6. Die geſellſchaftliche Klaſſenbildung.
133. Begriff, Weſen und pſychologiſche Begründung der Klaſſenbildung. Wir haben in den Kapiteln über Arbeitsteilung und Eigentum die Grundlage der ſocialen Klaſſenbildung kennen gelernt. Wir verſtehen darunter das Zerfallen der Geſellſchaft in eine Anzahl von größeren Gruppen, von Ständen oder Klaſſen, in welche je die gleichen oder ähnlichen Individuen und Familien nicht nach Verwandt- ſchaft, Ortsangehörigkeit, ſondern nach Beruf, Arbeit, Beſitz, Bildung, häufig auch nach politiſchen Rechten ſich zu loſeren oder geſchloſſeneren Einheiten zuſammenfinden, nicht um gemeinſame Geſchäfte zu treiben, ſondern um im Bewußtſein ihrer Gemeinſamkeit ſich zu ſtärken, die Geſelligkeit zu pflegen, die gemeinſamen Intereſſen zu verfolgen. Alle größeren ſeßhaften Völker, welche die ältere Gentil- und Geſchlechtsverfaſſung überwunden haben, einer gewiſſen Berufs- und Arbeitsteilung unterlegen ſind, beſtehen aus verſchiedenen über und neben einander ſtehenden geſellſchaftlichen Klaſſen, mindeſtens aus Adel und Volk oder aus Adel, Volk und Unfreien, aus Ariſtokratie, Mittelſtand und unteren Klaſſen, häufig aber auch aus zahlreicheren Untergruppen. Es ſind Gruppenbildungen von Perſonen und Familien, die man früher, ſo lange ſie rechtlich getrennt und erblich waren, mehr mit dem Worte „Stände“, heute mehr mit dem der „Klaſſen“ bezeichnet, ohne daß an dieſem Wortunterſchiede heute ſtreng feſtgehalten würde. Nirgends iſt dieſe Art der Gruppierung, ſo ſehr ſie wechſelte, von Jahrhundert zu Jahrhundert ſich umbildete, da, wo ſie einmal vorhanden war, wieder verſchwunden. Die Scheidung iſt dort am ſchärfſten, wo die Herrſchaft kräftigerer über ſchwächere Raſſen zu einem Staatsweſen geführt hat, in dem trotz des Jahrhunderte langen Durcheinanderwohnens die aus den verſchiedenen Raſſen entſtandenen Klaſſen ſich noch als Fremde fühlen. Aber die Klaſſenbildung fehlt auch da nicht, wo ein einheitlicher Menſchenſchlag ſich gebildet hat. Sie zeigt ſich, wo eine ſchroffe Rechtsordnung die Klaſſen trennt, wie da, wo Rechtsgleichheit und Ehefreiheit, freier Zugang zu allen Berufen und Ämtern vorhanden iſt.
Eine große beſchreibende und unterſuchende Litteratur hat ſeit hundert Jahren die Grundlage zu einer empiriſchen Klaſſenlehre gelegt, hat uns über die Einwirkung der Arbeitsteilung, des Berufes, der Erziehung, der Beſitzverteilung auf die Klaſſenbildung große Materialien geliefert, hat uns jedenfalls gezeigt, daß, was auch die weſentlichen Urſachen der Entſtehung ſein mögen, innerhalb jedes größeren Volkes die Klaſſenbildung gleichſam Spielarten des Volkscharakters, verſchiedene Typen der körperlichen und geiſtigen Konſtitution ſchaffe, die durch Generationen hindurch ſich erhalten, trotz des Wechſels der einzelnen Glieder durch Leben und Tod, durch Eintritt und Austritt.
Wir können vor allem heute eines klar überſehen, nämlich, daß pſychologiſche Urſachen einfacher Art eine ſolche ſociale Gruppenbildung erzeugen, ſobald in einer größeren Geſellſchaft die einzelnen Glieder eine erhebliche Verſchiedenheit erreicht haben. Sei die Urſache der Verſchiedenheit nun, welche ſie wolle, die Verſchiedenheit trennt, die Gleichheit verbindet. Die gleichen oder naheſtehenden Intereſſen, Gefühle, Vorſtellungen und Ideen erzeugen eine Gruppenbildung; gewiſſe Gedanken treten über die gemeinſame Schwelle des Bewußtſeins und geben den Kitt. Die gleichen Autoritäten beherrſchen die Gleichen. Das Bedürfnis nach Anerkennung läßt ſich in einem ſolchen Stadium der geſellſchaftlichen Entwickelung für die Mehrzahl am leichteſten im Kreiſe der Berufsgenoſſen befriedigen: es entſteht die Standes- und Berufsehre, die wichtigſte Wurzel aller Klaſſenbildung. Indem der einzelne in ſeinem Selbſtgefühl von der Achtung der Standesgenoſſen abhängig wird, ſteigert ſich das Gefühl der Zugehörigkeit zur ſocialen Gruppe. Derartige Anlehnung wird dem einzelnen um ſo mehr Bedürfnis, je größer die Volksgemeinſchaft geworden, je mehr in ihr die älteren kleineren Unterabteilungen, die Geſchlechts- und Ortsverbände, dem Individuum nicht mehr die erwünſchte pſychiſche Anlehnung und materielle Hülfe in mancherlei Lebenslagen bieten. Es handelt ſich um pſychologiſch-ſociale Bande, welche die einzelnen erſt lokal, dann in immer weiterem Umfange, urſprünglich nur mit einem dunkeln, halb unbewußten Gemeinſchaftsgefühl umſchlingen, die bei höherer Kultur je nach dem Maße der Verſtändigung, des wachſenden Bewußtſeins, des Gegendruckes von außen, des Kampfes um die ſpeciellen Intereſſen und der ſich vollziehenden äußeren bündiſchen oder Vereinsorganiſation bis zum ſchroffſten, exkluſivſten, härteſten Klaſſen- und Standesgeiſte ſich ſteigern können.
Ebenſo notwendig aber wie die Klaſſenbildung ſcheint die Herausbildung einer Klaſſenordnung, einer Hierarchie der Klaſſen zu ſein. Und zwar nicht bloß, weil bei den meiſten großen Fortſchritten der Klaſſenbildung die eine Gruppe emporſteigt, die andere in ihrer Lage bleibt oder ſinkt, nicht bloß, weil Klaſſenbildung ſtets Machtverteilung iſt, meiſt herrſchende und beherrſchte Klaſſen erzeugt. Das wirkt ja mit und ſpielt zeitweiſe eine große Rolle, aber die Erſcheinung wird noch durch eine allgemeinere pſychologiſche Thatſache erklärt, die ſelbſt eine Haupturſache der verſchiedenen Macht-, Vermögens- und Einkommensverteilung und der daran ſich ſchließenden Rechtsbildungen iſt. Wir meinen die Notwendigkeit für das menſchliche Denken und Fühlen, alle zuſammengehörigen Erſcheinungen irgend einer Art in eine Reihe zu bringen und nach ihrem Werte zu ſchätzen und zu ordnen. Wie jeder Menſch in ſeiner Familie, in ſeinem nächſten Kreiſe geſchätzt wird nach dem, was er durch ſeine Perſönlichkeit, ſeinen Beſitz, ſeine Leiſtungen dieſem Kreiſe iſt, ſo hat zu allen Zeiten die öffentliche Meinung die arbeitsteiligen Berufsgruppen und -klaſſen des ganzen Volkes nach dem gewertet und in ein Rangverhältnis gebracht, was ſie dem Ganzen der Geſellſchaft waren oder ſind. Natürlich je nach den Zeitvorſtellungen über das, was in ſittlicher, politiſcher, praktiſch-wirtſchaftlicher Beziehung das für die Geſellſchaft Wertvollere ſei. Die Maßſtäbe können die allerverſchiedenſten, berechtigten und unberechtigten, rein äußerlichen oder tief in das Weſen dringenden ſein. Nesfield hat uns gezeigt, daß der Rang der indiſchen Kaſten vor allem auf dem Alter der Beſchäftigungen beruht; alle ſpäter entſtandenen Berufe pflegen höher zu ſtehen. G. Simmel hat nachzuweiſen geſucht, daß die unteren Klaſſen überall mehr eine ältere Zeit mit unentwickelterer Individualität, mit minderwerten Eigenſchaften repräſentieren, daß die höheren Eigenſchaften und die größere Leiſtungsfähigkeit der oberen Geſellſchafts- ſchicht mit ihrer Specialiſierung und Individualiſierung zu danken ſei. Wie dem aber auch ſei, was das Urteil der Menſchen über einander beherrſche, die wirkliche Einſicht oder der Schein der Dinge, die Leiſtung für die Geſellſchaft oder der äußere ſichtbare Erfolg derſelben, wie z. B. der Beſitz und die Standesabzeichen, es muß in jedem Stadium der geiſtigen und wirtſchaftlichen Kultur eine Rangordnung entſtehen, und ſie muß je nach dem Wechſel der Werturteile über Leiſtungen und Erfolge wechſeln. Lange Epochen hindurch erſchien hier der Prieſter-, dort der Kriegerſtand als der erſte; anderwärts iſt es ein Amtsadel, ſpäter die Klaſſe der aus dieſem Stande hervorgehenden großen Grundbeſitzer, wieder zu anderer Zeit und an anderen Orten ſtehen die großen Kaufleute, die großen Bankiers und Induſtriellen voran. Da die Ehre und Rangordnung der Gruppen etwas langſam Wachſendes iſt, das im Laufe der Generationen erkämpft, mit Energie feſtgehalten wird, ſo drückt ſich häufig in der jeweiligen Ordnung nicht die lebendige Wirklichkeit, ſondern eine rückwärts liegende Vergangenheit aus. Die Nachkommen tapferer Krieger behalten Wappenſchilde, Titel, bevorzugte geſellſchaftliche Stellung lange, nachdem ſie friedliche Krautjunker und Grundbeſitzer geworden; ſie beanſpruchen denſelben Rang da, wo ſie ihren alten Standesrang durch neue Thätigkeit im Offiziers- oder Beamtenſtand, in der ehrenamtlichen Selbſtverwaltung neu verdient haben, wie da, wo ſie nur den Vergnügungen und Laſtern des vornehmen Lebens, dem Weiber- und Pferdeſport, dem Spiele und der Jagd, dem faden Hofleben ſich ergeben. Die ſchlichte Handarbeit hat man lange unterſchätzt, heute ſind gewiſſe Theorien und Klaſſen teilweiſe geneigt, ſie zu überſchätzen. Die ſtaatliche Gewalt und ein fürſtlicher Hof können durch Rangreglements, durch Titelverleihung, durch Erteilung politiſcher Rechte die ganze ſociale Rangordnung beeinfluſſen, ihre hieher gehörigen Handlungen ſtehen aber dabei unter demſelben pſychologiſchen Geſetz wie die freie öffentliche Meinung ſelbſt in der demokratiſchen Republik. Wenn in den Vereinigten Staaten heute vor allem der Geldmacher und der Millionär geſchätzt wird, ſo geſchieht es, weil es in der breiten Maſſe des Volkes noch an Verſtändnis für den Wert wiſſenſchaftlicher, politiſcher und anderer Leiſtungen als der des smart fellow im Geſchäftsleben fehlt. Überall werden die Berufe und die Leiſtungen ſowie die daran ſich ſchließenden Beſitzgrößen und Beſitzarten gewertet nach dem, was jeweilig in den entſcheidenden, führenden, die öffentliche Meinung beherrſchenden Kreiſen als das Wichtigere, das für das Vaterland Wertvollere gilt. Und da keine Zeit kommen wird, in welcher die Thätigkeit des großen Miniſters und die des letzten Bureaudieners, die eines Großinduſtriellen wie Werner Siemens und die des gewöhnlichen Fabrikarbeiters für gleichwertig gelten, ſo wird auch nie eine gewiſſe Über- und Unterordnung der Stände und Klaſſen verſchwinden. Wer da weiß, wie die gute Köchin auf das Hausmädchen, der Diener im gräflichen auf den im bürgerlichen Hauſe, der gelernte Maurer und Zimmermann auf den bloßen Handlanger herab- ſieht, wer da weiß, wie feſt ſolche Rangordnungen in Anſchauung und Einkommen aller Beteiligten trotz alles heutigen Gleichheitsfanatismus ſich ausdrücken, der wird eine gewiſſe Hierarchie der Stände als eine pſychologiſche Notwendigkeit aller Zeiten begreifen.
Wie die ſociale Klaſſenbildung ſich äußere, iſt in vorſtehendem ſchon geſtreift. Wir fügen darüber noch kurz folgendes bei. Wer zur ſelben Klaſſe gehört, nimmt, ob er höheres oder geringeres Einkommen habe, im ganzen dieſelben Ehren in Anſpruch; die Klaſſengenoſſen verkehren geſellſchaftlich, verehelichen ſich überwiegend in ihrer Klaſſe, ſie tragen gleiche oder ähnliche Kleider, haben ähnliche Gewohnheit des Eſſens, ähnliche Sitten und Ceremonien in ihren Zuſammenkünften, Spielen, Feſten, fahren in derſelben Eiſenbahnklaſſe. Die weitere Konſequenz iſt, daß ſie in älterer Zeit das gleiche Wehrgeld, den gleichen Gerichtsſtand haben; Wahlrechte und viele andere Rechte ſtufen ſich entſprechend ab. — In Indien unterſcheiden ſich die Kaſten weſentlich durch die ver- ſchiedenen Speiſen und Tiere, die den einen erlaubt, den anderen verboten ſind. Bis auf unſere Tage iſt bei allen Völkern Sitte, daß nur die denſelben Klaſſen Angehörigen an demſelben Tiſche mit einander eſſen und trinken. Noch heute gilt überall die Vornahme gewiſſer Arbeiten oder ihre Vermeidung als Zeichen der gleichen ſocialen Würde: wer den Pflug nicht ſelbſt führt, wer keine Laſt auf der Straße trägt, dieſe oder jene Arbeit nicht oder nicht vor anderen verrichtet (wer ſeiner Zeit in der Weber- ſtadt keine blauen Nägel hatte und damit zeigte, daß er nicht in die Färberküpe gegriffen hatte), der gehört zur höheren Klaſſe.
Am ſicherſten wurden die Klaſſengegenſätze befeſtigt, wenn ſie in der Phantaſie der Betreffenden als göttliche Einrichtung ſich darſtellten. In Mikroneſien iſt es dem Adel gelungen, nicht nur, was ja auch ſonſt allgemein vorkommt, die verſtorbenen Häuptlinge zu Göttern zu machen, ſondern die Lehre zu verbreiten, daß die unteren Klaſſen keine Seelen hätten, nicht ins Paradies gelangen könnten. Die indiſche Kaſtenlehre baut ſich auf dem Satze auf, daß die Prieſter aus dem Munde, die Krieger aus den Armen, die Ackerbauer aus den Schenkeln, die ſchwarzen unteren Klaſſen anderer Raſſe aus den Füßen Brahmas ſtammten, daß alle Auflehnung gegen die Kaſtenordnung mit unerſchöpflich langen Strafen im Jenſeits beſtraft würde. Die deutſche Sage und die Edda läßt die verſchiedenen Stände durch den Geſchlechtsverkehr des Gottes Heimdall mit drei ganz verſchiedenen Frauen entſtehen. Daraus ließ man die Häuptlinge, die Gemeinfreien und die Sklaven hervorgehen. Und dieſe naiv reſignierte, vom Glauben an die Vererbung mütterlicher Eigenſchaften ausgehende Auffaſſung erhält ſich noch in dem Märchen von den ungleichen Kindern Adams und Evas, welches dem 15. und 16. Jahrhundert angehört, welches Baptiſta Mantuanus, Hans Sachs, Agrikola und Melanchthon wiederholen, um die Ungleichheit der Stände zu erklären und als göttliche Einrichtung zu rechtfertigen. Längſt waren freilich auf den Höhepunkten des geiſtigen Lebens unter dem Druck unbarmherziger Klaſſenherrſchaft auch die entgegengeſetzten Stimmungen lebendig geworden. Die großen Religionsſtifter Buddah und Jeſus haben die Gleichheit der Menſchen vor Gott betont und in gewiſſem Maße zur Anerkennung in den kirchlichen Gemeinſchaften gebracht. Die Bauernprädikanten des 16. Jahrhunderts hoffen teils auf eine künftige Gleichheit auf dieſer Erde, teils darauf, daß Ritter und Pfaffen zur Hölle fahren, die Bauern allein in den Himmel kommen. Der neuere Socialismus hofft von der Vernichtung des Kapitalismus die Aufhebung der Klaſſengegenſätze, wie die franzöſiſche Revolution ſie von der politiſchen Freiheit erwartet hatte.
Der naiven älteren Reſignation wie der bitteren neueren Auflehnung gegen die Klaſſengegenſätze wird in der Zukunft die wiſſenſchaftliche Einſicht in die Notwendigkeit der ſocialen Klaſſenbildung folgen müſſen. Und mit ihr wird die Möglichkeit wachſen, die Härten und Schäden zu mildern, die jeder Klaſſenbildung anhängen.
Die aufſteigenden ſocialen Klaſſen glauben immer leicht wieder im Namen der Gleichheit aller zu handeln, wie von 1789—1850 das Bürgertum, heute die Arbeiterwelt. In Wirklichkeit zerfiel das Bürgertum bald wieder in verſchiedene Klaſſen, und die Arbeiter erleben in der Gegenwart dasſelbe. Das hindert aber, wie wir ſehen werden, gewiſſe Reformen, gewiſſe Nivellierungsprozeſſe bei den höheren Kulturvölkern nicht.
134. Die Haupturſachen der Klaſſenbildung: Raſſe, Berufs- und Arbeitsteilung, Vermögens- und Einkommensverteilung. Die geſell- ſchaftliche Klaſſenbildung hat natürlich-pſychologiſche und techniſch-wirtſchaftliche Urſachen, welche unabhängig von Staat und Recht ſich geltend machen. Aber ſie wirken praktiſch nur im Staat, innerhalb des Rechtes, der Schranken und Einrichtungen, ſowie der großen ſittlichen Gemeinſchaftsprozeſſe, welche von der Geſamtheit ausgehen, die Klaſſenbildung ſteigern oder mildern und modifizieren können. Wir ſehen zunächſt von dieſen modifizierenden Elementen ab, bleiben bei Raſſe, Berufs- und Arbeitsteilung, ſowie Eigentumsverteilung.
Daß ſie beſtimmend auf die Klaſſenbildung einwirken, leugnet heute kaum jemand. Aber über das Maß des Einfluſſes dieſer drei Gruppen von Urſachen iſt Streit und muß Streit ſein, weil es ſich um unendlich komplizierte Vorgänge und Wechſelwirkungen handelt. Gobineau und ſeine Schule führen alle Klaſſengegenſätze auf die Raſſe zurück: alle Ariſtokratien der Welt ſind indogermaniſch, alle unteren Klaſſen haben Negerblut in ſich. Eine ebenſo ſtarke Übertreibung wie dieſe Lehre iſt die der Socialiſten, welche an die Gleichheit der Menſchen glauben, die Klaſſenbildung ganz oder überwiegend auf die Vermögens- und Einkommensungleichheit zurückführen. So Marx und ſeine Schüler, und Bücher ſteht nicht ſehr weit ab von ſolcher Auffaſſung. Ich habe hauptſächlich den Einfluß des Berufs und der Arbeitsteilung zu betonen geſucht. Zu abſchließenden Reſultaten kann heute die Wiſſenſchaft noch nicht kommen. Suchen wir den Stand unſerer Erkenntnis objektiv wiederzugeben.
Wir haben oben (S. 139—158) von den Urſachen der Entſtehung von Raſſen und Völkern, von dem Problem der Vererbung der Eigenſchaften und deren Abwandlung durch Variabilität geſprochen, haben geſehen, daß der Typus der Raſſen und Völker ſich erblich durch Jahrhunderte hindurch erhalte. Wo Raſſen und Völker durcheinander wohnen und ſich noch nicht durch ſehr lange Blutsmiſchungen ausgeglichen haben, da zeigt uns die Geſchichte aller Zeiten, daß die höheren und die unteren Klaſſen dem höheren und dem niedrigeren Raſſentypus entſprechen. Freilich meiſt ſo, daß die höhere Raſſe zugleich zu beſtimmten Berufen (der Prieſter, Krieger, Händler) hinführte und Eigentumsgegenſätze erzeugte. Es bleiben alſo auch hier immer Zweifel, was vom Brahmanen auf ſeine Raſſe, was auf ſeinen Beruf, was vom weſteuropäiſchen Juden auf ſein Semitentum, was auf ſeine Handelsthätigkeit, was auf ſeinen Beſitz zurückzuführen ſei. Aber daß Raſſe und Volkstum für Jahrhunderte klaſſenbildend wirken, daß die ſchroffſten Klaſſengegenſätze darauf zurückgehen, daß dieſe Einflüſſe gleichmäßig durch ungezählte Generationen hindurch fortdauern, wird kein Unbefangener leugnen. Er wird aber weit entfernt ſein, alle Klaſſengegenſätze allein hieraus erklären zu wollen, weil auch dem Blute nach einheitliche Völker ſolche zeigen.
Wenn die Raſſen- und älteren Völkertypen durch Spaltung entſtanden ſind unter der Einwirkung verſchiedenen Klimas, verſchiedener Ernährung, verſchiedener Lebens- und Arbeitsweiſe, wenn neue Völkertypen innerhalb der Raſſen teils durch die gleichen Einflüſſe, teils durch fortgeſetzte Blutsmiſchung innerhalb beſtimmter abgeſonderter Gruppen und durch eine nach beſtimmter Richtung ſich gleichmäßig fortſetzende Variabilität (d. h. kleine Abweichungen je der folgenden von der älteren Generation) entſtanden, ſo werden wir ſchließen können, daß die Berufs- und Arbeitsteilung innerhalb der Völker zwar in abgeſchwächter, aber doch analoger Weiſe verſchiedene erblich ſich fortſetzende Spielarten des Volkscharakters unter beſtimmten Bedingungen ſchaffe. Man wird dabei betonen, daß die Einwirkung verſchiedenen Klimas nur beſchränkt, durch den Gegenſatz von Gebirge und Ebene, durch verſchiedene Landesteile in Betracht komme; auch daß dem Gegenſatz der Lebens- und Arbeitsweiſe andere nivellierende Einflüſſe bis auf einen gewiſſen Grad entgegenwirken können: ſo die Blutsmiſchung, wie ſie da und dort zwiſchen verſchiedenen Klaſſen ſtattfindet, ſo die ſonſtigen Berührungen und Nachahmungen und die einheitlichen geiſtigen Einflüſſe, ſoweit ſie vorhanden ſind. Aber dieſe Urſachen können fehlen oder ſehr ſchwach ſein; ſie werden jedenfalls die Thatſache nicht aufheben, daß mit der zunehmenden Berufs- und Arbeitsteilung zuerſt einzelne für beſtimmte Thätigkeiten und Berufe körperlich und geiſtig Paſſende ſich ihnen zuwenden, daß in der Regel ihre Söhne dieſen Beruf fort- ſetzen, daß dieſe überwiegend Weiber aus denſelben Kreiſen heiraten, daß die Lebens- und Arbeitsweiſe ſo Körper und Geiſt der Individuen und Klaſſen beeinfluſſe, Nerven und Muskeln, Gehirn und Knochen der ſpeciellen Thätigkeit anpaſſe. Es kommt dazu, daß meiſt eine beſtimmte Art der Ernährung, der Erziehung, der Sitten und Gewohnheiten in dem betreffenden Kreiſe vorherrſcht und dazu beiträgt, den Typus zu befeſtigen. Aus dieſen teils durch die Ausleſe der Perſonen, teils durch lange Anpaſſung und Vererbung, teils durch Erziehung und Milieu geſchaffenen Zuſammenhängen ent- ſpringen dann die übereinſtimmenden typiſchen Klaſſeneigenſchaften. Sie werden ſicherlich da und dort ein ſehr verſchiedenes Maß von Feſtigkeit und Vererblichkeit haben, hier einen klar fixierten, dort einen mehr ſchwankenden Typus von Perſonen erzeugen; das muß je nach der Eigentümlichkeit des Berufes und der Arbeit, je nach Dauer der vererblichen Einflüſſe, je nach den mitwirkenden ſonſtigen Bedingungen (der Ernährung, der Erziehung, der Frauenzufuhr aus anderen Bezirken und Berufen ꝛc.) verſchieden ſein. Aber nur Unkenntnis kann leugnen, daß der Hirtenſtab und der Pflug, das Schwert und der Hammer, die Spindel und der Webſtuhl, die Nadel und der Hobel nicht nur zeitlebens, ſondern durch Generationen in erblicher Weiſe geführt, beſtimmten Gruppen der Geſellſchaft einen eigentümlichen Stempel aufdrücken. Solange der Herr und der Knecht dasſelbe thaten, ganz gleichmäßig lebten, konnte es keinen großen Klaſſengegenſatz zwiſchen ihnen geben; wo aber der Ritter aufhörte, den Pflug, der Bauer das Schwert zu führen, bedingte die Verſchiedenheit des Berufes und der Arbeit den ſocialen Gegenſatz.
Die Thatſache der verſchiedenen Arbeits- und Berufsſphären ſchafft ſo verſchiedenen Blutlauf, verſchiedene körperliche und geiſtige Ausbildung, verſchiedene Ideale und Lebenszwecke. Die bisher Gleichen, die ſich vorher als Verwandte und Genoſſen behandelten, werden ſich fremder. Die Umbildung erſt der einzelnen, in einer neuen Specialität thätigen Perſonen, dann die Variation von Generation zu Generation innerhalb einer Gruppe, welche unter dem Einfluß gleicher Faktoren die Abweichung fixiert, muß ſo klaſſenbildend wirken.
Die Fortſchritte der Technik, der Arbeit, des geiſtigen Lebens mußten ſich zunächſt ſtets auf einzelne, dann auf kleinere Kreiſe beſchränken; ſie können unmöglich ſofort auf ganze Stämme und Völker ſich übertragen; ſie werden teils durch Vererbung, teils durch Überlieferung und Unterricht in dieſen Kreiſen bewahrt, vielfach als Geheimnis und Monopol gehütet: die Münzer ganz Europas bildeten vom 15. bis 19. Jahrhundert einen kleinen eng geſchloſſenen Kreis von erblich dazu beſtimmten Perſonen. Was bei dieſem Vorgang auf biologiſche Vererbung, was auf Erziehung und geſellſchaftliche Einrichtung zurückzuführen ſei, läßt ſich ſchwer ſagen; aber ſicher iſt, daß beides mitwirkt, daß ſo alle Prieſter-, Krieger-, Händlerklaſſen, die Gruppen der Handwerker, die der liberalen Berufe entſtanden ſeien, daß ſo unſere Gutsbeſitzer und Bauern, unſere meiſten Arbeitertypen einen mit dem Beruf und der Arbeitsteilung zuſammenhängenden ſpeciellen körperlichen und geiſtigen Stempel an ſich tragen.
Man hat die Wahrheit der vorſtehenden Sätze teils mit politiſchen Parteiargumenten angegriffen: ſie ſeien eine Verherrlichung der beati possidentes, des Kaſtenweſens; teils hat man ſie durch übertreibende angeblich notwendige Schlußfolgerungen aus ihnen zu widerlegen geſucht, die, an ſich falſch, nichts beweiſen.
Ich habe nie geſagt: jede Arbeitsteilung wirke klaſſenbildend, ſondern: „nur die großen, tief einſchneidenden, breitere Teile eines Volkes umfaſſenden, mit erheblichen techniſchen, geiſtigen, moraliſchen und organiſatoriſchen Verbeſſerungen verbundenen Phaſen der fortſchreitenden Arbeitsteilung“ hätten dieſe Folge. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß der Philologenſohn keine Vokabeln, der Schneiderſohn keine Kenntnis des Zuſchneidens von ſeinem Vater erbt. Aber ein ſo kritiſcher Forſcher wie De Candolle ſagt: der Sohn des Generals hat oft die Neigung zum Befehlen, der des Mathematikers zum Rechnen. Alle Lehrbücher der Pſychiatrie, ſagt Ribot, bilden ein unwiderſtehliches Plaidoyer für die Erblichkeit. Ich habe oben ſchon erwähnt, daß über die Vererbung der von den Eltern erworbenen Eigenſchaften heute ein noch nicht ausgetragener Streit beſtehe, aber auch daß ſie von keiner Seite ganz geleugnet werde. Das zu thun, hieße den Fortſchritt der Menſchheit vom Wilden zum Kulturmenſchen negieren. Auch über die Frage, welche Eigenſchaften mehr, welche weniger vererbt werden, iſt heute der Streit nicht geſchloſſen. Aber die beſten Forſcher nehmen an, daß in erſter Linie die Inſtinkte und die Fähigkeit zu Sinneswahrnehmungen, dann die Gefühle und der Charakter, endlich die Intelligenz vererbt wird, und zwar von dieſer die einfachere Form mehr, die kompliziertere weniger; man hat mit Grund behauptet, die höchſte Intelligenz werde als eine ſeltene Kombination nicht leicht, aber die allgemeinen Richtungen der Intelligenz eines Volkes, einer Klaſſe werden regelmäßig im Durchſchnitt vererbt. Bei ſolcher Auffaſſung bleibt der Individualität ihr Recht, aber auch den Erfahrungen der hiſtoriſchen und maſſenpſychologiſchen Beobachtung.
Man hat mir eingeworfen, die Erblichkeit der Berufsarbeit der deutſchen Handwerker und Pfarrer vom 16.—18. Jahrhundert habe degenerierend gewirkt; nach meiner Theorie müßte die Erblichkeit in dieſem Berufe Vervollkommnung bedeutet haben. Ich habe aber die möglichen ungünſtigen Folgen der zu einſeitigen Ausbildung der Arbeitsteilung ſtets betont, und ich habe unterſchieden zwiſchen aufſtrebenden und finkenden Klaſſen. Die Specialiſierung des Berufs in der aufſtrebenden Zeit iſt ein Element des Fortſchritts, während ſie ſpäter für ſich und im Zuſammenhang mit anderen Urſachen der Degeneration eine Miturſache des Verfalles ſein kann. Daß die freie Berufswahl in unſerer Zeit ein ungeheurer Fortſchritt ſei, habe ich ebenſo betont. Ich komme darauf zurück.
Daß durch die eigentümlichen Einflüſſe der Variabilität aus allen Klaſſen einer im ganzen hochſtehenden Geſellſchaft Talente und große Männer hervorgehen, iſt ſo ſelbſtverſtändlich, wie daß die Atmoſphäre des Mittelſtandes oft große Charaktere erzeugt. Ebenſo iſt mir wohl bewußt, daß es in allen Klaſſen aufſteigende Individuen und Familien und in den oberen entartete giebt, daß ganze Klaſſen der Ariſtokratie durch Inzucht, falſches und thörichtes Leben, durch übermäßige Genüſſe, durch Verzicht auf Arbeit und Initiative mit der Zeit zu Grunde gehen. Das beweiſt aber nicht, daß ihre Vorfahren nicht durch das Gegenteil, durch beſondere Vorzüge und Leiſtungen emporſtiegen, daß nicht im Durchſchnitt aller Zeiten und Völker die höheren Klaſſen ſich durch beſondere Fähigkeiten auszeichneten, auch die Mittelklaſſen über den unteren ſtehen. Nach Galtons Unterſuchungen über England ſtände etwa die Hälfte aller bedeutenden Männer dieſes Staates in verwandtſchaftlichen Beziehungen zu ebenſo bedeutenden aus den höheren Ständen; das beweiſt doch wohl, daß ſie aus der kleinen Gruppe der höher ſtehenden Kreiſe hervorgingen, während das ganze übrigen Volk die andere Hälfte der großen Männer ſtellte, alſo prozentual viel weniger an ſolchen hervorbrachte. Zu ähnlichen Reſultaten iſt bekanntlich ein Schüler Comtes gekommen.
Der Einwurf, daß die Erziehung ſehr mächtig in die ſociale Klaſſenbildung eingreife beziehungsweiſe eingreifen könne, trifft mich nicht; ich habe das mit Energie betont, komme darauf zurück. Ich leugne nur, daß das Beiſpiel eines einzelnen ungewöhnlich begabten Tagelöhner- oder Kleinbauernſohnes, der, in andere Umgebung verſetzt, auf höheren Schulen erzogen, ein großer Maler, Gelehrter, Staatsmann wurde, gegen die Vererbung von Klaſſeneigenſchaften ſpreche. Man müßte die Zahl ſolcher gelungenen Beiſpiele vergleichen mit der Zahl der nicht gelungenen, um wiſſenſchaftlich damit zu operieren.
Ich muß daher bei dem allgemeinen Satze bleiben, daß neben dem Raſſentypus die großen hiſtoriſchen Scheidungen des Berufs und der Arbeit den weſentlichſten Anſtoß zur ſocialen Klaſſenbildung gaben. Ich glaube auch trotz der gewiß beachtenswerten Einwendungen Büchers gegen mich über den Einfluß der Beſitzverteilung, daß die Berufs- ſcheidung häufig und beſonders in früheren Zeiten dem verſchiedenen Beſitz vorausging, daß die Verſchiedenheit des Beſitzes auch heute noch vielfach Folge, nicht Urſache der ver- ſchiedenen klaſſenmäßigen und individuellen Eigenſchaften iſt. Daß daneben „die Beſitzgrößen und -arten klaſſenbildend wirken, daß ſie eines der wichtigſten Mittel ſind, die Klaſſenmacht zu ſtärken, daß ſie als Miturſachen in beſtimmten Kreiſen körperliche, geiſtige und moraliſche Eigenſchaften erzeugen und verſtärken“, gab ich ſchon 1889 zu. Ich kann heute Bücher einräumen, daß er in manchem einzelnen recht hat, beſonders in ſeiner Betonung des Umſtandes, daß die Erziehung — nicht überall, aber vielfach — vom Einkommen und Beſitz der Eltern abhänge. Aber die meiſten der hiſtoriſchen Beiſpiele Büchers halte ich nicht für überzeugend; doch würde es zu weit führen, darauf einzugehen. Teilweiſe werden ſie auch durch die beiden vorausgegangenen Kapitel widerlegt; teilweiſe wird der Beſitzeinfluß, ſo weit ich ihn für richtig halte, daſelbſt dargethan.
Das Weſentliche des Zuſammenhangs iſt wohl ſo zu formulieren: jedes einzelne Emporſteigen des einzelnen und einer Klaſſe hat häufig gleich ein etwas größeres Einkommen, unter Umſtänden auch größeren Beſitz zur Folge, und deshalb verbinden ſich nun in der weiteren Entwickelung die beiden Einflüſſe der Berufsthätigkeit und des Einkommens; die Mittel- und höheren Klaſſen ſind ohne größeres Einkommen nicht, wohl aber ein Teil derſelben ohne großen Beſitz zu denken. Jedenfalls aber iſt ihre Klaſſenſtellung mit dem Beſitz allein nicht erklärt. Es iſt nicht unrichtig, die heutigen Fabrikanten mit den Kaufleuten des 16.—18. Jahrhunderts in Verbindung zu bringen; aber es giebt einen gänzlich falſchen Sinn zu ſagen, aus den ſtädtiſchen Rentnern ſeien ſie hervorgegangen, weil dadurch der Nebenſinn entſteht, der Rentenbezug habe etwas gemacht, was nur Folge beſonderer und relativ ſeltener Eigenſchaften ſein konnte.
Es giebt nicht leicht reine Beſitz- und Nichtbeſitzklaſſen, wie es auch keine reinen Kapitaliſten und Kapitalbeſitzer, oder nur in unendlich kleiner Zahl giebt. Selbſt der Rittergutsbeſitzer, der ſein Gut verkauft, der Bankier, der ſein Geſchäft aufgegeben hat, ſie bleiben ſocial, geiſtig, politiſch in ihrer Berufsſphäre. Die Arbeiter gliedern ſich nach ihrem Beruf als Bergleute, Maſchinenarbeiter, Weber, Spinner; vollends die großen Schichten des Mittelſtandes erhalten viel mehr durch ihren Beruf, ihr Berufseinkommen, als durch ihren Beſitz und ihr Beſitzeinkommen ihre Signatur. So groß heute an manchen Punkten der Beſitzeinfluß iſt, ſo fehlt heute noch weniger als in früheren Zeiten die Möglichkeit, daß Leute „ohne Halm und Ar“ und mäßig begüterte Kreiſe und Klaſſen in Staats- und Volkswirtſchaft eine große Rolle ſpielen.
135. Die Kaſten- und Ständebildung älterer Zeiten. Haben wir in dem Raſſecharakter, der Berufs- und Arbeitsteilung ſowie in der Vermögens- und Einkommensverteilung die grundlegenden Urſachen der Klaſſenbildung geſehen, ſo wird die hiſtoriſche Farbe, die praktiſche Wirkſamkeit jeder geſellſchaftlichen Klaſſe durch die Art beſtimmt, wie ſie ſich als Verein, Bund, Korporation zu organiſieren verſteht, wie Staat, Recht, Sitte, öffentliche Meinung dieſe Organiſation dulden, fördern, mit Privilegien und Vorteilen ausſtatten, mit Hemmungen und Schranken umgeben, die Ausartung bekämpfen. Ich werde auf die Klaſſenkämpfe, auf die Klaſſenherrſchaft, auf die Geſamtreſultate der ſocialen Entwickelung erſt im letzten Buche, wo überhaupt die volkswirtſchaftliche Entwickelung im ganzen zur Darſtellung kommen ſoll, eingehen. Hier aber, wo die Elemente einer ſocialen Klaſſenlehre erörtert werden, müſſen die Formen der Klaſſenorganiſation und ihr Recht beſprochen werden. Wir ſuchen, zuerſt die älteren, das Kaſtenweſen, das römiſche und germaniſche Ständeweſen kurz vorzuführen. Es knüpft ſich daran am beſten die Erörterung der Erblichkeit der Berufe.
Mit dem portugieſiſchen Worte Kaſte bezeichnen die europäiſchen Sprachen die Art der rechtlichen Geſellſchaftsgliederung, wie ſie in Indien noch heute beſteht, wie ſie die Griechen ſchon dort und in Ägypten fanden oder zu finden glaubten, wie ſie heute wohl noch bei den höher ſtehenden Negern, Arabern und Völkern ähnlicher Kulturſtufe vorkommen. Der oberflächlichen Beobachtung ſchien die ägyptiſche und indiſche Bevölkerung in drei, vier, fünf, ſieben oder mehr Abteilungen zu zerfallen, die in erblicher Weiſe ausſchließlich beſtimmten Berufen oblägen und unter ſich keine Ehegemein- ſchaft hätten.
Daran iſt zunächſt ſoviel richtig, daß unterdrückte Raſſen von Ureinwohnern, in geographiſcher und geſchlechtlicher Abgeſchloſſenheit lebend, hier wie anderwärts als aus- ſchließliche Jäger, Hirten, Fiſcher, da und dort auch als Handwerker beſtimmter Art viele Jahrhunderte, ja Jahrtauſende lang ſich erblich bei demſelben Berufe erhalten haben.
Alle ältere Erziehung iſt ausſchließlich eine ſolche durch die Eltern, in der Familie, oder in der Sippe. Daraus entſpringt eine thatſächliche Erblichkeit der Berufe, ſoweit eine Arbeitsteilung, eine Verſchiedenheit der Lebensweiſe, der techniſchen Kenntniſſe ſchon vorhanden iſt. Die Beſchäftigung des mütterlichen Onkels bei Mutterrecht, des Vaters bei Vaterrecht überträgt ſich ſtets ſicher auf die Söhne. Es giebt keine andere Art, etwas zu lernen; wo etwa Prieſter und Zauberer andere Kinder unterweiſen, geſchieht es in der Form der Annahme an Kindesſtatt. Auch ſoweit Wahlen ſtattfinden, wie bei Erledigung von Häuptlingsſtellen, iſt der von Onkel und Vater dazu Erzogene, Eingeweihte, bisher neben dem Häuptling Wirkende der geborene Kandidat, dem nur ab und zu in Verwandten oder in den Häuptern rivaliſierender Familien Konkurrenten gegenübertreten. Vollends die in einzelnen Familien traditionell geübten gewerblichen Berufe beruhen ſo gänzlich auf der von Jugend auf erfolgten Einweihung der Kinder in die techniſchen Kunſtgriffe, daß man ſchlechthin jeden Übergang junger Leute zu einem anderen Berufe als zu dem der Eltern, des Geſchlechts, der Vormünder für alle älteren Zeiten als faſt unmöglich bezeichnen kann. Noch heute ruht ein erheblicher Teil des Kaſtenweſens in Afrika und Aſien in der Hauptſache auf dieſer einfachen Thatſache.
Die Erblichkeit der Berufe und Beſchäftigungen iſt ſo in primitiver Zeit überall vorhanden, und ſie erſcheint als Gebot der Erhaltung jeder höheren Fertigkeit. Spencer ſagt, Nachfolge durch Vererbung der Stellungen und Funktionen ſei das Princip der ſocialen Dauerhaftigkeit; er meint damit, wo die Befeſtigung des Beſtehenden die Haupt- ſache ſei, werde ſie ſich einſtellen und erhalten, ſei ſie berechtigt.
Haben wir ſo eine thatſächliche Erblichkeit der erſten arbeitsteiligen Berufe allerwärts anzunehmen, ſo iſt die Frage damit noch nicht entſchieden, wie wir uns das ſogenannte ägyptiſche und indiſche ältere Kaſtenweſen zu denken haben. Nach den neueren Forſchungen hat in Ägypten wohl auch nur die thatſächliche Regel geherrſcht, daß der Sohn das Gewerbe des Vaters ergriff; es beſtand aber kein abſoluter Berufszwang und ebenſowenig ein ausſchließliches gegenſeitiges Eheverbot für alle Kaſten, jedenfalls nicht in der älteren Zeit.
In Indien haben ſeit den Eroberungen der Arias im Gangesthal (von 1400 bis gegen 600 v. Chr.) gewiſſe ſich zuſammenſchließende Prieſtergeſchlechter es verſtanden, ſich weit über die Krieger und die Maſſe des Volkes zu erheben und im Hinblick auf eine degenerierende Raſſenmiſchung mit den ſchwarzen Eingeborenen die religiöſe Lehre zu verbreiten, daß eine göttliche Ordnung die Klaſſen der Prieſter und Krieger vom übrigen Volke getrennt habe, daß Blutsmiſchung mit den ſchwarzen Sudras ſtrafwürdig, daß die Auflehnung gegen die ſtrenge Kaſtenſcheidung Auflehnung gegen die göttliche Ordnung der Dinge ſei. Als Vorſitzende der Totenmahle der Geſchlechtsverbände beherrſchten ſie von da bis heute alle Ehen, wie alles Leben der Inder. Jeder Brahmane, der ſich in einem Dorfe von dunkelfarbigen Eingeborenen feſtſetzt, bringt heute noch die Kaſtenanſchauungen mit ſich und zur Geltung. Aber die Ehegemeinſchaft zwiſchen den drei erſten Klaſſen, die derſelben Raſſe angehören, hat beſtanden, bis die Prieſter auf dem Höhepunkt ihrer Macht angelangt waren, und auch ſpäter galt nur der Satz, daß jeder ſeine erſte Frau aus ſeiner Kaſte nehmen ſolle, daß die Kinder von Frauen niederer Kaſte in die niedrigſten unter den Sudras ſtehenden Kaſten fallen. Der Sohn des Brahmanen wurde Prieſter nur, wenn er die prieſterlichen Schulen durchgemacht hatte, er konnte ſtets andere Berufe ergreifen; nur gewiſſe Thätigkeiten waren als unehrliche oder unanſtändige für ihn ausgeſchloſſen. Die Krieger haben nie in demſelben Maße wie die Prieſter ſich abgeſchloſſen, haben ſtets neue Elemente in ſich aufgenommen, haben daneben als Bauern gelebt, andere Berufe ergriffen, ohne freilich damit ihr Standesgefühl, ihr Standesrecht ganz aufzugeben. Die übrigen Klaſſen der ariſchindiſchen Bevölkerung haben in älteſter Zeit wohl nur im Geſetzbuch Menus, nicht in Wirklichkeit, ſich als Kaſte gefühlt und entſprechende Sitten und Rechtsſatzungen gehabt.
Wenn trotzdem im Laufe der Jahrhunderte die geſellſchaftliche Klaſſenabſonderung unter dem von den Brahmanen gegebenen Impuls immer weiter und bis zur ſchärfſten rechtlichen und geſchlechtlichen Abſonderung ging, wenn nach der Volkszählung von 1872 faſt überall einige Hundert, in Madras 3900 Kaſten, zerfallend in 309 Hauptkaſten gezählt wurden, wenn von den 140 Mill. der Hindubevölkerung die großen 149 Kaſten (mit je über 100 000 Mitgliedern) allein 115 Mill. ausmachten, auch von den 40 Mill. Muhamedanern 12—13 in Kaſtenverbänden leben, ſo ſcheint das folgende Urſachen zu haben. Zunächſt haben ſich wie kaum irgend wo ſonſt die uralten Stammes- und Geſchlechtsverbände erhalten; die verſchiedenen Brahmanenkaſten, die untereinander nicht heiraten, ſind heute weſentlich ſolche Gruppen; aber auch ſonſt ſind Raſſen-, Bluts-, Familienverbände ein Hauptelement des ſogenannten Kaſtenweſens. Dann wuchert in Indien in üppigſter Weiſe das Sektenweſen mit ſeiner Ausſchließlichkeit; jede Sekte hat die Neigung, zur Kaſte zu verhärten; ausſchließliche religiöſe Bräuche bilden ein wichtiges Element des ſocialen Lebens in Indien. Endlich und das ſcheint die Haupt- ſache: die gildenartige Berufsgliederung ſpielt ſeit uralten Zeiten eine Rolle, iſt aber bis auf den heutigen Tag eher in Zunahme als in Abnahme begriffen; vielfach mit Raſſen- und Blutsgegenſätzen zuſammenfallend ſind die durch gleiche Beſchäftigung gebildeten Kaſten in ſteter Umbildung, Spaltung, Neuerung begriffen. Jede Kaſte ſtrebt nach höherer Ehre, legt ſich gern ehrende Namen bei; die Wahrung gemeinſamer Intereſſen, Handelsgebräuche, die gemeinſamen Feſte, die Geldſammlung zu wohlthätigen und religiöſen Zwecken ſpielen dabei dieſelbe Rolle wie bei unſerem mittelalterlichen Zunftweſen. Es wird in den Cenſusarbeiten von 1872 berichtet, daß die Herabdrückung Indiens durch die Engländer zum reinen Ackerbauſtaate und die neuerliche Wiederbelebung vieler Induſtrien überall große Umwälzungen in dieſem gewerblichen Kaſtenweſen verurſacht habe. Die Erblichkeit der Beſchäftigung iſt heute noch in Indien wie anderwärts ſelbſtverſtändliche Regel, wo Geheimniſſe und Geſchicklichkeiten nicht anders als mündlich überliefert, als Familienbeſitz gehütet werden. Der Individualismus iſt noch heute ſo wenig entwickelt, daß das reich gewordene Mitglied einer niederen Kaſte eher Tauſende bezahlt, ſeine Kaſte durch Prieſterausſagen zu heben, als daß es in eine höhere Kaſte zu dringen ſuchte. Aber daneben ſind viele Kaſten in Auflöſung begriffen, andere bilden ſich neu. Prieſterliche Sprüche und Weihen machen das möglich, wie ſie andererſeits den Pulaya zwingen, ſeine Wohnſtätte als Düngerhaufen zu bezeichnen und ſich im Dickicht vor dem Mann der vornehmen Kaſte zu verbergen. Von 100 heutigen indiſchen Kaſtennamen gehen durchſchnittlich 77 auf die Arbeits- und Berufsthätigkeit, 17 auf Stammnamen, 5 auf geographiſche, religiöſe und andere Urſachen zurück.
Das indiſche Kaſtenweſen iſt ſo entfernt nichts Einheitliches, ſondern es begreift eine Summe kirchlicher und Raſſeſatzungen, eine Fortdauer von Geſchlechtsverbänden und eine üppige Wucherung von Beſchäftigungsgilden; das Ganze hat ſeinen Impuls durch die Brahmanen, ſeine Ausbildung aber in der Zeit ſinkender Kultur erhalten, in einer Zeit, in welcher eine weitgehende Arbeitsteilung und geſellſchaftliche Klaſſen- ſpaltung ihre Fortbildung nicht durch ſtarke ſtaatliche Gewalten und eine zielbewußte Geſetzgebung, ſondern durch Gewohnheitsrechte und Sitte im Laufe von Jahrhunderten empfing.
So iſt das indiſche Kaſtenweſen nicht, wie man oft behauptete, eine Erſcheinung, die einzig in ihrer Art wäre. Sie hat Ähnlichkeit mit zahlreichen Einrichtungen halbkultivierter heute noch beſtehender Staaten; ſie hat viel Analogien mit den ſtändiſchen Einrichtungen, wie ſie in Japan bis in die neuere Zeit beſtanden, mit den ſtändiſchen Inſtitutionen unſeres Mittelalters und wieder mit denen des ſinkenden römiſchen Reiches. —
Von der Organiſation der griechiſchen geſellſchaftlichen Klaſſen wiſſen wir aus der Zeit nach der Auflöſung der Geſchlechtsverbände zu wenig, um ein klares Bild zu entwerfen. Wir hören nur, daß die höheren Klaſſen in der Zeit der Auflöſung des Verfaſſungslebens vielfach Hetärien, d. h. Schutzbünde zu politiſchen Zwecken gebildet haben, daß, als Griechenland Rom unterthan war, gewerbliche Zünfte da und dort nachweisbar ſind.
Die römiſche Überlieferung erwähnt Handwerkerzünfte ſchon für jene Zeit, da neben die alte Geſchlechtsverfaſſung die Einteilung des Volkes nach Vermögensklaſſen tritt; wir wiſſen dann, daß Patricier und Plebejer in der älteren Zeit kaſtenartig von einander getrennt ſind, daß die Patricier in den Prieſtertümern und ſonſt eine feſtgeſchloſſene bündiſche Organiſation beſitzen. Im übrigen ſiegt in dem urſprünglich kleinen feſtgefügten Staatsweſen der Staatsgedanke ſo gänzlich, daß bald alle größeren Vereine, alle politiſchen und religiöſen Körperſchaften erſcheinen, als ob ſie weſentlich durch die Staatsautorität beſtünden oder von ihr abhingen. Die societas freilich iſt rein privatrechtlich, hat ihre Blüte in den Finanzgeſchäften und Steuerpachten der Ritter, der früheren plebejiſchen reichen Bürgerſchaft. Die sodalitates ſind politiſche Vereine der Vornehmen, der Begriff des corpus iſt ein ſehr allgemeiner; dazu gehören die universitates öffentlich rechtlicher Art wie die Gemeinden, endlich die collegia, d. h. legaliſierte Vereine mit ſakralen Beziehungen. Vereine von Beamten und Prieſtern, wie von Handwerkern, Sterbekaſſen und Ausſtattungsgeſellſchaften ſind collegia. Die Handwerkerkollegien erhalten ihre sacra vom Senat, ſetzen ausdrückliche oder ſtillſchweigende Staatserlaubnis voraus. Erſt in der Zeit vor dem Bürgerkrieg treten ſie klar und umfangreich hervor, nehmen einen ſocialpolitiſch-agitatoriſchen Charakter an, werden deshalb von Sulla unterdrückt, von Clodius wieder hergeſtellt, während Cäſar und Auguſtus wieder den größeren und gefährlichen Teil derſelben unterdrücken, und jedes Kollegium wieder von da an der Staatserlaubnis bedarf, jederzeit aufgelöſt werden kann. Doch ſchloß das eine zunehmende Neubildung von lokalen Gewerbezünften nicht aus, beſonders im 2. Jahrhundert, indem die Staatsverwaltung ſie beſtimmten Beamten unterſtellte, ihnen öffentliche Pflichten, wie z. B. den Zimmerleuten das Feuerlöſchweſen, übertrug, auch ihre körperſchaftliche innere Verfaſſung näher beſtimmte. Hauptſächlich Alex. Severus (222—235) errichtete viele Zünfte; ſie nahmen den Charakter ſtädtiſcher Inſtitute an; während die collegia der Subalternbeamten öffentliche Körperſchaften, die collegia tenuiorum, die Sterbekaſſen, freie Vereine waren und die sodalicia als politiſche Vereine nach wie vor nicht geduldet wurden.
Im Laufe des dritten und vierten Jahrhunderts nach Chriſtus nimmt die ganze Geſellſchaft des römiſchen Reiches, auf dem Standpunkt hoher Arbeitsteilung angekommen, den Charakter eines vom Staat geordneten erblichen Kaſtenweſens an, wobei der vorherrſchende Geſichtspunkt der iſt, jeder Klaſſe beſtimmte Laſten für Staat und Geſellſchaft aufzulegen, ihr dafür beſtimmte Privilegien und Befreiungen von anderen Laſten zuzubilligen, Perſonen und Vermögen der Betreffenden aber erblich an die ſtaatlich geordneten Pflichten zu binden. Natürlich iſt dieſe Entwickelung nicht ausſchließlich, ja nicht einmal weſentlich eine von oben gemachte, ſondern ebenſo ſehr eine durch die natürliche Erblichkeit der Berufe und die Wucht der egoiſtiſchen Klaſſenintereſſen gewordene. Der Stand der Senatoren und Ritter war längſt vorhanden, als das Kaiſertum aus den überlieferten Adels- und Beſitzklaſſen Familiengruppen ſchuf, in die bei gewiſſem Vermögen der Kaiſer berief, und deren Mitglieder dann zum Eintritt in die Beamtencarriere verpflichtet waren. Die Poſſeſſoren in allen Stadtgebieten waren ein ähnlicher Amts- und Beſitzadel, aus dem den Austritt zu verbieten erſt die ſinkende Staatsverfaſſung und Auflöſung aller wirtſchaftlichen Verhältniſſe Anlaß bot. Die Feſſelung der ländlichen Kolonen an die Scholle, der Zwang für alle Soldatenkinder, wieder Soldaten zu werden, waren ebenfalls erſt Endergebniſſe einer langen Entwickelung der betreffenden Inſtitute. Erſt ein Jahrhunderte langer Ausbau der großen ſtaatlichen Verkehrsanſtalten, Bergwerke und Fabriken endete damit, daß neben Verbrechern, Sklaven und Freigelaſſenen auch Freie, die daſelbſt arbeiteten, für ihre Perſon, ihre Familien und ihr Vermögen einem feſthaltenden Zwange unterworfen wurden. Die Nahrungsgewerbe der größeren Städte, die Schiffer, Meſſer und ſonſt an der Ernährung beteiligten Gewerbe, die man ſpäter als corporati zuſammenfaßte, hatten längſt Korporationsverfaſſung, waren polizeilich reguliert, erhielten für ihre Geſchäfte große Staatszuwendungen; und ſo kam es, daß ihre Unternehmungen halb den Charakter öffentlicher Anſtalten und Stiftungen, halb den von Vereinen und Genoſſenſchaften annahmen, aus denen man dann zuletzt auch auszutreten verbot.
Viel ſelbſtändiger ſtanden alle übrigen, auch zunftmäßig organiſierten Handwerker da; man faßte ſie unter dem Namen der collegiati zuſammen; die höheren der- ſelben — 34 — ſind von den Staatsfronen, den sordidis muneribus, befreit; auf den anderen laſten dieſe in der ſpäteſten Zeit mit beſonders hartem Druck, ſo daß man, als ſie maſſenweiſe aufs Land flohen, auch hier den Austritt für unerlaubt erklärte. Aber das Weſen dieſer Verbände, welche Vermögen, Vorſtände, sacra hatten, lag doch wohl mehr in der vorhergehenden inneren Entwickelung, von der wir freilich nicht viel wiſſen, die aber ſicher, wie bei den ſpäteren indiſchen Kaſten und bei den Zünften des Mittelalters, in der Pflege der gemeinſchaftlichen Wirtſchafts- und Standesintereſſen ihr treibendes Princip hatte. —
Das für die mittelalterliche Entwickelung der germaniſchen Völker Eigentümliche ſcheint mir zu ſein, daß ſie vor dem Hauche romaniſch-chriſtlicher Ideen und Einrichtungen, am raſcheſten natürlich im Südweſten, ihre alte Geſchlechts- und Sippenverfaſſung verloren, ohne doch die Staats-, Gemeinde- und ſonſtige Rechts verfaſſung der antiken Welt ſofort ſich aſſimilieren zu können, ohne doch aufzuhören, kindliche gemütstiefe Naturmenſchen zu ſein, die des Aufgehens in einem kleinen Kreiſe von Genoſſen nicht entbehren konnten. So entſteht aus Volkscharakter und hiſtoriſchem Schickſal, unter Einwirkung des zerklüfteten antiken Standesgeiſtes und nationaler Genoſſenſchaftsimpulſe raſch jene üppige Wucherung einer rechtlichen Ständeordnung und einer Vereins-, Genoſſenſchafts- und Korporationsbildung, wie ſie die antiken Staaten nicht in gleichem Umfange ſo frühe gekannt hatten. Mochte die Gleichheit und Einfachheit der Lebensweiſe, die Zuweiſung einer Hufe auch an den letzten Hörigen, mochten die Lehren des Chriſtentums die Härte der antiken Klaſſengegenſätze mildern, Adelige, Freie und Unfreie treten uns ſofort mit dem rechtlichen Unterſchied des 8fachen Wergeldes zwiſchen Freien und Unfreien, des 2—6fachen zwiſchen Freien und Adeligen entgegen. Die zu gleichem Stand ſich Rechnenden ſind Genoſſame, ſind allein ebenbürtig; nur vom Genoſſen läßt ſich jeder im Gericht beurteilen. Dazu kommen raſch die Ehren der feſtorganiſierten Kirche, die Amtsrechte, der Grundbeſitzunterſchied, der Dienſtadel und die kriegeriſche Lehnsverfaſſung, die den Gegenſatz zwiſchen Freiheit und Unfreiheit verwiſchen, um den von ritterlicher und bäuerlicher Lebensart an die Stelle zu ſetzen. Bald wird im gleichmäßigen Gang der erblichen Verhältniſſe nur der noch als Ritter angeſehen, der von Vater, Mutter und Großeltern her rittermäßig iſt; die ſtets vorhandene Tendenz, nur ebenbürtige Ehen in allen Ständen zuzulaſſen, die unebenbürtige Ehe durch ungünſtige Rechtsfolgen zu ſtrafen, wird allgemein. Die feudale Geſellſchaft wird ſo eine rechtlich fixierte Hierarchie, die dem indiſchen Kaſtenweſen kaum nachgiebt: die Heerſchilde des Lehnsweſens, die verſchiedenen Kreiſe des hohen und des niederen, des weltlichen und des geiſtlichen Adels, in den Städten die Patricier, die Vollbürger, die hohen und die niederen Gilden und Zünfte, die Schutzgenoſſen, auf dem Lande die verſchiedenen Kreiſe freier, halbfreier und höriger Bauern, alle ſind mehr oder weniger gegenſeitig durch ſchwer überſteigbare Rechtsſchranken getrennt, haben verſchiedenes Standes-, Privat-, Ehe- und Erbrecht; der Adelige darf nicht bürgerliche Nahrung treiben, der Bürgerliche nicht adeligen Grundbeſitz erwerben. In einzelnen extremen Konſequenzen längſt bekämpft, dauert dieſe rechtliche Ständeordnung doch bis ins 19. Jahrhundert und wirkt noch heute in ihren Reſten fort.
Eine Haupturſache, daß ſo die Berufs- und Beſitzſtände faſt durchaus Geburts- ſtände wurden, lag in der mittelalterlichen Genoſſenſchaftsbildung. Jede Gruppe von Standesgenoſſen, die ſich häufig ſah, zuſammen wohnte, gemeinſame Intereſſen verfolgte, wurde zur Schwurgenoſſenſchaft, zur Gilde, zum gegenſeitigen Hülfs- und Unterſtützungsverein, zum Verein für gemeinſames Seelenheil. Dieſe Genoſſenſchaftsbildung erzeugte nach innen ſympathiſche Beziehungen und gewiſſe Gleichheitstendenzen, nach außen harten Egoismus, Dünkel und Überhebung. Je ſchwächer der Staat im ganzen war, je weniger romaniſche Verwaltungseinrichtungen eindrangen, deſto umfangreicher war die Genoſſenſchaftsbildung; daher in England, Norwegen, Dänemark, Niederſachſen ein reicheres klaſſenhaftes Gilde- und Genoſſenſchaftsleben als im Südweſten Deutſchlands, in Frankreich, in Italien. Die Vereine und Schwurgenoſſenſchaften der Geiſtlichen und der Laien wurden bald, wie von Karl dem Großen, unterdrückt, bald wieder geduldet und gepflegt. In den höheren Geſellſchaftskreiſen, in der Form kirchlicher Einrichtungen wurden einzelne bald zu Inſtituten der öffentlichen Verwaltung und zu Korporationen, wie die Genoſſenſchaften der Dienſtleute, die Ritterorden, die Kaufmannsgilden, ſpäter auch die gewerblichen Zünfte. Es kam bei jeder ſolchen aus dem natürlichen Spiel der geſellſchaftlichen Intereſſengruppierung hervorwachſenden Genoſſenſchaft für ihre Weiterentwickelung, je kräftiger ſie auftrat, deſto mehr darauf an, wie ſie ſich mit den öffentlichen Gewalten auseinanderſetzte, wie ſie ſich ihnen anzupaſſen, beſtimmte Funktionen derſelben zu übernehmen verſtand. Wenn und ſo weit ihr dies gelang, wurde ſie nicht nur geduldet, ſondern ſogar bis zum Übermaß rechtlich anerkannt, mit Sonderrechten und Privilegien ausgeſtattet. Sie empfing hiedurch ihr beſtimmtes Gepräge; ſo die ſtändiſchen Adelsgenoſſenſchaften durch ihre Verfaſſungs- und Verwaltungsrechte, die Kaufmannsgilden durch ihre Handelspolitik, die Handwerks zünfte durch ihre örtlichen Markt-, Gerichts- und Polizeibefugniſſe, durch die Konkurrenzregulierung, die in ihren Händen lag.
Die Innungen ſind ſtädtiſche Genoſſenſchaften, welche die Gewerbetreibenden einer beſtimmten Art umfaſſen. Teils aus hofrechtlichen, von großen Grundherren für ihre Zwecke geordneten Verbänden und Ämtern, teils aus geiſtlichen Bruderſchaften und teils aus freien Einungen hervorgehend, im Norden da und dort aus den Gilden aller am Markt Beteiligten als Teile ausgeſchieden oder ſich loslöſend, wurden ſie 1100 bis 1300 oftmals unterdrückt, aber immer wieder geduldet, zuletzt von Fürſten und Stadträten anerkannt; ſie erſtarkten ſchon 1300—1400 ſo, daß ſie in der Zunftrevolution nach dem Ratsſtuhl greifen konnten, wurden aber von 1400 an meiſt wieder ſtrenge dem ſtädtiſchen Rate untergeordnet. Von 1400—1600 bildete ſich in Deutſchland wenigſtens erſt das Innungsrecht im einzelnen aus, dehnte ſich von einigen wenigen auf die Mehrzahl der beſetzteren Gewerbe, ja auf alle möglichen ſonſtigen Schichten der Geſellſchaft, wie Spielleute, Soldaten ꝛc. aus. Die Innungen wurden in dieſer Epoche ebenſo ſehr ſtädtiſche Selbſtverwaltungskörper, dem Rate untergeordnete, zu Steuer-, Verwaltungs-, Wahl-, Militärzwecken gebrauchte Teilgemeinden, wie ſie Vereine Gewerbetreibender waren, die unter beſtimmten ſittlichen, techniſchen, rechtlichen, auch Vermögensbedingungen Geſellen aufnahmen und für ihre Mitglieder das ausſchließliche Recht des Gewerbebetriebes in ihrem Fache und im Stadtbezirk beanſpruchten, da und dort auch wohl ſich erblich abſchloſſen, ihre Wirtſchaftsintereſſen gemeinſam verfolgten, als Unter- ſtützungsvereine und Cenſurbehörden, ſowie im Auftrage des Rates als Gewerbepolizei- und Gewerbegerichtsbehörden wirkten.
Eine ähnliche genoſſenſchaftliche Verfaſſung bildeten die Geſellen von 1400 an aus. Von 1500 an traten durch den zunehmenden Verkehr die einzelſtädtiſchen Innungen, wie die Geſellenbruderſchaften immer mehr zu provinziellen, ja nationalen Bünden zuſammen, bis dieſe im 18. Jahrhundert mehr oder weniger unterdrückt wurden. Die monopoliſtiſchen Mißbräuche der einzelnen Innungen und Geſellenbruderſchaften erzeugten vom 16. und 17. Jahrhundert an eine gegen ſie gerichtete Landes- und Reichsgeſetzgebung, welche zuerſt ſich bemühte, dieſelben in eine ſtaatliche Gewerbepolizeiinſtitution zu verwandeln, und ſie dann zuletzt ganz beſeitigte oder zur Bedeutungsloſigkeit herabdrückte. Es geſchah dies von 1600—1869 in den meiſten europäiſchen Staaten unter der Einwirkung der modernen Geldwirtſchaft, der modernen Staatsbildung, des freien inneren ſtaatlichen Marktes, der interlokalen Arbeitsteilung, der neuen Betriebsformen; vor allem aber war es die individualiſtiſche, mit der Staatsautorität verbündete Gedankenwelt des 18. Jahrhunderts, welche auf volkswirtſchaftlichem und ſocialem Gebiete nur noch den Staat und das Individuum dulden wollte. Der leidenſchaftliche Kampf gegen alles Ständeweſen und alle ſtändiſchen Korporationen und Vereine war das Thor, durch welches der moderne Rechtsſtaat allein ſeinen Einzug halten konnte.
136. Die neuere ſociale Gliederung nach Aufhebung der Erblichlichkeit und der ſtändiſchen Rechtsſchranken der Berufe. Das Recht der Vereinsbildung. Wir können ſagen, die überwuchernde Blüte und Vollkraft der bündiſchen korporativen Organiſation der ſocialen Klaſſen, des Ständetums und die erbliche Übertragung von Beruf und Ständerecht gehören den Epochen der Geſchichte an, in welchen die alte Gentilverfaſſung ſich auflöſt, die bloße Kanton- und Stadtgemeindeverfaſſung die geſchiedenen Klaſſenintereſſen nicht mehr befriedigen kann, und der centraliſierte ſtarke Rechtsſtaat, der ſie notwendig in gewiſſe Schranken zurückweiſt, noch nicht aufgerichtet iſt oder wieder aufgelöſt war. Die ſtändiſche korporative Organiſation der Klaſſen, der Prieſter und Krieger, der Kaufleute und Handwerker, der Bauern und gewiſſer höher ſtehender Arbeiter, z. B. der Berg- und Salinenarbeiter, der Matroſen ꝛc. hat ebenſo viele glänzende und ſegensreiche Blüten erzeugt wie durch engherzigen Klaſſenegoismus geſchadet, zu Revolutionen und vergiftenden Kämpfen Anlaß gegeben.
Was urſprünglich natürlich geweſen war, die Erblichkeit der Berufe, wurde nach und nach durch Sitte und Recht, durch Privilegium und Exkluſivität ein Unrecht und eine unerträgliche Härte; ſie hielt Leute in Berufen feſt, zu denen ſie nicht paßten; ſie ließ in übertriebener enger Arbeitsteilung die Familien und Individuen verknöchern. Die Erblichkeit und die Vorrechte der höher ſtehenden Berufe, die einſt nötig geweſen waren, um Erfahrung, Talent und Beſitz in gewiſſen engeren Kreiſen anzuhäufen und zu erhalten, wurden jetzt gegenüber den emporſtrebenden anderen Klaſſen ein Unrecht. Die ſtändiſche erbliche Rechtsordnung gab Leuten Klaſſenvorrechte, welche weder die Eigenſchaften hatten, noch den Beruf mehr übten, wegen deſſen die Vorrechte einſt erteilt worden waren. Jede älter gewordene Klaſſenordnung hat, je mehr ſie in Geburts- und ſtändiſchen Vorrechten ſich fixiert, deſto mehr die Tendenz, alle Ämter- und Stellenbeſetzung, alle Zugänge zum Erwerb im egoiſtiſchen Sonderintereſſe zu fixieren. Je länger das dauert, deſto weniger erhalten ſich in dieſen Klaſſen die Eigenſchaften der Ahnen, durch welche dieſe emporgekommen waren (ſiehe oben Erbrecht S. 384). Andere Klaſſen und die fähigen Talente aus allen Kreiſen ſtreben empor; die ſtändiſchen Einrichtungen wollen das hemmen. Die ganze ſociale Rechtsordnung mit ihren erblichen Vorrechten, ihren Ehehinderniſſen, ihren Privilegien erſcheint als ein großes, nicht mehr zu duldendes Unrecht.
Vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart hat die wirtſchaftliche und die Ideenentwickelung darauf hingearbeitet, die alte ſtändiſche Klaſſenordnung zu beſeitigen. Neue ariſtokratiſche Kreiſe entſtanden, die ihre Stellung durch ihre perſönlichen Eigenſchaften und Leiſtungen legitimierten: die Kaufleute, Fabrikanten und Bankiers, der Beamten- und Offiziersſtand; das mittlere Bürgertum erhob ſich, lernte rechnen, ſchreiben, bildete die Technik und das Geſchäftsleben aus, forderte Gleichberechtigung; die arbeitenden Klaſſen erlangten perſönliche Freiheit, Rechts- und Steuergleichheit mit den höheren; und wenn ſie auch zunächſt dem Mittelſtande noch nachſtehen, heben ſie ſich doch ſicher und gleichmäßig an Geſittung, Bildung und techniſcher Leiſtungsfähigkeit. Edelmann, Bauer und Bürger erlangen die Freiheit des Grundſtücksverkehrs; alle Klaſſen ſetzen Freizügigkeit, Ehefreiheit, Gewerbefreiheit, Zugang zu allen Ämtern, Berufen und Arbeitsthätigkeiten durch, ſofern der einzelne nur die Vorbedingungen, welche der Beruf an die Ausbildung ſtellt, erfüllt. Derartiges entſprach den Ideen des Chriſtentums, des abſtrakten römiſchen Rechts, den Idealen der Humanität und Aufklärung, wie ſie 1700—1850 vorherrſchten. Die Geldwirtſchaft und der moderne Verkehr erleichterten und förderten die neuere Beweglichkeit und Flüſſigkeit der Geſellſchaft.
Die Möglichkeit zu dieſer großen Veränderung trotz der großen Beſitzungleichheit, trotz aller beſtehenden Vorurteile, trotz aller ſich einſtellenden Schwierigkeiten und Mißbräuche ergab ſich durch das veränderte Erziehungsweſen. Wie wir erwähnt, lag alle ältere menſchliche und techniſche Erziehung bis ins ſpätere Mittelalter für die Mehrzahl der Menſchen in der Familie. Nur die Kirche hatte in ihren Kirchen- und Kloſter- ſchulen eine neue Art der Erziehung geſchaffen, die neben dem Fürſtenſohne auch Bauern- und Tagelöhnerſöhne emporhob. Das Inſtitut der handwerksmäßigen Lehrlingſchaft, von 1300—1800 ausgebildet, war in ſeinem Kerne auch familienhaft, hatte aber mehr und mehr ſich auch auf Nachbarskinder in der Stadt, teilweiſe ſogar auf Bauernſöhne ausgedehnt. Die Kunſt des Leſens, Schreibens und Rechnens, bis ins 14. Jahrhundert auf Prieſter beſchränkt, ging vom 14.—18. Jahrhundert in den Kloſter- und Stadt- ſchulen auf den Landadel, die Stadtkinder, die Beamten über, hatte gewiſſermaßen eine neue, ſchriftkundige Ariſtokratie geſchaffen. Die höheren Schulen und Univerſitäten hatten die Scheidung der homines litterati von den übrigen Menſchen geſteigert. Die nicht daran teilnehmenden unteren Klaſſen waren dadurch weſentlich noch herabgedrückt worden. Die Reformation hat dann aber den Gedanken der allgemeinen Volksſchule erzeugt, die folgenden Jahrhunderte, hauptſächlich die Zeit von 1750—1870, haben ihn praktiſch durchgeführt und damit eine der wichtigſten ſocialen Scheidewände zwar nicht beſeitigt, aber doch zum Teil abgetragen. Das neuere Volksſchulweſen, die wenigſtens teilweiſe Zugänglichmachung der mittleren und höheren gelehrten und praktiſchen Schulen auch für weitere Kreiſe hat gegenüber der früher engen Art der Überlieferung von Kenntniſſen und Fähigkeiten eine neue, breitere Bildung, eine nivellierte Geſellſchaft da geſchaffen, wo dieſe Inſtitutionen ſachgemäß durchgeführt wurden. So war durch die neue, das Ständetum beſeitigende Rechtsordnung und die neue geſellſchaftliche Ordnung des Bildungs- und Erziehungsweſens in der That ein ganz anderer Zuſtand der Geſellſchaftsordnung und Klaſſenbildung entſtanden, der gegenüber der alten Erblichkeit der Berufe und der ſtändiſchen Verfaſſung der Geſellſchaft eine weltgeſchichtliche Wendung bedeutete; die Klaſſen ſchienen aller Schranken entledigt; die Wertſchätzung des individuellen Verdienſtes ſchien gekommen; die Härte der beſtehenden Klaſſenordnung hatte jedenfalls einen erheblichen Teil ihrer ſchlimmſten Spitzen verloren.
Und doch konnte das neue Recht natürlich weder die Eigenſchaften der Menſchen, wie ſie in den verſchiedenen Klaſſen abgeſtuft nun einmal beſtanden, noch die beſtehenden Beſitzverhältniſſe von Grund aus plötzlich ändern. Ja, die neue Wirtſchaftsordnung gab den Fähigen und Rückſichtsloſen freiere Bahn des Erwerbes, nahm den Schwächeren aus den mittleren und unteren Klaſſen, die zunächſt weder die entſprechende Schul- und techniſche Bildung, noch die Fähigkeit hatten, die neue formale Freiheit richtig zu gebrauchen, viele Stützen und Hülfen, welche ihnen die alte Wirtſchaftsordnung gegeben hatte.
Auch wo dieſe Schattenſeiten ſich weniger zeigten, konnte der neue Rechtszuſtand nicht ändern, daß die Mehrzahl der Kinder wenn nicht im Specialberuf, ſo doch in der ſocialen Klaſſe der Eltern bleiben. Nur den fähigeren und beſſeren Kindern iſt heute das Ergreifen anderer Berufe und das Aufrücken möglich, meiſt auch nur in der Weiſe, daß ſie in der zweiten oder dritten Generation die höheren Sproſſen der geſell- ſchaftlichen Leiter erreichen, nicht bloß weil es ſich um eine langſame körperliche und geiſtige Umbildung handelt, ſondern auch weil es meiſt nur den aufopferungsfähigſten und vom Glück begünſtigten Eltern gelingt, ihre Kinder beſſer zu erziehen, ihnen einen etwas größeren Beſitz als weiteres Mittel des Emporſteigens zu hinterlaſſen. Nicht die ſocialen Klaſſen ſind alſo beſeitigt, ſondern mehr nur ihre Abgeſchloſſenheit. Freilich iſt das ſchon ſehr viel, bedeutet eine gänzlich veränderte Struktur der Geſellſchaft; jede ganz einſeitige, mißbräuchliche Klaſſenherrſchaft iſt damit in der Regel beſeitigt, zumal wenn durch weitere Fortſchritte im Schulweſen, durch weitere Erleichterungen des Empor- ſteigens der Talente in allen Carrieren, durch höhere Wertſchätzung der perſönlichen Eigenſchaften und verminderte des Geldbeutels dieſe Tendenzen noch verſtärkt werden, die freie Berufswahl aller noch mehr zur Wahrheit gemacht wird.
Die ſocialen Klaſſen alſo bleiben; aber ſie ſind nicht mehr erblich, ſie haben das gegenſeitige Connubium; es entſteht damit eine gewiſſe Blutsmiſchung durch alle Klaſſen hindurch, wenn auch die Ehe innerhalb der Klaſſen das Vorherrſchende bleibt. Die Klaſſen können im heutigen Rechtsſtaate weder mehr ſolche Vorrechte erhalten, noch ſo zu exkluſiven Korporationen und Ständen ſich organiſieren wie früher. Schon die heutige Öffentlichkeit, die Preſſe, der Verkehr erlaubt den Klaſſen nicht mehr, ſo ſich in Ständegeiſt und Exkluſivität einzuſchließen wie früher. Jede halbwegs gute und ſtarke Regierung ſteht heute mit einem ſtarken Beamten- und Rechtsapparate über den Klaſſen. Sie und die geſunde öffentliche Meinung bringen in die bornierteſte Klaſſenverſammlung einige Lichtſtrahlen der Geſamtintereſſen hinein. Die Organiſation der öffentlichen Meinung hat eine Scham und ein Gewiſſen gegenüber den Klaſſenvorurteilen und -mißbräuchen erzeugt, die in den Zeiten ohne Preſſe und Buchdruck fehlten.
Das vollſtändige Aufgehen des Menſchen in der Klaſſe und im Klaſſenegoismus war im Mittelalter möglich und vielfach pſychologiſch natürlich; heute iſt das Gleiche Menſchen, die an der allgemeinen Bildung, am Staatsgefühle teilhaben, weit ſchwerer; der obere Teil der Geſellſchaft kommt mit andersartigen Klaſſenelementen mehr in Berührung als früher; die meiſten Gebildeten empfinden nur mit einem Bruchteile ihres Weſens die Klaſſenzugehörigkeit. Sie ſind zu individuelle, vielfach auch zu egoiſtiſche Menſchen, um ſich ganz an die Klaſſe hinzugeben. Daß das nicht für alle Kreiſe, beſonders nicht für die unteren Klaſſen gelte, darauf komme ich gleich.
Auch die letzteren ſind durch Schule, Preſſe, Vereinsleben etwas anders geworden, haben viel geſehen und viel gelernt, haben ein beſſeres Leben, höhere Bedürfniſſe, einen lebendigen Wiſſensdrang erhalten. Daraus entſpringen ihre Fähigkeiten, mehr zu leiſten, aber auch ihre Wünſche, mehr zu erhalten, ihr ſtarker Drang emporzuſteigen, die Unmöglichkeit, in ſtumpfer Reſignation und demütiger Beſcheidenheit zu verharren wie früher. Ihr Klaſſenbewußtſein iſt erwacht und bethätigt ſich nun in einem unwider- ſtehlichen Zuge nach Vereinigung, nach Zuſammenſchluß. Und da ihre individualiſtiſchen und egoiſtiſchen Gefühle weniger ausgebildet ſind als bei den oberen Klaſſen, da ſie durch Mangel an Beſitz und Familienverbindung ꝛc. ein ſtärkeres Bedürfnis der geſell- ſchaftlichen Anlehnung haben, in ſtarken Gemütsimpulſen ſich noch naiv und ungebrochen ihrem Klaſſenbewußtſein hingeben, ſo iſt in ihren Kreiſen ein Vereinsleben, eine Klaſſenorganiſation entſtanden, wie ſie einſt die oberen Klaſſen hatten, wie ſie heute ihnen aber nicht mehr ſo leicht und ſo allgemein gelingt.
Brentano ſagt, das Princip des Zuſammenſchluſſes ſei ſtets das Princip der Schwachen geweſen, um ſich gegen die Starken zu ſchützen. Ich glaube, die Geſchichte zeigt uns, daß in der älteſten Zeit ſich faſt nur der Adel, die Prieſter, die Krieger, die Kaufleute klaſſenmäßig organiſierten; viel ſpäter erſt (im Mittelalter) gelang es den Handwerkern und Bauern, erſt neuerdings den unteren Klaſſen. Dieſe wichtigſte That- ſache aus der Geſchichte der ſocialen Entwickelung der Menſchheit, welche für mich einen der Stützpunkte einer Hoffnung auf fortſchreitend gerechtere ſociale Entwickelung der Menſchheit bildet, iſt pſychologiſch und geſellſchaftlich nicht ſchwer zu erklären. Jede Organiſation der Klaſſe ſetzt eine gewiſſe geiſtig-moraliſche Entwickelung, aber auch noch das Vorhandenſein ſehr ſtarker Gemeinſchaftsgefühle, den Mangel eines intenſiven Individualismus und die Abweſenheit ſtarker Hemmniſſe der Organiſation durch den Staat oder die anderen Klaſſen voraus. Die oberen Klaſſen organiſierten ſich, ehe es eine feſte Staatsgewalt gab, und nahmen ſie in die Hand; der Mittelſtand konnte ſich erſt organi- ſieren, als eine gewiſſe Selbſtändigkeit der Staatsgewalt neben und über der Ariſtokratie entſtanden war. Für den Arbeiterſtand und ſein Aufſteigen iſt heute eine Organiſation möglich geworden, weil er emporſtieg und doch noch nicht ſo ſtark individualiſtiſch fühlt wie die oberen Klaſſen. Ob ſie ihm gelingt, wie ſie ſich geſtaltet, wie ſie wirkt, das hängt von den Arbeiterführern, dem Gegendruck der übrigen Klaſſen, denen das unbequem iſt, und der Staatsgewalt ſowie ihrer Geſetzgebung ab.
So ſteht heute das Problem der Organiſation der Arbeiter, in zweiter Linie auch der übrigen Klaſſen der Geſellſchaft im Vordergrunde der Socialpolitik; die theoretiſche Betrachtung unſerer heutigen Klaſſenordnung und die praktiſche Erörterung ihrer Fortbildung hängt an dieſem Punkte, alſo weſentlich an dem Vereinsrecht.
Der Liberalismus dachte zunächſt über das politiſche und das wirtſchaftliche Vereinsweſen ziemlich verſchieden. So ſehr er die Freiheit des erſteren als ſelbſtverſtändlich forderte, ſo wenig war ihm das zweite ſympathiſch. Da er in der Politik eine gut geordnete Staatsgewalt und ideale Menſchen vorausſetzte, ſo ſah er keinen Schaden, den die weitgehendſte Vereins- und Verſammlungsfreiheit haben könne. In der Wirt- ſchaftstheorie aber war er noch ganz in den Anſchauungen des aufgeklärten Despotismus befangen, deſſen Aufgabe der Kampf gegen alle Korporationen und Ständebildungen war. Wie man alles Zunftweſen bekämpft hatte, ſo blieb man bis 1860—75 in den Anſchauungen befangen, jede Vereinigung von Unternehmern und Arbeitern ſei ein unberechtigtes Mittel, künſtlich Angebot und Nachfrage in ihrer Wirkung zu beſchränken. Man war alſo mit den entſprechenden geſetzlichen Verboten der Vereine einverſtanden. Nur für das politiſche Leben hatte der Liberalismus die Vereinsfreiheit ſeit 1789 gefordert; da vergaß er, daß weder der römiſche Rechtsſtaat, noch der Abſolutismus von 1600—1800 ſie gekannt, daß der letztere den Ständeſtaat nur durch die Unterdrückung aller Vereine und Korporationen überwunden hatte.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde das Verlangen nach politiſcher, ſocialer und wirtſchaftlicher Vereinsfreiheit aber immer dringlicher. Wo die Gewerbefreiheit geſiegt hatte, zeigten ſich bald die Anfänge neuer Vereinsbildungen aller Art; die Arbeiter ſahen ſich ohne Vereinsfreiheit nach allen Seiten gehemmt. Der Socialismus hatte die Forderung der Vereinsfreiheit vom Liberalismus als ſelbſtverſtändliches Urrecht jedes Menſchen übernommen; hoffte er doch mit ihr die beſtehende Staats- und Wirtſchaftsordnung entzwei zu ſchlagen. Zunächſt wurde aber nicht zu viel erreicht.
In England waren Arbeitervereine ſeit dem 13. und 14. Jahrhundert, religiöſe ſeit der Reformation verboten; alle Vereine wurden durch die Geſetze von 1795 und 1817 in enge Schranken gewieſen, die Gewerkvereine haben in langſamen Schritten 1795, 1825, 1872 und 1876 die Anerkennung unter beſtimmten Rechtsvorausſetzungen bekommen. Frankreich hatte die Vereinsfreiheit 1789—1795. Das ſcharfe Geſetz gegen die Vereine von 1834 gilt heute noch; nur die Verſammlungsfreiheit iſt 1881 erweitert worden, und den Unterſtützungs- und Berufsvereinen (1884) iſt unter beſtimmten Vorausſetzungen eine gewiſſe Freiheit der Bewegung gelaſſen. In Deutſchland hat nur 1848—50 volle Vereinsfreiheit beſtanden; 1850 kamen in den wichtigſten Staaten ſehr einſchränkende Geſetze; die Koalitionsfreiheit wurde 1869 konzediert, aber ohne ent- ſprechende Vereinsfreiheit.
Man iſt damit in den weiteſten Kreiſen der Geſellſchaft, die immer dringlicher volle Vereins- und Verſammlungsfreiheit fordert, ebenſo unzufrieden, wie andererſeits die Regierungen ſich ſpröde und zögernd gegenüber den Forderungen verhalten. Was iſt davon zu halten? Iſt es richtig, daß die Negation des Vereinsrechtes bei den Römern, bei den Staatsgewalten des 17.—18. Jahrhunderts, die Vorſicht der heutigen Regierung nichts wäre als eine unbegreifliche Kette von falſcher Ängſtlichkeit und Bevormundungs- ſucht? Ich glaube, der Unbefangene und hiſtoriſch Denkende wird nicht ſo urteilen. Eine feſte, große, über den Parteien und Klaſſen ſtehende Staatsgewalt kann wohl in beruhigten Zeiten, ohne ſtarke politiſche und ſociale Kämpfe, dulden, daß ſich die Klaſſen, denn um ſie handelt es ſich vorzugsweiſe, in Vereinen organiſieren; aber ſobald große Kämpfe drohen, iſt die Sache zweifelhaft. Gar leicht führt die vereinsmäßige Organi- ſation der ſocialen Klaſſen in jeder bewegten Zeit zur Lahmlegung der Staatsgewalt. Kaſtenweſen und Ständeſtaat waren die Folgen der freien Vereinsbildung und Klaſſenorganiſation. Nur in ruhigen Zeiten kann eine ſtarke Staatsgewalt die weitgehendſte Vereinsfreiheit einräumen, in bewegten müſſen die Vereine je nach ihrer Art, je nach den ſocialen Klaſſen, um die es ſich handelt, wenigſtens gewiſſen Schranken im Geſamtintereſſe, im Intereſſe einer geſunden ſocialen Entwickelung unterworfen werden, natürlich aber ſo, daß Rechtsgleichheit ſo weit als möglich herrſcht. Ein Klaſſenregiment der oberen Stände, das für dieſe die Freiheit, für die unteren Klaſſen das Verbot aller Vereine durchſetzt, iſt ſo verwerflich wie ein ſocialiſtiſches Regiment, das die Arbeiter allein, aber nicht die übrigen Klaſſen ſich organiſieren läßt.
Wie liegen die Dinge nun heute? Die oberen Klaſſen ſind, wie wir ſahen, heute nicht ſo befähigt, ſich zu organiſieren wie die Arbeiter; dieſen iſt eine bündiſche, partei- und klaſſenmäßige, gewerkſchaftliche, genoſſenſchaftliche Vereinigung trotz aller Verbote und Einſchränkungen viel mehr gelungen. Das iſt den oberen Klaſſen unbequem, vielfach auch den Regierungen und zwar um ſo mehr, als ſie von jenen Klaſſen beeinflußt oder gar beherrſcht ſind. Man ſucht deshalb das freie Vereinsrecht, ſoweit es beſteht, ein- ſchränkend gegenüber den Arbeitern zu interpretieren, ſoweit es nicht beſteht, ſeine Änderung zu hindern.
Dabei hat ſich nun aber auch in den oberen Klaſſen trotz ihres Individualismus’ in den letzten 30 Jahren eine Änderung vollzogen. Neue ſtändiſche Anſchauungen erſtarken, ſuchen ſich in Sitte und Gewohnheit zu befeſtigen, beſtimmte Perſonen von beſtimmten Berufen auszuſchließen. Die Arbeiterverbände haben Unternehmerverbände erzeugt. In Handels-, Landwirtſchafts-, Handwerkerkammern, Syndikaten, Fabrikanten- und anderen Verbänden ſchließen ſich die Unternehmer zuſammen oder werden von den Regierungen vereinigt. Geht das ſo weiter, ſo werden die oberen Klaſſen bald ziemlich weitgehend organiſiert ſein, ſo wird damit die Freiheit der Berufswahl und der Gewerbe mehr oder weniger eingeſchränkt; die großen Erwerbs- und Aktiengeſellſchaften, die Ringe und Kartelle werden eine Macht, hinter welcher beſtimmte Klaſſen ſtehen, welche zuletzt die Regierung und die Volkswirtſchaft beherrſchen.
Nur kurzſichtige oder Klaſſenregierungen können die Gefahren überſehen, die da drohen: eine uneingeſchränkte Vereins-, Aſſociations-, Korporationsfreiheit muß, ſoweit ſie dieſen Klaſſen zu gute kommt, mit der Klaſſenherrſchaft endigen, wie ſie das ſtets that, wenn man die oberen Klaſſen ſich ganz frei organiſieren ließ.
Dieſe Tendenzen ſind aber nicht ganz zu hindern, weil ſie doch einen gewiſſen wirt- ſchaftlich-techniſchen und organiſatoriſchen Fortſchritt bedeuten; die großen Erwerbsgeſell- ſchaften, die Ringe, die Handelskammern und andere Verbände haben — in den richtigen Schranken gehalten — viele gute Folgen. Man braucht heute wirtſchaftliche Intereſſenvertretungen, alſo muß man ſie dulden und fördern, aber im Geſamtintereſſe gewiſſen Kontrollen und Schranken unterwerfen. Und man muß zugleich als Gegengewicht die Arbeiterverbände ſich entwickeln laſſen, natürlich auch innerhalb feſter ſtaatlicher Ordnungen und Kontrollen. Verfährt man dabei richtig, ſo werden nicht bloß die Gefahren der Klaſſenorganiſation vermieden, ſondern es wird zugleich damit das ſittliche und wirtſchaftliche Aufſteigen der Arbeiterklaſſe befördert. Die Arbeiter bedürfen heute eines ausgebildeten Vereinsweſens, nur durch ein ſolches werden ſie dem heutigen Staate richtig eingefügt, mit der Regierung und den oberen Klaſſen verſöhnt. All’ das wird aber gehindert durch eine kurzſichtige Unterdrückungspolitik.
Das ſind die Geſichtspunkte, von denen aus heute das Vereins- und Korporationsrecht, ſoweit es die ſocialen Klaſſen betrifft, geordnet werden muß. Auf das einzelne kommen wir im zweiten Teile bei der Beſprechung der Arbeiterfrage und der ſocialen Entwickelung der Gegenwart.
Nicht die naturrechtlichen Fiktionen und vagen Hoffnungen, daß jede Vereinsfreiheit von Segen ſei, dürfen entſcheiden, ſondern die konkrete Beurteilung der ſocialen Zu- ſtände und die Einſicht, daß eine vereinsmäßige Organiſation heute nicht zu hindern ſei und eben deshalb innerhalb der vom Staate geordneten Bahnen und Schranken ſich vollziehen müſſe.
137. Schlußbetrachtung über die ſociale Klaſſenbildung. Wie wir mehrfach erwähnt, werden wir erſt im zweiten Teile auf die ſociale Geſamtentwickelung kommen. So haben wir hier nur kurz die Elemente einer ſocialen Klaſſenlehre, die wir zu geben ſuchten, zuſammenzufaſſen.
„Auf dem Geſetz der Arbeitsteilung,“ ſagt Engels, „beruht die Teilung der Geſellſchaft in Klaſſen.“ Wenn dies ſelbſt ein Führer der Socialdemokratie zugiebt, ſo werden alle billig Denkenden es nicht leugnen können, daß die höhere Kultur, weil auf Arbeitsteilung beruhend, auch verſchiedene ſociale Klaſſen haben muß. Jede Klaſſenordnung, welche den Fähigſten und Beſten höhere Stellung giebt, erſcheint dem naiven Urteil gerechtfertigt. Und jede Ausbildung einer Klaſſenordnung hängt mit dem Auf- ſteigen der Tüchtigeren, mit der Führerrolle zuſammen, welche den Leiſtungsfähigſten ſtets von ſelbſt zufällt. Ohne dieſes Aufſteigen, ohne dieſen Ausleſeprozeß gäbe es keinen Fortſchritt irgend welcher Art. Alle Stämme und Völker ſind nur auf dieſe Weiſe vorangeſchritten; die fähigen, aktiven, kräftigen Elemente übernahmen die Führung; es handelte ſich dabei überwiegend und im ganzen um die Siege der größeren körperlichen oder geiſtigen Kraft. Die Herrſchaft, die dieſe Elemente üben, wird allgemein auch zuerſt trotz ihrer nie ganz fehlenden Mißbräuche dankbar anerkannt, ſie wird mit Hingebung und Treue belohnt; ſie iſt in ihrem Kerne ſtets eine berechtigte, auch wenn ſie auf Gewalt und Unterwerfung beruht. Die Unterwerfung der ſchwächeren durch die ſtärkere und fähigere Raſſe, der politiſch unfähigen Ackerbauern durch kriegeriſche Hirten- ſtämme war dem Fortſchritte dienlich, wenn ſie eine beſſere Regierung, geiſtige, techniſche, moraliſche Erziehung, beſſeren Schutz nach außen brachte. Die Herrſchaft des ritterlichen Feudaladels vom 11.—16. Jahrhundert, die Leitung der Städte durch das Patriciat, die Organiſation der Unternehmungen durch die Kaufleute vom 17.—19. Jahrhundert waren lauter Siege höherer Klaſſen, welche zugleich der Geſamtheit dienten, ſie förderten. Wie der Radikale F. A. Lange die Ariſtokratien damit rechtfertigt, daß ſie die Muſter und Vorbilder für alles weitere Streben, für alle ſpäteren Generationen und Völker lieferten, ſo können wir heute ſagen, keine Demokratie, keine Arbeiterklaſſe hätte Führer und Ideen, wenn ſie nicht dieſelben ganz oder teilweiſe aus den oberen Klaſſen beziehen könnte. Bedeutende Kulturhiſtoriker haben die freilich noch nicht bewieſene Hypotheſe aufgeſtellt, das Zurückſinken und Altern ganzer Völker und Kulturen beruhe ſtets weſentlich auf dem Verluſte ihrer Ariſtokratie, auf der zu geringen Fortpflanzung der- ſelben, auf der Verbannung und Hinrichtung der Fähigſten, auf der politiſchen Verfolgung aller Höherſtehenden (ſo Gobineau, Lapouge, Seeck, Ammon). Jedenfalls werden wir zugeben, daß wir keine höhere Kultur kennen, ohne daß gewiſſe ariſtokratiſche Kreiſe eine leitende Stellung einnehmen. In dieſem Sinne hat Schäffle recht, wenn er ſagt, daß jede Ariſtokratie beſſer ſei als die Abweſenheit jeder Ariſtokratie.
Aber nicht bloß die oberen Klaſſen, auch die mittleren und unteren erſcheinen mit ihren eigentümlichen Berufsſphären, ihren eigentümlichen Eigenſchaften, Tugenden und Trieben als eine Bereicherung der ſocialen Gemeinſchaft. Ein großes Kulturvolk braucht verſchiedene Menſchentypen, wie nur die verſchiedenen Klaſſen und ihre Organiſation ſie liefern. Dazu gehört der Fleiß, die Ehrbarkeit, die Familienzucht des Mittelſtandes, das lebendige Gemütsleben und die Aufopferungsfähigkeit der unteren Klaſſen ebenſo wie die Geiſteskraft und das Selbſtbewußtſein der oberen. Die Ausbildung des Individualismus, des feineren Nervenlebens, der Wiſſenſchaft, die Schaffung von Menſchen mit Herrſcherwillen und Unbeugſamkeit, von Übermenſchen, wie man ſeit Nietzſche ſagt und ſie übermäßig verherrlicht, iſt Sache der mittleren und oberen Stände, die der Gemein-, der religiöſen und ſympathiſchen Gefühle, der derben Körperkraft, der geſunden Muskeln Sache der unteren Klaſſen. Darum konnte Treitſchke mit Recht ſagen, letztere ſeien der Jungbrunnen der Geſellſchaft; durch ſie erhält ſich das Gemüt, die Kraft und die Geſundheit, durch die oberen die Geſittung, der Geiſt, der Fortſchritt, die Genialität, die Thatkraft.
Wenn und wo die oberen Klaſſen nach Ablauf von Generationen und Jahrhunderten degenerieren, wie das ein allgemeines Geſetz der Geſchichte zu ſein ſcheint, ſo iſt in den mittleren und unteren, die von den Fehlern und Entartungen der oberen vielfach frei bleiben, der Erſatz gegeben; ihre Talente dringen als einzelne in die Ariſtokratie ein, verjüngen ſie, teilweiſe ſteigen ſie als Geſamtheit oder in größeren Gruppen empor. Keine Geſellſchaft kann ohne ein ſolches Aufſteigen, das verſchiedene Klaſſen vorausſetzt, beſtehen. Die Klaſſenhierarchie mit ihrer Verſchiedenheit der Ehre, der Macht, des Beſitzes iſt das weſentliche Inſtrument, das den geſellſchaftlichen Fort- ſchritt in Bewegung erhält. Wenn es für den einzelnen kein Ziel des Aufſtrebens, keine erreichbare höhere Stellung mehr giebt, ſo erlahmt alle Energie, verſiegt aller Wettbewerb; volle ſociale Gleichheit wäre der Tod der Geſellſchaft. Wenn der Menſch keine Hoffnung mehr hat, ſeine Lage zu verbeſſern, ſo verdrängt Mutloſigkeit und Indolenz alles Streben.
Jede Klaſſe iſt auch für ſich durch die Zuſammenfaſſung und Unterordnung der einzelnen unter ihre Tendenzen ein Inſtrument ſittlicher Ordnung wie jede andere Gemeinſchaft. Die Klaſſenſitte und die Klaſſenehre erzieht, ſittigt, zwingt zu Opfern, zu Zucht, zu Gehorſam.
Freilich ſteht dieſen Wahrheiten nun eine andere nicht minder ſichere entgegen: die zunehmenden Klaſſengegenſätze werden ſo groß, daß die Einheit des Volkes, die ſympathiſche Wechſelwirkung zwiſchen den Klaſſen, der Friede in der Geſellſchaft bedroht iſt. Jede normale Geſellſchaft kann nur beſtehen, wenn eine gewiſſe Einheit, ſei es der Religion, ſei es der Staatsgeſinnung, ſei es der Bildung und Geſittung, trotz aller Verſchiedenheit ſich erhält. Die übermäßig zunehmenden Verſchiedenheiten werden nun aber weiter durch Mißbrauch, durch falſche Rechtsentwickelung unter Umſtänden bis zur Unerträglichkeit geſteigert. Wo dieſe Erſcheinungen ſich zeigen, da wird mit den wachſenden Gegenſätzen der Erziehung und der Lebenshaltung, des Beſitzes und der Macht, der Ehre und des Rechtes erſt die Entfremdung und das Mißverſtändnis, dann der Haß und der Neid immer mehr zunehmen; es können ſich ſo zuletzt die verſchiedenen Klaſſen wie Todfeinde gegenüberſtehen, jede Klaſſe mit der gleichen des Auslandes ſympathiſcher ſich berührend als mit den verfeindeten Klaſſen der eigenen Heimat. Und fällt nun mit den harten und frivolen Mißbräuchen der Herrſchenden ein Erwachen des Selbſtbewußt- ſeins der unteren Klaſſen, die Erſetzung der Reſignation durch kühne aktive Hoffnungen zuſammen, ſo entſteht der gewaltthätige Klaſſenkampf, die Revolution, der Bürgerkrieg. Das Gemeinweſen geht zu Grunde oder gelangt erſt durch allerlei Kämpfe, Umbildungen und Reformen nach und nach wieder zu leidlichen Friedenszuſtänden, wenn es gelingt, den einenden Elementen der Kultur wieder die Oberhand über die trennenden zu ver- ſchaffen, die Entartung des Klaſſenregimentes, das ein ariſtokratiſches oder ein demokratiſches ſein kann, jeweilig zu beſeitigen oder zu mildern. Wir kommen darauf zurück.
Hier ſchließen wir mit der vorläufigen Erkenntnis: keine höhere Kultur ohne Klaſſen und ihre Wechſelwirkung; die Klaſſenordnung iſt normal, wenn ſie den ver- ſchiedenen durchſchnittlichen Fähigkeiten und Leiſtungen entſpricht; das iſt häufiger bei einer neuen Klaſſenbildung der Fall als bei einer alten, verſteinerten; jede einſeitig zur Herrſchaft kommende Klaſſe verſucht das Recht und die Inſtitutionen in egoiſtiſchem Sinne umzubilden; die Mißbräuche einer ſiegenden Ariſtokratie ſind andere als die einer zur Herrſchaft kommenden Demokratie, aber es fragt ſich, welche größer ſind und das Geſamtwohl mehr ſchädigen. Je weiter eine herrſchende Klaſſe mißbräuchlich Beſitz und Macht, Ehre und Einfluß anders verteilt, als es den durchſchnittlichen Eigen- ſchaften der Menſchen entſpricht, deſto ſchlimmer werden die Zuſtände. Jede zur Herr- ſchaft gelangende Klaſſe ſteht, bis ſie ihren Höhepunkt erreicht hat, im Dienſte der Geſamtentwickelung; ob und wie lange ſie ſich auf dieſer Höhe erhält, hängt von der Frage ab, ob ihre Fähigkeiten und Tugenden dieſelben bleiben, ob ſie raſch entartet, eine zu große Zahl unfähiger Elemente in ſich birgt, ob ſie ihre Pflichten vernachläſſigt, einem trägen Genußleben ſich ergiebt, in ſchmutziger Weiſe ſich bereichert, ob ihr Vermögen und Einkommen in zu großen Gegenſatz zu ihren Leiſtungen tritt. Die mittleren und unteren Klaſſen kommen nicht ſo leicht und ſo oft in die Lage, ihre Stellung zu mißbrauchen; aber die großen politiſchen Siege der Demokratie, welche wir in Griechenland und Rom, im Mittelalter und in der neueren Zeit erlebten, zeigen uns, daß dieſe Klaſſen entweder ſofort der Herrſchaft eines populären Diktators anheimfallen oder die Macht und die Finanzen des Staates zerrütten, zu geſunden Reformen und Neugeſtaltungen unfähig ſind und nach kürzerer oder längerer Zeit, nach ungeſchickten oder heilloſen Experimenten wieder der Herrſchaft verluſtig gehen.
Das ganze Problem iſt ein ſittlich-pſychologiſches auf der einen Seite, ein ſolches der wirtſchaftlichen und politiſchen Inſtitutionen und ihrer Fortbildung auf der anderen. Der Verſuch, aus der Technik und der Beſitzverteilung allein die Klaſſenbildung und alle ihre Folgen abzuleiten, iſt ſo verfehlt wie der, aus dieſen ſelben Urſachen eine künftige Beſeitigung aller ſocialen Klaſſen beweiſen zu wollen.
