Der isolirte Staat — Erſter Abſchnitt. Geſtaltung des iſolirten Staats.

§. 20. Ruͤckblick auf den erſten Kreis, in beſonderer Beziehung auf den Bau der Kartoffeln.

5.583 Wörter

§. 20. Ruͤckblick auf den erſten Kreis, in beſonderer Beziehung auf den Bau der Kartoffeln.

Die Unterſuchungen in den vorigen Paragraphen haben ergeben, daß die Erzeugung des Brennholzes in der Naͤhe der Stadt geſchehen muͤſſe, und daß die Forſtkultur im Verhaͤltniß zum Ackerbau eine immer hoͤhere Landrente gewaͤhrt, je naͤher ſie bei der Stadt betrieben wird.

Wir haben aber fruͤher ſchon angenommen, daß der Kreis der freien Wirthſchaft die naͤchſte Umgebung der Stadt einnehmen werde. Wir haben dieſe Annahme zwar mit Gruͤnden unterſtuͤtzt; aber die Gruͤnde ſelbſt ſind nicht tief genug entwickelt, um die aufgeſtellte Behauptung beweiſen zu koͤnnen, und wir muͤſſen deshalb dieſen Gegen- ſtand noch einmal zur Unterſuchung ziehen.

Die freie Wirthſchaft und die Forſtwirthſchaft kaͤmpfen gleichſam um die Stelle, wo ſie betrieben werden ſollen: beide machen Anſpruch auf die naͤchſte Umgebung der Stadt. Da ſie nun aber nicht unter und nebeneinander betrieben werden koͤnnen, ſo entſteht die Frage, welche der beiden Wirthſchaftsarten den Sieg davon tragen und die andere verdraͤngen werde.

Nun muß konſequenterweiſe in jeder Gegend diejenige Wirthſchaft getrieben werden, durch welche der Boden am hoͤchſten benutzt wird, und die obige Frage wird alſo auf die Frage: «welche Wirthſchaftsart gibt in der naͤchſten Umgebung der Stadt die hoͤchſte Landrente?» zuruͤckgefuͤhrt.

Wir muͤſſen alſo unterſuchen, ob in der Naͤhe der Stadt die Kultur eines andern Gewaͤchſes eine noch hoͤ- here Landrente gewaͤhrt, als die Forſtwirthſchaft gibt; und wir wenden uns in dieſer Beziehung zu der Betrachtung des Anbaues der Kartoffel.

Preis der Kartoffeln in der Stadt.

Zwiſchen Kartoffeln und Rocken findet ein gemein- ſchaftliches Maaß, naͤmlich das ihrer Nahrungsfaͤhigkeit ſtatt, und wenn — was hier vorausgeſetzt wird — keine beſondere Vorliebe fuͤr die eine oder andere Frucht ſtatt hat: ſo wird der Preis beider genau in dem Verhaͤltniß ihrer Nahrungsfaͤhigkeit ſtehen.

Nun ſtimmen die chemiſchen Analyſen und die Erfahrungen beim Branntweinbrennen faſt alle darin uͤberein, daß drei gehaͤufte Scheffel Kartoffeln im Mehlgehalt ſowohl als im Ertrage an Branntwein einem Scheffel Rocken gleich ſind; und wir nehmen hiernach den Preis eines Scheffels Kartoffeln in der Stadt ſelbſt zu ⅓ des Rockenpreiſes, alſo zu ½ Thlr. pr. Schfl. an.

Bei den nachfolgenden Berechnungen uͤber den Ertrag der Kartoffeln und den mit dem Bau derſelben verbundenen Koſten liegen die in §. 17. mitgetheilten Unterſuchungen uͤber die belgiſche Wirthſchaft zum Grunde.

Wir haben dort angenommen, daß bei gleichem Reichthum des Bodens, auf derſelben Flaͤche wo 1 Schfl. Rocken waͤchſt, 9 Schfl. Kartoffeln wachſen, und wir haben dort gefunden, daß die Erzeugung von 5,7 Schfl. Kartoffeln nicht mehr Arbeit koſtet, als die von 1 Schfl. Rocken.

Eine Frucht, die im Verhaͤltniß zum Rocken von derſelben Flaͤche das Dreifache an Nahrungsſtoff liefert, und die die Arbeit des Menſchen mit dem doppelten Quantum an Nahrungsſtoff belohnt, iſt in der That ſo merkwuͤrdig, und ihre allgemeine Verbreitung iſt ſo ſehr geeignet eine gaͤnzliche Revolution in dem Betrieb der Landwirthſchaft hervorzubringen, daß wir der Betrachtung dieſer Frucht nothwendig einen Platz in dieſer Schrift widmen mußten, wenn wir auch nicht durch die Beſtimmung der Graͤnzen des erſten Kreiſes unſers iſolirten Staats dazu aufgefordert waͤren.

Wir haben ſchon fruͤher bei der Annahme, daß die Ebene des iſolirten Staats den Grad von Reichthum habe, daß der Boden nach reiner Brache uͤberall 8 Koͤrner an Rocken trage, den Kreis der freien Wirthſchaft hievon ausgenommen, und dieſem wegen des Dungankaufs aus der Stadt einen viel hoͤhern Reichthum ertheilt. In den folgenden Berechnungen nehme ich nun fuͤr dieſen Kreis denſelben Bodenreichthum an, den wir in §. 17. fuͤr die belgiſche Wirthſchaft ausgemittelt haben.

Wenn die geernteten Kartoffeln mit dem Vieh verfuͤttert werden, ſo geben ſie durch die Verfuͤtterung reichlich ſo viel Dung zuruͤck, als ihre Produktion dem Acker gekoſtet hat. Ganz anders verhaͤlt ſich dies aber wenn die Kartoffeln nicht verfuͤttert ſondern verkauft werden.

So wie beim Getreidebau nicht aller Acker mit Getreide beſtellt werden kann, ſondern ein Theil des Feldes Gewaͤchſe tragen muß, die mehr Dung wieder geben als ſie dem Acker entnommen haben, damit die durch das Getreide bewirkte Ausſaugung erſetzt werde, ſo kann auch beim Bau der Kartoffel zum Zweck des Verkaufs nicht die ganze Ackerflaͤche mit Kartoffeln beſtellt werden.

Will man nun berechnen wie viel eine gegebene Flaͤche z. B. von 100000 □R., an Kartoffeln jaͤhrlich liefern kann, und will man den Ertrag an Nahrungsſtoff, den dieſe Flaͤche durch den Bau der Kartoffeln gibt, mit dem, den dieſelbe Flaͤche durch den Bau des Getreides bringen wuͤrde, vergleichen: ſo muß zuvor ausgemittelt werden, der wie vielſte Theil der ganzen Flaͤche Kartof feln tragen kann, wenn der Acker ſich in und durch ſich ſelbſt in gleichem Reichthum erhalten ſoll.

Beim Getreidebau wird ſtets mit dem Korn zugleich Stroh geerntet, und dieſes Stroh erſetzt ſchon einen Theil der Ausſaugung; aber der Erſatz, den das Stroh liefert, iſt doch nicht hinreichend, um die ganze Ausſaugung zu decken. In einer 7 ſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft mit der Fruchtfolge: 1) Brache, 2) Rocken, 3) Gerſte, 4) Hafer, 5) Weide, 6) Weide, 7) Weide, finden wir eben ſo viele Weideſchlaͤge als Kornſchlaͤge; und wenn nun auf gutem Boden dieſe Wirthſchaft ſich in gleicher Kraft erhaͤlt, ſo folgt daraus, daß ein Schlag mit Getreide mit einem Weideſchlage verbunden ſeyn muß, wenn die Ausſaugung, die die Kornſaat, nach Abzug des Erſatzes aus dem mitgeernteten Stroh, bewirkt, erſetzt werden ſoll; oder die Ausſaugung eines Getreideſchlages iſt ſo groß, wie die Dungerzeugung eines Weideſchlages und der Erſatz aus dem Stroh zuſammen.

Die Kartoffeln geben kein Stroh zuruͤck, und ihre Ausſaugung muß alſo ganz durch den Anbau dungerzeugender Gewaͤchſe erſetzt werden.

Wenn wir nun, um zu einer leichtern Ueberſicht zu gelangen, einen Weideſchlag zur Einheit nehmen, ſo koͤnnen wir fragen: wie viele Weideſchlaͤge werden mit einem Kartoffelnſchlag verbunden ſeyn muͤſſen, wenn die Ausſaugung der Kartoffeln durch die Dungerzeugung der Weide gedeckt werden ſoll.

Nun iſt aber die abſolute Ausſaugung der Kartoffeln um ſo groͤßer, auf je reichern Boden ſie kommen, oder je groͤßer der Ertrag derſelben iſt; die Dungerzeugung der Weide iſt ebenfalls groͤßer auf reichem, geringer auf armen Boden. Um die Ausſaugung eines Kartoffelnſchlages von gegebenem Reichthum zu decken, wenn die Weide auf magern Boden, eine geringere Zahl wenn ſie auf reichen Boden kommt.

Meine hieruͤber angeſtellten Berechnungen ergeben Folgendes:

  • a. Wenn der Kartoffelnſchlag denſelben Reichthum wie der Gerſtenſchlag, die Weideſchlaͤge aber gleichen Reichthum mit den Weideſchlaͤgen in der Koppelwirthſchaft haben: ſo gehoͤren zum Erſatz der durch die Kartoffeln bewirkten Ausſaugung 2¾ (genauer 2,76) Weideſchlaͤge.
  • b. Wenn der Kartoffelnſchlag und die Weideſchlaͤge gleichen Reichthum enthalten: ſo muß ein Kartoffelnſchlag mit 1⅚ Weideſchlaͤge verbunden ſeyn.
  • c. Werden die Kartoffeln auf ſehr reichem Boden erzeugt, wo Kleebau mit Stallfuͤtterung ſtatt findet, und wo Klee und Kartoffeln in Boden von gleichem Reichthum kommen: ſo erſetzen 1½ (genauer 1,46) Kleeſchlaͤge die Ausſaugung eines Kartoffelnſchlages.

Wollen wir nun den Ertrag an Nahrungsſtoff, den der Kartoffelnbau im Verhaͤltniß zum Getreidebau liefert, vergleichen, ſo finden wir in dem unter a betrachteten Fall 1) daß 3 Getreideſchlaͤge à 1000 □R. auf Boden, der in der Koppelwirthſchaft 10 Koͤrner liefert, einen Ertrag von 235 auf Rocken reduzirte Schfl. geben; 2) daß ein Kartoffelnſchlag von dem Reichthum des Gerſten- ſchlages dagegen 720 Schfl. Kartoffeln = 240 auf Rocken reduzirte Schfl. hervorbringt. Die 3 Getreideſchlaͤge muͤſſen um die Ausſaugung zu decken mit 3 Weideſchlaͤ- gen, der Kartoffelnſchlag mit 2¾ Weideſchlaͤgen verbunden ſeyn. Zu der Hervorbringung von 235 Schfl. Rocken gehoͤren alſo 6 Schlaͤge, und zu der Produktion von 720 Schfl. Kartoffeln = 240 Schfl. Rocken gehoͤren 3¾ Schlaͤge.

Beim Getreidebau bringt alſo ein Schlag von 1000 □R. an Nahrungsmaſſe auf Rocken reduzirt 39 Schfl. hervor; beim Kartoffelnbau liefert aber ein Schlag 64 auf Rocken reduzirte Schfl. Das Verhaͤltniß des Ertrags zwiſchen Getreide und Kartoffeln iſt alſo wie 39 zu 64, oder wie 100 zu 164.

Das bei der erſten oberflaͤchlichen Anſicht ſich ergebende Verhaͤltniß, nach welchem die Kartoffeln von gleicher Flaͤche dreimal ſo viel Nahrungsſtoff liefern, als der Rocken, erleidet alſo bei genauerer Pruͤfung eine große Ermaͤßigung; deſſen ungeachtet bleibt aber das Uebergewicht der Kartoffeln noch immer hoͤchſt bedeutend.

Wo aber der Dung nicht auf dem Gute ſelbſt erzeugt wird, wo die Ausſaugung der Kartoffeln durch den Ankauf von Dung erſetzt werden kann, da behaͤlt auch der Satz, daß die Kartoffeln im Verhaͤltniß zum Rocken von gleicher Flaͤche die dreifache Maſſe an Nahrungsſtoff fuͤr Menſchen liefern, ſeine voͤllige Richtigkeit.

Wir werden alſo auch den Kartoffelnbau in der zwiefachen Beziehung, 1) wenn der Dung, deſſen der Kartoffelnbau bedarf, auf dem Gute ſelbſt erzeugt wird, und 2) wenn der Dung zu den Kartoffeln angekauft wird, unter- ſuchen muͤſſen.

A. Wenn der Kartoffelnbau in einer ſich in und durch ſich ſelbſt in gleicher Kraft erhaltenden Wirthſchaft betrieben wird, und ein Kartoffelnſchlag zu dieſem Zweck mit 1½ Kleeſchlaͤgen verbunden iſt.

Meine uͤber dieſe Wirthſchaft angeſtellten Berechnungen ergeben fuͤr eine Ladung von 24 Schfl. Kartoffeln.

  • 1) die Produktionskoſten
  • 2) die Transportkoſten
  • 3) die Einnahme 12 Thlr. oder

Zieht man nun von der Einnahme die Pro duktions- und Transportkoſten ab, ſo bleibt eine Landrente von

Dies iſt die Landrente fuͤr eine Flaͤche, auf der jaͤhrlich eine Ladung Kartoffeln zum Verkauf erzeugt wird. Nun kann aber, meinen Berechnungen zu Folge, eine Ackerflaͤche von 100000 □R., wovon 40000 □R. mit Kartoffeln und 60000 □R. mit Klee beſtellt werden, nach Abzug der kleinen nur zum Viehfutter tauglichen Kartoffeln, jaͤhrlich 1440 Ladungen zum Verkauf liefern.

Die Landrente von 100000 □R. betraͤgt demnach

B. Wenn der Dung, den der Kartoffelnbau erfordert, aus der Stadt angekauft wird.

Anſtatt daß in der erſtern Wirthſchaft nur 40 prct. der Ackerflaͤche dem Kartoffelnbau gewidmet werden durften, kann hier die ganze Flaͤche mit dieſer Frucht beſtellt werden, und 100000 □R. Acker koͤnnen ſtatt 1440 nun 3600 Ladungen Kartoffeln nach der Stadt liefern.

Dieſe Wirthſchaft hat dagegen folgende Ausgaben, die der erſten Wirthſchaft fremd waren;

  • 1) die Koſten der Anfuhr des Dungs von der Stadt nach dem Acker;
  • 2) den Ankauf des Dungs.

Die Produktion von 24 Scheffel Kartoffeln koſtet nach meinen Anſaͤtzen dem Acker 0,94 Fuder Dung, wofuͤr ich hier, zur Erleichterung der Rechnung, 1 Fuder annehme, ſo daß alſo fuͤr jede Ladung Kartoffeln die nach der Stadt geliefert wird, ein Fuder Dung zuruͤckgebracht werden muß.

Wenn nun jeder nach der Stadt fahrende Wagen mit Kartoffeln ein Fuder Duͤnger zuruͤckbringt: ſo erfordert die Anſchaffung des Dungs keine beſondere Fuhren; aber die Pferde haben nun auf der Hin- und Zuruͤckreiſe ſtets eine volle Ladung, und werden alſo ſtaͤrker angeſtrengt. In Ermangelung eines Maaßſtabes aus der Wirklichkeit nehme ich nun an, daß die Fracht fuͤr eine auf der Ruͤckreiſe mitgenommene Ladung halb ſo viel als die gewoͤhnliche Fracht betrage, daß alſo die Anfuhrkoſten eines Fuders Dung auf zu ſtehen kommen.

Welches iſt nun aber der Preis eines Fuders Dung in der Stadt, und nach welchen Prinzipien wird dieſer Preis regulirt?

Nach Adam Smith laͤßt ſich der Preis aller Waaren in die drei Elemente: Arbeitslohn, Kapitalgewinn und Landrente aufloͤſen. Wir ſind durch unſere Unterſuchungen darauf gefuͤhrt, den Preis der landwirthſchaftlichen Erzeugniſſe in die drei Beſtandtheile: Produktionskoſten, Transportkoſten und Landrente zu zerlegen; und wenn auch Produktions- und Transportkoſten ſich unlaͤugbar wieder in Arbeitslohn und Kapitalgewinn aufloͤſen laſſen, ſo ſind wir doch durch den Gang unſerer Unterſuchung zu dieſer Trennung bis jetzt noch nicht aufgefordert worden.

Die Subſtanz von deren Preisbeſtimmung hier die Rede iſt, kann aber weder Waare noch Produkt genannt werden, und vergeblich werden wir fragen: wie viel Arbeitslohn, Kapitalgewinn und Landrente ihre Hervorbringung gekoſtet habe; oder wie groß die Produktionskoſten und Transportkoſten derſelben ſeyen, und wie viel die auf ihre Erzeugung fallende Landrente betrage. Dieſe Subſtanz, deren Hervorbringung unfreiwillig iſt, deren Quantitaͤt weder durch Vermehrung noch durch Verminderung der Nachfrage vergroͤßert oder verkleinert werden kann, und die der Beſitzer, ſey es auch mit noch ſo großen Koſten verbunden, wegſchaffen muß, die folglich fuͤr ihn einen nagativen Werth hat — eine ſolche Subſtanz iſt in der That von ſo eigenthuͤmlicher Art, daß der Preis derſelben durch keins der vorhin genannten Geſetze be- ſtimmt werden kann, und die Frage, wie der Preis derſelben auszumitteln ſey, erhaͤlt dadurch ein eigenes Intereſſe.

Wir koͤnnen dieſe Frage hier aber noch nicht beantworten, ſondern wir muͤſſen vorlaͤufig den Preis eines Fuders Straßenduͤnger als unbekannt oder gleich a Thlr. annehmen.

In dieſer Wirthſchaft, wo der Dung angekauft wird, betragen nun nach meiner Berechnung fuͤr eine Ladung Kartoffeln

  • 1) die Produktionskoſten Thlr.
  • 2) die Transportkoſten der Kartoffeln »
  • 3) die Koſten der Dungfuhre »
  • 4) der Dungankauf a »
  • Summe der Koſten

Die Einnahme betraͤgt 12 Thlr. oder Die Unkoſten von der Einnahme abgezogen, bleibt Landrente fuͤr eine Ladung Fuͤr 100000 □R., welche 3600 Ladungen Kartoffeln liefern, betraͤgt alſo die Landrente 3600 Thaler.

Die Landwirthe, die den Kreis der freien Wirthſchaft bewohnen, haben ſtets die Wahl, ob ſie ſie den Dung auf ihrem eigenen Felde erzeugen, oder denſelben aus der Stadt ankaufen wollen; und ſie werden letzteres nur dann thun, wenn der aus der Stadt gekaufte Dung ihnen wohlfeiler zu ſtehen kommt, als der in der eigenen Wirthſchaft erzielte Duͤnger.

Wir haben die Landrente beider Wirthſchaftsarten gefunden, und wenn wir dieſe einander gleich ſetzen: ſo muß ſich ergeben zu welchem Preiſe das Fuder Dung bezahlt werden kann.

Es ſey demnach

  • Iſt nun die Entfernung von der Stadt, oder
  • ſo iſt a, oder der Preis eines Fuders Dung
  • x = 0 Meilen 5,4 Thlr.
  • x = 1 » 4,2 »
  • x = 2 » 3,1 »
  • x = 3 » 1,9 »
  • x = 4 » 0,83 »
  • x = 4,75 » 0 »

Es ergibt ſich hieraus: daß der unmittelbar an der Stadt wohnende Landwirth das Fuder Duͤnger mit 5,4 Thlr. bezahlen koͤnnte, ohne daß es ihm theurer zu ſtehen kaͤme, als wenn er daſſelbe auf ſeinem eigenen Acker erzeugen wollte; daß aber bei groͤßerer Entfernung von der Stadt der Preis, den die dort wohnenden Landwirthe fuͤr den Dung zahlen koͤnnen, raſch abnimmt; und daß endlich der 4¾ Meilen entfernt wohnende Landwirth auf die Erwerbung des Straßenduͤngers zwar noch die Koſten der Anfuhr verwenden, fuͤr den Dung ſelbſt aber gar nichts bezahlen kann.

Bei der Preisbeſtimmung des Straßenduͤngers ſind alſo gar ſehr verſchiedene Intereſſen im Spiel. Die Stadtbewohner muͤſſen den Dung los ſeyn, wenn ſie auch nichts dafuͤr erhalten, ſondern ſogar noch fuͤr das Wegſchaffen deſſelben bezahlen ſollten; die der Stadt nahe wohnenden Landwirthe koͤnnen einen hohen, die ferner wohnenden Landwirthe dagegen nur einen niedrigen Preis dafuͤr zahlen. Welches dieſer verſchiedenen Intereſſen wird nun die Oberhand gewinnen, und den Preis beſtimmen?

Wir muͤſſen hier zwei Faͤlle unterſcheiden:

  • 1) wenn der Straßenduͤnger in ſo großer Menge vorhanden iſt, daß er auf allen bis zu 4¾ Meilen von der Stadt entfernten Guͤtern nicht ganz verbraucht werden kann;
  • 2) wenn die Quantitaͤt des Straßenduͤngers nicht ſo groß iſt, daß dadurch der Dungbedarf aller bis zu 4¾ Meilen entfernten Guͤter befriedigt werden kann.

Im erſten Fall wird, nachdem die ganze Gegend bis auf 4¾ Meilen von der Stadt mit Dung verſorgt iſt, noch ein Theil uͤbrig bleiben, der auf Koſten der Stadt weggeſchafft werden muß. Wollte nun unter dieſen Um- ſtaͤnden die Stadt ſich den Dung, den die Landwirthe abholen, bezahlen laſſen, z. B. 0,83 Thlr. fuͤr das Fuder nehmen: ſo wuͤrden dadurch alle Landwirthe, die weiter als 4 Meilen von der Stadt wohnen, das Dungholen aufgeben, der uͤbrig bleibende Theil wuͤrde vergroͤßert, und die auf die Wegſchaffung deſſelben zu verwendenden Koſten wuͤrden bedeutend vermehrt werden. Die Stadt wird alſo, wenn ſie ihrem eigenen Intereſſe nicht entgegen handeln will, dem entfernt wohnenden Landwirthe den Dung um- ſonſt uͤberlaſſen muͤſſen. Wird aber dann die Stadt ſich den Kehricht oder Straßenduͤnger von dem nahe wohnenden Landwirth bezahlen laſſen koͤnnen, wenn der ferne wohnende ihn umſonſt erhaͤlt? wird der Verkaͤufer einer Waare den Preis derſelben nach dem Nutzen den ſie dem Kaͤufer bringt, beſtimmen, und ſie dem Einen wohlfeil, dem Andern theuer verkaufen koͤnnen? Dies ſcheint ohne willkuͤhrliche Zwangsmaaßregeln nicht zu erreichen zu ſeyn; und ſo muͤſſen wir annehmen, daß unter den gegebenen Umſtaͤnden der Straßenkehricht uͤberall keinen Preis erhalten, ſondern umſonſt zu haben ſeyn wird.

Im zweiten Fall, wenn der Straßendung nicht in hinreichender Menge vorhanden iſt, um den Bedarf der ganzen Gegend, die denſelben nuͤtzlich verwenden kann, zu befriedigen, werden die naͤher und ferner wohnenden Landwirthe mit einander in Konkurrenz treten. Waͤre z. B. der Dung anfaͤnglich umſonſt zu haben: ſo wuͤrde derſelbe zum Theil nach den entfernten Gegenden gebracht werden, und die naͤhern Gegenden, fuͤr die derſelbe doch einen ſo hohen Werth hat, wuͤrden ihren Bedarf nicht erhalten. Um ſich dieſen Bedarf zu verſichern, wuͤrden die Bewohner der naͤhern Gegend gezwungen werden, fuͤr den Dung einen Preis zu bezahlen, der hinreichend waͤre, das Abholen deſſelben nach fernen Gegenden unvortheilhaft zu machen. Geſetzt die Quantitaͤt Straßendung waͤre hinreichend fuͤr den Bedarf eines Kreiſes von 4 Meilen um die Stadt herum, ſo werden ſie 0,83 Thlr. fuͤr das Fuder zahlen muͤſſen: denn wollten ſie weniger, z. B. nur ½ Thlr. fuͤr das Fuder geben, ſo wuͤrde die hinter dieſem Kreiſe liegende Gegend den Dung noch mit Vortheil kaufen und abholen koͤnnen, und die naͤhere Gegend erhielte dann nicht ihren Bedarf.

Wir legen nun bei unſerer Berechnung uͤber die Landrente dieſen letzten Fall zum Grunde, und nehmen an, daß das Fuder Straßendung in der Stadt, oder vielmehr vor den Thoren derſelben, 0,83 Thlr. koſte.

Setzen wir nun in der oben gefundenen Formel fuͤr a den Werth von 0,83 Thlr., ſo betraͤgt die Landrente der Wirthſchaft B auf 100000 □R. Ackerland 3600 Thaler.

In dieſem Kreiſe nimmt die Landrente des Bodens mit der Annaͤherung zu der Stadt von Meile zu Meile in einem ungewoͤhnlich großen Verhaͤltniß zu. Dies ruͤhrt von dem Zuſammenwirken zweier Urſachen her: erſtens werden hier Produkte gebauet, die im Verhaͤltniß zu ihrem Preiſe große Transportkoſten erfordern, und zweitens vermindern ſich die Anfuhrkoſten des Dungs im direkten Verhaͤltniß mit der Abnahme der Entfernung von der Stadt.

Die Landrente, die unſere Berechnung fuͤr den Boden, der in der naͤchſten Umgebung der Stadt liegt, angibt, erſcheint aber ſo enorm hoch, daß wir veranlaßt werden zu fragen: ob in der Wirklichkeit irgendwo ein Bei- ſpiel von einer ſo hohen Landrente vorkomme.

Nun duͤrfte es uns aber nicht befremden, wenn in der Wirklichkeit kein ſolches Beiſpiel aufzuweiſen waͤre: denn erſtens gruͤnden ſich unſere Berechnungen auf einen Boden, der nicht bloß den hoͤchſten nuͤtzlich zu verwendenden Reichthum enthaͤlt, ſondern auch von einer vorzuͤglichen phyſiſchen Beſchaffenheit iſt, und ein ſolcher Boden mag in zuſammenhaͤngenden groͤßern Flaͤchen wohl nur ſelten vorkommen; zweitens gibt es in der Wirklichkeit keine betraͤchtliche, viel weniger eine ſehr große Stadt, die nicht an einem ſchiffbaren Fluß laͤge; durch den Fluß wird aber der Kreis, der die Stadt mit Kartoffeln verſorgt, gar ſehr erweitert, und dies hat, wie wir bald ſehen werden; die Folge, daß der Preis der Kartoffeln pr. Schfl. unter ⅓ des Rockenpreiſes herunterſinkt.

Bei genauerer Nachforſchung finden wir aber nicht bloß Beiſpiele einer gleichen, ſondern einer noch hoͤhern Landrente vor.

In den erſten Dezennien dieſes Jahrhunderts gaben bei Hamburg die Viehweiden, die in der naͤchſten Umgebung der Stadt liegen, eine Pacht von einer Mark pr. □R., welches c c 37 Thlr. Gold fuͤr 100 □R. betraͤgt.

Nach Sinclair (Grundgeſetze des Ackerbaues Seite 558) traͤgt ein Acre Gartenland in der Naͤhe von London an Pachtzins 10 Pf. Sterling an Armentaxen, Zehnten und andern Abgaben 8 Pf. » zuſammen alſo 18 Pf. Sterling; dies macht fuͤr 100 □R. ungefaͤhr 58 Thaler.

Nun iſt der Pachtzins zwar noch keine reine Landrente, ſondern von der Pacht muͤſſen die Zinſen des in den Glasfenſtern, den Bewehrungen u. ſ. w. ſteckenden Kapitals abgezogen werden, um die wirkliche Landrente zu finden; aber dieſe Zinſen koͤnnen ſehr betraͤchtlich ſeyn, und die reine Nutzung des Bodens uͤberwiegt doch noch die, welche wir fuͤr den iſolirten Staat gefunden haben.

So hoch nun auch durch die hohe Nutzung der Kaufpreis dieſes Bodens in der Naͤhe der großen Stadt ſteigen muß, ſo iſt dies doch nur das Vorſpiel einer ungleich hoͤhern Steigerung des Grundwerths in der Stadt ſelbſt. Wer außer den Thoren der Stadt ein neues Haus bauen und ſich eine Bauſtelle dazu kaufen will, wird dafuͤr nicht mehr als den Werth, den dieſe Stelle zur Produktion von Gartengewaͤchſen hatte, zu bezahlen brauchen. Nach der Erbauung des Hauſes verwandelt ſich die Landrente, die dieſer Platz ſonſt gab, in Grundrente; aber der Betrag beider iſt an dieſer Stelle noch voͤllig gleich. Weiter nach der Stadt herein ſteigt aber dieſe Grundrente immer hoͤher, bis am Ende in der Mitte der Stadt, oder an dem Hauptmarktplatz, die bloße Stelle, wo ein Haus ſtehen kann, mit mehr als 100 Thlr. fuͤr die □R. bezahlt wird.

Forſchen wir den Urſachen, warum die Grundrente der Haͤuſer nach der Mitte der Stadt hin immer mehr ſteigt, genauer nach; ſo finden wir dieſe in der Arbeitserſparung, der groͤßern Bequemlichkeit und der Verminderung des Zeitverluſtes, bei der Betreibung der Ge- ſchaͤfte; wir finden alſo, daß die Grundrente und die Landrente durch ein und daſſelbe Prinzip regulirt werden.

Wir muͤſſen hier nun bemerken, daß wenn wir auch die Landrente, die der Bau der Kartoffeln abwirft, berechnet haben, ſich dadurch die Landrente, die der Boden in dieſem Kreiſe wirklich gibt, noch nicht beſtimmen laͤßt: denn erſtens erlaubt die Natur der Gewaͤchſe nicht, daß ſie, ohne Abwechſelung mit andern Gewaͤchſen, alle Jahr auf derſelben Stelle gebauet werden; und zweitens muß in dieſem Kreiſe noch eine Menge andrer Gewaͤchſe erzeugt werden, die theils eine hoͤhere, theils eine geringere Landrente als die Kartoffeln gewaͤhren.

Die Kartoffeln koͤnnen alſo auf jedem Gute nur einen Theil des Feldes einnehmen, und die Landrente des ganzen Feldes ergibt ſich erſt aus dem Reinertrag aller in einer Rotation vorkommender Gewaͤchſe. Dieſe Berechnung kann aber nur von einem Landwirthe geliefert werden, der ſelbſt in der Naͤhe einer großen Stadt wohnt und die Data dazu aus ſeiner eigenen Wirthſchaft entnimmt. Eine ſolche Unterſuchung wuͤrde ſehr ſchwierig aber auch hoͤchſt inſtruktiv ſeyn, und ſie wuͤrde manche Dunkelheit in der Theorie der Landwirthſchaft zur Sprache bringen und aufhellen.

Allemal aber werden die Kartoffeln einen großen Theil des Ackers in dem Kreiſe der freien Wirthſchaft einnehmen, und wir koͤnnen aus der Kenntniß der Landrente die der Kartoffelnbau gewaͤhrt genugſam auf die wirkliche Landrente ſchließen, um die Frage, welchen Platz die freie Wirthſchaft und die Forſtwirthſchaft in dem iſolirten Staat einnehmen werden, entſcheiden zu koͤnnen.

In der naͤchſten Umgebung der Stadt betraͤgt die Landrente

  • der Wirthſchaft A die den Dung zu den Kartoffeln ſelbſt produzirt 13411 Thlr.
  • der Wirthſchaft B die den Dung zu den Kartoffeln ankauft 29808 »
  • der Forſtwirthſchaft, wenn der Faden Holz in der Stadt 21 Thlr. gilt 4548 »
  • Vier Meilen von der Stadt entfernt betraͤgt die Landrente
  • der Wirthſchaft A 7462 »
  • der Wirthſchaft B 7467 »
  • der Forſtwirthſchaft 2458 »

Wenn nun auch wegen des nothwendigen Wechſels der Fruͤchte, in der Fruchtfolge ſolche Gewaͤchſe aufgenommen werden muͤſſen, die eine mindere Nutzung von der- ſelben Flaͤche geben, als die Kartoffeln, wenn auch dadurch die Landrente des ganzen Feldes bis zur Haͤlfte deſſen, was der mit Kartoffeln beſtellte Theil bringt, herabſinken ſollte: ſo uͤberwiegt deſſenungeachtet in der Naͤhe der Stadt die Landrente der freien Wirthſchaft die der Forſtwirthſchaft noch ſehr bedeutend.

Die Forſtkultur weicht hier vor der rohen Landrente die der Boden traͤgt zuruͤck und wird nach einem Boden von mindererer Landrente verwieſen.

Bis auf 4 Meilen von der Stadt, oder ſo weit als der Dungankauf aus der Stadt reicht, iſt das Uebergewicht der freien Wirthſchaft voͤllig entſchieden. Weiterhin traͤte die Forſtkultur in Kolliſion mit der Wirthſchaft A die den Dung zu den Kartoffeln ſelbſt produzirt, und wuͤrde auch von dieſer noch eine Strecke zuruͤckgedraͤngt werden, wenn der Boden hier noch denſelben Reichthum wie in der Naͤhe der Stadt haͤtte. Wir haben aber angenommen, und wir muͤſſen dieſer Annahme treu bleiben, daß der Boden nur ſo weit, als der Dungankauf aus der Stadt reicht, einen hoͤhern Reichthum als der uͤbrige Theil der großen Ebene enthaͤlt.

Es bleibt alſo nur noch zu unterſuchen, ob auf Boden von minderm Reichthum, der nach reiner Brache 8 Koͤrner an Rocken traͤgt, durch den Anbau der Kartoffeln zum Zweck des Verkaufs, die Landrente ſo hoch ſteigt, daß dadurch die Forſtkultur zuruͤckgedraͤngt wird; wodurch ſich dann ein neuer Kreis mit einer eigenthuͤmlichen Wirth- ſchaftsart zwiſchen dem Kreiſe der freien Wirthſchaft und dem der Forſtwirthſchaft bilden wuͤrde.

Wir beduͤrfen zu dieſer Unterſuchung die Loͤſung der Frage: wie veraͤndern ſich die mit der Erzielung der Kartoffeln verbundenen Arbeitskoſten auf Boden von verſchiedenem Ertrage.

Meine Berechnung die ſich auf die auf dem Gute T. gemachten Erfahrungen gruͤndet, ergibt hieruͤber Folgendes:

  • Wenn 100 □R. einen Ertrag geben von
  • ſo betragen die Arbeitskoſten fuͤr 1 Schfl. Kartoffeln
  • 115 Schfl. Kartoffeln 3,8 ß
  • 100 » » 4,2 ß
  • 90 » » 4,6 ß
  • 80 » » 5,1 ß
  • 70 » » 5,7 ß
  • 60 » » 6,5 ß
  • 50 » » 7,8 ß

Dieſe Berechnung iſt zwar nicht ſo genau wie die uͤber den Kornbau, theils weil der Kartoffelnbau nicht im Großen betrieben iſt, hauptſaͤchlich aber weil die bei den Kartoffeln vorkommenden Arbeiten zum Theil nur ſummariſch, nicht ſpeziell, in den Rechnungen aufgezeichnet ſind, wodurch denn bei der Trennung der Koſten in ſolche die mit dem Ertrage, und in ſolche die mit der Groͤße des Feldes im Verhaͤltniß ſtehen, einige Schaͤtzun gen nicht vermieden werden konnten; aber ich glaube doch, daß das hier Mitgetheilte, von dem was eine voͤllig genaue Berechnung ergeben wuͤrde, ſich nicht weit entfernen wird.

Es muß bemerkt werden, daß die angefuͤhrten Arbeitskoſten nicht die ſaͤmmtlichen Produktionskoſten ausmachen; denn in dieſen ſind außer den Arbeitskoſten auch noch die allgemeinen Kulturkoſten enthalten.

Wir finden hier, daß beim Ertrage von 115 Schfl. auf 100 □R. der Schfl. Kartoffeln 3,8 ß an Arbeit ko- ſtet; in der belgiſchen Wirthſchaft koſtet dagegen nach §. 17. bei gleichem Ertrage der Schfl. nur 3,3 ß an Arbeit. Dieſer Unterſchied liegt eines Theils darin, daß wir hier die Konſervationskoſten der Kartoffeln — Umſtechen, Abkeimen u. ſ. w. — mit berechnet haben, dort aber nicht, daß alſo dieſe Berechnung angibt, was die Kartoffeln beim Verbrauch, jene aber, was ſie gleich nach der Einerntung koſten; andern Theils kann es aber gar wohl ſeyn, daß die Kartoffeln in Belgien, wo der Anbau der- ſelben im Großen ſtatt findet, und die Leute mit den dabei vorkommenden Arbeiten und Handgriffen beſſer bekannt ſind, wohlfeiler erzeugt werden als hier.

Aus der obigen Zuſammenſtellung ergibt ſich, daß die Arbeitskoſten, welche die Hervorbringung eines Scheffels Kartoffeln verurſacht, bei dem abnehmenden Ertrag des Bodens ſehr ſtark zunehmen, daß dieſe auf einem Boden, der nur 50 Schfl. von 100 □R. liefert, doppelt ſo viel betragen, als auf einem Boden von 115 Schfl. Ertrag auf gleicher Flaͤche. Wenn nun auf dem reichen Boden die Hervorbringung von 6 Schfl. Kartoffeln ungefaͤhr ſo viele Arbeit koſtet als die von 1 Schfl. Rocken, ſo wird dagegen auf aͤrmern Boden von 8 Koͤrnern Ertrag — deſſen mittleren Reichthum 298° betraͤgt, und der von dieſem Reichthum nur 54 Schfl. Kartoffeln traͤgt — die Erzielung von 3 Schfl. Kartoffeln beinahe ſo viel koſten als die von 1 Schfl. Rocken. Nehmen wir nun die Arbeit ſelbſt zum Maaßſtab, ſo ergibt ſich hieraus das Re- ſultat, daß auf reichem Boden dieſelbe Arbeit durch den Kartoffelnbau die doppelte Nahrungsmaſſe fuͤr Menſchen hervorbringt, als durch den Getreidebau; daß aber auf aͤrmern Boden, die auf den Kartoffelnbau verwendete Arbeit kein groͤßeres Produkt hervorbringt als die dem Getreidebau gewidmete Arbeit.

Wenn nun einerſeits auf Boden der nur 8 Koͤrner traͤgt, die Produktionskoſten der Kartoffeln ſo bedeutend geſteigert werden; wenn wir andernſeits erwaͤgen, daß auf Boden von dieſem Reichthum kein Kleebau mit Stallfuͤtterung ſtatt finden kann, daß dann aber zum Er- ſatz der Ausſaugung des Kartoffelnſchlages 2¾ Weide- ſchlaͤge erforderlich ſind, daß folglich nur ein geringer Theil der Ackerflaͤche mit Kartoffeln beſtellt werden darf: ſo koͤnnen wir uns auch ohne genauere Berechnung davon uͤberzeugen, daß ein Boden von dieſem Reichthum 4 Meilen von der Stadt gelegen, durch den Anbau der Kartoffeln zum Zweck des Verkaufs nicht bis zu einer Landrente von 2458 Thlr. gehoben werden kann, und daß folglich die Forſtkultur durch eine ſolche Wirthſchaft nicht zuruͤckgedraͤngt werden kann.

Es wird alſo der Kreis der Forſtwirthſchaft ſich dem Kreiſe der freien Wirthſchaft unmittelbar anſchließen.

Wir haben immer den Preis der Kartoffeln als bekannt angenommen, und daraus die Landrente, die der mit Kartoffeln beſtellte Boden bringt, berechnet; wir muͤſ- ſen nun auch umgekehrt fuͤr den Fall, daß die Landrente gegeben iſt, den Preis zu dem die Kartoffeln geliefert werden koͤnnen, beſtimmen.

Bei dieſer Unterſuchung lege ich wiederum die belgiſche Wirthſchaft, die wir in §. 17. betrachtet haben, zum Grunde.

Die Landrente dieſer Wirthſchaft, die weder Kartoffeln noch Heu und Stroh verkauft, und ihre ganze Einnahme aus dem Verkauf von Getreide und Viehprodukten bezieht, iſt 3749 Schfl. Rocken ÷ 2044 Thlr.

Wenn nun der Schfl. Rocken Thaler gilt, ſo betraͤgt die Landrente in Geld ausgedruͤckt Thaler.

Wird nun auf einem Boden, der durch die gewoͤhnliche Wirthſchaft dieſe Landrente abwirft, die vorhin betrachtete, den Verkauf der Kartoffeln bezweckende Wirth- ſchaft A eingefuͤhrt; ſo kommt auf jede der 1440 Ladungen Kartoffeln die dieſe Wirthſchaft hervorbringt

  • an Landrente
  • die Produktionskoſten betragen wie in der Wirthſchaft A
  • die Transportkoſten
  • Summe der Koſten
  • Iſt nun die Entfernung von der Stadt, oder
  • ſo iſt der Preis einer Ladung
  • eines Scheffels
  • x = 0 Meilen 5,2 Thlr. 10,4 ß
  • x = 1 » 6,1 » 12,2 »
  • x = 2 » 7,1 » 14,2 »
  • x = 3 » 8 » 16 »
  • x = 4 » 8,9 » 17,8 »
  • x = 7,5 » 12 » 24 »

Der Preis zu welchem die Kartoffeln zu Markt gebracht werden koͤnnen, haͤngt alſo gar ſehr ab von der Entfernung zwiſchen dem Orte wo ſie produzirt, und dem wo ſie konſumirt werden. Betraͤgt dieſe Entfernung nur 1 Meile, ſo iſt der Preis der Kartoffeln 12,2 ß pr. Schfl.; waͤchſt aber die Entfernung bis zu 7½ Meilen, ſo ſteigt der Preis bis auf 24 ß.

Nun wird der Anbau der Kartoffeln unſtreitig ſo nah als moͤglich bei dem Orte wo ſie konſumirt werden geſchehen, und nur in dem Fall, wenn der Bedarf einer Stadt ſo groß iſt, daß dieſer aus der nahe liegenden Gegend nicht befriedigt werden kann, muͤſſen die Kartoffeln aus weiterer Ferne zu Markt gebracht werden.

Die Groͤße des Bedarfs entſcheidet alſo uͤber den Preis der Kartoffeln, und dieſe werden deshalb in einer großen Stadt ſehr viel theurer ſeyn als in einer kleinen. Waͤre aber der Bedarf einer Stadt ſo groß, daß um die- ſen zu befriedigen der Preis der Kartoffeln mehr als ⅓ des Rockenpreiſes betragen muͤßte, ſo wuͤrde das Getreide ein wohlfeileres Nahrungsmittel als die Kartoffeln werden, und dann wuͤrde der Verbrauch derſelben ſo weit einge- ſchraͤnkt werden, bis der Preis wieder auf ⅓ des Rockenpreiſes herunterginge.

Das gemeinſchaftliche Maaß, das zwiſchen Rocken und Kartoffeln durch das Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit ſtatt findet, beſtimmt alſo das Maximum des Preiſes der Kartoffeln bei einem ſehr großen Bedarf; bei einem geringern Bedarf wird aber der Preis der Kartoffeln nicht durch dieſes Verhaͤltniß der Nahrhaftigkeit, ſondern durch die Koſten, die es verurſacht ſie zu Markt zu bringen, regulirt.

Nun iſt die Stadt des iſolirten Staats von einem ſolchen Umfange, daß der Bedarf derſelben an Kartoffeln durch den Kreis der freien Wirthſchaft nicht ganz wird befriedigt werden koͤnnen; der Preis der Kartoffeln muß alſo bis zum Maximum ſteigen, und unſere obige Annahme, daß die Kartoffeln in der Stadt ſelbſt ⅓ des Rockenpreiſes gelten werden, iſt dadurch gerechtfertigt.

Es verdient bemerkt zu werden, daß die Kartoffeln, obgleich ſie im Verhaͤltniß zum Getreide ein ſo großes Quantum Nahrungsſtoff von derſelben Flaͤche liefern, dennoch ſo wenig geeignet ſind, eine ſehr große Stadt ohne Beihuͤlfe des Getreides mit Lebensmitteln zu verſorgen.

In der Wirthſchaft A fanden wir, daß die Landrente beim Bau der Kartoffeln auf einem ſehr reichen Boden ſchon bei 9,3 Meilen Entfernung von der Stadt ver- ſchwindet, waͤhrend der Getreidebau auf Boden von weit minderm Reichthum bis 31,5 Meilen von der Stadt eine Landrente abwirft. Waͤren nun die Kartoffeln das einzige vegetabiliſche Nahrungsmittel, ſo muͤßte die Kultur des Bodens ſchon bei 9,3 Meilen von der Stadt enden, der iſolirte Staat wuͤrde alſo eine geringe Ausdehnung haben, und die Stadt ſelbſt wuͤrde eine ſehr viel geringere Volksmenge enthalten muͤſſen.

Die Kartoffeln bieten noch Stoff zu manchen Fragen und Unterſuchungen dar. So koͤnnte man z. B. die Fragen aufwerfen:

  • 1) welche Einwirkung hat die Verbreitung des Kartoffelnbaues, wenn die Kartoffeln zur Nahrung fuͤr Menſchen verwandt werden, auf den Getreidepreis;
  • 2) welchen Einfluß hat die Einfuͤhrung des Kartoffelnbaues, wenn die Kartoffeln zum Viehfutter verwandt werden, auf den Preis der Viehprodukte und auf die Groͤße der Landrente, welche die Viehzucht gewaͤhrt?

Zu einer ſolchen Unterſuchung und zur Loͤſung der aufgeſtellten Fragen ſind wir aber, indem uns die dazu noͤthigen Vorderſaͤtze fehlen, hier noch nicht berechtigt. Nur folgende Bemerkung duͤrfte hier noch an ihrer Stelle ſein.

Die Kartoffeln koͤnnen, wie wir geſehen haben, in dem iſolirten Staat nach einer kleinen Stadt zu der Haͤlfte des Preiſes den ſie in der großen Stadt haben, geliefert werden. In der Wirklichkeit wird durch die Lage der Staͤdte an Fluͤſſen dieſer Unterſchied gemindert, aber nicht aufgehoben. So wie nun die Kartoffeln mehr und mehr ein Hauptnahrungsmittel werden und den Verbrauch des Getreides beſchraͤnken, ſo muß ſich auch der Unter- ſchied in dem Arbeitslohn der in beiden Staͤdten gezahlt wird, mehr und mehr vergroͤßern. Denn wenn auch der reelle Arbeitslohn, d. i. die Summe der Lebensbeduͤrfniſſe die ſich der Arbeiter fuͤr ſeinen Lohn verſchaffen kann, in beiden Staͤdten voͤllig gleich iſt; ſo muß doch dieſer Lohn in Geld ausgedruͤckt, nach der Verſchiedenheit des Preiſes der erſten Lebensbeduͤrfniſſe ſehr verſchieden ausfallen.

Nun koͤnnen Fabrik- und Manufakturwaaren an dem Orte, wo der Arbeitslohn am niedrigſten iſt, wenn alle uͤbrigen Umſtaͤnde gleich ſind, auch am wohlfeilſten fabrizirt werden: und ſo liegt in der groͤßern Verwendung der Kartoffeln zur menſchlichen Nahrung ein Streben gegen die Anhaͤufung der Menſchen in ſehr große Staͤdte.