Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe — Der Kampf des großen und kleinen Betriebs in einzelnen Gewerbszweigen.

3. Die Wirthſchafts- und verwandten Gewerbe.

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3. Die Wirthſchafts- und verwandten Gewerbe.

Der Kreis der dem Nahrungsbedürfniß dienenden Gewerbe iſt mit den Bäckern, Konditoren und Fleiſchern noch nicht abgeſchloſſen.

Der kleine und große Landwirth übernimmt vielfach gewerbliche Thätigkeit, abgeſehen ganz von der Rohproduktion. Er fabrizirt Butter und Käſe, verkauft getrocknetes Obſt und künſtlich wie unkünſtlich zubereiteten Wein. Eine zahlreiche Klaſſe von Perſonen ſind die kleinen Weinbauern und die Blumen- und Gemüſegärtner, die zwiſchen Landwirthſchaft und Gewerbe in der Mitte ſtehen, einen geſunden Mittelſtand repräſentiren, durch die Art ihres Betriebs, durch die vorzugsweiſe geforderte ſorgfältige Arbeit niemals von großen Ge- ſchäften verdrängt werden können. Außer den 4224 preußiſchen Gärtnern mit 3310 Gehülfen (1861) ſind auch die 7197 Fiſcher mit 3822 Gehülfen zu nennen; auch dieſes Gewerbe bleibt, der perſönlichen Thätigkeit, des mäßigen Gewinnes wegen, im Binnenlande dem Kleinbetriebe.

Dann gehören hieher mannigfache Handelsgeſchäfte, welche ihrer Natur nach gewiſſe gewerbliche Umformungen vornehmen. Der Weinhandel, der Getreidehandel thut das, vor allem aber der kleine Detailhandel, der Kaffee röſtet und Zucker ſchlägt, alle möglichen Waaren färbt, vielfach auch verdirbt und fälſcht. Noch mehr gibt ſich der kleine Viktualienhandel damit ab. Im Butterladen wird gekochter Kaffee ausgeſchenkt; die Garküche iſt häufig hiermit verbunden. Die Zahl der faſt durchaus kleinen Viktualiengeſchäfte iſt etwa ſo groß in Preußen, als die der Bäcker und Fleiſcher zuſammen. Im Jahre 1861 ſind ſie nicht aufgenommen. Früher zählte man:

Es gehört zu dieſen Geſchäften geringe Bildung und geringes Kapital. Die Art des Betriebes, des Aufkaufs, des Verkaufs auf dem Wochenmarkt oder in den kleinen Kellerläden, übt auf Leute, welche etwas beſſeres ergreifen können, keinen Reiz aus; daher wenden ſich ihnen mehr nur Leute der unterſten Klaſſen zu. Größere Geſchäfte mit ſchönen Läden beginnen höchſtens in einigen größern Städten, aber auch da nur für die Lebensmittel und Viktualien der höhern Geſellſchaftsklaſſen. Abgeſehen von dieſen, ſowie von den Geſchäften, welche hauptſächlich den Wochenmarkt beziehen, ſucht der kleine Viktualienhandel ähnlich wie der Bäcker und Fleiſcher einen lokalen Abſatz in den nächſtliegenden Häuſern und Straßen.

Die eigentlichen Wirthſchaftsgewerbe endlich, welche in der Umformung und Bereitung der Nahrungsmittel am weiteſten gehen, ſind, wie ich das ſchon mehr erwähnte, ſehr vielfach in den Händen von Perſonen, welche nebenbei mit der Produktion oder dem Handel von Nahrungsmitteln beſchäftigt ſind, oder vielmehr von ſolchen, welche das Wirthſchaftsgewerbe nur nebenbei betreiben. Es iſt ebenfalls das lokale Bedürfniß, das darauf hinwirkt. Die Brauerei verbindet ſich mit der Gaſtwirthſchaft, die Mühle mit einer Ausſpannung, die Bäckerei mit dem Weinausſchank, die Hökerei mit dem Bier- und Kaffeſchank, der Materialladen mit dem Schnapsverkauf — je eines allein würde ſeinen Mann nicht nähren, beides zuſammen aber reicht aus, eine leidliche Exiſtenz für eine Familie zu ſchaffen.

Dieſe häufige Verbindung der Wirthſchaftsgewerbe mit andern iſt für das richtige Verſtändniß des ganzen Gewerbes, wie ſchon für die richtige Beurtheilung der Zahlen wichtig. Das Hülfsperſonal wird in den Tabellen etwas niederer erſcheinen, als es in Wirklichkeit iſt. Zu- und Abnahme haben eine etwas andere Bedeutung.

Die Zahlen, um die es ſich handelt, ſind folgende; es gab in Preußen:1

Die Zahl der Geſchäfte hat in keiner der drei Abtheilungen ſo zugenommen, wie die Bevölkerung, welche von 11 auf 18 Millionen in dieſer Zeit ſtieg; in einer Abtheilung hat die Zahl der Geſchäfte ſogar abgenommen. Wären die Wirthſchaften alle voll beſchäftigt geweſen, lebten die betreffenden Gewerbetreibenden nur hiervon, ſo wäre vorauszuſetzen, daß die Geſchäfte mindeſtens der Bevölkerung entſprechend zugenommen hätten.

Von der erſten Kategorie, den Gaſtwirthſchaften, fällt nur ein kleiner Theil unter den Begriff eines Gaſthofs; 1861 ſind die eigentlichen Gaſthöfe nicht beſonders unterſchieden; 1849 machen von den 27520 Gaſtwirthſchaften nur 4447 Gaſthöfe für die gebildeten Stände aus, wovon 2833 auf die Städte kommen. Nur dieſe ſind zu einem Theile als größere Etabliſſements aufzufaſſen. Im Jahre 1861 zählen die 31520 Gaſtwirthſchaften ein Hülfsperſonal von 7919 Perſonen, alſo ſind ¾ der ſämmtlichen Gaſtwirthe wenigſtens ohne gewerbliches Hülfsperſonal; ſie können nur ganz kleine Geſchäfte haben.

Die Speiſewirthſchaften gehören faſt ganz den Städten an; von 1928 im Jahre 1849 verzeichneten ſind 1461 ſtädtiſche. Die Zahl iſt eine beinahe ſtabile. Der durchnittliche Umfang der Geſchäfte iſt ein ſehr geringer, denn es werden 1861 auf 2221 Speiſewirthe nur 885 Diener, Kellner und Kellnerinnen gerechnet.

Aehnliches gilt von den Schankwirthen; auf 37917 Geſchäfte kommen 1861 nur 6290 Hülfsperſonen, was einen ſichern Schluß auf den trotz der geſunkenen Ge- ſammtzahl immer noch geringen Umfang der meiſten Schankwirthſchaften geſtattet. Mögen auch manche Hülfsperſonen aus den vorhin angeführten Gründen gar nicht in den Tabellen erſcheinen, viel kann das nicht ausmachen. Die Abnahme der Schankwirthſchaften von 1843 ab bis 1861 iſt eine ſehr bedeutende. Damals kam ſchon auf 289, 1849 auf 343, 1861 erſt auf 487 Einwohner eine Schenke. Die Maximalgrenze, auf welche herab die Verwaltung 2 in Gegenden eines allzugroßen Reichthums von Schenken die Zahl derſelben zu bringen ſuchte, iſt eine auf 250 Einwohner. Zunächſt iſt man verſucht zu zweifeln, ob die Aufnahmen überhaupt richtig ſind, denn jedermann iſt geneigt, heute eher an eine Zunahme, als an eine Abnahme der Schenken zu glauben. Ich kenne faſt keine größere Stadt näher, in der ich nicht Klagen über eine allzugroße Zunahme der Schenken gehört hätte. Da ich jedoch keinen Anhalt dafür habe, die Aufnahmen für falſch zu halten, ſo muß ich ſie bis zum Gegenbeweis als richtig annehmen. Nur das will ich noch bemerken, daß nicht bloß die Gaſthöfe und Speiſewirth- ſchaften zugleich geiſtige Getränke ausſchenken, ſondern daß auch ſehr viele Spezereiläden Branntwein ſtehend verabreichen. Und dieſe ſind, wie ich annehme, nicht unter den Schankwirthſchaften der amtlichen preußiſchen Statiſtik mitgezählt. Selbſt wenn aber die Branntwein verkaufenden Materialläden ebenſo zugenommen hätten, als die eigentlichen Schankſtätten abnahmen, wäre es ohne Zweifel eine Beſſerung. Die Trunkſucht wird durch dieſe mehr gefördert, als durch den Verkauf in dem Spezereiladen, wo der Arbeiter ſtehend, ohne langen Aufenthalt, ohne Geſellſchaft ſein Gläschen Schnaps trinkt. So wie ſo bleibt die Abnahme der eigentlichen Schankwirthſchaften als eine bemerkenswerthe Thatſache ſtehen, und es wirft ſich die Frage auf, ob ſie eine von ſelbſt erfolgende war, oder nur durch die Handhabung des polizeilichen Konzeſſionsweſen eintrat.

Eine Abnahme von ſelbſt ließe ſich immerhin denken; die Schankwirthſchaft iſt bei Vielen nicht die urſprüngliche Thätigkeit; ſie werfen ſich darauf, wenn nichts anderes mehr geht. In den Weinländern iſt der Ausſchank noch mehr bloßes Nebengewerbe des kleinen Weinproduzenten. In Zeiten der Noth ſchwillt die Zahl der Schankſtätten, dann auch in Zeiten politiſcher Aufregung. Es wäre hiernach wohl denkbar, daß die Zahl der Schankſtätten zu Anfang der 40 er Jahre durch die Kriſis der meiſten Handwerke, 1848 — 50 durch die Revolution ſtärker war, als ſie ohnedem geweſen wäre, daß die beſſeren Zeiten nach 1856 nicht mehr ſo viele Leute nöthigten, zu dieſem Nothbehelf zu greifen. Nach den Provinzen ſtellt ſich der Unterſchied der Schankſtätten 1849 und 61 folgendermaßen; es gab in:

Am meiſten haben ſie alſo in der Rheinprovinz abgenommen, und das iſt großentheils ſicher auf die beſſere wirthſchaftliche Lage zurückzuführen, die nicht zu einem geringern Konſum an Speiſen und Getränken, wohl aber zu einem etwas geringeren Kneipenbeſuch und einem geringeren Angebot von Perſonen führt, die ſich als Schankwirthe zu nähren ſuchen.

Dennoch, glaube ich, wäre es im Allgemeinen falſch, anzunehmen, daß die Abnahme der Schankſtätten ganz von ſelbſt erfolgt wäre. Der Andrang zu dieſem müheloſen Gewerbe iſt in den untern Klaſſen immer ſehr groß; es übt einen beſondern Reiz durch die Unterhaltung, den Verkehr, den es gewährt, durch unſittliche und verwerfliche Genüſſe, die ſich leicht damit verbinden. Wo keine Konzeſſionspflicht mehr exiſtirt, wie bis jetzt allein in Bremen, erfolgt leicht eine rapide, verwerfliche und gefährliche Zunahme. Vor Erlaß der Konzeſſionspflicht im Jahre 1862 gab es in Bremen 512 Lokale, in welchen ſpirituöſe Getränke feil gehalten wurden, im Jahre 1867 - 829, damals eines auf 192, jetzt eines auf 132 Einwohner.

Dieß iſt der Grund, der mich veranlaßt anzunehmen, daß auch in Preußen die Abnahme nicht ganz von ſelbſt erfolgt wäre, wenn man nicht auch durch das Konzeſſionsſyſtem darauf hingewirkt hätte.

Bei der Frage der vollſtändigen Freigebung der Schankgewerbe muß man die allgemeinen Geſichtspunkte und die Art der Ausführung aus auseinander halten.

Der abſtrakte Theoretiker verlangt auch hier unbedingte Freiheit, weil er das Leben nicht kennt. Er über- ſieht die Gefahren, die beſonders mit dem Branntwein- ſchank, vollends in Fabrikdiſtrikten, verbunden ſind; er überſieht, daß die proletariſche Konkurrenz die Schankwirthe nöthigt, in jeder Weiſe anzulocken, zu verführen, einen korrumpirenden Kredit zu geben; er überſieht, daß die ganze Lebenshaltung, das Familienleben, die Sittlichkeit der arbeitenden Klaſſen hiermit zuſammenhängen; er weiß es nicht, wie ſegensreich es in großen Fabrikdiſtrikten wirkt, wenn den Arbeitern kontraktlich verboten wird, eine Schankwirthſchaft anzufangen. 3 Alle dieſe Gründe ſprechen für eine Beſchränkung der Zahl der Schankwirthſchaften, für eine Beibehaltung des Konzeſſionsſyſtems.

Es handelt ſich nur darum, es richtig und gerecht zu handhaben. Daß immer Mißgriffe vorkommen, iſt natürlich. Nur können ſie ſoweit gehen, daß die Freigebung dagegen wieder als das kleinere Uebel erſcheint.

Immer ſollte man vermeiden, politiſche Parteigeſichtspunkte einzumiſchen. Schwer hat in dieſer Beziehung ein reaktionäres Regiment in Preußen geſündigt. Ganz übertrieben aber hat das verletzte Intereſſe Einzelner dieſe nicht zu leugnenden Mißbräuche dargeſtellt. Abgeſehen hiervon kamen Mißgriffe da vor, wo unfähige Landräthe oder vielmehr willkürliche Kreisſekretäre ſich Fehler zu Schulden kommen ließen. Soweit die Regierungen eingriffen, war die Praxis eine faſt durchaus gerechte. Ueber die Vorſchriften der Kabinetsordre vom 7. Februar 1835, 4 welche nur etwas durch die Verordnung vom 21. Juni 1844 verſchärft wurde, ſei nur ſoviel bemerkt, daß die Konzeſſionen je auf ein Jahr ertheilt wurden, in den Städten von der Ortspolizeibehörde, auf dem Lande durch den Landrath nach Anhörung der Kommunalbehörde, wobei die Lage des Lokals und die Perſon des Wirthes immer, die Nützlichkeit und das Bedürfniß aber nur geprüft werden ſollte, wenn es ſich um Gaſtwirthſchaften in den Ortſchaften vierter Gewerbeſteuerklaſſen, um Schankwirthſchaften, in welchen geiſtige Getränke zum Genuß auf der Stelle feilgeboten werden ſollten, um Kleinhandlungen mit geiſtigen Getränken handelte. In erſter Linie ſollte dem Kleinhandel mit Branntwein oder vielmehr dem übermäßigen Genuſſe dieſes gefährlichen und durch ſeine zunehmende Billigkeit immer leichter erreichbaren Reizmittels in den untern Klaſſen entgegen gewirkt werden.

Die neue Gewerbeordnung des norddeutſchen Bundes behält nach dem Antrage Miquel’s das Konzeſſionsweſen für die Gaſt- und Schankwirthſchaft, ſowie für den Detailhandel mit geiſtigen Getränken bei; die Erlaubniß wird nicht auf eine beſtimmte Zeit ertheilt, ſie kann Perſonen nicht mehr verſagt werden, denen nur der vage leicht zu Willkür führende Begriff der ſogenannten Zuverläſſigkeit fehlt, wie der Entwurf wollte, ſondern nur ſolchen, gegen die beſondere gravirende Thatſachen vorliegen, oder welche kein geeignetes Lokal haben. Es bleibt aber der Landesgeſetzgebung vorbehalten, in Bezug auf den Branntweinausſchank auch die Bedürfnißfrage zu prüfen. Darnach werden in Preußen einige bisher hervortretenden Mißſtände und Willkürlichkeiten der Konzeſſionspraxis verſchwinden, in der Haupt- ſache aber wird das Syſtem daſſelbe bleiben.

Wenn wir im Vorſtehenden ſahen, daß bei den Wirthſchaftsgewerben noch durchaus die kleinen Geſchäfte vorwalten, ſo ſind die Urſachen ähnliche, wie bei allen Nahrungsgewerben, wie beim Detailhandel mit Lebensmitteln und Kolonialwaaren; ich habe ſie theilweiſe ſchon berührt, aber ich muß nochmals auf ſie zurückkommen.

Ich betonte als Haupturſache der kleinen Geſchäfte das lokale Bedürfniß; das allein aber würde nicht genügen, die große Zahl allzukleiner Betriebe hervor zu rufen. Denn dem ſtehen immer wieder die Vortheile größerer Geſchäfte entgegen; wie viel billiger läßt ſich im Großen kochen und doch herrſchen die kleinen elenden Garküchen vor; wie viel billiger läßt ſich im Großen einkaufen, und doch überwiegen die kleinen Kramläden, die kleinen Gewürz- und Kaffeekrämer.

Das hängt eben mit dem übermäßigen Andrang zu allen dieſen leicht betreibbaren Geſchäften zuſammen, welcher dann beſonders erfolgt, wenn bei raſch wachſender Bevölkerung die Erziehung der untern Klaſſen zur Arbeit, die Gelegenheit zu Ausbildung und zu Verdienſt nach andern Richtungen zeitweiſe nicht ebenſo wächſt. Die übermäßige Konkurrenz drückt dann auf alle dieſen Thätigkeiten Angehörenden; Mißbräuche und Unreellität ſteigern ſich; das ganze Standesbewußtſein und Ehrgefühl der Betreffenden wird dadurch herabgedrückt; Lotterkredit wird gegeben, nur um Kunden anzuziehen. 5

Man wird mir entgegnen, dieſe Behauptungen ſeien übertrieben und ich gebe es auch zu, daß ſie es, ſo allgemein ausgeſprochen, ſind. Ich muß mein Urtheil noch etwas begrenzen. Es iſt ganz wahr nur ſo weit, als dieſe Geſchäfte mehr dem Dienſte der untern Klaſſen ſich zuwenden.

Die Reſtaurants, in welchen der Gebildete ißt, die feinen Weinſtuben, die Detailläden mit guter Kund- ſchaft ſind etwas für ſich; ſie erfordern größeres Kapital, einen anſtändigen Geſchäftsführer. Je weiter man aber herabſteigt, deſto ſchlimmer wird es. Und da iſt die eigenthümliche Urſache, welche die vielfach korrupten kleinen theuren Geſchäfte erhält, eben die, daß der wohlhabendere anſtändigere Geſchäftsmann, der ihnen allein mit Erfolg Konkurrenz machen, ſie, was wünſchenswerth wäre, ganz beſeitigen könnte, dazu keine Luſt hat wegen der Perſonen, mit denen er dadurch zu thun bekäme. Mehr als man glauben ſollte, ſucht jeder Gewerbetreibende in ſeinem Geſchäfte neben dem Gewinn den ſozialen Zuſammenhang; jeder will möglichſt vornehme, wohlhabende Kunden.

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Hiervon giebt es in großen Städten einige wenige Ausnahmen, beſonders was große Vergnügungslokale betrifft; aber in der Hauptſache iſt der kleine Mann auch in der größten Stadt auf die kleine elende Garküche, auf die erbärmlichſte Schnapsſchenke, auf den korrupteſten Spezereiladen angewieſen; ſie allein nehmen ihn als Kunden an, weil ſie keine beſſern erhalten. Selbſt die Hökerfrauen auf dem Gemüſe-, dem Butter-, dem Fiſchmarkt machen ſtrenge Unterſchiede der Art.

So leiden die kleinen Leute nicht bloß als Produzenten, ſondern vor Allem auch als Konſumenten. Die Vortheile der großen Geſchäfte kommen ihnen nicht einmal da zu Gute. Die kapitalbeſitzende Privatſpekulation arbeitet nicht für ſie, weil ſie ſich nicht mit ihnen beſchmutzen will, weil ſie ſich vor ihrer Zahlungsunfähigkeit fürchtet. Es iſt dieſelbe Urſache, welche in den großen Städten die Miethpreiſe für ärmliche Wohnungen unnatürlich anſchwellen läßt, während die Privatſpekulation noch fortfährt elegante Quartiere zu bauen, ſelbſt wenn ſolche ſchon in übergroßer Zahl angeboten ſind.

Ein Beweis, daß dieſe Mißſtände vorhanden ſind, liegt darin, daß längſt humane Fabrikanten, Vereine, Gemeinden, der Staat, wo er Privatunternehmungen hat, vor Allem aber Genoſſenſchaften von Arbeitern ſelbſt ſich entſchloſſen haben, einzugreifen, das zu übernehmen, was die Privatſpekulation für die armen Leute nicht leiſtet.

Man ſtreitet ſich in Paris, ob die neuen eleganten ungeheuren Arbeitercafés, in denen die Arbeiter und ihre Familien ſo billig eſſen und trinken, geheime kaiſerliche Subvention haben oder gehabt haben. Die cafés und restaurants fraternelles, die associations pour la vie à bon marché, die société de l’humanité in Lille, von welchen Huber erzählt, 7 ſind Sache von Arbeitervereinen. Wenn jetzt in Paris ähnliche Rieſenküchenanſtalten auch vereinzelt durch Privatthätigkeit ent- ſtanden ſind, wie die Duval’ſchen Etabliſſements, die maisons de bouillon, ſo ſind das doch mehr Ausnahmen. In Berlin iſt erſt durch gemeinnützige Thätigkeit in den letzten Jahren der Verein für Volksküchen ent- ſtanden, der durch den Betrieb im Großen im Stande iſt, für 1¾ Sgr. eine ganze für einen kräftigen Mann ausreichende Portion kompaktes in Bouillon gekochtes Gemüſe und Fleiſch zu verabreichen. 8 In Sachſen 9 werden ſchon 1849—56 eine Reihe von Volksküchen erwähnt; 1855 ſogar 74 an der Zahl; 1856 ſind ſie ſchon wieder auf 44 geſunken; die bloß als Wohlthätigkeitsinſtitute fungirenden ſind wieder eingeſtellt. Engel lobt ihren Erfolg außerordentlich in rein wirthſchaftlicher, aber auch in hygieniſcher und moraliſcher Beziehung; er fügt hinzu: gedachte Volksküchen ſind zum Theil eine Maßregel der Wohlthätigkeit und der Geſundheitspflege, zum Theil der Sparſamkeit, am wenigſten aber wohl ein Gegenſtand der Spekulation.

Mit vielen Fabriken und Etabliſſements ſind ſolche Küchengeſchäfte im Großen jetzt verbunden; wie auch Holz-, Mehl-, Kartoffellieferungen im Großen und zu Engrospreiſen vielfach von edel- und humandenkenden Fabrikherren und großen Grundbeſitzern übernommen werden. Typiſch bekannt hierfür iſt ja die cité ouvrière in Mühlhauſen mit ihrem Waſchhaus, ihrem Badehaus, mit der großen Bäckerei, dem Schlachthaus, Koſthaus und Materialwaarendepot. Aehnliches Aufſehen haben neuerdings die Einrichtungen von Staub in Kuchen im Königreich Württemberg gemacht. Es iſt überall daſſelbe Prinzip des Betriebes im Großen, das durch die Privat- ſpekulation nicht zur Geltung kommend, für den Konſum der kleinen Leute thätig gemacht werden ſoll.

Am beſten freilich wird der Arbeiter dem Lotterkredit, der Abhängigkeit vom kleinen Detailladen entriſſen durch den Konſumverein, der ihm alle Vortheile des Bezugs der Waaren im Großen bietet, theilweiſe auch die Vortheile der Produktion im Großen. In England wenigſtens ſind die Konſumvereine längſt verbunden mit großen Aſſoziationsmühlen, großen Bäckereien, theilweiſe auch eigenen Schlächtereien. Auch in Deutſchland haben ſich die Konſumvereine jetzt raſch entwickelt. Im Jahre 1868 zählt der Schultze’ſche Bericht deren ſchon 555. Die meiſten ſind bis jetzt nur Kauf- und Verkaufsgeſchäfte. Aber ſchon ſind auch einzelne zur ſelbſtändigen Produktion im Großen übergegangen. In Berlin haben die dortigen Konſumvereine eine gemeinſame große Brodbäckerei gegründet; in Saarbrücken, in Chemnitz exiſtirt eine Aſſoziationsbäckerei; der Züricher Konſumverein hat eine große fünf Oefen umfaſſende Bäckerei, die 1863 über eine Million Pfund Brod abſetzte. 10

Man wird ſich über dieſe Beſtrebungen auf der einen Seite nur freuen dürfen. Sie liefern dem Arbeiter billigere und beſſere Waaren, ſie verdrängen einen korrupten betrügeriſchen Kleinhandel. Aber auf der andern Seite zeigen ſie wieder, daß das Gebiet, das den kleinen Geſchäften bleibt, theilweiſe durch ihre eigenen Schuld ſich einengt, daß der große Betrieb ſelbſt da, wo ſoziale Verhältniſſe und das lokale Bedürfniß ihm entgegenſtehen, vordringt, daß, wenn die großen Unternehmer und das große Kapital ihn nicht einführen, die Humanität und die Arbeiter ſelbſt ihn einführen müſſen, weil er techniſch zu große Vortheile bietet, weil ſoweit es ſich um den Kleinverkauf im Detail handelt, eine übermäßige Vertheuerung durch die kleinen Geſchäfte leicht eintritt, zu leicht unreelle Geſchäftsverhältniſſe den Konſumenten benachtheiligen.