Arbeitsgenoſſenſchaften gerühmt; es lebt in dieſen Gruppen ein ſtraffes Ehrgefühl, eine ſtrenge Ausleſe, die nur tüchtige Leute aufnimmt, da jeder Faule oder Unzuverläſſige allen ſchadet.

Aber es iſt feſtzuhalten, daß für die meiſten techniſchen Arbeitsoperationen überhaupt in älterer Zeit keine ſolchen Gruppen von Männern nötig waren; der Ackerbau und die gewöhnlichen Gewerbe forderten ſie nicht, lagen in den Händen von einzelnen oder Familien. Alle Handelsentwickelung ruht auf dem individuellen Erwerbstrieb. Die zur Meerfahrt ausziehenden Wikinger ſchworen, die Beute zu teilen, den Handelsgewinn jedoch jedem perſönlich zu laſſen. Aber wo der Großhändler, der Plantagen- und Bergwerksbeſitzer eine größere Zahl zum Zuſammenarbeiten eingeſchulter dienender Kräfte bedarf, werden wir uns ſeine Leute, ſeine Sklaven vielfach als ſolche Arbeitsgenoſſen- ſchaften zu denken haben.

So weit in älterer Zeit ſolche Arbeitsgenoſſenſchaften in größerer Zahl blühten und ſelbſtändig thätig waren, ihre Produkte verkauften, kam ſtets leicht für ſie die Zeit, wo ihre Organiſation verſagte, eben weil ſie keine eigentlichen Unternehmungen waren und zu ſolchen nicht werden konnten. Sie waren zu techniſchem Fortſchritt, zur Arbeitsteilung, zu reicherer Kapitalanwendung nicht fähig, noch weniger zur kaufmänniſchen Ausnützung ihrer Thätigkeit. Auch heute beobachten wir den Prozeß der Auflöſung bei den noch ſo zahlreichen Fiſchereigenoſſenſchaften; wo größere Schiffe nötig ſind, tritt ein kapitaliſtiſcher Unternehmer an die Spitze; die genoſſenſchaftlichen Fiſcher ſind zum Verkauf ihrer Fiſche, zur Aufſuchung beſſerer Märkte unfähig, fallen dabei Wucherern in die Hände; ſie verbeſſern heute ihre Lage häufig, wenn ſie geldgelohnte Arbeiter werden. Erſt wo die Betreffenden durch die Schule des individualiſtiſchen Erwerbslebens mit all’ ſeinen Einrichtungen, ſeiner Buchführung, ſeiner Marktkenntnis hindurchgegangen ſind, kann der genoſſenſchaftliche Geiſt wieder neue kräftige Blüten treiben, zu lebensfähigen Unternehmungen kommen. In Ländern wie Rußland, Italien und anderwärts, wo der moderne Individualismus noch wenig Herrſchaft errungen hat, knüpft die neueſte Agitation für Genoſſenſchaftsweſen mannigfach an die Reſte dieſer uralten Arbeitsgruppen an.

Im ganzen aber haben nicht die brüderlichen Traditionen der Sippe, ſondern die herrſchaftlichen der Familie die Grundlage für die Unternehmungen gegeben.

Wir haben oben (S. 239—244) die Entſtehung der patriarchaliſchen Familie und ihre Funktion als wirtſchaftliches Organ kennen gelernt; ſie faßt eine Anzahl Menſchen zu gemeinſamer Arbeit zuſammen, hat eine feſte monarchiſche Spitze im Familenvater, der allen Gliedern ihre Aufgabe zuweiſt, ſie kontrolliert, zur Thätigkeit zwingt; ſie iſt ein Organ, das Herden-, Land-, Kapitalbeſitz zu ſammeln, zu verwalten, von Geſchlecht zu Geſchlecht zu überliefern verſteht.

Aber ihre Hauswirtſchaft hat urſprünglich nur die eigene Verſorgung der Familie zum Zweck, nicht eine Überſchußproduktion für den Markt; höchſtens ſo viel ſuchen die Familien außer für den eigenen Bedarf zu ſchaffen, wie etwa für Gemeinde und Grundherren, für Kirche und Staat noch nötig iſt; denn an dieſe geſellſchaftlichen Verbände muß die Familie Dienſte und Naturalabgaben liefern; ſo groß iſt ihre Hufe bemeſſen, daß ſie das kann; und auch der größere Vieh- oder Landbeſitzer, der Grundherr, das Kloſter, ſie haben in älterer Zeit nicht ſowohl eine Überſchußproduktion und Gewinnerzielung im Auge als eine ſo große Eigenproduktion, daß die lokalen Verwaltungszwecke, die Zwecke einer militäriſchen, kirchlichen, ariſtokratiſchen Familienorganiſation, die mit dem größeren Beſitz verbunden iſt, befriedigt werden, ſo und ſo viel Diener, Ritter, Kloſterbrüder wie nötig, behauſt, geſpeiſt und ſonſt unterhalten werden können.

Die Haus- und Familienwirtſchaft der älteren Zeit iſt ſo keine Unternehmung, es fehlt ihr die Geſchäftsſeite, die Verbindung mit dem Markt; ihr Zweck iſt nicht Gewinn, ſondern Unterhalt. Aber ſie hat eine feſte, klare, leiſtungsfähige Organiſation, ſie bildet eine Arbeitsteilung aus; ſie lehrt die Menſchen, planvoll für die Zukunft arbeiten und ſparen; ſie iſt ein ausgezeichnetes Mittel der Schulung und Heranziehung jüngerer Arbeitskräfte; ſie hat in dem unbeſtrittenen Kommando des Familienvaters das einfachſte Mittel, mehrere, ja viele ohne Reibung zuſammen wirken und die Fähigkeiten des Befehlenden zu vollſtem Effekt gelangen zu laſſen. Sie iſt hierin der Arbeitsgenoſſenſchaft unendlich überlegen. Und deshalb wird ſie für Jahrhunderte und Jahrtauſende nicht bloß das Organ der menſchlichen Fortpflanzung, des Wohnens und des Haushalts, des ſittlichen Lebens, ſondern auch der Keimpunkt, an den ſich ganz überwiegend die entſtehende Unternehmung anſetzt.

Die Familienwirtſchaften, die zu Unternehmungen werden, tragen ſehr lange Zeit noch überwiegend den Stempel der Haus- und Familienwirtſchaft mit dem Zweck der Eigenproduktion an ſich; nur langſam knüpft ſich je nach den Naturverhältniſſen, je nach den produzierten Früchten und Tieren, Geräten und Gegenſtänden ein Verkaufsgeſchäft, eine Überſchußproduktion an ſie an; aber letzteres bleibt Nebenſache; die ganze Organiſation, die Wohnung, die Arbeitsſtätten, die Sinnes- und Lebensweiſe der Betreffenden bleibt die familienwirtſchaftliche. Die Fiſcher und Zeidler, die Köhler und Salzſieder des älteren Mittelalters haben früher und mehr zu verkaufen als der Bauer; aber alle leben in erſter Linie von den Erzeugniſſen ihres Fleißes, ſtellen ſich Wohnung, Kleidung und Eſſen, ja die Mehrzahl der Werkzeuge ſelbſt her. Auch der Handwerker, der Bergarbeiter, der Kaufmann hat vielfach noch lange in erſter Linie eine agrariſche Hauswirtſchaft, ſeine anderweite Thätigkeit iſt lange nur ein Anhängſel dieſer. Aber doch gelangt, der Natur dieſer auf den Markt gerichteten Thätigkeiten entſprechend, das „foro rerum venalium studere“ nach und nach zu einer Bedeutung, die es beim Bauer nicht hat, oder erſt in unſern Tagen der vollendeten Geld- und Verkehrswirtſchaft da und dort bekommt. So lange der Kleinbauer, ſei er Eigentümer, vertreibbarer Stelleninhaber oder Halbpächter, ſeine etwaigen Überſchüſſe in natura dem Grundherren abliefern muß, kann das, was er zu Markt liefert, nicht viel ſein; er hat darum auch wenig Sinn für techniſchen Fortſchritt, Kapitalbildung, Gewinn; hat er gelegentlich übriges Geld, ſo legt er es in den Schrank oder kauft Land oder verſpielt und vertrinkt es. Muß er aber ſtaatliche Geldſteuern aufbringen, entſtehen Märkte, Verkehr, Geldwirtſchaft in ſeiner Nähe, ſo beginnt er doch, in ſteigendem Maße für den Verkauf zu produzieren; zuerſt und lange handelt es ſich nur um einige Prozente ſeiner Früchte, die er verkauft, heute können wir jedenfalls annehmen, daß es in Deutſchland die Hälfte derſelben, vielfach auch mehr ſeien. Der heutige Bauer iſt damit auch zum halben Unternehmer geworden und kommt täglich mehr unter die Gewalt der Geſichtspunkte, die mit der Unternehmung an ſich gegeben ſind. Am meiſten der Gärtner, der vorſtädtiſche, der Tabaks-, der Gemüſebauer.

Früher als er kommt der größere Herden- und Grundbeſitzer ſo weit; die römiſche und die engliſche Grundariſtokratie haben, wie uns geiſtreiche Hiſtoriker gezeigt, weſentlich durch vergrößerte Viehzucht und den Verkauf von Wolle und Vieh ihren Wohlſtand begründet. Auch die mitteleuropäiſchen Grundherren des Mittelalters, die Klöſter und Biſchöfe begannen ſchon ſeit den Tagen Karls d. Gr., einzelne Produkte, an denen ſie Überſchuß hatten, zu verſilbern; aber doch erſt in den ſpäteren Zeiten der Geldwirtſchaft wurde der Großgrundbeſitzer eigentlicher Korn-, Woll- und Viehproduzent, mit kaufmänniſchem, ja teilweiſe ſpekulativem Charakter. So die römiſche Ariſtokratie in der letzten Zeit der Republik und den erſten Jahrhunderten des Principats. Es waren Grundbeſitzer, die zugleich Kaufleute, Feldherren, Verwalter von Staatsämtern, Pächter von Steuern waren, in der Herrſchaft über unterworfene Lande zu befehlen und Geſchäfte in großem Stil zu treiben gelernt hatten, die Hunderte und Tauſende von Sklaven beſaßen und zwar teilweiſe techniſch hochſtehende. Damit waren ſie befähigt, große Unternehmer zu werden, ihren Landbau, ihre Bergwerke, ihre Fabriken und den Handel unter Anwendung großer Kapitalien und techniſcher Fortſchritte, mit Hülfe ihrer wohlgegliederten und disciplinierten Sklaven, ihrer familia urbana und rustica zum höchſten Ertrag und Gewinn zu bringen. In den neueren Zeiten haben die Europäer in ihren Kolonien mit Sklaven eine ähnliche Plantagen- und Unternehmerwirtſchaft organiſiert. In Europa iſt die ältere Grundherrſchaft nie zur eigentlichen Unternehmung geworden; wohl aber haben die Gutsbeſitzer Englands, Oſtdeutſchlands, Rußlands vom 16. Jahrhundert an ſolches erſtrebt; die engliſchen gleich mit freien, die mitteleuropäiſchen mit erbunterthänigen, teilweiſe auf erblicher Hufe ſitzenden Bauern. Das Gutsland iſt vergrößert, meiſt aus dem Gemenge gezogen, mit dem Vieh, den Hand- und Spanndienſten der Bauern wurde eine Art Großbetrieb vom Gutsbeſitzer organiſiert, der viel mehr den Markt als die Verſorgung der gutsherrlichen Familie oder die Lokalverwaltung im Auge hat. Knapp ſieht deshalb hier den Anfang des kapitaliſtiſchen Betriebes, d. h. der modernen Unternehmung. Nur war dieſe gutsherrliche Unternehmung dadurch gehemmt, daß die oberen Schichten ihrer Arbeiter, die Hufner, einen eigenen Hof hatten, und daß alle Arbeiter nur innerhalb feſter, gewohnheitsmäßiger oder vom Staate geſetzter Rechtsſchranken zu Dienſten verpflichtet waren.

Daher beginnt die eigentliche landwirtſchaftliche Unternehmung doch erſt da, wo der größere Beſitzer oder Pächter mit freien Arbeitern für den Markt produziert. Die Familienwirtſchaft der Inhaber, oft auch die einiger Beamten und einer Anzahl noch halb in Naturalien bezahlter Arbeiter bleiben zwar in der Regel auf dem Gute und mit ſeinem Betrieb verknüpft; die Arbeiter ſinken für den anſtändigen Landwirt nicht zu „Händen“ herab, ſie bleiben mehr als in der Stadt Nachbarn und Gemeindegenoſſen, wenn ſie nicht bloß für die Ernte- und Beſtellzeit aus der Fremde kommen. Nicht leicht ſiegen die rein geſchäftsmäßigen Geſichtspunkte ſo wie in der großſtädtiſchen Fabrik. Aber andererſeits iſt ein ſolch’ moderner Betrieb doch ſpekulative Unternehmung geworden: das Kapital ſoll ſich verzinſen, ein Gewinn erzielt werden; der Buchwert des Grundkapitals äußert ſeine große Bedeutung, er ſteigt oder fällt und verhält ſich demgemäß günſtig oder ungünſtig zu der feſten Höhe der eingetragenen Hypotheken, der ſchuldigen Zinſen, die herausgewirtſchaftet werden ſollen. Der techniſche Fortſchritt wird in den Dienſt der beſſeren und billigen Produktion geſtellt; die betreffenden Landwirte ſind die Führer und Träger dieſes Fortſchrittes und deshalb eben dem Bauer überlegen, bis dieſer beginnt, ähnliche Wege zu wandeln. Am deutlichſten tritt dieſes hervor bei den großen Pächtern; ſie ſind eben als Nichtgrundbeſitzer keine Ariſtokraten mit dem ſicheren Gefühl des Rentenbezuges, ſondern ganz Geſchäftsleute, die erwerben wollen.

Die kleineren Pächter dagegen produzieren wie die Bauern und Kleinſtellenbeſitzer überwiegend für die eigene Wirtſchaft; ihre Landwirtſchaft bleibt vielfach mehr Anhängſel der Haus- und Familienwirtſchaft als Unternehmung.

139. Das Handwerk. Iſt ſo die Ausbildung landwirtſchaftlicher Unternehmungen ein ſehr langſam ſich vollziehender Prozeß, ſind heute noch faſt alle land wirtſchaftlichen Betriebe an Familienwirtſchaften angelehnt, ſo gilt im gewerblichen Leben Ähnliches, ſolange es die Stufe des Handwerks nicht überſchreitet.

Wir verſtehen unter einem Handwerksbetrieb das kleine, mit der Familienwirtſchaft des Inhabers verbundene Geſchäft eines durch irgend eine beſondere techniſchgewerbliche Geſchicklichkeit ſich auszeichnenden Meiſters, der allein oder mit ſeiner Familie oder wenigen Gehülfen für Kunden arbeitet, an ſie ſeine Arbeit oder ſeine Produkte verkauft. Wir haben oben (S. 349—350) die Entſtehung des Handwerks auf dem Boden der Arbeitsteilung, die ſociale Stellung der Handwerker, die Zeit ihrer Hauptblüte kennen gelernt; hier haben wir von dem Handwerk als einer Betriebs- und Unternehmungsform, als dem Anſatz und Keim der ſpäteren vollen gewerblichen Unternehmung zu ſprechen; es verſteht ſich, daß wir dabei weſentlich das Handwerk in der Epoche ſeiner vollen Ausbildung im Auge haben; es handelt ſich hauptſächlich um das ſtädtiſche Handwerk, wie es nach Ausbildung der Geldwirtſchaft ſich entwickelte, ſpäter auch auf das platte Land ſich ausdehnte.

Der Handwerker iſt ein Mann, der durch beſtimmte, eigentümliche, techniſche Kunſtfertigkeit ſich von ſeinen Stammes- und Gemeindegenoſſen unterſcheidet, von ſeiner Arbeit und Kunſt zu leben ſucht. Er thut es, indem er hauſierend oder am Ort und in der Umgebung ſeine Dienſte anbietet, in der Hauswirtſchaft anderer Familien als techniſcher Hülfsarbeiter, als Schneider, Schlächter, Küfer gegen Koſt und Bezahlung mithilft, dann aber, indem er mit ſeinem einfachen Handwerkszeug zu Hauſe in ſeiner kleinen Werkſtatt für Kunden auf Beſtellung arbeitet oder einige Waren auf Vorrat für den örtlichen Markt und die nächſtliegenden Jahrmärkte herſtellt und zu verkaufen ſucht. Wo er ſeßhaft geworden iſt, läßt er ſich bei ſeiner Arbeit von Frau und Kindern, iſt ſie etwas umfangreicher, von Lehrling und Geſellen helfen. Sein Geſchäft bleibt meiſt in engſter Verbindung mit der Familienwirtſchaft; Wohnung und Werkſtatt fallen nicht immer, aber ſehr häufig zuſammen; Lehrling und Geſelle werden als Familienglieder behandelt. Anderes Kapital als die Werkzeuge und etwas Rohſtoffe ſind nicht vorhanden; glücklich, wenn der Meiſter noch Häuschen und Gartenſtück beſitzt; oft wohnt er zur Miete; die Werkſtatt oder Bude gehört teilweiſe der Stadt, der Zunft oder einem anderen Herrn. Mag er vielfach nebenher durch Beſitz und Eigenwirtſchaft eine wirtſchaftliche Sicherung der Exiſtenz haben, im ganzen will er von ſeiner Arbeit, ſeinem Gewerbe leben; und er kann es, wenn er eine genügende Kundenzahl findet; ſeine Stellung als Geſchäftsmann beruht weſentlich darauf, daß er direkt für die ihm bekannten, oftmals befreundeten Kunden arbeitet, direkt ohne kaufmänniſche Zwiſchenglieder an die Kunden verkauft. Die perſönlichen direkten Beziehungen des Meiſters als Produzenten zu den Konſumenten auf dem Markt der Stadt und in der nächſten Umgebung unterſcheidet die Betriebsform des Handwerks von der Hausinduſtrie und der Großinduſtrie. Daß er viel mehr als der Bauer von dem Markte lebt, unterſcheidet ihn von dieſem. Der Handwerksmeiſter hat ein Geſchäft, der Bauer einen Haushalt.

Freilich das Geſchäft iſt klein und beſchränkt; es kennt keine weſentliche Arbeitsteilung, kein großes Riſiko. Der Meiſter, der ſich zu Wohlſtand und Hausbeſitz aufarbeitet, dankt es mehr ſeiner Geſchicklichkeit und Zuverläſſigkeit, als dem wagenden Mut, der Fähigkeit, den Abſatz zu organiſieren, wie Kaufmann und Fabrikant. Deshalb will Sombart das Handwerk nicht als Unternehmung gelten laſſen. Aber immer muß der Meiſter Werkzeuge und Rohſtoff anſchaffen, er muß ein- und verkaufen, Gehülfen und Kunden behandeln können. Das Handwerk hat nur da geblüht, wo ein gewiſſer Unternehmergeiſt ſich mit techniſchem Geſchick, mit Klugheit und ſittlicher Tüchtigkeit verband; ohne Gewinnabſicht kann es nicht exiſtieren, wenn es auch nicht kaufmänniſch ſpekuliert.

Man könnte hinzufügen, es habe da geblüht, wo es richtig eingefügt war in den Zuſammenhang einer Zunft- und Stadtorganiſation, die ihm das gab, was der ſpätere Großunternehmer ſich ſelbſt verſchaffte: geſicherten Abſatz. Aus bruderſchaftlichen Vereinigungen der das gleiche Handwerk treibenden Genoſſen und aus Markteinrichtungen war die Inſtitution der Zünfte hervorgegangen (ſ. oben S. 404). Das Wohnen oder Feilbieten der Handwerker gleichen Berufes neben einander auf beſtimmten Teilen des Marktes oder der ihm nächſtgelegenen Straßen, eine amtliche Warenſchau, Preisſetzung und andere Maßnahmen der Marktpolizei erzeugten eine Organiſation des Abſatzes, welche die Innung ſelbſt nach und nach in die Hand bekam; es lag darin eine Art Konkurrenzregulierung, die dem einzelnen Schranken auferlegte, ihn aber auch erzog und ſeinen Erwerb erleichterte. Die ſtädtiſche, ſpäter die territoriale und ſtaatliche Gewalt mußte nach Ausbildung des Zunftweſens ſuchen, die Oberleitung im Intereſſe der Geſamtheit in die Hand zu bekommen, den Handwerkern ihr Marktgebiet und ihren Abſatz zu ſichern. Nur wer der Zunft am Orte angehörte, durfte das Handwerk ſelbſtändig treiben, und er wurde nur aufgenommen, wenn er bei einem Gewerbsmeiſter als Lehrling gelernt, wenn er dann gewiſſe Jahre Geſelle geweſen, gewandert war, ein Meiſterſtück gemacht hatte. Da der Meiſter zugleich nur Lehrlinge und Geſellen ſeines Handwerks und ſtets nur in beſchränkter Zahl halten durfte, ſo war damit erreicht, daß Meiſter und Gehülfen ſich als eine gemeinſame Klaſſe fühlten, daß die arbeitenden Geſellen mit der Ausſicht auf die Meiſterſchaft nicht eigentlich zu einem beſonderen Lohnarbeiterſtand wurden, daß nur kleine Geſchäfte mit Meiſtern an ihrer Spitze beſtanden, die mehr techniſche Arbeiter als Kapitalbeſitzer und Kaufleute waren. Durch zeitweilige oder dauernde Fernhaltung fremder Konkurrenz, durch das Verbot des Landhandwerks, durch oft jahrelange Einſchränkung der Zulaſſung zum Meiſterwerden oder gar durch eine geſchloſſene Meiſterzahl wurde vollends der Nahrungsſtand der Meiſter geſichert, aber auch eine Art Monopol erzeugt.

Die Erhaltung der kleinen Geſchäfte mit höchſtens 1—3 Gehülfen lag in der Natur der damaligen Werkſtatttechnik, in dem mäßigen Kapital jener Tage, in der Natur des Kundenabſatzes; aber andere Faktoren wirkten mit: ſo das Verbot, daß kaufmänniſche Kräfte an die Spitze träten, daß ein Meiſter zwei Läden oder Werkſtätten habe, die Produkte der Mitmeiſter aufkaufe, mit dem Rohſtoff ſpekuliere; ſo die Begrenzung der Lehrlings- und Geſellenzahl, das Verbot der Frauenarbeit, die wöchentliche Maximalgrenze für die Produktion.

So lange dieſe geſamten Einrichtungen dem Verkehr und der Technik ihrer Zeit im ganzen angemeſſen waren, haben ſie die Ehre, die Ausbildung, den Wohlſtand der Handwerker gefördert. Seit dem 16. und 17. Jahrhundert, ſeit die interlokale Arbeitsteilung und der Fernabſatz da und dort begann, war an einzelnen Stellen dieſe alte Handwerksverfaſſung bedroht und überlebt; für den weitaus größeren Teil Europas aber blieb bis gegen 1850, ja 1870 der lokale gewerbliche Kundenmarkt die Hauptſache, und konnte daher das Handwerk zunehmen. Auch die Gewerbefreiheit hat, wo ſie vor 1860 eingeführt wurde, wohl ein Landhandwerk geſchaffen, aber das Stadthandwerk nicht beſeitigt. Für viele Teile Deutſchlands liegt die Entſtehung und die Blüte des Handwerks ſogar erſt in der Zeit von 1700—1870, der ſteigende Wohlſtand zeigte ſich bis 1860 in Deutſchland vielfach in einer Zunahme der Handwerksmeiſter und ihrer Geſellen. Man kann ziemlich ſicher ſchätzen, daß im heutigen Deutſchland 1816 etwa 0,5 Mill., 1861 1 Mill., 1895 1,3 Mill. Handwerksmeiſter vorhanden waren. Nach ſehr wahrſcheinlichen Berechnungen kamen auf 1000 Einwohner in Preußen und Deutſchland:

Im Jahre 1895 kamen auf 1000 Einwohner:

Bei den 1,3 Mill. Handwerksmeiſtern 1895 darf man nicht vergeſſen, daß die Mehrzahl auf das Land und die kleinen Städte kommt, daß ein ſehr großer Teil nur noch als Lohnarbeiter für Magazine, als Hausinduſtrielle ihr Daſein friſten. Die ſeit 1840—50 dauernde, ſeit 1875—90 immer ſtärker einſetzende Handwerkerkriſis iſt trotz dieſer Zahl vorhanden. Wir ſehen, daß es in den großen Städten, wo die Entwickelung weiter iſt, nur noch halb ſoviel Meiſter giebt wie in den Mittelſtädten. Aber die Abnahme hier wird teilweiſe noch durch die Zunahme auf dem Lande, zumal wo dichte Bevölkerung iſt, ausgeglichen.

Im ganzen mußten die Groß- und die Hausinduſtrie, ſowie die ſtädtiſchen Magazine immer weitere Teile des Handwerks zurückdrängen, gerade weil es noch nicht eine volle Unternehmung mit ihren wirtſchaftlichen Vorzügen darſtellt. Das Handwerksgeſchäft alten Stils iſt von der Form und den Sitten der Familienwirtſchaft beherrſcht; darin liegt ſeine Kraft und ſeine Schwäche. Der Meiſter iſt Familienvater, Unternehmer, techniſcher Arbeiter, Beſitzer des kleinen Kapitals zugleich; der Meiſter beſitzt ſein eigenes Werkzeug, das ihn ſittlich erzieht, indem er es techniſch bemeiſtern lernt; Körper und Geiſt, Gemüt und Sinn der Mitarbeitenden werden durch die Einfügung in Familie und Werkſtatt zugleich in einem normalen Gleichgewicht erhalten und richtig erzogen. Der Handwerker kennt ſeinen Kunden, für den er arbeitet; er fühlt ſich ihm verantwortlich; das Verhältnis erhält damit einen ethiſchen Charakter, der ſpäter wegfällt, wo Produzent und Konſument ſich nicht mehr kennen. Aber die Arbeitsteilung fehlt, häufig auch die wiſſenſchaftliche Kenntnis, die höhere, feinere Technik; der Sinn für techniſchen Fortſchritt erlahmt in der Routine; mechaniſche Kräfte und erhebliche Kapitale werden nicht angewandt; der Betrieb bleibt Jahrhunderte lang gleich einfach und elementar. Das Verkaufsgeſchäft, dem lokalen, engen Marktverkehr angepaßt, iſt techniſch noch unvollkommener. Die Technik der Produktion und das Verkehrs- und Abſatzbedürfnis mußten mit der Zeit über die alte Form des Handwerksbetriebes hinausdrängen, wo es große Märkte, einen Abſatz in die Ferne zu erobern galt.

Ein Teil der alten Handwerker, die Spinner und Weber, die Böttcher und Seiler, die Brauer und die Seifenſieder, die Nagelſchmiede und andere Metallarbeiter ſind faſt ſchon ganz verſchwunden; ein anderer Teil iſt erſt neuerdings bedroht: die Schuhmacher, Tiſchler, Schmiede, Stellmacher, ſie ſind im Begriff, ihre Thätigkeit an Fabriken, Hausinduſtrien, Magazine abzugeben. Ein dritter Teil iſt ſtabil geblieben, weil ihre Geſchäfte heute noch überwiegend nach ihrer Technik und ihrem Markt lokale ſind: die Bau- und Anbringungsgewerbe, die Buchbinder, die Sattler, auch ein Teil der Schneider, ſo viel ſie auch ſchon an die großen Konfektionsgeſchäfte verloren. Endlich hat ein vierter Teil der alten Handwerke ſich noch mit Bevölkerung und Wohl- ſtand vermehrt, weil ſie Kundengeſchäfte ſind und bleiben: die Bäcker, die Fleiſcher, die Tapeziere, die Barbiere ꝛc. In allen Branchen halten ſich kleine Handwerker als Laden- und Flickgeſchäfte. In ſehr vielen konſervieren ſie ſich dann, wenn die intelligenten Meiſter ſo viel kaufmänniſchen Sinn und Marktkenntnis erwerben, um ſich das Wichtigſte für heute, einen guten Abſatz nah und fern zu erwerben und zu erhalten. Aber immer bleibt die Thatſache, daß unter den 1,3 Mill. Meiſtern von 1895 wohl drei Viertel allein ohne Geſellen, alſo kümmerlich ihr Gewerbe treiben; neben ihnen ſtehen aber in der Gewerbeſtatiſtik von 1895 nun 0,6—0,7 Mill. Gewerbetreibende, die 2—5 Perſonen beſchäftigen; ſie repräſentieren immer noch einen breiten gewerblichen Mittelſtand in Deutſchland, der allerdings auch ſchon ziemlich umfangreich Maſchinen und Arbeitsteilung anwendet, mit Kapital und Kredit arbeitet.

Die Gewerbefreiheit, welche die kleinen Gewerbetreibenden von den Schranken des Zunftweſens befreite, kaufmänniſche Leiter und allerlei Arbeiter in allen Gewerben zuließ, hat die Umwälzung befördert, aber nicht erzeugt; ſie liegt in der Hauptſache in den Forderungen der Technik, des Abſatzes, der Kapitalanwendung, der kaufmänniſchen Leitung.

140. Die Anſätze zu größeren Betrieben und Organiſationen in genoſſenſchaftlicher und korporativer Form bis gegen 1800. War im Altertum und in der neueren Zeit bis in unſer Jahrhundert ein Geſchäftsleben und eine Marktproduktion eigentlich nur in Anlehnung an die Familienwirtſchaft vorhanden, ſo drängte gerade die Beſchränktheit dieſer Form doch an manchen Stellen auf die Schaffung von geſchäfts- und unternehmerartigen Organiſationen neuer und größerer Art: die Technik, die über die einfache Werkſtatt hinausging, erzeugte ſie hier, dort waren es Abſatzbedürfniſſe, welche zu neuen Geſtaltungen führten.

Wie die Dorfgenoſſenſchaften Wege, Brunnen, Wald, auch Backhaus und Mühle gemeinſam verwalteten, ſo ſind an einzelnen Stellen Waldgenoſſenſchaften dazu gekommen, Sägemühlen und Floßanſtalten einzurichten, Flößerei und Holzhandel gemeinſam zu treiben. Wir treffen daneben Mühlen- und Fiſchereigenoſſenſchaften, Hausgenoſſenſchaften der Münzer mit eigentümlicher Organiſation, mit Anteilsrechten, korporativer Gemeinwirtſchaft oder kartellartiger Leitung der Einzelbetriebe. Die Zünfte haben mancherlei Verſuche zu genoſſenſchaftlichen Einrichtungen gemacht; ſie beſtehen teilweiſe in gemeinſamen Verkaufshäuſern, Walken, Färbehäuſern, dann in Bleichen und Teichrahmen; man verſucht ſich im gemeinſamen Einkauf des Rohſtoffes, auch im gemein- ſamen Abſatz; es wollte freilich nicht recht gelingen. Eher haben die Magiſtrate indirekt, durch Verhandlungen den Abſatz, der aber ein ſolcher auf Rechnung der einzelnen blieb, gefördert. Die Handelsgilden hatten in ihren Hallen, Krahnen, Quais und anderem einen gemeinſamen Beſitz, ſowie in den gemeinſamen Fahrten und handelspolitiſchen Maßregeln ein Element der Genoſſenſchaft ſowohl als Anſätze zu einer gemeinſamen Großunternehmung; die ſogenannten regulierten Handelscompagnien des 14.—17. Jahrhunderts waren genoſſenſchaftliche, kartellartige Verbände von Kaufleuten und Reedern, wobei die einzelnen Geſchäfte für ihre Rechnung, aber unter Kontrolle und nach Vor- ſchrift des Vorſtandes machten. Wir kommen darauf zurück.

Eine beſonders eigentümliche Entwickelung hat das genoſſenſchaftliche und korporative Leben in der älteren Brauerei, dem Salinenweſen und dem Bergwerksbetrieb erhalten.

Das Brauen, urſprünglich hauptſächlich ſtädtiſches Nebengewerbe der Wohlhabenden, wurde in Deutſchland aus feuerpolizeilichen und monopoliſtiſchen Gründen ein erbliches Vorrecht der patriciſchen größeren Hausbeſitzer, die zu einer Gilde, einem Kartellverband zuſammentraten, um gemeinſam Produktion und Abſatz zu ordnen; ſo kamen ſie teilweiſe zu einem Reihebrauen, wie ja auch die Schlächter und Bäcker vielfach als kartellartige Verabredung eine Reiheproduktion eingeführt hatten, dann zur An- ſtellung gemeinſamer Braumeiſter, oft auch zum Beſitz gemeinſamer Braukeſſel, die herumgingen, und endlich zum Bau von gemeinſamen Brauhäuſern, die jeder der Reihe nach benutzte. Dieſe zu feſter Rechtsorganiſation gewordenen und verknöcherten Einrichtungen verſagten ſchon im 17. und 18. Jahrhundert trotz zahlreicher bureaukratiſcher Reformen den Dienſt, lieferten zu ſchlechtes Bier, erlagen erſt der Konkurrenz der ländlichen größeren Brauereien der Rittergüter, mit der Gewerbefreiheit der der freien ſtädtiſchen Unternehmungen. Zur eigentlichen Großunternehmung war die Entwickelung nicht gelangt; auch im gemeinſamen Brauhaus ſott jede Woche ein anderer Brauberechtigter auf eigene Rechnung und mußte dann oft 1—2 Jahre warten, bis das Brauen wieder an ihn kam. Die Urſache, daß in vielen Städten die einſt blühende Brauerei mit einer ſolchen Verfaſſung zu Grunde ging, lag darin, daß das Brauen für jeden Berechtigten doch ein Anhängſel ſeiner Hauswirtſchaft blieb: man entſchloß ſich zu einer gemeinſamen Pfanne, einem gemeinſamen Brauhaus, einem gemeinſamen Braumeiſter, aber nicht zu einem gemeinſamen Betrieb und Abſatz. Und ſo fehlte der wirkliche techniſche Fortſchritt und die lebendige kaufmänniſche Abſatzgewinnung.

Die älteren Salinen beſtanden aus einem oder mehreren gemeinſamen Soolbrunnen nebſt Leitungen und Schöpfeinrichtungen ſowie aus einer Anzahl, oft mehr als 100 kleinen Siedehäuſern, den ſogenannten Koten. Das Eigentum an den Soolbrunnen ſtand urſprünglich dem König oder anderen Großen, ſpäter allen möglichen Belehnten, Kirchen, Adeligen oder Bürgern zu, die, in eine oder mehrere Genoſſenſchaften oder Korporationen gegliedert, ſchon frühe bloße Rentenbezieher ohne Einfluß auf die Saline wurden. Die das Salz ſiedenden, die Koten und Pfannen beſitzenden Pächter der Soole, die ſogenannnten Pfänner, waren Kleinunternehmer, ſpäter oft auch Eigentümer eines Teiles der Soole und reiche ſtädtiſche ſogenannte Salzjunker; genoſſenſchaftlich organiſiert, ließen ſie in ihren Kreis nur Leute der Stadt mit beſtimmten Eigen- ſchaften zu, ordneten kartellartig Produktion und Abſatz, kauften gemeinſam Holz zum Sieden ein, riſſen den Haupteinfluß bei Leitung des Geſamtwerkes an ſich, während der Betrieb in der Kote, das Salzſieden Sache des einzelnen Pfänners blieb. Das Salzwerk hatte in der Regel eine komplizierte korporative Verfaſſung, eigenes Gericht und Polizei, Vorſtände; auch die zahlreichen Arbeiter, die teils für das geſamte Werk, teils für die einzelnen Pfänner thätig waren, hatten eine genoſſenſchaftliche und korporative Verfaſſung mit behaglichem Auskommen. Vom 15. und 16. Jahrhundert an wurde mit dem erleichterten Verkehr ein Abſatz in größere Entfernung möglich; viele der kleinen ſchlechten Salinen gingen ein, die großen machten gute Geſchäfte, hatten ſteigenden Abſatz. Die verbeſſerte Technik ſollte durchgeführt werden: Pumpwerke ſtatt des Schöpfens und Tragens der Soole in Eimern, Gradierwerke, größere und verbeſſerte Siedehäuſer ſollten von 1550—1800 gebaut werden. Im ganzen zeigten ſich die komplizierten alten pfännerſchaftlichen Korporationen und ihre Leiter vollſtändig unfähig, dieſe Verbeſſerungen durchzuführen. Die Pfänner konnten ſich nicht zur Aufgabe ihrer kleinen, unvollkommenen Betriebe entſchließen. Überall griff der Staat ein, adminiſtrierte, kaufte oder pachtete die Salinen, vollzog die techniſchen Fortſchritte; den Abſatz ordnete er meiſt in Form des ſtaatlichen Salzregals.

Der Bergbau, der im Mittelalter hauptſächlich Silbererze förderte, erhielt die Form ſeines Betriebes dadurch, daß die als Regal des Königs oder der Fürſten geltenden Erzlager an Genoſſenſchaften von 4, 8, 16, 32 Bergarbeitern verliehen wurden, welche unter Aufſicht des herrſchaftlichen Bergmeiſters und unter der Bedingung ununterbrochenen Betriebes die Erze förderten, einen Teil derſelben, ſpäter den Zehnten an den Regalherrn ablieferten, den Reſt unter ſich teilten. Die Erze wurden von kleinen Unternehmern, den ſogenannten Hüttenherren, in den kleinen Schmelzhütten entweder auf Rechnung der Bergarbeiter verſchmolzen oder ihnen von den Hüttenherren abgekauft. Das fertige Silber und Kupfer mußte zu beſtimmtem Preiſe wieder an den Regalherrn verkauft werden; der Abſatz war ſicher, brachte aber einen ſehr mäßigen Gewinn. Das Recht der Bergarbeiter konnte als erbliches Leihe- und Nutzungsrecht in der zweiten und dritten Generation nicht ſtets in einer Hand und vollends nicht immer in einer ſolchen bleiben, die die Grubenarbeit beſorgte. Die erbenden Nutzungsberechtigten ſchickten arbeitende Stellvertreter gegen Koſt, beziehungsweiſe Koſtgeld für ſich, und ſo kamen bis gegen 1500 die meiſten einträglichen Gruben und Zechen in den Beſitz von ſogenannten Gewerken, d. h. rentenbeziehenden Anteilbeſitzern, die die ſogenannte Ausbeute erhielten oder auch Zubuße zahlten, die Bergarbeiter gegen Lohn beſchäftigten. Aus Arbeitsgenoſſenſchaften waren kleinbürgerliche einfache Kapitalgenoſſenſchaften geworden, die wöchentlich zuſammentretend mit ihrem Schichtmeiſter als ihrem Beamten und ihren Bergleuten abrechneten, ihre Geldgeſchäfte durch den herrſchaftlichen Münzer oder Zehnter beſorgen ließen, um den Abſatz und die Schmelzung der Erze ſich nicht viel zu kümmern brauchten. Als im 16. Jahrhundert mit dem Aufſchwung des Bergbaues die Gruben größer und die Technik komplizirter wurde, immer mehr fremdes Kapital, hauptſächlich ſolches aus den großen Handelsſtädten herangezogen werden mußte, als damit die einflußreichſten Gewerke aus ſachverſtändigen Bürgern der Bergſtädte fremde Kapitaliſten wurden, da verſagte die alte Form der Gewerkſchaft; ſolche Gewerke konnten ſich nicht mehr wöchentlich, ſondern höchſtens vierteljährlich oder jährlich verſammeln, mußten ihren ſie betrügenden Schichtmeiſtern alles überlaſſen. Da ſchufen die ſächſiſchen Bergordnungen von 1477—1600 jenes Bergrecht, das in und außer Deutſchland recipiert bis in die Mitte unſeres Jahrhunderts in der Hauptſache galt. Es legte mit Rückſicht auf die Unfähigkeit der Gewerkſchaftsverſammlungen die Leitung des Betriebes, die Rechnungsprüfung und die Anſtellung der Arbeiter in die Hände der Bergämter und der von ihnen abhängigen Werkbeamten. Es war eine Reform, die nach dem Maß der Fähigkeit der Bergbehörden den Bergbau zunächſt hob und zur Blüte brachte, auch nach Schaffung eines durch Bergſchulen vorgebildeten höheren Bergbeamtentums von 1750—1850 nochmals eine Hebung desſelben erzeugte. Die Reform hatte zugleich einen privilegierten, korporativ organiſierten, tüchtigen Bergarbeiterſtand geſchaffen, aber ſie endete doch zuletzt in bureaukratiſcher Routine. Die große neue Technik unſeres Jahrhunderts, die jetzt eröffneten Abſatzmöglichkeiten forderten viel größere, maſchinell eingerichtete, kaufmänniſche Betriebe; die alten Gewerkſchaften unter bureaukratiſcher Vormundſchaft konnten dem nicht genügen; ſie brachten auch die großen Kapitalmittel nicht auf. Die Loſung der Zeit von 1840—70 war: freie, private, ſpekulative Unternehmung, eine neue unabhängige Form der Gewerkſchaft, Aktienbetrieb, Freierklärung des Bergbaues, Verzicht des Staates auf ſeine Regalrechte und die Oberleitung der Betriebe. Die Richtung dieſer Bergwerksreform war notwendig und heilſam; der große Aufſchwung des deutſchen Bergbaus ging aus ihr und den freien moderniſierten Betrieben hervor. Nur hätte der Staat ſeine bisherigen finanziellen Rechte, ſowie die Aufſicht über die ſociale Seite der Bergwerke beſſer wahren ſollen; er hätte von den großen Monopolgewinnen aus den unterirdiſchen Schätzen der Geſamtheit, dem Staate einen erheblichen Teil vorbehalten ſollen.

141. Die Hausinduſtrie (das Verlagsſyſtem). Haben wir im bisherigen Verſuche geſehen, im Anſchluß an ältere genoſſenſchaftliche und korporative Gebilde, mit Hülfe von ſtaatlicher Intervention, die Produktion über den alten Rahmen der Familienwirtſchaft hinauszuheben, und wurden wir uns dabei der Schwierigkeiten klar, größere wirtſchaftliche Gebilde und Unternehmungen überhaupt zu ſchaffen, ſo haben wir jetzt einen Weg zu betrachten, der zeitlich parallel mit dieſen Verſuchen betreten wurde: die Hausinduſtrie, d. h. die Tendenz, die gewerbliche Überſchußproduktion des Familienhauſes und der Meiſterwerkſtatt auf größere Märkte durch das Zwiſchenglied des Handels zu führen. Wir werden ſehen, daß es ſich auch hiebei noch nicht um eine vollkommene Löſung des Unternehmungsproblems handelte, aber um eine hiſtoriſch notwendige Zwiſchenform, die zuerſt mehr von günſtigen, ſpäter überwiegend von ungünſtigen Folgen begleitet war.

Gewiſſe leicht transportable, eigentümliche und allgemein begehrte Produkte des häuslichen Fleißes und des Handwerks ſind ſchon in frühen Zeiten, vollends zur Blütezeit griechiſcher und römiſcher Kultur teils von Händlern teils von größeren Produzenten ſelbſt auf fremde Märkte gebracht worden. Im Mittelalter beginnt dasſelbe in Italien vom 12. und 13. Jahrhundert an, aber erſt vom 15. und 16. an erreicht die lokale Arbeitsteilung und der Verkehr nördlich der Alpen eine ſolche Ausdehnung, daß daraus die Hausinduſtrie als beſondere Betriebsform hervorgehen konnte. Sie bildet im 17. und 18. Jahrhundert die Hauptform der für den Abſatz im Großen thätigen Induſtrie. Ihre Entſtehung und ihre Blüte iſt damals das Hauptzeichen der fortſchreitenden volkswirtſchaftlichen Entwickelung und des Wohlſtandes geweſen. Auch in unſerem Jahrhundert entſteht ſie überall noch neu, wo die häusliche und handwerksmäßige Thätigkeit zu einem großen Abſatz in der Nähe oder in der Ferne übergeht, und hat ſich, wo ſie früher beſtand, noch da und dort in breiter Ausdehnung erhalten. Aber vielfach iſt ſie auch ſchon von den höheren Formen des Betriebes, den Manufakturen und Fabriken verdrängt worden, ſtellt nicht mehr ſo wie früher einen Fortſchritt ſondern eher ein für den Verleger bequemes, aber ſocialpolitiſch unerwünſchtes Auskunftsmittel dar.

Wir faſſen dabei unter dem Begriff der Hausinduſtrie die Art der Produktion und des Abſatzes zuſammen, welche die im Hauſe, in der Familie, in der handwerksmäßigen Werkſtatt mit einfacher Technik hergeſtellten Produkte nicht mehr einem Kunden, ſondern einem Händler, einer Zwiſchenperſon übergiebt, um ſie in den Handel zu bringen. Die Thätigkeit ländlicher Spinner und Weber, armer Gebirgsbewohner, die Holz ſchnitzen und Spitzen klöppeln, die der ruſſiſchen und anderen oſteuropäiſchen Bauern, die alles Mögliche nebenher produzieren, wie die aller ſtädtiſchen Handwerke, neuerdings die von Tauſenden von Frauen und Männern, die für ſtädtiſche Magazine und Exportfirmen zu Hauſe arbeiten, gehören hierher, ſo verſchieden ihre Lage ſonſt ſein mag. Ob man die noch immer zahlreichen, beſonders auf dem Lande, im Gebirge verbreiteten kleinen Produzenten, die oft hauſierend durch Familienglieder gewerbliche Produkte an anderen Orten vertreiben, zur Hausinduſtrie rechnen ſoll, iſt eine untergeordnete Frage. Ihre Zahl iſt nicht ſehr groß.

Das Weſentliche der Entſtehung dieſer Betriebsform iſt, daß eine alte hergebrachte Technik und Produktionsweiſe durch Handel und Verkehr einen beſſeren Abſatz erhielt, daß ein häuslicher oder handwerksmäßiger Körper einen kaufmänniſchen Kopf bekam. Zwei ſociale Klaſſen, häusliche Produzenten und kaufmänniſche Vermittler ſind aufeinander angewieſen: hier Kleinmeiſter, Bauern, Weiber und Kinder, vielfach bisher Be- ſchäftigungsloſe, die ohne viel Kapital, ohne viel Arbeitsteilung mit beſchränktem Geſichtskreis froh ſind, mit häuslicher, herkömmlicher Technik etwas zu verdienen und dabei in den gewohnten Lebensgeleiſen zu bleiben; dort kühne Hauſierer, ſpekulative Fuhrleute, kluge und reichere Meiſter, welche die Produkte ihrer Mitmeiſter aufkaufen und die Jahrmärkte beziehen, hauptſächlich aber lokale Krämer und Kaufleute aus den größeren Städten, kurz lauter intelligente und wagende Leute, die mit einem gewiſſen Kapital, hauptſächlich aber durch ihre Marktkenntnis, ihre Zahlungsfähigkeit, ihren Kredit und ihre Verbindungen den Abſatz ſchaffen; es ſind Perſönlichkeiten, die man im 17. Jahrhundert als die nützlichſten Glieder der Geſellſchaft feiert, welche Tauſenden Nahrung gäben. Sie machen die großen Gewinne, ſteigen empor, werden reich; ſie heißen Verleger, weil ſie Vorſchuß, Verlag geben können. Schon weil ſtets zur Verlegerſtellung nur wenige, zur Stellung des Heimarbeiters ſehr viele brauchbar ſind, zeigen alle Hausinduſtrien dieſelbe ſociale Struktur, die je nach dem Überfluß der Arbeitskräfte, ihrer Bildung, ihrem Beſitz, ihrer örtlichen Zerſtreuung, je nach der rechtlichen und ſittlichen Ordnung der Hausinduſtrie, je nach der Weite und Schroffheit des Abſtandes zwiſchen Verleger und Heimarbeiter, teils ein Bild glücklicher, ſocialer Organiſation, teils ein ſolches harter, wucheriſcher Ausbeutung bietet.

Die Hausinduſtrien ſind nicht mehr, wie das Handwerk, lokal überall und gleichmäßig angeſiedelt; ſie erblühen in einzelnen Städten, Gegenden, Thälern und Gebirgen, wo ſie günſtige Vorbedingungen finden, und vertreiben von da ihre Waren. Eine lokale Verkehrs- und Abſatzorganiſation iſt auf eine Anzahl Meilen nötig für das Zuſammenwirken von Verlegern und Heimarbeitern, eine ſolche auf Dutzende und Hunderte von Meilen für den Warenvertrieb. Im Mittelpunkt ſitzen die großen Verlegergeſchäfte mit ihren Comptoiren und Warenlagern; ſie haben teilweiſe bereits techniſche Hülfsanſtalten, um die Produkte fertig machen, färben, appretieren, zuſammen- ſetzen zu laſſen, oft Zweigniederlaſſungen an anderen Orten und Weltteilen. Sie beſtellen oder kaufen oft die Waren nicht bei denen, die ſie herſtellen, ſondern beziehen ſie von kleinen Verlegern, wie in Remſcheid. Oft haben ſie reiſende Commis, oft Annahme- und Abgabeſtellen in den umliegenden Dörfern; oft beſorgen von ihnen abhängige oder ſelbſtändige Faktoren (Fercher), Zwiſchenmeiſter die Vermittlung zwiſchen ihnen und den Heimarbeitern. Dieſe ſind vielfach harte, wucheriſche Perſönlichkeiten geweſen, welche die Heimarbeiter ausbeuteten, ihnen den Rohſtoff zu teuer anrechneten, am Verdienſt oder Lohn ſo viel wie möglich abzogen. Das in den Verlegergeſchäften angelegte Kapital iſt weſentlich umlaufendes: Geldkapital, um die Heimarbeiter zu lohnen und fertige Waren zu kaufen, Rohſtoff, um ihn an die Arbeiter auszugeben. Das Geſchäft iſt ein überwiegend kaufmänniſches, beruht urſprünglich ausſchließlich auf Wareneinkauf und -vertrieb, erzeugt alſo an ſich keine näheren perſönlichen Bande zwiſchen den Kontrahenten, alſo auch keine Verpflichtung dauernder Beſchäftigung, regelmäßiger Abnahme der von den Heimarbeitern hergeſtellten Waren. Wo Zwiſchenglieder vermitteln, kennt der große Verleger die Dutzende oder Hunderte von Heimarbeitern, die er beſchäftigt, gar nicht.

Dennoch haben ſich früher und teilweiſe auch heute noch patriarchaliſche Beziehungen zwiſchen Verleger und Heimarbeiter gebildet, die auf eine möglichſt gleichmäßige Be- ſchäftigung hinwirkten; bis zur Einführung der Gewerbefreiheit haben die ſtaatlichen Reglements und die Staatsverwaltung mit Energie auf dieſes Ziel hingearbeitet. In manchen Hausinduſtrien waren die Verleger entweder allein zu Zünften vereint, oder waren ſie Zunftgenoſſen der Heimarbeiter, mußten z. B. in Lyon zehn Jahre Lehrlings- und Geſellenzeit am Webſtuhl durchgemacht haben. Diente das da und dort auch zu Verabredungen und Maßnahmen im egoiſtiſchen Intereſſe der Verleger, im ganzen ſuchten die Regierungen durch die Organiſation und durch die Reglements die Schleuderkonkurrenz zu hindern, unanſtändige Elemente aus dem Kreis der Verleger fern zu halten, den Verlegern mancherlei Pflichten gegenüber den Heimarbeitern aufzuerlegen. Man könnte dieſe früher weit verbreitete Organiſation der Hausinduſtrie ein Mittelding zwiſchen Zunft, Gewerkverein und Kartell nennen. Soweit mit ihnen und durch ſie eine kartellartige Konkurrenzregulierung entſtand, wirkte ſie mannigfach wohlthätig; jedem zu monopoliſtiſchen Treiben der Verleger traten die Regierungen entgegen; oft wurde ein Überangebot von Arbeitskräften ſo verhindert. Hauptſächlich dem leicht wucheriſchen Treiben der vermittelnden Faktoren, Garnhändlern ꝛc. ſuchten die Reglements durch Konzeſſionszwang entgegenzutreten; oft mit, oft ohne Erfolg.

Dieſe ſtaatlichen Reglements der Hausinduſtrie ſind meiſt nach Anhörung aller Beteiligten von den Regierungen erlaſſen worden; ſie waren für die Hausinduſtrie, was das Zunftrecht für die Handwerke war, was die Arbeiterſchutzgeſetzgebung für die heutige Großinduſtrie iſt. Wo die Hausinduſtrie erblühen ſollte, mußte zuerſt häufig das beſtehende hindernde Zunftrecht mit ſeinen veralteten techniſchen und Betriebsvorſchriften beſeitigt werden; aber dieſer gewerbefreiheitlichen Strömung folgte raſch das Bedürfnis neuer Ordnung, einer Ordnung, die mehrere Gewerbe, Stadt und Land, ganze Gegenden umfaßte, das techniſche und wirtſchaftliche Zuſammenwirken ſo vieler zerſtreuter Einzelkräfte und gute reelle Produktion einheitlicher Waren garantierte, die Verleger vor Veruntreuung, die Heimarbeiter vor Übervorteilung, Druck und Ausbeutung ſchützte. Als die Großinduſtrie aber aufkam und die Gewerbefreiheit ſiegte, mußten naturgemäß die meiſten Reglements fallen, weil alle ihre Beſtimmungen nur auf die Haus- oder Werkſtattarbeit zugeſchnitten waren, und man dieſen zu Liebe die Technik höher ſtehender Fabriken nicht verbieten konnte; einige der Reglements waren auch längſt veraltet; viele aber hatten ſehr ſegensreich gewirkt, hauptſächlich die Heimarbeiter weſentlich gehoben. Die wirklich traurigen Zeiten für die Heimarbeiter begannen allerwärts erſt nach ihrer Aufhebung in unſerem Jahrhundert.

Ihre wirtſchaftliche Lage und ihr Einkommen waren früher und iſt heute von ihrer Bildung, ihrem Beſitz, ihrer ſtärkeren oder ſchwächeren Stellung im Konkurrenzkampfe gegenüber den Verlegern und Faktoren abhängig. Wo die Heimarbeiter noch nicht verſchuldet ſind, wo ſie auf dem Lande über ein Häuschen und ein Ackerſtückchen zum Kartoffelbau verfügen, ſind ſie natürlich in ganz anderer Lage als beſitzloſe Mieter, die verhungern, wenn der Faktor nicht Beſchäftigung bringt. Wo die Heimarbeiter ſelbſt noch eine Unternehmerſtellung, eventuell anderen Verdienſt haben, ihre Arbeit oder ihre Waren auch ſelbſt verkaufen z. B. auf Jahrmärkten vertreiben können, iſt ihre Lage ebenfalls noch beſſer, als wo ihre zerſtreute Lage, ihre Marktunkenntnis, ihre Unfähigkeit zu anderer Arbeit ſie ganz vom Verleger abhängig macht. Je höher ihre techniſche Kunſt ſteht, deſto weniger haben ſie bei jeder Hauſſekonjunktur zu fürchten, daß alle möglichen Kräfte ſich ihrer Beſchäftigung zuwenden. Wo ſie, wie in den aus dem Handwerk entſtandenen Hausinduſtrien, noch Werkzeuge eigen haben, den Rohſtoff einkaufen, ein fertiges Produkt verkaufen (Kaufſyſtem), iſt ihre Lage natürlich im Durchſchnitt beſſer, weil unabhängiger, als wo ſie für den Webſtuhl teure Miete zahlen, den Rohſtoff geliefert und angerechnet bekommen, das fertige Produkt gegen Lohn abliefern (Lohnſyſtem). Letzteres iſt neuerdings das Häufigere: hier verlegt der Verleger die Heimarbeiter in der That mit dem Rohſtoff, dieſer iſt Lohnarbeiter des- ſelben, obwohl er in ſeiner Wohnung arbeitet. Wo der Verleger dieſes Syſtem geſchaffen hat, die Heimarbeiter nach ſeinen Muſtern ſeinen Rohſtoff verarbeiten, da kann man allenfalls die Hausinduſtrie decentraliſierten Großbetrieb nennen; beſſer ſcheint es, dieſen Begriff auf die gewerblichen Betriebe zu beſchränken, welche den Arbeiter aus ſeiner Wohnung und Werkſtatt in die des Arbeitgebers verſetzen.

In den letzten zwei Menſchenaltern hat die Konkurrenz mit der techniſch und meiſt auch ſocial überlegenen Großinduſtrie den Verdienſt in den wichtigſten weſteuropäiſchen Hausinduſtrien ſo herabgedrückt, daß zumal in Gegenden ſtarker Bevölkerungszunahme und bei Leuten, die anderem Erwerb ſich nicht zuwenden konnten, die furchtbarſte Verlängerung der Arbeitszeit, die traurigſte Ausbeutung der Kinder und Frauen, die kümmerlichſte Ernährung und das elendeſte Wohnen, kurz die traurigſten proletariſchen Zuſtände entſtanden. Wo es ſo ſteht, iſt der Übergang zur Fabrikarbeit ein techniſcher und ſocialer Fortſchritt. Er hat ſich in Weſteuropa ſchon ganz in der Spinnerei, zum großen Teil in der Weberei, teilweiſe auch in den Bekleidungs- und Konfektionsgewerben, in der Uhrmacherei, der Eiſenverarbeitung, der Holzinduſtrie vollzogen.

Die heute noch vorkommenden Formen der Hausinduſtrie ſind, von den Kleinproduzenten abgeſehen, welche ihre eigenen Hauſierer ſind und teilweiſe genoſſenſchaftlichen Abſatz ſich heute geſchaffen haben, durch techniſche und kaufmänniſche Schulung über das durchſchnittliche hausinduſtrielle Niveau überhaupt am leichteſten herausgehoben werden können, folgende: 1. die ſtädtiſchen geringeren Handwerke, welche überſetzt, durch frühes Heiraten der Geſellen vermehrt, keinen eigenen Abſatz mehr finden, für Magazine, Verleger, größere Meiſter und Fabrikanten arbeiten. Die Schuhmacherei, Schneiderei und Tiſchlerei, welche mehr und mehr aus allerwärts verbreiteten Lokalgewerben konzentrierte Induſtrien an begünſtigten Orten werden, ſind die Hauptrepräſentanten dieſer Form. Wo die alten Werkſtatt- und Handwerkstraditionen noch vorhalten, der Meiſter mit Geſellen und Familie arbeitet, iſt ihre Lage noch nicht ſo kümmerlich wie da, wo die Werkſtatt ſich ganz auflöſt, die Geſellen, irgendwo eingemietet, iſoliert arbeiten, neben ihnen die verſchiedenſten Arbeitskräfte ſich in das Gewerbe drängen. Die Heimarbeiter dieſer Art ſind heute überwiegend bloße Lohnarbeiter, welche nur den Arbeitsraum und einige Hülfsſtoffe ſtellen, den Rohſtoff zugeſchnitten erhalten, ganz nach der Vorſchrift des Magazins arbeiten. Ihre Lage kann da eine etwas beſſere werden, wo Centralwerkſtätten mit billiger Platzeventuell Kraftvermietung als ſelbſtändige oder ſtädtiſche Unternehmungen beſtehen und ſie aufnehmen.

2. Die zahlreichen ländlichen Hausinduſtrien, welche in Gegenden dichter Bevölkerung oder im Gebirge die freie Zeit von Kleinbauern und Tagelöhnern nebſt ihren Familien ausnützen wollen; ſie ziehen teilweiſe auch einem billigen decentraliſierten Roh- ſtoff nach und liefern, hauptſächlich im Gebirge, für die kümmerlichen ſonſtigen Nahrungsquellen die unentbehrliche Ergänzung. Die Technik iſt meiſt eine einfache und primitive, teilweiſe auch eine durch Gewerbeſchulen gehobene. Auf dieſem Boden iſt teilweiſe noch die Verbindung der Acker- und Gartenarbeit mit der gewerblichen für Geſundheit und Familienleben förderlich; die Lage kann noch leidlich ſein, wenigſtens wo die Zahl der Hausinduſtriellen nicht übermäßig angewachſen iſt, wo nicht die Mehrzahl als ganz beſitzloſe Mieter der Bauern ihr Daſein friſtet. Wo das der Fall iſt, erzeugt dieſe ländliche Hausinduſtrie auch ſchlimme proletariſche Zuſtände.

3. Die jüngere Hauptzunahme der Hausinduſtrie fällt auf neu ausgebildete Gewerbszweige, welche von der Maſchinentechnik noch nicht erfaßt, von handwerksmäßigen Traditionen nicht berührt, die billigen Arbeitskräfte der großen Städte, beſonders die weiblichen, oft das zugewanderte Proletariat, in London die Juden, in Newyork die Italiener ausnützen wollen. Die Konfektion, die Wäſche- und Kleider-, die Schuhinduſtrie ſind ihre Hauptbeiſpiele. Die Magazine und Exportgeſchäfte beſchäftigen dieſe Kräfte meiſt durch ſogenannte Zwiſchenmeiſter, welche teilweiſe eigene Werkſtätten für 2 bis 20 Perſonen haben, teilweiſe die Arbeit den Weibern ins Haus geben. Das Elend dieſer Arbeiter hat in England zu der Bezeichnung des Schwitzſyſtems (sweating) geführt. Der ſtarke Zuzug nach den Städten, der zu geringe Verdienſt der Familienväter, das Schickſal von Witwen, die um jeden Preis einen Verdienſt ſuchen müſſen, hat zur Ausbildung dieſer Betriebsform ebenſo hingeführt wie der Vorteil für den Unternehmer, der Fabrik und Werkſtatt damit ſpart. Die wenigen etwas feineren Arbeiten werden in die Zwiſchenmeiſterwerkſtatt verlegt, im übrigen wird durch die weitgehendſte Arbeitsteilung bei der Ausgabe der Arbeit eine ſehr billige Produktion ermöglicht. Die Folgen ſind vielfach ſo ungünſtig für dieſe Ärmſten der Armen, daß man teilweiſe die künftige Beſeitigung dieſer Art der Heimarbeit, einen geſetzlichen Zwang zur Verlegung derſelben in Werkſtatt und Fabrik verlangt hat. Doch dürften ſolche Wünſche in abſehbarer Zeit keine Hoffnung auf Durchführung haben; man nähme Tauſenden von armen Familien ihren letzten Verdienſt. Es darf nicht überſehen werden, daß heute in der ganzen Hausinduſtrie 1. die ſchwächlichſten Arbeiter und 2. die beſchäftigt werden, die ihrer Familienſtellung, ihrem ſonſtigen Erwerb nach keine volle Arbeitsſtellung, ſondern nur einen Nebenerwerb ſuchen können.

Auf den Verſuch, die Abnahme der Hausinduſtrie, ihr teilweiſes Wiederanwachſen hiſtoriſch-ſtatiſtiſch darzulegen, müſſen wir im ganzen verzichten. Das Material dazu iſt zu unſicher; die direkten deutſchen Erhebungen geben offenbar nur einen Teil der Hausinduſtrie. Daß ſie in Oſteuropa noch viel umfangreicher iſt als in England und bei uns, iſt ſicher. Ich bemerke nur, daß die ſelbſtändigen Hausinduſtriellen (ohne ihre Gehülfen) in Deutſchland von 1882—95 von 329 644 auf 287 389 (— 15,39 %) nach den amtlichen Zahlen abgenommen haben, daß ſie 1895 mit Gehülfen und mithelfenden Familienangehörigen noch 4—500 000 Perſonen ausmachten, während für Öſterreich St. Bauer auf 2,24 Mill. gewerblich thätige Arbeiter 0,95 Mill. großinduſtrielle (42 %), 0,58 Mill. handwerksmäßige (27 %) und 0,71 Mill. hausinduſtrielle (31 %) ſchätzen will. In der Schweiz ſollen 19 % der Arbeitenden der Hausinduſtrie angehören, in Rußland die 6—7 fache Zahl der Fabrikarbeiter.

Die Hausinduſtrie unterſcheidet ſich vom Handwerk dadurch, daß ſie nicht mehr Kundenabſatz, ſondern Maſſenabſatz bezweckt, daß die kaufmänniſche Leitung und die gewerbliche Arbeit ganz getrennt iſt, daß dem Hausinduſtriellen, auch wenn er noch eine Werkſtatt leitet und eine Ware verkauft, doch der größere Teil der Unternehmerthätigkeit und damit auch der Unternehmergewinn entzogen iſt. Immer ſind in der Hausinduſtrie noch zahlreiche Mittelglieder zwiſchen der Unternehmer- und Arbeiter- ſtellung; daneben aber auch viel tieferſtehende Arbeiter als in der Großinduſtrie.

Für den Unternehmer iſt die Hausinduſtrie kapitalſparend; er kann viel leichter als beim Fabrikbetrieb ſein Geſchäft ausdehnen und einſchränken, er wälzt einen Teil des Riſikos auf die an ſich ſchwächeren Arbeiter ab. Dafür hat er mit der Schwierigkeit zu rechnen, Dutzende, Hunderte und Tauſende von Arbeitern zu einheitlichem Thun zu verbinden; es fehlt die ſichere Einheitlichkeit und Planmäßigkeit des großinduſtriellen Arbeitsprozeſſes; Maſchinenanwendung iſt nur in geringem Maße möglich; nur Produkte, wobei dieſe zu entbehren iſt, laſſen ſich hausinduſtriell herſtellen.

Die Hausinduſtrie wird nicht ganz verſchwinden; ſie wird vielleicht durch die Elektricität, durch Centralwerkſtätten, durch techniſche Schulung, auch da und dort durch Übervölkerung noch zunehmen; ſie hat auch nicht überall die ſocialen Nachteile der Über- und Kinderarbeit, des Lohndruckes, der Proletariſierung; ſie kann unter beſtimmten Verhältniſſen, zumal wenn eine innere Organiſation der Heimarbeiter und der Verleger gelingen ſollte, dann bei nicht ganz Beſitzloſen, auf dem Lande, im Gebirge, auch in der Stadt für beſtimmte Perſonen eine normale Form der Betriebsorganiſation noch heute ſein. Im ganzen aber iſt ſie mehr eine Form der Vergangenheit, des Überganges zur Großinduſtrie.

142. Die moderne Unternehmung, hauptſächlich der Großbetrieb. Die Fabrik. Wo in den Staaten des klaſſiſchen Altertums aus dem Hausder Bergwerks-, Plantagen-, Fabrikſklave wurde, da entſtanden große, weſentlich auf Gewinn bedachte Geſchäftsbetriebe. Wie Nikias von Athen 1000 Sklaven in den lauriſchen Bergwerken hatte, ſo zählten die ſogenannten familiae reicher römiſcher Ritter und Freigelaſſener bis 5, 10 und 20 000 Sklaven; es waren halb fürſtliche Haushaltungen, halb hart disciplinierte Großunternehmungen, welche Handel, Verkehr und Kredit, landwirtſchaftliche und gewerbliche Produktion mit großen Kapitalien und vollendeter Technik zu glänzender Entwickelung brachten, bedeutende Gewinne abwarfen (vergl. oben S. 339—340, S. 418).

Das ganze Mittelalter war von Ähnlichem weit entfernt, wenn auch auf einzelnen Fronhöfen und in manchen Klöſtern Werk- und Arbeitshäuſer mit einem Dutzend Arbeiter und mehr ſich fanden. Einzelne größere Handels- und Bankhäuſer haben ſich dann zuerſt in Italien, ſpäter im Norden gebildet. Aber im ganzen blieb der kleine, von der Familienwirtſchaft beherrſchte agrariſche, gewerbliche, Handelsbetrieb vorherrſchend bis in die letzten Generationen; Technik und Abſatz, Sitte und Recht forderten es ſo und ließen lange anderes nicht recht zu. Doch entſtehen mit der Renaiſſancezeit in den großen italieniſchen Kommunen neben Handwerk und Hausinduſtrie große gewerbliche, da und dort beginnen im Norden die größeren Gutsbetriebe; vollends Handel, Schiffahrt, Bankweſen konzentrieren ſich relativ früh; die kleinen Salzkoten und Erzgruben verſchmelzen zu größeren; größere Hüttenwerke entſtehen (S. 210). Die Italiener, Franzoſen, Holländer bringen mit ihren Wanderungen auch die neuen Formen des Geſchäftsbetriebes nach den Ländern ihrer Einwanderung. Im 18. Jahrhundert treffen wir in den europäiſchen Kulturſtaaten da und dort ſchon große Geſchäfte mit 10, 50, ja über 100 Arbeitern, zumal in neuen bisher unzünftigen Zweigen der Induſtrie; man fördert ſie durch Konzeſſionen und Privilegien, teilweiſe liegen ſie in der Hand des Staates; ſie erſcheinen als eine höhere Form des wirtſchaftlichen Lebens.

Aber doch erſt im Laufe unſeres Jahrhunderts, und hauptſächlich ſeit 1850 hat der Großbetrieb eine erheblichere Verbreitung in Weſteuropa und den Vereinigten Staaten gefunden. Auch heute noch beſchränkt er ſich weſentlich auf beſtimmte Geſchäftsbranchen: Bank-, Verkehrs-, Verſicherungsweſen, Bergwerke und Hütten, Spinnerei, Maſchineninduſtrie, chemiſche, Papier-, Zuckerinduſtrie, einzelne Handels- und Landwirtſchaftszweige; aber die Tendenzen erſtrecken ſich viel weiter, dringen auch in Tauſende kleiner und mittlerer Geſchäfte ein; es ſind die Tendenzen der ſpekulativen Markt-, Kurs- und Kapitalausnutzung und der Kraftſteigerung durch möglichſt geſchickte Kombination der Arbeitskräfte mit vollendeter Technik, mit Kraft- und Arbeitsmaſchinen; erſtere gelangen im Bankgeſchäft, dieſe in der Fabrik zum vollendetſten Ausdruck.

Wir können ſo die moderne Geſchäftsunternehmung, welche im Großbetrieb gewöhnlich ihre Natur am prägnanteſten ausbildet, definieren als die ſelbſtändige, von der Familienwirtſchaft der Unternehmer, Beamten und Arbeiter äußerlich, lokal losgelöſte Geſchäftsanſtalt, welche nach rein kaufmänniſchen und techniſchen Geſichtspunkten angelegt und betrieben, in der Hand des das Kapital beſchaffenden oder beſitzenden Unternehmers mit Hülfe geldgelohnter Beamter, Commis, Techniker und Arbeiter einen Zweig des Handels oder der Produktion auf ihre Gefahr übernimmt, für den großen Markt, oft einen nationalen und internationalen, arbeitet, aber in erſter Linie einen Gewinn machen will. Sie unterſcheidet ſich von dem mit einer Hauswirtſchaft verbundenen landwirtſchaftlichen Betriebe, wie vom handwerks- und hausinduſtriellen Geſchäft eben durch die Vorherrſchaft der rein geſchäftlichen Tendenzen; ſie will nicht Familienglieder und Kinder verſorgen, ſondern nur Gewinn erzielen; die Geſchäftszwecke ſind hier Selbſtzweck geworden, und darum iſt hier die räumliche und bauliche Anordnung, die Kapital-, die Maſchinenanwendung, die Technik, die Menſchenbehandlung, die Organiſation des Abſatzes rein und unbehindert, zielbewußt und folgerichtig. Es konnte mit dieſer Betriebsform erſt eine gleichſam wirtſchaftlich vollendete Produktion, ein virtuos ausgebildeter Handel entſtehen. Das iſt die weltgeſchichtliche Bedeutung der modernen Geſchäftsunternehmung, wie ſie auch vom Socialismus anerkannt wird. Nicht die Zahl der beſchäftigten Perſonen beſtimmt ihre Natur, ſondern die in ihr lebenden Tendenzen, ihre Struktur, ihre Art, die Beſchäftigten zu behandeln und zu verbinden, ihr Verhältnis zur übrigen Volkswirtſchaft und zum Familienleben. Manche Geſchäfte von 6—20 Perſonen gehören dazu, jedenfalls aber die, welche regelmäßig über 50 beſchäftigen.

Die Entſtehung ſolcher Betriebe hing von folgenden Vorbedingungen ab: a) ein entwickeltes Verkehrsweſen und größere Staaten, eine glückliche Handels- und Kolonialpolitik mußte große, leicht zugängliche Märkte geſchaffen haben; die inneren Schranken des Verkehrs und der Konkurrenz, wie ſie in dem älteren Stadt-, Markt- und Fremdenrecht, im Zunftweſen, in der älteren Agrar- und Bergverfaſſung lagen, mußten fallen; Gewerbe- und Niederlaſſungsfreiheit, Handelsfreiheit, Freiheit des Eigentums und der Perſon, Beſeitigung des handwerksmäßigen und hausinduſtriellen Arbeitsrechtes, das dem Großbetrieb Schranken auferlegte, waren die Schlagworte und Tendenzen, für welche die Begründer der großen Betriebe als ihren Intereſſen dienlich kämpften. Kurz es mußte die rechte Abſatzmöglichkeit, die freie Bewegung für den Handel vorhanden ſein, wenn einzelne die konzentrierte Produktion für eine ſteigende Menſchenzahl und ferne Orte in die Hand nehmen ſollten.

b) Es mußte der Handel ein tüchtiges ſelbſtbewußtes Bürgertum geſchaffen, einen lebendigen Handels- und Unternehmungsgeiſt erzeugt haben; es mußte ein Geſchlecht von Männern erwachſen ſein, die fähig waren, die ſich ſammelnden Kapitalien zu dem kühnen Wagnis privater Geſchäfte zu verwenden, die Fortſchritte des Verkehrs, der Technik, des Maſchinenweſens in dem Dienſte dieſer Geſchäfte richtig zu verwerten, den Abſatz ebenſo zu organiſieren wie zu Hauſe die perſönlichen mitwirkenden Kräfte. Die neuen Großunternehmer waren teilweiſe auch Grundherren und Handwerker oder frühere Werkmeiſter, aber in der Hauptſache waren es Faktoren, hausinduſtrielle Verleger, Kaufleute; in der Landwirtſchaft waren es die größeren Pächter und die mit kaufmänniſchem Geiſt und moderner techniſcher Bildung verſehenen größeren Gutsbeſitzer; alle, denen es als Großunternehmer gelang emporzukommen, mußten ganz beſondere ſpekulative und organiſatoriſche, geiſtige und Charaktereigenſchaften haben, mit beſonderer Energie teilweiſe auch mit Rückſichtsloſigkeit ihren Weg gehen; manche verfolgten ihn auch, vom Erwerbstrieb ausſchließlich beherrſcht, von der Konkurrenz gedrängt, mit Härte und Schamloſigkeit.

c) Je größer die Geſchäfte wurden, deſto mehr mußten die Unternehmer erhebliche Kapitalien beſitzen oder durch den Kredit erhalten. Nur in reichen Ländern iſt der Großbetrieb möglich, denn er fordert, wie wir bei der Arbeitsteilung (S. 360) ſahen, ſehr viel mehr und meiſt feſtgelegte Mittel als Handwerk und Hausinduſtrie. Aber es müſſen nicht bloß an ſich die Mittel da ſein; es muß auch einen Kapital- und Kreditmarkt, eine Kreditorganiſation geben, die die erſparten Mittel ſammelt, kaufmänniſch verwaltet, ſie den rechten Perſonen und Stellen zuführt. Ohne das iſt keine Großinduſtrie, ſind ihre neuen und komplizierten Formen, ihr glatter Geſchäftsgang nicht denkbar. In- ſofern iſt es nicht falſch, wenn man den Großinduſtrien einen kapitaliſtiſchen Charakter zugeſchrieben hat. Aber wenn man ſich einbildet, die ungleiche Kapitalverteilung an ſich erzeuge die Großbetriebe; wenn man ſich vorſtellte, weil die Erben glücklicher Unternehmer in der zweiten und dritten Generation vor allem als Kapitalbeſitzer erſchienen, der Kapitalbeſitz habe die Unternehmungen geſchaffen, ſo iſt das ganz falſch. Was ſie ſchafft und erhält, bleiben immer die perſönlichen Eigenſchaften; jeder Mangel an den- ſelben rächt ſich durch Verluſte, oft durch den völligen Bankerott. Wird man doch kaum zu viel ſagen, daß die Gefahr des Mißlingens und die Chance des Gewinnes in der Unternehmung durch die wachſenden Schwierigkeiten der Organiſation und des Abſatzes ſo verteilt ſeien, daß faſt die Hälfte aller gewerblichen und Handelsgeſchäfte unter Verluſt ihres Kapitals bald wieder zu Grunde gehen.

d) Daß die Ausbildung aller größeren ſocialen Organiſationen mit der Entwickelung der Technik zuſammenhänge, haben wir oben darzulegen verſucht (S. 203 bis 225): die höhere Ausbildung der Familienwirtſchaft war nicht ohne den Hausbau, die der Städte nicht ohne den Mauer-, Straßen-, Waſſerbau, die erſten größeren feſten Staaten nicht ohne die aſiatiſch-römiſche Großtechnik möglich. Die Fortſchritte im Mühlenweſen, im Bergbau- und Eiſengewerbe, im Münzweſen, in der Kredittechnik und anderes mehr ermöglichten die volkswirtſchaftliche Entwickelung von 1400—1800; die verbeſſerten Waſſerräder, die Dampf- und die elektriſchen Kraftmaſchinen, die Spinu- und die Webſtühle, die Dampfhämmer ſind die wichtigſten Erſcheinungen aus der großen oben (S. 211—218) geſchilderten techniſchen Revolution von 1770 bis zur Gegenwart, welche den Großbetrieb herbeiführte. Die Metall- und Werkzeugtechnik der Zeit 4000 v. Chr. bis 1700 und 1800 n. Chr. hatte die Hauswirtſchaften und kleinbetrieblichen handwerks mäßigen oder hausinduſtriellen Werkſtätten geſchaffen, hatte den erſteren auf dem Lande einzelne größere Betriebe mit Sklaven und Hörigen angehängt. Aber erſt die neuere Maſchinentechnik, geſtützt auf die neue Verkehrstechnik, ſchuf für einen ſteigenden Teil des privaten wirtſchaftlichen Lebens den Großbetrieb. Seine Begründer verfügten über ſo viel Kapital und Kredit, daß ſie die für einen einheitlichen Geſchäftszweck nötigen Kraft- und Arbeitsmaſchinen direkt nebeneinander ſtellen, den Arbeitsprozeß in die ent- ſprechenden Stationen zerlegen und doch richtig aneinander fügen konnten. Die Maſchinenanwendung wird häufig um ſo billiger, je größer der Betrieb iſt. Der Kleinbetrieb kann oft die mechaniſche Kraft, ſelten die teueren Arbeitsmaſchinen ſich verſchaffen. Der heutige Großbetrieb kann ſich immer mehr auf einzelne Waren und Geſchäfte ſpecialiſieren und damit unendlich viel an Arbeit, an Vorbereitungskoſten, Maſchinen ſparen gegenüber dem kleinen Geſchäft, das vielerlei produziert. Er kann daneben an anderer paſſender Stelle verſchiedene Arbeitsprozeſſe kombinieren, die in einer Hand Feuerung, Transportkoſten und kaufmänniſche Speſen erſparen, die Arbeitsprozeſſe erleichtern, Abfälle und Nebenprodukte beſſer zur Verwertung bringen, den ruhigen gleichmäßigen Gang des Geſchäftes, die Verſorgung mit Halbſtoffen erleichtern. Je weiter freilich die Mechaniſierung des Arbeitsprozeſſes, ihre Begründung auf eine Summe großer teuerer Maſchinen geht, deſto mehr ſetzt das einen geſicherten Abſatz für längere Zeiträume voraus, in welchen die großen Koſten ſich erſt amortiſieren. Alle wirtſchaftliche Produktion, aller Verkehr und Handel im Großen iſt ſo für Jahre feſtgelegt, kann ſich nicht wie die Hauswirtſchaft, das Handwerk, die Hausinduſtrie ſtetig dem wechſelnden Bedarf anpaſſen.

e) So weit früher größere Organiſationen in Familie, Gemeinde und Staat, auch in Landwirtſchaft und Gewerbe entſtanden, hat man ſie nur mit Sklaven und Hörigen zuſtande gebracht, weil ſie als herrſchaftliche Gebilde ſo viel leichter gelingen wie als genoſſenſchaftliche, weil ſie den Befehl eines Höherſtehenden, die Ausführung durch Gehorchende vorausſetzen. Die Entſtehung des neueren privatwirtſchaftlichen Großbetriebes fiel zuſammen mit dem Sieg der perſönlichen Freiheit, aber auch mit einer althergebrachten weitgehenden Klaſſendifferenzierung. Daß er in den Händen gleichſtehender Genoſſen unendliche Schwierigkeit bietet, zeigt heute noch jede Produktivgenoſſenſchaft, in der man ſelten den rechten Leiter, ebenſo ſelten den rechten Gehorſam bei den übrigen Genoſſen findet. Aus den Kreiſen der Kleinbürger, der Handwerker, der Bauern konnte der neue Großbetrieb nicht hervorgehen; er konnte nur entſtehen, wenn die zur Leitung Befähigten in einer beſitzloſen Arbeiterſchaft die mechaniſch ausführenden Hülfskräfte fanden, ſie disciplinierten, ihre Arbeit zerlegten und wieder richtig kombinierten. Die größten Fortſchritte der Arbeitsteilung konnten mit ihren Folgen nur ſo durchgeführt werden. Dieſen Neuerungen widerſtrebten nun aber die Arbeitskräfte meiſt ebenſo, wie der ſtraffen Disciplin, der Ordnung, dem Mechanismus, ohne den der größere Betrieb nicht beſtehen kann; nur wen die Not trieb, wer ſonſt keine Exiſtenz fand, ging als Lohnarbeiter auf den Gutshof und in die Fabrik. Aber da es doch im ganzen viele ſolcher Kräfte gab, während die Zahl der fähigen Leiter gering war, ſo ergab ſich als ſociale Struktur der großen Unternehmung eben die in der Hauptſache heute noch vorhandene: ein Unternehmer, der auf ſeine Gefahr das Geſchäft ins Leben ruft, Gewinne macht oder alles verliert, jedenfalls den mittleren und höheren Schichten der Geſellſchaft angehört oder in ſie eintritt, und unter ſeiner Leitung die von ihm engagierten, meiſt den unterſten Klaſſen angehörigen Arbeiter; ſie erhalten ſicher ihren feſten Lohn, ob das Geſchäft einen Gewinn abwirft oder nicht; derſelbe iſt nur für eine kleine Elite reichlich, für eine größere Zahl auskömmlich, für viele kärglich; und die geringeren Arbeiter riskieren immer, bei ungünſtiger Konjunktur brotlos zu werden.

Das Rechtsverhältnis, welches die innere ſociale Struktur des Großbetriebes neuerdings beherrſcht, hauptſächlich der freie kündbare Arbeitsvertrag, entſpricht den ſocialen Verhältniſſen, den überlieferten Sitten und Rechtsinſtituten, dem praktiſchen Bedürfnis. Es ruht auf ſehr einfachen, ſicher wirkenden Motiven und einfacheren Rechts- ſätzen als jedes andere kompliziertere Verhältnis. Es führt trotz ſeiner Schattenſeiten das ſchwierige Zuſammenwirken vieler Freier in demſelben Geſchäft auf die einfachſte Weiſe herbei. Wir kommen darauf gleich zurück.

f) Liegen ſo die Vorbedingungen für den Großbetrieb in allgemein ſtaatlichen, wirtſchaftlich-techniſchen und ſocialen, ſowie rechtlichen Verhältniſſen und ihren Folgen, ſo iſt die ſpeciell treibende Urſache, die ihn Schritt für Schritt weiter ausdehnt, die Konkurrenz einerſeits, die Vereinheitlichung der Bedürfniſſe, der begehrten Waren in immer weiteren Gebieten andererſeits. Nur ſoweit Tauſende und Millionen dasſelbe begehren, kann man es in großen Betrieben für ſie herſtellen. Aller individuelle Bedarf erfordert eine ſpecialiſierte, d. h. eine Produktion in kleinem Umfang. Die Vereinheitlichung der Bedürfniſſe wird heute durch den Verkehr, die Preſſe, das Reiſen gefördert, vor allem aber dadurch, daß die beſſeren und billigeren Produkte, ſoweit ſie leicht transportabel ſind, durch die zunehmende Konkurrenz überall angeboten werden. Der Druck der Konkurrenz wäre nicht möglich, wenn nicht der große Betrieb an ſo vielen Punkten beſſer und billiger produzierte. Er kann es, weil er leiſtungsfähigere, dauerhafte, ſociale Körper darſtellt, mit kaufmänniſchen und techniſchen Intelligenzen an der Spitze, mit gut eingeſchulten, hoch bezahlten Werkmeiſtern und Arbeitern produziert, Markt, Bedarf, Kreditverhältniſſe beſſer kennt und benutzt, die neueſten, beſten techniſchen Methoden anwendet, über größere Kapitalien, beſſere Reklame verfügt als die kleinen Geſchäfte. —

Immer iſt die Geſtaltung des Großbetriebes in den verſchiedenen Zweigen der Volkswirtſchaft eine ſehr verſchiedene, und ſeiner Zunahme ſtehen in vielen Gebieten teils hiſtoriſche, teils dauernde Hinderniſſe im Wege. Darüber noch einige Worte.

In der Landwirtſchaft erzeugt der Großbetrieb wohl auch ein Syſtem nebeneinander liegender Ställe, Vorratshäuſer, Werkſtätten und Maſchinenräume, eine vermehrte Kapitalanwendung, aber keine Centraliſierung der Arbeit in Fabrikgebäuden; die wichtigſten Arbeiten bleiben decentraliſiert, wie noch mehr im großen Forſtbetrieb. Daß der Großbetrieb der Landwirtſchaft den kleinen nicht beſeitigt, ſahen wir ſchon mehrfach; er ſtellt gegenüber dem rationell verbeſſerten Kleinbetrieb mehr eine bloße Summierung als eine Steigerung der Kräfte und Produktionsmittel dar, während der kleine Forſtbetrieb meiſt unvollkommen bleibt, ſchon weil er eine Schlageinteilung in 30—120 Schläge, von welchen einer jährlich abgetrieben wird, nicht geſtattet. Das große Bergwerk hat ſeine Maſchinen und Förderhäuſer, aber die techniſche Arbeit iſt unten in den Schächten und weit auseinander liegenden Gängen decentraliſiert. Sein Kapital und ſeine Technik iſt aber ſo ausgebildet, daß der kleine Betrieb verſchwinden muß. Die Großbetriebe des Verkehrs haben centrale Anlagen für Wagenparks, Schiffe, Werkſtätten, aber die Thätigkeit zerſtreut ſich über die Eiſenbahn- und Schiffslinien. Die Hamburg-Amerika-Linie hat auf dem Lande heute ein Perſonal von 8145, auf 80 Oceandampfern ein ſolches von 6120 Perſonen. Die Verkehrsorganiſation ſtrebt heute am allermeiſten nach Großbetrieb und Centraliſation; immer aber erhalten ſich auch viele kleine lokale Verkehrsgeſchäfte; die Beherbergungsgewerbe, die unſere Statiſtik zum Verkehr rechnet, ſind überwiegend Klein- und Mittelbetriebe, weil ſie dem örtlichen Bedarfe dienen. Die großen Bankbetriebe, vielleicht die älteſten der neueren Großbetriebsentwickelung, haben weder einen großen Maſchinenapparat und feſte Kapitalanlagen, noch ein ſo ſehr großes Perſonal, ihr Schwerpunkt liegt in ihrem umlaufenden Kapital; decentraliſiert und doch einheitlich war ihre Geſchäftsthätigkeit frühe; die Florentiner Geſellſchaft der Peruzzi hatte Anfang des 14. Jahrhunderts ſchon 14 Filialen und 150 Faktoren in der ganzen Welt. Die Deutſche Bank in Berlin beſchäftigte 1895 am Orte in ihren Rieſengebäuden und 16 Depoſitenſtellen 1005 Perſonen, 617 in ihren außerhalb Berlins befindlichen Filialen und Niederlaſſungen. Das kleine Bankgeſchäft geht heute raſch zurück; aber immer erhält es ſich für beſtimmte Klaſſen und Bedürfniſſe; die örtliche Perſonen- und Sachkenntnis iſt am ſicherſten von kleinen Ortsgeſchäften, freilich teilweiſe auch von Filialen großer Geſchäfte zu erreichen. Die großen Warenhäuſer der neueſten Zeit, die Rieſenbazare, die großen Verkaufsgeſchäfte haben bedeutende techniſch-maſchinelle Einrichtungen, aber im übrigen liegt ihr Schwerpunkt in ihrem Perſonal und ihrem Kapital, das nur zum kleinen Teil feſtgelegt iſt; das Perſonal des Wertheimſchen Warenhauſes in Berlin iſt in wenigen Jahren bis auf 4670 Angeſtellte geſtiegen. Im übrigen iſt trotz des raſchen neueſten Wachstums der größeren Verkaufsgeſchäfte im Handel der Klein- und Mittelbetrieb noch im ganzen vorherrſchend. Es beſtanden Handels- und Verkehrsgeſchäfte in Deutſchland (ohne Poſt- und Eiſenbahnen): Alſo kleine Geſchäfte mit bis zu 5 Perſonen 1882 0,6 Mill., 1895 0,9 Mill., während die großen von 26994 auf 50231 ſtiegen.

In den Gewerben haben ſich größere Betriebe von 1770—1850 hauptſächlich in der Form gebildet, die man ſeit Marx ſich gewöhnt hat, als Manufaktur zu bezeichnen. Wo man ſtatt 2—4 15—30 Webſtühle in einem Saale aufſtellte, ſparte man Baukoſten, Licht, Aufſicht; man fing teilweiſe an, ſie durch mechaniſche Kraft zu bewegen; man verbeſſerte die Werkzeuge, zerlegte die Arbeit, kontrollierte ſie beſſer, vermied Veruntreuungen und andere Schattenſeiten der Hausinduſtrie. Aber man hatte in dieſen Manufakturen, in dieſen vergrößerten Werkſtätten oder kleinen Fabriken mit ihren 5—50 Arbeitern doch vielfach mehr geſchäftsmäßige als techniſche Einheiten. Ihre Zahl iſt heute noch eine ſehr große, und in ſehr vielen Zweigen der Produktion, in welchen die vollendetſte Mechaniſierung und Centraliſierung des Betriebes aus techniſchen, Abſatz- und anderen Gründen nicht möglich iſt, werden ſie ſich auch künftig erhalten.

Wo die neuere Technik mit ihren mechaniſchen Kräften, mit einem vollendeten Syſtem von Arbeitsmaſchinen die gewerbliche Produktion ganz ergriffen, wo der Abſatz im großen geſiegt hat, da entſtehen die eigentlichen Fabriken als große geſchloſſene Etabliſſements, als einheitliche rieſenhafte Bauanlagen mit möglichſt paſſender Neben- und Aufeinanderfügung der Räume für die einzelnen ſich folgenden Arbeitsprozeſſe; ſie ſind rein nach techniſch-geſchäftlichen Rückſichten angeordnet, dahin verlegt, wo die Abſatz- oder Produktionsbedingungen am günſtigſten ſind. Sie folgen teilweiſe den Waſſerkräften, der Kohle, den Erzſchätzen, teilweiſe den Orten, wo die techniſche Bildung, die Arbeitskräfte, die entſprechenden Zweige des Maſchinenbaues für ſie am günſtigſten ſind. Sie konzentrieren ſich an wenigen Punkten und verſorgen von da ganze Länder und Erdteile. Von ihnen gilt, was man meiſt vom Großbetrieb überhaupt ſagt: höchſte Ausbildung des maſchinellen Prozeſſes, hauptſächlich auch der Arbeitsmaſchinen, größte Erſparung an menſchlicher Arbeit, weitgehendſte Anwendung fixen Kapitals. Sie erweitern ſich in den neuen Rieſenunternehmungen zu ganzen Stadtteilen. Freilich, wo dieſe aus kaufmänniſchen oder techniſchen Gründen, aus Monopolabſichten bis über 10000 Arbeiter hinausgehen, wo ſie in der Hand von Kartellen oder Truſts aus bisher zerſtreut liegenden Etabliſſements entſtehen, da ſehen wir, daß dieſe kombinierten Unternehmungen meiſt aus einer Summe örtlich weit auseinander liegender Betriebe beſtehen. Krupp mit ſeinem Perſonal von 44000 Perſonen hat heute außer ſeiner Gußſtahlſabrik in Eſſen (25617 Perſonen) das Gruſonwerk in Buckau (3749 Perſonen), die Germaniawerft in Kiel (5882 Perſonen); er beſitzt 500 Eiſenſteingruben im Aus- und Inland, 4 Kohlenbergwerke, 4 Hochofenanlagen, 3 Seedampfer, in Eſſen ſelbſt zur Beförderung auf ſeinem Werke eine Eiſenbahn mit 40 Lokomotiven, 450 Dampfmaſchinen mit 36561 Pferdekräften, 113 Dampfhämmer, 1100 Drehbänke und 400 Bohrmaſchinen, 22 Walzſtraßen ſind auf ſeinen Werken im Gange.

In Bezug auf die Verbindung der kaufmänniſchen und techniſchen Seite der gewerblichen Großbetriebe war in den letzten zwei Generationen eine entgegengeſetzte Bewegung zu bemerken. Die engliſchen und franzöſiſchen Großbetriebe haben vielfach, um ſich von der Sorge für den Abſatz zu befreien, dieſen beſonderen, neben ihnen ſtehenden Großhandelsgeſchäften zu übergeben geſucht; man hat oft dieſe Teilung als eine Erleichterung der Geſchäftsführung, eine Verminderung des Riſikos, als einen Fortſchritt bezeichnet. Sie hat ſich aber nicht überall vollzogen, in Deutſchland zumal wenig; man hat neuerdings auch eine Schwächung der betreffenden Großbetriebe in dieſer Teilung geſehen. Wo Kartelle ſich bildeten, haben ſie recht eigentlich den Abſatz in ihre Hand genommen.

Nun noch einige Zahlen über den Fortſchritt des Großbetriebes: in Deutſchland hat man 1882 und 1895 etwas über 5 Mill. landwirtſchaftliche Haupt- und Nebenbetriebe gezählt, wovon etwa 25000 Großbetriebe über 100 ha, 5—600 über 1000 ha bewirtſchaften; neben ihnen ſtehen 281000 größere Bauernbetriebe, welche 30—100 ha, an mittleren und kleinen Bauernbetrieben je faſt 1 Mill., welche 5—20 und 2—5 ha bewirtſchaften, und ca. 3 Mill. Parzellenbetriebe; von 1882—95 fand keine weſentliche Veränderung ſtatt; nur die beiden Gruppen der mittleren und kleinen Bauern wuchſen um 35000 und 72000. An gewerblichen Großbetrieben mit über 50 Perſonen (in Gärtnerei, Fiſchzucht, Gewerbe, Bergbau, Handel und Verkehr, wie ſie unſere Gewerbe- ſtatiſtik zuſammenfaßt) zählte man in Deutſchland 1861 etwa 4000, 1875 7800, 1882 9900, 1895 18955; an Rieſenbetrieben mit über 1000 Perſonen 1882 127, 1895 255; aber Poſt und Eiſenbahn ſind dabei nicht mitbegriffen; die Rieſenbetriebe wären um ein Fünftel zahlreicher, wenn die kombinierten Großunternehmungen als ganze und nicht in ihren einzelnen Teilen gezählt wären. In den Großbetrieben arbeiteten aber 1882 von 7 Mill. Perſonen 1,6, 1895 von 10 Mill. 3 Mill. Fügt man noch die Mittelbetriebe von 6—50 Perſonen zu den Großbetrieben, ſo waren dieſe Betriebe 1882—1895 von 121000 auf 210000, ihr Perſonal von 2,9 auf 5,4 Mill. Menſchen geſtiegen; mit der Poſt und den Eiſenbahnen wären es etwa 6 Mill. Betrugen die Allein- und Kleinbetriebe auch noch 1882 2,8 mit 4,3 Mill., 1895 2,9 mit 4,7 Mill. Menſchen, ſo lag doch der perſönliche Schwerpunkt der gewerblichen Produktion ſchon 1882, noch mehr 1895 auf den größeren Betrieben mit 6 und mehr Perſonen; ihrer Produktivkraft nach waren die großen Betriebe natürlich weit überlegen, ſchon weil ſie ganz anders mit Motoren und Kraftmaſchinen ausgeſtattet ſind. Rechnet man die Pferdekraft in den Großbetrieben 1895 zu 15 Menſchenkräften, ſo verfügten ſie ſtatt über 3 über 41 Mill. Kräfte, alſo über die ſechsbis ſiebenfache Zahl der ſämtlichen übrigen Gewerbebetriebe.

Daß eine weitere Zunahme des gewerblichen und handelsmäßigen Großbetriebes zu erwarten ſteht, darüber kann nach den Veränderungen von 1882—95 kein Zweifel ſein; aber es iſt ſchwer zu ſagen, wo und in welchem Maße ſie eintreten wird. Daß aber auch der handwerksmäßige und hausinduſtrielle Betrieb, noch mehr der Mittelbetrieb in breitem Maße ſich erhalten wird, dafür ſprechen alle Anzeichen.

In Großbritannien und den Vereinigten Staaten hat der Großbetrieb ſich ſchon weiter als in Deutſchland ausgedehnt, Frankreich wird Deutſchland nahe ſtehen, Öſterreich, Rußland, Italien ſind auf dieſer Bahn noch erheblich zurück, noch viel mehr die Länder der Halbkultur wie Japan, während in den europäiſchen Kolonien das Gewerbe und der Handelsbetrieb ſich raſch centraliſieren.

143. Das geſellſchaftliche Problem des Großbetriebes. Zwei bis fünf Perſonen zu gemeinſamer Arbeit oder zu gemeinſamem Leben in dauernder Form zu verbinden, iſt immer ſchon nicht ganz leicht geweſen, wo nicht beſondere ſympathiſche Bande, Unterordnungs- und Treuverhältniſſe oder Derartiges ſie verknüpfte. Aber zehn, hundert, tauſend ſo zu verknüpfen, daß ſie ohne zu viel Reibung und Konflikte zuſammenwirken, ſich in einander paſſen, einheitliche Zwecke harmoniſch verfolgen, hat bei allen Kennern des Lebens und der menſchlichen Seele ſtets als ein ſociales Kunſtwerk gegolten. Die Sippe und die patriarchaliſche Familie, ſpäter die Gemeinden, die kirchlichen Genoſſenſchaften, die militäriſchen Körper, endlich ganze Staaten zu organiſieren, das war ſtets ein ſchwieriges Problem, an dem oft Jahrhunderte vergeblich arbeiteten, das erſt nach langen Verſuchen der Sitte, dem Recht, den Inſtitutionen der höher ſtehenden Raſſen und Völker gelang. Sollte es leichter geweſen ſein, Dutzende, Hunderte, jetzt bereits Tauſende im Großbetrieb zu einheitlicher Arbeit zu verbinden?

Wir ſahen, daß die Familienwirtſchaft, die patriarchaliſche Gewalt des Hausvaters über Kinder und Geſinde und der an Stelle von Sklaven und Hörigkeit tretende freie Arbeitsvertrag die Grundlage für die Ausbildung des Großbetriebes war. Und wo es ſich um Geſchäfte von mäßigerem Umfang handelt, reichen dieſe Traditionen und Rechtsbeziehungen auch aus, eine kleine Zahl von Arbeitskräften zu dem einheitlichen Zuſammenwirken, wie es das Geſchäftsleben erfordert, zu bringen, wenn auch die Schwierigkeiten in dem Maße ſich ſteigern, wie erwachſene, verheiratete Mitarbeiter in den Kreis eintreten, wie es ſich um verſchiedene Klaſſen und Menſchen, um zunehmende Intereſſengegenſätze handelt. Wo aber 50—100 und mehr Perſonen in Betracht kommen, wo die Zahl ſich gar auf Tauſende ſteigert, da iſt die rechte Organiſation und Disciplin, das pünktliche und ſichere Ineinandergreifen ſo vieler verſchiedener Menſchen mit teilweiſe niedriger Bildung, mit ſtarken Leidenſchaften und gewecktem Selbſtgefühl nicht leicht zu erreichen. Die Anſprüche an perſönliche Freiheit, achtungsvolle Behandlung wachſen; und im ſelben Maße muß im Rieſenbetrieb die Ehrlichkeit, die Unterordnung, die Pünktlichkeit, die Kontrolle zunehmen. Eine Hierarchie von Stellungen und Ämtern muß ſich bilden; komplizierte Geſchäfts- und Arbeitsordnungen müſſen thatſächlich entſtehen, ſchriftlich fixiert werden und in Fleiſch und Blut übergehen. Der Großbetrieb, als Rieſenanſtalt, gewinnt ein Leben, eine Tradition, ein Geſamtintereſſe für ſich, das über dem des privaten zufälligen Eigentümers ſteht, mit den Abſichten und Gefühlen des letzteren in Konflikt kommen kann.

Drei große Fragen ſind es hauptſächlich, die im Zuſammenhang mit dieſen Erwägungen entſtehen: 1. Kann und ſoll der Großbetrieb in den Händen individueller perſönlicher Eigentümer bleiben? ſoll ihr privates Schickſal die Anſtalten in Mitleiden- ſchaft ziehen? 2. In den Großbetrieben ſchiebt ſich zwiſchen die Chefs und die Arbeiter eine ſteigende Anzahl Beamter, Ingenieure, kaufmänniſcher Angeſtellter, Werkmeiſter; wie ſoll ihre Stellung, ihre Carriere, ihre Vorbildung geordnet werden? Der Großbetrieb hat hier die gleichen ſchwierigen Aufgaben zu löſen, wie Staat und Gemeinde. 3. Das Rechtsverhältnis der ſteigenden Arbeiterzahl bedarf einer reformierenden Ordnung, wenn nicht die Reibung und die Konflikte hier ebenſo wie einſt bei der Sklaverei und Leibeigenſchaft zu einem Punkte der Unerträglichkeit, der Bedrohung der Großbetriebe und der ganzen Geſellſchaft führen ſollen.

ad 1. Seit den letzten 5000 Jahren beruhte überall der wichtigſte Teil des Kulturfortſchrittes auf herrſchaftlichen Organiſationen; und dieſe waren immer am leiſtungsfähigſten, wenn einzelne dazu Befähigte befahlen, eine ſteigende Zahl ihnen gehorchte. Aber an einer ſteigenden Zahl von Stellen hat man auch aus dem einen ein Kollegium, eine gegliederte kollektive Perſönlichkeit gemacht, um die Leidenſchaften und Fehler, die Einſeitigkeit des einen durch den Charakter und die Kenntniſſe mehrerer zu ergänzen, um die befehlende Spitze ſtetiger, dauerhafter zu machen. Ähnliches ſehen wir auch in der Welt der wirtſchaftlichen Unternehmungen. Neben den Einzelunternehmer, welcher für die Mehrzahl aller kleinen und mittleren Betriebe heute noch ſeine unzweifelhaften Vorzüge hat, treten ſucceſſiv an die Spitze der größeren Unternehmungen kollektive Perſönlichkeiten.

Der unternehmende einzelne Handwerker, Kaufmann, Landwirt und Fabrikant hat als Geſchäftseigentümer und Betriebsleiter, wo die Technik, das Geſchäft, das Kapital nicht zu groß, zu kompliziert iſt, den unendlichen Vorzug ungeteilter Verantwortung und einheitlichſter Leitung; ihn beſeelt ein Erwerbstrieb wie nie einen Beamten; an der guten Leitung des Geſchäftes hängt ſein Vermögen, ſeine Ehre, ſeine Zukunft. Er hat niemand Rechenſchaft abzulegen; ihm iſt raſches und kühnes Handeln möglich wie nie einer Mehrheit von Perſonen. Er kann ſich, wenn er nur leidlich Menſchen zu behandeln verſteht, bei ſeinen Leuten eine Autorität verſchaffen wie keine vielköpfige Leitung; er kann die Friktionen der Mitarbeitenden leichter überwinden, den Abſatz gut organiſieren, den richtigen Kredit finden, weil er als Perſönlichkeit ſich einſetzt, Vertrauen erwirbt.

Sobald aber das Geſchäft einen gewiſſen Umfang erreicht, fallen viele dieſer günſtigen Folgen weg; der Herr kann nicht mehr alles ſehen, nicht mehr ſeine Leute alle ſo kennen; er muß alles Mögliche ſeinen Untergebenen überlaſſen. Die Schatten- ſeiten des reinen Privatgeſchäfts treten mehr hervor. Das größere Geſchäft iſt leicht auf fremdes Kapital angewieſen, das ihm gekündigt werden kann. Zufällige Familien- ſchickſale bedrohen es ſtets; der frühe Tod des Inhabers führt zu einer Auflöſung oder zu einem Verkauf. Die Auflöſung zerſtört die Kundenbeziehung, die Tradition, die Erfahrungen, die hier geſammelt waren, macht Angeſtellte und Arbeiter brotlos. Der Verkauf bringt einen neuen Herrn, mit dem die alten Diener ſich nicht ſtellen können. Durch Erbſchaft kommt das Geſchäft oft in die Hände eines unfähigen Sohnes.

So wachſen für die größeren Unternehmungen die Anläſſe, die Impulſe, ſie in kollektive Hände überzuführen. Wir beſprechen das Entſtehen der Handels- und Aktiengeſellſchaften, der Genoſſenſchaften, der Kartelle in den folgenden Paragraphen. Hier fügen wir nur noch die ſtatiſtiſche Thatſache bei, daß unſere Gewerbeſtatiſtik von 1895 ſchon 70050 Unternehmungen zählt, welche in kollektiven Händen liegen; das erſcheint nicht viel gegenüber 1,4 Mill. Gehülfenbetrieben, wohl aber gegenüber 18933 Betrieben mit über 50 und gegenüber 210000 mit über 10 Perſonen; und es kommen auf ſie ſchon 2,8 Mill. (1882 1,7) Perſonen; rechnete man dazu noch die Poſt und die Eiſenbahnen, ſo würden es etwa 3,4 Millionen ſein gegenüber einer Geſamtzahl von etwas über 10 Mill., welche in gewerblichen Betrieben mit Gehülfen (einſchließlich Poſt und Eiſenbahn) thätig ſind. Unter den 70050 Kollektivbetrieben ſind 55239 offene Handelsgeſellſchaften mit faſt 1,5 Mill. Perſonen. Auch die anderen Formen der Kollektivbetriebe haben alſo bereits eine erhebliche Bedeutung; und ſie ſind entfernt nicht voll von der Statiſtik erfaßt. Es fehlen einige Tauſend Genoſſenſchaften, wahrſcheinlich auch viele Gemeindeanſtalten. Der ſtaatliche Forſtbetrieb, die ganze Heeresverwaltung iſt nicht einbegriffen.

Auf weitere Einzelheiten hier einzugehen, würde zu weit führen. Auch davon will ich hier nicht weiter ſprechen, daß jede ſolche kollektive Geſchäftsleitung neue andere Schwierigkeiten erzeugt, als ſie in der Einzelunternehmung vorliegen. Wir kommen darauf teilweiſe weiterhin zurück. Nur das möchte ich hier noch betonen: die Geſchäfte mit ſolcher Spitze haben in ihrer komplizierten Leitung die Einfachheit und Schlagfertigkeit der herrſchaftlichen Einzelunternehmung eingebüßt; ihre Leiter werden nicht mehr von ſo einfachen Motiven beherrſcht, ſie müſſen ſich vertragen, einem Geſamtintereſſe unterordnen. Deshalb können kollektive Geſchäftsleitungen nur glücklich fungieren, wenn pſychologiſch-ſittliche Entwickelungsreihen und eigentümliche rechtliche und inſtitutionelle Prozeſſe in aufwärtsgehender Linie ſich vollzogen haben.

ad 2. Die Einſchiebung eines geſchäftlichen Beamtentums zwiſchen die Inhaber der Geſchäfte und die Arbeiter iſt ein Reſultat des Großbetriebes. Die Zahl ſolcher Angeſtellter betrug nach der Berufsſtatiſtik

In der deutſchen Gewerbeſtatiſtik (die Gärtnerei, Tierzucht, Gewerbe, Handel und Verkehr umfaßt) zählte man 1895 auf 3 Mill. Selbſtändiger (d. h. Unternehmer), wovon 1,7 Mill. Allein-, 1,3 Mill. Gehülfenbetriebe waren, 0,5 Mill. Angeſtellte, 6,8 Mill. Arbeiter; alſo die Unternehmer in den Gehülfenbetrieben betrugen nur noch das 2½ fache ihrer Beamten; nach den gewerbeſtatiſtiſchen Zahlen haben von 1882 bis 1895 die Unternehmer in den Gehülfenbetrieben um 1,3 %, die Arbeiter um 62,6, die Beamten um 118,9 % zugenommen. Daraus erhellt die raſch wachſende Bedeutung dieſer Elemente unſerer heutigen größeren Betriebe. Sie ſpielen in den Aktiengeſellſchaften und Genoſſenſchaften eine noch größere Rolle als in den großen Privatgeſchäften. An ſie denkt die Socialdemokratie, wenn ſie behauptet, die das Kapital beſitzenden Eigentümer der Geſchäfte könnten heute jeden Tag entbehrt werden. Wir werden ſehen, wie falſch das auch für die Aktiengeſellſchaften iſt. Aber ein Korn Wahrheit, und zwar ein erhebliches ſteckt darin. Das Gedeihen größerer Geſchäfte hängt heute weſentlich an dieſem Beamtentum. Einer der genialſten, klügſten und ehrenhafteſten deutſchen Leiter rieſenhafter Aktiengeſellſchaften und Kartelle ſagte mir einſt, die ganze Arbeit ſeines Lebens ſtecke in den Bemühungen, ein kaufmänniſch-techniſches Beamtentum zu erziehen, das fähig ſei, fremdes Kapital pflichttreu und gewinnbringend zu verwalten. Der gewöhnliche Erwerbstrieb lenkt dieſe Menſchen nicht in erſter Linie, auch wenn ſie Tantièmen erhalten. Andere Motive müſſen das Beſte thun: das Intereſſe am Geſchäft, Ehrlichkeit, gute, aufſteigende Gehälter, Verſorgung im Alter, Verträge auf Jahre oder Lebenszeit. Zugleich iſt klar, daß der Unterſchied der großen Geſchäfte, welche eine erhebliche Zahl ſolcher Angeſtellten beſchäftigen, von Gemeinde- und Staatsbetrieben zwar nicht ganz verſchwindet, aber ſehr abnimmt. Der Schlendrian, die Neigung, bei feſtem Gehalt ſich nicht mehr zu ſehr anzuſtrengen, auch die großen Mißſtände wie Unterſchlagungen, Untreue aller Art, müſſen mit dieſem Syſtem ebenſo zunehmen, wie eine komplizierte Überwachung und Kontrolle. Die Koſten für Kontrolle (z. B. durch ein kompliziertes Buchungsſyſtem, das jede Unregelmäßigkeit raſch zu Tage bringt) ſind außerordentlich groß. Der Leiter einer unſerer größten Aktienbanken ſagte mir, ohne dieſe Kontrollen könnte ſeine Bank ſaſtfaſt mit der Hälfte des Perſonals auskommen. Auch darf nicht unterſchätzt werden, welche Summe von Intriguen, Reibungen, Konflikten, Patronage unfähiger Verwandter in jedes große Geſchäft durch die ſteigende Schwerfälligkeit des Beamtenapparates kommt, wie viel ſchwerer es hier iſt als im Staate mit ſeinen Prüfungen und ſeiner alten Tradition, gerecht, unparteiiſch, ſachgemäß die Beförderungen und Stellenbeſetzungen vorzunehmen.

Die großen techniſchen und geſchäftlichen Vorteile des Großbetriebes ſtehen ſo einer erheblichen Summe von Koſten und Schwierigkeiten gegenüber; ſie werden in gut geleiteten Geſchäften die Vorteile nicht erreichen, ſonſt rentierten dieſe nicht, ſonſt nähme der Großbetrieb nicht zu. Aber ſie ſind ein wichtiges Element der Entwickelung, ſie können an beſtimmten Punkten immer den Großbetrieb unmöglich machen.

ad 3. Die Frage der Arbeiterbehandlung im Großbetrieb können wir hier nicht erſchöpfen wollen. Auf die wichtigſten Einzelheiten des Arbeitsrechts und der ſocialen Reform kommen wir ohnedies im folgenden Buche. Aber die eine große principielle Frage haben wir hier kurz zu erledigen: warum iſt die patriarchaliſche Verfaſſung der Großinduſtrie zunächſt entſtanden, warum und wo wird ſie verſchwinden und durch eine andere erſetzt werden?

Als in der Zeit von 1770—1850 ſich der Großbetrieb in Weſteuropa verbreitete, ſich in der Hauptſache dabei freier, beſitzloſer Arbeiter bediente und ſie in freiem Arbeitsvertrag den Geſchäften angliederte, da konnte zunächſt ein anderes Verhältnis als das patriarchaliſche nicht leicht entſtehen. Das heißt, die meiſten Geſchäfte entſtanden in Anlehnung an die Familienwirtſchaft des Unternehmers; dieſer kannte kein anderes Herrſchaftsverhältnis gegenüber helfenden und dienenden Kräften als dasjenige, wie es der Hausvater gegen Geſinde, Lehrlinge, Geſellen und Knechte hatte. Die Arbeiter hatten kein Selbſtbewußtſein, in demütiger Unterordnung ſtanden ſie den Unternehmern gegenüber. Auch die Geſetzgebung und Verwaltung kannte kein anderes Verhältnis. Für die meiſten Arbeiter jener Tage war eine gewiſſe Bevormundung und Leitung durch die Unternehmer angezeigt; und ſo lange die Geſchäfte klein, die Arbeiter aus der Gegend, als Nachbarn und Gemeindegenoſſen dem Unternehmer bekannt waren, entſprach eine patriarchaliſche Behandlung den Verhältniſſen. Das wurde aber anders, als die Geſchäfte größer, Arbeiter von außen herangezogen wurden, als die Beſchäftigung von älteren, verheirateten Arbeitern zunahm, als die Wohnungen der Arbeiter ſich räumlich meiſt weiter von den Arbeitsſtätten entfernten, die menſchlichen und Nachbarbeziehungen zwiſchen dem Arbeitgeber und ſeiner Familie einerſeits, den Arbeitern und deren Familien andererſeits ſeltener und loſer wurden. Der bewegliche Arbeitsmarkt, die Freizügigkeit, bald auch die Lohnkämpfe, die Sitte, rückſichtslos überflüſſige Arbeitskräfte zu entlaſſen, erzeugten in ſteigendem Maße die Auflöſung der alten menſchlichen Beziehungen zwiſchen Arbeitgeber und -nehmer, zumal in den Groß- und Fabrikſtädten. Das patriarchaliſche Verhältnis wurde durch das reine geſchäftliche Vertragsverhältnis abgelöſt. Die ſympathiſchen Gefühle in der oberen Schicht, die der hingebenden Treue und Unterordnung in der unteren wurden ſeltener. Die Härte der Disciplin mußte mit der Größe der Geſchäfte wachſen und zerſtörte die alten Beziehungen. Andererſeits wuchs das Selbſtbewußtſein der Arbeiter mit der Schulbildung, mit dem Vereinsrecht und der Vereinsbildung, dem Wahlrecht, der ganzen politiſch-liberalen und radikalen Atmoſphäre der Zeit; Gefühle der Bitterkeit über geringen Lohn und demütigende Behandlung entſtanden in breiten Schichten des Arbeiterſtandes. Die Arbeiter wollten keine Wohlthaten mehr, ſondern ihr gutes Recht, das ſie in beſſerem Lohn, kürzerer Arbeitszeit, in ihrer Organiſation, in ihrem Mitreden beim Arbeitsvertrag ſahen. Betonte man ihnen gegenüber die Vorzüge des patriarchaliſchen Syſtems, erklärte man gar, der Unternehmer habe in der Fabrik dasſelbe Hausrecht, wie der Familienvater im Hauſe, ſo fanden die Arbeiter nicht mit Unrecht, daß die Zeiten ſich geändert, daß eine Fabrik mit 1000 Arbeitern keine Familienſtube ſei, daß für viele Arbeitgeber das Lob des patriarchaliſchen Syſtems nur eine unwahre Phraſe ſei.

Immer werden auch heute alle kleinen Geſchäfte gewiſſe patriarchaliſche Züge behalten, weil ſie in der Natur der Sache liegen, wenn Menſchen im engſten Kreiſe ſich täglich menſchlich berühren. Und auch aus den großen Unternehmungen wird das Syſtem nicht ganz verſchwinden. Auf dem platten Lande, auf jedem iſoliert liegenden Gutshof, im Gebirge, auf allen einſam liegenden Großbetrieben, überall, wo ſehr hoch ſtehende, edle und humane Unternehmer einer wenig entwickelten Arbeiterſchaft gegenüber ſtehen, wo Arbeitgeber und Arbeiter noch Nachbarn ſind, ſich genau perſönlich kennen, in einem kleinen Gemeindeverband durch die Aufgaben der Kirche, Schule, Armen- und Krankenpflege täglich menſchlich zuſammengeführt werden, da wird auch heute viel von der patriarchaliſchen Verfaſſung des Großbetriebes ſich erhalten, da wird eine andere Verfaſſung gar nicht möglich ſein, da wird das patriarchaliſche Syſtem gut wirken, d. h. die Arbeiter moraliſch, intellektuell, techniſch und wirtſchaftlich heben und erziehen, das Zuſammenarbeiten von beiden ſocialen Schichten fördern und erleichtern.

Wo aber dieſe Bedingungen verſchwunden ſind oder nie vorhanden waren, wie in den meiſten Induſtriegegenden und in den großen Städten, wo das demokratiſche Selbſtbewußtſein der Arbeiter durch geiſtige und wirtſchaftliche Hebung geſtiegen iſt, wo die Unternehmer vornehme Kavaliere geworden ſind, welche dem Sport leben, Rennſtälle halten, den größern Teil des Jahres in der Hauptſtadt oder an der Riviera leben, da muß es verſchwinden, da müſſen andere rechtliche Beziehungen entſtehen, andere pſychologiſche Faktoren in Thätigkeit treten.

Die Verfaſſung des Großbetriebes, die nun entſteht, iſt mit dem Schlagwort des freien Arbeitsvertrages und der privatrechtlichen Gleichheit der Kontrahenten freilich noch nicht charakteriſiert. Ebenſo wenig iſt die Verweiſung auf den ſocialen Kampf zwiſchen Unternehmer und Arbeiter, ſo wenig ſich dieſer vermeiden läßt, mehr als ein Verlegenheitstroſt; denn es fragt ſich eben, zu was man durch den Kampf komme. Und die ſocialdemakratiſche Hoffnung, daß die Arbeiter ſiegen, die Unternehmer beherrſchen oder beſeitigen, alle Großbetriebe ſich in ſocialiſtiſche oder ſtaatliche Organiſationen verwandeln werden, iſt eine pſychologiſche Utopie. Es handelt ſich darum, welche ſociale und rechtliche Ordnung die Großbetriebe unter der Vorausſetzung der heutigen wenn auch gemilderten Klaſſengegenſätze erhalten werden, alſo unter der Vorausſetzung, daß die höhere Klaſſe im ganzen die techniſche und kaufmänniſche Leitung, die untere die ausführende Arbeit behalte, daß eine herrſchaftliche Organiſation vorherrſchend bleibe, und das Eigentum der Beſitzenden in der Form des Privat- oder Aktienkapitals nicht ver- ſchwinde, höchſtens auf eine größere Zahl von Intereſſenten ſich verteile.

Wer davon ausgeht, daß mit dieſen Vorausſetzungen in den nächſten Generationen zu rechnen ſei, aber zugleich die Schattenſeiten und Gefahren der jetzigen Großbetriebsverfaſſung einſieht, der wird bei näherer Prüfung zu dem Schluſſe kommen, daß nicht alles ſo bleiben kann, wie es iſt, daß eine neue Art der Verfaſſung kommen müſſe, wenn auch die bisherige Geſtaltung ihm begreiflich erſcheint.

Die Unternehmer der erſten Generation, welche die Großbetriebe unter unſäglichen Schwierigkeiten, im heftigen Konkurrenzkampf gründeten, auf dem geſetzlichen Boden einer einſeitigen Freiheitslehre die bisher ungeſchulten Maſſen als Arbeiter in die Fabrik zogen und für die dortigen Aufgaben disciplinierten, konnten dies Ziel nur erreichen, die neue Technik und die neuen Abſatzwege nur organiſieren durch die außerordentliche Übermacht, welche ihnen Intelligenz, kaufmänniſche Gewandtheit und großer Beſitz gaben, durch die weitgehende herrſchaftliche Autorität, welche ſie über die unorganiſierten, beſitzloſen Arbeiter durch die Fabrikdisciplin und das beliebige Entlaſſungsrecht übten. Man könnte ſagen, die rückſichtsloſe Geſchäftsenergie habe ſo einen geſchäftlichen Neubau der Volkswirtſchaft vollzogen, techniſch und kaufmänniſch dabei das Höchſte geleiſtet, aber auch durch Überſpannung der Konkurrenz und Gewinnſucht viel Unheil geſtiftet und durch die Nichtrückſichtnahme auf Leben und Geſundheit, Bildung und Familienintereſſen der Arbeiter, durch die übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit, durch übermäßige Frauen- und Kinderarbeit, durch Lohndruck und Ausbeutung der unteren Klaſſen in die moderne, private, rein auf den Gewinn arbeitende Unternehmung Keime der Reibung und des Kampfes gelegt, die nach und nach zu einer Umgeſtaltung und Reform führen müſſen.

Die Reform hat in erſter Linie davon auszugehen, daß die großen Betriebe nicht mehr unter demſelben Recht ſtehen können wie die Hauswirtſchaft, daß ſie mehr und mehr der Gegenſtand des öffentlichen Intereſſes ſind. Von ihrer Verfaſſung und Einrichtung hängt das wirtſchaftliche und moraliſche Wohl des Ortes, der Gegend, der Geſellſchaft ab. Sie gleichen Gemeinden, ja teilweiſe kleinen Staaten eher als Familien; wo 1000—40000 Perſonen in einem Großbetrieb arbeiten, handelt es ſich direkt um die Exiſtenz von 5000—200000 Menſchen, indirekt um noch viel mehr. Sie ſind, auch in privaten Händen, dauernde Anſtalten mit halb öffentlichem Charakter; ſie beherrſchen das Leben, das Gedeihen, die Exiſtenz ganzer Gegenden und Provinzen, ſie beeinfluſſen oft ſogar die Staatsgewalt. Ihre Organiſation hat durch die neue Form des Genoſſenſchafts- und Geſellſchaftsrechts, wovon wir gleich eingehender reden, durch die ganze ſtaatliche Fabrik-, Bergwerks-, Arbeiterſchutzgeſetzgebung und die daran ſich knüpfende ſtaatliche Aufſicht, durch die Fortbildung des Arbeitsvertrags, durch die feinere Ausbildung der Lohnzahlungsformen einen gemeindeartigen Charakter erhalten. Die Entſtehung von Arbeiterausſchüſſen und Älteſtenkollegien in den Großbetrieben zum Zweck der Verhandlung mit den Unternehmern über die Arbeitsordnung, die Lohnform, die Hülfskaſſen und anderes, zur Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen, zur Beaufſichtigung und Erziehung der jungen Arbeiter, hat beſcheiden die Anfänge einer Arbeitervertretung in den Großbetrieben geſchaffen. Die Entſtehung der Gewerk- und Fachvereine hat natürlich zunächſt vielfach die ſocialen Kämpfe geſteigert und wird bis heute von den Vertretern des patriarchaliſchen Syſtems nur als eine Hinderung der Autorität angeſehen. Sie kann es gewiß ſein. Aber bei richtiger Leitung der Vereine und richtiger Verhandlung mit ihnen können ſie, wie die daran ſich knüpfenden Einigungsämter und Schiedsgerichte, eine Stärkung der Ordnung und Autorität und das beſte Hülfsmittel werden, den Frieden wieder herzuſtellen.

Gewiß liegt der Hauptteil dieſer großen Aufgaben noch in der Zukunft. Wir ſtehen mitten inne in dem Ringen nach den neuen beſſeren, aber auch viel komplizierteren Formen des Großbetriebes. Wir werden ſie nur erhalten, wenn die leitenden und die ausführenden Kräfte mehr und mehr auf einen höheren intellektuellen und moraliſchen Standpunkt ſich ſtellen, in ihren geſamten Eigenſchaften ſich heben, wenn ſie fähig werden, neben den Intereſſengegenſätzen die gemeinſamen Ziele zu ſuchen und zu verfolgen.

Aber unmöglich iſt hier nicht, was in der Gemeinde und im Staate möglich war: eine friedliche konſtitutionelle Verfaſſung, wobei jeder Teil in ſeiner Sphäre gewiſſe Rechte ausübt und Pflichten erfüllt.

144. Die offenen Handels- und die Aktiengeſellſchaften. Wir haben geſehen, daß an die Stelle der Einzelunternehmer heute in großer Zahl Kollektivperſönlichkeiten treten: Staat und Gemeinde, Innungen und Vereine, Korporationen der verſchiedenſten Art, vor allem aber die kaufmänniſchen Geſellſchaften und die neueren Genoſſenſchaften, nebſt den höheren Zuſammenfaſſungen und Verbänden beider, die Kartelle und Centralgenoſſenſchaften kommen da in Betracht. Von dieſen letzteren Formen haben wir hier noch zu reden. Ihre raſche und großartige Entwickelung ſeit den letzten 50 Jahren ſcheint der ganzen Volkswirtſchaft und ſpeciell dem Charakter des Unternehmungsweſens eine andere Geſtalt und Farbe zu geben.

Alle dieſe neueren Geſellſchaften und Genoſſenſchaften haben gewiſſe gemeinſame Wurzeln und Züge. Sie knüpfen teils an ſehr alte ſippen- und familienartige Verbindungen an, teils ſind ſie das Ergebnis neuerer Geſchäfts- und Kreditgepflogenheiten und Inſtitutionen. Sie ruhen auf praktiſch wirtſchaftlichen Bedürfniſſen, aber ihre Geſtalt iſt im einzelnen von den nach Zeit und Land verſchiedenen Rechtsſitten und Geſetzen beſtimmt. Pſychologiſch ſetzen ſie die Entwickelung des modernen Erwerbstriebes und kaufmänniſcher Gewinnabſichten ſowie die Gewohnheiten der Geldwirtſchaft voraus; aber das Charakteriſtiſche für ſie iſt die Verbindung dieſer Motive und Strebungen mit höheren Gefühlen, mit Pflichttreue und Hingebung an engere oder weitere Kreiſe. — Wir betrachten zunächſt das kaufmänniſche Geſellſchaftsweſen und zwar deren wichtigſte Formen, die offene Handelsgeſellſchaft und die Aktiengeſellſchaft. Die unwichtigeren Formen, wie die Kommanditgeſellſchaft, die neuen deutſchen Geſellſchaften mit beſchränkter Haftung müſſen wir ebenſo übergehen, wie wir ſelbſtverſtändlich auf die Einzelheiten der Geſetzgebung der verſchiedenen Länder nicht eingehen können.

In den antiken Staaten haben wahrſcheinlich zeitweiſe Bildungen dieſer Art ſich auch in reicher Fülle entwickelt, aber ſie ſind unter dem Druck der zügelloſen egoiſtiſchen Gewinnſucht, der Sklavenwirtſchaft, der ſpäteren großen fiskaliſchen Betriebe — abgeſehen von den zu halb öffentlichen Korporationen gewordenen Steuer- und Domänenpachtgeſellſchaften raſch — verkümmert und zurückgetreten; das ſpätrömiſche Recht kennt eigentlich nur die Gelegenheitsgeſellſchaft für einzelne Spekulationen. Viel reicher hat in den mittelalterlichen und neueren Staaten die langſamere pſychologiſche und ſociale Entwickelung das Geſellſchaftsweſen ausgebildet.

Wir ſehen aus den uralten Fiſcher- und Schiffahrtsgenoſſenſchaften im Mittelmeer und in den nördlichen Meeren vom 11.—18. Jahrhundert das Inſtitut der Schiffspartnerſchaft ſich entwickeln; es bildete ſich als ein Societätsverhältnis zwiſchen einer kleinen Zahl von Perſonen; ſie gehören den beſitzenden, Handel und Schiffahrt treibenden Klaſſen der Seeſtädte an; mehrere ſich perſönlich nahe ſtehende und auf die Geſchäftsführung Einfluß habende Partner umgeben den an der Spitze ſtehenden Patron, der häufig Haupteigentümer des Schiffes iſt und es führt; die Anteile gelten als Kapitalanlage und ſind beliebt, weil ſie leicht veräußerlich ſind.

Aus der Familien- und Hausgemeinſchaft entwickelt ſich zuerſt ſichtbar in Italien vom 12.—14. Jahrhundert die Brot- und Arbeitsgemeinſchaft mehrerer Familienglieder, welche gemeinſam einen Handel oder ein Handwerk treiben; ſie wächſt aber im 14. und 15. Jahrhundert durch Vertrag und Eintragung der Socii in ein öffentliches Geſellſchaftsregiſter, durch die Ausbildung der Firma und des geſonderten Firmenregiſters über die Familiengemeinſchaft hinaus, nimmt andere Socii auf, wird ſo zum Kerne der offenen Handelsgeſellſchaft; dieſe verbreitet ſich dann vom 15.—18. Jahrhundert über ganz Europa.

Daneben ſpielt in den italieniſchen Geſchäftshäuſern des 14.—16. Jahrhunderts die Bezahlung der Handlungsgehülfen durch Gewinnanteile und das Kapitaldarlehen gegen Gewinnanteil eine große Rolle: Verhältniſſe, die ſchon frühe vorkamen, zur societas maris, der ſtillen und Kommanditgeſellſchaft führten und fähig waren, die blühenden Handelsgeſellſchaften des 15.—18. Jahrhunderts mit größeren Kapitalien und mit paſſenden Gehülfen zu verſehen. Nur auf dem Boden der ſtädtiſchen Kreditentwickelung jener Tage waren die beſten, meiſt befreundeten und verwandten Elemente des ſtädtiſch-kaufmänniſchen Patriciats fähig, die offenen Handelsgeſellſchaften, die Kommanditgeſellſchaften und die großen Compagnien des 17.—18. Jahrhunderts, die Vorläufer der Aktiengeſellſchaften, zu ſchaffen.

Die offene Handelsgeſellſchaft, wie ſie ſich im heutigen europäiſchen Rechte kon- ſolidiert und in neuerer Zeit immer weiter ausgedehnt hat, gedeiht auch heute noch am beſten in den Händen von Verwandten; ſie ſtellt den gemeinſamen Betrieb eines Geſchäftes durch mehrere gleichberechtigte Geſellſchafter unter voller Haft derſelben dar. Eine einheitliche Firma und ein vom Privatvermögen der Geſellſchafter getrenntes Geſellſchaftsvermögen ſtellt die Einheit nach außen in viel ſtärkerer Weiſe als einſt in der römiſchen societas her; Tod, Austritt, Bankerott eines Geſellſchafters endigt das Geſchäft nicht notwendig; meiſt ſetzen es die Erben fort; die innere Einheit iſt am beſten gewahrt, wenn die an ſich gleichberechtigten Socii doch einem, dem Vater, dem Älteſten oder Fähigſten ſich thatſächlich fügen. Die offene Handelsgeſellſchaft erhält die Geſchäfte durch Generationen, verſtärkt das Geſchäftskapital, verhindert Auszahlung an Miterben; ſie ſetzt an die Stelle des einen mehrere Leiter, die paſſend ſich in die Geſchäfte teilen können, während das Riſiko und der Erwerbstrieb doch ähnliche bleiben, wie im Privatgeſchäft mit einem Leiter. Immer iſt die Schlagfertigkeit und Energie der Leitung geringer; die inneren Reibungen bringen eine große Zahl der neugegründeten Handelsgeſellſchaften ſtets wieder zu raſcher Auflöſung. In Preußen waren in den achtziger Jahren von 102000 — 111000 ins Handelsregiſter eingetragenen Firmen etwa der vierte Teil, 21—25000 Handelsgeſellſchaften, von letzteren wurden jährlich 2300—3500 neu eingetragen, 1700—3100 gelöſcht. In Deutſchland zählte man 1882 51108, 1895 55239 offene Handelsgeſellſchaften, von welchen 32216 auf die Gewerbe mit 1,25 Mill. Perſonen, 22426 auf Handel und Verkehr mit 0,21 Mill. Perſonen kamen. Im Gebiete des Handels iſt dieſe Form des vergrößerten Leitungsapparates der Geſchäfte älter, verbreiteter, ſchon bei geringerer Zahl der beſchäftigten Perſonen angezeigt; eine offene Handelsgeſellſchaft umfaßt im ganzen hier 9—10, in den Gewerben 39—40 Perſonen; 1882 waren es 7 und 28.

Die Aktiengeſellſchaften ſind erwachſen aus der Geſchäftspraxis und den Privilegien der großen Compagnien des 17. und 18. Jahrhunderts. Dieſe waren teils im Anſchluß an die Sitten der älteren Handelsgeſellſchaften und Schiffspartnerſchaften entſtanden, teils hatten ſie anderen Einrichtungen einzelnes entnommen: ſo die Teilung eines großen Kapitals in viele kleinere, gleichgroße Anteile den älteren italieniſchen Staatsanleihen, den gleichzeitigen Betrieb großer Handelsgeſchäfte nach gemeinſamen Regeln und mit Unterſtützung gemeinſamer Einrichtungen denjenigen ſpäteren Handelsgilden, die man als regulierte Compagnien bezeichnet; wie wir ſchon erwähnten, waren das Genoſſenſchaften von Kaufleuten und Reedern, welche mit getrenntem Kapital und auf Rechnung der einzelnen, aber unter einheitlicher Leitung von Vorſtehern einen beſtimmten Zweig des Handels betrieben, ihre Gemeinſamkeit unter Umſtänden bis zur Zuſammenlegung ihrer Fonds ſteigerten und auf gemeinſame Gefahr ihre Geſchäfte machten. Viele der wirklichen Compagnien waren halb oder ganz Staatsanſtalten; einzelne führten nur eine Scheinexiſtenz als private Handels- oder Produktionsgeſchäfte, ſie waren in Wahrheit Staatsanleihen, wobei ein Gläubigerausſchuß die Verwaltung hatte. Faſt alle waren mit ſtaatlichen Vorrechten, viele mit Handelsmonopolen verſehen; die wichtigſten waren im Kolonialhandel erwachſen. Einzelne verfügten ſchon über ſehr große Kapitalien und ein Perſonal von 10—30000 Perſonen (Matroſen, Schiffsperſonal, kaufmänniſche Verwalter, Kolonialbeamte). Von den meiſten (55—100) iſt keine nähere Nachricht zu erhalten. Sie wurden im 17. Jahrhundert ebenſo von Praxis und Theorie als das wichtigſte Mittel, Handel und Induſtrie emporzubringen, gerühmt, wie von 1750 an von der individualiſtiſchen Tagesmeinung verurteilt: die Mißbräuche der Beamten, die Unterſchlagungen, die teure Wirtſchaft des großen Apparates hatte 1700—1800 viele bis zum Bankerott gebracht. Von Savary bis zu A. Smith und Büſch hören wir nur Verurteilungen des Syſtems; die franzöſiſche Revolution verbietet 1793 alle Aktiengeſellſchaften; Büſch ſchließt ſich dem Ausſpruch eines Hamburger Kaufmanns an: „Cumpani is Lumperi“. Die individualiſtiſche Aufklärung kann ſich nicht denken, daß eine Geſellſchaft von Kapitaliſten die richtigen Leiter finde: den Direktoren, ſagt Smith, fehlt Fleiß, Umſicht, Fähigkeit, den Beamten die Ehrlichkeit; beide verwalten ja fremdes, nicht eigenes Vermögen; ſie wirtſchaften leichtſinnig, wie die Kammerdiener reicher Leute. Die Lähmung des Wirtſchaftslebens durch die Kriegszeit und die lange nachfolgende Erholungszeit bis gegen 1830—40 ſchien ſolchen Stimmen recht zu geben. Erſt von 1830—60 begann das Bedürfnis nach großen dauernden lebensfähigen Geſchäftsanſtalten mit rieſenhaften Kapitalien wieder ſich geltend zu machen: die neue Technik, die neuen Verkehrs- und Krediteinrichtungen drängten dahin, ein neuer Aufſchwung kam in das Aktiengeſellſchaftsweſen.

Die Geſetzgebung der meiſten Staaten verſuchte in wiederholten Anläufen, die neuen Bildungen einem gleichmäßigen Rechte zu unterwerfen, die beſchränkte Haft der Aktie einerſeits, die Entſtehung und die Pflichten der Organe der Geſellſchaft andererſeits zu normieren, die Geſellſchaften einer gewiſſen Öffentlichkeit zu unterwerfen, z. B. dem Zwange, ihre Geſellſchaftsberichte wahrheitsgetreu zu publizieren, ſich anzumelden und in ein öffentliches Regiſter eintragen zu laſſen. Die älteren Geſetze knüpften die Entſtehung meiſt noch an eine ſtaatliche Konzeſſion; doch ließ man dieſe 1844—85 in den meiſten Staaten fallen; ähnlich die laufende Aufſicht durch Staatsbeamte. Nur für gewiſſe Arten, z. B. Eiſenbahnen, Notenbanken, Verſicherungsgeſellſchaften u. ſ. w. behielt man meiſt ſtaatliche Konzeſſion und Aufſicht bei. Die Freigebung ſuchte man durch ver- ſtärkte Publizität und geſteigerte geſetzliche Normativbeſtimmungen über die Begründung der Geſellſchaften, die Verantwortlichkeit der Gründer, der Vorſtände und Beamten zu erſetzen.

Teils mit dem Wechſel der Geſetzgebung, teils mit den geſchäftlichen Aufſchwungsperioden hing die ſteigende Ausbreitung der Aktiengeſellſchaften zuſammen. Nach den Mißbräuchen in den Epochen des geſchäftlichen Schwindels angeklagt und diskreditiert, zeitweiſe abnehmend oder ſtillſtehend, haben ſie immer bald wieder zugenommen. Unſere heutige Großinduſtrie, unſere großen Verkehrs- und Kreditanſtalten ſind ohne die Aktiengeſellſchaft nicht zu denken. Was ſtellen ſie nun dar?

Die heutigen Aktiengeſellſchaften ſind von privaten Perſonen gegründete und verwaltete Vereine mit juriſtiſcher Perſönlichkeit, welche in der Weiſe feſte gleiche Kapitalbeiträge zu einem beſtimmten, genau fixierten Geſchäftszwecke zuſammenlegen, daß die Mitglieder nur mit dieſen haften, ſie aber auch während des Beſtehens nicht zurückziehen dürfen, daß Gewinn und Verluſt auf dieſe Beiträge verteilt wird, und daß die Geſchäftsleitung durch Majoritätsbeſchlüſſe und Wahl von Vorſtänden nach dem Maß- ſtab der Beiträge herbeigeführt wird. Die über dieſe Beiträge ausgeſtellten Urkunden heißen Aktien, ſie lauten meiſt auf den Inhaber, ſind ſo leicht verkäuflich. Die Gleichheit des Aktienbetrages ſchließt nicht aus, daß einzelne Mitglieder ſehr viele, andere ſehr wenige oder nur eine Aktie haben. Meiſt gedeihen die Aktiengeſellſchaften am beſten, deren Hauptaktienſtamm in wenigen geſchäftskundigen Händen iſt; wie überhaupt thatſächlich das gleiche Recht jeder Aktie nur eine juriſtiſche Fiktion darſtellt; faſt überall handelt es ſich um die Verbindung zwei ganz verſchiedener Gruppen von Aktionären: einerſeits um die geſchäftsunkundigen Privatleute, die in der Aktie nur die Kapitalanlage ſehen, und andererſeits um die geſchäftskundigen Aktionäre, welche die Initiative bei der Begründung hatten, die Geſellſchaft und das Geſchäft beherrſchen und leiten. Die Aktiengeſellſchaft hat ihre Wurzel im privaten Geſchäftsleben; einzelne durch Wahl berufene Geſchäftsleute führen als Aufſichtsräte und Direktoren die Verwaltung in ähnlicher Weiſe wie private Geſchäfte. Aber die Größe ihrer Zwecke, ihres Kapitals, ihrer dauernden Anlagen, ihr großes Perſonal, ihre Tauſende von Arbeitern, oft ihre monopolartige Stellung geben der Aktiengeſellſchaft, jedenfalls der größeren, thatſächlich eine halböffentliche Stellung, eine Bedeutung, wie ſie ſonſt nur eine große Stadt- oder Kreisverwaltung haben kann. Wie können dem ihre Organe gerecht werden?

Die jährlich einmal berufene, ein bis zwei Stunden tagende Generalverſammlung der Aktionäre hat das wichtige Recht, den Aufſichtsrat und eventuell auch den Vor- ſtand zu wählen, die Rechnung zu prüfen, die Gewinnverteilung zu genehmigen. Außer in beſonderen Fällen erſcheinen aber die Aktionäre nicht; auch wenn ſie erſcheinen, beſtehen ſie aus Kapitaliſten, die ſich nicht kennen, die verſchiedenen Berufen, Orten, Staaten angehören. Die meiſten Generalverſammlungen ſind, ſo lange die Geſchäfte gut gehen, ſchlecht beſuchte Komödien, die von den Leitern der Form wegen raſch abgeſpielt werden. Aber die Generalverſammlung iſt nötig, um eventuell eine ſchlechte Leitung zu ſtürzen, Mißbräuche zur Sprache zu bringen, eine Minoritat der Aktionäre in eine Majorität zu verwandeln. Sie iſt das Organ der Stimmungsausgleichung zwiſchen den leitenden Perſönlichkeiten und den rentenbeziehenden Kapitaliſten.

Der Schwerpunkt jeder Aktiengeſellſchaft kann nur in einer kleinen Zahl leitender Perſönlichkeiten liegen; ſie gliedern ſich meiſt a) in den Vorſtand, der aus einem oder mehreren Direktoren beſteht und mit Hülfe von Beamten die laufenden Geſchäfte führt, b) in den Aufſichtsrat, welcher meiſt den Vorſtand wählt, ſich häufig verſammelt, die wichtigſten Fragen mit dem Vorſtande entſcheidet und den letzteren kontrollieren ſoll. Alles Gedeihen und alle Blüte der Aktiengeſellſchaften hängt davon ab, daß in dieſen Organen die rechten Leute ſitzen, d. h. Leute mit ſo viel Geſchäftskenntnis, Energie, Intereſſe zur Sache und Ehrlichkeit, daß ſie mit Geſchick, Hingebung und Treue für die Geſellſchaft arbeiten. Sie müſſen teils gut bezahlt, teils durch großen Aktienbeſitz intereſſiert ſein; ihre Pflichten müſſen privat- und ſtrafrechtlich, durch Inſtruktionen richtig beſtimmt ſein. Sie und die wachſende Zahl der Beamten müſſen fähig ſein, gute Geſchäfte, techniſche Fortſchritte, organiſatoriſche und kaufmänniſche Verbeſſerungen durchzuführen und doch zugleich ſich als Verwalter fremden Vermögens, wie der Rechtsanwalt, der Vormund, der Konkursverwalter, der Staatsbeamte zu fühlen. Es handelt ſich um das ſittliche und pädagogiſche Problem, ob es möglich ſei, Leute zu finden und zu erziehen, welche Ehrlichkeit und Uneigennützigkeit mit Energie, Geſchäftsklugheit, Organi- ſations- und Spekulationstalent verbinden.

Das Problem iſt deshalb ſo ſchwierig zu löſen, weil von der Gründung an für dieſe Kreiſe die Möglichkeit vorhanden iſt, mit kleinen Unredlichkeiten oder gar nur mit formal unantaſtbaren Schlauheiten große Gewinne zu machen. Man gründet Geſell- ſchaften, nur um die Aktien mit Agio zu verkaufen, um eigene Kapitalien und Geſchäfte der Aktiengeſellſchaft hoch anzurechnen; man übernimmt die Leitung, um ſich regelmäßigen einträglichen Abſatz oder billigen Kredit oder ſonſt Vorteile der Art zu verſchaffen, um eine Patronage für Verwandte auszuüben, um Aufſichtsratstantiemen ohne viel Arbeit einzuſtreichen, die Miniſtergehalte überſteigen.

Aber trotz alledem bleibt es wahr, daß ſeit den Tagen der großen älteren Compagnien es gut geleitete Aktiengeſellſchaften gab; es waren die, in welchen die ſogenannten Hauptparticipanten, die großen und reichen Kaufleute, Reeder, Bankiers, welche die Aktiengeſellſchaft gegründet hatten, auch dauernd den größeren Teil des Kapitals und die Haupſtellen in der Leitung behielten, ſich verantwortlich fühlten. Seit die Gründung von Aktiengeſellſchaften arbeitsteilig ein Hauptgeſchäft beſtimmter großer Banken geworden iſt, erſcheint es als deren Pflicht und Ehre, für gute und pflichttreue Direktoren zu ſorgen, einen leitenden nndund kontrollierenden Einfluß zu behalten. Viel kann auch eine geſunde kaufmänniſche Preſſe und die ganze Öffentlichkeit, eine richtig geleitete Börſenſpekulation thun, welche die Aktien je nach der Qualität der guten oder ſchlechten Leitung wertet, ſowie eine Staatsverwaltung und Rechtſprechung, welche die Mißſtände bekämpft und beſtraft. Im ganzen wird man immer ſagen können: ſo ſehr die Aktiengeſellſchaften den Reiz zur Spekulation und Agiotage ſteigerten, große Mißbräuche in der Gründung und Verwaltung ermöglichten, ſo iſt es doch nach und nach gelungen, anſtändige und reelle Gepflogenheiten in den beſſeren Geſellſchaften zum Siege zu bringen, durch ehrliche Direktoren und Aufſichtsräte, die zugleich Hauptteilhaber und große Geſchäftstalente waren, die ganze Inſtitution zu legitimieren.

Und ſo groß die Schattenſeiten auch heute noch ſein mögen, die Vorteile für die Volkswirtſchaft zeigten ſich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt ſtärker. Sie liegen in dem großen Kapital und Kredit, welche nie von privaten Einzelunternehmern ſo zu beſchaffen ſind, in der ewigen Dauer der Anſtalten, in der ganz ſelbſtändigen Organiſation, in der Fähigkeit, die größten Talente zu gewinnen, die neueſte und beſte Technik anzuwenden, in der Belebung des Unternehmungsgeiſtes, in der Teilung des Riſikos, in der Heranziehung des kleinen Kapitals zu den Gewinnen des großen. Die Aktiengeſellſchaften haben ein neues, gewiſſermaßen höheres Element in das Getriebe der Volkswirtſchaft eingeführt; die große Unternehmung in der Hand von Vertrauensmännern und Beamten nähert ſich der Gemeinde- und Staatsverwaltung; ſie erhält den Charakter einer öffentlichen Anſtalt, ihre Leiter werden ſich allgemeiner Pflichten gegen die Geſamtheit mehr und mehr bewußt, ſie behandeln häufig ihre Arbeiter beſſer als Privatunternehmer, erheben die tüchtigſten zu Beamten. Und wenn die Form zunächſt am beſten paßte auf Geſchäfte mit mechaniſch gleichmäßigem Betrieb, an die ſich ſchon allgemeine Intereſſen knüpften, ſo zeigt doch die neueſte Entwickelung ihre Ausdehnung auf alle möglichen Handels-, Verkehrs- und Induſtriegeſchäfte. Wo Staat und Kommune einen Teil des Kapitals beſitzen oder die Ernennung der wichtigſten Direktoren und Beamten ſich vorbehalten oder indirekt beherrſchen, da werden die Aktiengeſellſchaften vollends ein Mittelding zwiſchen öffentlicher, gemeinnütziger Verwaltung und Privatgeſchäft. Bei Staatsbanken, Eiſenbahnen und ſonſt hat ſich dieſe gemiſchte Organiſationsform ausgezeichnet bewährt.

Eine gute, vollſtändige Statiſtik der Aktiengeſellſchaften giebt es nicht; aber doch ſo zuverläſſige Nachrichten, daß wir ihre allgemeine Zunahme und ebenſo den großen jährlichen Wechſel in ihrer Gründung, das raſche Verſchwinden zahlreicher Neugründungen überſehen können.

In Großbritannien und Irland zählte man Neugründungen: 1844 119, 1845 1520, 1848 123, 1852 464, 1865 1001, 1868 443, 1873 1207, 1878 836, 1886 1809; von 31951 in den Jahren 1844—86 gegründeten Geſellſchaften beſtanden 1886 noch 9471. Im Jahre 1884 zählte man 8692 mit 475, 1895 19430 mit 1062 Mill. ₤ Kapital. Im Jahre 1885 hatte R. Giffen das ganze Volksvermögen auf 10037 Mill. ₤ geſchätzt; eine Annahme von 1887 geht dahin, ein Drittel des in der Induſtrie angelegten Kapitals gehöre ſchon der Aktienform an. In Frankreich wurden 1840—65 jährlich nicht über 1 — 3 Dutzend Aktiengeſellſchaften errichtet, ſeither ſchwanken die Zahlen zwiſchen 300 und 1000.

Im preußiſchen Staate entſtanden je in dem ganzen Zeitraume 1801—25 16, 1826—50 102, 1851—70 295, 1870—74 857, 1876—83 1620; die Zahl der für Deutſchland im „Ökonomiſt“ nachgewieſenen Aktiengeſellſchaften war im Gründerjahre 1872 479, ging 1876—79 auf 42—45 zurück, ſtieg dann wieder bis 1883 auf 192, war 1885 wieder bloß 70, 1889 360, 1894 92 und ſtieg ſeither wieder dauernd; die Schwankungen entſprechen den Konjunkturen; das jährlich neu aufgelegte Aktienkapital ſchwankte in den letzten 20 Jahren zwiſchen 56 und 800—1000 Mill. Mark. Für das Jahr 1883 ſchätzt der „Ökonomiſt“ die beſtehenden deutſchen Geſellſchaften auf 1311 mit faſt 4 Milliarden Kapital, für 1890 auf faſt 3000 mit 5,6 Milliarden; heute dürften es 4 bis 5000 mit 8—10 Milliarden ſein. Wenn das deutſche Volksvermögen 175—200 Milliarden Mark beträgt, ſo wären das etwa 5 %; es wären 10 %, die doppelte Zahl, wenn die ſämtlichen Eiſenbahnen in Aktienhänden wären. Die öſterreichiſchen Geſellſchaften giebt Juraſchek für 1866 auf 137 mit 689 Mill. fl., für 1893 auf 465 mit 1597 Mill. fl. an. Die deutſche Gewerbeſtatiſtik zählt 1895 über 6000 einzelne Betriebe (nicht Unternehmungen) von Aktien-, Aktienkommanditgeſellſchaften und Geſellſchaften mit beſchränkter Haftung (darunter 4749 Aktienbetriebe) mit 0,9 Mill. Perſonen, alſo auf einen Betrieb 150 Perſonen. Über je 200 Perſonen beſchäftigten nur 3331 deutſche Gewerbebetriebe überhaupt. Es iſt ſehr wahrſcheinlich, daß dieſe großen Betriebe mit über 200 Perſonen überwiegend einer dieſer drei verwandten Rechtsformen angehörten, in erſter Linie Aktiengeſellſchaften waren.

145. Die neueren wirtſchaftlichen Genoſſenſchaften. Während die Handelsgeſellſchaften die Formen darſtellen, in welchen ſich die höheren handel- und gewerbetreibenden Klaſſen das mit gemeinſamen Beſitz verbundene Zuſammenwirken mehrerer an der Spitze der großen Unternehmungen geſchaffen haben, ſehen wir in den neueren Genoſſenſchaften die Formen, in welchen die mittleren und unteren Klaſſen, die Arbeiter, Handwerker, Bauern und Landwirte, ſich zu gemeinſamen Unternehmungen zuſammenfanden. Es iſt ein überaus merkwürdiges, unſer volkswirtſchaftliches Leben und Treiben gewiſſermaßen auf einen anderen Boden ſtellendes Princip, was hier ſich durchringt. Freilich ſchon in der offenen Handels- und in der Aktiengeſellſchaft iſt es nicht der egoiſtiſche Erwerbstrieb allein, der die Betriebe beherrſcht und ermöglicht, aber doch hat er noch eine überwiegende Bedeutung. Die Genoſſenſchaft will auch geſchäftsmäßig verfahren und kaufmänniſch erziehen, aber ſie will ſtets zugleich auf brüderlichem Geiſte beruhen, ihre pſychologiſchen und ſittlichen Elemente ſind um ein gutes Stück andere als dort. Sie erwuchs in den Kreiſen der Geſellſchaft, in welchen der moderne Erwerbstrieb noch nicht ſeine volle Ausbildung erhalten, die noch ſtärker von lebendigen Gemeinſchaftsgefühlen beherrſcht waren. Sie entſtand in den Kreiſen, die von der modernen Wirtſchaftsentwickelung bedroht waren. Die alten Mittelſtände in Stadt und Land ſahen ſich in die Notwendigkeit verſetzt, entweder in den alten Betriebsformen unterzugehen oder ſich techniſch und kaufmänniſch zu vervollkommnen und dabei ſich genoſſenſchaftlich zu ſammeln. Die bereits zum Lohnarbeiter Herabgedrückten waren dem Waren- und Wohnungswucher, dem Lohndrucke, der Ausbeutung ausgeſetzt. Mit dem Siege der Geld- und Kreditwirtſchaft, der neuen Technik begann in dieſen Kreiſen ein lebendiges Vereinsweſen zu erblühen, das zur Vorſchule für das Genoſſenſchaftsweſen wurde. Ideale Apoſtel der Selbſthülfe und des genoſſenſchaftlichen Geiſtes, wie Schulze und Raiffeiſen, ganze und halbe Socialiſten, wie R. Owen und Buchez, chriſtliche Socialiſten, wie Maurice, Ludlow, Holyoake, V. A. Huber, ſtellten ſich an die Spitze von kräftigen Agitationen, die eine Reform aller menſchlichen Motive, wie aller volkswirtſchaftlichen Organiſation erhofften. Von dieſen Idealen wurde nur ein Teil erreicht, und konnte es nur ein Teil. Die Welt ließ ſich nicht plötzlich ändern. Das Geſchäftsleben läßt ſich nicht bloß auf ideale Antriebe gründen. Auch die ſogenannte „Selbſthülfe“ konnte nur den Sinn haben, daß die Betreffenden ſich nicht rein von oben organiſieren und leiten ließen, daß ſie mit männlicher Aktivität, wenn auch unter den Impulſen aus höheren Kreiſen, ſelbſt Hand anlegten. Zu den idealiſtiſchen Strömungen der hochherzigen Brüderlichkeit, die die Bewegung belebten, kam das erwachende Standes- und Klaſſenbewußtſein, die radikale Entrüſtung über die Mißbräuche des Beſtehenden und ebenſo die Hoffnung auf Gewinn und Dividende, auf beſſere und billigere Waren, auf beſſeren Abſatz, erleichterten Verdienſt. Es geht nirgends in der Welt ohne die Miſchung höherer und niederer Motive. Es kommt nur darauf an, die Miſchung zu finden, welche die Menſchen nicht bloß wirtſchaftlich, ſondern auch moraliſch und geſell- ſchaftlich vorwärts bringt und treibt.

Die teilweiſe ſchon 1820—50 verſuchten, 1850—70 in England und Deutſchland, 1870—1900 in allen wichtigeren Kulturſtaaten zu Hunderten und Tauſenden entſtandenen wirtſchaftlichen Genoſſenſchaften (sociétés cooperatives, provident and industrial societies) ſind Vereine überwiegend lokalen Charakters, deren Mitglieder zuerſt weſentlich den unteren und mittleren Klaſſen angehörten; ſie ſchießen meiſt in kleinen Teilzahlungen, oft mit Hülfe des Sparzwanges ein kleines Kapital zuſammen und begründen gemeinſame Geſchäfte zur Förderung ihres Erwerbes und ihrer Wirtſchaft; weder das Kapital, noch die Mitgliederzahl iſt geſchloſſen wie bei der Aktiengeſellſchaft: der Schwerpunkt der Vereinigung liegt nicht, wie bei jener, im Kapital, ſondern in der perſönlichen Vereinigung; ſie faßt nicht 2—5 Geſellſchafter zu einem Geſchäft zuſammen, wie in der offenen Handelsgeſellſchaft, ſondern Dutzende, oft Hunderte; ein gewählter Ausſchuß, ein Vorſtand führt die Geſchäfte, nicht die Geſamtheit der Genoſſen, welche ihre Rechte ausſchließlich in der Generalverſammlung ausübt.

Die Zwecke der Genoſſenſchaften ſind nun im einzelnen ebenſo verſchieden wie die Zahl der Mitglieder und das Maß der Beteiligung, das die Genoſſen ihnen widmen. Der Konſumverein iſt ein genoſſenſchaftliches Detailverkaufsgeſchäft, das an die Mitglieder gute, unverfälſchte, preiswerte Waren verkaufen, ſie teilweiſe auch ſelbſt herſtellen, einen Gewinn erzielen will, der an die Mitglieder meiſt nach dem Maße ihrer Einkäufe verteilt wird. Die Vorſchuß- und Darlehnskaſſen, weſentlich dem Handwerker-, Kleinkaufmanns-, Bauernſtande entſproſſen, ſammeln von ihren Mitgliedern in kleinen Beiträgen ein eigenes Kapital, entleihen daneben fremdes und geben damit den Genoſſen Perſonalkredit. Die Rohſtoffgenoſſenſchaften kaufen Roh- und Hülfsſtoffe für Handwerker und Landwirte ein, um ſie ihnen gut und billig zu liefern; ſie haben auf dem Lande vielfach auch den Verkauf von Maſchinen und Geräten übernommen. Wo ſie dem Landwirte ſeine Produkte abnehmen, werden ſie zu Verwertungs-, Kornhausgenoſſen- ſchaften ꝛc. Die Magazingenoſſenſchaften ſuchen dem ſtädtiſchen Handwerker, z. B. dem Tiſchler, den Abſatz ans Publikum abzunehmen. Einzelne ſchwierige Teile des techniſchen Prozeſſes, häufig einſchließlich des Verkaufes, nehmen die Werkgenoſſenſchaften den kleinen Produzenten, teilweiſe auch ſchon den mittleren und größeren Landwirten ab: ſo die genoſſenſchaftlichen Mühlen und Bäckereien, die Schlächtereien, die Obſtverwertungsvereine, die Zuchtgenoſſenſchaften; am großartigſten haben ſich neuerdings die Molkerei- und Winzergenoſſenſchaften entwickelt; ſie konzentrieren in techniſch vollendeten, gemein- ſamen Anſtalten die Butter-, Käſe- und Weinbereitung und übernehmen den Vertrieb für die Genoſſen. Die Baugenoſſenſchaften ſammeln teilweiſe nur Kapital, um es ihren Mitgliedern zum Bau zu leihen, teilweiſe bauen ſie ſelbſt Einzelhäuſer, die ſie an ihre Mitglieder vermieten oder verkaufen, oder große Logierhäuſer, die in erſter Linie ihren Mitgliedern zur Miete angeboten werden. Die Produktivgenoſſenſchaften endlich gehen weiter, ſie vereinigen eine Anzahl Schuhmacher, Schneider, Buchdrucker, Tiſchler, teilweiſe auch Fabrik- und Erdarbeiter zu einem Geſchäft, in welchem die Genoſſen allein oder mit Lohnarbeitern thätig ſind, mit eigenem und fremdem Kapital wie andere Unternehmungen für den Markt arbeiten.

Wenn die Produktivgenoſſenſchaften bis jetzt am wenigſten gediehen, ſo iſt das natürlich; die Leitung und Geſchäftsführung, die Gefahren und die inneren Reibungen ſind am größten, viel ſtärker als bei den ſämtlichen anderen Formen, die nur dem Arbeiter ſeine Familienwirtſchaft, dem Bauer und Handwerker ſein Geſchäft erleichtern wollen, wie die Konſum- und Vorſchußvereine. Die meiſten Genoſſenſchaften ſind ſo nicht ein Erſatz der bisherigen beſtehenden wirtſchaftlichen Organe und Geſchäfte, ſondern nur Hülfsorgane für ſie. Die Genoſſen verlaſſen ihre Stellung und Lebensſphäre nicht, ſondern treten nur zuſammen, um einen Aufſichtsrat und Vorſtand zu wählen, Beiträge zu ſammeln, die Leiter zu kontrollieren.

Die Rechtsformen, welche erſt das praktiſche Leben und die Sitte für die Genoſſen- ſchaften ſchufen, dann in Geſetzen fixiert wurden, ſind teils der offenen Handelsgeſellſchaft, teils der Aktiengeſellſchaft entlehnt. Aber der Geiſt war doch ein anderer, an die alten brüderlichen Sippen ſich anſchließender. Suchen wir ihn und in Zuſammenhang damit die für Genoſſenſchaften ſo wichtige Solidarhaft kurz zu charakteriſieren und daran einige Bemerkungen über die Verfaſſung der Genoſſenſchaften zu knüpfen.

Die übrige Geſchäftswelt, wo ſie einſeitig und ſchroff, ohne ſittliche Schranken dem Erwerbstriebe folgt, arbeitet mit der Loſung: jeder für ſich, jeder gegen ſeinen Bruder, und den letzten beißen die Hunde; die Genoſſenſchaft mit der Loſung: einer für alle und alle für einen. Dort der volle Kampf ums Daſein, hier ſeine Aufhebung im Kreiſe der Genoſſen und auch darüber hinaus reelle, gerechte Gegenſeitigkeit und Ehrlichkeit; dort der Egoismus, hier die Sympathie, dort Niederwerfung der Schwachen, hier Hebung und Erziehung derſelben. Dieſe Tendenzen finden nun ihren lebendigſten Ausdruck in der ſolidariſchen Haftung aller Genoſſen für das Geſchäft. Sie ſetzt voraus, daß man ſich kennt, ſchätzt und helfen will, ſie iſt voll und ganz im kleinen Kreiſe von Gleichen und Bekannten angemeſſen; ſie gedieh ſtets beſſer in der kleinen Stadt, im Dorfe, im Gebirge, als im Treiben der egoiſtiſchen Weltſtadt. Die Handwerker und Kleinbürger deutſcher Mittelſtädte, das puritaniſch ernſte Geſchlecht der engliſchen Weber und Fabrikarbeiter im gebirgigen Nordweſten, die Elite franzöſiſcher Induſtriearbeiter und Werkmeiſter, jetzt die rheinheſſiſchen und weſtdeutſchen Bauern, ſie gaben den Kern der Bewegung, ſie hatten die ſittliche Kraft für die Solidarhaft. Und ſie waren daneben doch ſchon ſo einſichtig und geſchäftsgeſchult, daß ſie begriffen, ihr Unternehmen könne nur auf dem Boden modernen Geld- und Kreditverkehrs, kaufmänniſcher Buchführung und Gewinnberechnung, ſolider Barzahlung, unter dem ſelbſt aufgelegten Joch des Sparzwanges gedeihen.

Die Mehrzahl aller Genoſſenſchaften hat heute noch nicht mehr als 30 bis 300 Mitglieder, die an einem Orte oder in der Nachbarſchaft wohnen, ſich in die Fenſter, in die Taſchen, in die Herzen ſehen. Sie nehmen nur auf, wer für ſie paßt; ihr Verein erbt gleichſam den gemeinnützigen Geiſt der alten genoſſenſchaftlichen Gemeinde. Wo aber die Mitglieder auf 1000, ja bis 20000 ſteigen, die in großen Städten oder verſchiedenen Orten wohnen, da tritt die Solidarhaft in Widerſpruch zu den vorhandenen ſittlich-pſychologiſchen Vorausſetzungen. Geſchäftlich war die Solidarhaft für den Konſumverein nie ſo nötig wie für die Kreditgenoſſenſchaft; ſtets waren die Ärmeren für die Solidarhaft, die Reicheren für ihre Beſchränkung. In Deutſchland ſetzte Schulze durch, daß bis 1889 keine Genoſſenſchaft ohne Solidarhaft in das amtliche Genoſſenſchaftsregiſter eingetragen wurde. Dann ließ man auch bei uns, wie vorher ſchon in anderen Ländern, ſolche mit beſchränkter Haftpflicht zu, um das Genoſſenſchaftsweſen auf weitere Kreiſe, auf etwas höhere Schichten der Geſellſchaft auszudehnen, um Genoſſenſchaften von Genoſſen- ſchaften als zuſammenfaſſende Organe möglich zu machen. Es hat ſich bewährt. Aber die Blüte der Genoſſenſchaft liegt noch heute da, wo man an der Solidarhaft feſthält; die Mehrzahl der deutſchen Genoſſenſchaften hat ſie heute noch.

Aus der Mitgliederzahl, ihrem Charakter und der Solidarhaft ergiebt ſich auch die Verfaſſung und Verwaltung der Genoſſenſchaft. Das beſchließende Organ iſt auch hier die Generalverſammlung; aber ſie tritt herkömmlich öfter zuſammen, hat viel lebendigere Intereſſen und dadurch größeren Einfluß als in der Aktiengeſellſchaft. Schulze ſuchte auf jede Weiſe ihre Bedeutung zu erhöhen. Wo unbeſchränkte Haftpflicht iſt, darf jeder Genoſſe nur einen Anteil haben; und jeder verfügt, ob beſchränkte oder unbeſchränkte Haftpflicht gilt, ob im erſteren Falle einer zehn, der andere einen Anteil habe, über gleiches Stimmrecht in der Generalverſammlung. Nicht das Kapital und ſeine Größe ſoll herrſchen, ſondern die Perſonen nach dem Gewicht ihres Charakters und der Güte ihrer Gründe. Die Kapitalanteile ſind ohnedies meiſt klein, oft nur 2—10 Mark, neuerdings freilich auch bis 100, 200, ja 500 Mark. Freilich konnte ſich das Gewicht der Generalverſammlung nicht gleichmäßig erhalten. Je größer ſie wird, deſto unfähiger zeigt ſie ſich auch hier. Je bedeutſamer die Geſchäfte werden, deſto einflußreicher wird der Vorſtand. Zwei oder drei Genoſſen führen das Amt des Vorſtandes, fünf bis ſieben das eines Aufſichtsrates; ſie ſind in der kleinen Genoſſenſchaft meiſt noch unbezahlt; ſie haften als Mitglieder ſolidariſch. Auch die bezahlten Rechner und ſonſtigen Beamten läßt man Mitglieder werden, um ſie haften zu laſſen. Über die Frage, wie weit man ehrenamtliche, unentgeltliche Dienſte, inwieweit man bezahlte, eventuell mit Tantiemen gelohnte vorziehen ſoll, wird vielfach geſtritten; ebenſo über die Art der Wahl, die Amtsdauer. Die Aufgabe iſt, die pflichttreue genoſſenſchaftliche Opferbereitſchaft und Fähigkeit der beſten und intelligenteſten Mitglieder zu verbinden mit der Erziehung einer genoſſenſchaftlich-kaufmänniſch geſchulten, pflichttreuen, bezahlten Beamtenſchaft. Die Kontrolle, die der Aufſichtsrat führt, wird verſtärkt durch die periodiſche Reviſion von angeſtellten Reviſoren, welche zuerſt in England entſtanden, dann, von Schulze empfohlen, von den Genoſſenſchaftsverbänden übernommen, durch das deutſche Geſetz von 1889 obligatoriſch gemacht wurde. Die Einordnung der Genoſſenſchaften in Provinzialverbände, ihre Zuſammenfaſſung in große Anwaltſchaften hat die Entwickelung in gleichmäßigen Bahnen gehalten und hat ſehr viel gethan, den genoſſenſchaftlichen Geiſt und die geſchäftliche Solidität zu ſtärken und zu ſtützen. Die Zahl der Konkurſe und der Veruntreuungen durch Vorſtände und Beamte iſt in der Welt der Genoſſenſchaften unendlich viel kleiner als bei den Aktiengeſellſchaften und großen Privatgeſchäften.

In Großbritannien haben ſich hauptſächlich die Konſumvereine, dann auch die Baugenoſſenſchaften entwickelt. Im Jahre 1830 ſoll es von erſteren ſchon 2—300 gegeben haben; 1854 wieder 300 mit 25000 Mitgliedern: 1878 berichteten 1034, 1888 1204 Konſumvereine mit 0,5 und 0,8 Mill. Mitgliedern, jetzt wird eine Million längſt überſchritten ſein. An Baugenoſſenſchaften zählte man 1887 2404 mit 0,6 Mill. Perſonen, 36 Mill. eigenem, 15 Mill. fremdem Kapital. Seit den 60 er Jahren haben die Konſumvereine in Schottland und England zwei rieſenhafte Großhandelsgeſellſchaften errichtet, welche im ganzen Reiche eigene Fabriken, eigene Seedampfer, Einkäufer in allen Weltteilen haben.

In Frankreich hat die Genoſſenſchaftsbewegung 1832, 1848, 1863—69 und dann wieder ſeit 1882 und diesmal kräftiger als früher eingeſetzt. Produktiv-Genoſſen- ſchaften und Vorſchußvereine ſtehen im Vordergrunde. In Belgien hat ſeit den letzten 15 Jahren ſich die ſocialdemokratiſche Arbeiterbewegung der Sache bemächtigt und geradezu Staunenswertes geleiſtet. In Italien, der Schweiz, Öſterreich geht das Genoſſen- ſchaftsleben auch rüſtig voran.

In Deutſchland war der erſte Anſtoß Schulze-Delitzſch, ſeinen Vorſchußvereinen und Handwerkergenoſſenſchaften von 1849—53 an zu danken: man ſchätzte 1863 1250, 1873 4100 Genoſſenſchaften mit 1,3 Mill. Mitgliedern, 140 Mill. Mark eigenem Kapital, 2250 Mill. Mark Geſchäftsumſatz. Nun folgte ein gewiſſer Stillſtand, bis in den 80 er Jahren die landwirtſchaftlichen Genoſſenſchaften ihre ſelten glänzende Ausdehnung und Entwickelung erfuhren; an ſolchen gab es 1890 3000, 1900 13000; die Geſamtzahl aller deutſchen Genoſſenſchaften wird jetzt 17000—18000 erreicht haben, von welchen drei Viertel noch die Solidarhaft haben; die Mitgliederzahl wird über 2 Mill. betragen. H. Crüger rechnete pro 31. März 1899 10850 Kreditgenoſſenſchaften, 1275 Rohſtoffgenoſſenſchaften (1193 landw.), 516 Werkgenoſſenſchaften (482 landw.), 273 Magazingenoſſenſchaften (106 landw.), 1373 Konſumvereine, 244 Baugenoſſenſchaften, 2210 Produktivgenoſſenſchaften (2017 landw., haupt- ſächlich Molkerei-, Winzer- ꝛc. Gen.). Von 927 berichtenden Kreditgenoſſenſchaften wurden faſt 2 Milliarden Kredite 1898 gewährt. Die Genoſſenſchaften faſſen ſich in eine Reihe von Provinzial- und Landesverbänden, in Centralkaſſen und ähnliche Organiſationen zuſammen. Die preußiſche Centralgenoſſenſchaftskaſſe ſtützte ſich 1899 auf 7454 eingetragene Genoſſenſchaften mit 0,75 Mill. Genoſſen. Das preußiſche Genoſſenſchaftskataſter zählte 1898 1,11 Mill. Der Raiffeiſenſche Neuwieder Genoſſenſchaftsverband umfaßte 1. Juli 1899 12 Verbandsbezirke und 3273 Vereine.

Kann weder das eigene Kapital, noch die Zahl der von den Genoſſenſchaften direkt beſchäftigten Perſonen mit denen der Aktiengeſellſchaften verglichen werden, ſo iſt ihre allgemeine Bedeutung für die Signatur der Volkswirtſchaft doch eine außerordentlich große. Die Genoſſenſchaftsbewegung erſtreckt ſich mit ihren Folgen auf den ganzen Mittel- und Arbeiterſtand, teilweiſe ſchon auch auf die höheren Schichten der Landwirte, der Konſumenten. Ihre allgemeine Bedeutung liegt in dem ſiegreichen Kampf für ehrliche Geſchäftsmaximen, für Barzahlung, für Sparſamkeit, in der Bekämpfung des Wuchers und der Warenfälſchung, in der geſchäftlichen und ſittlichen Erziehung der unteren und mittleren Klaſſen, in der glücklichen Verbindung von Erwerbstrieb und ſympathiſch-genoſſenſchaftlichen Gefühlen, auf denen ſie beruhen, die ſie fördern. Sie können die Tauſende von teilnehmenden Kleinbürgern und Arbeitern nicht plötzlich zu etwas ganz anderem machen; aber ſie heben ſie techniſch, geſchäftlich, ſocial empor; ſie ſchaffen eine große Zahl von neuen Organen, die modern wirtſchaften, teilweiſe einen vollendeten Mittel- und Großbetrieb haben und doch in Leitung, Mitgliedſchaft und Beſitzanteilen bis in die unterſten Kreiſe herabreichen; ſie erhalten die beſtehenden kleinen und mittleren geſunden Betriebe und füllen die ſociale Kluft zwiſchen den großen Privatunternehmern und kleinen Leuten aus. Sie ſind im eminenten Sinne ein konſervatives Element, das doch ausſchließlich dem ſocialen Fortſchritt dient und noch eine große Zukunft hat.

146. Die Verbände der Händler und Unternehmer, die Kartelle, Ringe und Truſts. Wo eine größere Zahl von Händlern und Unternehmern einen Markt verſorgten, da haben ſie ſtets je nach Volkscharakter, je nach egoiſtiſchen und ſympathiſchen Gefühlen, auch je nach Zeit- und Geſchäftslage einerſeits mit einander konkurriert, andererſeits Anläufe gemacht, ſich zu verabreden und zu verbinden, um die Konkurrenz zu ermäßigen, ſich gute Preiſe zu ſichern, fremde Konkurrenz, wenn es ging, fern zu halten. Schon der älteſte Karawanenhandel zeigt ſolche Züge. In Oſtaſien wird die unzweifelhafte partielle Überlegenheit des Chineſen über den Europäer darauf zurückgeführt, daß erſterer faſt ſtets, letzterer ſelten in geſchloſſenen Organiſationen auf dem Markte auftritt. Der ältere Handel zur See in gemeinſamen Flotten führte faſt ſtets zu einem gemeinſamen gildenartigen Auftreten; wo Händler im Auslande Stationen und Niederlagen erwarben, wie die Italiener des Mittelalters im Orient, die Hanſen im Norden Europas, da haben ſie Verabredungen getroffen, den Markt nicht zu überführen. Die mehr erwähnten regulierten Compagnien, welche vom 14.—17. Jahrhundert thätig waren, wie die engliſche Staplergeſellſchaft, die wagenden Kaufleute und viele andere, waren Geſellſchaften von Händlern und Reedern, deren jeder für ſich Geſchäfte machte, die aber mit ihren Vorſtänden, Abgaben, Aufnahmeerſchwerungen weſentlich eine Konkurrenzregulierung erſtrebten, oft ſogar die Gewinne der einzelnen Geſchäfte ausglichen, Gefahren auf die gemeinſame Kaſſe übernahmen; ſie waren etwas ganz Ähnliches wie heute die Kartelle; ſie haben teilweiſe, wie die holländiſche und engliſche oſtindiſche Compagnie, zuletzt ihre Kapitalien zuſammengelegt, ſich fuſioniert wie die heutigen hochausgebildeten Kartelle.

Daß auch die Zünfte eine örtliche Konkurrenzregulierung, Preishaltung, Be- ſchränkung des Angebotes erſtrebten, haben wir geſehen, ebenſo daß die Salinen eine ſolche Verfaſſung hatten; jahrhundertelang hat der Salzgraf in Halle a./S. jeden Sonnabend die Pfänner verſammelt, um zu beſchließen, welches Quantum Salz jeder die folgende Woche ſieden dürfe. Auch die ähnlichen Beſtrebungen der organiſierten Verleger der Hausinduſtrie haben wir kennen gelernt. An die Monopole, Preiserhöhungen, engherzigen Ausſchließungstendenzen aller dieſer älteren Bildungen dachte A. Smith, als er wehklagend von den Verſchwörungen der Unternehmer gegen das Publikum ſprach, an ſie dachte die ganze individualiſtiſche Aufklärung, als ſie Beſeitigung aller dieſer Verbände und Korporationen forderte und durchſetzte. Ihre früheren guten Seiten kannte man nicht mehr. Man ſah von 1750—1870 nur, daß ſie, aus älteren techniſchen, ſocialen und Verkehrsverhältniſſen ſtammend, die aufſtrebenden Talente abhielten, neue größere und techniſch vollkommenere Unternehmungen zu ſchaffen. Freie Bewegung und freie Konkurrenz war damals vor allem nötig. Und was im Moment richtig war, hielt man für die ewig richtige Rechtsbaſis und Verfaſſung der Volkswirtſchaft. Sah man doch, daß die neuen am beſten geleiteten Unternehmungen, Handels- und Kreditgeſchäfte in lebendigem inneren und äußeren Konkurrenzkampf emporkamen. Ihn zu fördern, jede Verbindung von Händlern und Produzenten zu erſchweren oder zu verbieten, ſchien von 1789—1870 der volkswirtſchaftlichen Weisheit letzter Schluß; hatte doch ſchon das römiſche Recht und ſeither oftmals die Geſetzgebung alle Preisverabredungen zu verbieten geſucht.

Man erreichte mit dieſer Geſetzgebung, was zunächſt den Verhältniſſen entſprach, eine Belebung der Konkurrenz, des Unternehmungsgeiſtes, aber nicht ein vollſtändiges Verſchwinden aller gemeinſamer Marktverabredungen. Hatten ſich doch die alten Innungen nur da aufgelöſt, wo man ſie verboten oder ihr Vermögen den Mitgliedern zur Plünderung überwieſen hatte. In Frankreich ließ man die Bäcker- und Fleiſcherinnungen bald wieder als kartellartige Inſtitute der Konkurrenzregulierung zu. Die franzöſiſchen Syndikate der Unternehmer wuchſen 1840—84 ſchon in großer Zahl, ſeit ihrer geſetzlichen Zulaſſung 1884 zu Hunderten. In Deutſchland ſetzte ſeit 1879 eine neue Innungsbewegung ein, die in provinziellen und ſtaatlichen Innungsverbänden gipfelte, und ihr parallel entwickelten ſich die Verbände der einzelnen Großinduſtrien, welche ebenfalls in provinziellen und centralen Geſamtorganiſationen ſich zuſammenfaßten: Generalſekretäre, große Büreaus, Fachzeitſchriften, Beeinfluſſung der Preſſe, der Handelskammern, der Parlamente, der Regierungen, große öffentliche Tagungen, das waren die Mittel, mit denen man für die wirtſchaftlichen Sonderintereſſen der Gruppe wirkte. Die Landwirtſchaft und der Zwiſchenhandel blieben nicht zurück und organiſierten ſich in ähnlicher Weiſe. Wo ſchwache Miniſterien beſtanden, die ſich vor dieſen Organiſationen fürchteten, da traten ſie um ſo kräftiger auf. Auch die amtlichen Intereſſenvertretungen, die man ſchuf, Handels-, Landwirtſchafts-, Handwerkerkammern verſtärkten die Bewegung. In Deutſchland hat man zum Zweck der Unfallverſicherung alle großen gewerblichen Unternehmer in Berufsgenoſſenſchaften mit Unterverbänden gegliedert.

Wo die Arbeiter ſich in Gewerkſchaften verbunden hatten, war die notwendige Folge, daß die Unternehmer zu Gegenverbänden zuſammentraten. Kurz, auf allen Gebieten hatte ſich langſam und ſchüchtern von 1840—75, immer ſtärker ſeit 1875 eine neue Vereins- und Verbandsorganiſation der Unternehmer und der Geſchäfte hergeſtellt. Sie verfolgten vielfach die legitimſten Zwecke, zeigten ſich nützlich und förderlich für die Intereſſen der Mitglieder. Von der Preis-, Abſatz- und Konkurrenzregulierung hatten ſie ſich meiſt noch zurückgehalten, teils weil die Geſetzgebung dagegen war, teils weil es dem Geiſte der Zeit widerſprach, ein ſehr dringliches praktiſches Bedürfnis noch nicht vorlag.

Das wurde nach der großen Aufſchwungsperiode von 1850—73 und der ihr folgenden jahrelangen Stockung anders. Die Märkte ſchienen allerwärts verteilt und überführt, ein neuer Aufſchwung wollte lange nicht kommen; der übermäßige Konkurrenzdruck hielt jahrelang an. Warum ſollte man nicht verſuchen, ſtatt allgemein über Fachintereſſen zu debattieren, den entſcheidenden Punkt gemeinſam anzufaſſen: die Abſatz- und Konkurrenzregulierung, die gemeinſame Preisfeſtſetzung, die Sorge für auskömmlichen Gewinn, für genügende Verzinſung des Kapitals, für gleichmäßige Beſchäftigung der Arbeiter. Man wußte nichts davon, daß Derartiges früher oft in großem Maßſtabe geſchehen war. Man hatte ein dunkeles Gefühl, daß man mit ſolchem Beginnen, Monopole ſchaffend, ein Unrecht thue; man hüllte ſich möglichſt in den Schleier des Geheimniſſes. Aber die Not drängte. Man handelte.

So ſind hauptſächlich von 1875 an die Kartelle, Konventionen, Ringe, Truſts entſtanden und haben ſich allmählich eine feſtere Verfaſſung gegeben. Die vorſtehend geſchilderten fachlichen Vereinigungen haben ſie in der Regel nicht direkt gebildet, wohl aber ſie vorbereitet; auch die leitenden Bankkreiſe, die ihre finanzielle Seite geordnet, oft ſie ins Leben gerufen haben, ſind nicht mit ihnen identiſch. Wir verſtehen unter den heutigen Kartellen die durch beſondere, auf beſtimmte Zeit geſchloſſene Verträge zwiſchen einer größeren Zahl von gleichartigen Unternehmungen hergeſtellten Verbände; ſie haben den Zweck, durch Vereinbarung über Angebot, Preiſe und Verkaufsbedingungen die Größe der Produktion, den Markt und den Gewinn zu beherrſchen. Wir rechnen die verwandten Gebilde, z. B. die Spekulantenringe, welche während kurzer Zeit durch Aufkauf und Zurückhaltung einer Ware den Preis beſtimmen wollen, die Syndikate von Banken zu Gründungen und Anlehensunterbringung nicht dazu. Die Kartelle wollen dauernd die Warenproduktion beherrſchen und unter eine gewiſſe einheitliche Kontrolle bringen; ſie ſtellen dauernde organiſche Einrichtungen der Volkswirtſchaft dar. Sie unterſchieden ſich von älteren analogen Anläufen, z. B. den Zünften, den organiſierten Verlegern, den regulierten Compagnien dadurch, daß es ſich heute nicht um Kaufleute und Kleinmeiſter, ſondern um Großbetriebe mit Maſchinenanwendung, meiſt um Aktiengeſellſchaften mit ſehr großen Kapitalien und um ſehr viel größere Märkte, um die Märkte ganzer Großſtaaten oder Weltteile handelt.

Die Kartellbildung beginnt mit teilweiſe harmloſen Verabredungen über Lieferungsbedingungen und endigt zuletzt da und dort mit vollſtändiger Fuſion, mit der Entſtehung von Rieſenaktiengeſellſchaften, welche einige Dutzend bisher ſelbſtändiger Geſchäfte in ſich vereinigen. Dazwiſchen liegen die verſchiedenſten Phaſen des Kartells mit wachſender Bindung und Centraliſierung der Leitung. Da es ſich zunächſt um verſchiedene Intereſſenkreiſe, um eine Reihe ſelbſtändiger Perſonen, um große und kleine, gut und ſchlecht eingerichtete Werke handelt, da der Vorteil für die einzelnen ſehr verſchieden iſt, die ganz großen Geſchäfte die Stütze des Kartells häufig nicht nötig haben, da mit dem Bruch der Verabredungen für einzelne Geſchäfte oft große Gewinne ſich ergeben, ſo iſt klar, wie ſchwierig die Verhandlungen ſein mußten, wie häufig ſie ſcheiterten, wie oft beſtehende Kartelle ſich wieder auflöſten. Meiſt hat erſt die bittere Not 60—90 % der geſamten Produktion des Gebietes auf den Standpunkt der Vereinigung hingedrängt; wenn nicht ſo viele beitraten, war der Erfolg meiſt in Frage geſtellt. Auch iſt klar, daß nur Geſchäfte ohne zu viel Schwierigkeiten ſich einigen konnten, die gleichmäßige, vertretbare Waren, hauptſächlich Halbſtoffe erzeugen, wie Kohle, Eiſen, Schienen, Salz, Chemikalien, Petroleum, Zucker, Branntwein oder Eiſenbahn- und Telegraphengeſellſchaften ꝛc. Die Verſuche in der keramiſchen, Wirkwaren-, Chokoladen-, Glacéhandſchuhfabrikation ſcheiterten bisher. Auch wo es ſich um Tauſende von kleinen und mittleren Produzenten handelt, iſt die Sache ſehr viel ſchwieriger, als wo eine kleinere Zahl großer Fabriken den Markt beherrſcht.

Die Phaſen der Kartellentwickelung laſſen ſich kurz ſo charakteriſieren: 1. Verabredungen über Kreditgewährung, Zahlungsbedingungen und Ähnliches, 2. ſolche über Maximalpreiſe, welche man für Rohſtoffe zahlt, über Minimalpreiſe, die man beim Verkauf fordert; 3. Hinzufügung des Ehrenwortes und bald von Geldſtrafen bei Verletzung, welche man durch hinterlegte Wechſel leicht einziehbar macht; auch das reicht meiſt nicht aus; alſo 4. Verteilung des Marktes durch Demarkationslinien, die bei Strafe eingehalten werden müſſen, und 5. Verabredungen über das einheitliche Vorgehen bei Submiſſionen; nur ein Werk bietet, die anderen höchſtens zum Schein; 6. feſte Verabredungen über die Größe der Produktion jedes Werkes nach ſeiner bisherigen Kapacität, entweder überhaupt oder wenigſtens fürs Inland, häufig ſo, daß für Minderproduktion eine Prämie gezahlt, für eine gewiſſe Mehrproduktion eine Strafe erhoben wird; dieſe Verabredung verbindet ſich meiſt mit Preisfeſtſetzungen; 7. reicht auch das nicht, ſo wird aller Verkauf der Produkte auf eine Centralſtelle übertragen, welche die Natur einer gemeinſamen Agentur haben kann oder die einer ſelbſtändigen Aktiengeſellſchaft, deren Aktionäre nur die beteiligten Werke ſein können. Iſt die Centraliſation ſoweit gediehen, ſo können auch weitere Maßnahmen getroffen werden: die Stillſtellung teilnehmender oder gepachteter Werke, der Ankauf von nicht beigetretenen, die Verhinderung der Entſtehung neuer Werke, wobei man in den Mitteln teilweiſe nicht wähleriſch iſt.

Die juriſtiſche Natur der Verbindungen und der Centralſtellen kann ſehr ver- ſchieden ſein; in Amerika hat man die Form gewählt, daß ein kleines Vertrauenskomitee, die ſogenannten trustees, die Aktien der beteiligten Werke in die Hand und damit die unbedingte Verfügung über Generalverſammlungen und Vorſtände, über techniſches und kaufmänniſches Gebaren der Geſellſchaften bekommen; ſie ſtellen den Aktionären an Stelle der Aktien Certifikate aus, oft im 2—4 fachen Betrag der Aktien, um die gezahlten Dividenden niedriger erſcheinen zu laſſen.

Außer dem direkten Zwecke der Konkurrenz und Preisregulierung, der Herſtellung von Monopolen und hohen Gewinnen haben die Kartelle in großartiger Weiſe Verſuchs- ſtationen, Bibliotheken, Nachrichtenbureaus errichtet, den techniſchen Fortſchritt gefördert, die Verkehrsanſtalten beeinflußt, die Regierungen und Parlamente, wie die öffentliche Meinung bearbeitet, oft auch mit enormen Summen einzelne Perſonen für ſich gewonnen.

In Schutzzollländern war die Herſtellung der Kartelle durch die Abhaltung der fremden Konkurrenz wohl etwas erleichtert; im ganzen haben ſie ſich in allen Ländern mit maſchinellem Großbetrieb, ſtarker Konkurrenz, entwickeltem Verkehr gebildet. Am weitgehendſten wohl in den Vereinigten Staaten, wo ſie auch die Politik und die Eiſenbahnen am meiſten beherrſchen; es exiſtieren dort zahlreiche Truſts mit 60—90 Mill. Dollars Kapital; aber auch in England, Frankreich, Deutſchland, Öſterreich, Italien beſtehen zahlreiche Kartelle; in Deutſchland zählte man 1887 70, 1896 137. Eine Reihe großer internationaler Kartelle beherrſchen den Weltmarkt, wie der amerikaniſche Standart Oil Truſt, der die dortige Petroleumproduktion, und das Haus Rothſchild, das die ruſſiſche kontrolliert. Jeder derartige Verband wirkt leicht darauf hin, daß die mit ihm verkehrenden Produktionskreiſe ſich ähnlich organiſieren, um nicht bei jeder Gelegenheit von der Übermacht des anderen Teiles gedrückt zu werden. Die Groß- und die Detailhändler der betreffenden Waren ſinken leicht zu Agenten oder Kommiſſionären oder gar zu Beamten der Kartelle herab.

Das Urteil über dieſe neue centraliſtiſche Ordnung großer Gebiete der Produktion ſchwankt naturgemäß: die einen ſehen darin nur einen Rückfall in alte Mißbräuche und Monopole, rufen nach Polizei und verbietenden Geſetzen; ſie klagen, daß die Konkurrenz und die Gewerbefreiheit mit ihnen verſchwände, daß ſie die Preiſe und die Gewinne unmäßig erhöhten, das Publikum ſchamlos ausbeuteten, einen ſteigenden Druck auf die Arbeiter ausübten. Die alten Freihändler, der kleinbürgerliche Radikalismus urteilen ſo; die Socialiſten, die Socialreformer, teilweiſe auch konſervative Politiker, vollends die Vertreter des großen Kapitals ſehen auch die günſtigen Seiten und vielfach nur dieſe. Als ſolche erſcheinen die großen techniſchen, Verkehrs- und Organiſationsfortſchritte, welche die genialen Leiter vieler Kartelle herbeigeführt haben; manche derſelben ſind freilich zugleich die geriebenſten Geldmacher, ja kaufmänniſchen Spitzbuben. Daß Mißbräuche im großen Maßſtabe ſich an einzelne Kartelle knüpfen, Preßkorruption, unlautere Spekulation, Börſentreibereien, Ausbeutung des Publikums durch das Monopol, wird ſich nicht leugnen laſſen. Die Verteidiger der Kartelle betonen aber vor allem, daß die Preiſe durch die Kartelle teilweiſe ermäßigt, keineswegs allgemein erhöht wurden, daß jedenfalls die großen Schwankungen in Produktion und Abſatz durch ſie ſehr ermäßigt worden ſeien. Das iſt ihr weitaus wichtigſter Vorzug.

Im ganzen wird man ſagen können, ſie ſeien ſo ſegensreich oder ſo unheilvoll, wie die Leiter maßvoll und ſtaatsmänniſch oder kurzſichtig und habſüchtig ſind. Die Kartelle ſind eine Erſcheinung, die mit Notwendigkeit aus derſelben Tendenz erwuchs, welche den maſchinellen Großbetrieb, den heutigen Verkehr, die Kreditentwickelung und Spekulation ſchuf. Die Großbetriebe mit ihren feſten Anlagen auf Jahre, mit ihrer notwendigen Spekulation auf die Zukunft mußten, durch gegenſeitige übermäßige Konkurrenz gepeinigt, durch den Wechſel der Nachfrage und die Kriſen bedroht, auf den Ausweg der Kartellierung kommen, gerade wo große kaufmänniſche und organiſatoriſche Talente an der Spitze ſtanden. Die Kartelle wiederholen nur, was immer in ähnlichen Fällen früher geſchah, was auch heute auf der Börſe und ſonſt mit mehr Verheimlichung und weniger Berechtigung vorkommt.

Es iſt ein Entwickelungsprozeß, der unſerer Zeit, ihren materiellen, wirtſchaftlichen Bedingungen, ihren organiſatoriſchen Tendenzen entſpricht. Er kann entarten zu gefährlichen monopoliſtiſchen Mißbräuchen, zu wucheriſcher Rieſenvermögensbildung für wenige. Er kann aber auch in die rechten Wege gelenkt werden, wenn es beizeiten gelingt, volle Öffentlichkeit in das Verfahren und in die Gewinnbildung zu bringen, und wenn in die Leitung dieſer centraliſtiſchen Organiſationen mehr weitblickende und ſtaatsmänniſche Patrioten als Geldmacher und neben den Kapitalvertretern ſolche der Allgemeinheit, Vertreter des Staates, vielleicht ſpäter auch einmal der Arbeiter kommen, wenn die Monopolgewinne zu einem entſprechenden Teil der Allgemeinheit zugeführt werden. Die Organiſation des deutſchen Kalikartells mit den in demſelben dem preußiſchen Handelsminiſter vorbehaltenen weitgehenden Rechten iſt ein Beiſpiel für richtige Staatseinmiſchung. Auch die Verfaſſung der deutſchen Reichsbank mit ihren halb vom Staate berufenen, halb von den Anteilseignern gewählten Organen zeigt den Weg, der zu gehen iſt. Die Verfaſſung der zu einem Rieſenbetrieb verſchmolzenen Pariſer Omnibus- und Straßenbahngeſellſchaften zeigt, wie man Gemeinde und Staat größere Vorteile als den Aktionären zuwenden kann. Es wird ſchwere Kämpfe geben, bis dieſe Ziele erreicht ſind; die bisherigen Anläufe einer die Kartelle beſchränkenden Geſetzgebung waren reſultatlos, waren hölzerne Schüreiſen. Nur große und ſtarke, die Zukunft richtig erkennende Regierungen werden im Bunde mit einer geſunden öffentlichen Meinung, mit den beſſeren Kräften der Kartellleiter und der Geſchäftswelt, ſowie mit den aufgeklärteſten Arbeiterführern das Ziel erreichen: die Kartelle nicht zu vernichten, ſondern ſie aus den heute teilweiſe falſchen Bahnen hinüber zu lenken in geſunde, ſo daß ſie als die richtigen Organe einer höheren Form der vergeſellſchafteten Volkswirt- ſchaft, als die berufenen centralen Steuerungsorgane der Produktion gelten können.

Erinnern wir uns zugleich, wie neben den Kartellen weitere Teile der volkswirt- ſchaftlichen Organe unter eine freiwillige, aber ſehr ſtark wirkende centraliſtiſche Leitung kommen: die Genoſſenſchaften ſtehen unter der techniſchen, kaufmänniſchen und kreditmächtigen Kontrolle ihrer Verbände und Centralkaſſen. Das ganze Kreditſyſtem übt in ſteigender Weiſe über alle Unternehmungen eine Kontrolle aus; man bucht bei allen Kreditorganen die guten und ſchlechten Eigenſchaften jedes Geſchäftsmannes und erteilt darnach Kredit. Jedes untere Kreditorgan kommt ſo in wachſende Abhängigkeit von den höheren, die zuletzt in den großen Centralkreditanſtalten ſich zuſammenfaſſen. Das Verkehrsſyſtem centraliſiert ſich nicht minder und ſchreibt durch ſeine Tarife und Bedingungen jedem Geſchäft vor, bis wohin es ſeine Waren bringen kann. Außerdem erinnern wir an die oben (S. 319—321) geſchilderte ſtarke Zunahme der wirtſchaftlichen Funktionen von Gemeinde und Staat.

So wird ſich nicht leugnen laſſen, daß auch durch das privatwirtſchaftliche Getriebe wie durch die ganze Volkswirtſchaft heute ein centraliſtiſcher Zug geht; nicht willkürliche Staatsintereſſen ſchaffen ihn, ſondern die Geſchäftswelt ſelbſt drängt dahin. Nicht plumpe Reglementierung greift Platz, ſondern eine Anpaſſung und Fügung gegenüber kollektiven Organen findet ſtatt, die über größere Talente und größere Erfahrung verfügen, auf höherer Warte ſtehen. Die wirtſchaftliche Freiheit verſchwindet damit nicht, aber an gewiſſen Stellen macht ſie allerdings der richtigen Leitung und Vorſchrift von oben Platz. Nicht das Kapital hat dieſe centraliſtiſchen Organe erzeugt, ſondern die fähigſten Geſchäftsleute und Staatsmänner bauen ſie auf, allerdings mit Hülfe des Kapitals und der neuen Technik, aber ebenſo und noch mehr mit moraliſch-politiſchen Eigenſchaften und Faktoren und unter dem Beifall der Maſſen, hauptſächlich der Arbeiter. Was ſo entſteht, hebt nicht den Stand der privaten Unternehmer auf, ſondern differenziert und gliedert ihn, giebt ſeinen Spitzen, ſeinen genialſten kaufmänniſchen und techniſchen Talenten eine größere Macht und vermindert ſo die Fehlgriffe der Produktion und des Handels, die nie ganz zu vermeiden ſind. Eine Volkswirtſchaft ohne Kartelle produziert nicht anarchiſch, eine ſolche mit Kartellen nicht mit kommuniſtiſcher Centraliſation; der Gegenſatz iſt nur der, daß für die Vorausſicht und den Überblick, der auch vorher auf dem Markt nicht ganz fehlte, an einigen Stellen beſſere, einheitlichere und einflußreichere Vertreter durch die Kartelle entſtehen.

147. Schlußergebnis. Geſamtbild der geſellſchaftlichen Verfaſſung der Volkswirtſchaft, ſpeciell des Unternehmungsweſens. Die heutige Volkswirtſchaft beruht auf dem Zuſammenwirken der Familie, der Unternehmung, der Gemeinde und des Staates. Es ſind drei Gruppen von Organen, welche alle drei nach innen gegliederte Einheiten mit einer gewiſſen friedlich harmoniſierten Verfaſſung, nach außen egoiſtiſche Körper mit beſonderen Intereſſen darſtellen. Nur ruht die harmoniſierte innere Verfaſſung bei der Familie überwiegend auf Sympathie, Verwandt- ſchaft und Liebe, bei der Gebietskörperſchaft auf Nachbarſchaft, Staatsgefühl, Recht und Zwang, bei der Unternehmung auf privatrechtlichen Verträgen, welche dem Erwerbstrieb relativ freien Spielraum laſſen. Die Familienwirtſchaft will ihre Glieder menſchlich mit wirtſchaftlichen Gütern verſorgen; aber auch ein großer Teil des Produktionsprozeſſes, beſonders des landwirtſchaftlichen und des kleingewerblichen, ruht noch auf ihr; ſie hat nicht dieſelben, aber doch auch gewiſſe Gewinnabſichten, wie die Unternehmung. Dieſe hat einen ſteigenden Teil der Warenproduktion und des Handels übernommen und führt dieſe Aufgabe, weſentlich durch Gewinnabſichten gelockt, in ihren Betrieben durch, welche ihre Waren auf den Markt unter dem Spiel konkurrierender Kräfte liefern. Man wirft ihr vor, ſie vergeſſe über den Gewinnabſichten alle Pflichten gegenüber den Arbeitern, den Konſumenten, der übrigen Geſellſchaft; ſie diene dem Feind wie dem Freund, verkaufe Scheren, die nicht ſchneiden, und Kleider, die nicht wärmen, wenn ſie nur damit gewinne. Es iſt wahr, daß ſie in den Dienſt der Geſamtheit nur auf dem Umweg des egoiſtiſchen Gewinnes tritt, daß dieſer auch zu vielem Mißbrauch verleite. Aber 1. bleiben die Unternehmer durch Moral, Sitte und Recht beherrſchte Menſchen, ſo viel ſie im einzelnen auch durch Habſucht fehlen mögen, und 2. iſt der dauernde Gewinn im ganzen doch nur möglich, wenn die Unternehmer die Bedürfniſſe gut und preiswert befriedigen. Staat und Gemeinde ſind als Organe der Macht- und Rechtsorganiſation entſtanden, mußten aber ſtets und mit ſteigender Kultur in erhöhtem Maße gewiſſe Nachbarſchaftsbedürfniſſe befriedigen, ſich wirtſchaftlich in den Dienſt größerer, höherer Bedürfniſſe (S. 318) ſtellen. Ihr Vorzug iſt es, daß ſie dabei gemeinnützig wirken, an die Zukunft und die Geſamtintereſſen denken, mit ganz anderem Nachdruck, mit einheitlichen Organen auf ihrem Gebiete auftreten können, in der Regel gerecht verfahren, zu vielen Aufgaben der höheren wirtſchaftlichen Kultur teils allein, teils beſonders geſchickt ſind. Aber die großen Anſtalten, die in ihren Händen entſtehen, unterliegen dem Mißbrauch der Herrſchenden, ſind faſt ſtets ſchwerfällig und vielfach teuer, ſie leiſten Gutes nur, wenn eine glückliche Entwickelung ein tüchtiges Beamtenperſonal geſchaffen hat. Oft fehlt ihnen die rechte Kontrolle, wie ſie die Unternehmung darin hat, daß der Markt ihr die ſchlechten und teuern Produkte nicht abnimmt. Die wirtſchaftliche Staats- und Gemeindeanſtalt tritt thatſächlich oder rechtlich meiſt monopoliſtiſch auf, wendet nicht immer aber vielfach den Zwang an; der Bürger hat ihr gegenüber meiſt keine Wahl; ob ſie Ausgezeichnetes leiſtet und gerecht verfährt oder nicht, ſie kann nur durch einen ſehr harten Druck der öffentlichen Meinung, durch eine Änderung in den Regierungskreiſen in andere, in neue Bahnen gebracht werden, was ſtets ſehr ſchwer iſt.

Die Familie iſt das älteſte, ſie bleibt das natürlichſte und einfachſte Wirtſchaftsorgan. Staat und Gemeinde ſind in ihren Macht- und Rechtsfunktionen gleichfalls ſehr alt, in ihrer umfaſſenden wirtſchaftlichen Thätigkeit aber relativ jung, in ihrer Organi- ſation ſtets kompliziert und ſchwierig herzuſtellen. Die Unternehmungen ſind das jüngſte Organ; ſie ſind mit ihrem Appell an den wirtſchaftlichen Egoismus, mit ihrem auf die Arbeitszeit beſchränkten Zuſammenwirken verſchiedener, ſich ſonſt fernſtehender Menſchen ſchwieriger als die Familie, aber im ganzen doch viel leichter als die Wirtſchaftsanſtalten von Staat und Gemeinde zu organiſieren. Wo ſie einen ſehr großen Umfang erreichen, wird das Problem freilich viel ſchwieriger, teilweiſe ein der Gemeinde- und Staatsbildung ähnliches. Aber ihr ſociales Gefüge bleibt doch erheblich loſer und beweglicher, und ihre Mißbräuche, ihr möglicher Zuſammenbruch ziehen die Geſamtheit nicht ſo in Mitleidenſchaft wie die Fehler der Gemeinde- und Staatsanſtalten. Indem die Verantwortlichkeit in der Unternehmung auf private Schultern gelegt wird, indem die Unternehmer mit Ehre und Vermögen für ihr Thun einſtehen, gelingt hier eine Ausleſe der Perſönlichkeiten und eine Kräfteanſpannung, wie ſie der Staat und die Gemeinde nicht ſo leicht oder wenigſtens nur auf den Höhepunkten moraliſch-ſocialer Zucht erzeugen: der Staatsbeamte wird getadelt, verſetzt, ſehr ſelten kaſſiert, wenn er falſch gewirtſchaftet hat, der Unternehmer macht Bankerott.

Familie, Gemeinde und Staat dienen noch anderen Zwecken, ſind nicht aus- ſchließlich für das wirtſchaftliche Leben geſchaffen und eingerichtet, die Unternehmung dient nur wirtſchaftlichen Zwecken, iſt ihnen ganz und voll angepaßt; ſie iſt das ſpecifiſche, das differenzierteſte Wirtſchaftsorgan.

Die heutige Volkswirtſchaft bedarf gleichmäßig der drei Gruppen von Organen, ihres Ineinandergreifens, ihrer Arbeitsteilung, ihres Zuſammenwirkens. Jede Gruppe ruht auf anderen pſychologiſchen Motiven, auf anderen Sitten und Rechtsregeln, hat ihre Vorzüge und Nachteile, ihre große geſellſchaftliche und wirtſchaftliche Funktion, in der ſie unerſetzlich iſt. Keine dieſer Gruppe wird mit ihrem eigentümlichen Leben, mit ihren beſonderen Aufgaben verſchwinden. Die Familie hat viel an die Unternehmung abgegeben, aber ebenſo Wichtiges iſt ihr geblieben; neue höhere Aufgaben ſind ihr zugewachſen. Gemeinde und Staat haben zeitweiſe manches, was ſie früher in der Hand hatten, den Unternehmungen abgegeben, anderes ihnen neueſtens wieder mit Recht entzogen; ihr Hauptgebiet in Bezug auf das wirtſchaftliche Leben ſind die neuentſtandenen höheren centralen Aufgaben, wie Schule, Verkehr, Kredit, Verſicherung, denen die private Unternehmung nicht ebenſo gewachſen iſt. Die Unternehmung hatte erſt der Familie, dann auch dem Staate manches abgenommen; ſo vieles man ihr nahm, ihr Umfang iſt ſtets gewachſen; der Volkswirtſchaft des 19. Jahrhunderts gab ſie die Signatur. Wenn ihre Groß- und Rieſenbetriebe ſich der Gemeinde und dem Staate genähert haben, ſo geſchah dies mehr in der äußerlichen Verfaſſung, in der Behandlung der dienenden Kräfte, teilweiſe auch in dem Monopol, das viele erlangen; es erſcheint nur erträglich in Privathänden, wenn die Anſtalten große Pflichten übernehmen, einen erheblichen Gewinnanteil an die Geſamtheit abgeben. In der freien Bewegung, in der Möglichkeit, ohne zu viel Zwang, Rechtsſchablone, parlamentariſche Streitigkeit zu verfahren, in der Notwendigkeit, kaufmänniſch ſich dem Angebot, dem Markte anzupaſſen, bleibt die Aktiengeſellſchaft und das Kartell vom Staatsbetrieb verſchieden und ihm überlegen. Für alle kleinen Unternehmungen, für die gewöhnliche landwirtſchaftliche und gewerbliche Güterproduktion, die gewöhnlichen Handelsgeſchäfte wäre die Kommunaliſierung und Ver- ſtaatlichung eine verteuernde Abſurdität, eine künſtliche Erzeugung von Reibung, von Schwerfälligkeit, von Umwegen, wie wir ſchon oben (S. 321—324) ſahen.

So Vieles ſich alſo in der geſellſchaftlichen Verfaſſung der Volkswirtſchaft in den letzten Jahrzehnten geändert hat, ſo ſehr, wie wir eben ſahen, durch ihre komplizierteren Teile ein Zug der Centraliſation geht, ſo wenig ſpricht die Wahrſcheinlichkeit dafür, daß in abſehbaren Zeiten eine ganz ſocialiſtiſche oder kommuniſtiſche Verfaſſung ſiegen werde. Gewiß, die ſocialiſtiſchen Einzelzüge werden da und dort noch wachſen, und wer das nicht begreift, ſollte heute weder als Miniſter, noch als Parlamentarier weiter eine Rolle ſpielen, aber ebenſo ſicher werden die verſchiedenen wirtſchaftlichen Aufgaben immer verſchiedene Organiſationsprincipien erzeugen, und das Reſultat wird nicht eine centraliſtiſche Rieſenwirtſchaft des Staates, ſondern das komplizierte Nebeneinanderbeſtehen und Zuſammenwirken verſchiedener Organe, verſchiedener Motive, verſchiedener Inſtitution ſeien.

Nur ſchablonenhafter Doktrinarismus kann es überraſchend oder gar widerſpruchsvoll finden, daß heute neben Staatsbahn, Staatspoſt und Staatstelegraphen große private Kartelle und Aktienbetriebe, neben zahlreichen kommunalen Wirtſchaftsbetrieben die Einzelgeſchäfte und die Genoſſenſchaften, neben Großinduſtrie und Fabrik Hausinduſtrie und Handwerk, neben den großen Gutsbetrieben die Bauern- und Parzellenwirt- ſchaften ſtehen, daß ſich neben der Produktion für den Markt in breiter Weiſe die Eigenwirtſchaft, neben koſtenloſer Darreichung einzelner Leiſtungen die überwiegende Bezahlung der Waren und Leiſtungen erhält. Jede Form und Art des wirtſchaftlichen Lebens hat ihre Bedingungen und Vorausſetzungen und erhält ſich, wo letztere vorhanden ſind. Der Großbetrieb, das Kartell, der Staatsbetrieb iſt an manchen Stellen dem Kleinbetrieb, dem Privatgeſchäft ſehr weit überlegen, aber produziert an anderen teurer und nicht beſſer. Alle höheren Formen der wirtſchaftlichen Organiſation haben zu ihrer gedeihlichen Wirkſamkeit höhere pſychologiſche und inſtitutionelle Vorausſetzungen, ſo daß ſchon deshalb die Entwickelung derſelben nur eine langſame, von Rückſchlägen begleitete, in gewiſſen feſten Grenzen ſich bewegende ſein muß. —

Wirtſchaften heißt, die äußeren materiellen Mittel für unſere Exiſtenz beſchaffen. Der einzelne Menſch that es einſtens allein, und zwar auf die direkteſte Weiſe und im Augenblicke des Bedarfs. Alle höhere Kultur beſteht darin, die Mittel gemeinſam, geſicherter, auf indirekte Weiſe und ſo im voraus zu beſchaffen, daß die Menſchen nicht Not leiden. Alle höhere Technik, alle Anwendung früherer Mittel (des Kapitals) bei der Beſchaffung hat dies im Auge. Für viele Jahrtauſende war die Wirtſchaft und die Technik der Familie und ihre Vorratshaltung das beſte und faſt das einzige Mittel, um reichlich und nachhaltig die Bedürfniſſe zu befriedigen. Aber das Organ reichte doch nicht ganz aus, die Wechſelfälle der Natur zu beſchwören, die Bedürfniſſe der größeren differenzierten Geſellſchaften zu befriedigen. Die Gebietskörperſchaften und ihre Spitzen waren fernſichtiger, reicher, kräftiger; ſie konnten zuerſt Heer-, Gerichtsweſen und Verwaltung, dann auch eine Summe rein wirtſchaftlicher Aufgaben übernehmen, aber ſie erlahmten doch bald wieder auf letzterem Gebiete, weil die führenden Spitzen ſich zu viel aufgeladen hatten, weil ihre Organe den meiſten wirtſchaftlichen Bedürfniſſen zu fern ſtanden und ſie nur mit allzugroßem Aufwand und Mißbräuchen aller Art, oft mit ungerechter Verteilung an die Bürger befriedigen konnten. Sie gaben deshalb von 1750—1870 den privaten Unternehmungen wieder freiere Bahn; die heutige Güterverſorgung, die heutige Technik, der heutige Verkehr konnten damit entſtehen. Erſt neueſtens, als die Schattenſeiten und Mißbräuche der Unternehmungen ſtark hervortraten, haben Staat und Gemeinden ſie teils unter Kontrolle geſtellt, teils ihnen gewiſſe Funktionen wieder abgenommen. Die Unternehmungswelt erwuchs von 1750 bis zur Gegenwart zu ſolcher Größe und Leiſtungsfähigkeit, weil ſie einen ſteigenden Perſonenkreis, wachſende Kapitalien zu einheitlichem wirtſchaftlichem Effekt zuſammenfaßte und doch frei auf dem Markt ſich bewegte, durch die Gewinnchancen zu höchſter Anſtrengung veranlaßt wurde. Sie verlangt auf dem Markte Erſatz ihres Aufwandes und Gewinn, ſie richtet ſich nach den erzielten Preiſen. Erſetzen die Preiſe den Aufwand, die Koſten nicht, ſo ſtellt ſie die Produktion ein oder ſchränkt ſie ein, weil ſie den Verluſt nicht ertragen will; erſetzen die Preiſe die Koſten reichlich, ſo ſteigt der Gewinn, und dieſes Steigen des Gewinnes verlockt die Produktion zur Ausdehnung. So entſtand mit der Unternehmung jenes freie Spiel von Verträgen, von Zu- und Abnahme des Angebots und der Nachfrage. Der Handel kommt hinzu, die Vorräte an den rechten Ort, zu rechter Zeit zu bringen, die Vorratshaltung zu übernehmen; auch das geſchah mehr und mehr am leichteſten, wenn die Unternehmung es übernahm. Ein Mechanismus der freien geſellſchaftlichen Marktverſorgung entſtand, der durch das ſtete Steigen und Fallen der Preiſe, durch die Gewinnprämie für richtige, billige, gute Produktion, die Verluſtſtrafe für falſche, zu teure ſchlechte Produktion den größeren Teil der Warenerzeugung und den Handel in den rechten Bahnen erhielt. Natürlich nur in dem Maße, wie das nach der Größe und Iſoliertheit des Marktes, nach der Fähigkeit der Menſchen, nach den Zufällen der Natur und des Schickſals möglich war. In kleinen Staaten und Gebieten war es leichter als in großen Nationalſtaaten und gar in der heutigen Weltwirtſchaft. Mit der Kompliziertheit der Technik, den Entfernungen des Verkehrs, der wachſenden Größe der Betriebe wurde die Produktion für den Markt und die Vorratshaltung in der Hand der Unternehmer auf der einen Seite freilich erleichtert, auf der anderen aber wurde die Beurteilung des Bedarfs erſchwert, weil man für die ganze Welt und die ferne Zukunft ſpekulativ ihn faſſen ſollte. Daher neben der beſſeren Verſorgung im ganzen doch die wachſenden Klagen über Kriſen und Arbeitsloſigkeit, über Hauſſe und Baiſſe. Die harte Korrektur der falſchen Spekulation und Produktion durch Bankerotte mußte als ſtarker Mißſtand empfunden werden. Unlautere Gewinnabſichten konnten in das immer kompliziertere Spiel des Marktes leichter eingreifen. Schamloſe Gewinnſucht, rückſichtsloſe harte Konkurrenz, brutale Niederwerfung der Schwachen konnte ſündigen, wie kaum je früher.

Der Socialismus erklärte deshalb: die Unternehmung taugt nicht; ſie will nur Wuchergewinn machen; ſie iſt herzlos und gleichgültig; ſie verſagt, wenn der Gewinn auf 1—2 % ſinkt, ſie wird erſt bei 10 % kühn, bei 50 % waghalſig, bei 100 % ſtampft ſie alle menſchlichen Geſetze unter die Füße, bei 300 % erlaubt ſie ſich jedes Verbrechen. Gewiß liegen nach dieſer Seite die dunkeln Schatten der Unternehmerthätigkeit. Aber es iſt nicht falſch, daß ſie bei 1 % erlahmt, bei 8—10 energiſch wird; zu mehr kommt ſie nur ſelten. Es iſt eine Verkennung aller menſchlichen Natur zu verlangen, daß der Menſch nicht nach Gewinn ſtrebe, nur muß die Moral- und die Rechtsregel dieſes Streben im Zaume halten. Durch Rieſengewinne laſſen ſich nicht bloß Unternehmer, ſondern die meiſten Menſchen beſtechen.

Über einen Teil der Unvollkommenheit der bisherigen Unternehmungen können die Kartelle mit ihrer nationalen und internationalen Ausdehnung uns weghelfen. Ihre Schattenſeiten und Monopolmißbräuche verſchwinden, wenn ſie in die rechte Verfaſſung gebracht werden. Ob es omnipotente, ſtaatliche, kommuniſtiſche Organiſationen beſſer vermöchten, zumal in wechſelnd demokratiſchen Händen, das iſt eben die Frage, welche die Socialiſten bejahen, alle Kenner der Geſchichte und der Menſchen verneinen. Noch viel unwahrſcheinlicher iſt, daß es gelingen ſollte, eine ſocialiſtiſche Centralleitung der Weltwirtſchaft zu ſchaffen, was doch bei der heutigen geographiſchen Arbeits teilung nötig wäre, wenn man die Unternehmungen und Kartelle überflüſſig machen wollte. Und daher erſcheint die Verfaſſung der Volkswirtſchaft heute als die normalſte, welche die Bedürfnisbefriedigung, die über die Familienwirtſchaft hinausgeht, zwiſchen den Gebietskörperſchaften und den Unternehmungen teilt, ſo daß beide Syſteme einander ergänzen. Die Vorzüge des einen Syſtems werden dabei ſtets als Vorbild für das andere, ihre Fehler als abſchreckendes Mittel wirken. So weit die Güterproduktion und der Handel in privaten Händen, in denen von kleinen und großen Geſchäften bleiben, werden ſie allerdings immer mehr unter die indirekte Kontrolle der Geſamtheit und des Staates kommen. Dieſe wird durch die ganze Handels-, Verkehrs-, Social-, Bau-, Markt-, Geld-, Kreditpolitik, wie durch die Thätigkeit der großen ſtaatlichen Wirtſchaftsinſtitutionen ausgeübt. Sie entſteht ferner in gewiſſer Weiſe dadurch, daß immer mehr die Maſſe der Bürger Aktien und Anteile von Geſellſchaften und Genoſſenſchaften in Händen hat, und daß die organiſierten Arbeiter einen gewiſſen Einfluß auf die Unternehmungen erhalten. Die Verantwortlichkeit und Freiheit der Unternehmer kann und ſoll dabei aber im ganzen fortbeſtehen; nur die Schranken ſollen ihrer Gewinnſucht gezogen, die Direktiven ihrem Handeln gegeben werden, die im Geſamtintereſſe der Nation und ihrer geſunden Entwickelung liegen.

Je mehr ſo ein wirklich großes Unternehmertum entſteht, wird es im Einklang mit dem Staat und den unteren Klaſſen ſich fühlen können, wird es einſehen, daß man die Volkswirtſchaft oder den wichtigſten Teil derſelben nicht leiten kann ohne große öffentliche Pflichten zu erfüllen, ohne daß die großen Unternehmungen — auch ohne Staatsanſtalten zu ſein — im Geiſte der großen allgemeinen Intereſſen und nicht im Geiſte habſüchtiger Bereicherung geführt werden müſſen.

Eine wachſende Vergeſellſchaftung und Centraliſation wird dabei vorhanden ſein, aber nicht in der Art, daß Staat, Gemeinde und Unternehmungen zuſammenfallen, ſondern in der, daß die reformierte Unternehmungswelt, einſchließlich der Genoſſen- ſchaften und Kartelle, ſich immer mehr in einheitlichen Spitzen zuſammenfaßt, daß neben und über ihr die politiſchen Gewalten ebenſo einer zunehmenden Centraliſation unterliegen. Nur an gewiſſen oberſten Stellen wird die Geſchäftswelt ſich der Staatsgewalt unterordnen müſſen. Soweit Gemeinde und Staat unternehmerartig auftreten, werden ſie aber auch am beſten verfahren, wenn ſie ihren Verkehrs-, Kredit-, Verſicherungsanſtalten, ihren eigentlichen Geſchäftsbetrieben eine gewiſſe Selbſtändigkeit gegenüber den politiſchen Gewalten geben. Vor allem den Staatseiſenbahnen, den großen Centralbanken thut das not.

So wie die Menſchen heute ſind und in abſehbarer Zeit bleiben, iſt die auf eigene Verantwortung wirtſchaftende, das Riſiko tragende Unternehmung mit den ſie bedingenden Inſtitutionen, auch mit all’ ihren Spekulationsſünden, mit all’ ihrer die Habſucht ſteigernden Tendenz, mit ihrer ſocialen Wirkung und ihrer Beeinfluſſung der Einkommensverteilung doch das notwendige Inſtrument, welches in den ent- ſcheidenden Kreiſen das höchſte Maß von wirtſchaftlichen Fähigkeiten, von Fleiß und Energie, von techniſchem und organiſatoriſchem Fortſchritt erzeugt. Sie iſt zugleich die geſellſchaftliche Form, welche in breiten Schichten diejenige perſönliche Freiheit und wirtſchaftliche Unabhängigkeit ermöglicht, die nur der eigene Beſitz, das Vertrauen auf die eigene Kraft und auf ſelbſtändige Leiſtungen geben kann.

Wir mögen unſer Beamtentum und ſeine großen Tugenden, unſere liberalen Berufe mit ihrem Idealismus, unſer Bauerntum mit ſeinen kernhaften Muskeln und ſchlichten Gemütseigenſchaften, unſere aufſtrebende Arbeiterwelt mit ihrem Bildungstrieb, ihrer techniſchen Tüchtigkeit, ihrer aufopfernden Vereinsthätigkeit noch ſo hoch ſchätzen, ſie bedürfen als Ergänzung der ganz anders gearteten, aber nicht minder wertvollen pſychologiſchen und geſellſchaftlichen Kräfte der Geſchäftswelt ebenſo, wie dieſe ohne jene anderen geſellſchaftlichen Kräfte und Tendenzen nicht glücklich wirken könnte.