§. 25. Urſprung der Landrente.
Wenn zu gleicher Zeit Rocken aus der weiteſten Entfernung und aus der naͤchſten Umgebung der Stadt zu Markt gebracht wird: ſo kann der in der Ferne gebauete Nocken nicht unter 1½ Thlr. pr. Scheffel verkauft werden, weil er den Produzenten ſo viel koſtet; dagegen koͤnnte der in der Naͤhe wohnende Produzent ſeinen Rocken ungefaͤhr zu einem halben Thaler verkaufen, und er erhielte doch die ſaͤmmtlichen auf die Produktion und den Transport des Rockens verwandten Koſten wieder erſetzt.
Nun kann aber dieſer weder gezwungen, noch kann es ihm zugemuthet werden, ſeine Waare von gleicher Guͤte zu einem niedrigern Preiſe als dem, den jener dafuͤr erhaͤlt, zu verkaufen.
Fuͤr den Kaͤufer hat der aus der Naͤhe zu Markt gebrachte Rocken eben ſo vielen Werth als der aus der Ferne, und es kuͤmmert ihn nicht, ob dieſer oder jener mehr hervorzubringen gekoſtet habe.
Was nun der Produzent aus der Naͤhe der Stadt fuͤr ſeinen Rocken mehr erhaͤlt, als was er ihm koſtet, das iſt fuͤr ihn reiner Gewinn.
Da nun dieſer Gewinn dauernd iſt, und jaͤhrlich wiederkehrt, ſo gibt auch der Grund und Boden ſeines Guts eine jaͤhrliche Rente.
Die Landrente eines Guts entſpringt alſo aus dem Vorzug, den es vor dem, durch ſeine Lage oder durch ſeinen Boden, ſchlechteſten Gut, welches noch Produkte hervorbringen muß, um den Bedarf zu befriedigen, beſitzt.
Der Werth dieſes Vorzugs, in Geld oder Korn ausgedruͤckt, bezeichnet die Groͤße der Landrente.
- Anmerkung. Dieſe aus den bisherigen Unterſuchungen hervorgehende Definition iſt keinesweges vollſtaͤndig und umfaſſend: denn andre Unterſuchungen, die ich hier aber außer dem Zuſammenhang nicht mittheilen kann, haben ergeben, daß Boden von gleicher Fruchtbarkeit, von gleicher Lage in Hinſicht des Ab- ſatzes der Produkte, und uͤberhaupt gleichem Werth dennoch eine Landrente abwerfen kann — wenn die- ſer Boden ſaͤmmtlich vertheilt und das Eigenthum Einzelner geworden iſt.
- Es bleibt aber immer merkwuͤrdig, daß die Landrente aus zwei verſchiedenen Urſachen entſpringen kann, und es fragt fich, ob ſich in beiden ein gemeinſchaftliches Prinzip auffinden laſſe.
- Fuͤr die Wirklichkeit, wo Boden von ſehr verſchie dener Qualitaͤt vorkommt, und wo in der Regel ſchon ſchlechter Boden, der keine Landrente abwirft in Kultur genommen iſt, wird die hier gegebene Definition faſt immer ausreichen.
