1. Die Familienwirtſchaft.
87. Vorbemerkung. Litteratur. Definitionen. Wir haben im bisherigen vielfach das individuelle wirtſchaftliche Handeln der Menſchen betrachtet und werden im nächſten Buche, das die Wert- und Verkehrserſcheinungen, ſowie die Einkommensverteilung behandelt, wieder auf dasſelbe zurückkommen. Die Individuen bleiben ſtets die aktiven Atome des volkswirtſchaftlichen Körpers. Aber ihre Bethätigung erfolgt doch ganz überwiegend in der Form einer Verknüpfung zu beſtimmten Organen, wie wir oben (S. 61—64) ſahen. Die Struktur der Volkswirtſchaft wird nur verſtändlich, wenn wir die Art und die Haupttypen ſolcher Verknüpfung ſtudieren. Die wirtſchaftliche Thätigkeit und Stellung, der ſociale Rang, das Einkommen und die Verſorgung der einzelnen wird weſentlich beſtimmt durch die Art, wie die Individuen in die ſocialen Organe eingefügt ſind. Die geſellſchaftlichen Inſtitutionen, welche die Organbildung für Jahrhunderte und Jahrtauſende beſtimmen und in gewiſſen gleichmäßigen Bahnen feſthalten, ſind das Ergebnis der menſchlichen Natur und der Technik einerſeits, der geiſtigen Mächte andererſeits. Die Volkswirtſchaft nach ihrer geſellſchaftlichen Seite ſtellt ſich dar als ein Mechanismus von Gruppen ſocialer Organe in beſtimmter Wechſelwirkung.
Es handelt ſich hauptſächlich um drei Gruppen von ſolchen Organen: 1. um die Familie und die Geſchlechtsverbände, 2. um die Gebietskörperſchaften, von welchen Gemeinde und Staat die wichtigſten ſind, und 3. um die Unternehmungen. Die erſteren zwei Formen der Organiſation ſind die älteren und die nicht bloß wirtſchaftlichen, ſondern ebenſo ſehr anderen Zwecken dienenden; die Unternehmungen gehören den Zeiten und Gebieten der höheren Kultur, hauptſächlich der letzten Generationen an, haben weſentlich nur wirtſchaftliche Funktionen. Jede dieſer Gruppen von Organen wird nur klar verſtändlich durch eine hiſtoriſche Betrachtung, welche Herkommen, gegenwärtige Verfaſſung und Entwickelungstendenz aufzudecken ſucht. Die Urſachen der Organbildung, ſoweit ſie nicht dem wirtſchaftlichen Leben angehören, werden wir nur ſo kurz wie möglich anzudeuten ſuchen. Einige der wichtigſten aber, die zugleich dem wirtſchaftlichen Leben angehören, müſſen wir beſonders beſprechen, teils um ihrer ſelbſt willen, teils um durch ſie den Boden für die entſprechenden Organe zu gewinnen: die Anſiedlungsverhältniſſe bedingen das Verſtändnis der Gebietskorporationen; die Arbeitsteilung, die ſociale Klaſſenbildung und die Eigentumsverhältniſſe ſind mit die wichtigſten ſocialwirtſchaftlichen Erſcheinungen überhaupt, aber es kann auch ohne ihre Erörterung das Weſen der Unternehmung nicht dargeſtellt werden. Auf einige andere Organe der Volkswirtſchaft, die in zweiter Linie ſtehen, wie z. B. den Markt und die Börſe, die Arbeitervereine, die Organe des Armen- und Verſicherungsweſens, die ſpeciellen Organe des Kredits, kommen wir beſſer im folgenden Buche. Wir beginnen hier mit der Familienwirtſchaft. —
Seit den etwa 50 Jahren, da Gans das Erbrecht, Unger die Ehe in ihrer welthiſtoriſchen Entwickelung zu ſchildern verſuchten, Laboulaye ſein glänzendes Buch über die rechtliche und politiſche Stellung der Frauen ſchrieb, hat die Erkenntnis von dem Weſen und der Geſchichte der Familie außerordentliche Fortſchritte gemacht. Die Kultur- und Rechtsgeſchichte der einzelnen Völker haben uns einen Bauſtein nach dem anderen dazu gereicht. Für die Nationalökonomie forderte Robert v. Mohl eine Einfügung der Familienwirtſchaft in ihr Syſtem; Stein, Schäffle und andere machten Verſuche dieſer Art; die Socialpolitik bemächtigte ſich mit Riehl, Le Play, J. St. Mill der Frauen- und Familien-, ſpäter der Wohnungsfrage. Die Kunſtgeſchichte und Archäologie machten aus der Geſchichte der Architektur und Wohnweiſe eine ganz eigene Disciplin. Die philologiſch-hiſtoriſchen Studien (Bachofen) und die Ethnologie und Sociologie entdeckten das Mutterrecht und kamen zu einem keimenden Verſtändnis desſelben und der Gentilverfaſſung. Lewis H. Morgan hat zwar durch doktrinäre demokratiſche Ideale und falſch generaliſierende Konſtruktionen mannigfach gefehlt, aber ſeine Unterſuchungen über die älteſte Familienverfaſſung bilden doch den Wendepunkt in der neueren wiſſen- ſchaftlichen Entwickelung dieſer Fragen, während neben ihm H. S. Maine als der Begründer der wiſſenſchaftlichen Geſchichte der patriarchaliſchen Familienverfaſſung daſteht. Starke, Weſtermarck und andere haben die Übertreibungen von Morgan nachgewieſen, aber im übrigen mehr Einzelheiten als die großen Fragen gefördert. Dargun, Groſſe und Cunow ſcheinen viel mehr als die eben Genannten das Dunkel in der Urgeſchichte der Familie einigermaßen geklärt zu haben.
Die wiſſenſchaftlichen Kämpfe auf dieſem Gebiete ſind noch nicht abgeſchloſſen. Ebenſowenig ſteht für die ſpätere Zeit der patriarchaliſchen und modernen Familie ſchon alles ſo feſt, wie es wünſchenswert wäre. Aber das kann uns nicht abhalten, zu ver- ſuchen, den Entwickelungsgang der Familie und Familienwirtſchaft kurz ſo zu zeichnen, wie er ſich uns eben nach dem Stande unſeres heutigen Wiſſens darſtellt. Wir erkennen wenigſtens im großen und ganzen heute, wie die Formen der Familie ſich entwickelt haben, und wie ſie mit dem Gang der Technik und des ganzen volkswirtſchaftlichen Lebens zuſammenhängen; wie ſie die Hauptphaſen des Familienrechtes beſtimmten und ſelbſt von Religion, Sitte und geiſtigem Leben beeinflußt und geſtaltet wurden. Vieles einzelne und Abweichende müſſen wir beiſeite laſſen; nur das Wichtigſte, volkswirtſchaftlich und geſellſchaftlich Bedeutſamſte darf uns beſchäftigen.
Verſtändigen wir uns vorher noch über einige Begriffe und Namen. Wir wollen unter einer Horde eine kleine Zahl von 20—100 Perſonen (Männer und Frauen, Kinder, junge und alte Leute) verſtehen, die, gemeinſamen Blutes, in engſter örtlicher Verbindung als geſchloſſene Einheit leben. Wo mehrere ſolcher Gruppen miteinander blutsverwandt, in nächſter Nachbarſchaft weilen, untereinander ſich begatten, ein geſchloſſenes Ganze ausmachen, da ſprechen wir von einem Stamm, deſſen Teile wir nun Sippen oder Gentes nennen. Der Stamm kann durch Verbindung von Horden, wie durch eigenes Anwachſen und Scheidung in Sippen entſtehen. Die Stämme gehen von einigen hundert bis zu einigen tauſend Seelen; haben ſie ſchon eine kriegeriſche und politiſche, kräftige Spitze, ſo können ſie neben den Blutsgenoſſen auch Blutsfremde, unterworfene Elemente mit umfaſſen; ſie werden ſo nach und nach zu Völkern. In der Regel ſind die ſpäter als Völker bezeichneten Einheiten durch Stammesbündniſſe oder kriegeriſche Zuſammenſchweißung entſtanden. — Die geſchlechtliche Verbindung von Mann und Frau innerhalb der Horde oder des Stammes, welche über die Fortpflanzungsthätigkeit hinaus bis nach Geburt des Sprößlings dauert, nennt Weſtermarck bereits Ehe. Wir werden beſſer thun, dieſen Begriff nur auf geſchlechtliche Verbindungen derſelben Perſonen, welche in der Regel länger dauern, durch geſellſchaftliche Sitte und Satzung anerkannt und geheiligt ſind, meiſt mehr als einem Kinde das Leben geben, die Kinder gemeinſam erziehen wollen, anzuwenden. Unter Sippen oder Gentes verſtehen wir Teile eines Stammes, meiſt von 50—500 Perſonen aller Altersklaſſen und beiderlei Geſchlechtes, die ihre Abſtammung auf eine gemeinſame Stammmutter (Mutterſippen) oder einen gemeinſamen Stammvater (Vaterſippen) zurückführen, meiſt innerhalb der Sippe ſich nicht geſchlechtlich verbinden. Regel iſt, daß jedes Stammesmitglied einer, aber auch nur einer Sippe angehört. Die Sippen können die verſchiedenſte Ausbildung haben; ſie verfolgen teilweiſe nur den Zweck, gewiſſe Geſchlechtsverbindungen zu hindern; bei höherer Ausbildung ſind ſie zu Kult-, Rechts- und Schutz-, zu Wirtſchafts- und Hausgenoſſen- ſchaften geworden. Überall im weſentlichen auf den Blutszuſammenhang gegründet, haben ſie da, wo ihre feſte Größe Bedingung der militäriſchen, wirtſchaftlichen und ſonſtigen Einrichtungen iſt, oftmals durch Teilung, Zuſammenſetzung, Ergänzung eine abſichtliche und planmäßige Umbildung erfahren, womit die alte Kontroverſe, ob die Sippe auf Blut oder abſichtlicher Einteilung beruhe, ſich erledigt. Bei vielen Stämmen bilden je zwei oder mehr Sippen Obergruppen, die man heute meiſt mit dem griechiſchen Worte Phratrie bezeichnet.
Das oskiſche Wort famel bedeutet Knecht; die familia iſt die auf Eigentum und Herrſchaft gegründete Verbindung eines Mannes mit einer Frau, den Kindern, Mägden und Knechten, die als abhängige Arbeitskräfte dienen. Dieſer römiſche Begriff, den die Germanen nicht hatten — ſie kannten nur die Sippe und das Wort Ewa, Ehe, für Bund überhaupt — ging dann in die europäiſchen Sprachen über und wird in ſeiner, der patriarchaliſchen und modernen Haus- und Familienwirtſchaft entnommenen Bedeutung jetzt auch rückwärts oft auf ältere Einrichtungen übertragen, die weſentlich andere waren. Wir werden daher beſſer als Großfamilie nur die patriarchaliſche Familie bezeichnen, nicht einen Verband von Sippengenoſſen und Muttergruppen, welche in Langhäuſern zuſammen wohnen und in gewiſſer Beziehung zuſammen wirtſchaften. Unter Muttergruppe verſtehen wir die Verbindung und das Zuſammenleben der Mutter mit ihren Kindern, wie ſie da vorkommt, wo der Vater nicht oder nicht ganz in dieſer örtlichen, häuslichen und wirtſchaftlichen Gemeinſchaft aufgeht. —
88. Die älteſte Familienverfaſſung bis zum Mutterrecht. So roh wir uns ſicher die älteſten Menſchen zu denken haben, ſo müſſen wir ſie uns doch wohl vorſtellen als durch die Blutsbande und ein gewiſſes Zuſammenleben verbunden, als kleine Horden, wo die Ernährung eine örtliche Verbindung von 20—100 Menſchen geſtattete, als bloße Gruppen von Mann, Frau und Kindern, wo die Ernährung die Zerſtreuung nötig machte; aber mehrere benachbarte ſolcher Gruppen fanden ſich dann doch ſicher zu gewiſſen Zwecken, z. B. zur Verteidigung zuſammen, weil ſie ſich als Blutsgenoſſen fühlten. Ohne herdenartige Eigenſchaften, ohne gewiſſe Züge der Sympathie können wir uns auch die roheſten Menſchen nicht denken. Sie werden auch mehr als heute die tiefſt ſtehenden Stämme (z. B. die Feuerländer und die Buſchmänner) in einem Klima, auf einem Boden gelebt haben, die das Zuſammenbleiben der Horden geſtatteten.
Wo die Zerſtreuung eine ſo weitgehende war, wie wir ſie heute bei den eben Genannten treffen, muß damals wie heute in der Regel Frau und Mann nebſt den unerwachſenen Kindern zuſammen gelebt haben, zuſammen gewandert ſein, muß ein Gewaltverhältnis des Mannes gegenüber Weib und Kindern ſtattgefunden, ein gewiſſes Zuſammenwirken, eine Art Arbeitsteilung zwiſchen Mann und Frau Platz gegriffen haben: der Schutz, die Jagd, der Fiſchfang war mehr Männer-, das Beerenſammeln, Schleppen der Habſeligkeiten mehr Weiberſache. Die furchtbare Not des Lebens drängte damals wohl das Geſchlechtsleben, das vielleicht noch an periodiſche Brunſtzeit geknüpft, das durch jahrelanges Säugen eingeſchränkt war, wie alle zarteren Empfindungen mehr zurück als ſpäter. Gewaltthätigkeit und Gleichgültigkeit war und iſt heute noch vielfach die Signatur ſolcher Gruppenverhältniſſe. Eine Ehe im Sinne des ſpäteren ſemitiſchen oder indogermaniſchen Patriarchats iſt nicht vorhanden; die Kinder verlaſſen die Eltern, ſobald ſie ſich ernähren können. Über die Ausſchließlichkeit und Dauer der Geſchlechtsbeziehungen zwiſchen demſelben Mann und derſelben Frau ſind wir nicht unterrichtet. Wir werden ſie uns nicht nach heutigen Bildern zu denken haben.
Auch wo Horden von der erwähnten Größe zuſammenlebten, werden wir nach den Zuſtänden der heutigen niederen Jäger- und Fiſcherſtämme annehmen können, daß in ihnen die Verbindung von Mann und Frau eine ähnliche war: eine gewiſſe rohe Gewalt des Mannes über Weib und Kind treffen wir da heute noch überwiegend; der Vater iſt meiſt als Erzeuger bekannt. Aber die Kinder ſind früh ſelbſtändig. Das Gefühl der Zugehörigkeit zur Horde iſt ſtärker oder ebenſo ſtark wie das zwiſchen Mann und Frau, Eltern und Kindern; eine eigentliche Familienwirtſchaft iſt nicht vorhanden, wenn auch geſchlechtsreife Paare in gewiſſer Weiſe zuſammenhalten. Die durch beſondere Namen hervor tretende, durch Sitte und Recht einigermaßen geordnete Einteilung der Horde iſt nicht die nach Ehegruppen, ſondern vielmehr die nach dem Alter. Die Gleichalterigen nennen ſich alle mit Namen, die unſerm Bruder und Schweſter entſprechen, die Jüngern reden alle Erwachſenen mit ſolchen an, die für uns Vater und Mutter bedeuten. Auch Spuren einer Sippeneinteilung ſind oft vorhanden, und damit ſind gewiſſe Schranken des Ge- ſchlechtsverkehrs verbunden, wie ſie heute auch den roheſten Stämmen nicht fehlen. Es ſind die Schranken zwiſchen Eltern und Kindern, vor allem zwiſchen Mutter und Kind, die zwiſchen Geſchwiſtern, d. h. zwiſchen den Kindern derſelben Mutter, teilweiſe auch ſchon zwiſchen Vettern und Baſen erſten und zweiten Grades.
War hierdurch eine beliebige Geſchlechtsvermiſchung ſchon in früheſter Zeit ausgeſchloſſen, ſo blieb allerdings häufig der Verkehr zwiſchen denen, welche nicht unter dem Verbote ſtanden, um ſo freier. Aber die Auswahl konnte in kleinen Horden von 20 bis 100 Perſonen nicht groß ſein. Daher ſehr früh die Sitte, aus nahen, verwandten, ſprachgleichen Nachbarhorden ſich ein Weib zu holen, was die Mannesherrſchaft in der Geſchlechtsgruppe befeſtigte. Die Nachbarhorden wurden ſo verknüpft, konnten, wie erwähnt, zu einem Stamme zuſammenwachſen. Und es konnte nun die Scheu vor blutsnahen Geſchlechtsverbindungen leicht dahin führen und hat bei unzähligen Stämmen dazu geführt, daß die bisher getrennten Horden ſich als Sippen eines einheitlichen Stammes fühlten und jeden Geſchlechtsverkehr innerhalb der Horde oder Sippe verboten. Das Princip der ſogenannten Exogamie, d. h. der Zwang für alle Stamm- oder Sippengenoſſen, die geſchlechtliche Verbindung in der Nachbarhorde, im Nachbarſtamme, beziehungsweiſe in den anderen zum Stamme gehörigen Sippen zu ſuchen, war damit entſtanden. Es iſt das einer der wichtigſten Wendepunkte in der Geſchichte der Familienverfaſſung, es iſt der Keim aller bis heute dauernden Verbote der Verwandtenheiraten; in tauſendfältiger Verſchiedenheit haben es alle nachfolgenden Generationen ausgeſtaltet. Ohne ſolche Schranken hätte ein geſittetes Familienleben nie ſich bilden und erhalten können.
Wie die Furcht vor Inceſt (Begattung von Eltern und Kindern), vor der Ge- ſchwiſterehe, vor der Blutsmiſchung zu naher Verwandter, vor der Endogamie oder Inzucht überhaupt nach und nach entſtanden ſei, iſt eine der großen Kontroverſen der urgeſchichtlichen Forſchung. Wir können auf ſie nicht eingehen. Wir konſtatieren nur, daß ſolche Schranken offenbar ſchon in früheſter Zeit ſich zu bilden begannen; wir müſſen annehmen, daß ſie aus Inſtinkten und Gefühlen heraus entſtanden, vielleicht zuſammenhingen mit der dämmernden Einſicht in die natürlichen und moraliſchen Folgen des Inceſts und der blutsnahen Geſchlechtsverbindung; ſie waren das Mittel, den Geſchlechtstrieb im engſten Kreiſe zu bändigen, die getrennten Sippen zu verbinden. —
Wo die Nahrungsgewinnung eine leichtere war, die Menſchen in etwas größerer Zahl leichter beiſammen bleiben konnten, wie bei begünſtigten Fiſchervölkern und den Raſſen, die in ſüdlichem Klima, auf gutem Boden den Hackbau erlernt hatten, da mußte das Stammes- und Geſchlechtsleben ebenſo anders werden wie die Wohn- und Wirt- ſchaftsweiſe. Da erwuchſen die Stämme und Völker, aus denen die ſpäteren Kulturvölker hervorgingen, die alſo für die ganze Entwickelung der Menſchheit, ihrer Kultur und ihrer geſellſchaftlichen Einrichtungen eine ganz andere Bedeutung haben, als die zerſprengten, iſoliert lebenden Jäger, von denen wir bisher redeten. Die Betreffenden ſind teilweiſe ſchon ſeßhaft, bilden Stämme von einigen hundert, ja tauſend Seelen, ſie zerfallen faſt alle in Sippen, wohnen in Dörfern zuſammen, haben Sippen- und Stammeshäuptlinge, kämpfen mit ihren Nachbarn. Sie haben in weiter Verbreitung und ſtärkerer Ausbildung die eben geſchilderten Schranken gegenüber dem Inceſt, der Geſchwiſterehe, der Endogamie. Ihre Familienverfaſſung muß aus der der primitiven Jäger hervorgegangen ſein; aber ſie iſt bei vielen doch zu Einrichtungen und Gepflogenheiten gekommen, welche von den eben geſchilderten weſentlich abweichen. Sie ſind wegen ihrer größeren Kompliziertheit ſchwerer zu verſtehen als die der primitiven Jäger und haben deshalb und durch unvollkommene Beobachtung zu viel Irrtum Anlaß gegeben.
Näheres Zuſammenwohnen, beſſere Ernährung, ſociale Differenzierung, wirtſchaftliche und kulturelle Fortſchritte überhaupt werden ſtets zunächſt leicht zur Verſtärkung der ſexuellen Begierden und zu entſprechenden Verirrungen Anlaß gegeben haben. Wir treffen bei vielen Stämmen und Völkern der eben geſchilderten Art ſexuelle Ungebundenheit bis zur Geburt des erſten Kindes, beſtimmte Feſte und Zeiten allgemeiner geſchlechtlicher Ausgelaſſenheit und Vermiſchung, in Zuſammenhang mit der Sippeneinteilung und Exogamie einen Geſchlechtsverkehr mehrerer Verwandter der einen Sippe mit ent- ſprechenden Gliedern der anderen. Wo ſexuelle Laxheit und Ausſchweifung Platz griff, konnte Ungewißheit über die Vaterſchaft eher Platz greifen als bei iſoliert lebenden Paaren und ganz kleinen Horden. Derartige Erſcheinungen gaben für Bachofen, Lubock, Mac Lennan, Morgan und andere Anlaß, an den Anfang der menſchlichen Entwickelung eine angebliche allgemeine und regelloſe Geſchlechtsgemeinſchaft oder die Annahme allgemeiner Gruppenehen zu ſetzen. Es iſt denkbar, daß Derartiges da und dort vorkam, aber nicht allgemein: die menſchliche Entwickelung drängte — von gewiſſen Ausnahmen abgeſehen — wohl ſtets zu einer individuellen, gewiſſe Zeiten hindurch dauernden Paarung; die Eiferſucht wie die einfachſten menſchlichen Gefühle wieſen immer auf dieſen Weg; es war ſtets nur die Frage, wie lange eine ſolche Paarung dauerte, ob die wirtſchaftlichen und Wohnverhältniſſe die Dauer und die Ausſchließlichkeit begünſtigten, ob Sitte und Recht Inſtitutionen ſchaffen und feſthalten konnten, welche das den Verhältniſſen und dem ſittlichen Fortſchritte Angemeſſene durchſetzten.
Machen wir uns die Verhältniſſe, um die es ſich handelte, klar. Wir haben es mit etwas größeren Stämmen, die meiſt durch den Hackbau in beſſere Lage gekommen ſind, zu thun. Der beſſere Anbau, die beſſere Ernährung iſt faſt überall den Frauen zu danken; ſie haben die Mais- und anderen Felder angebaut; dieſe und die Hütten ſind meiſt als ihr privates Eigentum angeſehen; erſt nach und nach entſteht mit dem gemeinſamen Roden durch die Männer, durch die Sippen ein Sippeneigentum, durch Stammesoccupation ein Stammeseigentum oder Obereigentum. Eine befeſtigte patriarchaliſche Familienverfaſſung mit ausgebildeter Herrſchaft des Mannes über Frau und Kinder (wie Weſtermarck und andere annehmen) gab es bei ihnen auch vor dieſem Fortſchritte nicht, ſondern nur die Anſätze zu einer Ehe mit Vatergewalt und noch ſtärkere Anſätze zu einer Sippeneinteilung des Stammes. Die Sippe konnte an die Ab- ſtammung vom Vater wie an die von der Mutter anknüpfen; beides kommt vor; aber das letztere überwiegt in der älteren Zeit, war das für jene Verhältniſſe Natürlichere, Angemeſſenere. Die Benennung der Kinder nach der Mutter und die Zuweiſung aller männlichen und weiblichen Nachkommen einer Stammmutter zur ſelben Sippe erleichterten zunächſt die Durchführung der inſtinktiv gewünſchten Schranken des Geſchlechtsverkehrs am leichteſten. Und das Verbot für Kinder und Kindeskinder derſelben Mutter erſchien allen primitiven Völkern unendlich wichtiger als das für die Kinder eines Vaters. Und da zugleich bei allen primitiven Völkern ein inſtinktives Verſtändnis und Gefühl für die Blutseinheit zwiſchen Mutter und Kind, nicht aber für die zwiſchen Vater und Kind vorhanden iſt, da der Geſchlechtsverkehr der Mutter mit ihrem Manne oder mehreren Männern anderer Sippen, die in der Nähe wohnten, durch die beginnende Selb- ſtändigkeit der Wirtſchaft von Mutter und Kindern nicht beeinträchtigt wurde, ſo konnte aus der Benennung der Kinder nach der Mutter leicht das entſtehen, was wir heute Mutterrecht nennen: ein Verhältnis, deſſen weite, faſt univerſale Verbreitung zu einer gewiſſen Zeit der menſchlichen Entwickelung heute faſt nur die Unkenntnis leugnen kann.
Das Weſentliche dieſer Verfaſſung iſt nicht, daß die Kinder ihren Vater nicht kannten — das iſt doch wohl auch bei ihr nicht regelmäßig, ſondern ſtets nur ausnahmsweiſe der Fall geweſen —, auch nicht, daß eine oder mehrere Frauen in der Sippe herrſchten; eine ſolche Verfaſſung, das Matriarchat, die Mutterherrſchaft in Sippe und Stamm, kam und kommt nur vereinzelt vor. Das Weſentliche iſt allein, daß die Ehegemeinſchaft von Mann und Frau in Stamm und Sippe, in Wirtſchaft und Recht nicht die beherrſchende Rolle ſpielt wie ſpäter in der patriarchaliſchen Familie, daß eine Reihe von Mutter- und Geſchwiſtergruppen zu Sippen verbunden, daß dieſe Sippen die weſentlichen und wichtigſten Träger des ſocialen Lebens ſind. Ich will nachher von ihnen beſonders reden. Hier ſprechen wir zunächſt von den Muttergruppen, ihrer Wirtſchaft, ihrer Stellung, ihrem Rechte.
Die Wohnweiſe der älteren Völker überhaupt haben wir uns ſo zu denken, daß die Menſchen in ſo kleinen Hütten lebten, daß, auch wo Einehe mit Vatergewalt vorhanden war, Mann und Frau häufig beſondere Hütten hatten, wie ſie auch vielfach eine Art getrennter Wirtſchaft führten, nur in einzelnem ſich halfen. Derartiges iſt nun auch zur Zeit des Mutterrechtes vorauszuſetzen; die Sippen wohnten zuſammen, meiſt mindeſtens zwei, oft mehr Sippen in nächſter Nähe, im ſelben Dorfe. Wo nun die Hütten etwas größer und beſſer wurden, da konnten leicht die Kinder, ja die Kindeskinder der Mutter bei ihr in der Hütte bleiben, jedenfalls in Nachbarhütten untergebracht werden, während die den anderen Sippen angehörigen Ehemänner bei ihrer Mutter, bei ihrer Sippe wohnen blieben, ohne daß das den Geſchlechtsverkehr, das Helfen bei der Arbeit hemmte, da auch dieſe Hütten nur wenig weiter entfernt waren. Als der große bauliche Fortſchritt bei vielen dieſer Stämme eintrat, der Bau von Holzhäuſern, in denen 40, 60, 100 und mehr Perſonen Platz hatten, da war die Anordnung vielfach die, daß man die jungen Männer oder alle Männer nach Sippen und Altersklaſſen in eines und daneben die Weiber mit ihren Kindern in ein anderes verwies; oft aber auch ſo, daß die Sippen, d. h. die von einer Stammmutter abſtammenden Männer und Frauen oder Teile der- ſelben ſich ein ſogenanntes Langhaus mit Abteilungen für die einzelnen Mütter nebſt ihren Kindern und mit ſolchen für die Männer herſtellten. Die Sitten konnten ſich dabei ſehr verſchieden geſtalten: junge Ehemänner wohnten oft die erſten Jahre der Ehe oder auch länger in der Hütte der Frau, im Langhaus ihrer Sippe. Oft wohnte auch die Frau beim Manne, kehrte aber ſtets bei Krankheit und Kindbett, im Falle des Todes des Mannes mit ihren Kindern zur Mutterſippe zurück. Oft durften auch die Ehemänner ihre Frauen nur regelmäßig in ihren Hütten, in ihrem Gemach des Langhauſes beſuchen. Eine gewiſſe getrennte Wirtſchaft von Ehemann und Ehefrau erhielt ſich, wie ſie ſchon vorher vielfach exiſtiert hatte. Die Frau gab dem Manne vom Erträgnis ihrer Felder, er ihr von ſeiner Jagd etwas ab. Im übrigen lebten beide bei ihren Geſchwiſtern, ihren Müttern, ihrer Sippe.
Die Frau führte mit ihren Kindern eine Art Sonderhaushalt, wobei ihre Brüder einerſeits, ihr Ehemann andererſeits zu ihr in Beziehung ſtanden, ihr da und dort halfen und von ihr unterſtützt wurden. Die Beziehungen der Frau zu ihrem Manne konnten dauernde und ausſchließliche ſein; oft waren ſie es nicht; oft hatte der Mann Beziehungen zu mehreren Frauen in verſchiedenen Sippen; die Dauer der Säugezeit war meiſt noch eine viele Jahre lange; vielfach war in dieſer Zeit den Frauen der Geſchlechtsverkehr unterſagt wie auch den Männern längere Zeit, ehe ſie auf den Kriegspfad ſich begaben. Bei manchen Stämmen war den Kriegern jahrelang der, dieſer Thätigkeit, wie man glaubte ungünſtige, Geſchlechtsverkehr verboten.
Eine Familie in unſerem Sinne gab es nicht. Mann und Frau lebten nicht dauernd zuſammen; die Kinder ſahen nicht im Vater, ſondern in dem ſtets anweſenden Mutterbruder die Reſpektsperſon, der ſie gehorchten, die ſie beerbten. Mann und Frau erzogen ihre Kinder nicht gemeinſam; die ſittigenden Einflüſſe des Elternhauſes, des Ahnenkultus, der patriarchaliſchen Familie fehlten, wie die Fortſetzung der Traditionen durch Generationen hindurch. Der Vater ſparte und ſammelte nicht für ſeine Kinder. Die Muttergruppe hatte eine mehr vorübergehende Exiſtenz: nur ſo lange die Kinder klein waren, beſtand ſie, dann löſte ſie ſich wieder auf; ihre Glieder traten in die Sippe zurück. Alle geiſtige und materielle Überlieferung mußte viel ſchwächer ſein.
Es war eine Familienverfaſſung, welche auf dem heiligſten und tiefſten Gefühle, auf der Mutterliebe, aufgebaut war, dieſe Grundlage aller ſympathiſchen Gefühle ausbildete, verſtärkte, auch die Geſchwiſterliebe pflegte, die Blutseinheit der mütterlichen Verwandten zu lebendigem Gefühl und Ausdruck brachte; in dem mütterlichen Haushalt, ſeinem Herde, ſeiner Vorratsſammlung lag der Kern des ſpäteren Familienhaushaltes. Aber es waren doch Zuſtände und Einrichtungen, welche eine höhere wirtſchaftliche, politiſche, pſychiſche und religiöſe Entwickelung nicht förderten, weniger individuelle Charaktere als herdenartige Menſchen erzeugten. Wir kommen darauf gleich zurück, wenn wir die Sippenverfaſſung in ihrer älteren Geſtalt der Mutterſippen und in ihrer Umbildung zu den Vaterſippen beſprechen.
Dieſe Verfaſſung konnte aus der Überlieferung älterer Zeit nicht klar erkannt werden; aber daß ſie noch in den letzten hundert Jahren in Amerika, Afrika, Auſtralien, Aſien, Polyneſien, bei den Malaien vielfach, oft freilich ſchon halb in Auflöſung, ſehr verbreitet war, iſt heute durch Reiſende und Sprachforſcher ſicher erwieſen. Ebenſo daß ſie da, wo die patriarchaliſche Familie einmal Fuß gefaßt hat, dieſe nie wieder ablöſte. Die heute noch offene Kontroverſe iſt, ob ſie überall dieſer vorausgegangen ſei. Dies als unbedingt anzunehmen, geht wohl zu weit. Die ältere Vatergewalt kann da und dort direkt in die eigentlich patriarchaliſche übergegangen ſein. Aber wahrſcheinlich iſt, daß die Völker, welche eine Epoche des Hackbaues durchmachten, faſt alle derartige, freilich im einzelnen vielfach modifizierte Einrichtungen hatten.
89. Die Sippen- oder Gentilverfaſſung haben wir in ihrer Entſtehung eben kennen gelernt. Ihre im ganzen ältere, uterine Form fällt mit dem Mutterrechte zeitlich und örtlich zuſammen, ihre ſpätere Form, die Vaterſippe, iſt in derſelben Zeit entſtanden wie das Patriarchat, das ſie aber überlebt und aufzulöſen geholfen hat. Wir erwähnten ſchon, daß die ſelbſtändige Entſtehung von Vaterſippen denkbar ſei. Das Wahrſcheinlichere bleibt mir, daß ſie hauptſächlich als Nachbildung der Mutterſippen entſtanden, weil die Sippenverfaſſung aus Mutter- und Geſchwiſtergruppen viel leichter erklärlich iſt. Stämme mit Vaterrecht, mit patriarchaliſcher Familienverfaſſung enthielten in ſich größere Sonderintereſſen, größere Beſitzunterſchiede, waren differenzierter nach allen Seiten; ſie konnten viel ſchwieriger von ſelbſt zu brüderlichen Genoſſenſchaften kommen; die Söhne und Enkel der verſchiedenſten, oft blutsfremden Frauen konnten zur Zeit des Vaterrechtes viel ſchwerer ſich als Brüder behandeln, auch wenn ihre Väter verwandt waren, als die Söhne blutsverwandter Mütter zur Zeit des Mutterrechtes. Wo aber die Sippenverfaſſung hergebracht und Vorausſetzung aller Stammeseinrichtungen war, konnte leicht beim Übergang zum Vaterrecht teils von ſelbſt, teils durch Stammesanordnung die Vaterſippe, wenn auch von Anbeginn an in etwas abgeſchwächter Ge- ſtalt, entſtehen.
Alle Sippenbildung iſt in erſter Linie das Ergebnis natürlicher Blutsverwandt- ſchaft, geht aus den Gefühlen und Gewohnheiten des Blutszuſammenhanges hervor; aber ſie iſt daneben eine Folge konventioneller Einrichtung: der Namengebung, der Benennung gewiſſer Verwandter mit demſelben Namen, des Bedürfniſſes, die Verwandten zu gruppieren, ein Verwandtſchaftsſyſtem aufzuſtellen; und daran wieder reiht ſich die Tendenz, gewiſſe Verbote des Geſchlechtsverkehrs an dieſe Einteilung und dieſe Namen anzuknüpfen. Die Auffaſſung der Verwandtſchaft mit ihren Namen und Einteilungen wird unmittelbar zu einer Vorſtellung über Abſtammung von Göttern, Tieren oder anderen Weſen, ſie führt zu gemeinſamen Kulthandlungen, Symbolen, Darbringungen, Feſten und in weiterer Linie zu wirtſchaftlichen und rechtlichen Einrichtungen. Auf jeder Stufe dieſer Ausbildung kann der Entwickelungsprozeß ſtehen bleiben. Die Sippe iſt, je mehr ſie Aufgaben übernimmt, deſto mehr eine künſtlich oder hiſtoriſch gewordene Inſtitution, keine Natureinrichtung. Sie iſt bei gewiſſen Raſſen kümmerlich, bei anderen hoch ausgebildet. Sie erzeugt hier nur Verbote des Geſchlechtsverkehrs für verwandte Perſonen, die zerſtreut wohnen, dort ein gemeinſames, geſchloſſenes Auftreten, Wohnen, ja Wirtſchaften. Wo ſie blühte, ſpielte ſie eine große Rolle, war ſie lange das wichtigſte Unterorgan des Stammes.
Die älteren Stämme mit Gentilverfaſſung zählen bis zu einigen tauſend Seelen; aber auch in den ſpäteren Stammesbündniſſen und Völkerſchaften bis zu 10 und 20000 Seelen treffen wir Sippen; die antiken Völker der Griechen und Römer, auch die Germanen beginnen ihre Geſchichte mit noch ſehr ſtarken Sippen nach Vaterrecht. Die Mitglieder des Stammes zerfallen in eine Anzahl Sippen in der Weiſe, daß jedes einer angehören muß, aber auch nur einer angehören darf, daß ohne Sippengenoſſen- ſchaft keine Stammeszugehörigkeit denkbar iſt. Die Zahl der Sippen iſt oft ſcheinbar willkürlich, ungerade, durch hiſtoriſche Schickſale beſtimmt, meiſt aber eine gerade, häufig trifft man 4, 8, 16, 32, 64 Gentes, ſo daß man an eine ſucceſſive Teilung bei der Stammesvergrößerung denkt und begreift, warum je 2 oder 4 Gentes ſich beſonders verwandt (als Phratrie) fühlen, gewiſſe Namen und Heiligtümer gemeinſam haben. Die Glieder der Sippe ſind die Nachkommen einer Stammmutter (ſpäter eines Stammvaters) oder betrachten ſich als ſolche; Tätowierung, Blutsbrüderſchaft und Ähnliches erſetzt bei dieſer Kulturſtufe oft die Verwandtſchaft, zumal wenn die Betreffenden geiſtig und körperlich ſich nahe ſtehen, durch Zuſammenwohnen ſich aſſimilieren. Die Zahl der einer Sippe angehörigen erwachſenen und unerwachſenen Perſonen ſchwankt, ſoweit wir halbwegs brauchbare Zahlen haben feſtſtellen können, zwiſchen 50 und 500 Seelen; es würde alſo eine Gens letzterer Art etwa 100 waffenfähige Männer, etwa 200—250 erwachſene Männer und Frauen im Alter zwiſchen 16—45 Jahren gehabt haben. Je mehr Zwecke die Sippe in den Rahmen ihrer Verfaſſung aufnahm, deſto mehr müſſen die praktiſchen Bedürfniſſe der Vieh- oder Ackerwirtſchaft, der Veteidigung und Wanderung, der Kriegsführung und der Siedlung beſtimmend in die Größen- und Zahlenverhältniſſe eingegriffen haben. Deſto mehr haben wir uns auch zu denken, daß abſichtliche, planmäßige Einteilung die Geſchlechtsverbände ordnete, vergrößerte oder verkleinerte; ſie gingen dann freilich mehr und mehr in gemeindliche und ſtaatliche Gebilde, gewillkürte Korporationen über. Ich erinnere nur daran, daß über die Größe der germaniſchen Hundertſchaft wie über die der Mark- und Dorfgenoſſenſchaft, deren Kern ſicher geſchlechterartig war, noch immer der Streit hin- und herwogt. Meitzen ſieht in der Markgenoſſenſchaft eine Viehweidegenoſſenſchaft von 120 Familien, etwa 1000 Seelen.
Die Gens bildet ein Mittelding zwiſchen dem, was wir heute eine große Familie und was wir eine Genoſſenſchaft nennen; die uterine iſt in ſich nur in eine Anzahl Muttergruppen nebſt den dieſen blutsverwandten Brüdern und Mutterbrüdern gegliedert, die Vaterſippe in eine entſprechende Zahl Familien. Das Weſentliche iſt, daß alle Gentilgenoſſen ſich im ganzen wie Brüder und Schweſtern behandeln, daß bei vollendeter Ausbildung der Inſtitution innerhalb der uterinen Gens jede Liebesbeziehung und jeder Geſchlechtsverkehr teilweiſe bei den härteſten Strafen verboten war. Vielfach ſteht die Todesſtrafe auf jedem geſchlechtlichen Verkehr innerhalb der Gens. Die Männer einer uterinen Sippe haben ihre Geliebten oder Frauen in einer anderen Gens.
Die Gentilgenoſſen ſämtlicher uns näher bekannten Stämme mit ausgebildeter Sippenverfaſſung hatten gemeinſame Kulte, Heiligtümer und Begräbnisplätze, gemeinſame Stammzeichen und Namen, bald nach Tieren, bald nach Orten und Ahnen; ſie garantierten ſich Schutz, Frieden, Hülfe gegen jede Not und Gewalt. Wer den Gentilgenoſſen ſchmähte, ſchlug, verwundete oder tötete, griff damit die Sippe an, wie dieſe umgekehrt für jedes Unrecht eines der Ihrigen haftete. Das Unrecht des einzelnen führte zu Verhandlungen zwiſchen den Gentes; wenn ſie ſich nicht in Güte vertrugen, erfolgte die Blutsrache der Sippen untereinander. Die ſpätere Aufbringung des Wergeldes durch die ſämtlichen Magen oder Genoſſen der germaniſchen Vaterſippe, die Verteilung des empfangenen Wergeldes ganz oder teilweiſe an ſämtliche Magen, die ſpätere Eideshülfe der Magen, das ſpätere Recht, den Genoſſen auszuſtoßen, für den die Sippe nicht haften will, dies und vieles andere beweiſt, wie die Gens das Vorbild für alle Genoſſenſchaft iſt, in welcher alle für einen und einer für alle ſtehen.
Die Gens hat gemeinſame Feſte, Spiele und Tänze; wie auf der Feſtverſammlung des Stammes, bei den religiöſen Aufführungen, ſo treten auf dem Schlachtfelde die Glieder derſelben geſchloſſen auf. Ihre kriegeriſche Kraft beruhte auf dem Schwure jedes Genoſſen, dem anderen bis zum letzten Atemzuge beizuſtehen. Aber auch für wichtige friedliche Geſchäfte und Arbeiten hat ſich da und dort eine Gemeinſamkeit oder ein Reihedienſt der Genoſſen ausgebildet, ſo ſehr die Ernährung und Lebensfürſorge im ganzen den einzelnen und den Muttergruppen überlaſſen bleibt. Wir finden Stämme, in welchen die Sippengenoſſen Schiffe und Häuſer gemeinſam bauen; einzelne haben große Gentilhäuſer für die Gens oder Teile derſelben, die 40 bis 500 Perſonen aufnehmen können; die Jagdgründe ſind häufig den Gentes zugeteilt; ſpäter haben ſie viel fach die Zuweiſung von Ackerland in der Hand; ſie mußte Bedürfnis werden, wo nicht viel überflüſſiges Bauland vorhanden war; ſie ergab ſich da von ſelbſt, wo die Sippen gemeinſame Rodungsarbeiten vornahmen oder gemeinſam das Feld beſtellten. Hier liegt der Kern aller Feldgemeinſchaft. Auch zu gewiſſen Jagdarten wirken alle oder einzelne Genoſſen zuſammen. Die Plätze für Heiligtümer und Zuſammenkünfte, die Hallen für ſolche und für Unterbringung der kriegeriſchen Jugend, der Fremden, der Schiffe ſind Sippeneigentum; ebenſo die Vorratshäuſer und ihr Inhalt, die Schutzbauten; gemein- ſame Speiſung beſonders der kriegeriſchen, kaſernierten Jugend kommt vor. Bei vielen Stämmen ſind Einrichtungen, wie wir ſie von den Spartanern her kennen. Wo wir ſie treffen, können wir ſicher ſein, daß ihr Urſprung in der Gentilverfaſſung liegt.
Wir ſehen die Sippen das Recht der Vormundſchaft der Minderjährigen und der Verheiratung der mannbaren Töchter da und dort in Anſpruch nehmen; die Gens hat teilweiſe ein Recht der Erbfolge an dem beweglichen Beſitz der Genoſſen, während daneben auch ſchon die Kinder gegenüber Mutter und mütterlichem Onkel ein ſolches beanſpruchen.
Die Funktionen und Rechte der Gens ſind von denen der Muttergruppen und Individuen, ſpäter von denen der Familie ſehr verſchieden abgegrenzt. Die Gemeinſamkeit konnte eine ſehr beſchränkte und eine relativ weitgehende ſein. Wohl nur unter günſtigen Umſtänden gelang den fähigſten Raſſen eine ſehr ſtarke Zuſammenfaſſung. Aber je mehr ſie gelang, deſto kräftiger konnte der Stamm auftreten, ſeiner Feinde Herr werden, wirtſchaftlich und kulturell vorankommen. Wo 50—100 erwachſene Männer gewohnt waren, in der Schlacht und bei gewiſſen Arbeiten zuſammen zu ſtehen, einem Befehle zu folgen, wo die Stammesvorſtände mit ihren Befehlen ſich nur an die wenigen Gentilvorſtände zu wenden brauchten, da war ein Princip der Zucht, der Ordnung vorhanden, eine Kraftzuſammenfaſſung gelungen, welche allein bei dem niedrigen Stande der damaligen Technik große Erfolge garantierte.
Die Vorausſetzung für das Entſtehen und die Blüte dieſer genoſſenſchaftlichen Gruppen war, daß noch keine ſehr erhebliche geiſtige und körperliche Differenzierung unter den Genoſſen, noch kein bedeutender individueller Beſitz vorhanden war, noch weniger erhebliche Beſitzunterſchiede. Auch die innerhalb der Gens vorhandenen Muttergruppen durften keine zu feſte individuelle Sonderorganiſation erreicht haben, noch durfte da, wo das Vaterrecht mit Eigentum, Herdenbeſitz und Sklaven, mit Weiberkauf und ſtarker väterlicher Gewalt über Söhne und Töchter ſich auszubilden anfing, dieſes ſich ſchon in ſeinen ganzen Konſequenzen befeſtigt haben. Nur leiſe Anfänge einer Arbeitsteilung innerhalb des Stammes, einer Bildung ariſtokratiſcher Kräfte, einer Umwandlung der Häuptlingswürde in befeſtigte Königsgewalt durften die Gentilverfaſſung begleiten, ſo lange ſie ihre volle Wirkſamkeit behaupten ſollte. In der Regel hatte jede Gens mehrere gewählte Friedenshäuptlinge, nur für die Kriegszeit einen Kriegshäuptling; die Wahl bedurfte der Beſtätigung durch Phratrie oder Stamm; die Abſetzung war in beſtimmten Fällen üblich. Die Verſammlung der ſämtlichen Häuptlinge der Gentes regierte, in beſtimmten Friſten als Keim der ſpäteren Senate zuſammentretend, den Stamm. Aber im ganzen waren dieſe führenden Organe der Gentes und des Stammes noch meiſt ohne zu viel Gewalt und Macht. Der wirkliche Zuſammenhalt des Stammes beruhte auf dem durch Sitte und Kult geheiligten innigen brüderlich-genoſſenſchaftlichen Zu- ſammenhang der Männer und Weiber jeder Gens in ſich und auf den Geſchlechtsbeziehungen der Glieder jeder einzelnen Gens in die andere hinüber, auf der Thatſache, daß der ganze Stamm doch noch wie eine große Verwandtſchaftsgruppe ſich fühlte, in der jeder jeden perſönlich kannte und mit ſeinem genauen Verwandtſchaftstitel anredete.
Gegenüber den Zuſtänden in den kleineren, älteren Horden von einigen Dutzenden zuſammenlebender Menſchen bildet die Stammesverfaſſung mit Sippen den großen Fort- ſchritt, daß ſie ſtatt einiger Dutzend ſchon Hunderte, ja mehrere Tauſende von Menſchen einheitlich zuſammenfaßt, daß ſie durch das feſte Mittelglied der Sippe die einzelnen und kleine Gruppen mit dem ganzen Stamme verbindet, daß ſie für einzelne große militäriſche und wirtſchaftliche, Friedens- und politiſche Zwecke die Gentilgenoſſenſchaften als geordnete, eingeſchulte, große Gruppen verwendet; die Sippenverfaſſung will mir als die Schule des brüderlich-genoſſenſchaftlichen Geiſtes erſcheinen. Aus dieſer Schule erwuchs die pſychologiſche Möglichkeit verſchiedener ſpäterer lokaler, kirchlicher, kriegeriſcher, ſtandes- und berufsmäßiger Bildungen, die nach und nach die Sippen erſetzten: die Gilden und Zünfte, die Ortsgemeinden und kirchlichen Brüderſchaften ſind die Fort- ſetzungen der Sippen.
Auf die Verfaſſung der ſpäteren Vaterſippen hier noch ausführlicher einzugehen, iſt des Raumes wegen nicht möglich; es iſt bekannt, daß die iriſche Sept noch bis ins 12., die holſteiniſche Slacht bis ins 15., der ſchottiſche Klan bis ins 17. und 18. Jahrhundert ſich erhielt, daß bei den Römern der religiöſe Charakter der Gens bis in die ſpätere Zeit der Republik ſich erhielt. Die Vaterſippen mußten überall in dem Maße an Kraft und Einfluß verlieren, wie die patriarchaliſche Familie ſich ausbildete. Die Kraft der Sippenverfaſſung hatte in der Schwäche der Muttergruppe, in dem loſen Verhältnis des Vaters zu Frau und Kindern gelegen. Zur Zeit des Mutterrechtes konnten die höchſten Familientugenden, wie ſie aus dem Zuſammenleben von Mann und Frau, von Vater und Kindern entſpringen, ſich nicht entwickeln; als das Haus mit ſeiner Hauswirtſchaft, ſeinem feſten Gefüge, ſeiner Disciplin, ſeiner Tradition entſtand, als aus der kleinen Familie die Großfamilie mit 15, 30, 100 Gliedern ſich entwickelt hatte, da mußte dieſe die im ganzen doch ſchwachen Sippenverbände, die keine ſo feſte Gewalt über ſich hatten, die auf Sympathien, nicht auf Herrſchaft und Eigentum beruhten, nach und nach ſprengen. Die Großfamilie ruhte auf ſich, ſie bedurfte der Hülfe und Ergänzung durch die Sippe nicht mehr ſo notwendig. Soweit die differenzierte Geſellſchaft noch ähnliche Verbände nötig hatte, entſtanden ſie neu auf Grund der örtlichen oder Berufsgemeinſchaft, nicht mehr auf Grund der Blutsbande; und über all’ dem entſtand die Staatsgewalt, welche mehr und mehr einen Teil der Funktionen auf ſich nahm, die ſo lange auf den Sippen geruht: Kultus, Kriegsverfaſſung, Blutrache, Gericht, Bodenverteilung, Schiffsbau, Vorratshaltung und Ähnliches.
90. Die ältere patriarchaliſche Großfamilie hat man bis vor kurzem als den Anfang und Keim aller ſocialen Organiſation betrachtet, ſchon weil ſolche patriarchaliſche Gruppen uns in den beglaubigten älteſten Nachrichten über die hiſtoriſchen Völker, über Inder, Juden, Griechen und Römer, als klar erkennbare und wichtigſte Einrichtung begegnen. Es wurde dabei nur überſehen, daß auch bei ihnen Spuren und Reſte älterer Geſchlechtsverfaſſung erkennbar ſind, und daß eine Unveränderlichkeit dieſer Einrichtung durch ungezählte Jahrtauſende doch wohl allen hiſtoriſchen Geſetzen widerſpräche. Nach den vorſtehenden Ausführungen wiſſen wir heute, daß andere Familienverfaſſungen vorausgingen. Die patriarchaliſche Familie iſt das Ergebnis einer alten Kulturentwickelung, beſtimmter wirtſchaftlicher und geſellſchaftlicher Zuſtände; ſie iſt eine Phaſe der politiſchen, wirtſchaftlichen, geiſtigen und ſittlichen Entwickelung der Menſchheit.
Die Muttergruppe beſtand aus der Mutter mit ihren Kindern, denen loſe Ehemann und Bruder der Mutter angegliedert waren; die Familie beſteht aus den nun dauernd zuſammenwohnenden Eltern und Kindern, Knechten und Mägden. Das gemein- ſame Haus und die gemeinſame Wirtſchaft unter der Leitung des Familienvaters iſt das Weſentliche. Der Übergang zur patriarchaliſchen Familie, der ſogenannte Sieg des Vaterrechtes, wird ſich verſchieden geſtaltet haben, je nachdem das Mutterrecht und die uterine Sippe eine ſchärfere oder ſchwächere Ausprägung gehabt hatten. Jedenfalls ſehen wir das Vaterrecht überall da ſich ausbilden, wo ein etwas größerer Beſitz ſich angeſammelt hat, wo mit ihm die Sitte des Frauenkaufes beginnt, wo Tierzucht, eigentlicher Ackerbau, wo beſſerer Haus- und Zeltbau, wo Nomadenwirtſchaft Platz gegriffen haben, wo die Männer am Ackerbau teilnehmen. Man hat daran erinnert, daß mit dem größeren Beſitz der Vater wünſchen mußte, ſeinen Beſitz nicht den Kindern ſeiner Schweſter, ſondern ſeinen eigenen zu hinterlaſſen. Man wird auch auf die Thatſache hinweiſen können, daß der beſſere Hausbau mit der Axt, mit der Steinverwendung nur Männerſache, daß die Viehzähmung und Viehwartung überall Aufgabe des Mannes war, ihm einen Einfluß gab, wie ähnlich ſeiner Zeit der Frau der Hackbau; ebenſo auf den Umſtand, daß die vergrößerte, einheitliche Hauswirtſchaft einer feſten leitenden Hand bedurfte. Der Mann mußte die Zügel der Herrſchaft im Hauſe ergreifen, der Frauen und Knechte gekauft hatte und mit ihnen wirtſchaftete. Man könnte auch an den Sieg der monogamiſchen Beziehungen denken, welcher den Wunſch des dauernden Zuſammenlebens von Mann und Frau geſteigert hätte. Aber vielfach verband die patriarchaliſche Familie ſich zunächſt mit Polygamie. Ihre älteren Züge ſind hart und roh. Es handelte ſich jedenfalls ebenſo um die Ausbildung von Herrſchaftsverhältniſſen über Nichtverwandte, über Knechte und Sklaven, wie um die von Verwandtſchaftsverhältniſſen. Paterfamilias, ſo definiert Ulpian, appellatur qui in domo dominium habet. Maine ſagt, wo wir die väterliche Gewalt ausgebildet finden, können wir ſtets zweifeln, ob der Zuſammenhalt mehr auf dem Blute oder der Gewalt beruhte. Das Vaterrecht entſtand in den Zeiten, da Vieh- und Menſchenraub an der Tagesordnung, da Frauenraub nicht ſelten war. Die erbeutete Frau gehörte dem Manne, ſie wohnte bei ihm, ſie hatte keine Gens, keine Brüder in der Nähe, die ſie ſchützten. Eine Verſchlechterung in der Stellung der Frau begleitet die Entſtehung der patriarchaliſchen Familie und hat ſehr lange Zeit gedauert. Wer mehr Weiber raubte oder kaufte, wollte nicht bloß den Genuß, ſondern die Mehrung der Arbeitskräfte. Der Weiberkauf bildet ſich allgemein aus, weil die herangewachſenen Töchter dem Vater wertvolle Arbeiterinnen ſind, die er nicht ohne Entgelt hergiebt. Kann der Bräutigam nicht Vieh oder anderen Geldeswert bieten, können nicht zwei Familien die Töchter tauſchen, ſo muß der beſitzloſe Bräutigam als Knecht ins Haus des Schwiegervaters ziehen. Die Kinder werden wie die Frau und die Knechte vom Vater als Beſitz geſchätzt; die Söhne gelten als Segen Gottes. Wer mit 70 auftreten kann, wie Gideon in Israel, erſcheint damit ſchon als ein mächtiger, gefürchteter Mann.
Iſt ſo die fortſchreitende wirtſchaftliche Entwickelung und Differenzierung der Menſchen, das Bedürfnis feſterer Organiſation im kleinſten Kreiſe das Treibende in der Entſtehung der patriarchaliſchen Familie, ſo waren doch die religiöſen und ſittlichen Vorſtellungen nicht minder beteiligt, die neuen Verhältniſſe in Sitte und Recht zu fixieren, ihnen den geiſtigen Stempel aufzudrücken. Aller Fortſchritt der Erziehung beruhte auf einer ſtarken Vatergewalt. Die Ahnenverehrung, das Syſtem der Totenopfer, die nur der Sohn dem Vater darbringen darf, das Gefühl des Zuſammenhanges mit den Ahnen, der Verantwortlichkeit vor ihnen konnte, wie alle höheren Religions- ſyſteme, nur bei Völkern mit Vaterrecht entſtehen. Der Gottesbegriff entlehnt noch heute ſeine Vorſtellungen vom Verhältnis des ſtrengen, gerechten Vaters zu ſeinen Kindern. Nicht unwichtig iſt es anzumerken, daß, wo heute Islam und Chriſtentum eindringen, ſie das Mutterrecht auflöſen, das Vaterrecht ſich ausbildet.
Die patriarchaliſche Familie iſt ein Inſtitut der Sitte und des Rechtes zur legitimen Kindererzeugung und zur gemeinſamen Wirtſchaftsführung; gemeinſames Arbeiten und Produzieren unter der Herrſchaft des Vaters für die Familie, gemeinſames Eſſen und Trinken, gemeinſame Geſelligkeit, das bindet die Weiber, die Kinder, die Knechte und Mägde mit dem Patriarchen zuſammen. Je mehr bei der Arbeit zuſammenhielten, und je dauernder ſie zuſammen wirkten, deſto angeſehener, reicher wurde der Patriarch. Aber in der Natur der Familie und der Dauer der Generationen lagen doch enge, wenn auch elaſtiſche Grenzen. Eine Mehrzahl von Weibern konnten immer nur die Vornehmeren ſich rauben und kaufen; eine ſtarke Erwerbung und Benutzung von Sklaven war nur kriegeriſchen Völkern zu beſtimmter Zeit möglich. So handelte es ſich für die Mehrzahl aller Völker und Familien nur darum, ob und wie ſich die Kinder und Kindeskinder im Stammfamilienhauſe zuſammenhalten laſſen, ob im Todesfalle des Patriarchen die bisher Zuſammenlebenden auseinanderfallen oder zuſammenbleiben, ob nun der älteſte Sohn oder ein gewählter Vorſtand, wie in Indien oder in der ſlaviſchen Zadruga, an die Spitze trete. Und ſchon von 5 und 10 die Familie auszudehnen auf 20, 30 oder gar 50 und 100 Mitglieder, war immer ein Kunſtſtück ſocialer Ordnung und Zucht, das nur den fähigeren Raſſen bei einer beſtimmten Höhe der Geſittung, häufig auch nur den höheren Klaſſen, den mit einem gewiſſen Grundbeſitz ausgeſtatteten, ganz gelang.
Wie groß die Familien der Häuptlinge, der Fürſten, der Großen teilweiſe im Altertume und im Mittelalter wurden, davon können wir uns wenigſtens eine Vor- ſtellung machen, wenn z. B. Homer den Palaſt des Priamus ſchildert: fünfzig Gemächer, nachbarlich aneinander gebaut, umgeben die Königshalle; es ruhten des Königs Söhne allhier mit den anvermählten Weibern. Es entſtanden ſo Familien von Hunderten von Gliedern; freilich meiſt nur, wo Polygamie und Sklaverei ſie ſo erweiterte. Wie umfangreich die gewöhnliche ältere Familie wurde, darüber wiſſen wir nichts. Wir können aber annehmen, daß ſie eher größer war als in den Beiſpielen, die wir aus neuerer Zeit aus den Gebieten anführen können, wo ſich die ältere Familienverfaſſung bis zur Gegenwart erhalten hat. In China und Indien umfaßt die in aneinander gebauten Hütten wohnende Familie heute noch faſt regelmäßig 16—40 Perſonen, die ſüdſlaviſche Zadruga oder Hauskommunion, deren mehrere ein Dorf ausmachen, hat in der Regel 20—25 Mitglieder; ähnlich die ruſſiſche Bauernfamilie vor Aufhebung der Leibeigen- ſchaft; Le Play fand noch neuerdings auf dem ſüdfranzöſiſchen pyrenäiſchen Bauernhofe durchſchnittlich 18 Perſonen verſammelt; ebenſo oder noch größer haben wir uns die deutſchen und franzöſiſchen bäuerlichen Gemeinderſchaften des Mittelalters zu denken, wie ſie Heusler uns ſchildert. Der heutige iſolierte alpine Bauernhof vereint oft noch 12—18 Perſonen. Die Hälfte dieſer Zahlen haben wir uns im Durchſchnitt als Erwachſene, als mitarbeitend zu denken. Dabei iſt nicht zu vergeſſen, daß dieſe Beiſpiele teilweiſe keine fremden Elemente, ſondern nur Verwandte umfaſſen. Wir erwähnten ſchon, daß die patriarchaliſchen Familien in älterer Zeit nicht leicht ihre Töchter hergeben wollten; der Sohn, der ſich nicht halten ließ und abgeſchichtet wurde, hatte ſo wenig wie die in eine andere Familie verheiratete Tochter einen Erbanſpruch nach älterem römiſchen Rechte. Auf die übrigen Mittel, die man anwandte, die Familie zuſammenzuhalten, können wir hier nicht eingehen; ſie ſind mannigfaltigſter Art; in Tibet hat man die jüngeren Söhne im Hauſe feſtgehalten, indem man ihnen Teil an der Gattin des älteſten gab; in Skandinavien und auf dem pyrenäiſchen und deutſchen Bauernhofe zwingt man ſie noch heute zur Eheloſigkeit. So ging es nirgends ohne Zwang und Ent- ſagung, ohne harte Unterordnung vieler unter den Patriarchen ab. Die Frau, die Kinder, die Verwandten, die Knechte mußten gehorchen. Aber die Kraft der Familie war auch um ſo größer, je unerbittlicher die Herrſchaft des paterfamilias aufgerichtet war. Nicht umſonſt waren die Römer ſtolz darauf, daß nirgends ſo weit wie bei ihnen die Gewalt des Hausvaters gereicht habe.
Der Hausvater iſt Regent, Richter, Prieſter, Lehrer und Wirtſchaftsvorſtand ſeines Hauſes und ſeiner Familie, die nun in Sippe, Stamm und Staat als ein faſt ſelb- ſtändiger, faſt unantaſtbarer, auf ſich ruhender Lebenskreis daſteht. Er vertritt die Familie allein nach außen, kauft und verkauft für ſie, verteilt die Arbeit und die gewonnenen Güter nach innen. Frauen und Kinder ſind urſprünglich rechtlos wie die Sklaven; ſie werden gekauft und verkauft, ausgenützt und mißhandelt; aber es lag in der Natur der engen, ſtets wieder edle, ſympathiſche Gefühle erzeugenden Hausgemeinſchaft zwiſchen Mann und Frau, Eltern und Kindern, daß die Stellung von Frau und Kindern trotz aller brutalen Gewalt des Mannes doch nach und nach eine beſſere, auch rechtlich geſchützte wurde. Der Frauenkauf, die Polygamie, die geringe Rückſicht auf individuelle Gefühle bei der Verheiratung, das Straf- und Tötungsrecht des Mannes im Hauſe haben nicht gehindert, daß die patriarchaliſche Familienverfaſſung nach und nach das wichtigſte Inſtrument nicht bloß für den wirtſchaftlichen, ſondern auch für den ſittlichen Fortſchritt wurde; „die Zwingherrſchaft des Hauſes iſt der älteſte Adelsbrief der Menſchheit“ (Riehl).
Neben Raub und Kauf der Frau treten ſinnige Hochzeitsgebräuche und die religiöſe Feier des Ehebündniſſes, um die erſteren Formen ſpäter ganz zu verdrängen; die zuerſt heimgeführte Frau erhält ſchon wegen der Bevorzugung ihrer Söhne eine höhere Stellung, wird Beherrſcherin im Hauſe. Der urſprünglich ihrem Vater gezahlte Kaufpreis fällt ihr zu; ſie wird daneben mit einer Ausſtattung von den Ihrigen, mit der Morgengabe vom Manne bedacht, ſteigt dadurch an Achtung und Selbſtändigkeit. Ihre Verſtoßung wird erſchwert. Das urſprüngliche Gewaltverhältnis wandelt ſich in ein ſittliches, fürs Leben geſchloſſenes Ehebündnis um. Die Monogamie wird ſchon von Menu und Zoroaſter empfohlen, bei den Griechen iſt ſie die, freilich durch das Hetärentum verunzierte, überwiegende Sitte, bei den Römern Geſetz; das Chriſtentum verhilft ihr definitiv zum Siege.
Die Kinder, welche in älteſter Zeit in Liebe nur der Mutter anhingen, welche der Mann behandelte wie junges, gezüchtetes Vieh, welche er töten und verkaufen konnte, treten nun auch zum früher ihnen ferner ſtehenden Vater, als klar bewußte Fortſetzer ſeines Blutes, in ein Verhältnis der Liebe und Sympathie, der Treue und der Verehrung. Der Kindesmord verſchwindet, wird zuletzt geſetzlich verboten, der Kinderverkauf beſchränkt ſich auf Notfälle, die Verheiratung der Tochter hört auf ein Geſchäft zu ſein; die harte Ausnutzung der Kinder für die Wirtſchaft verwandelt ſich in jene harte, zu Zeiten des Mutterrechtes noch faſt ganz fehlende Erziehung, welche Ehrfurcht vor dem Alter und vor den Eltern predigt, welche das Fundament wird für die feſte Überlieferung aller ſittlichen und praktiſchen Errungenſchaften der Menſchheit von Generation zu Generation.
Indem die alten Eltern nicht mehr totgeſchlagen, ſondern als ein Gegenſtand der Ehrfurcht behandelt, als die Quelle aller Weisheit verehrt werden, indem in den patriarchaliſchen Familien der Sinn für Genealogien entſteht, indem die Bilder der Ahnen am Hausaltar aufgeſtellt werden, erhält das Leben in der Familie jene ideale Weihe, entſteht jene Verſittlichung der Beziehungen der Gatten und Kinder untereinander, welche die patriarchaliſche Familienverfaſſung allen folgenden Jahrhunderten überliefert hat.
Die Fürſorge der Eltern für die Kinder wird eine unendlich umfaſſendere, nicht bloß einige Jahre andauernde, wie zur Zeit des Mutterrechtes; die Fürſorge der Kinder für die alten Eltern entſteht jetzt erſt. Die maßloſe Kinderſterblichkeit nimmt nach und nach ab; die Lebensdauer der Eltern über die Kindererzeugung hinaus wächſt, und damit beginnt, wie H. Spencer zeigt, erſt die rechte Befähigung der Menſchen zu den höheren Kulturleiſtungen. Die Summe ſympathiſcher Bande zwiſchen Eltern und Kindern und zwiſchen Verwandten überhaupt, ſowie die daraus entſpringenden höchſten und dauerhafteſten Freuden nehmen in der patriarchaliſchen Familie gegenüber den älteren Zu- ſtänden weſentlich zu. Die früher nur nach der Mutterſeite gepflegte Verwandtſchaft wird jetzt nach Vater- und Mutterſeite hin gleichmäßig anerkannt, verknüpft deshalb in ſympathiſcher Weiſe einen viel größeren Kreis von Stammesgenoſſen.
In wirtſchaftlicher Beziehung iſt die patriarchaliſche Familie ganz anders leiſtungsfähig als die Muttergruppe und als die Gens. Die Muttergruppe hatte keinen erheblichen Beſitz, keine dauernde Exiſtenz gehabt. Die patriarchaliſche Familie iſt hierin ihr Gegenteil; die väterliche Gewalt und der Beſitz geben ihr den feſten, für Generationen ſich erhaltenden Mittelpunkt. Die Gens war eine Verknüpfung von Brüdern und Schweſtern und Schweſterkindern zu einzelnen Zwecken; die Familie verknüpft eine kleine Zahl Verwandter und Beherrſchter viel enger für alle Zwecke des Lebens; ſie erzeugt eine ſehr viel intenſivere Gemeinwirtſchaft, ſie ſchafft die natürlichſte, ſyſtematiſch und einheitlich geleitete Arbeitsteilung, die vorher überhaupt kaum vorhanden iſt; ſie ermöglicht erſt die richtige Verwertung jeder Arbeitskraft an der rechten Stelle und ſichert durch den für rohe Menſchen unentbehrlichen Arbeitszwang zum erſtenmale die Überwindung der natürlichen Faulheit; ſie iſt zugleich die einfachſte Art, für Kranke, Alte, Sieche, Gebrechliche zu ſorgen. Die Wirtſchaft der patriarchaliſchen Familie umfaßt die ganze Produktion, die Sorge für Wohnung, für Kleidung, für Speiſe und Trank, die Herrichtung für den Verbrauch, kurz den ganzen Wirtſchaftsprozeß von Anfang bis zu Ende. In einer Zeit erheblicher techniſcher Fortſchritte entſtanden, die aber noch keinen nennenswerten Verkehr, kein Geld, keinen bedeutenden Abſatz kennt, wird die Wirtſchaft der Hirten- und Ackerbaufamilien wohl von Gentil-, Gemeinde- und Stammesgenoſſen in dieſem und jenem noch unterſtützt, iſt von den Ordnungen der Verbände abhängig, aber ſie iſt doch wirtſchaftlich in der Hauptſache ſelbſtändig, ſie hängt nicht von Abſatz und Kredit ab; ihr Hauptzweck iſt die Eigenwirtſchaft. Die ſämtlichen Familiengenoſſen ſind zugleich Wirtſchaftsgenoſſen und haben wirtſchaftlich mit keinem Nichtfamiliengenoſſen viel zu thun. So hart ein Teil der Familienglieder oft behandelt werden mochte, ihre Stellung als Hausgenoſſen und der enge Zweck der Eigenwirtſchaft ſchützte ſie vor allzu hartem Drucke. Die leidliche Behandlung aller Glieder hat in der patriarchaliſchen Familie ſo lange gedauert, als die Eigenverſorgung ihr Lebensprincip blieb. Erſt als ſie anfing für den Markt zu arbeiten, dadurch große Gewinne erzielte, als hiemit die Gewinn- und Habſucht neben dem Sinn für techniſchen Fortſchritt entſtand, wuchs die Mißhandlung der unteren Glieder der Familie, des Ge- ſindes, der Sklaven.
Die ältere Hütte, die Individuen oder Muttergruppen diente, hatte bei einzelnen Stämmen ſchon zur Zeit des Mutterrechtes größeren Sippenhäuſern Platz gemacht, die aber doch mehr eine Anhäufung zahlreicher ſchlechter Hütten unter einem Dache waren. Nun wird das Zelt der Nomadenfamilie ein gegliederter Organismus mit einer Reihe von Abteilungen, und das Haus des Ackerbauers erhält nach und nach ſeine feſte, teilweiſe noch vorhandene Geſtalt; um das Atrium, die Halle der patriarchaliſchen Familie mit dem Ehebette des Hausvaters, fügen ſich die Schlafgemache der verheirateten Kinder und der dienenden Kräfte; der Wirtſchaftshof gliedert ſich nach den Zwecken des Betriebes, er wird mit einer Umfriedigung umgeben; die Tiere, die Vorräte, die Gerät- ſchaften erhalten ihre beſonderen Räume; die Holzhäuſer, die noch in Perikles’ Tagen und noch im 12. und 13. Jahrhundert in den deutſchen Städten zu der beweglichen Habe gerechnet werden, nehmen nun unter der Leitung der Familienväter feſtere Geſtalt aus Holz, Stein und Mörtel an, werden für Generationen hergeſtellt (vergl. oben S. 203—205). Die bauliche Einrichtung der patriarchaliſchen Wohnung ſchafft die Gewohnheiten, die feſten Sitten, welche nun das Geſchäft und die Freuden, die Arbeit und die Ruhe regeln. Nicht umſonſt hat man daher die Entſtehung der Hauswirtſchaft als das Ende der Barbarei, als den Anfang der höheren Kultur bezeichnet; nicht um- ſonſt benennen alle Kulturvölker noch heute alle Wirtſchaft mit dem griechiſchen Worte „Haus“ οἴκος — als Ökonomie.
An das Haus und ſeine Einrichtungen ſchließt ſich die nunmehr vom Manne ſyſtematiſch geleitete Arbeitsteilung der Familie an. Die Verſchiedenheit von Geſchlecht und Kraft hatte von jeher den Mann auf die Jagd, den Kampf, die Tierzucht, die Frau auf das Sammeln von Beeren, auf den Hack- und Ackerbau, das Vorräteſammeln, die Unterhaltung des Feuers gewieſen; die Herrſchaft des Mannes bürdete ihr nach dem Siege des Vaterrechtes wohl oft zunächſt noch mehr auf, machte ſie zur Sklavin. Aber gerade bei den edleren Raſſen verſchafften der Gattin ihre hauswirtſchaftlichen Künſte doch wohl bald eine beſſere Stellung in dem gemeinſamen Haushalt. Der viehzüchtende, jagende und in den Kampf ziehende Mann übernimmt neben der Rodung nun auch die ſchwere Ackerarbeit, das Pflügen; das bedeutete eine große Veränderung in den Funktionen der Frau; ihre Kräfte werden ſo für die Bereitung der Speiſen und Kleidung, für die Erhaltung der Vorräte, für die innere Leitung der Hauswirtſchaft, vor allem für die Erziehung der Kinder freier. Und an die Arbeitsteilung von Mann und Frau ſchließt ſich die der Söhne und Töchter, der Knechte und Mägde, und es entſtehen ſo im patriarchaliſchen Hauſe feſte Typen von hauswirtſchaftlichen Ämtern, von arbeitsteiligen Handwerksarten als Keime ſpäterer ſelbſtändiger Organiſationen. —
Die geordnete Hauswirtſchaft der patriarchaliſchen Familie wird in dieſer Weiſe für mehrere Tauſend Jahre, für die Epoche der älteren aſiatiſchen und griechiſch-römiſchen Kultur bis über das Ende des Mittelalters hinaus, ſie iſt noch für viele Völker und ſociale Klaſſen bis zur Gegenwart das einzige oder das wichtigſte geſellſchaftliche Organ, um die Menſchen fortzupflanzen, zu erziehen und um ſie mit wirtſchaftlichen Gütern zu verſorgen; es war das erſte, das dem Individuum als ſolchem planvoll und im ganzen die wirtſchaftliche Fürſorge abnahm, um ſie einer feſt organiſierten Gruppe von Individuen zu übergeben; es war das Organ, welches die Menſchen eine geordnete Hauswirtſchaft zu führen, einen erheblichen Herden- und Landbeſitz, ſowie Vermögen überhaupt zu verwalten, zu erhalten, zu mehren gelehrt hat, welches die wichtigſten wirtſchaftlichen Gewohnheiten der Kulturvölker bis zum Siege der neueren Konkurrenzwirtſchaft erzeugte.
In der Zeit der ausſchließlichen Herrſchaft dieſer patriarchaliſchen Familie beſteht die Geſellſchaft, hat man geſagt, aus einem völkerrechtlichen Bunde von Familienhäuptern; alle ihnen untergeordneten Familienglieder haben nur durch ſie Beziehungen zum Ganzen und zu den höheren ſocialen Organen; ſie wirtſchaften nicht für ſich, ſondern nur für die Familienväter. Die Folgen dieſer Familienverfaſſung ſind nach allen Seiten hin bedeutungsvoll.
Aus der patriarchaliſchen Familie gingen die Verwandtſchaftsſyſteme hervor, die heute das Recht aller Kulturvölker beherrſchen; alles heute beſtehende Erbrecht iſt ein Ergebnis dieſer Familienverfaſſung. Alle älteren Unternehmungsformen, heute noch die des Handwerks, der Kleinbauern, ſowie die patriarchaliſche Fabrikverfaſſung ſind aus der Familie ebenſo entſprungen wie die kriegeriſchen Gefolgſchaften, die Fronhofsverfaſſung, die Grund- und Gutsherrſchaft. Die Klöſter und andere kirchliche Inſtitutionen ſind Nachahmungen der Familienverfaſſung; die Lehrlingſchaft und alle älteren Erziehungsanſtalten knüpfen an die patriarchaliſche Familie an. Die Formen der heutigen Handelsgeſellſchaften haben ihre eine Wurzel in der Familie; die offene Handelsgeſell- ſchaft iſt heute noch meiſt an die Familie angelehnt. Das patriarchaliſche Königtum wie das Aufkommen ariſtokratiſcher Kreiſe beruht auf dem Emporwachſen einzelner patriarchaliſcher Familien; in China und Rußland gilt die höchſte Gewalt noch heute als eine väterliche. — Die politiſche und kriegeriſche Verfaſſung der heroiſchen Zeitalter und aller Staaten bis zu dem Punkte, da eine moderne Staatsgewalt ſich ausbildet, beruht auf Elementen, die der patriarchaliſchen Familienverfaſſung angehören; die erbliche Monarchie iſt das in unſere Zeit hereinragende Ergebnis derſelben. Die ſociale Klaſſenbildung entſpringt in einzelnen ihrer Keime der patriarchaliſchen Familienverfaſſung; bei der Sklaverei iſt das an ſich klar, aber auch die leibeigenſchaftlichen und grundherrlichen Zuſtände gehen teilweiſe aus ihr hervor; wo die Familie übergroß wurde, ſpaltete ſie ſich leicht in eine führende, grundherrſchaftlich befehlende, und in eine Reihe abhängiger, dienender Familien.
In der Überlieferung der wichtigſten Kulturvölker, in ihrer Religion und Litteratur, in ihren Sitten, ihrem Rechte nahm die patriarchaliſche Familie ſo ſehr den beherrſchenden Mittelpunkt ein, daß ſie naturgemäß von ungezählten Generationen als eine ewige Form des ſocialen Lebens, als eine unverrückbare göttliche Anordnung betrachtet wurde.
Freilich hat ſie nie alle Kreiſe der Kulturvölker in gleicher Weiſe beherrſcht, ſie kam frühe ins Wanken, wo die Geldwirtſchaft und Arbeitsteilung ſich energiſcher ausbildeten, wo moderne Staatsgewalten und Unternehmungsformen ſiegten, wo größere Menſchenmengen in den Städten ſich ſammelten, ein individualiſtiſcher Geiſt mit ihrem Zwang, ihren Überlieferungen in Widerſpruch kam. Es iſt ein Prozeß, der zur Blütezeit Athens und Roms ebenſo einſetzte wie in dem Italien der Renaiſſancezeit und bald nachher in den heutigen Kulturſtaaten.
Aber erhebliche Züge und Elemente der älteren Familienverfaſſung ſind auch heute noch überall vorhanden; viele werden ſich dauernd erhalten, andere werden noch mehr als bisher verſchwinden.
Wenn heute die meiſten konſervativen und kirchlichen Elemente ſich bemühen, von der patriarchaliſchen Familienverfaſſung und ihren Ablegern ſo viel zu retten wie möglich, ſo haben ſie darin Recht, daß alle Auflöſung dieſer alten Ordnungen leicht das Ver- ſchwinden der Zucht, des Gehorſams, der Ordnung und Geſittung überhaupt bedeutet — aber ſie haben Unrecht, wenn ſie glauben, es gäbe auch für die intellektuell und ſittlich gehobenen, individuell ausgebildeten Menſchen kein anderes Erziehungsmittel als die alte despotiſch-harte, oft brutale patriarchaliſche Familienzucht. —
91. Die neuere verkleinerte Familie, ihre Wirtſchaft und deren Urſachen. Sie ſteht zur patriarchaliſchen Familie nicht in ſo ſchroffem Gegenſatze wie dieſe zur Muttergruppe. Ihre allgemeine Struktur, eine gewiſſe vaterrechtliche Gewalt, die Zuſammenſetzung aus Mann, Frau, Kindern und Dienſtboten bleibt; ebenſo die Thatſache, daß die zuſammenlebenden Eltern und Kinder in freiem Geben und Nehmen, in freier gegenſeitiger Unterſtützung im ganzen aus einer gemeinſamen Kaſſe ohne Abrechnung und Bezahlung untereinander wirtſchaften; die Einſchränkung der väterlichen Gewalt durch Staatsgeſetze, durch die freiere Stellung der Frau, der Kinder, der Knechte, die Erſetzung des Frauenkaufes durch Verlobung, freie kirchliche oder bürgerliche Eheſchließung, das ſind Neuerungen, die längſt in der Zeit der patriarchaliſchen Familienverfaſſung begannen, nun bloß vollendet werden. Aber die große Veränderung iſt doch daneben nicht zu verkennen: die Familie wird kleiner, ihre wirtſchaftliche Aufgabe wird in der arbeitsteiligen Geſellſchaft eine eingeſchränktere; eine Reihe von Funktionen der Familie gehen auf Gemeinde, Kreis, Verbände, Kirche und Schule, Unternehmungen, den Staat über.
Die patriarchaliſche Familie war das allſeitige Organ für alle wirtſchaftlichen Zwecke geweſen, ſie hatte, wenigſtens in ihren Spitzen, zugleich politiſchen, kriegeriſchen, Verwaltungs- und anderen Aufgaben gedient; ſie war, ſo lange ſie blühte, das aus- ſchließlich dominierende Unterorgan der Geſellſchaft und des Staates überhaupt geweſen. In dem Maße, wie nun teils aus der Familie, teils unabhängig von ihr eine Reihe anderer geſellſchaftlicher Organe mit ſpecialiſierten Zwecken entſtanden, mußte die Familie in ihrer allſeitigen Thätigkeit eingeſchränkt, ſowie auf eine geringere Zahl von Perſonen beſchränkt werden. Wenn die patriarchaliſche Familie mindeſtens aus 10, oft aus 20 und mehr Gliedern beſtand, ſo zählt die neuere, ſo weit man ſie ſtatiſtiſch verfolgen kann, 6, 5, ja nur 4 und 3,2 im Durchſchnitt. Die verheirateten Kinder bleiben ſelten bei den Eltern; erwachſene und verheiratete Geſchwiſter bilden nicht mehr eine ungeteilte Hausgemeinſchaft wie einſtens; die heranwachſenden Söhne und Töchter verlaſſen früher das elterliche Haus, um anderswo zu lernen, eine Stellung zu ſuchen; die Zahl der Knechte und Mägde iſt um ſo geringer, je höher die wirtſchaftliche Arbeitsteilung ſteht. Die Eltern, einige unerwachſene Kinder, in den höheren Klaſſen ein oder ein paar Dienſtboten machen die Familie aus, ſie genügen für den Haushalt, der nicht mehr, wie einſtens, möglichſt viel ſelbſt produzieren, ſondern, könnte man ſagen, möglichſt viel fertig einkaufen will. Nicht mehr die Produktion, ſondern die Herrichtung für die Konſumtion iſt ſeine Aufgabe: vieles, was vor 60 Jahren noch im Haushalt geſchah, wie Spinnen, Weben, Kleidermachen, Backen, Schlachten, Waſchen, iſt ſelbſt auf dem Lande teilweiſe aus der Familienthätigkeit ausgeſchaltet: nur das Kochen, Kleiderreinigen, die Wohnung in Ordnung halten, die Kinder warten und erziehen, die kleinen Freuden des Familienlebens ermöglichen und vorbereiten, das iſt der gegen früher ſo ſehr eingeſchränkte Zweck der Hauswirtſchaft, deren Leitung nun ausſchließlich oder überwiegend der Frau zufällt. Wenn ſchon ein römiſcher Ehemann auf das Grabmal ſeiner Gattin als höchſtes Lob ſchrieb: domum servavit, lanam fecit, ſo umſchrieb er damit den weſentlichen Inhalt der hauswirtſchaftlichen Thätigkeit in den arbeitsteiligen Kultur- ſtaaten überhaupt. Der Ehemann, oft auch erwachſene Söhne und andere Glieder der Familie gehören der Familie nur noch als genießende, nicht als eigentlich arbeitende Glieder an. Ihre Thätigkeit iſt hinaus verlegt in die anderweiten ſocialen Organi- ſationen.
Der Anfang zu dieſer Ausſcheidung iſt alt. Wo die großen herrſchaftlich-patriarchaliſchen Haushalte einen allzu großen Umfang erreichten, wo man nicht mehr alle Diener, Sklaven, Hörige oder Gefolgsleute ſelbſt beköſtigen und bekleiden wollte, da wies man dieſen dienenden Kräften beſondere Hütten, Grundſtücke, Natural- oder Geldeinkünfte zu, und ſo entſtanden kleine Sonderhaushalte und Familienwirtſchaften, deren Väter auf dem Herrenhofe dienten, deren übrige Glieder das zugewieſene Feld bebauten, für Speiſe, Trank, Kleidung und die anderen kleinen Tagesbedürfniſſe ihrer Familie ſelbſt ſorgten. Das in Naturalien, Bodennutzung oder Geld beſtehende, vom Vater allein oder jedenfalls nur von 2—3 Familiengliedern verdiente Einkommen begann die weſentliche Grundlage der wirtſchaftlichen Exiſtenz der Familie zu werden.
Und Ähnliches in verſtärktem Maße trat in den Städten mit der vordringenden Geldwirtſchaft ein. Der Händler und der Handwerker, der Prieſter, der Arzt und der Tagelöhner, ſie alle begannen einen ſelbſtändigen Geldverdienſt außer dem Hauſe zu erwerben; damit konnte ergänzt werden, was die Familie etwa noch nicht auf ihrem Ackerſtücke und in ihrem Hauſe ſchuf; und bald konnten von ſolchem Geldeinkommen zuerſt einzelne Familien, dann viele ausſchließlich leben, auch wenn ſie kein Haus, keine Hufe mehr eigen beſaßen, nicht ihre Lebensmittel, Kleider, Geräte, Wohnungen mehr ſelbſt ſchufen. Freilich iſt dieſer Prozeß im Altertum ſehr langſam vorangeſchritten; nur die unteren Klaſſen in den Städten hatten die eigene Produktion ganz aufgegeben; die höheren Klaſſen, ſelbſt der Mittelſtand, wollten nicht darauf verzichten, ſelbſt das Brot und das Wollgewebe, ſowie vieles andere in der eigenen Wirtſchaft zu erzeugen. Und ähnlich war die Entwickelung vom Mittelalter bis ins 18. und 19. Jahrhundert. Manche Patricier und Kaufleute der deutſchen Städte trieben noch in Goethes Jugendzeit Acker- und Viehwirtſchaft; in Italien ſuchen noch heute die ſtädtiſchen Honoratioren ſich ihr Getreide und Gemüſe, ihre Trauben und Oliven mit Hülfe der auf dem Lande ihren Beſitz verwaltenden Halbpächter zu ziehen, während die ſtädtiſchen Handwerker und Tagelöhner, die Beamten und Lehrer auch dort darauf meiſt verzichtet haben, und heute in Nordeuropa der Städter faſt jede Eigenproduktion von Lebensmitteln, meiſt auch von Geweben aufgegeben hat. Der Bauer und Gutsbeſitzer freilich lebt vielfach noch zur Hälfte oder zu zwei Drittel von ſeinen eigenen Produkten; ſeine Familienwirtſchaft iſt daher auch noch halb eine patriarchaliſche; und auch der Handwerker und der Tagelöhner, der Beamte und der Fabrikarbeiter auf dem Lande baut ſich mit Recht noch ſeine Kartoffeln, füttert Hühner und Schweine und erleichtert ſich ſo ſeine wirt- ſchaftliche Exiſtenz, füllt ſo unbeſchäftigte Stunden aus. Aber auch auf dem Lande nimmt das ab: in den deutſchen Berufszählungen von 1882 und 1895 ſinken die ländlichen Tagelöhner, die einen eigenen oder gepachteten Landwirtſchaftsbetrieb haben, von 866493 auf 382872.
Die wichtigſte Folge der ganzen, immerhin heute für einen großen Teil der Bevölkerung vollzogenen Scheidung liegt darin, daß damit zwei ganz geſonderte und doch innig miteinander verbundene, aufeinander angewieſene Syſteme der ſocialen und wirt- ſchaftlichen Organiſation entſtanden ſind: das wirtſchaftliche Familienleben einerſeits, die Welt der Gütererzeugung, des Verkehrs, des öffentlichen Dienſtes und was ſonſt noch dazu gehört andererſeits. Dem erſteren Syſteme gehören ſo ziemlich alle Einwohner eines Landes an: von 28,3 Mill. Preußen lebten 1. Dezember 1885 27,4 in Familienhaushaltungen, nur 0,37 in Einzel- und 0,54 in Anſtaltshaushaltungen (d. h. Kaſernen, Kranken- und Armenhäuſern, Erziehungsanſtalten, Hotels); von der am 14. Juni 1895 gezählten deutſchen Bevölkerung waren 22,9 Mill. Perſonen im Hauptberufe erwerbsthätig, d. h. übten einen erwerbenden Beruf aus; neben ihnen zählte man 1,3 Mill. häusliche Dienſtboten und 27,5 Mill. Familienangehörige, die nicht erwerben, wirt- ſchaftlich nicht oder nur in der Familie thätig ſind; die Erwerbsthätigen gehören ihr, ſoweit nicht Familienwirtſchaft und Erwerb, wie beim Landwirt noch vielfach, zuſammenfallen, nur gleichſam mit ihrer halben Exiſtenz, mit der Zeit, da ſie nicht dem Erwerbe nachgehen, an. Aber auch ſie müſſen ſo wohnen, ihre Zeit muß ſo eingeteilt ſein, ihr Verdienſt muß ſo beſchaffen ſein, daß ſie ihrer Stellung als Familienhäupter und Familienglieder ebenſo genügen können, wie ihrer Funktion in irgend einer Unternehmung oder Arbeitsſtellung. Die beiden Syſteme der ſocialen Organiſation gewinnen ihr eigenes Leben, verfolgen ihre ſpeciellen Zwecke und müſſen das thun. Von verſchiedenen Principien regiert, können ſie in Kolliſion kommen, ſich gegenſeitig ſchädigen und hindern. Die neue Sitte und das neue Recht für beide iſt nicht leicht zu finden. Die Familienwirtſchaft exiſtiert jetzt gleichſam nur als Hülfsorgan, häufig als ſchwächeres neben den neuen, ſtärkeren, größeren Gebilden der Volkswirtſchaft. Sie kann und muß in loſerer Form als früher ihre Rolle ſpielen, muß ihren Gliedern alle mögliche Freiheit geben. Sie iſt teilweiſe ſogar mit vollſtändiger Auflöſung bedroht, wo die anderen Organe die Kinder und die Erwachſenen ganz mit Beſchlag belegen, alle Zeit und alle Kraft für ſich in Anſpruch nehmen; das iſt der Fall, wo ſchon die Kinder verdienen ſollen, wo Frau und Mann von morgens 6 Uhr bis ſpät abends in der oft weit entlegenen Fabrik thätig ſein müſſen.
Wir kommen ſpecieller auf dieſe Gefahren und auf die ſocialiſtiſchen Pläne, welche im Anſchluß an dieſe Tendenzen überhaupt die Familienwirtſchaft aus unſerer geſell- ſchaftlichen Verfaſſung hinausweiſen wollen, im folgenden Paragraphen. Hier ſei nur noch ein allgemeines Wort über das ſchwierige Problem beigefügt, die Anforderungen der Familienwirtſchaft und der arbeitsteiligen Thätigkeit ihrer Glieder in die rechte zeitliche und räumliche Verbindung überhaupt zu bringen. Das Problem exiſtierte im patriarchaliſchen Haushalt, wo Wohnung und Produktionsſtätte zuſammenfiel, eigentlich noch gar nicht. Da war es leicht, anzuordnen, daß jeder zur rechten Zeit bei jeder Arbeit, jedem Zuſammenwirken, auf dem Ackerfelde, beim Kirchgange, beim Eſſen, beim Schlafen war; die Familienglieder ſahen ſich ſtets, kontrollierten ſich ſtets, lebten ſich ganz ineinander ein. Die moderne Familie und ihre Wohnung iſt heute gleichſam nicht mehr ein ſelbſtändiges Ganzes, ſondern ein untergeordneter Teil einer Stadt, eines Dorfes, eines Bergwerkes, einer Großunternehmung; die Familie wohnt für ſich, oft mit einigen Dutzend anderen Familien, oft mit allen möglichen Werkſtätten und Läden, die ſie nicht angehen, in einem und demſelben großen Hauſe; ſie wohnt meiſt an anderer Stelle, oft ſehr weit entfernt von den Berufsplätzen, wo ihre Glieder arbeiten. Sie ſendet dieſelben in die Schule, in die Fabrik, ins Bureau, auf die Acker- und Waldarbeit. Alle dieſe verſchiedenen Thätigkeiten liegen örtlich zerſtreut, oft weit auseinander; jede hat für ſich eine eigenartige Zeiteinteilung, kümmert ſich um die der Familienwirtſchaft und der anderen Organe nicht. Jedes derſelben verfolgt einſeitig ſeine Zwecke; und doch iſt das zu verwendende Perſonenmaterial allen gemeinſam; es iſt oft unmöglich, daß es zugleich allen den widerſprechenden Aufgaben ohne Konflikte und Reibungen nachkomme. Der Unternehmung wird oftmals Nacht- und Sonntagsarbeit frommen, die Familie wird dadurch geſchädigt. Die ganze räumliche Anordnung der Wohnungen, der Arbeitsſtätten, der Schulen ꝛc., die ganze Zeiteinteilung, die geſamten Geſchäfts- und ſonſtigen Ordnungen, die ſich die einzelnen Organiſationen geben, müſſen eigentlich ineinander gepaßt ſein, ein harmoniſches Ganze ausmachen, wenn die Geſellſchaft gedeihen, die Unternehmungen und die Familien nicht geſchädigt werden ſollen. Die Bautechnik, Verkehrs- und Wohnungsverfaſſung unſerer großen Städte und Fabrikorte iſt dem freilich unendlich ſchwierigen Problem trotz der zahlreichſten Anläufe noch entfernt nicht ganz gerecht geworden, alle Werkſtätten, alle Schulen, alle Wohnungen ſo zu legen, ihre Lebensordnungen ſo zu geſtalten, daß die Mitglieder derſelben Familie ſich ſo oft als nötig zuſammenfinden können, daß die Unerwachſenen ſtets unter der rechten Kontrolle ſtehen. Die rechten Kompromiſſe zwiſchen den Erziehungs-, Produktions- und Familienintereſſen, die neuen Ordnungen des gemeinſamen Zuſammenwirkens können erſt in langen Kämpfen und Erfahrungen gewonnen werden. Nur ſittlich und intellektuell höher ſtehende Menſchen ſind den ſchwieriger gewordenen Aufgaben überhaupt gewachſen. Daher die allgemeinen Klagen über ungeſunde, unglückliche Familienverhältniſſe, die im Altertume wie in der Neuzeit überall ſich erheben, wo der große Scheidungsprozeß zwiſchen der Familienwirtſchaft und den anderen neuen Organen einſetzte. Einer der beredteſten Ankläger unſerer Zeit in dieſer Richtung iſt Le Play. Aber wenn er die mangelnde Stabilität des heutigen Familienlebens beklagt, wenn er ſchildert, daß die Kinder heute meiſt nicht werden, was die Eltern waren, deren Geſchäfte nicht fortſetzen, wenn er die Schäden berechnet, die ſolches Abbrechen und Neugründen der Familienwirtſchaft habe, ſo hat er mit ſeinen Klagen über die Auflöſung der alten ſittlichen Zuſammenhänge gewiß nicht Unrecht, aber er vergißt, daß die heutige kleine Familie nicht mehr ein ſo ſtabiles, ſo allſeitiges Produktionsorgan ſein kann, wenn man unſere heutige Technik und Volkswirtſchaft überhaupt zuläßt, daß Schule, Vereinsleben und anderes teilweiſe dem Individuum erſetzen, was die Familie nicht mehr bieten kann, daß das tyranniſche Joch der älteren Hausgenoſſenſchaft nicht bloß Liebe erzeugte, daß die Auflöſung ſympathiſcher Bande zwiſchen entfernteren Familien gliedern nur dann unbedingt zu beklagen iſt, wenn auch zwiſchen Mann und Frau, zwiſchen Eltern und Kindern die Sympathie und Aufopferungsfähigkeit aufhörte, und wenn für die ſchwindenden Verwandtſchaftsbande nicht andere neue der Freundſchaft, der Berufsgenoſſenſchaft, der Geſelligkeit, des geſchäftlichen Zuſammenwirkens träten.
Es iſt leider an dieſer Stelle nicht möglich, den großen familien- und rechtsgeſchichtlichen Prozeß der Umbildung des Familien-, Ehe-, Erb-, Eheſcheidungsrechtes, der väterlichen Gewalt, der Rechtsſtellung der Frauen, der Kinder und der dienenden Kräfte in der Familie zu ſchildern, in welchem der Übergang von der patriarchaliſchen zur neuen Familie ſich vollzog. Er ſetzt ſchon in den ſpäteren Epochen der antiken Kultur- ſtaaten und dann wieder in den letzten 5—6 Jahrhunderten ein, hat die verſchiedenſten Schwankungen erfahren, iſt vom Chriſtentum, der Philoſophie, der Litteratur, allen geiſtigen und ſittlichen Strömungen der Zeit beeinflußt worden. Das Reſultat war damals und neuerdings wieder dasſelbe: die Familienglieder ſollen freier, unabhängiger werden; aus dem Gewalt- ſoll ein ſittliches Genoſſenverhältnis werden; die freie Ausbildung der Individualität ſoll erleichtert, aber zugleich der Segen des Familienlebens, die einheitliche Lenkung der Familie durch den Familienvater erhalten werden.
Das ſchönſte Blatt aus dieſer Geſchichte iſt die ſucceſſive Erhebung der Frauen- ſtellung: ſchon bei den Römern verwandelt ſich die ſtarre Manusgewalt des Mannes in das Verhältnis eines consortium omnis vitae. Bei den Germanen war die Gattin bereits nach Tacitus die laborum periculorumque socia des Mannes. Der Sachſen- ſpiegel ſagt: dat wip iſt des mannes genotinne. Aber erſt eigentlich in den letzten hundert Jahren hat Sitte und Recht dieſem Ziele ſich ernſtlich genähert, es freilich nach der radikalen Auffaſſung, die alle Gewalt des Familienvaters aufheben möchte, auch heute noch nicht erreicht. In dem ganzen Umbildungsprozeſſe werden immer wieder Rückſchritte gemacht, entſtehen Mißbildungen, Diſſonanzen zwiſchen den praktiſchen Bedürfniſſen des Lebens, der notwendigen Ordnung der Familie und den individualiſtiſchen Tendenzen; der Fortſchritt im ganzen aber fehlt nicht. Daß er vorhanden, daß er wenigſtens möglich ſei, daß vor allem die Loslöſung des nun nur noch der Konſumtionswirtſchaft dienenden Familienhaushaltes von der Organiſation der techniſchen Produktion eine berechtigte Differenzierung ſei, darüber möchte ich noch ein Wort ſagen.
Ich habe vorhin erwähnt, daß die Konflikte zwiſchen Familien- und Produktionsintereſſe zur Zeit der patriarchaliſchen Familie leichter zu löſen waren als ſpäter. Sie waren es aber vor allem auch, weil die Anſprüche des Familienlebens noch ſo gar geringe, zumal bei der Menge der kleinen Leute, waren. Der Bauer lebte noch vielfach mit ſeinem Vieh in einem Raume, wie er es heute noch teilweiſe in Rußland thut. Die gewöhnlichen Wohnungen der Alten wie der mittelalterlichen Menſchen waren elende, kleine, dunkle Räume; noch im Patricierhauſe des 14.—16. Jahrhunderts hatte man kaum Zimmer, in denen aufrecht zu ſtehen, ein Feſt zu feiern war; das fand im Stadt- oder Gildehauſe ſtatt. Erſt ſeit dem 16.—18. Jahrhundert erhielten zuerſt die oberen Klaſſen und dann auch der Mittelſtand Zimmer mit Heizung, mit Licht, mit ſo viel Raum, wie wir heute für nötig halten. Und das wurde doch weſentlich erleichtert durch die Scheidung der Wohngelaſſe und der Produktionsſtätten. Erſt im 18. und 19. Jahrhundert entſtand mit Hülfe der fortſchreitenden Technik und Kunſt, unterſtützt durch Feuer- und Baupolizei, aus den alten, höhlenartigen Schlupfwinkeln die neuere Kulturwohnung mit ihren Empfangs-, Wohn-, Eß- und Schlafzimmern, ihren Küchen, Kellern, Badezimmern, Kloſets, Waſſer- und Gasleitung und all’ dem anderen Komfort. Die Mehrzahl der Kulturmenſchen wohnt ſeit einigen Generationen beſſer als je zuvor. Und wenn die großſtädtiſche Menſchenanhäufung für die unteren Klaſſen die Anſprüche teilweiſe wieder vermindert hat, wenn es als allgemeiner öffentlicher Mißſtand empfunden wird, daß viele Familien nur einen oder zwei Räume haben, daß ſie in ihren Wohnräumen zugleich ihre Geſchäfte beſorgen und arbeiten müſſen, daß ihre Familienwohnungen nicht iſoliert von denen anderer ſind, ſo beweiſt das nur, wie hoch die Anſprüche gegen frühere Zeiten geſtiegen ſind, wo faſt alle Menſchen mit Vieh und Ungeziefer zuſammen zu hauſen gewohnt waren.
Die große Verbeſſerung der Familienwohnung, welche in den letzten 200 Jahren ſich bis in die Arbeiterkreiſe erſtreckte, war einerſeits die Vorausſetzung der beſſeren Ordnung der Produktion, und ſie hat mit der Scheidung der Wohn- und Produktions- ſtätten andererſeits die inneren Verhältniſſe des Familienlebens doch neben den vorhin erwähnten Schädigungen nach anderer Seite hin außerordentlich gefördert, erleichtert, ja dieſes Leben auf eine viel höhere Stufe gehoben oder ſtellt ſolches in Ausſicht, wo dieſe Schädigungen überwunden werden.
Die Leitung der älteren Familienwirtſchaft mußte eine ſtrenge, harte ſein; die der neuen iſt viel einfacher und daher milder. Die Zügel ſind im ganzen in die mildere Hand der Frau und Mutter gegeben. Die Leitung von drei bis ſechs Menſchen iſt ja an ſich leichter, ſie kommen eher friedlich miteinander aus als zehn bis fünfzig. Die ältere Familie war zugleich Geſchäft, arbeitsteiliger Produktionsorganismus, war ein Rechtsinſtitut, das harter Disciplin bedurfte, um ſeinen Zweck zu erreichen. Auch wenn ſie zur Zeit der Eigenwirtſchaft nicht allzu viel zu verkaufen und wieder einzukaufen hatte, ſo bedurfte ſie doch für die innere Produktionsleitung und für die Händel der Knechte und Mägde, der zahlreichen Verwandten untereinander des männlichen, oft gewaltthätigen Herrſchers ebenſo wie für ihre Vertretung in der Gemeinde, auf dem Markte, im Staate. Die moderne kleine Familie iſt ein weſentlich nach innen gerichteter Haushalt, ohne jene komplizierte Produktionsthätigkeit und Arbeitsgliederung; der herrſchaftlichen Disciplinierung iſt ſie kaum mehr bedürftig; leicht verſtändigen ſich Mann und Frau und, wenn ſie im richtigen Verhältnis ſtehen, auch Frau und Dienſtboten über das, was zu geſchehen hat. Die Dienſtbotenmiſere von heute wächſt mit der Zunahme perſönlicher Individualiſierung, aber ſie iſt, glaube ich, doch im ganzen ver- ſchwindend gegen die Schwierigkeiten und Härten, mit denen früher eine viel größere Zahl in Ordnung zu halten war. Die wirtſchaftlichen Beziehungen der Familienwirtſchaft nach außen, ſo ſehr ſie wachſen, ſo ſehr man die Waren und Leiſtungen der verſchiedenſten Geſchäfte und Handwerker heranziehen, Lehrer und andere Perſonen beſchäftigen muß, erfordern doch kein feſtes, hartes Regiment, wie einſt das in der patriarchaliſchen Familie war; dieſe Beziehungen ſpielen ſich in der Form täglich neu zu knüpfender und leicht zu löſender Verträge ab, welche in der Hauptſache die Frau abſchließt. So iſt die Härte und Gewalt, die Ausbeutung und der Arbeitszwang, die früher in der Familie kaum zu vermeiden waren, hinausgewieſen in die Unternehmungen, auf den Markt des Lebens und der Konkurrenz. Und in der Familie iſt nun Raum für Friede und Behagen, für ein Wirtſchaften mit Liebe und ungeteiltem Intereſſe geſchaffen, wie es früher in gleichem Maße nicht vorhanden ſein konnte.
Die Arbeitsteilung fehlt freilich auch in dieſer kleinen Familie nicht; die Mutter, die Köchin, die erwachſene Tochter, die halb erwachſenen Kinder haben ihre beſonderen Aufgaben; aber im ganzen geht dieſe Teilung nicht weit; jedes hilft wo es kann und iſt ſtets mit ganzer Seele dabei, weil die ſtärkſten ſympathiſchen Gefühle zur intenſivſten Thätigkeit anſpornen. Die Arbeitsteilung zwiſchen Mann und Frau aber vollzieht ſich in der Hauptſache nicht innerhalb der Familie, ſondern eben zwiſchen der Familienwirtſchaft überhaupt und den weiteren ſocialen Organiſationen. Der Mann ſucht ſich draußen eine Stellung, einen Erwerb, ein Vermögen; er kämpft da den harten Kampf ums Daſein und findet die Kraft dazu, weil er in der Familie dafür die Ruhe, die Harmonie, das friedliche Glück einer behaglichen Exiſtenz genießt. Die Frau aber, die die Kinder unter dem Herzen getragen, pflegt und erzieht ſie; ſie ſtellt die Dienſtboten an und entläßt ſie, ſie waltet in Küche, Keller und Kammer, ſie reinigt und flickt, ſtellt überall im Hauſe wieder die Ordnung her, führt den kleinen Kampf gegen Staub und Verderbnis und erhält ſo allen Beſitz, alle Geräte, alle Mobilien ſehr viel längere Zeit; ſie kann mit demſelben Einkommen das Doppelte ſchaffen, wenn ſie ihr Budget richtig einzuteilen, wenn ſie mit Waren- und Menſchenkenntnis einzukaufen verſteht, wenn ſie die nötigen kleinen chemiſchen, techniſchen und Küchenkenntniſſe hat; von ihrem hygieniſchen Verſtändnis, ihrer Erfahrung und Umſicht am Krankenbette hängen Geſundheit und Leben aller Familienglieder ab.
Wenn ſo die Thätigkeit von Mann und Frau in gewiſſem Sinne weiter als je auseinandergeht, ſo ergänzen ſich beide doch beſſer als früher; beide Teile erreichen ſo die Vollendung ihrer ſpecifiſchen Eigentümlichkeiten, leiſten mehr und erzeugen durch- ſchnittlich mehr Glück für ſich und die anderen. Die Arbeit des Mannes in Staat und Volkswirtſchaft mag dabei als die bedeutungsvollere erſcheinen; ſie iſt doch für jeden einzelnen Mitarbeiter ein arbeitsteiliges Stückwerk, deſſen Reſultate das Individuum oft gar nicht, oft erſt ſpät überſieht. Die Arbeit der Frauen im Hauſe umſchließt einen kleineren, aber einen vollendeten, harmoniſchen Kreis; die Gattin, die dem Manne das Mahl bereitet, ihm abends die Stirne glättet, die Kinder vorführt, wird dienend zur Glück ſpendenden Herrſcherin ihres Hauſes; ſie ſieht jeden Tag und jede Stunde die Früchte ihres Thuns vor ſich und weiß, daß in ihrem kleinen Reiche Anfang und Ende alles menſchlichen Strebens liege. Die Kindererziehung der patriarchaliſchen Familie verliert ihre Härte, ihre egoiſtiſchen Zwecke; muß jetzt die Mutter ſie mehr allein übernehmen, ſo tritt ihr dafür die Schule helfend zur Seite, und im Bunde mit ihr kann ſie erreichen, was früher nie möglich war. Ihre ſocialen Pflichten außer dem Hauſe, in Vereinen, in der Armenpflege, in der Erziehung und Beeinfluſſung der Kinder der unteren Klaſſen kann die Frau heute leichter als früher erfüllen, weil ſie zu Hauſe entlaſtet iſt. Die hohen Aufgaben und Genüſſe der Kunſt und der Geſelligkeit haben heute vielfach außerhalb des Hauſes Organiſationen erzeugt, welche mit der Familie zuſammen wirken müſſen. Ich nenne das Theater- und Konzertweſen, die Vereine für Geſelligkeit und alles Derartige. Aber die Beziehungen dieſer Kreiſe und Organe zur Familie ſind nicht ſchwer zu ordnen. Und daneben umſchließt doch die heutige Häuslichkeit die beſte und höchſte Art Geſelligkeit, den höchſten Muſik- und Litteraturgenuß. Die antike Welt und das Mittelalter kannten in der Hauptſache nur öffentliche Feſte, das Tanzvergnügen im Stadt- oder Zunfthauſe, den täglichen Wirtshausbeſuch der Männer, während nun doch das Haus der Mittelpunkt der Geſelligkeit der Gebildeten wurde.
So zeigt die moderne Familienwirtſchaft neben ihren Schwierigkeiten doch auch große Fortſchritte. Sind ſie freilich noch lange nicht überall eingetreten, ſo ſind ſie doch bei den höheren Kulturvölkern in den höheren und mittleren, teilweiſe auch ſchon in den unteren Klaſſen erkennbar. Das Weſentliche iſt, daß die Familie aus einem Herrſchaftsverhältnis mehr und mehr eine ſittliche Genoſſenſchaft, daß ſie aus einem Produktions- und Geſchäftsinſtitut mehr und mehr zu einem Inſtitut der ſittlichen Lebensgemeinſchaft wurde, daß ſie durch die Beſchränkung ihrer wirtſchaftlichen die edleren, idealen Zwecke mehr verfolgen, ein inhaltreicheres Gefäß für die Erzeugung ſympathiſcher Gefühle werden konnte.
92. Gegenwart und Zukunft der Familie. Frauenfrage. Wenn ich glaube, wahrſcheinlich gemacht zu haben, daß die eben erwähnten Lichtſeiten mehr im Weſen der modernen Familienwirtſchaft begründet, die Schattenſeiten mehr überwindbare Begleiterſcheinungen des Überganges ſeien, ſo läßt ſich hiefür ein ganz ſtrenger Beweis nicht führen. Die Zukunft zu ſchätzen, bleibt problematiſch. Jedenfalls wird derjenige ein abweichendes Urteil hierüber wie über die ganze neuere Familienentwickelung haben, der annimmt, ſie werde und müſſe überhaupt in der Form verſchwinden, in welcher ſie heute noch als wirtſchaftlicher Sonderhaushalt, baſiert auf freiem ſympathiſchem Austauſch, exiſtiert.
Dieſe Annahme geht davon aus, daß die Familienwirtſchaft in den heutigen Groß- und Weltſtaaten mit ihrem leichten Verkehr, mit ihren Bildungsanſtalten, ihrer Freizügigkeit, Gewerbefreiheit, Ehefreiheit, ihrer zunehmenden Arbeitsteilung, ihrer kommunalen Armenpflege und ſtaatlichen Verſicherung wachſenden Einſchränkungen von zwei Seiten ausgeſetzt ſei: der vordringende Individualismus wolle die einzelne Perſon immer mehr auf ſich ſelbſt ſtellen, die zunehmenden geſellſchaftlichen Einrichtungen nähmen thatſächlich der Familie eine Funktion nach der anderen, bis nichts mehr bleibe.
Und es iſt wahr, die ſelbſtändige Organiſation der Produktion hat dem Familienhaushalte nicht bloß jene alten Aufgaben des Spinnens und Webens, des Nähens und Waſchens, des Backens und Schlachtens entzogen; geſellſchaftliche Einrichtungen geben uns auch ſchon Gas, Elektricität, Waſſer, vielleicht auch bald Wärme, ſie geben uns Unterricht, Bildung, Erziehung und was alles ſonſt noch. Nicht bloß die erwachſenen Töchter ſind im Hauſe nicht mehr notwendig, ſelbſt Frau und Kinder gehen viel mehr als früher nach Arbeit außer dem Hauſe; ſie thun es teils durch die Not, teils durch den Selbſtändigkeitsdrang getrieben; die jungen Leute verdienen vom 12. oder 14. Jahre an ſelbſtändig, ſie wollen ſich die elterliche Zucht nicht mehr gefallen laſſen, wohnen für ſich in Schlafſtellen, wollen für ihr Geld auch ihr Leben genießen. Wo die modernſten Verhältniſſe walten, da ſind die Kinder am frühreifſten, da heiraten einzelne junge Leute, ohne Vater und Mutter zu fragen, da ſind die Familienbande am loſeſten. Die Schließung der Ehe wird andererſeits immer ſchwieriger; die Zahl der Eheloſen nimmt zu; die Zahl der Jahre, welche vom Verlaſſen des Elternhauſes bis zur eigenen Ehe verſtreichen, wird größer, ſchon weil Lehr-, Bildungs-, Reiſezeit, das Herumſuchen nach einer Exiſtenz es ſo mit ſich bringen; man gewöhnt ſich an Freiheiten aller Art, an Genüſſe, die in der Familie nicht möglich ſind, an außerehelichen Verkehr; das Familienleben erſcheint den ſo Gewöhnten oft nur noch als eine läſtige Feſſel, die man mindeſtens jederzeit will wieder abſtreifen können; man fordert unbedingte Scheidungsfreiheit und beruft ſich darauf, wie in allen Großſtädten die Eheſcheidungen zunehmen, wie in Nordamerika heute teilweiſe jährlich ſchon auf 9—10 Eheſchließungen eine Eheſcheidung komme.
Indem man im Anſchluß an die Theorien des 18. Jahrhunderts die Gleichheit von Mann und Frau predigt, fordert man die ganz gleiche Erziehung beider Geſchlechter, die Zulaſſung der Frauen zu allen Berufen, betrachtet die Beſeitigung gewiſſer Arbeits- ſchranken für die Frauen, wie ſie mit dem Zunftweſen fielen, nur als eine erſte dürftige Abſchlagszahlung. Man erhofft die Beſeitigung der Geld-, Konventions- und Ver- ſorgungsehen, wenn die Frauen alle Berufe erlernen und ergreifen dürfen; man hofft, daß, wenn die Frau durch eigenen Erwerb auf ſich ſelbſt ſtehe, der ſtets kündbare Ehebund erſt ein wirklich freier werde, und den bisher ſchon ſo eingeſchränkten Familienhaushalt glaubt man als ein Rumpelſtück aus der Vorväter kümmerlicher Zeit bald vollends ganz über Bord werfen zu können.
Wenigſtens der Socialismus träumt von einem Leben der durch die Ehe Verbundenen in Hotels und Logierhäuſern; alle gebärenden Frauen will er in öffentliche Gebärhäuſer, alle Kinder in Kinderbewahranſtalten, die Halberwachſenen in Lehrwerkſtätten, Penſionate und öffentliche Schulen, die zugleich verpflegen, ſchicken; für alle Kranken ſollen die Krankenhäuſer, für alle Alten die Invalidenhäuſer ſorgen. So brauchen die arbeitenden Erwachſenen nichts als ein Wohn- und Schlafzimmer einerſeits, Klubs, Speiſehäuſer, öffentliche Vergnügungsorte, Bibliotheken, Theater, Arbeits- und Produktionsräume andererſeits. Der Familienhaushalt iſt angeblich verſchwunden.
Daß einer oberflächlichen Betrachtung unſerer heutigen techniſchen und ſocialen Entwickelung derartige Ziele als die notwendigen und heilſamen Endergebniſſe erſcheinen können, wer wollte es leugnen? Und wer wollte, wenn er die großen Veränderungen früherer Epochen, den ungeheuren Wandel der heutigen Technik und das chaotiſche Ringen unſerer ſittlichen Vorſtellungen und ſocialen Einrichtungen betrachtet, ſicher ſagen, Derartiges ſei unmöglich? Aber bei ruhiger, näherer Betrachtung erſcheinen uns doch dieſe Ideale und Zukunftspläne als ſtarke Übertreibungen, ja Verirrungen, als einſeitig logiſche Schlüſſe aus partiellen Bewegungstendenzen, die hiſtoriſch notwendig wieder entgegengeſetzten Strömungen weichen oder vielmehr mit anderen notwendigen Tendenzen ſich vertragen müſſen.
Die Familie ſoll verſchwinden zu Gunſten des Staates und des Individuums? Glaubte man, als der Staat im 18. Jahrhunderte den alten Korporationen zu Leibe ging, nicht dasſelbe von der Gemeinde und allen Genoſſenſchaften und Vereinen? II n’y a que l’état et l’individu, dekretierte die franzöſiſche Revolution, und heute ſucht überall eine entwickelte Geſetzgebung die Kreiſe, die Gemeinden, die Vereine, die Genoſſen- ſchaften zu fördern. Die höhere Kultur ſchafft immer kompliziertere Formen und erhält daneben doch an ihrer Stelle jede für beſtimmte Zwecke als brauchbar gefundene typiſche Lebensform. Sollte ſie plötzlich die ſeit Jahrtauſenden ausgebildete wichtigſte, kräftigſte, noch heute für 99 % aller Menſchen unentbehrliche ausſtoßen?
Je beweglicher heute das Leben wird, mit je mehr Menſchen heute jeder in Verbindung kommt, je mehr jeder neben ſeinen Verwandten mit verſchiedenen Fach- und Geſinnungsgenoſſen verkehrt, deſto notwendiger wird ein ſicherer, nach außen geſchloſſener engſter Kreis der Liebe, des Vertrauens, des Behagens, wie ihn allein die Familie giebt. Man frage die Reiſenden, die 2—10 Jahre im Gaſthofe lebten, nach was ſie ſich am meiſten ſehnen. Wer jeden Hungrigen ins Wirtshaus, jede Gebärende ins Gebärhaus, jedes Kind von ſeiner Geburt bis zu ſeiner Mannbarkeit in eine Reihe von Erziehungshäuſern ſchickt, verwandelt die Geſellſchaft in eine Summe genußſüchtiger, egoiſtiſcher Vagabunden, deren Nervenunruhe und Überreizung die Mehrzahl zu Kandidaten für die Irrenhäuſer macht.
Von 45 Mill. Deutſchen waren 1882 13,3 Mill. männliche und 4,2 Mill. weibliche erwerbsthätig, 8,1 Mill. männliche und 18,1 Mill. weibliche Perſonen lebten ohne Erwerb oder als Dienſtboten in Familie und mit der Familienwirtſchaft beſchäftigt; über 2 Mill. der weiblich Erwerbsthätigen gehörten dem Alter unter 30 Jahren an, alſo einer Gruppe, von welcher die meiſten ſpäter in die Kategorie der nicht erwerbenden Familienglieder übergehen. Was wäre nun nötig, wenn das ſocialiſtiſche Ideal ſich verwirklichte: Erziehungsanſtalten für 15—16 Mill. Kinder und junge Leute, die heute faſt alle noch bei ihren Eltern wohnen; das würde Koſten von Milliarden machen, die bezahlten Lohn- und Erziehungskräfte ins zehn- und mehrfache ſteigern, die ganze ſo wichtige geiſtig-ſittliche Wechſelwirkung zwiſchen Eltern und Kindern aufheben. Für die 17,6 Mill. männlicher und weiblicher bisher Erwerbsthätiger und die 10 Mill. bisher nicht erwerbsthätiger Erwachſener, alſo zuſammen für etwa 27 Mill., wäre einerſeits bezahlte Lohnarbeit, andererſeits Unterkommen in Hotels, zeitweiſe in Gebär-, Kranken-, Invalidenhäuſern nötig, ſoweit ſie nicht als Beamte dauernd in Erziehungshäuſern oder ſonſtigen Anſtalten leben müßten. Eine ungeheure Summe von heute unbezahlter Arbeit in der Familie und gegenſeitiger liebevoller Fürſorge, die jetzt ſpielend, von Leuten, die ſich kennen, ſich richtig behandeln, geſchieht, würde aufgehoben; alle Arbeit würde in eine bezahlte, gebuchte, für Fremde mit Gleichgültigkeit verrichtete verwandelt. Für einige Prozente der Kranken und Gebärenden wird es heute ein techniſcher Vorteil ſein, in eine Anſtalt zu gehen; für die Mehrzahl iſt die Pflege zu Hauſe die unendlich beſſere und billigere; ſie iſt zugleich die ſittlich erziehende. Die Koſten des Unterhaltes in den Hotels wären gewiß in einzelnen Beziehungen geringere, aber vielfach auch höhere als heute in den Familien; die Reibung, die Händel wären viel erheblicher, ein großer Teil der heutigen individuellen Freiheit wäre vernichtet; eine Disciplin wäre nötig, gegen welche die einſt in der patriarchaliſchen Familie vorhandene ein Kinderſpiel wäre; die Sparſamkeit würde eine viel kleinere; in all’ den Hotels, Erziehungsanſtalten ꝛc. wirt- ſchaftete ja jeder aus der allgemeinen Kaſſe; der mechaniſch-geſellſchaftliche Apparat, ſeine Kontrollen, ſeine Koſten würden außerordentlich wachſen. Der optimiſtiſchen Hoffnung der Socialiſten alſo, eine ſolche Organiſation ſei billiger und beſſer, produziere viel mehr, ſtehen die gegründetſten Bedenken entgegen. Was macht die Arbeit, die heute noch in der Familie geſchieht, billig und gut? Daß ſie mit Liebe für Mann und Kind, für das eigenſte Intereſſe erfolgt, daß ſie nicht bezahlt und gebucht wird, daß dabei nicht gerechnet wird. Nun ſoll, was bisher dieſe Millionen Menſchen in der Familie für ſich und die Ihrigen gethan haben, in Lohnarbeit für Fremde verwandelt werden! Die Pflege des kranken Kindes durch die Mutter kann kein Krankenhaus der Welt erſetzen. Nur weniges von dem, was die Millionen Familienglieder heute zu Hauſe thun, läßt ſich durch maſchinellen Großbetrieb beſſer ausführen; es ſind die tauſend kleinen Dienſte, Beſorgungen, Einwirkungen auf Kinder und Verwandte, die in dem Maße, wie ſie auf bezahlte Fremde übergehen, ſchlechter und teurer werden.
Außerdem aber: das durch Jahre dauernde Zuſammenſein von Mann und Frau, von Eltern und Kindern iſt die Vorbedingung für die Erzeugung ſtarker Pflichtgefühle, heroiſcher Aufopferung, der wichtigſten ſympathiſchen Gefühle überhaupt und für die Überlieferung aller ſeit Jahrtauſenden entſtandenen ſittlichen Errungenſchaften. Die Familie wird dabei in immer kompliziertere Verbindung mit Schulen und anderen Inſtitutionen kommen; geſund bleibt der ſociale Körper nur, wenn die Kraft und Selb- ſtändigkeit der Familie nach innen ebenſo wächſt, wie die Ausbildung der anderen Organe in ihrer Art gelingt. —
Das ſchiefe Ideal der Gleichheit von Mann und Frau vergißt, daß alle höhere Kultur größere Differenzierung und größere Abhängigkeit der differenzierten Teile von einander, beſſere Verbindung der verſchiedenen unter einander bedeutet, vergißt den Nachweis, wie es zu machen, daß das Kindergebären und das Waffentragen auch abwechſelnd von Mann und Frau zu übernehmen ſei. Die Forderung, daß man heute die Frau zum Lehrberufe, zum Heilberufe und ſonſt noch manchem zulaſſe, iſt ganz richtig, aber ihre Erfüllung wird ſegensreicher wirken, wenn die Sitte, vielleicht auch das Recht dafür an beſtimmten Stellen die Männer ausſchließt; denn bloß in die Arena der atemloſen Männerkonkurrenz noch Tauſende von Weibern einführen und ſie unter der Hetzpeitſche des Wettbewerbes um die Erwerbsſtellen kämpfen laſſen, heißt nur den Lohn erniedrigen oder die Bevölkerung proletariſch vermehren. Die Kinder- und Frauenarbeit unſerer Tage iſt nicht ein Beweis, daß unſere Technik, unſer Familienleben, unſere Produktion dieſe Kräfte hier am beſten verwenden, daß Ähnliches durch alle Schichten der Geſellſchaft hindurch zu geſchehen habe, ſondern zeigt nur, daß man ſich in der Zeit des Überganges zur Hausinduſtrie, zur Manufaktur- und Großinduſtrie, zumal in den Gegenden dichter Bevölkerung, über die Tragweite der beginnenden induſtriellen Frauen- und Kinderarbeit nicht klar war. Sind nicht die Bergdiſtrikte, in denen man nie Frauen zur Bergarbeit zuließ, die glücklichſten? Man könnte behaupten, es wäre ein großes Glück geweſen, wenn die Regel, daß die Frau ins Haus und nicht in die Produktion für den Weltmarkt gehöre, aus der Zunft in die moderne Zeit herüber ſich hätte erhalten laſſen: die Bevölkerung wäre langſamer gewachſen, furchtbares Elend wäre erſpart geblieben. Und heute handelt es ſich darum, wenigſtens ſo weit wie möglich und nach und nach wieder die verheiratete Frau und das Kind aus der Mehrzahl der großen Induſtrien zu verdrängen und für die unverheirateten Mädchen, die eines Erwerbes bedürfen, eine beſtimmte Zahl von Gebieten zu öffnen, für die ſie beſſer als die Männer paſſen.
Alle Frauen bedürfen einer beſſeren Erziehung als heute; möglichſt viele mögen ſo weit gebracht werden, daß ſie eine Reihe von Jahren oder dauernd auf ſich ſelbſt ſtehen können; alle aber müſſen in erſter Linie ſo erzogen werden, daß ſie gute Mütter und Hausfrauen werden; denn jede Frau, die das nicht wird, hat ihren eigentlichen Beruf, den, in dem ſie das Höchſte, das Vollendetſte, das Segensreichſte leiſtet, verfehlt; und jede Frau, die eine ſchlechte Mutter und Hausfrau wird, ſchädigt ſittlich und wirt- ſchaftlich die Nation viel mehr als ſie ihr nützt, wenn ſie die trefflichſte Ärztin, Buchführerin, Geſchäftsfrau oder ſonſt was wird.
Nicht in der Vernichtung, ſondern in dem richtigen Wiederaufbau der Familienwohnung und der Familienwirtſchaft liegt die Zukunft der Völker und die wahre Emancipation des Weibes. Man beobachte, was heute eine tüchtige Hausfrau des Mittelſtandes durch vollendete hauswirtſchaftliche und hygieniſche Thätigkeit, durch Kindererziehung, durch Kenntnis und Benutzung der hauswirtſchaftlichen Maſchinen leiſten kann; man überſehe nicht, wie einſeitig die großen naturwiſſenſchaftlichen und techniſchen Fortſchritte ſich bisher in den Dienſt der Großinduſtrie geſtellt haben, welche ſegenſpendende Vervollkommnung noch möglich iſt, wenn ſie nun auch in den Dienſt des Hauſes treten. Nur die rohe, barbariſche Hauswirtin der unteren Klaſſen kann ſagen, ſie habe heute nichts mehr im Hauſe zu thun; vollends bei geſunder Wohnweiſe, wenn zu jeder Wohnung ein Gärtchen gehört, iſt die Hausfrau, ja ſie mit ihren halberwachſenen Kindern, auch heute voll beſchäftigt und wird es künftig noch mehr ſein, trotz aller ſie unterſtützenden Schulen, Kaufläden und Gewerbe, trotzdem daß ſie in ſteigendem Maße fertige Produkte, ja fertiges Eſſen einkauft. Und neben ihrer Hauswirtſchaft ſoll ſie Zeit für Lektüre, Bildung, Muſik, gemeinnützige und Vereinsthätigkeit haben, gerade auch bis in die unterſten Klaſſen hinein. Ohne das giebt es keine ſociale Rettung und Heilung! —
